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Im Fürstentum ist der Teufel los

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Skandale, Treuhänder, Untreuhänder

Und dabei ist Liechtenstein stockkatholisch …

Krach im Fürstenhaus, mittelalterliches Abtreibungsrecht, 31’000 ausgespähte Rechtsträger, Zombie-Trusts und kriminelle Treuhänder. Im Ländle funktioniert eigentlich nur noch eines: die organisierte Verantwortungslosigkeit.

Liechtenstein ist ein bemerkenswertes Staatswesen. Auf gerade einmal 160 Quadratkilometern produziert es eine Skandaldichte, für die andere Länder mindestens zehnmal so viel Fläche benötigen.

Ganz oben kracht es im Fürstenhaus. Erbprinz Alois modernisierte im August das Hausgesetz. Künftig dürfen auch Frauen den Thron besteigen. Allerdings gilt die neue Erbfolge nur für künftig geborene Nachkommen seiner Kinder. Zwei Prinzen protestierten gegen die Reform, sogar eine Klage steht im Raum. Ein hübsches Schauspiel: Ausgerechnet die Familie, die über einem demokratischen Rechtsstaat thront, streitet über ihre eigenen Mitwirkungsrechte. Und über das Privileg, wer dereinst über die Untertanen herrschen darf.

Die haben ganz andere Probleme. Zum Beispiel das Abtreibungsverbot. Während in zivilisierten Ländern die Selbstbestimmung der Frau als Grundrecht gilt, hält Liechtenstein an seiner strafrechtlichen Bevormundung fest. Schon 2011 drohte Erbprinz Alois mit seinem Veto gegen eine Liberalisierung. Im Ländle entscheidet im Zweifelsfall nicht die Frau über ihren Körper, sondern der fürstliche Wille über das Gesetz.

immerhin ist das Recht auf die erste Nacht abgeschafft.

Derweil hat der Finanzplatz ein Betriebsunfällchen erlitten. Daten von rund 31’000 Rechtsträgern wurden aus dem Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen gestohlen. Einschliesslich hochsensibler Angaben über die Menschen hinter Stiftungen, Trusts und Gesellschaften.

Für einen Finanzplatz, dessen Geschäftsmodell wesentlich auf Diskretion beruht, ein Super-GAU. Wer hat die IT entwickelt? Wer die Sicherheit überprüft? Wie konnte eine solche Massenabfrage gelingen? Wer trägt die Verantwortung?

Antworten sind Mangelware. Stattdessen amtliches Schweigen, unterbrochen von Beschwichtigungen. Die Regierung scheint zu hoffen, dass Gras über die Sache wächst. Am besten ein ganzer Urwald.

Dann wären da noch Hunderte Zombie-Strukturen, nach Schätzungen bis zu 800. Stiftungen, Trusts und Anstalten, die nach den Russland-Sanktionen ohne handlungsfähige Organe dastehen. Die Treuhänder, die zuvor jahrelang prächtig an diesen Konstruktionen verdienten, entdeckten plötzlich ihre Fluchtinstinkte. Die Finanzmarktaufsicht FMA hat ein Problem, die Regierung sucht Lösungen. Die Vermögen bleiben, die Verwalter verschwinden.

Womit wir bei der eigentlichen Spezialität des Finanzplatzes wären: Treuhänder, die fremdes Vermögen als Einladung zur Selbstbedienung missverstehen.

Drei Beispiele gefällig?

Harry Gstöhl, einst sogar Präsident des Staatsgerichtshofs, wurde wegen schwerer Untreue, Betrugs, Veruntreuung und Geldwäscherei zu insgesamt acht Jahren Haft verurteilt. Rund 42 Millionen Franken Deliktsumme.

Mario Staggl, liechtensteinischer Treuhänder, wurde in den USA im Zusammenhang mit dem Olenicoff-Komplex wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt. Auch er steht für die dunkle Seite der Vermögensverwaltung.

Der Fall der Bacardí-Stiftung Bastille illustriert eine andere Variante: jahrelange Auseinandersetzungen um Stifterwillen, Begünstigtenrechte und die Kontrolle über das Stiftungsvermögen. Ein Lehrstück darüber, wie schwierig es werden kann, Treuhandorgane wirksam zu kontrollieren.

Hier geht es um eine runde Milliarde, die in dieser Stiftung steckt. Während die vom Stifter vorgesehenen Begünstigten ratsgekübelt wurden, kassieren die verwaltenden Untreuhänder unkontrolliert Millionen. Und zahlen ihre Verteidigung gegen die berechtigten Ansprüche aus dem Stiftungsvermögen. Ein reiner Hohn auf einen Rechtsstaat.

Natürlich sind nicht alle Treuhänder schwarze Schafe. Aber Liechtenstein hat eine erstaunlich leistungsfähige Schafzucht. Und ein System, in dem selbst Begünstigte jahrelang prozessieren müssen, um ihre Rechte durchzusetzen.

Das Gesamtbild: Ein Fürstenhaus im Clinch, ein antiquiertes Strafrecht, ein löchriger Datenschutz, herrenlose Vermögensstrukturen und ein Finanzplatz mit bemerkenswerten Schwierigkeiten bei der Selbstreinigung.

Liechtenstein nennt das Stabilität.

Man könnte es auch einen Saustall mit Schlossbeleuchtung nennen.

9. Oktober 2026/24 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/10/Bildschirmfoto-2026-10-08-um-17.05.24.png 516 1270 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-10-09 07:02:572026-10-08 17:05:54Im Fürstentum ist der Teufel los

Die Moritat vom armen Stifter und seinem treuen Treuhänder

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Stiftungen, Untreuhänder

Hört sich an wie erfunden. Ist aber liechtensteinische Realität.

Hört, ihr reichen Leute dieser Welt,
die ihr nicht wisst, wohin mit eurem Geld.
Kommt ins schöne Liechtenstein,
hier soll euer Vermögen sicher sein.

So beginnt die Moritat.

Der vermögende Ausländer kommt ins Fürstentum. Er hat Geld, Kinder, Wünsche und den naiven Gedanken, dass sein Vermögen auch nach seinem Tod nach seinem Willen verwendet werden sollte.

Dafür gibt es die Stiftung. Oder den Trust.

Und dafür gibt es den Treuhänder.

Der lächelt.

Zunächst ist alles wunderbar. Der Kunde bestimmt, wer begünstigt wird. Ehefrau, Kinder, Enkel. Er formuliert Wünsche, Reglemente, Beistatuten. Der Treuhänder nickt.

Dann stirbt der Stifter.

Jetzt beginnt der interessante Teil.

