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Die Moritat vom armen Stifter und seinem treuen Treuhänder

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Stiftungen, Untreuhänder

Hört sich an wie erfunden. Ist aber liechtensteinische Realität.

Hört, ihr reichen Leute dieser Welt,
die ihr nicht wisst, wohin mit eurem Geld.
Kommt ins schöne Liechtenstein,
hier soll euer Vermögen sicher sein.

So beginnt die Moritat.

Der vermögende Ausländer kommt ins Fürstentum. Er hat Geld, Kinder, Wünsche und den naiven Gedanken, dass sein Vermögen auch nach seinem Tod nach seinem Willen verwendet werden sollte.

Dafür gibt es die Stiftung. Oder den Trust.

Und dafür gibt es den Treuhänder.

Der lächelt.

Zunächst ist alles wunderbar. Der Kunde bestimmt, wer begünstigt wird. Ehefrau, Kinder, Enkel. Er formuliert Wünsche, Reglemente, Beistatuten. Der Treuhänder nickt.

Dann stirbt der Stifter.

Jetzt beginnt der interessante Teil.

Denn der Tote kann keine Weisungen mehr geben. Das Vermögen aber ist noch da. Und davor sitzt nun der Stiftungsrat oder Trustee.

Das Gesetz sagt zwar, der Stifterwille sei massgebend. Selbst die liechtensteinische Fachliteratur warnt ausdrücklich davor, eine Stiftung zu einem «vom Willen der Stiftungsorgane beherrschten Gebilde» verkommen zu lassen. Sie beschreibt sogar Rechtsprechung, durch die Stifter nachträglich vermögensanspruchslos werden können, obwohl das dem ursprünglichen Stifterwillen nicht entsprochen habe.

Schöner kann man das Problem kaum formulieren.

Der Treuhänder soll Diener des Willens sein. Er besitzt aber die Schlüssel zum Tresor.

Nun kommt die Familie.

«Wir sind Begünstigte.»

Sehr interessant.

«Wir möchten wissen, wie viel Vermögen vorhanden ist.»

Schwierig.

«Wir möchten die Buchhaltung.»

Vertraulich.

«Welche Honorare wurden bezahlt?»

Berufsgeheimnis.

«Warum bekommen wir kein Geld?»

Ermessen.

«Aber der Stifter wollte es so.»

Das sehen wir anders.

Und schon beginnt das wunderbare liechtensteinische Perpetuum mobile: Um herauszufinden, was mit dem eigenen Familienvermögen geschieht, braucht der Begünstigte einen Anwalt. Der Treuhänder braucht ebenfalls einen Anwalt. Bezahlt wird dessen Tätigkeit gegebenenfalls aus dem Vermögen jener Struktur, um deren Kontrolle gestritten wird.

Der Begünstigte finanziert dann indirekt die Verteidigung derjenigen, gegen die er kämpft.

Natürlich gibt es Informationsrechte. Natürlich gibt es Aufsicht. Natürlich kann man vor Gericht ziehen. Bei gemeinnützigen Stiftungen können Begünstigte trotz gesetzlich ausgeschlossener individueller Informationsrechte sogar aufsichtsrechtliche Massnahmen bis hin zur Abberufung von Stiftungsräten beantragen.

Man muss nur gewinnen.

Und warten können.

Und Geld haben.

Und hoffen, dass das Gericht den Stifterwillen genauso versteht wie der Stifter.

Besonders elegant wird es, wenn Begünstigtenstellungen nicht festgeschrieben sind, sondern Organe Ermessensspielräume besitzen. Dann kann aus dem Sohn, der gestern noch Zweck der ganzen Konstruktion war, morgen ein lästiger Bittsteller werden.

Der Stifter wollte?

Bedauerlich. Der Stifter ist tot.

Der Begünstigte protestiert?

Bedauerlich. Bitte Rechtsweg beschreiten.

Der Treuhänder bleibt?

Selbstverständlich. Bis ein Gericht etwas anderes entscheidet.

So verwandelt sich eine Konstruktion, die Vermögen für Begünstigte bewahren sollte, schlimmstenfalls in eine Konstruktion, die Vermögen vor Begünstigten bewahrt.

Und über allem wacht die fürstliche Justiz. Und tut alles, um Prozesse gegen Untreuhänder in die Länge zu ziehen und schliesslich zu absurden Urteilen zu kommen, bei denen sich jedem Rechtskundigen ausserhalb des Fürstentums die Nackenhaare aufstellen.

Wer seine Rechte durchsetzen will, muss dieses System erst einmal überwinden: Informationsasymmetrie, Geheimhaltung, komplexe Statuten, Ermessensentscheidungen, professionelle Gegenparteien, Kosten und jahrelange Verfahren.

Am Ende steht der Begünstigte vor dem Tresor seines verstorbenen Vaters.

Drinnen liegt das Vermögen.

Davor sitzt der Treuhänder.

In der Hand hält er den Schlüssel.

Und sagt:

«Keine Sorge. Ich passe auf Ihr Geld auf.»

5. Oktober 2026/46 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/10/Bildschirmfoto-2026-09-28-um-16.32.47.png 456 1381 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-10-05 07:04:122026-09-28 16:58:34Die Moritat vom armen Stifter und seinem treuen Treuhänder

Bacardí, Bastille und die wundersame Unsterblichkeit eines Trusts

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Stiftungen

Unrühmliches Schicksal eines rumreichen Konstrukts.

Wer sein Vermögen vor seinen Erben schützen will, bringt es nach Liechtenstein. Wer seine Erben vor seinem Vermögen schützen will, offenbar auch.

Der Fall des Bastille Trust ist eine dieser Geschichten, bei denen man irgendwann nicht mehr weiss, ob man sich in einem Rechtsstaat, einem Roman von Kafka oder in einer besonders schwarzen Folge von «Succession» befindet.

Am Anfang steht Luis Adalberto Facundo Gómez del Campo Bacardí, Grossaktionär des Rum-Konzerns Bacardí. 2003 wird in Liechtenstein der Bastille Trust errichtet. Darin steckt der eigentliche Schatz: über die Anstalten Rantex und Arateo gehaltene Aktien von Bacardí Ltd. – insgesamt 1’404’222 Stück. Der Anteil wurde in Gerichtsakten mit rund sechs Prozent und damals ungefähr einer halben Milliarde Dollar bewertet.

Gedacht war die Konstruktion als Nachfolgeinstrument zugunsten seiner Frau Monika Bacardí und insbesondere seiner einzigen Tochter Maria Luisa.

Dann bemerkte Bacardí offenbar, was für ein hübsches Instrument er geschaffen hatte: Zwei seiner drei Treuhänder konnten ihn überstimmen.

2004 wollte er deshalb raus.

