Liechtenstein ist eine Skandallandschaft. Aber kaum einer schaut.
Kann das ein gesundes Geschäftsmodell sein? Seitdem die Zahl der Stiftungen und sonstiger Finanzvehikel dramatisch eingebrochen ist und weiter schrumpft, bedienen sich die Untreuhänder immer ungenierter an ihnen anvertrauten Vermögenswerten.
Dabei werden sie von skrupellosen Anwälten unterstützt, die im juristischen Kampf der Enteigneten und Betrogenen gegen ihre Untreuhänder-Stiftungsräte kiloweise Papierberge produzieren. Eingaben, Anträge, sinnloses Gelaber – pro Seite verdient der Anwalt im Schnitt 1000 Franken. Und wird aus dem Stiftungsvermögen bezahlt.
Unterstützt werden diese Beutelschneider durch die fürstlichen Gerichte, denen keine Begründung zu absurd ist, um einen klagenden Bestohlenen das Recht zu verweigern.
International berühmt wurde «der blosse Anschein einer möglichen Interessenkollision». Was der blosse Anschein von etwas Möglichem ist – ausserhalb von esoterischen Kreisen ist das völlig schleierhaft. Und jedem Juristen ausserhalb von Liechtenstein stellt es die Nackenhaare auf, wenn er einen solchen Unsinn zu sehen bekommt.
Denn eine Interessenkollision kann es geben. Wenn der treulose Stiftungsrat beispielsweise nicht die Interessen der Stiftung vertritt, sondern seiner eigenen Geldgier frönt. Das ist dann nicht möglich, sondern real und unmöglich.
Das ist auch kein blosser Anschein, sondern ein mit Zahlen belegbares Fehlverhalten. Aber da sagt der fürstliche Richter: ist da etwas? Ich sehe da nichts. Keine Möglichkeit, keinen Anschein, keine Kollision.
Ganz anders hingegen, wenn ein Begünstigter auch im Stiftungsrat sitzt. Das wird immer häufiger praktiziert, weil nur so der Begünstigte dem obligatorischen Treuhänder in dieser alleinherrschenden Institution auf die Finger schauen kann.
Aber schups, nun ist er Begünstigter und Stiftungsrat gleichzeitig. Das sind ja zwei verschiedene Positionen, und damit kann der Winkelanwalt, der den Treuhänder vertritt, triumphieren: zwei Eigenschaften, zwei Funktionen, da gibt es sicherlich eine Interessenkollision. Und wenn nicht, dann wenigstens den blossen Anschein.
Während die juristische Welt noch über solch barem Unsinn den Kopf schüttelt, sagt das fürstliche Gericht: genauso ist es, der Begünstigte und Stiftungsrat wird seines Amtes enthoben. Natürlich wird dieses Urteil durch alle Instanzen aufrecht erhalten.
Wehrt sich der Begünstigte gegen dieses offenkundige Unrecht und Fehlurteil, dann folgt Akt zwei der Justizposse. Damit geht er juristisch gegen seine Stiftung vor, und das ist ein ausreichender Grund, ihm auch noch die Begünstigung zu entziehen, wie es in den meisten Stiftungsstatuten festgehalten ist.
Dass er nicht gegen seine Stiftung, sondern gegen einen ungetreuen Stiftungsrat prozessiert, nun, solche Differenzierungen sind den fürstlichen Richtern wesensfremd.
Es ist Unrecht, es ist offenkundiger Rechtsmissbrauch, es ist ein Hohn gegen jeglichen blossen Anschein einer Rechtsstaatlichkeit. Aber das Aufsehen hält sich in letzter Zeit in Grenzen. Warum?
Weil das Fürstentum das unverdiente Glück hat, dass andere Ereignisse solche kleineren Schweinereien überstrahlen. Da wäre der Gazakrieg. Israels Kriege in seiner Umgebung. Der Irankrieg mit Auswirkungen auf die gesamte Weltwirtschaft. Das immer erratischere Verhalten des US-Präsidenten, der jede Kritik an ihm mit Rachemassnahmen beantwortet.
Dann gäbe es den Benzin- und Ölpreis. Das Problem der blockierten Strasse von Hormuz. Den Ukrainekrieg. Chinas Ansprüche auf Taiwan. Das übliche Schlamassel in Lateinamerika. Die üblichen Tragödien in Afrika.
So kann das Ländle in diesem Windschatten seine kleineren und grösseren Schweinereien begehen, ohne dass das gross Aufmerksamkeit erregt.
Die 800 russischen Zombie-Fonds, die seit vielen Monaten herrenlos vor sich hindümpeln, während die in ihnen gelagerten Vermögenswerte von über 20 Milliarden Dollar verlottern – war da was, ist da was?
Das ist unverdientes Glück für das Fürstentum. Aber sicher kein tragfähiges Geschäftsmodell für die Zukunft.