Denn der Tote kann keine Weisungen mehr geben. Das Vermögen aber ist noch da. Und davor sitzt nun der Stiftungsrat oder Trustee.

Das Gesetz sagt zwar, der Stifterwille sei massgebend. Selbst die liechtensteinische Fachliteratur warnt ausdrücklich davor, eine Stiftung zu einem «vom Willen der Stiftungsorgane beherrschten Gebilde» verkommen zu lassen. Sie beschreibt sogar Rechtsprechung, durch die Stifter nachträglich vermögensanspruchslos werden können, obwohl das dem ursprünglichen Stifterwillen nicht entsprochen habe.

Schöner kann man das Problem kaum formulieren.

Der Treuhänder soll Diener des Willens sein. Er besitzt aber die Schlüssel zum Tresor.

Nun kommt die Familie.

«Wir sind Begünstigte.»

Sehr interessant.

«Wir möchten wissen, wie viel Vermögen vorhanden ist.»

Schwierig.

«Wir möchten die Buchhaltung.»

Vertraulich.

«Welche Honorare wurden bezahlt?»

Berufsgeheimnis.

«Warum bekommen wir kein Geld?»

Ermessen.

«Aber der Stifter wollte es so.»

Das sehen wir anders.

Und schon beginnt das wunderbare liechtensteinische Perpetuum mobile: Um herauszufinden, was mit dem eigenen Familienvermögen geschieht, braucht der Begünstigte einen Anwalt. Der Treuhänder braucht ebenfalls einen Anwalt. Bezahlt wird dessen Tätigkeit gegebenenfalls aus dem Vermögen jener Struktur, um deren Kontrolle gestritten wird.

Der Begünstigte finanziert dann indirekt die Verteidigung derjenigen, gegen die er kämpft.

Natürlich gibt es Informationsrechte. Natürlich gibt es Aufsicht. Natürlich kann man vor Gericht ziehen. Bei gemeinnützigen Stiftungen können Begünstigte trotz gesetzlich ausgeschlossener individueller Informationsrechte sogar aufsichtsrechtliche Massnahmen bis hin zur Abberufung von Stiftungsräten beantragen.

Man muss nur gewinnen.

Und warten können.

Und Geld haben.

Und hoffen, dass das Gericht den Stifterwillen genauso versteht wie der Stifter.

Besonders elegant wird es, wenn Begünstigtenstellungen nicht festgeschrieben sind, sondern Organe Ermessensspielräume besitzen. Dann kann aus dem Sohn, der gestern noch Zweck der ganzen Konstruktion war, morgen ein lästiger Bittsteller werden.

Der Stifter wollte?

Bedauerlich. Der Stifter ist tot.

Der Begünstigte protestiert?

Bedauerlich. Bitte Rechtsweg beschreiten.

Der Treuhänder bleibt?

Selbstverständlich. Bis ein Gericht etwas anderes entscheidet.

So verwandelt sich eine Konstruktion, die Vermögen für Begünstigte bewahren sollte, schlimmstenfalls in eine Konstruktion, die Vermögen vor Begünstigten bewahrt.

Und über allem wacht die fürstliche Justiz. Und tut alles, um Prozesse gegen Untreuhänder in die Länge zu ziehen und schliesslich zu absurden Urteilen zu kommen, bei denen sich jedem Rechtskundigen ausserhalb des Fürstentums die Nackenhaare aufstellen.

Wer seine Rechte durchsetzen will, muss dieses System erst einmal überwinden: Informationsasymmetrie, Geheimhaltung, komplexe Statuten, Ermessensentscheidungen, professionelle Gegenparteien, Kosten und jahrelange Verfahren.

Am Ende steht der Begünstigte vor dem Tresor seines verstorbenen Vaters.

Drinnen liegt das Vermögen.

Davor sitzt der Treuhänder.

In der Hand hält er den Schlüssel.

Und sagt:

«Keine Sorge. Ich passe auf Ihr Geld auf.»

5. Oktober 2026/46 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/10/Bildschirmfoto-2026-09-28-um-16.32.47.png 456 1381 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-10-05 07:04:122026-09-28 16:58:34Die Moritat vom armen Stifter und seinem treuen Treuhänder

Justiz mit Bremsklötzen

Allgemein, Fürstenjustiz, Fürstentum Liechtenstein, Stiftungen, Untreuhänder

Die liechtensteinische Justiz kann schnell sein. Man muss nur der Richtige sein. Oder der Falsche.

Sieben Wochen. So lange brauchte das Fürstliche Landgericht 2021, um einen ausländischen Stiftungsrat abzusetzen. Nicht etwa, weil ihm eine Straftat nachgewiesen worden wäre. Nicht einmal eine Pflichtverletzung war nötig. Es genügte der berühmt-berüchtigte

«blosse äussere Anschein einer möglichen Interessenkollision».

Das Obergericht bestätigte die Abberufung noch im selben Jahr. Die entsprechende Rechtsprechung ist dokumentiert; auch Fachpublikationen haben sich mit diesem bemerkenswert niedrigen Eingriffsschwellenwert beschäftigt.

Wenn Liechtensteins Justiz will, kann sie also sprinten.

Nun zum Gegenexperiment: Man drehe die Rollen um.

Ende 2021 wurde beim gleichen Fürstlichen Landgericht die Abberufung zweier liechtensteinischer Treuhänder beantragt. Nun ging es plötzlich nicht mehr um sieben Wochen. Das Verfahren schleppte sich über Jahre. Der Antragsteller veröffentlichte den Abberufungsantrag und die darin erhobenen Vorwürfe; über den Fall wurde wiederholt berichtet.

Bis heute ist noch kein rechtsgültiges Urteil ergangen.

Das ist der faszinierende Teil der liechtensteinischen Relativitätstheorie: Die Zeit vergeht offenbar unterschiedlich, je nachdem, auf welcher Seite des Richtertisches ein Treuhänder sitzt.

Irgendwann wird aus dem Zufall ein erklärungsbedürftiges Muster.

Dass Wirtschaftsstrafverfahren in Liechtenstein sehr lange dauern können, ist jedenfalls keine Erfindung bösartiger Kritiker. Gegen einen Vaduzer Rechtsanwalt und Geschäftsführer einer Treuhandgesellschaft wurde seit 2020 ermittelt. Erst 2025 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen des Verdachts unter anderem auf Untreue, Veruntreuung und Geldwäscherei. Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe.

Mehr als fünf Jahre bis zur Anklage.

Dabei beschreibt die Staatsanwaltschaft ihre Aufgabe selbst erfrischend eindeutig: Im Rahmen des Legalitätsprinzips prüfe sie alle Anzeigen wegen Offizialdelikten und leite bei genügenden Gründen ein Verfahren ein. Bei Offizialdelikten sei sie zur Prüfung beziehungsweise Verfolgung verpflichtet.