Ein Urteil des Supreme Court der Bahamas rekonstruiert den Vorgang bemerkenswert deutlich: Bacardi wollte den Bastille Trust widerrufen und die Aktien auf die eigens gegründete Baron’s Court Holdings Ltd. übertragen. Die beiden anderen Trustees, Ernst Walch und Louis Mudry, wiesen Bacardí Ltd. jedoch an, seinen Weisungen nicht zu folgen. Bacardí verlangte ihren Rücktritt. Sie weigerten sich. Am 29. Oktober 2004 zog Bacardí vor Gericht.

Das ist der Moment, an dem die Geschichte ihren besonderen Liechtensteiner Duft entwickelt.

Der Mann, dessen Vermögen im Trust steckte, wollte die Treuhänder loswerden. Die Treuhänder blieben.

Im Januar 2005 starb Bacardí.

Und der Trust lebte.

2006 kam es dann knüppeldick. Das Fürstliche Landgericht setzte Louis Mudry, Ernst Walch, WalPart Trust, John Iglehart und Facundo Luis Bacardí als Treuhänder ab. Das ist keine Behauptung der Witwe, sondern steht im Urteil.

Besonders appetitlich ist ein weiteres Detail aus dem Verfahren: Für den Bastille Trust wurde vom Juli 2003 bis Anfang 2005 zunächst keine Buchhaltung geführt.

Bei einem Gebrauchtwagenhändler wäre das ungewöhnlich. Bei einer Struktur mit Bacardí-Aktien im dreistelligen Millionenwert darf man es wohl unter «innovatives Asset Management» verbuchen.

Damit hätte die Geschichte enden können.

Natürlich tat sie das nicht.

2009 wurde Monika Bacardí selbst zusammen mit professionellen Treuhändern in die Verwaltung des Bastille Trust eingesetzt. Danach entbrannte über Jahre ein immer groteskerer Kampf darüber, wer den Trust kontrolliert, wie der letzte Wille Luis Bacardís auszulegen sei und wann seine Tochter tatsächlich über das Vermögen verfügen dürfe.

2019 wurde Maria Luisa volljährig. Gerade jetzt hätte man erwarten können, dass sich der Nebel lichtet.

Stattdessen wurde er dichter.

Nach Darstellung von Mutter und Tochter sollten gestaffelt Teile der aufgelaufenen und laufenden Dividenden verfügbar werden. Die Trustees vertreten eine andere Interpretation. Der heutige Treuhänder Bernhard Lorenz erklärte gegenüber der «Zeit», der Trust solle Maria Luisa schrittweise an das Vermögen heranführen. Nach einer später veröffentlichten Darstellung erhält sie Millionen an Dividenden, während die Aktien selbst weiterhin im Trust gebunden bleiben.

2020 eskalierte der Krieg endgültig. Monika und Maria Luisa Bacardí erhoben schwerste Vorwürfe gegen Beteiligte und sprachen sogar von einem «kriminellen Netzwerk».

Monika Bacardí verlor schliesslich ihre Stellung als Treuhänderin; im Handelsregister ist ihr Ausscheiden dokumentiert. 2022 trat Daniel Tschikof als Treuhänder hinzu. Bernhard Lorenz ist weiterhin eingetragen; noch im Juli 2025 wurde eine Änderung seiner Staatsangehörigkeitsangabe publiziert. Der Bastille Trust existiert also weiterhin.

Und damit sind wir in der Gegenwart.

Mehr als zwanzig Jahre nach seiner Errichtung lebt die Konstruktion weiter.

Der Mann, um dessen Willen es angeblich geht, ist seit 2005 tot. Seine Tochter ist längst erwachsen. Mehrere Generationen von Anwälten, Treuhändern und Gerichten haben sich mit der Konstruktion beschäftigt. Prozesse liefen oder laufen in mehreren Jurisdiktionen. Der wirtschaftliche Wert des Aktienpakets wurde inzwischen auf Hunderte Millionen Dollar beziffert.

Und über allem schwebt die geradezu philosophische Frage:

Wem dient eigentlich ein Trust, wenn derjenige, der ihn errichtete, ihn noch zu Lebzeiten wieder loswerden wollte, seine Witwe seit Jahren dagegen kämpft und seine erwachsene Tochter weiterhin nicht frei über die Aktien verfügen kann?

Die Trustees haben darauf eine Antwort: Sie vollstrecken den Willen des Verstorbenen und schützen die Begünstigte.

Monika und Maria Luisa Bacardí sagen das Gegenteil.

Vielleicht liegt genau darin das Geschäftsgeheimnis des liechtensteinischen Treuhandwesens.

Ein normaler Mensch stirbt irgendwann.

Ein Trust hat dieses Problem nicht.

2. Oktober 2026/60 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/09/Bildschirmfoto-2026-09-28-um-16.20.50.png 456 1381 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-10-02 07:03:282026-09-28 16:22:04Bacardí, Bastille und die wundersame Unsterblichkeit eines Trusts

Justiz nach Fürstenart

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Stiftungen, Treuhänder

In Liechtenstein sind vor dem Gesetz alle gleich. Manche sind nur viel gleicher.

Wer verstehen will, wie der Finanzplatz Liechtenstein funktioniert, sollte nicht bei Banken, Treuhändern oder Stiftungen anfangen. Sondern bei der Justiz.

Denn dort entscheidet sich, was passiert, wenn ein Begünstigter auf die verrückte Idee kommt, das Geld einer Stiftung gehöre nicht den Treuhändern, sondern müsse entsprechend dem Stiftungszweck verwaltet werden.

Dann kann die fürstliche Justiz erstaunliche Geschwindigkeiten entwickeln.

2021 wurde die Abberufung eines ausländischen Stiftungsrats betrieben, der zugleich Begünstigter war. Sein Vergehen? Keine Veruntreuung. Kein Betrug. Nicht einmal eine nachgewiesene Pflichtverletzung.

Es genügte der blosse Anschein einer möglichen Interessenkollision.

Der Mann hatte sich für eine Rechnungslegung über Vorgänge beim Stiftungsvermögen eingesetzt. Davon, so die bemerkenswerte Logik, hätte er als Begünstigter mittelbar profitieren können. Das Landgericht entschied am 2. März 2021 gegen ihn. Die Rechtsprechung hielt: Der Staatsgerichtshof bestätigte später die Abberufung.

So funktioniert Hochgeschwindigkeitsjustiz im Fürstentum.

Nun drehen wir die Rollen um.

Nicht ein Treuhänder geht gegen einen Begünstigten vor, sondern Begünstigte verlangen Rechenschaft von denjenigen, die ihr Vermögen verwalten. Sie wollen Stiftungsräte oder Treuhänder wegen Interessenkollisionen, Pflichtverletzungen oder anderer Vorwürfe loswerden.

