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Fuhrwerken im Windschatten

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Fürstentum Liechtenstein, Stiftungen, Untreuhänder

Liechtenstein ist eine Skandallandschaft. Aber kaum einer schaut.

Kann das ein gesundes Geschäftsmodell sein? Seitdem die Zahl der Stiftungen und sonstiger Finanzvehikel dramatisch eingebrochen ist und weiter schrumpft, bedienen sich die Untreuhänder immer ungenierter an ihnen anvertrauten Vermögenswerten.

Dabei werden sie von skrupellosen Anwälten unterstützt, die im juristischen Kampf der Enteigneten und Betrogenen gegen ihre Untreuhänder-Stiftungsräte kiloweise Papierberge produzieren. Eingaben, Anträge, sinnloses Gelaber – pro Seite verdient der Anwalt im Schnitt 1000 Franken. Und wird aus dem Stiftungsvermögen bezahlt.

Unterstützt werden diese Beutelschneider durch die fürstlichen Gerichte, denen keine Begründung zu absurd ist, um einen klagenden Bestohlenen das Recht zu verweigern.

International berühmt wurde «der blosse Anschein einer möglichen Interessenkollision». Was der blosse Anschein von etwas Möglichem ist – ausserhalb von esoterischen Kreisen ist das völlig schleierhaft. Und jedem Juristen ausserhalb von Liechtenstein stellt es die Nackenhaare auf, wenn er einen solchen Unsinn zu sehen bekommt.

Denn eine Interessenkollision kann es geben. Wenn der treulose Stiftungsrat beispielsweise nicht die Interessen der Stiftung vertritt, sondern seiner eigenen Geldgier frönt. Das ist dann nicht möglich, sondern real und unmöglich.

Das ist auch kein blosser Anschein, sondern ein mit Zahlen belegbares Fehlverhalten. Aber da sagt der fürstliche Richter: ist da etwas? Ich sehe da nichts. Keine Möglichkeit, keinen Anschein, keine Kollision.

Ganz anders hingegen, wenn ein Begünstigter auch im Stiftungsrat sitzt. Das wird immer häufiger praktiziert, weil nur so der Begünstigte dem obligatorischen Treuhänder in dieser alleinherrschenden Institution auf die Finger schauen kann.

Aber schups, nun ist er Begünstigter und Stiftungsrat gleichzeitig. Das sind ja zwei verschiedene Positionen, und damit kann der Winkelanwalt, der den Treuhänder vertritt, triumphieren: zwei Eigenschaften, zwei Funktionen, da gibt es sicherlich eine Interessenkollision. Und wenn nicht, dann wenigstens den blossen Anschein.

Während die juristische Welt noch über solch barem Unsinn den Kopf schüttelt, sagt das fürstliche Gericht: genauso ist es, der Begünstigte und Stiftungsrat wird seines Amtes enthoben. Natürlich wird dieses Urteil durch alle Instanzen aufrecht erhalten.

Wehrt sich der Begünstigte gegen dieses offenkundige Unrecht und Fehlurteil, dann folgt Akt zwei der Justizposse. Damit geht er juristisch gegen seine Stiftung vor, und das ist ein ausreichender Grund, ihm auch noch die Begünstigung zu entziehen, wie es in den meisten Stiftungsstatuten festgehalten ist.

Dass er nicht gegen seine Stiftung, sondern gegen einen ungetreuen Stiftungsrat prozessiert, nun, solche Differenzierungen sind den fürstlichen Richtern wesensfremd.

Es ist Unrecht, es ist offenkundiger Rechtsmissbrauch, es ist ein Hohn gegen jeglichen blossen Anschein einer Rechtsstaatlichkeit. Aber das Aufsehen hält sich in letzter Zeit in Grenzen. Warum?

Weil das Fürstentum das unverdiente Glück hat, dass andere Ereignisse solche kleineren Schweinereien überstrahlen. Da wäre der Gazakrieg. Israels Kriege in seiner Umgebung. Der Irankrieg mit Auswirkungen auf die gesamte Weltwirtschaft. Das immer erratischere Verhalten des US-Präsidenten, der jede Kritik an ihm mit Rachemassnahmen beantwortet.

Dann gäbe es den Benzin- und Ölpreis. Das Problem der blockierten Strasse von Hormuz. Den Ukrainekrieg. Chinas Ansprüche auf Taiwan. Das übliche Schlamassel in Lateinamerika. Die üblichen Tragödien in Afrika.

So kann das Ländle in diesem Windschatten seine kleineren und grösseren Schweinereien begehen, ohne dass das gross Aufmerksamkeit erregt.

Die 800 russischen Zombie-Fonds, die seit vielen Monaten herrenlos vor sich hindümpeln, während die in ihnen gelagerten Vermögenswerte von über 20 Milliarden Dollar verlottern – war da was, ist da was?

Das ist unverdientes Glück für das Fürstentum. Aber sicher kein tragfähiges Geschäftsmodell für die Zukunft.

5. Mai 2026/41 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/05/Bildschirmfoto-2026-05-04-um-14.33.29.png 539 1158 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-05-05 07:02:152026-05-04 14:58:51Fuhrwerken im Windschatten

Geschäftsmodell kaputt

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstentum Liechtenstein, Treuhänder, Untreuhänder

Auch die Treuhänder im Fürstentum sind Zombies. Sie haben’s nur noch nicht gemerkt.

Man kann das traditionelle Geschäftsmodell liechtensteinischer Treuhänder heute kaum noch ernsthaft als intakt bezeichnen – es wirkt vielmehr wie ein Relikt aus einer anderen Epoche, das unter dem Druck geopolitischer Realität schlicht kollabiert ist.

Der Kern des Modells war immer derselbe: diskrete Vermögensverwaltung in komplexen, oft bewusst intransparenten Strukturen, kombiniert mit der Annahme, dass Rechtssicherheit und politische Stabilität in Liechtenstein ausreichen würden, um globale Risiken zu neutralisieren. Genau diese Annahme hat sich als fataler Irrtum erwiesen. Spätestens seit der massiven Ausweitung extraterritorialer Sanktionen, insbesondere durch die USA, ist klar: Souveränität kleiner Finanzplätze endet dort, wo grosse Machtblöcke ihre Interessen durchsetzen.