Zwischen diesem Anspruch und der erlebten Geschwindigkeit kann allerdings ein bemerkenswert grosses Fürstentum liegen.

Das Problem ist nicht, dass jedes Verfahren gleich lange dauern müsste. Das wäre Unsinn. Das Problem beginnt dort, wo der Eindruck entsteht: Geht es darum, einen ausländischen Stiftungsrat aus dem Weg zu räumen, entdeckt die Justiz den Turbolader. Geht es gegen einheimische Treuhänder oder Anwälte, wird aus dem Porsche plötzlich ein Ochsenkarren.

Und genau dieser Eindruck ist für einen Finanzplatz Gift.

Denn Liechtenstein verkauft nicht nur Stiftungen, Trusts und Vermögensverwaltung. Es verkauft vor allem eines: Rechtssicherheit. Aber in Liechtenstein herrscht zumindest Rechtsunsicherheit. Wenn nicht Rechtlosigkeit.

Dazu gehört eine Justiz, bei der es keine Rolle spielen darf, ob vor ihr ein ausländischer Begünstigter oder ein bestens vernetzter einheimischer Treuhänder steht.

Handelt es sich gar um den stellvertretenden Regierungschef, der als Anwalt nachgewiesenermassen Parteiverrat begangen hat, wird’s noch skandalöser. Der Fall ist dokumentiert; der Anwalt hat eine gültige Vereinbarung mit einem Mandanten geschlossen, der ihn sogar im Voraus ein Honorar entrichtete. Später vertritt der Anwalt die inzwischen von Untreuhändern gekaperte Stiftung – gegen seinen eigenen Mandanten.

Die Staatsanwaltschaft geruhte nicht einmal, auf eine Strafanzeige zu regieren, ebenso wenig wie die Anwaltskammer, die in diesem Verhalten, das überall ausserhalb des Fürstentums zum Verlust der Zulassung als Anwalt führen würde, offensichtlich kein Problem sehen.

Noch wilder wird es im Fall der rund 800 herrenlosen Zombie Trusts. Seit mehr als zwei Jahren warten deren Besitzer darauf, wieder Zugang zu ihren Vermögenswerten zu bekommen. Bislang vergeblich. Auch im Fall der gestohlenen Kronjuwelen, 31’000 streng geheime Datensätze, ruht die fürstliche Strafverfolgung.

Justitia trägt eigentlich eine Augenbinde.

In Liechtenstein ist es so: sie hebt sie kurz an, schaut nach, wer vor ihr steht – und entscheidet dann, ob sie zur Stoppuhr oder zum Kalender greift.

21. September 2026/53 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/09/Bildschirmfoto-2026-09-20-um-15.22.26.png 549 1337 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-09-21 07:00:492026-09-20 15:46:45Justiz mit Bremsklötzen

Was wird aus den Banken im Fürstentum?

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Stiftungen, Treuhänder, Untreuhänder

Auch für sie bricht die Endzeit an.

Das liechtensteinische Fürstenhaus ist auch ein Geldspeicher wie bei Dagobert Duck. Die Familie besitzt ein Milliardenvermögen.

Und eine eigene Bank, die LGT. Dazu noch direkt und indirekt die LLB. Das sind auch die Platzhirsche im Ländle. Die LGT Group hat eine Bilanzsumme von 56,4 Milliarden CHF, die LLB 28,3 Milliarden. Dann folgt schon deutlich abgeschlagen die VP Bank mit etwas über 10 Milliarden.

Das ist dann gleichzeitig ein Klumpenrisiko für den Fürschten, den seine beiden Banken machen fast 90 Prozent der konsolidierten Bilanzsumme des liechtensteinischen Bankensektors aus.

Denn da ist Feuer im Dach. Nicht nur an einer Stelle züngeln die Flammen in den Himmel.

Da wären die rund 800 Zombie-Trusts. Führerlose Finanzvehikel reicher Russen, die als Untote bewegungslos herumstehen. Dieser Skandal wirft die Frage auf: Kann Liechtenstein komplexe internationale Vermögensstrukturen unter einem verschärften Sanktionsregime noch rechtssicher verwalten?

Da ist der gigantische Datenklau aller 31’000 Begünstigten von Stiftungen, Trusts und allen weiteren Gefässen, die Liechtenstein als Hort der Diskretion, Sicherheit und Verschwiegenheit angepriesen hat. Nach diesem GAU, dem kinderleichten Einbruch, ist diese USP futsch.

Stattdessen gibt es auch hier eine kitzlige Frage: Kann Liechtenstein die dabei anfallenden sensibelsten Kundendaten zuverlässig schützen?

Das ist für einen Finanzplatz problematisch, dessen elf Banken CHF 538 Milliarden Kundenvermögen verwalten – mehr als das Fünffache ihrer Bilanzsumme. Ein klassischer Bank Run ist daher gar nicht das wahrscheinlichste Risiko.

Viel gefährlicher wäre ein schleichender Vertrauensverlust mit Netto-Geldabflüssen, Verlagerung von Stiftungen und Trusts, steigenden Compliance-Kosten und zurückhaltenderen internationalen Korrespondenzbanken.

Ein ganzer Turm von möglichen Gefahren erhebt sich vor dem Finanzplatz; seine Bausteine sind:

– Reputationsschaden

– Abwanderungsrisiko

– Zusätzliche Compliance-Kosten

– Erpressungs- und Betrugsrisiko

–Korrespondenzbanken- und Regulationsrisiko

– Vertrauensverlust gegenüber dem Staat

Der Skandal um die Zombie-Trusts und der Datenklau verstärken sich zudem gegenseitig und wirken wie ein Brandbeschleuniger.

Denn beides nimmt nicht nur den Liechtensteiner Treuhändern und Untreuhändern die Butter vom Brot. Es schlägt natürlich auch voll in den Bankensektor durch.

Denn viele dieser Finanzvehikel werden unter Mithilfe der fürstlichen Banken verwaltet. So sind sämtliche Besitzer oder Begünstigte der Zombie-Trusts geoutet worden; ihre Namen, ihre Nationalität und sogar ihr Wohnsitz befinden sich in der Liste der 31’000 Datensätze, die dem Ländle abhanden kamen.

Sollten sich darunter sanktionierte Russen befinden, deren Besitztümer von einer liechtensteinischen Bank verwaltet werden, dann werden die USA ganz schnell ganz böse. Und das möchte keine Bank erleben.