Plötzlich verwandelt sich der Ferrari der fürstlichen Rechtspflege in einen Ochsenkarren.

In einem dokumentierten Parallelfall dauerte allein das Verfahren gegen zwei liechtensteinische Treuhänder bereits Jahre. Derselbe Konfliktkomplex, dasselbe Land, dieselbe überschaubare Justiz – aber eine völlig andere Gangart. Während gegen den ausländischen Stiftungsrat in erster Instanz innert Wochen entschieden wurde, zog sich das Verfahren gegen die liechtensteinischen Finanzdienstleister über Jahre hin.

Das kann Zufall sein.

Man kann in Liechtenstein offenbar sehr lange Pech mit Zufällen haben.

Hinzu kommt eine Rechtsprechung, die Begünstigten keineswegs überall die Türen weit öffnet. Fachjuristen weisen ausdrücklich auf die Beschränkung der Parteistellung von Begünstigten in Aufsichtsverfahren hin. Wer kontrollieren will, muss zunächst beweisen, dass er überhaupt kontrollieren darf.

Das ist praktisch. Zumindest für die Kontrollierten.

Natürlich wird kein Richter morgens seinen Talar anziehen und sich fragen: Wie helfe ich heute einem Treuhänder?

So plump funktioniert ein System nicht.

Es funktioniert subtiler. Durch Verfahrensdauer. Durch Kosten. Durch immer neue Schriftsätze, Instanzen und formale Hürden. Durch eine Rechtsprechung, die beim Begünstigten schon beim Anschein einer Interessenkollision das Skalpell ansetzt, während Verfahren gegen heimische Finanzdienstleister eine erstaunliche Lebenserwartung entwickeln können.

Das Resultat ist entscheidend.

Wer als Begünstigter gegen mächtige Finanzdienstleister antritt, braucht Geld, Nerven und vor allem Jahre.

Wer auf der anderen Seite steht, braucht offenbar vor allem Geduld. Das Geld ist kein Problem, es kommt aus dem Stiftungsvermögen und wird gegen den Begünstigten eingesetzt. Aberwitzig, aber bittere Realität im Ländle.

Ob wohl das Wort Komplizenschaft hierher passt? Nun, wenn nicht hier, wo sonst?

Erschwerend kommt hinzu: man kann Liechtenstein nicht wirklich Rechtsstaat nennen. Denn in einem wirklichen Rechtsstaat gibt es keinen absolutistisch herrschenden Fürsten, der nach Gutdünken Richter ernennen kann – oder auch nicht. Die dann bei ihrer Wiederwahl von seiner Gunst abhängig sind.

Das Ergebnis hingegen liegt offen auf dem Tisch:

Ein Finanzplatz, dessen Geschäftsmodell auf Treuhändern und Stiftungen beruht, verfügt über eine Justiz, deren Langsamkeit und formale Hürden ausgerechnet denjenigen nützen, die von diesem Geschäftsmodell leben.

Die Fürstenknechte und seine Büttel nennen das tatsächlich Rechtsstaat..

Man kann aber auch einfach auf die Stoppuhr schauen.

28. September 2026/49 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/09/Bildschirmfoto-2026-09-27-um-22.44.23.png 507 1418 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-09-28 07:02:482026-09-27 22:44:56Justiz nach Fürstenart

Justiz mit Bremsklötzen

Allgemein, Fürstenjustiz, Fürstentum Liechtenstein, Stiftungen, Untreuhänder

Die liechtensteinische Justiz kann schnell sein. Man muss nur der Richtige sein. Oder der Falsche.

Sieben Wochen. So lange brauchte das Fürstliche Landgericht 2021, um einen ausländischen Stiftungsrat abzusetzen. Nicht etwa, weil ihm eine Straftat nachgewiesen worden wäre. Nicht einmal eine Pflichtverletzung war nötig. Es genügte der berühmt-berüchtigte

«blosse äussere Anschein einer möglichen Interessenkollision».

Das Obergericht bestätigte die Abberufung noch im selben Jahr. Die entsprechende Rechtsprechung ist dokumentiert; auch Fachpublikationen haben sich mit diesem bemerkenswert niedrigen Eingriffsschwellenwert beschäftigt.

Wenn Liechtensteins Justiz will, kann sie also sprinten.

Nun zum Gegenexperiment: Man drehe die Rollen um.

Ende 2021 wurde beim gleichen Fürstlichen Landgericht die Abberufung zweier liechtensteinischer Treuhänder beantragt. Nun ging es plötzlich nicht mehr um sieben Wochen. Das Verfahren schleppte sich über Jahre. Der Antragsteller veröffentlichte den Abberufungsantrag und die darin erhobenen Vorwürfe; über den Fall wurde wiederholt berichtet.

Bis heute ist noch kein rechtsgültiges Urteil ergangen.

Das ist der faszinierende Teil der liechtensteinischen Relativitätstheorie: Die Zeit vergeht offenbar unterschiedlich, je nachdem, auf welcher Seite des Richtertisches ein Treuhänder sitzt.

Irgendwann wird aus dem Zufall ein erklärungsbedürftiges Muster.

Dass Wirtschaftsstrafverfahren in Liechtenstein sehr lange dauern können, ist jedenfalls keine Erfindung bösartiger Kritiker. Gegen einen Vaduzer Rechtsanwalt und Geschäftsführer einer Treuhandgesellschaft wurde seit 2020 ermittelt. Erst 2025 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen des Verdachts unter anderem auf Untreue, Veruntreuung und Geldwäscherei. Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe.

Mehr als fünf Jahre bis zur Anklage.

Dabei beschreibt die Staatsanwaltschaft ihre Aufgabe selbst erfrischend eindeutig: Im Rahmen des Legalitätsprinzips prüfe sie alle Anzeigen wegen Offizialdelikten und leite bei genügenden Gründen ein Verfahren ein. Bei Offizialdelikten sei sie zur Prüfung beziehungsweise Verfolgung verpflichtet.

Zwischen diesem Anspruch und der erlebten Geschwindigkeit kann allerdings ein bemerkenswert grosses Fürstentum liegen.

Das Problem ist nicht, dass jedes Verfahren gleich lange dauern müsste. Das wäre Unsinn. Das Problem beginnt dort, wo der Eindruck entsteht: Geht es darum, einen ausländischen Stiftungsrat aus dem Weg zu räumen, entdeckt die Justiz den Turbolader. Geht es gegen einheimische Treuhänder oder Anwälte, wird aus dem Porsche plötzlich ein Ochsenkarren.

Und genau dieser Eindruck ist für einen Finanzplatz Gift.

Denn Liechtenstein verkauft nicht nur Stiftungen, Trusts und Vermögensverwaltung. Es verkauft vor allem eines: Rechtssicherheit. Aber in Liechtenstein herrscht zumindest Rechtsunsicherheit. Wenn nicht Rechtlosigkeit.