Treuhänder verkauften jahrzehntelang die Illusion von Kontrolle. Sie versprachen ihren Klienten, dass sich Vermögen durch geschickte Strukturierung „abschirmen“ lasse – vor Steuern, vor politischen Risiken, vor Zugriffen. In Wahrheit beruhte dieses Versprechen auf einem fragilen Gleichgewicht aus regulatorischen Grauzonen und internationaler Nachsicht. Sobald dieses Gleichgewicht kippte, fiel das Kartenhaus in sich zusammen.

Die sogenannten „Zombie-Trusts“ sind nichts anderes als der sichtbare Beweis dieses Scheiterns. Strukturen, die angeblich auf Dauer angelegt waren, sind plötzlich handlungsunfähig, weil niemand mehr bereit ist, Verantwortung zu übernehmen. Treuhänder, die einst als unverzichtbare Gatekeeper auftraten, ziehen sich zurück, sobald persönliche Haftung oder Sanktionsrisiken real werden. Das offenbart eine unbequeme Wahrheit: Das Geschäftsmodell funktioniert nur, solange es risikolos ist. In dem Moment, in dem echte Risiken auftreten, zerfällt es.

Hinzu kommt ein strukturelles Problem: Das Modell basiert auf Austauschbarkeit. Treuhänder sollten ersetzbar sein, Strukturen flexibel, Jurisdiktionen wechselbar. Doch genau diese Austauschbarkeit erweist sich nun als Schwäche. Wenn niemand mehr das Mandat übernehmen will, weil alle denselben Risiken ausgesetzt sind, gibt es keinen „Ersatzmarkt“ mehr. Die viel gepriesene Flexibilität schlägt in kollektive Handlungsunfähigkeit um.

Auch reputativ ist der Schaden enorm. Liechtenstein hat sich über Jahre als hochregulierter, kooperativer Finanzplatz positioniert. Doch die Existenz von hunderten blockierten Strukturen sendet ein anderes Signal: nämlich dass ein erheblicher Teil des Geschäfts auf Konstruktionen beruhte, die regulatorisch zwar zulässig, praktisch aber nicht krisenfest waren. Vertrauen, das wichtigste Kapital eines Finanzplatzes, wird so systematisch untergraben.

Das Fazit ist unerquicklich, aber klar: Das traditionelle Treuhandmodell ist nicht an einem einzelnen Ereignis gescheitert, sondern an seiner eigenen Logik. Es versprach Stabilität durch Komplexität und Diskretion – und genau diese Faktoren machen es heute unbeherrschbar. Was bleibt, ist ein System, das nur unter idealen Bedingungen funktioniert. Und ein Geschäftsmodell, das ideale Bedingungen voraussetzt, ist im 21. Jahrhundert schlicht nicht mehr tragfähig.

Oder um es Treuhändern, Untreuhändern, dem Fürstenhaus, der Regierung und allen, die es angeht, klar und deutlich zu sagen: wer schon genug Geld geschaufelt hat, sollte sich absetzen. Wer noch nicht genug zusammengerafft hat: schleunigst einen anderen Job suchen. Und die Fürstenbanken? Nun, präventiv alle Treuhänderkonten kündigen, das wäre keine schlechte Idee …

23. April 2026/29 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/04/Bildschirmfoto-2026-04-20-um-16.14.53.png 534 965 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-04-23 07:06:402026-04-21 15:18:50Geschäftsmodell kaputt

6 Gründe gegen eine Stiftung in Liechtenstein

Allgemein, Fürstenjustiz, Stiftungen, Untreuhänder

Für alle, die es immer noch nicht kapiert haben – und nicht sinnlos Geld verlogen wollen.

Eine Geldanlage über eine liechtensteinische Stiftung wird gern als diskrete, elegante Lösung für Vermögensschutz verkauft – tatsächlich ist sie oft ein überteuertes Konstrukt mit erheblichen Fallstricken. Hinter der Fassade von „Stabilität“ und „Steueroptimierung“ lauern Probleme, die viele Anleger entweder unterschätzen oder bewusst ignorieren.

Erstens: die Intransparenz. Stiftungen in Liechtenstein sind notorisch komplex aufgebaut. Genau das ist ja der Verkaufsargument – „Diskretion“. In Wahrheit bedeutet es aber: Sie geben die Kontrolle aus der Hand. Entscheidungen werden von Stiftungsräten getroffen, deren Interessen überhaupt nicht deckungsgleich mit Ihren sind. Wer glaubt, er parke sein Geld dort und behalte die Zügel, hat das Prinzip nicht verstanden. Sie bauen sich eine Blackbox – und hoffen, dass schon nichts schiefgeht.

Zweitens: die Kostenstruktur. Diese Konstrukte sind keine Schnäppchen. Gründungskosten, laufende Verwaltungsgebühren, Honorare für Treuhänder, Rechtsanwälte und Vermögensverwalter – das summiert sich schnell zu einem fünfstelligen Betrag jährlich. Und wofür genau? Oft für Leistungen, die ein solides, transparentes Portfolio bei einer Bank zu einem Bruchteil der Kosten ebenfalls bieten würde. Die Stiftung frisst Rendite, lange bevor der Markt überhaupt eine Chance bekommt, etwas zu erwirtschaften.

Drittens: regulatorische Risiken. Der Mythos vom „sicheren Hafen Liechtenstein“ ist spätestens seit dem internationalen Druck auf Steueroasen stark angekratzt. Automatischer Informationsaustausch, verschärfte Compliance-Regeln und zunehmende internationale Kooperation machen das Modell weniger attraktiv und potenziell riskanter. Was heute legal und clever erscheint, kann morgen politisch unerwünscht sein – und dann sitzen Sie in einer Struktur fest, die sich nicht schnell auflösen lässt.

Viertens: steuerliche Unsicherheiten im Wohnsitzland. Die Stiftung mag in Liechtenstein steuerlich begünstigt sein – entscheidend ist aber, wie Ihr Heimatland das Konstrukt bewertet. In vielen Fällen drohen Nachbesteuerungen, komplizierte Deklarationspflichten oder sogar der Vorwurf der Steuerumgehung. Wer glaubt, mit einer Stiftung „Steuern zu sparen“, landet nicht selten in einem Dschungel aus Doppelbesteuerungsfragen und Rechtsgutachten.