Denn die USA sind im Besitz der Atombombe im Bankensektor. Sie herrschen über die nach wie vor wichtigste Währung der Welt, den US-Dollar. Und daher können sie jeder Bank verbieten, mit ihr zu handeln.

Das bedeutet, dass diese Bank innert 48 Stunden mausetot ist. Mit dieser Drohung zwangen die USA im Steuerstreit schon die Schweizer Banken in die Knie und befahlen sogar der Regierung, das geliebte Bankgeheimnis zu schleifen.

Dabei ging es damals «nur» um die Beherbergung von Schwarzgeld, das US-Steuerpflichtige in der Schweiz in Sicherheit gebracht hatten.

Richtig staubig werden die USA aber, wenn sie herausfinden, dass ihre Sanktionsmassnahmen gegen Russland umgangen werden.

Als wäre das nicht des Elends genug, produzieren die Treuhänder weiterhin einen Skandal nach dem anderen. Seit dem Zusammenbruch des Geschäftsmodells Stiftung als Schwarzgeldbunker, balgen sie sich um eine schwindende Zahl solcher Vehikel, mit deren Gründung und Verwaltung sie sich einstmals dumm und krumm verdienten.

Bis zum Steuerskandal um die LGT gab es rund 50’000 Stiftungen im Ländle. Heute sind es noch knapp 9000, Tendenz weiter abnehmend. Aber die Treuhänder möchten natürlich nur sehr ungern auf ihren gewohnten Lebensstil in Saus und Braus verzichten.

Also greifen sie gerne mal in die Geldtöpfe oder entsorgen störende Stiftungsräte oder Begünstigte. Unter gütiger Mithilfe der Fürstenjustiz.

Sollten aber die USA Kenntnis von nur einem einzigen sanktionierten Kunden bei einer liechtensteinischen Bank erhalten, dann ist nicht nur Ende Gelände für die kriminellen Treuhänder – sondern gleich für den gesamten Finanzplatz.

7. September 2026/62 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/09/Bildschirmfoto-2026-09-06-um-15.13.54.png 441 1232 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-09-07 07:05:572026-09-06 16:03:47Was wird aus den Banken im Fürstentum?

Das Ende Liechtensteins ist schon da

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Manchmal braucht es keinen Zusammenbruch, damit etwas vorbei ist. Es genügt, dass niemand mehr daran glauben kann.

Liechtenstein steht noch. Die Banken öffnen morgens ihre Türen, die Treuhänder ihre Büros, die Regierung verbreitet Zuversicht. Stiftungen werden verwaltet, Trusts betreut, Anstalten gegründet. Die Gebührenrechnungen werden weiterhin verschickt.

Nur: Das Geschäftsmodell, das diesen Kleinstaat jahrzehntelang märchenhaft reich gemacht hat, ist am Ende.

Noch sieht man es nicht. Aber man kann es bereits spüren. Und riechen. Wegen des Angstschweisses der Untreuhänder.

Dieses Geschäftsmodell beruhte nie auf Bergen, Briefmarken oder der angeblich so legendären liechtensteinischen Innovationskraft. Es beruhte auf einem einzigen Rohstoff: Diskretion.

Diskrete Stiftungen. Verschwiegene Trusts. Undurchsichtige Anstalten. Konstruktionen, deren grösster Reiz darin bestand, dass möglichst wenige Menschen wussten, wer dahintersteckt, wem was gehört und wer wovon profitiert. Oder woher das Geld kam.

Dafür brauchte es Treuhänder. Eine überschaubare Kaste von Türstehern zur Welt der Diskretion. Sie gründeten, verwalteten, unterschrieben, kassierten. Und kassierten nochmals.

Das Schöne an diesem Geschäftsmodell war seine geradezu geniale Skalierbarkeit. War eine Stiftung einmal errichtet, musste man nicht täglich das Rad neu erfinden. Ein paar Sitzungen, Unterschriften, Formulare, Compliance, Korrespondenz – und jedes Jahr flatterte eine stattliche Rechnung zum Kunden.

Vermögend werden durch Vermögensverwaltung anderer. Mit erstaunlich überschaubarem körperlichem Verschleiss.

Das funktionierte prächtig, solange ein unausgesprochener Vertrag galt: Was in Liechtenstein liegt, bleibt in Liechtenstein.

Genau dieser Vertrag ist zerfetzt.

Beim grössten Datenraub der jüngeren Landesgeschichte wurden ausgerechnet Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten der liechtensteinischen Konstruktionen erbeutet. Nicht irgendwelche Adresslisten. Sondern das Allerheiligste eines Finanzplatzes, dessen wichtigstes Produkt Vertrauen ist.

Man kann Server wieder hochfahren. Sicherheitslücken schliessen. Firewalls installieren, Penetrationstests bestellen und Berater beschäftigen, die anschliessend PowerPoint-Präsentationen über «Cyber Resilience» halten.

Verlorenes Vertrauen lässt sich nicht patchen.

Das ist der Punkt, den man in Vaduz offenbar noch nicht begreifen will.

Denn natürlich wird morgen nicht die letzte Stiftung liquidiert. Natürlich werden nicht sämtliche Trusts verschwinden. Natürlich werden Treuhänder weiterhin viel Geld verdienen. Das Ende eines Geschäftsmodells ist kein Lichtschalter.

Es ist ein langsames Sterben.

Ein potenzieller Kunde stellt sich künftig eine sehr einfache Frage: Warum soll ich mein Vermögen ausgerechnet dort strukturieren lassen, wo unbekannte Eindringlinge offenbar an hochsensible Daten gelangen konnten?

Darauf gibt es keine gute Antwort.

Schweigen hilft nicht. Beschwichtigen hilft nicht. Und die gebetsmühlenartige Versicherung, Liechtenstein sei weiterhin ein sicherer Finanzplatz, erinnert zunehmend an den Wirt eines brennenden Hotels, der seinen Gästen erklärt, die Küche funktioniere einwandfrei.

Besonders bitter ist das für jene Handvoll Treuhänder, die sich daran gewöhnt haben, dass Diskretion ein knappes Gut ist, das sich hervorragend fakturieren lässt.

Sie werden nicht morgen verarmen.

Aber ihre Lizenz zum Gelddrucken ist abgelaufen.

Und manchmal erkennt man das Ende eben lange bevor der Letzte das Licht ausmacht.

Was bleibt den Treuhändern? Ganz einfach. Sie werden sich noch ein Weilchen immer ungehemmter bereichern, immer tiefer in Geldtöpfe greifen, die ihnen nicht gehören. Immer beschützt von der Fürstenjustiz.