Dazu gehört eine Justiz, bei der es keine Rolle spielen darf, ob vor ihr ein ausländischer Begünstigter oder ein bestens vernetzter einheimischer Treuhänder steht.

Handelt es sich gar um den stellvertretenden Regierungschef, der als Anwalt nachgewiesenermassen Parteiverrat begangen hat, wird’s noch skandalöser. Der Fall ist dokumentiert; der Anwalt hat eine gültige Vereinbarung mit einem Mandanten geschlossen, der ihn sogar im Voraus ein Honorar entrichtete. Später vertritt der Anwalt die inzwischen von Untreuhändern gekaperte Stiftung – gegen seinen eigenen Mandanten.

Die Staatsanwaltschaft geruhte nicht einmal, auf eine Strafanzeige zu regieren, ebenso wenig wie die Anwaltskammer, die in diesem Verhalten, das überall ausserhalb des Fürstentums zum Verlust der Zulassung als Anwalt führen würde, offensichtlich kein Problem sehen.

Noch wilder wird es im Fall der rund 800 herrenlosen Zombie Trusts. Seit mehr als zwei Jahren warten deren Besitzer darauf, wieder Zugang zu ihren Vermögenswerten zu bekommen. Bislang vergeblich. Auch im Fall der gestohlenen Kronjuwelen, 31’000 streng geheime Datensätze, ruht die fürstliche Strafverfolgung.

Justitia trägt eigentlich eine Augenbinde.

In Liechtenstein ist es so: sie hebt sie kurz an, schaut nach, wer vor ihr steht – und entscheidet dann, ob sie zur Stoppuhr oder zum Kalender greift.

21. September 2026/53 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/09/Bildschirmfoto-2026-09-20-um-15.22.26.png 549 1337 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-09-21 07:00:492026-09-20 15:46:45Justiz mit Bremsklötzen

Die Fürstenknechte rotieren

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Skandale, Stiftungen

Wie schlecht kannte Liechtenstein eigentlich seine eigene IT-Angriffsfläche?

Dsa Ländle führt vor, wie man aus einem Riesenskandal täglich, wöchentlich einen noch grösseren machen kann. Mit der dort üblichen Methode: nichts tun, nichts sagen, verwedeln, verschwiemeln, hoffen, dass der GAU mit dem Datenraub von allen 31’000 wirtschaftlich Berechtigten von Stiftungen und anderen Verschleierungsgefässen einfach weggeht.

Tut er aber nicht.

Am 4. September musste die Regierung auf mehrere Kleine Anfragen zum VwbP-Datendiebstahl antworten. Dabei bestätigt sie nun ziemlich ausdrücklich, dass nach dem Angriff zusätzliche Penetrationstests, eine verstärkte Web Application Firewall und das vorgeschaltete eID-Gate eingeführt werden. Bemerkenswert: Eine zentrale Statistik darüber, wie viele sensible Fachanwendungen überhaupt aus dem offenen Internet erreichbar sind, führt das Amt für Informatik nicht.

Nach Regierungsangaben vom 4. September waren VwbP, LIDES, Intax und das Zentrale Kontenregister noch nicht verfügbar. Terris wurde am 2. September wieder hochgefahren, das Mehrwertsteuerportal am 7. September. Für LIDES ist teilweise sogar erst Mitte November vorgesehen.

Besonders hübsch ist die Antwort auf die Frage nach den bisher entstandenen Mehrkosten: Sie seien derzeit nicht bezifferbar. Auch die Kosten der angekündigten unabhängigen Untersuchung seien noch unbekannt. Bezahlt wird sie aus dem Regierungskonto «Experten, Gutachten, Öffentlichkeitsarbeit».

Hier reden wir allerdings nur von den materiellen Kosten. Der Vertrauensverlust, der Verlust der Glaubwürdigkeit und der Seriosität des Finanzplatzes Liechtenstein, dieser Totalschaden an der Reputation lässt sich wirklich nicht beziffern.

Der externe Prüfer steht offenbar immer noch nicht fest. Die Regierung hatte am 31. August angekündigt, eine internationale Firma einzuschalten. Geplant sind gleich drei Untersuchungen: ein Incident Review des VwbP-Einbruchs, ein umfassenderes IT-Audit sensibler Systeme sowie eine Überprüfung von Beschaffung, Steuerung und Verwaltung der staatlichen IT-Systeme. Angebote sollten von «grossen, weltweit tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften» eingeholt werden. Einen Auftragnehmer nennt die Regierung bislang nicht.

Bei der Täterschaft herrscht weiterhin Dunkelheit. Die Vorerhebungen gegen Unbekannt laufen. Rechtshilfeersuchen wurden an «verschiedene Jurisdiktionen» geschickt; Antworten standen nach der letzten offiziellen Information noch aus. Einen Täter, eine Tätergruppe, ein Motiv oder einen Verwendungszweck der Daten nennt die Regierung weiterhin nicht.

Und weiterhin gilt die bemerkenswerte Situation: 31’000 Rechtsträger kopiert, aber offenbar keine Erpressung, kein Verkaufsangebot und keine Veröffentlichung. Die Treuhandkammer hält ausdrücklich fest, dass die Daten weder im Darknet veröffentlicht noch zum Kauf angeboten worden seien und kein Erpressungsversuch erfolgt sei.

Natürlich nur, wenn man ihr glauben kann. Aber wohin Leichtgläubigkeit und das Vertrauen auf die Seriosität von fürstlichen Treuhändern führen kann, das wissen zu ihrem Leidwesen einige Stifter oder Begünstigte, die von eben diesen Untreuhändern über den Tisch gezogen und beraubt wurden.

Es ist allerdings offensichtlich:

Fehlerhafte Berechtigungslogik in der API; wiederholte Einzelabfragen ermöglichten den Abfluss; nachträglich WAF-Verstärkung, Pen-Tests und eID; zahlreiche andere sensible Systeme vorsorglich wochenlang abgeschaltet; keine Statistik über die aus dem Internet erreichbaren sensiblen Fachanwendungen; Kosten unbekannt; und nun sollen internationale Wirtschaftsprüfer nicht nur den Angriff, sondern gleich Beschaffung und Steuerung der gesamten IT untersuchen.

Die ganzen Web-Applikationen des Fürstentums sind offensichtlich Schrott und Murks.

Ein Staatsgeheimnis wird weiterhin daraus gemacht, welche einheimische IT-Bude diese Plattformen bastelte und mit einer lachhaften IT-Security zu schützen vorgab. Die offensichtlich kinderleicht zu überwinden war und während eines Stunden andauernden Raubzugs durch die wichtigste Datenbank des Landes keinen Alarm schlug.