Fünftens: mangelnde Flexibilität. Einmal errichtet, ist eine Stiftung ein schwerfälliges Vehikel. Änderungen sind oft nur mit erheblichem juristischem Aufwand möglich. Wenn sich Ihre Lebenssituation, Ihre Anlagestrategie oder die regulatorische Lage ändert, reagieren Sie nicht agil – Sie sind gefangen in Ihrer eigenen Konstruktion.

Sechstens: Abhängigkeit von Intermediären. Ohne Treuhänder, Berater und Vermögensverwalter läuft nichts. Das bedeutet nicht nur zusätzliche Kosten, sondern auch ein Klumpenrisiko: Sie müssen darauf vertrauen, dass alle Beteiligten kompetent, ehrlich und dauerhaft verfügbar sind. Ein Personalwechsel oder ein Interessenkonflikt kann schnell zum Problem werden.

Kurz gesagt: Die liechtensteinische Stiftung ist kein magisches Instrument zur Vermögensvermehrung, sondern oft ein teures, starres und intransparentes Konstrukt. Für sehr große Vermögen mit spezifischen Nachfolge- oder Schutzbedürfnissen kann sie sinnvoll sein – für viele Anleger ist sie jedoch vor allem eines: eine aufwendig verpackte Illusion von Kontrolle.

Und dabei haben wir noch gar nicht von der kriminellen Energie vieler Untreuhänder gesprochen, deren verbrecherisches Tun von der fürstlichen Justiz gedeckt wird …

9. April 2026/25 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/04/Bildschirmfoto-2026-04-08-um-17.13.05.png 560 968 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-04-09 07:07:272026-04-08 17:15:266 Gründe gegen eine Stiftung in Liechtenstein

Aus der Trickkiste der Treuhänder

Allgemein, Fürstenjustiz, Fürstentum Liechtenstein, Stiftungen, Untreuhänder

Zu treuen Händen? Da lachen die Liechtensteiner.

Gebildete Stifter sollten sich, bevor sie ihr Vermögen einem Liechtensteiner Treuhänder anvertrauen, an die Inschrift aus Dantes «Göttlicher Komödie» erinnern: «Lasst alle Hoffnung fahren, die ihr eintretet», steht dort über dem Tor zur Hölle.

Nun ist die Hölle ein eher unwirtlicher Ort, ein Inferno. Das Ländle hingegen wirkt auf den ersten Blick lieblich, putzig. Sanfte Hügel der Voralpen, kurlige Bewohner, ein echter Fürst, eine echte Fürstenbank, eine echte fürstliche Trutzburg. Die Einwohner sagen doch tatsächlich Fürscht, und bei offiziellen Anlässen vergessen sie nie, Seine Durchlaucht hinzuzufügen.

Ganz bieder und seriös kommt auch der liechtensteinische Treuhänder daher, der befliessen-untertänig versichert, dass ihm anvertraute Vermögenswerte in treuen und sicheren Händen seien, keine Sorge, das Geld ist unantastbar.

Sicher ist einzig, dass eine gute Chance besteht für den Treugeber, dass sein Geld dann mal weg ist. Teilweise oder vollständig. Und wie immer gilt hier der richtige Satz:

das Geld ist nicht weg, es ist nur woanders.

Um ihrem einzig wahren Antrieb im Leben zu frönen, der Geldgier, haben die fürstlichen Untreuhänder eine ganze Reihe von schmutzigen Tricks auf Lager. Unterstützt werden sie dabei von der fürstlichen Justiz, den fürstlichen Banken und fürstlichen Gutachtern. Denn im Ländle wäscht eine Hand die andere, so schmutzig sie auch sein mögen.

Nervt ein Stifter oder Begünstigter zu unangenehm, nützen alle Versuche, ihm gut zuzureden, er soll doch den Quatsch wie Fragen nach exorbitanten Honorarrechnungen sein lassen, nichts, dann muss zu anderen Massnahmen gegriffen werden.

Früher gab es da ein Allheilmittel, das fast immer für Ruhe im Karton sorgte. Nämlich die dezente Andeutung, dass der Treuhänder als aufrechter Staatsbürger sich dazu genötigt sehen könnte, dem Fiskus des Steuerstaats des Begünstigten der Stiftung auf deren Existenz hinzuweisen.

Denn möglicherweise könnte das Geld ja nicht steuerehrlich sein, und das sei immerhin eine Vortat zur Geldwäsche, und da verlange es schon mal die Standesehre des Untreuhänders, dass er aktiv Anzeige erstatten müsse.

Dumm nur: nach der Implosion dieses Geschäftsmodells, Stiftung als Schwarzgeldbunker, ist das meiste Geld versteuert.

Na und, sagt sich da der clevere Treuhänder, das sollte ja kein Hindernis sein. Er muss einfach etwas mehr Aufwand treiben, aber den bezahlt ja die Stiftung, kichert er.

Also beauftragt er einen Gutachter, praktischerweise verwandt oder verschwägert, mit einem Gefälligkeitsgutachten. Der kommt dann wunschgemäss zum Schluss, dass es sich hier höchstwahrscheinlich um Steuerhinterziehung handle. Gestützt auf dieses Gutachten, das er gleich beilegt, reicht der Stiftungsrat und Treuhänder dann in Ausübung seiner staatsbürgerlichen Pflicht zum Beispiel beim deutschen Fiskus eine Anzeige ein.

Der fackelt dann nicht lange und eröffnet ein Strafverfahren, was in Deutschland ab einem gewissen Betrag auch schnell einmal mit U-Haft für den Betroffnen begleitet ist. Der aus allen Wolken fällt, weil selbstverständlich ist alles korrekt versteuert.

Damit ist der liechtensteinische Treuhänder aber mal für eine ganze Weile seinen Quälgeist los, denn der ist vollamtlich damit beschäftigt, die deutsche Steuerfahndung davon zu überzeugen, dass hier nichts zu holen ist, weil es nichts Strafbares gibt.