Bis es der Fürstenfamilie endlich dämmert: wir haben doch immer noch die grössten Banken im Ländle, sind Milliardäre und wollen das auch bleiben. Und bevor gar die LGT oder die Stiftung Liechtenstein ins Wanken gerät – fort mit Schaden. Fort mit den Treuhändern.

26. August 2026/39 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/08/Bildschirmfoto-2026-08-25-um-21.17.27.png 542 926 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-08-26 07:02:442026-08-25 21:18:16Das Ende Liechtensteins ist schon da

Skandale mit Skandeln zudecken

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Stiftungen, Untreuhänder

Ob das eine schlaue Strategie des Fürstentums ist?

Zurzeit beherrscht der Super-GAU die Debatte. Kinderleicht liess sich Liechtenstein das Allerheiligste klauen. Die vollständige und streng geheime Liste aller 31’000 Nutzniesser von Stiftungen, Trusts, Anstalten & Co.

Ade Diskretion und Vertrauen.

Inzwischen wurde sogar noch – neben anderen Plattformen – das Handelsregister abgeschaltet. Offenbar läuft das alles auf der löchrigen IT-Infrastruktur, die eine einheimische KMU gebastelt hat.

Auch mehr als zwei Wochen nach dem Einbruch weiss man weder, wer die Täter gewesen sein könnten, noch, was ihre Absichten sind, was sie mit der Beute anfangen wollen.

Weder die Besitzer noch die liechtensteinischen Treuhänder schlafen gut. Der Krisenstab hingegen schon.

Aber könnte das nicht eine ganz raffinierte Methode sein? Wir lenken vom letzten, noch nicht erledigten Skandal mit einem noch grösseren ab. Schliesslich ist das Problem der rund 800 Zombie-Trusts mit mehrheitlich russischen Begünstigten nicht erledigt.

Die wanken führerlos auch anderthalb Jahre, nachdem sie von ihren treulosen Treuhändern fluchtartig verlassen wurden, handlungsunfähig wie Untote herum. Aber he, sagt sich vielleicht die fürstliche Regierung, wir können noch ganz anders.

Die Zombies hingegen können die Sicht auf die nicht abreissende Kette von Skandalen versperren, in die liechtensteinische Untreuhänder verwickelt sind.

Indem sie methodisch störende Stiftungsräte und Begünstigte aus ihrer eigenen Stiftung Krauskübeln. Wobei die Fürstenjustiz gerne Hand bietet und absurde Begründungen wie den «blossen Anschein einer möglichen Interessenskollision» erfindet. Was das sein soll, weiss niemand. Wozu es nützt, ist hingegen klar: weg sind störende Elemente, der Treuhänder als Stiftungsrat kann sich ungehemmt und ungeniert bereichern. Durch absurd hohe Honorare oder direkt mit dem Griff in die Geldtöpfe.

Es gibt ja niemanden mehr, der ihn kontrollieren kann. Und Selbstkontrolle oder Anstand ist nicht gerade deren starke Seite. Als Sahnehäubchen kommt noch hinzu, dass diese Halunken sich gegen Versuche der wirklich Berechtigten mit skrupellosen Anwälten zur Wehr setzen. Deren exorbitanten Honorare von der Stiftung klaglos bezahlt werden. Ist ja nicht deren Geld.

Der Bacardí-Skandal mottet schon seit Jahren vor sich hin. Ebenso der Skandal um die Hartlaub-Stiftung. Wo der Stiftungsratspräsident, der durch alle Instanzen hindurch innert sieben Wochen aus seinem Amt gekippt wurde, seit inzwischen mehr als vier Jahren vergeblich versucht, zu seinem Recht zu kommen.

Dann gibt es den Skandal um die Witwe eines reichen Scheichs, der ebenfalls mit fadenscheinigen Gründen der Zugang zu ihrer Stiftung verwehrt wird. Oder den Fall eines Schweizer Geschäftsmanns, der sogar schon seit Jahrzehnten darum kämpft, wieder Zugang zu seinem Finanzgefäss zu bekommen.

Gleichzeitig verdienen die wenigen Treuhänder und Treuhandfirmen Jahr für Jahr mindestens 200 Millionen Franken an der Verwaltung dieser Konstrukte. Die Arbeit lässt sich von der Assistentin an einem lockeren Nachmittag erledigen, die Honorarnote beginnt dann bei 10’000 Franken. Mit viel Luft nach oben.

Das ermöglichte sogar einem besonders unverfrorenen Treuhänder, sich die grösste Rolls-Royce-Sammlung der Welt zuzulegen, für die er extra noch ein beeindruckendes Mausoleum baute. Er galt lange Jahre als Zierde der Gesellschaft, bis es ihn dann doch noch erwischte und er in U-Haft wanderte.

Künstlerpech, das passiert sonst kaum einem.

Ist es also Wahnsinn mit Methode, einen Skandal mit einem grösseren zuzudecken? Zumindest ist es ein schlechtes Geschäftsmodell. Denn der Schaden durch den Raubzug ist zurzeit weder in Geld, noch in Reputationsverlust zu ermessen. Er ist schlichtweg gigantisch.

Dann gibt es noch ein zweites Problem: es muss gesteigert werden. Der nächste Skandal muss noch grösser als der letzte sein. Denn «schon wieder eine Stiftung gekapert», das ist ja Business as usual und interessiert nicht gross.

Wie kann man also den aktuellen noch steigern? Schwierig. Ein Mitglied der fürstlichen Familie wird entführt? Die Trutzburg ob Vaduz wird gesprengt?

Oder aber was Kleineres: Der Nationalfeiertag am 15. August fällt aus. Regierung und Erbprinz sind unpässlich.

19. August 2026/47 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/08/Bildschirmfoto-2026-08-11-um-13.36.47.png 478 1204 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-08-19 07:00:492026-08-16 18:12:37Skandale mit Skandeln zudecken

Anleitung zum geduldeten Diebstahl

Allgemein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Stiftungen, Untreuhänder

Systemisch ist die Komplizenschaft zwischen skrupellosen Treuhändern und der fürstlichen Justiz geworden.

Der Raubzug am helllichten Tag ist so einfach zu bewerkstelligen, dass es sogar ein liechtensteinischer Treuhänder zu Wege bringt. Aber nicht nur einer. Diese legale Form des Diebstahls ist nicht nur systemisch, sondern endemisch geworden.

Denn Dass es sich nicht um Einzel- und Skandalfälle, sondern um ein System handelt, dürfte wohl kaum jemand bezweifeln. Ausser natürlich den Lautsprechern und Fürstenbütteln im Ländle.

Das System ist ausgeklügelt, jahrelang x-fach durchexerziert und ausgesprochen perfide. Es besteht aus vier ganz einfachen Bestandteilen.