Ist es nun, wie einige Indizien nahelegen, Aviita oder nicht? Nicht mal diese einfache Frage findet ihre Antwort in der unaufgeräumten Räuberhöhle Liechtenstein.

14. September 2026/54 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/09/Bildschirmfoto-2026-09-13-um-14.51.16.png 513 1212 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-09-14 07:02:032026-09-13 14:55:26Die Fürstenknechte rotieren

Was wird aus den Banken im Fürstentum?

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Stiftungen, Treuhänder, Untreuhänder

Auch für sie bricht die Endzeit an.

Das liechtensteinische Fürstenhaus ist auch ein Geldspeicher wie bei Dagobert Duck. Die Familie besitzt ein Milliardenvermögen.

Und eine eigene Bank, die LGT. Dazu noch direkt und indirekt die LLB. Das sind auch die Platzhirsche im Ländle. Die LGT Group hat eine Bilanzsumme von 56,4 Milliarden CHF, die LLB 28,3 Milliarden. Dann folgt schon deutlich abgeschlagen die VP Bank mit etwas über 10 Milliarden.

Das ist dann gleichzeitig ein Klumpenrisiko für den Fürschten, den seine beiden Banken machen fast 90 Prozent der konsolidierten Bilanzsumme des liechtensteinischen Bankensektors aus.

Denn da ist Feuer im Dach. Nicht nur an einer Stelle züngeln die Flammen in den Himmel.

Da wären die rund 800 Zombie-Trusts. Führerlose Finanzvehikel reicher Russen, die als Untote bewegungslos herumstehen. Dieser Skandal wirft die Frage auf: Kann Liechtenstein komplexe internationale Vermögensstrukturen unter einem verschärften Sanktionsregime noch rechtssicher verwalten?

Da ist der gigantische Datenklau aller 31’000 Begünstigten von Stiftungen, Trusts und allen weiteren Gefässen, die Liechtenstein als Hort der Diskretion, Sicherheit und Verschwiegenheit angepriesen hat. Nach diesem GAU, dem kinderleichten Einbruch, ist diese USP futsch.

Stattdessen gibt es auch hier eine kitzlige Frage: Kann Liechtenstein die dabei anfallenden sensibelsten Kundendaten zuverlässig schützen?

Das ist für einen Finanzplatz problematisch, dessen elf Banken CHF 538 Milliarden Kundenvermögen verwalten – mehr als das Fünffache ihrer Bilanzsumme. Ein klassischer Bank Run ist daher gar nicht das wahrscheinlichste Risiko.

Viel gefährlicher wäre ein schleichender Vertrauensverlust mit Netto-Geldabflüssen, Verlagerung von Stiftungen und Trusts, steigenden Compliance-Kosten und zurückhaltenderen internationalen Korrespondenzbanken.

Ein ganzer Turm von möglichen Gefahren erhebt sich vor dem Finanzplatz; seine Bausteine sind:

– Reputationsschaden

– Abwanderungsrisiko

– Zusätzliche Compliance-Kosten

– Erpressungs- und Betrugsrisiko

–Korrespondenzbanken- und Regulationsrisiko

– Vertrauensverlust gegenüber dem Staat

Der Skandal um die Zombie-Trusts und der Datenklau verstärken sich zudem gegenseitig und wirken wie ein Brandbeschleuniger.

Denn beides nimmt nicht nur den Liechtensteiner Treuhändern und Untreuhändern die Butter vom Brot. Es schlägt natürlich auch voll in den Bankensektor durch.

Denn viele dieser Finanzvehikel werden unter Mithilfe der fürstlichen Banken verwaltet. So sind sämtliche Besitzer oder Begünstigte der Zombie-Trusts geoutet worden; ihre Namen, ihre Nationalität und sogar ihr Wohnsitz befinden sich in der Liste der 31’000 Datensätze, die dem Ländle abhanden kamen.

Sollten sich darunter sanktionierte Russen befinden, deren Besitztümer von einer liechtensteinischen Bank verwaltet werden, dann werden die USA ganz schnell ganz böse. Und das möchte keine Bank erleben.

Denn die USA sind im Besitz der Atombombe im Bankensektor. Sie herrschen über die nach wie vor wichtigste Währung der Welt, den US-Dollar. Und daher können sie jeder Bank verbieten, mit ihr zu handeln.

Das bedeutet, dass diese Bank innert 48 Stunden mausetot ist. Mit dieser Drohung zwangen die USA im Steuerstreit schon die Schweizer Banken in die Knie und befahlen sogar der Regierung, das geliebte Bankgeheimnis zu schleifen.

Dabei ging es damals «nur» um die Beherbergung von Schwarzgeld, das US-Steuerpflichtige in der Schweiz in Sicherheit gebracht hatten.

Richtig staubig werden die USA aber, wenn sie herausfinden, dass ihre Sanktionsmassnahmen gegen Russland umgangen werden.

Als wäre das nicht des Elends genug, produzieren die Treuhänder weiterhin einen Skandal nach dem anderen. Seit dem Zusammenbruch des Geschäftsmodells Stiftung als Schwarzgeldbunker, balgen sie sich um eine schwindende Zahl solcher Vehikel, mit deren Gründung und Verwaltung sie sich einstmals dumm und krumm verdienten.

Bis zum Steuerskandal um die LGT gab es rund 50’000 Stiftungen im Ländle. Heute sind es noch knapp 9000, Tendenz weiter abnehmend. Aber die Treuhänder möchten natürlich nur sehr ungern auf ihren gewohnten Lebensstil in Saus und Braus verzichten.

Also greifen sie gerne mal in die Geldtöpfe oder entsorgen störende Stiftungsräte oder Begünstigte. Unter gütiger Mithilfe der Fürstenjustiz.

Sollten aber die USA Kenntnis von nur einem einzigen sanktionierten Kunden bei einer liechtensteinischen Bank erhalten, dann ist nicht nur Ende Gelände für die kriminellen Treuhänder – sondern gleich für den gesamten Finanzplatz.

7. September 2026/62 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/09/Bildschirmfoto-2026-09-06-um-15.13.54.png 441 1232 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-09-07 07:05:572026-09-06 16:03:47Was wird aus den Banken im Fürstentum?

Immer schlimmer

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Stiftungen, Treuhänder

Je genauer man den Datenraub anschaut, desto dilettantischer wird alles.

31’000 Datensätze über die wirtschaftlich Berechtigten an allen Stiftungen, Trusts & Co. von Liechtenstein. Die Kronjuwelen, die geheimsten der geheimen Daten. Geklaut. Kinderleicht. Ungestört.

Der GAU. Das Ende des Finanzplatzes, wie wir ihn kennen.

Denn wer will schon sein Vermögen ins Fürstentum tragen, wenn er damit rechnen muss, dass dort nicht Diskretion und Verschwiegenheit herrschen. Sondern blanker Dilettantismus.