Das ist wohlgemerkt nicht das üble Tun eines besonders skrupellosen Treuhänders. Das ist inzwischen Routine im Abwehrkampf gegen motzende Begünstigte.

Und das Schönste für den Treuhänder: geht der Falschbeschuldigte zum Gegenangriff über, zahlt dessen Stiftung sämtliche Verteidigungsmassnahmen des skrupellosen Liechtensteiners.

Wenn man das weiss, vergilbt das Bild des putzigen Ländles, und dahinter kommen Fratzen wie aus Dantes «Göttlicher Komödie» zum Vorschein.

13. März 2026/49 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/03/Bildschirmfoto-2026-03-11-um-09.38.52.png 826 1309 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-03-13 05:00:212026-03-11 10:39:26Aus der Trickkiste der Treuhänder

«Klarheit» statt Wahrheit

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Stiftungen, Untreuhänder

Die Liechtensteiner sind unverbesserlich.

Matthias Langer säuselt im «Vaterland»: «Steuerliche Klarheit ist nicht Steuerflucht». Langer ist Partner bei der «actusag». Slogan: «Wir denken Steuern neu».

Er spricht Deutsch, Englisch und Latein, da muss ja was dabei rauskommen. Unterstützt wird er dabei von einem «Head of Tax», einem «Senior Tax Associate» und einem «Tax Associate». Sowie einem «Technical Lead Tax Innovation». Der spricht ebenfalls Latein, was offenbar eine Voraussetzung für die Beschäftigung mit Steuern zu sein scheint.

Auf jeden Fall gebe es kein steuerehrlicheres Land als das Fürstentum, es erfülle sämtliche internationale Transparenzstandards, vom Automatischen Informationsaustausch bis zu OECD-Vorgaben.

Das ist natürlich meilenweit von der Realität entfernt. Denn neben dem Wenigen, was Langer sagt, ist es wichtiger, daran zu erinnern, was er verschweigt.

Zunächst: wenn sich Liechtenstein steuerehrlicher gemacht hat, dann nur aufgrund massivstem Druck aus dem Ausland. Selbsterkenntnis war da null. Noch während der Schlacht im Steuerstreit mit vielen Ländern sahen die meisten Treuhänder nichts Unrechtes in ihrem Tun, zuvorderst der legendäre Herbert Batliner, der Erfinder der Familienstiftung als Steuerhinterziehungsvehikel.

Er war so harthörig, was sich da zusammenbraut, dass seine grossartige und hochdekorierte Karriere ganz übel endete. Aber wir sind in Liechtenstein; seine Tochter führt die Familientradition weiter. Natürlich strikt legal, wie auch schon Papa.

Auch der Beitritt zu Automatischen Informationsaustausch (AIA) erfolgte keineswegs aus besserer Einsicht, sondern aus Bauernschläue. Bevor etwas Unvermeidliches aufgezwungen wird, machen wir’s lieber freiwillig und behaupten, dass wir in uns gegangen seien und nun eine «Weissgeldstrategie» verfolgen würden.

Was schon immer so war und weiterhin so sein wird: der Liechtensteiner Treuhänder wird einen Neukunden niemals nach dem steuerliche Zustand seines Vermögens fragen. Denn was er nicht weiss, macht ihn nicht heiss. Er wird allerhöchstens beiläufig darauf hinweisen, dass der Kunde bitteschön bestätigen solle, dass er keinen Anlass für den Verdacht der Geldwäsche bietet. Denn um sie zu kriminalisieren, gilt Steuerhinterziehung häufig als Vortat.

Weist der Kunde selbst darauf hin, dass er gerne ein paar Vorschläge im steuerlichen Bereich hätte, holt der Treuhänder gerne und routiniert aus.

Da gäbe es einmal die legale Steueroptimierung. Denn wer zahlt schon gerne mehr Steuern als unbedingt nötig, nicht wahr.

Deutet der potenzielle Neukunde an, dass das noch nicht ganz seinen Vorstellungen entspräche, weiss der Treuhänder, dass er nun einen drauflegen muss.

Er schaut sich zur Sicherheit nochmals den Gesamtwert der Güter und Vermögen an, die der potenzielle Kunde ihm arglos zu treuen Händen überlassen möchte. Handelt es sich um eine mindestens siebenstellige Summe und steht zuvorderst keine Eins, dann präsentiert er weitere Möglichkeiten.

Angefangen bei einer Stiftung, einem Trust, einer Anstalt, weitergeführt in einer Holdingstruktur mit Ausflügen auf kleine Inseln im Meer.

Die Idee ist immer die gleiche. Wenn zwischen dem Besitzer oder dem beneficiary owner und der Kohle genügend Abstand existiert, dann muss er ja auch keine Steuern für etwas zahlen, das ihm eigentlich gar nicht gehört.

Das ist die schöne Seite der Medaille. Die hässliche: durch diese Distanz ist sein Zugriffsrecht, ja nur schon sein Informationsrecht stark gefährdet.

Was ihm sein treuer Treuhänder in Liechtenstein nämlich nicht sagt: je grösser die Distanz Besitzer – Besitztum, desto grösser die Gefahr, dass sie unendlich wird. Der Zugriff auf den Besitz nicht mehr möglich ist, weil ihn sich der Treuhänder eingesackt hat …

2. März 2026/29 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/02/Bildschirmfoto-2026-02-28-um-14.33.33.png 826 1318 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-03-02 07:01:192026-02-28 14:38:27«Klarheit» statt Wahrheit

Stiftungs-Alchemie, Teil 2

Allgemein, Fürstenjustiz, Stiftungen, Untreuhänder

Statt Stiftung als Geldquelle missbrauchen, gleich den Jackpot knacken.

Hier geht’s zum ersten Teil.

Alleine an Gebühren, Kick-backs, Retrozessionen und absurd überhöhten Honorarnoten nehmen die Liechtensteiner Treuhänder und Untreuhänder jedes Jahr Multimillionen ein.