1.⁠ ⁠Vom Stifter eingesetzte Verwalter einer Stiftung oder eines Trusts werden mithilfe bestimmter Richter aus der Stiftung oder dem Trust abberufen, wobei kurzer Prozess gemacht wird und dem Gericht keine Begründung zu absurd ist («blosser Anschein einer möglichen Interessenkollision»).

2.⁠ ⁠Die Liechtensteiner Treuhänder bestreiten die Begünstigung der Begünstigten, so dass diese ihre Begünstigung erst gerichtlich feststellen lassen müssen. Die Begünstigten gewinnen die erste Instanz, die Liechtensteiner Treuhänder gehen in Berufung, die Begünstigten gewinnen die zweite Instanz. Dadurch haben die Treuhänder aber erst einmal zwei Jahre Zeit gewonnen, in der sie die Stiftung oder den Trust völlig unkontrolliert verwalten und sich bereichern können. Und die Begünstigen sehen die Taten der Treuhänder nicht, da sie ja als Nicht-Begünstigte behandelt werden und deshalb keinerlei Informationen erhalten. Ihnen wird der Zugang zu ihrem Recht verweigert.

Stellt das Gericht dann nach vielleicht zwei Jahren Verfahrensdauer fest, dass die Begünstigten Begünstigte sind, so hat das Bestreiten der Begünstigten durch die Treuhänder keinerlei Konsequenzen für diese, die Richter spielen mit und sehen dies nicht als Interessenkollision an.

Muss man mal hinkriegen. Der Begünstigte ist nicht mehr Begünstigter, laut den ungetreuen Treuhändern im Stiftungsrat. Die Position zurückzuerobern via Gerichte, das dauert Jahre. Ist sie wieder erlangt, foutieren sich die Stiftungsräte darum. Ohne Sanktionen befürchten zu müssen.

3.⁠ ⁠Als nächstes bestreiten die Liechtensteiner Treuhänder das gesetzliche Informations- und Kontrollrecht der Begünstigten. Dies mit der Begründung, dass die Begünstigten die Informationen missbräuchlich verwenden würden, was der Stiftung schaden würde. Die Begünstigten dürfen ihr gesetzliches Recht erst wieder durch zwei Instanzen einklagen, da die Liechtensteiner Treuhänder natürlich gegen ein für sie nachteilige Entscheidung in Berufung gehen.

Dadurch gewinnen die Treuhänder wieder etwa zwei Jahre Zeit, in der sie die Stiftung oder den Trust völlig unkontrolliert verwalten und sich bereichern können. Und die Begünstigten sehen die Taten der Treuhänder nicht, da ihnen ja das Informationsrecht entzogen worden ist.

4.⁠ ⁠Die Begünstigten sollen von den Liechtensteiner Treuhändern nicht nur durch langjährige und kostspielige Verfahren zermürbt werden, sondern auch noch durch Strafanzeigen, die manche Liechtensteiner Treuhänder gegen die Begünstigten in Liechtenstein und in deren Heimatland initiieren. Besonders beliebt ist dabei der Vorwurf der angeblichen Steuerhinterziehung. Zwar eine haltlose Denunziation, aber hält den Begünstigten auf Trab und sorgt für weitere Umtriebe und Unkosten. Auch hierin sehen die Richter keine Interessenskollision der Treuhänder.

Regierung und Fürst wissen davon, gehen aber nicht dagegen vor.

Nicht einmal der internationale Skandal um rund 800 Zombie-Trusts ändert etwas an diesen Zuständen in der fürstlichen Räuberhöhle.

6. Juli 2026/55 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-04-um-16.38.48.png 838 1861 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-07-06 07:09:102026-07-04 16:40:05Anleitung zum geduldeten Diebstahl

Wenn fürstliche Treuhänder untreu werden

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Stiftungen, Untreuhänder

Dann haben sie nichts zu befürchten, denn Liechtenstein ist kein Rechtsstaat.

Liechtenstein verkauft der Welt einen einfachen Traum: Hier sei Eigentum sicher. Stiftungen und Trusts würden Vermögen über Generationen schützen. Treuhänder seien die vertrauenswürdigen Hüter fremden Eigentums.

Doch was geschieht, wenn aus dem Treuhänder ein Gegner seiner eigenen Begünstigten wird?

Dann zeigt sich die Kehrseite des Geschäftsmodells.

Ein klassisches Muster ist die schleichende Entmachtung von Begünstigten. Im Streit um die Bacardí-Familienstiftung warf die Witwe des Gründers den Verantwortlichen vor, sie von Informationen abzuschneiden und ihre Stellung systematisch auszuhöhlen. Während jahrelang prozessiert wurde, blieb die Macht dort, wo sie zuvor schon lag: bei den Organen der Stiftung. Die seit Jahren Millionen kassieren – reiner Diebstahl.

Das zweite Muster heisst Gebühren. Treuhänder entscheiden häufig selbst über Verwaltungs-, Beratungs- und Zusatzhonorare. Wer kontrolliert den Kontrolleur? In der Praxis oft niemand – jedenfalls nicht zeitnah. Aus fremdem Vermögen werden eigene Rechnungen bezahlt, während Begünstigte erst mühsam einklagen müssen, überhaupt zu erfahren, wofür eigentlich kassiert wurde. Reiner Diebstahl.

Das dritte Muster lautet Informationsverweigerung. Ohne Akten keine Klage, ohne Klage keine Akten – ein perfekter Zirkelschluss. Im Streit um die Hartlaub-Stiftung gehörte genau dieser Kampf um Informationen zu den Kernproblemen. Wer seine Rechte nicht kennt, kann sie auch nicht durchsetzen. Und wird bestohlen.

Besonders aufschlussreich ist der Fall der sogenannten Zombie-Trusts. Hunderte Trusts gerieten nach den Sanktionen gegen russische Begünstigte in einen juristischen Schwebezustand. Jahre vergingen, ohne dass tragfähige Lösungen geschaffen wurden. Ein Finanzplatz, der sich weltweit mit Rechtssicherheit schmückt, produzierte plötzlich rechtliche Untote.

Auch der Komplex um René Benko zeigt, wie abschirmend liechtensteinische Strukturen wirken können. Während Insolvenzverwalter in mehreren Ländern Vermögenswerte sichern wollten, erwiesen sich Stiftungs- und Trustkonstruktionen als äusserst widerstandsfähig. Genau dafür werden sie zwar teilweise geschaffen – doch sobald berechtigte Ansprüche auf Aufklärung oder Zugriff bestehen, stellt sich die Frage, ob hier Eigentum geschützt wird oder Verantwortlichkeit verschwindet. Die Frage stellen, heisst sie beantworten. Der Dieb wird geschützt.