Dafür ist die Seite symbolisch, die erscheint, wenn man in der fürstlichen Landesverwaltung nach dem Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen (VwbP) sucht. Nicht mal ein Statthalter, nicht mal ein Hinweis, dass zurzeit das Verzeichnis offline ist.

An anderer Stelle findet man das hier:

Diese Seite ist zuletzt am 1. Juli 2026 aktualisiert worden, einen Monat vor dem Datenraub.

Aber das ist nur die Oberfläche des Skandals. Weiterhin ist unbekannt, wer die Täter waren, was sie mit den gestohlenen Daten anfangen wollen und ob es Lösegeldverhandlungen gibt.

Dabei wird immer offenkundiger, wieso es so kinderleicht war, in dieses angeblich streng geheime und vertrauliche Verzeichnis einzubrechen. Besser gesagt: hineinzuspazieren.

Aus dem einfachen Grund, weil das eigentlich jeder kann. Denn die Einträge haben durch die sogenannten «Rechtsträger» zu erfolgen. Also nicht etwa durch die Stifter oder Begünstigten, sondern durch ihre Vertreter, im Normalfall ein liechtensteinischer Treuhänder.

Also haben alle Treuhänder Zugang zu dieser Plattform, womit sie löchriger wird als ein Schweizer Käse. Aber das ist nicht alles.

Fürstliche Treuhänder sind nicht dafür bekannt, dass sie sich überanstrengen. Im Gegenteil, ihre Devise ist: wenig Arbeit, viel Geld. Also haben sie erreicht, dass nicht mal nur sie selbst in diesem Verzeichnis herumfuhrwerken dürfen.

Sondern sie können auch einen Stellvertreter dafür ernennen, beispielsweise einen Buchhalter. Also hat der Rechtsträger Zugang. Von ihm damit beauftragte Personen ebenfalls. Die Löcher werden scheunentorgross.

Wobei der Rechtsträger verantwortlich für die Richtigkeit des Inhalts ist. Mit anderen Worten: staatlich wird nicht nachgeprüft, ob die im Verzeichnis enthaltenen Angaben richtig sind – oder falsch.

Am Schluss ist es amtlich. Es findet aber keinerlei amtliche Überprüfung statt. Und obwohl die Verantwortung beim «Rechtsträger» bleibt, kann der beliebig viele andere Personen dazu autorisieren, in dieser Datenbank herumzufummeln.

Theoretisch natürlich nur in dem Konto, für das er zuständig ist.

Aber wie der Einbruch beweist, ist es kinderleicht, diese Sicherung auszuschalten und in alle Datensätze Einblick zu nehmen. Um sie dann gemütlich über Stunden hinweg abzusaugen.

Eigentlich verständlich, dass sich Fürst, Regierung und Krisenstab bis heute weigern, bekannt zu geben, wer diesen Schrott programmiert hat und wer für die IT-Sicherheit zuständig ist.

Dabei verdichten sich die Indizien, dass es sich um die liechtensteinische Bude Aviita handelt.

Die dürfte – wie in Liechtenstein üblich – auf dem kurzem Amtsweg zu diesem lukrativen Auftrag gekommen sein. Wohl deshalb weigert sich das Fürstentum auch, wenigstens Angaben dazu zu machen, wie dieser Auftrag ausgeschrieben wurde und welche Ansprüche an Sicherheitsmassnahmen gestellt wurden.

Gegen diesen Dilettantismus ist ein Selbstbedienungsladen geradezu eine Hochsicherheitszone, bei der diverse Massnahmen verhindern sollen, dass zu viel Ware abhanden kommt.

Dafür sorgen diverse Mittel. Videoüberwachung, Kontrolle durch das Personal, Alarmschranken am Ausgang und noch ein paar weitere Tricks.

Anders beim Geheimsten, was Liechtenstein zu schützen hätte. Da gilt offenbar auch die Devise eines Selbstbedienungsladens.

Hereinspaziert, bedienen Sie sich. Und keine Angst, lassen Sie sich nur Zeit dabei. Und befürchten Sie keinerlei Kontrollen am Ausgang.

4. September 2026/36 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/09/Bildschirmfoto-2026-09-03-um-16.27.48.png 786 1226 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-09-04 07:03:382026-09-03 17:01:24Immer schlimmer

Fürstliches Nichtstun

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Skandale, Stiftungen

Skandal? Gibt’s einen Skandal? Oder mehrere? Ach was.

Laut SonntagsBlick soll die Firma Aviita für das liechtensteinische Datendesaster verantwortlich sein. Das wirft interessante Fragen auf. Denn der IT-Dienstleister ist eng mit einem Schwergewicht der Treuhandbranche verbunden.

Denn langsam kommt Licht ins Dunkel des grössten Daten-GAUs in der Geschichte Liechtensteins. Der SonntagsBlick behauptet, die liechtensteinische Firma Aviita sei für die IT-Sicherheit des Systems verantwortlich gewesen, aus dem die Daten von rund 31’000 wirtschaftlich Berechtigten entwendet wurden.

Die Firma selbst dementiert lauwarm, währenddessen tappen Fürscht, Regierung und Krisenstab weiterhin im Dunklen. Wer war’s, was passiert mit den 31’000 Datensätzen? Keine Antwort.

Sollte das zutreffen, wäre endlich ein Name auf dem Tisch. Die Regierung weigert sich bislang hartnäckig, den verantwortlichen IT-Dienstleister zu nennen.

Aviita ist keine unbekannte Garagenfirma. Die 2008 gegründete IT-Anstalt wird von Viktor Frick geführt und entwickelt Software, berät Unternehmen und bietet Informatikdienstleistungen an. Frick ist zudem in der liechtensteinischen IT-Branche bestens vernetzt.

Besonders interessant ist aber ein Kunde von Aviita: die First Advisory Group.

Für dieses Schwergewicht der liechtensteinischen Treuhandbranche entwickelte Aviita nach eigenen früheren Angaben eine Kernapplikation für CRM, ERP, Transaktionsprüfung, FATCA, AIA und Dokumentenverwaltung. Mit anderen Worten: nicht irgendeine Homepage, sondern Software mitten im Maschinenraum eines Treuhänders – dort, wo hochsensible Kunden-, Compliance- und Transaktionsdaten verarbeitet werden.

Damit bekommt die Sache eine besondere Pikanterie.

Denn First Advisory ist nicht irgendeine Treuhandbude. Das Unternehmen beschäftigt heute nach eigenen Angaben mehr als 200 Mitarbeiter und unterhält Niederlassungen in Vaduz, Zürich, Genf, Hongkong und Singapur. Es befindet sich seit seiner Gründung 1954 in Privatbesitz. Als Eigentümer nennt First Advisory Angelika Moosleithner und CEO Iwan J. Ackermann; Stephan Moosleithner fungiert als Eigentümervertreter der Familie.