Allerdings ist diese munter sprudelnde Geldquelle zunehmend in der Gefahr, dann mal zu versiegen. Das Explodieren des Geschäftsmodells Stiftung als Steuerhinterziehungsvehikel hat bedauerliche Löcher in die Portemonnaies der geldgierigen Liechtensteiner gerissen.

Dazu die nicht abreissende Kette von Skandalen. Dazu die 800 Zombie-Trusts, die die Unfähigkeit aller Beteiligten bis hinauf zum Fürschten und seinem Statthalter auf Erden, dafür eine Lösung zu finden, vor aller Weltöffentlichkeit vorführt.

Also überlegen sich immer mehr Treuhänder eine Exit-Strategie. Statt kontinuierliches Melken gleich die Geldkuh schlachten und vollständig ausweiden. Oder einfach: wieso aus der Stiftung Geld herausleiern, wenn man gleich die ganze Stiftung unter den Nagel reissen kann?

Auch das ist viel leichter, als mühsam nach dem Stein der Weisen zu suchen oder zu versuchen, aus minderen Metallen Gold zu machen. Hier braucht es keine brodelnde Kessel, keine mühsamen Berechnungen, keine jahrelangen Experimente, die immer damit enden, dass doch kein Gold entstanden ist.

Um eine Stiftung zu kapern, braucht es nur wenige Ingredienzien. Eine gute Portion Skrupellosigkeit, einen gerissenen Anwalt und die Hilfe der fürstlichen Justiz. Et voilà.

Der vollständige Besitz der Stiftung, also der vollendete Diebstahl, ist zwar ein mögliches krönendes Ende, aber das muss gar nicht sein. Der geldgierige Stiftungsrat muss nur schaffen, dass ihm im Weg stehende Stiftungsräte rausgekübelt werden. Häufig sind sie heutzutage auch Begünstigte der Stiftung, die durch den Einsitz in diesem Entscheidungsgremium sicherstellen wollen, dass sie über das Schalten und Walten des Treuhänders informiert sind.

Aber daraus lässt sich, das ist Rechts-Alchemie, locker der «blosse Anschein einer möglichen Interessenskollision» herbeifantasieren. Dann braucht es nur noch eine fürstlichen Richter, der das mit ernster Miene verkündet – und schwups, schon ist der störende Stiftungsrat weg.

Bleibt noch ein Problem: er ist immer noch Begünstigter und hat dadurch Informationsrechte. Also muss ihm auch noch die Begünstigung entzogen werden. Auch kein grosses Problem, dank der Stiftungsurkunde. Da steht nämlich im Kleingedruckten, dass ein Begünstigter diese Stellung verlieren kann, wenn er beispielsweise rechtlich gegen seine Stiftung vorgeht. Was viele tun, die es sich nicht gefallen lassen wollen, aus dem Stiftungsrat gefeuert zu werden.

Und zack, auch da sagt der fürstliche Richter: jawohl, klarer Fall, der ehemalige Stiftungsrat hat auch seine Begünstigung verloren. Damit hat er kein Informationsrecht mehr, er hat überhaupt kein Recht gegenüber der Stiftung, er kann auch nicht mehr gegen sie klagen, weil ihm dafür die Legitimation fehlt.

Jackpot.

Oder aber, anderer Weg, gleiches Resultat, das fürstliche Gericht beschliesst in seiner unendlichen Güte, dass der ehemalige Stiftungsrat seine Begünstigung doch nicht verloren habe.

Wunderbar, denkt der für einen Augenblick. Bis er eine Auszahlung oder das Herausrücken von Informationen verlangt. Da sagt der liechtensteinische Stiftungsrat cool: nein, nichts gibt’s. Und stellt, natürlich bezahlt vom Geld der Stiftung, einen genauso skrupellosen Anwalt an, der dem um sein Recht kämpfenden Begünstigten ein jahrelanges Scharmützel vor fürstlichen Gerichten liefert.

Er überhäuft dabei das Gericht mit sinnlosen, aber umfangreichen Eingaben, tut alles, um den Prozess möglichst in die Länge zu ziehen. Schliesslich wird er für diese Sabotage des Rechts fürstlich bezahlt.

Und in dieser Zeit plündert der Untreuhänder als allmächtiger Stiftungsrat die Stiftung aus. Beinhaltet sie lediglich ein paar Millionen, ist das in einem Jahr erledigt. Ist mehr drin, dann dauert es halt länger, macht aber mehr Spass.

Und irgendwann ist auch bei der reichsten Stiftung der Moment erreicht, wo sie leer ist. Ausgemolken, ausgeplündert.

Das ist der Moment, wo der Treuhänder seinen Posten verlässt, sein Büro zuklappt und mit der Yacht in den karibischen Sonnenuntergang fährt.

27. Februar 2026/44 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/02/Bildschirmfoto-2026-02-26-um-23.05.00.png 800 1298 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-02-27 07:07:162026-02-28 07:56:49Stiftungs-Alchemie, Teil 2

Das organisierte Bereichern

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Stiftungen, Treuhänder, Untreuhänder

Das kleine Ländle mit grosser krimineller Energie.

Die Treuhänder- und Untreuhänderblase in Liechtenstein umfasst rund 130 Personen mit Treuhand-Lizenz. Die Zahl schwankt immer ein wenig, abhängig davon, wie viele gerade im Knast sitzen oder Probleme mit der US-Sanktionsbehörde Ofac haben.

Dazu gibt es rund 220 Treuhand-/Trust-Firmen mit insgesamt ca. 2500 Beschäftigten, die alle denkbaren (und wohl auch manche undenkbaren) Dienstleistungen anbieten.

Da gibt es grosse und kleine Fische. Die drei grössten sind das Allgemeine Treuunternehmen (ATU), Kaiser Partner und die First Adisory Group, die aus Herbert Batliners Firma hervorgegangen ist.

Batliner verkörperte idealtypisch den Liechtensteiner Treuhänder. Er erfand die Familienstiftung als Steuervermeidungsvehikel. Er war hoch angesehen und dekoriert (die Liste seiner Orden umfasst 28 Einträge, darunter das Grosskreuz des Fürstlich Liechtensteinischen Verdienstordens). Er war Präsident des Staatsgerichtshofs und Präsident der Fortschrittlichen Bürgerpartei (FBP). Schon sein Vater war 40 Jahre lang Direktor der Liechtensteinischen Landesbank (LLB) gewesen.