Und die Justiz?

Sie ist das eigentliche Problem. Denn ein Recht, das erst nach zehn oder fünfzehn Jahren durchgesetzt werden kann, ist kein wirksames Recht mehr. Es ist juristische Archäologie. Wenn Urteile endlich vorliegen, sind Vermögenswerte längst verschoben, Honorare längst bezahlt und Tatsachen längst geschaffen.

Natürlich gewinnt nicht jeder Kläger. Das ist auch nicht die Aufgabe eines Gerichts. Seine Aufgabe wäre jedoch, rasch Klarheit zu schaffen und Machtmissbrauch sofort zu stoppen, wenn ernsthafte Anhaltspunkte dafür bestehen. Verfahren dauern zu lange, vorsorgliche Massnahmen werden nach Auffassung vieler Betroffener zu zurückhaltend eingesetzt, und derjenige, der bereits die Kontrolle über das Vermögen besitzt, behält sie während des gesamten Prozesses.

Das Ergebnis ist ein System mit einem gravierenden strukturellen Ungleichgewicht. Der Treuhänder verfügt über Geld, Akten, Organisation und Zeit. Der Begünstigte verfügt über Rechnungen seiner Anwälte.

Liechtenstein wirbt weltweit mit Eigentumsschutz. Doch Eigentum ist nur dann geschützt, wenn der Eigentümer oder Begünstigte sein Recht wirksam durchsetzen kann. Wo Verfahren zur Geduldsprobe werden und Zeit zum wichtigsten Verbündeten des Mächtigeren wird, gilt: Nicht das bessere Recht gewinnt, sondern der längere Atem.

Für einen Finanzplatz, dessen wichtigstes Kapital Vertrauen ist, ist das alarmierend. Diese Treuhänder sind seine Totengräber.

3. Juli 2026/63 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-01-um-15.04.23.png 551 1203 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-07-03 07:00:472026-07-01 15:32:43Wenn fürstliche Treuhänder untreu werden

Die Schneckenjustiz

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Stiftungen, Untreuhänder

Justiz auf Zeitlupe: Verfahren in Liechtenstein altern wie guter Wein – nur ohne den Genuss.

Es gibt Rechtsstaaten, in denen ein Gerichtsurteil das Ende eines Konflikts markiert. Und es gibt Liechtenstein. Dort scheint die Zeit in gewissen Verfahren einer eigenen Physik zu folgen. Besonders dann, wenn es um Streitigkeiten mit Treuhändern, Stiftungsräten oder die Verwaltung grosser Vermögen geht. Während anderswo Richter urteilen, Gutachter begutachten und Parteien streiten, ist es im Fürstentum so, dass die wichtigste Verfahrenshandlung das geduldige Wartenist.

Natürlich wird niemand offiziell sagen, dass Verfahren verschleppt werden. Die Begründungen klingen stets ehrenwert: komplexe Sachverhalte, internationale Bezüge, notwendige Beweisaufnahmen, sorgfältige Interessenabwägung. Alles juristisch korrekt formuliert. Nur bleibt am Ende oft die Frage: Weshalb dauert etwas drei, fünf oder gar zehn Jahre, was in anderen Ländern längst entschieden wäre?

Gerade im Stiftungswesen zeigt sich das Problem exemplarisch. Begünstigte, die sich gegen Stiftungsräte zur Wehr setzen wollen, sehen sich häufig einem Gegner gegenüber, der über erhebliche finanzielle Mittel verfügt. Der Stiftungsrat, meist ein fürstlicher Untreuhänder,  bezahlt seine Anwälte aus dem Stiftungsvermögen. Die Begünstigten müssen ihre Kosten oft selbst tragen. Je länger ein Verfahren dauert, desto stärker verschiebt sich das Kräfteverhältnis zugunsten derjenigen, die ohnehin am längeren Hebel sitzen.

Die Zeit wird damit zu einer Waffe. Wer jahrelang auf Akteneinsicht wartet, wer gegen Zwischenentscheide Beschwerde einlegen muss, wer immer neue Gutachten und Verfahrensschritte erlebt, verliert irgendwann nicht nur Geld, sondern auch Nerven. Für ältere Begünstigte wird die Frage sogar existenziell: Erleben sie den Ausgang des Verfahrens überhaupt noch?

Mehrere international beachtete Stiftungsstreitigkeiten wie der Bacardí-Skandal oder der Hartlaub-Skandal haben genau dieses Muster gezeigt. Verfahren zogen sich über Jahre durch sämtliche Instanzen. Währenddessen blieben umstrittene Verwaltungsstrukturen bestehen, Stiftungsräte im Amt und Vermögenswerte ausser Reichweite der Kläger. Ein Sieg nach zehn Jahren gleicht gelegentlich dem Gewinn eines Marathons, bei dem der Zieleinlauf längst abgebaut wurde.

Ein besonderes Problem bei Liechtenstein ist, dass viele Verfahren aufgrund des Stiftungsgeheimnisses und des Persönlichkeitsschutzes nicht unter bekannten Namen öffentlich werden. In den veröffentlichten Urteilen des Staatsgerichtshofs und des Obersten Gerichtshofs finden sich zahlreiche Fälle, in denen Streitigkeiten über:

  • Auskunftsrechte von Begünstigten,
  • Absetzung von Stiftungsräten,
  • Rechnungslegung,
  • Herausgabe von Dokumenten,
  • Änderung von Begünstigtenstellungen,

über viele Jahre geführt wurden.

Dabei kommt es nicht selten zu folgendem Ablauf:

  1. Antrag beim Landgericht.
  2. Beschwerde zum Obergericht.
  3. Revision zum Obersten Gerichtshof.
  4. Verfassungsbeschwerde zum Staatsgerichtshof.
  5. Rückweisung an die Vorinstanz.
  6. Neues Verfahren über einzelne Teilfragen.

So können aus ursprünglich relativ überschaubaren Konflikten Verfahrensketten entstehen, die fünf bis zehn Jahre oder länger dauern.

Besonders unerquicklich wirkt dies in Fällen, in denen Begünstigte ihren eigenen Stiftungsräten Bereicherung, Pflichtverletzungen oder mangelnde Transparenz vorwerfen. Statt rascher Klärung entsteht oft ein juristisches Labyrinth. Jeder neue Verfahrensschritt erzeugt weitere Monate. Jede Beschwerde weitere Jahre. Jeder Rückweisungsentscheid eröffnet eine neue Runde.

Der Vorwurf lautet nicht unbedingt, dass die Gerichte falsch entscheiden. Der Vorwurf lautet, dass sie zu spät entscheiden.