First Advisory gehört damit zum Establishment des Finanzplatzes. Und ihre Vergangenheit ist bemerkenswert.

Im März 2009 übernahm sie die LGT Treuhand AG und wurde deren Alleineigentümerin. Die LGT, die Bankengruppe des liechtensteinischen Fürstenhauses, zog sich damit aus dem Treuhand- und Strukturierungsgeschäft im Fürstentum zurück. Rund 60 Mitarbeiter wechselten damals mit. First Advisory selbst beschäftigte zu diesem Zeitpunkt bereits rund 100 Personen und betreute eine Vielzahl von Gesellschaften, Trusts und Stiftungen.

Der Zeitpunkt war delikat. Ein Jahr zuvor war die LGT durch einen spektakulären Datendiebstahl und Steuerskandal erschüttert worden. Kundendaten der LGT Treuhand waren deutschen Behörden zugespielt worden und hatten eine internationale Affäre ausgelöst. 2009 wurde ausgerechnet diese Treuhandsparte an First Advisory verkauft.

Angelika Moosleithner-Batliner ist die Tochter des 2019 verstorbenen Liechtensteiner Treuhänders und Rechtsanwalts DDr. Herbert Batliner. Der erfand das Geschäftsmodell Stiftung als Schwarzgeldbunker und ging damit unrühmlich unter.

Und nun, 17 Jahre später, wieder ein gigantischer Datendiebstahl in Liechtenstein.

Natürlich beweist die Verbindung zwischen Aviita und First Advisory zunächst einmal gar nichts. Es gibt bislang keinen öffentlich zugänglichen Beleg dafür, dass First Advisory an Aviita beteiligt wäre oder Einfluss auf das Unternehmen ausübt. Belegt ist aber die enge geschäftliche Beziehung: Aviita entwickelte zentrale Software für einen der grössten Treuhänder des Landes.

Sollte sich nun bestätigen, dass dieselbe Firma tatsächlich für die Sicherheit der staatlichen Plattform verantwortlich war, aus der die Kronjuwelen des Finanzplatzes gestohlen wurden, wird die Angelegenheit noch interessanter.

Dann müsste die Regierung endlich beantworten, wer Aviita den Auftrag gab, wie dieser vergeben wurde, welchen Umfang er hatte und wer die Arbeit kontrollierte.

Denn in einem Land, in dem jeder jeden kennt, ist Transparenz besonders wichtig.

Und gerade daran mangelt es bislang gewaltig.

Es wäre eine unglaubliche Wiederholung. Vater Badliner erfindet das Geschäftsmodell Schwarzgeldbunker. Damit gehen er und die Treuhand-Abteilung der Fürstenbank LGT unter. Seine Tochter führt die Treuhandfirma unter neuem Namen weiter und erweitert sie gewaltig. Und nun könnte die mit ihr verbandelte IT-Bude Aviita am Untergang des Geschätfsmodells Stiftung ingesamt schuld sein.

Und da in Liechtenstein jeder jeden kennt und Batliners und die Fürstenfamilie auf Du und Du sind …

24. August 2026/47 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/08/Bildschirmfoto-2026-08-23-um-15.34.00-scaled.png 1054 2560 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-08-24 07:02:492026-08-23 18:29:28Fürstliches Nichtstun

Skandale mit Skandeln zudecken

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Stiftungen, Untreuhänder

Ob das eine schlaue Strategie des Fürstentums ist?

Zurzeit beherrscht der Super-GAU die Debatte. Kinderleicht liess sich Liechtenstein das Allerheiligste klauen. Die vollständige und streng geheime Liste aller 31’000 Nutzniesser von Stiftungen, Trusts, Anstalten & Co.

Ade Diskretion und Vertrauen.

Inzwischen wurde sogar noch – neben anderen Plattformen – das Handelsregister abgeschaltet. Offenbar läuft das alles auf der löchrigen IT-Infrastruktur, die eine einheimische KMU gebastelt hat.

Auch mehr als zwei Wochen nach dem Einbruch weiss man weder, wer die Täter gewesen sein könnten, noch, was ihre Absichten sind, was sie mit der Beute anfangen wollen.

Weder die Besitzer noch die liechtensteinischen Treuhänder schlafen gut. Der Krisenstab hingegen schon.

Aber könnte das nicht eine ganz raffinierte Methode sein? Wir lenken vom letzten, noch nicht erledigten Skandal mit einem noch grösseren ab. Schliesslich ist das Problem der rund 800 Zombie-Trusts mit mehrheitlich russischen Begünstigten nicht erledigt.

Die wanken führerlos auch anderthalb Jahre, nachdem sie von ihren treulosen Treuhändern fluchtartig verlassen wurden, handlungsunfähig wie Untote herum. Aber he, sagt sich vielleicht die fürstliche Regierung, wir können noch ganz anders.

Die Zombies hingegen können die Sicht auf die nicht abreissende Kette von Skandalen versperren, in die liechtensteinische Untreuhänder verwickelt sind.

Indem sie methodisch störende Stiftungsräte und Begünstigte aus ihrer eigenen Stiftung Krauskübeln. Wobei die Fürstenjustiz gerne Hand bietet und absurde Begründungen wie den «blossen Anschein einer möglichen Interessenskollision» erfindet. Was das sein soll, weiss niemand. Wozu es nützt, ist hingegen klar: weg sind störende Elemente, der Treuhänder als Stiftungsrat kann sich ungehemmt und ungeniert bereichern. Durch absurd hohe Honorare oder direkt mit dem Griff in die Geldtöpfe.

Es gibt ja niemanden mehr, der ihn kontrollieren kann. Und Selbstkontrolle oder Anstand ist nicht gerade deren starke Seite. Als Sahnehäubchen kommt noch hinzu, dass diese Halunken sich gegen Versuche der wirklich Berechtigten mit skrupellosen Anwälten zur Wehr setzen. Deren exorbitanten Honorare von der Stiftung klaglos bezahlt werden. Ist ja nicht deren Geld.

Der Bacardí-Skandal mottet schon seit Jahren vor sich hin. Ebenso der Skandal um die Hartlaub-Stiftung. Wo der Stiftungsratspräsident, der durch alle Instanzen hindurch innert sieben Wochen aus seinem Amt gekippt wurde, seit inzwischen mehr als vier Jahren vergeblich versucht, zu seinem Recht zu kommen.

Dann gibt es den Skandal um die Witwe eines reichen Scheichs, der ebenfalls mit fadenscheinigen Gründen der Zugang zu ihrer Stiftung verwehrt wird. Oder den Fall eines Schweizer Geschäftsmanns, der sogar schon seit Jahrzehnten darum kämpft, wieder Zugang zu seinem Finanzgefäss zu bekommen.