Der «Kammerherr seiner Heiligkeit» (gemeint ist der Papst) raffte ein Vermögen von geschätzten 200 Millionen Franken zusammen. Aber seine Karriere endete unrühmlich. Die deutsche Staatsanwaltschaft war hinter ihm her, wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in der Höhe von mindestens 250 Millionen. Aus dieser Bredouille entkam er mit der Zahlung von läppischen 2 Millionen Euro.

Übler war eine andere Affäre des «Fürstlichen Kommerzialrats» Batliner. Er nutzte die Demenz einer alten, aber reichen Witwe aus und liess sich von ihr 10 Millionen für «geleistete Dienste» schenken. Dafür wurde er tatsächlich und sogar in Liechtenstein verurteilt. Ein bitteres Ende einer grossartigen Karriere.

Geschäftsmodell Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Geschäftsmodell Ausnützen kinderloser Witwen, die nicht so genau darauf achten, was sie unterschreiben. Geschäftsmodell Aneignen der ganzen Stiftung. Geschäftsmodell Informationsverweigerung und Abzocken der Stiftung mit ungeheuerlichen Honoraren.

Eigentlich ist der Beruf des Treuhänders nicht aussergewöhnlich lukrativ. Es geht hier im Allgemeinen um Durchschnittsgehälter von bis zu 150’000 Franken im Jahr. Denn die Tätigkeit ist auch nicht besonders fordernd. Eine Stiftungsurkunde aus dem Stehsatz nehmen und leicht anpassen. Darauf achten, dass weiter hinten ein paar Fussangeln eingebaut sind, mit denen man im Notfall einen aufsässigen Begünstigten mit Hilfe der fürstlichen Justiz rauspfeffern kann.

Und dann im Netzwerk mit Vermögensverwaltern und Liechtensteiner Fürstenbanken anlegen und verwalten und missbrauchen.

Denn Batliner war und ist natürlich nicht der Einzige, der es als Treuhänder zu einem ansehnlichen Vermögen gebracht hat. Immer wieder poppen Fälle von unglaublicher Bereicherung auf. Wie konnte sich Norbert Steeger die grösste Rolls-Royce-Sammlung der Welt leisten, für die er eigens ein wahres Mausoleum baute? Wie konnte Mario Staggl, der Betreiber der Szenebar Esquire, über Jahre hinweg Millionen aus den ihm anvertrauten Stiftungen abzweigen?

Liebestolle Treuhänder, die das ihnen anvertraute Geld ihrer Geliebten nachschmeissen, Ein-Mann-Buden, die sich plötzlich einen Porsche Taycan leisten können, weil sie sich selbst Honorare über 75’000 Franken und mehr auszahlen – pro Monate, versteht sich, und über Jahre hinweg –, die Millionärsdichte unter fürstlichen Treuhändern ist erschreckend hoch.

Es ist völlig logisch und auf der Hand liegend, dass es sich dabei nicht um bedauerliche Einzelfälle handelt. Auch die Existenz von 800 russischen Zombie-Trusts, die seit über anderthalb Jahren führerlos als Untote herumstehen, beweist, wie skrupellos hier vorgegangen wird.

Immer nach zwei Devisen. Wenn’s mich nicht in den Knast bringt, nach‘ ich’s. Das müsste dann aber auch ganz blöd laufen. Die zweite: mir kann keiner, ich bin Liechtensteiner.

Nachdem das Steuerhinterziehungsmodell Familienstiftung unter internationalem Druck implodiert war, wollten die Liechtensteiner Treuhänder doch tatsächlich, dass man ihnen gesetzliche Immunität vor Strafverfolgung zusicherte. Sie hätten doch schliesslich im Rahmen der fürstlichen Rechtsprechung gehandelt.

Geld scheffeln, das ist die wahre Lieblingsbeschäftigung der Treuhänder, die sie mehr oder minder geschickt hinter der Maske des biederen, anständigen gläubigen Menschen verbergen.

Aber diese Maske fällt immer öfter, die Skandale jagen sich. Eigentlich wäre ein Umdenken angesagt, um den Ruf des Geldaufbewahrungsplatzes Liechtenstein nicht noch vollständig zu ruinieren.

Aber von liebgewonnenen Gewohnheiten, die in Fleisch und Blut übergegangen sind, trennt man sich halt sehr, sehr ungern.

20. Februar 2026/49 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/02/Bildschirmfoto-2026-02-19-um-20.56.04.png 611 938 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-02-20 07:12:302026-02-19 20:58:09Das organisierte Bereichern

Kriminell und schwerkriminell

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Stiftungen, Untreuhänder

Das ist der wesentliche Unterschied im Liechtensteiner Treuhandsumpf.

Es mag Treuhänder im Ländle geben, die aufrecht, anständig und seriös ihrem Namen gerecht werden. Nämlich dass man ihnen etwas zu treuen Händen anvertrauen kann. Wer einen kennt, soll sich bitte melden …

Für die übrigen gilt: es gibt den normal kriminellen Untreuhänder. Der nimmt seine Mandanten aus wie eine Weihnachtsgans. Indem er absurd überhöhte Honorarrechnungen stellt. Indem die «Verwaltung» eines Vermögens, die Steuererklärung, die er in zehn Minuten erledigen kann, die Überwachung, die Anlagestrategie usw. unzählige Arbeitsstunden verursacht.

Die stellt ein Treuhänder ungern für weniger als 600 Franken in Rechnung; beschäftigt er eine Sekretärin, schlägt die mit 350 Franken zu Buch. Dann müssen natürlich gelegentlich andere Fachkräfte hinzugezogen werden. Berater, Anwälte, Vermittler, und was ihm sonst noch so einfällt. Auch die produzieren viele Stunden Schwerstarbeit.

In Wirklichkeit reichen sie eine fiktive Honorarnote ein, und der Treuhänder und sie teilen sich die Beute brüderlich auf. Natürlich kassiert der Untreuhänder bei jedem Bankgeschäft mit. Eigentlich sollte er Retrozessionen und Kick-backs und Kommissionen an seinen Mandanten weitergeben. Aber was der nicht weiss, macht den nicht heiss.