Dabei ist Gerechtigkeit, die erst nach einer halben Ewigkeit eintrifft, häufig keine wirkliche Gerechtigkeit mehr. Schon der englische Jurist William Gladstone wusste:

„Justice delayed is justice denied.“

Verweigerte Gerechtigkeit durch Verzögerung.

Für einen Finanzplatz, der weltweit mit Rechtssicherheit wirbt, ist das ein ernstes Problem. Denn Vertrauen entsteht nicht nur durch gute Gesetze. Vertrauen entsteht auch dadurch, dass Konflikte innert nützlicher Frist entschieden werden.Wenn sich Verfahren endlos dehnen lassen, bedeutet das, dass Zeit im liechtensteinischen Stiftungswesen nicht bloss vergeht – sondern eine der wirksamsten Verteidigungsstrategien und übelsten Waffen überhaupt ist.

24. Juni 2026/64 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/06/Bildschirmfoto-2026-06-23-um-17.13.18.png 525 1204 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-06-24 07:08:492026-06-23 17:13:47Die Schneckenjustiz

Eigentlich sollte Liechtenstein eine Sumpflandschaft sein

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Fürstentum Liechtenstein, Untreuhänder

Neues von einer Gold-Bude, die schon einmal Schlagzeilen machte.

Helmut und Katarina Kaltenegger haben ein goldiges Geschäftsmodell. Kaufe bei ihnen Gold, zahle es in bequemen Raten ab, und in wenigen Jahren kriegst du das Gold physisch und erst noch einen netten Abschlag auf den Preis. Wie das geht? Nun, selbst Alchemisten wundern sich.

Bereits im Oktober 2024 hat untreuhaender.li über die Firma TGI, die eine stilisierte Fürstenkrone im Logo trägt, berichtet. Damals hiess sie noch GGMT – und stand in Wien vor Gericht. Anklage: «Das Geschäftsmodell hat laut der Anklageschrift rund 21.000 Geschädigte bei einem Gesamtschadensvolumen von 34,6 Millionen Euro hinterlassen.»

Der Prozess endete im März 2025 mit rechtskräftigen Freisprüchen. Das Gericht sah den Schuldnachweis als nicht erbracht an. Obwohl die Chose schwer nach einem Schneeballsystem roch.

Aber he: Die Firma GGMT ist Geschichte, aber auferstanden ist die Firma TGI. Mit tollem Logo, tollen Versprechen – und Sitz in Liechtenstein. Diesmal soll das Gold aus Ghana kommen. Einmaliger Vorteil: «Zwischen dem Preis des Rohgoldes und dem Preis des Feingoldes besteht eine Handelsspanne, die es uns ermöglicht, Ihren Goldankauf mit einem Rabatt zu versehen.»

Und zwar eine ganz gewaltige Handelsspanne, die allerdings sonst niemand entdeckt hat.

Das konnte die TGI ein Weilchen völlig unbelästigt durch die fürstlichen Aufsichtsorgane im Ländle behaupten. Als die deutsche Bafin im März dieses Jahres den Vertrieb gewisser Produkte der Kalteneggers in Deutschland verbot und als bereits weitere Ermittlungen in Österreich unterwegs waren, wachte dann endliche die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) auf.

Sie verbot nicht nur den weiteren Vertrieb von fast allen verbleibenden TGI-Produkten, sie ordnete auch an, dass die Bude bereits eingesammelte Einlagen zurückerstatten müsse.

Das liess die TGI allerdings wie immer ziemlich unbeeindruckt; man verkaufe lediglich Gold, unterstehe daher nicht der FMA und brauche auch nicht ihre Bewilligung.

Aber gut, meinte die TGI, dann werde halt rückabgewickelt, aber das könne leider dauern. Monatelang dauern.

Sozusagen als Beschleunigungsmassnahme liess nun die fürstliche Staatsanwaltschaft doch tatsächlich die TGI-Zentrale in Vaduz durchsuchen. Sie hat den Verdacht, dass das Unternehmen und seine Mitarbeiter sich gewerbsmässigen schweren Betrugs, Geldwäsche und Verstössen gegen das BAnkengesetz schuldig gemacht haben. Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

Allerdings stünden nun «umfangreiche Ermittlungen» bevor, meint die Staatsanwaltschaft. Was das im Unrechtsstaat Liechtenstein bedeutet, weiss man aus anderen Fällen. Auch das kann dauern. Und dauern. Und dauern.

Als kleiner Kollateralschaden nahm der Privatsender Puls 4 seine Reality-Show «Die Kalteneggers – eine Familie im Goldrausch», aus seiner Mediathek.

Nun muss man natürlich sagen, dass eigentlich jeder selbst schuld ist, der auf diese Ankündigung vertraut:

Oder das hier für bare (Gold)münze nimmt:

Der hier ist auch nicht schlecht:

Wer möchte da nicht zugreifen? Das Superwahnsinns-Spezialangebot: Der «Customer Basic 2 % + Treuerabatt». Ganz einfach. Man kauft Gold zum Tagespreis. Das erhält man nach 36 Monaten physisch, währenddessen ist der Vertrag nicht kündbar. Aber, 36 Monate lang gibt es jeden Monat 2 Prozent Preisnachlass. Und am Schluss noch 36 Prozent Treuerabatt obendrauf.

Man rechne. Kauft einer heute für 1000 Franken Gold, dann bekäme er darauf am Ende der Laufzeit einen Gesamtrabatt von sagenhaften 69,1 Prozent.

Zu schön, um wahr zu sein. Um da misstrauisch zu werden, braucht es sicherlich nicht die geballte Finanzkompetenz der FMA. Das sieht jeder blutige Laie, dass da wohl etwas nicht stimmen kann.

Aber, solange die Firma brav Steuern zahlt, sicherlich auch liechtensteinische Fürstenbanken verwendet und ja eigentlich keine krummeren Dinge dreht als viele fürstliche Treuhänder und Untreuhänder, die mit anderen Methoden Menschen um ihr Geld bringen, gibt es doch eigentlich kein Problem.

Ausser, es stinkt dann doch zum Himmel. So wie die 800 russischen Zombie-Trusts. Bei denen sich übrigens auch immer noch keine Lösung abzeichnet.

Solche Zustände gibt es nur in dieser Räuberhöhle namens Fürstentum Liechtenstein.

19. Juni 2026/62 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/06/Bildschirmfoto-2026-06-18-um-16.22.50.png 632 1153 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-06-19 07:04:352026-06-18 16:46:53Eigentlich sollte Liechtenstein eine Sumpflandschaft sein
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