Treuhänder sein ist nicht schwer. Und ertragreich.
Eine einschlägige Ausbildung, und schon kann man zur Treuhänderprüfung in Liechtenstein antreten. Organisiert von der liechtensteinischen Treuhandkammer, eine Organisation, die es selbst mit Seriosität und Korrektheit nicht so genau nimmt.
So musste ihr vorletzter Präsident sein Amt fluchtartig verlassen, weil er auf die Sanktionsliste der US-Behörde OFAC geraten war. Natürlich zu unrecht und völlig unschuldig.
Spass beiseite.
Bei der Prüfung geht es ein wenig um Gesellschaft- und Steuerrecht, dazu Compliance. Besteht heutzutage jede bessere KI.
Dazu braucht es noch einen einwandfreien Leumund, keine relevanten Strafregistereinträge und den Geschäftssitz in Liechtenstein. Und schon kann’s losgehen mit dem Treuhändern.
Theoretisch haben die Treuhänder eine hohe rechtliche Verantwortung, so in Sachen Geldwäscheprävention oder Steuertransparenz. Dazu sollten sie internationale Standards (OECD, FATF) einhalten.
Praktisch kümmert sie das alles nicht gross, denn es steht dem eigentlich Zweck der Tätigkeit entgegen: Geld scheffeln mit einem überschaubaren Aufwand.
Da sind solche Verantwortlichkeiten schon mal ein guter Vorwand, um exorbitante Honorarnoten zu rechtfertigen. Denn was da alles beachtet werden muss, gerne wird auch noch ein Fachgutachten beigezogen. Das zieht ein befreundeter Anwalt oder Finanzberater aus dem Stehsatz, anschliessend teilt er sich mit dem Treuhänder die finanzielle Beute.
Das gleiche Prinzip gilt für die Zusammenarbeit mit Banken. Denn schliesslich muss das Stiftungsvermögen ja irgendwo aufbewahrt werden, und was bietet sich da besser an die fürstlichen Banken LGT oder LLB? Eben.
Hier kommen dann noch Kick-backs, Retrozessionen, Provisionen und wie geldwerte Zuwendungen sonst noch heissen, obendrauf.
Gerne investiert der Treuhänder auch ihm anvertraute Gelder in den Firmen von Freunden und Bekannten. Das damit verbundene Risiko lässt er sich natürlich unter dem Tisch mit Zuwendung gen oberhalb des vereinbarten und meist lächerlichen Zinssatzes vergüten.
Geht das Investment in die Hose, macht also die Firma des Freundes oder Bekannten die Schraube, dann war das natürlich unvorhersehbar, erfolgte das Investment in bestem Treu und Glauben.
Oder aber, noch einfacher, die Firma wurde schlichtweg dafür gegründet, dass in sie investiert wird, das Geld verschwindet und die Bude bankrott erklärt. Schon wieder eine fette Beute, die geteilt werden kann.
Nur ganz blöde Treuhänder, nebenbei, greifen direkt in die Geldtöpfe der ihnen anvertrauten Vermögen. Sie tun das, um beispielsweise die unersättlichen Bedürfnisse einer brasilianischen Geliebten zu befriedigen. Das Geld ist dann weg, die Geliebte natürlich auch.
Manchmal verlieren die Treuhänder auch den Überblick, weil getreue Buchführung ist nicht so ihre Sache. Sollte es Abflüsse geben, die über das normale Mass hinausgehen, hoffen sie immer darauf, das mit einigen geschickten Spekulationen wieder reinholen zu können.
Kann klappen, muss nicht klappen.
Das wären allerdings erst mal die legalen bis halb-legalen Methoden zur Bereicherung.
Dazu kommt ein ganzes Bündel von Zugriffen, die in jedem normalen Rechtsstaat schwer sanktioniert würden. Allerdings nicht oder nur äusserst ungern von der fürstlichen Justiz.
Der Todesfall des Treugebers oder Stifters ist immer Anlass zu kleinen Freudentänzen des Treuhänders. Denn gegenüber den Erben kann er sich taub und blind stellen. Ich? Ich hätte irgendwas mit einer Stiftung ihres Verstorbenen zu tun? Tut mir Leid, das Anwaltsgeheimnis verbietet mir jede Auskunft.
Beliebt ist auch: da schaue ich gleich nach. Oh, ich sehe gerade, die Stiftung verfügt ja über gar kein Vermögen mehr. Wo das abgeblieben ist? Keine Ahnung. wahrscheinlich haben es die Begünstigten verjubelt.
Dann gibt es noch viele weitere Methoden, für die es nicht mehr als skrupellose Anwälte und rechtlose fürstliche Richter braucht.
Wer sich freiwillig heute noch in diese Räuberhöhle begibt, ist wahrlich selber schuld.