Dann gibt es noch den Katalog der üblichen Massnahmen, wenn der Begünstigte oder der Stifter muff werden. Dann müssen sie als störendes Element aus der Stiftung entfernt werden. Unter gütiger Mithilfe der fürstliche Justiz gelingt das problemlos. Wehrt sich der Entrechtete und Beraubte etwa noch, wird er von cleveren Anwälten auf Kosten der Stiftung und auch unter gütiger Mithilfe der Fürstenjustiz zur Schnecke gemacht.

Das alles ist das Business as usual im Ländle. Das Tagesgeschäft, nichts Aussergewöhnliches.

Dann gibt es aber noch die schwerkriminellen Treuhänder. Die fahren einen noch schärferen Reifen, weil ihnen diese Formen der Bereicherung nicht genügen oder weil sie einfach – nicht zu selten im Zusammenhang mit verbotenen Substanzen – einen Extra-Kick im Leben brauchen.

Der besteht darin, dass sie Beihilfe leisten, schmutzige, kriminelle, entwendete, aus Kriegsgebieten stammende, von Warlords, Oligarchen, Mafiosi und anderem Gesindel zusammengeraffte Gelder zu verstecken und zu verwalten.

Wer skrupellos genug ist, lieber nicht nach der Herkunft ihm angebotener Gelder zu fragen, hat meistens Routine darin, ein wasserdichtes Konstrukt zu entwickeln, in dem diese Gelder jedem rechtlichen Zugriff entzogen sind. Das geschieht über verschachtelte Holdingstrukturen mit Ablegern auf vielen kleinen Inseln der Welt.

Das kann man sich vorstellen wie die Verschleierung des Absenders einer Mail. Mit VPN und anderen Methoden endet der Versuch, den Absender aufzuspüren, in einer Schnitzeljagd quer über den Planeten. Ganz ähnlich ist es bei dieser Holding-Konstruktion.

Der Weg zum beneficial owner und zu dessen Identifikation ist so verschlungen, weit und mit dermassen vielen Hindernissen gespickt, dass selbst mächtige Strafverfolgungsbehörden mal aufgeben. Ganz zu schweigen von den schwachen Kräften in Ländern der Dritten Welt, wo solche Nachforschungen schlichtweg unmöglich sind.

Hier hat der Gangster, der sein Geld verstecken will, kein Problem damit, dass ihm 10 Prozent davon abgeknipst werden. Schliesslich gibt es heutzutage in der Liga Liechtenstein nicht mehr allzu viele Anbieter solch schmutziger Geschäfte.

Das einzige Risiko für den Treuhänder besteht in seiner eigenen Geldgier. Denn schliesslich hat er eine dermassen grosse Distanz zwischen dem Vermögen und dem beneficial owner geschaffen, dass der Untreuhänder locker die letzten Fäden durchtrennen könnte und den Betrüger zum Betrogenen werden lässt.

Schliesslich weiss nur der Untreuhänder, wie er problemlos an die Sore herankommt. Allerdings: der betrogene Betrüger sieht das gar nicht gerne. Und seine Antwort auf ein solches Vorgehen ist alles andere als zivilisiert, wenn er noch genügend Rücklagen hat, um zwei finstere Gesellen loszuschicken, die einen Schuss ins Knie für ein sehr überzeugendes Argument halten.

15. Februar 2026/26 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/02/Bildschirmfoto-2026-02-15-um-20.09.46.png 600 892 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-02-15 07:07:182026-02-15 20:14:00Kriminell und schwerkriminell

Vorsicht, Stiftung! Teil 2

Allgemein, Fürstenjustiz, Stiftungen, Treuhänder, Untreuhänder

Der ultimative Systemfehler einer Liechtensteiner Stiftung. Teil 2

Hier geht’s zu Teil 1.

Was als sinnvolle Vorsichtsmassnahme gedacht ist, verwandelt sich in Komplizenschaft zwischen Treuhändern als Stiftungsräten und der fürstlichen Justiz in eine tödliche Waffe gegen die eigentlichen Besitzer und Nutzer der Stiftung.

Da schon unzählige dieser Untreuhänder mit beiden Händen in den Geldtopf gegriffen haben und sich exorbitante Honorare gönnten, gehen immer mehr Stifter oder Begünstigte dazu über, selbst auch Einsitz in den Stiftungsrat zu nehmen, um ihr Kontrolle- und Informationsrecht zu wahren.

Das finden die Treuhänder aber im Ernstfall eher blöd und haben etwas dagegen. Nämlich die Hilfe der fürstlichen Justiz, die mit einem rechtsstaatfreien Landrecht, dafür sorgt, dass der Untreuhänder nicht länger von einem frechen Stifter oder Begünstigten belästigt wird.

Hier geschieht etwas, was ausserhalb von Liechtenstein unvorstellbar wäre. Während normalerweise die Justiz, die Gerichte dafür da sind, die Rechte zu wahren und Unrecht zu heilen, ist es hier genau umgekehrt.

Durch diese Doppelfunktion, Stiftungsrat und Begünstigter, kann es nämlich leicht zu einem «blossen Anschein einer möglichen Interessenskollision» kommen. Was das ist, wissen nur fürstliche Richter im Ländle, für alle anderen Juristen ist das eine Absurdität, die im Recht nichts zu suchen hätte.

Hier reicht sie aber, um den Stifter oder Begünstigten aus dem Stiftungsrat zu kippen. Das ist die einzige Funktion dieser schwammigen Formel, die in keiner Form ins Recht gefasst werden kann. Denn der blosse Anschein von etwas Möglichem, das bedeutet nichts – und alles.

Auf jeden Fall hat diese Formulierung einen einzigen Zweck: damit ist der Stifter oder der Begünstigte aus dem Stiftungsrat entfernt. Und verliert seine Kontrolle- und die meisten seiner Informationsrechte. Denn nun können die Liechtensteiner Untreuhänder weiter ungeniert schalten und walten und sich bereichern.