Gleichzeitig verdienen die wenigen Treuhänder und Treuhandfirmen Jahr für Jahr mindestens 200 Millionen Franken an der Verwaltung dieser Konstrukte. Die Arbeit lässt sich von der Assistentin an einem lockeren Nachmittag erledigen, die Honorarnote beginnt dann bei 10’000 Franken. Mit viel Luft nach oben.

Das ermöglichte sogar einem besonders unverfrorenen Treuhänder, sich die grösste Rolls-Royce-Sammlung der Welt zuzulegen, für die er extra noch ein beeindruckendes Mausoleum baute. Er galt lange Jahre als Zierde der Gesellschaft, bis es ihn dann doch noch erwischte und er in U-Haft wanderte.

Künstlerpech, das passiert sonst kaum einem.

Ist es also Wahnsinn mit Methode, einen Skandal mit einem grösseren zuzudecken? Zumindest ist es ein schlechtes Geschäftsmodell. Denn der Schaden durch den Raubzug ist zurzeit weder in Geld, noch in Reputationsverlust zu ermessen. Er ist schlichtweg gigantisch.

Dann gibt es noch ein zweites Problem: es muss gesteigert werden. Der nächste Skandal muss noch grösser als der letzte sein. Denn «schon wieder eine Stiftung gekapert», das ist ja Business as usual und interessiert nicht gross.

Wie kann man also den aktuellen noch steigern? Schwierig. Ein Mitglied der fürstlichen Familie wird entführt? Die Trutzburg ob Vaduz wird gesprengt?

Oder aber was Kleineres: Der Nationalfeiertag am 15. August fällt aus. Regierung und Erbprinz sind unpässlich.

19. August 2026/47 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/08/Bildschirmfoto-2026-08-11-um-13.36.47.png 478 1204 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-08-19 07:00:492026-08-16 18:12:37Skandale mit Skandeln zudecken

Der Erbprinz als Hellseher

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Skandale, Stiftungen

Wie es sich für einen Blaublüter gehört, hat er den grossen Überblick.

Der Finanzplatz Liechtenstein ächzt unter dem grössten Datenraub aller Zeiten im Ländle. Die Kronjuwelen, 31’000 Datensätze über alle Berechtigten an Stiftungen, Trusts, Anstalten und allem, was da unter äusserster Diskretion und vollständigem Vertrauen strikter Geheimhaltung unterliegen sollte, ist in den Händen von unbekannten Tätern.

Wie immer zeigte sich die fürstliche Regierung konsterniert und überrascht, hat aber immerhin bisher darauf verzichtet, von einem bedauerlichen Einzelfall zu sprechen. Dafür ist der Super-GAU, der zumindest das Geschäftsmodell der Treuhänder existenziell gefährdet, zu gross.

Als wäre das nicht schlimm genug, musste inzwischen zerknirscht eingestanden werden, dass der Einbruch und das Absaugen der streng vertraulichen Angaben kinderleicht war. Kein modernes Authenifizierungsprogramm, um einen Eindringling sofort zu stoppen. Keine real time Überwachung, die Datendiebe konnten stundenlang nach Lust und Laune von Hand alle Daten kopieren.

Schön für das Fürstentum, dass sie nicht auch noch gleichzeitig die Datenbank mit einem schwer zu knackenden Schloss versehen haben, um für die Öffnung gleich mal abzusahnen. Zerstören hätten sie wahrscheinlich auch können, bei diesem Dilettantismus ist nicht damit zu rechnen, dass der Inhalt ständig auf einen nicht mit dem Internet verbundenen Server gespiegelt wurde.

Hätten sie doch nur auf den Erbprinzen Alois gehört.

Der hatte nämlich anlässlich der «Ansprache seiner Durchlaucht Erbprinz von und zu Liechtenstein anlässlich des Staatsfeiertags am 15. August 2015» mit unvergleichlicher Weitsicht gesagt:

„Da sich die Sicherheitslage umfassend geändert hat, sollten wir auch unsere Sicherheitspolitik grundlegend überarbeiten. Bis vor nicht allzulanger Zeit war unsere Sicherheitspolitik weitgehend auf die traditionelle innere Sicherheit sowie den regionalen Katastrophenschutz fokussiert. In jüngerer Zeit haben wir uns zusätzlich mit der Cybersicherheit beschäftigt und auch in dieser Hinsicht Massnahmen getroffen.“

Um uns in die Nähe einer Majestätsbeleidigung zu begeben: worin bestand wohl diese Beschäftigung, und welche Massnahmen wurden ergriffen?

Es dürfte sich so abgespielt haben: Der Erbprinz legte die Sachlage seiner fürstlichen Regierung vor. Die stand stramm, machte einen Kratzfuss und sagte: «Ein sehr weiser Hinweis, Ihro Durchlaucht, wir werden uns dem umgehend widmen, sehr wohl, vielen Dank auch. Ohne Ihro Durchlaucht wären wir verloren.»

Dann wurde das heruntergereicht bis zum damals gerade ins Amt gekommenen IT-Chef Fabian Schmid. Als Schweizer zollte er aber den fürstlichen Bemerkungen wohl nicht die richtige Aufmerksamkeit. Fragte vielleicht bei der lokalen Klitsche nach, die die ganze IT-Infrastruktur vieler Amts-Webseiten mitsamt Sicherheit gebastelt hatte.

Die hatte zwar über Ihre Beziehungen einen gut bezahlten Auftrag an Land gezogen, war aber wohl nicht willig, allzu viel von diesem Geld auch auszugeben.

Sondern befleissigte sich des Landesmottos: Mir kann keiner, ich bin Liechtensteiner.

Ansonsten gilt immer: ist noch nie passiert, wird auch nie passieren, also wirklich. Wer wagte es schon, sich am Fürstentum zu vergreifen.

Und zack.

Während der sofort eingesetzte Krisenstab zwar angeblich «Tag und Nacht» an der Arbeit ist, besteht seine Kommunikationsleistung bislang aus zwei nichtssagenden Pressekonferenzen und der Überantwortung, der schönen Aufgabe, die Opfer des Datenraubs darüber zu informieren, an die «Rechtsträger». Also die Treuhänder. Muss ein Riesenspass gewesen sein.

Ansonsten ist allerdings der Kenntnisstand auch zwei Wochen nach dem Einbruch null. Täter, Verwendung der Daten, Aufklärung, wie das eigentlich möglich war? Sendepause, verkniffenes Schweigen.

In diesem Sinne morgen einen fröhlichen Staatsfeiertag, ein grandioses Fürstenfest.

Immerhin: die Wetteraussichten sind gut.

14. August 2026/47 Kommentare/von Treuhänder
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