Aber damit sind die Systemfehler noch nicht zu Ende beschrieben. Verständlicherweise versucht der so Entrechtete, auf dem Rechtsweg seine Position zurückzuerobern.

Da tritt dann ein Artikel in Kraft, der so einen schönen Titel wie «Verwirkung der Begünstigtenrechte» hat und vom Treuhänder, während er den Stifter zur Unterzeichnung drängt, mit einer lockeren Handbewegung beiseite gewischt wird. Sollte es Nachfragen geben, sagt er: Ach, das ist nur eine Formalie. Sie werden ja ganz sicher nicht juristisch gegen Ihre eigene Stiftung vorgehen. Und bitte hier unterzeichnen.

Aber in diesem Artikel heisst es sinngemäss:

Macht ein Begünstigter Ansprüche gegen die Stiftung oder deren Organe gerichtlich oder aussergerichtlich geltend, so gilt dies als schwerwiegender Loyalitätsverstoss. In diesem Fall ist der Stiftungsrat berechtigt, die Begünstigtenstellung mit sofortiger Wirkung zu entziehen, sowie zukünftige Zuwendungen dauerhaft einzustellen.

Und damit hat dann der illoyale Stiftungsrat sein Ziel erreicht: der Begünstigte ist als Stiftungsrat draussen, er ist nicht mal Begünstigter. Damit hat er keine Ansprüche, kein Informationsrecht und auch keinen Rechtstitel, um gegen die Stiftung und ihre Untreuhänder zu klagen.

Zu jammern, dass er einmal Stifter oder Begünstigter war, der über ein ansehnliches Stiftungsvermögen verfügte, das nützt ihm dann nichts mehr.

Für die Untreuhänder bedeutet es aber Jackpot.

10. Februar 2026/36 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/02/Bildschirmfoto-2026-02-09-um-16.57.04.png 600 924 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-02-10 07:08:402026-02-09 16:58:59Vorsicht, Stiftung! Teil 2

Vorsicht, Stiftung!

Allgemein, Fürstenjustiz, Stiftungen, Treuhänder, Untreuhänder

Wer sein Geld gefährden will, schüttet es in einen solchen Topf. Teil 1

Man kann ins Casino gehen, um sein Geld gewinntragend anzulegen. Allerdings wissen die meisten, dass dort die Bank immer gewinnt. Ausser in Liechtenstein. Seit sich das Ländle endlich der Sperrliste von süchtigen Spielern angeschlossen hat, haben die letzten überlebenden Casinos schwer zu kämpfen.

Man kann auch der irrigen Meinung anhängen, dass eine Stiftung oder ein Trust nach Liechtensteiner Fürstenrecht das ideale Gefäss sei, um darin sein irdisches Vermögen zu deponieren.

Hier ist das Problem, dass diese Finanzkonstrukte einen systemimmanenten Konstruktionsfehler haben. Wenn der mal wieder öffentlich in einem Skandal zum Vorschein kommt, wird das unablässig als bedauerlicher Einzelfall schöngeschwatzt. Ist es aber nicht.

Eigentlich sollte das Modell Privatstiftung nach Landrecht des Ländle mehr Warnaufkleber als eine Zigarettenschachtel haben. Denn diese Konstrukte haben einen oftmals für den Stifter oder Begünstigten fatalen Konstruktionsfehler. Eigentlich sollten sie vom Markt genommen werden.

Das ist so wie bei einem Nachttopf. Der ist zweifellos unbrauchbar, wenn er den Henkel innen angebracht hat. Betrachtet man ihn aber von aussen, dann glänzt dort noch poliertes Email und alles scheint gut. Das ändert sich schlagartig, wenn man hineinschaut.

So ist es auch mit einer fürstlichen Stiftung. Die sieht von aussen betrachtet seriös, auf Hochglanz poliert, vertrauenswürdig und über jeden Zweifel erhaben aus. Blickt man aber hinein, dann müsste es dem potenziellen Kunden eigentlich übel werden.

Denn hier gibt es nicht nur einen Konstruktionsfehler, sondern gleich eine ganze Reihe davon.

Der erste ist, dass eine solche Stiftung eine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Der Stifter, aus welchen Gründen auch immer, verabschiedet sich mit der Stiftungsurkunde als Besitzer des Inhalts. Ihm wird meistens ein Formvertrag vorgelegt, mit dem er spätestens im Kleingedruckten auf fast alle Rechte verzichtet.

Denn er könnte sich vorbehalten, die Stiftungsurkunde nachträglich zu ändern und bei der Bestellung oder Abberufung von Stiftungsräten ein Wörtchen mitzureden. Tut er das allerdings nicht, räumt er sich selbst nicht diese Rechte ein, kann er sie nicht Kraft Gesetz geltend machen.

Er könnte sich auch als Protektor oder sogar Stiftungsrat einsetzen, ebenfalls als Begünstigten. Ohne ausdrückliche Erwähnung hat der Stifter nämlich nicht einmal einen Auskunftsanspruch.

Sollte der Stifter das Zeitliche segnen und hat er dafür in der Stiftungsurkunde nicht Vorkehrungen getroffen, müsste er wissen, dass seine Stifterrechte nicht vererblich sind und mit seinem Tod erlöschen.

Denn die eigentlichen Machthaber in einer Stiftung sind die Stiftungsräte. Sie sind angehalten, eigenverantwortlich zu handeln, wobei eine totale Weisungsgebundenheit unzulässig ist.

Der Stifter hat also, was er meistens erst zu spät herausfindet, keine gesetzlichen Rechte, wenn er sich nicht selbst Vorbehaltsrechte eingeräumt hat. Stirbt er, kann es für seine Erben sehr unangenehm werden.

Nun sollte der Stiftungsrat eigentlich nach Treu und Glauben die Absichten des Stifters ausführen. Dem steht aber entgegen, dass der obligatorisch einsitzende Liechtensteiner Treuhänder gerne auf grossem Fuss lebt und ein entsprechendes Einkommen erzielen möchte.

 

Fortsetzung folgt.

9. Februar 2026/32 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/02/Bildschirmfoto-2026-02-08-um-19.34.35.png 611 915 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-02-09 07:12:462026-02-08 19:38:42Vorsicht, Stiftung!
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