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Drei grosse Schweinereien

Allgemein, Fürstenjustiz, Skandale, Stiftungen, Untreuhänder

Es gibt die Kleinkriminalität, aber auch millionenschwere Skandale.

Die Räuberhöhle Liechtenstein taucht überall dort auf, wo es anrüchig, halbseiden oder echt kriminell wird. Das Verstecken von sanktionierten Russengeldern in Tarnkonstrukten. Der Fall des Hochstaplers Benko, der weiterhin in Saus und Braus lebte, mit Hilfe einer Stiftung in Liechtenstein. Der Cum/Ex-Skandal, immer führen die Spuren ins Ländle, immer hat niemand von nichts gewusst und alle sind höchst entrüstet, wenn sie zum Beispiel auf die Sanktionsliste der US-Behörde Ofac kommen.

Aber es gibt drei Skandale, die alles andere in den Schatten stellen. Sie sind mit den Namen Bacardí, Agnielli und Hartlaub-Stiftung verbunden.

Die Witwe des Teilhabers der weltweit grossen Bacardí-Rumfirma kämpft seit Jahren um ihre Rechte. Der alternde Bacardí hatte rund 750 Millionen $ in eine Liechtensteiner Stiftung eingebracht, eigentlich gegen seinen Willen. Sie sollte seiner Tochter zugute kommen und von ihr benützt werden, sobald diese volljährig sei. Sie ist es längst, aber weder ihr, noch ihrer Mutter wird der Zugang gewährt.

Mit einem inzwischen ständig angewendeten Winkelzug. Die Mutter vertrat im Stiftungsrat die Interessen ihrer Tochter und war an deren Stelle auch Begünstigte. Daraus konstruierte das korrupte fürstliche Justizsystem eine Interessenskollision und schmiss sie raus. Seither kämpft sie seit über dreieinhalb Jahren um ihre Wiedereinsetzung. Der Prozess wird verschleppt und verröchelt in der erste Instanz ohne Urteil.

Währenddessen verdienen sich die verwaltetenden Untreuhänder, ohne jegliche Kontrolle, dumm und krumm.

Genau das Gleiche geschah in der Hartlaub-Stiftung. Hier geht es um mindestens 250 Millionen. Ein Bruderzwist diente als Hebel, um den Stiftungsratspräsidenten, der auch Begünstigen war, aus beiden Positionen herauszukübeln. Mit der gleichen absurden Begründung eines «blossen Anscheins eines möglichen Interessenkonflikts». Was in jedem Rechtsstaat aus dem Gericht gelacht würde, simmert auch schon seit mehr als drei Jahren in der ersten Instanz vor sich hin. Ohne Urteil. Auch hier verdienen sich die Untreuhänder im Stiftungsrat mehrere goldene Nasen. Völlig unkontrolliert. Sie verweigern sogar die gerichtlich angeordnete Herausgabe von Unterlagen; sie wissen, warum.

Und als Sahnehäubchen zahlt natürlich die Stiftung das Wirken eines zwielichtigen Anwalts, der die berechtigten Forderungen des Entrechteten mit Unmengen von Eingaben, Papieren, Nebenschauplätzen und sogar weiteren Anschuldigungen zuschüttet.

Geradezu episch ist der Kampf um den Nachlass des reichen italienischen Unternehmers Gianni Agnelli (Fiat und vieles mehr). Hier geht es um schätzungsweise bis zu 5 Milliarden Euro, die wohl in der Schweiz und in Liechtenstein verstaut sind. Hier tobt ein Erbstreit, der den Liechtensteiner Untreuhändern die Möglichkeit gibt, unbehelligt durch jede Kontrolle sich am Vermögen zu bereichern.

Im Oktober 2023 sind den italienischen Steuerbehörden die Liechtensteinischen Konten bei der LGT-Bank und die Strukturen bekannt geworden, die John Elkann in Liechtenstein gegründet hatte, nämlich Blue Dragons (gegründet 2017) und Dancing Tree (gegründet 2020), beide domiziliert beim TREMACO Treuunternehmen in Eschen. Die Staatsanwaltschaft Turin ermittelt gegen Elkann wegen Steuerhinterziehung. Er ist der Enkel des verstorbenen Agnelli und war längere Zeit Präsident des Fiat-Verwaltungsrats.

Das Treuunternehmen TREMACO ist bekannt aus den Panama Papers / Mossack Fonseca.

In all diesen Fällen gilt:

Ich bin Liechtensteiner, mir kann keiner.

Das gilt vor allem für die rund 130 Treuhänder, die sich nach dem Zusammenbruch des Schwarzgeldbunkersystems neue Einkommensquellen erschliessen mussten. Man muss halt schon einen Franken auf den anderen legen, wenn man sich als Treuhänder die grösste Rolls-Royce-Sammlung der Welt leisten und kann und dafür noch extra ein Hochsicherheits-Mausoleum baut.

Es stinkt zum Himmel in Liechtenstein, aber Fürst und Volk mögen nur einen blauen Himmel sehen und üben sich in Realitätsverweigerung. Das ist schon den Schweizer Gnomen nicht gut bekommen, ein ähnliches Schicksal wird Liechtenstein, dass dann vielleicht Dunkelstein heissen wird, ereilen.

22. Februar 2025/47 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/02/Bildschirmfoto-2025-02-21-um-22.39.34.png 468 888 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-02-22 06:14:402025-02-21 22:46:41Drei grosse Schweinereien

Alles Gute, Herr Fürst

Allgemein, Fürst von Liechtenstein, Skandale, Stiftungen, Treuhänder

Versuchen wir uns an einer strafbaren Majestätsbeleidigung.

Die droht schon im Titel. Denn eigentlich handelt es sich um Seine Durchlaucht Johannes Adam Ferdinand Alois Josef Maria Marco d’Aviano Pius Fürst von und zu Liechtenstein, Herzog von Troppau und Jägerndorf, Graf zu Rietberg, Regierer des Hauses von und zu Liechtenstein. Oder kurz Hans-Adam II; seine Durchlaucht feierte ihren hochwohllöblichen 80.

Dafür im Nachhinein alle guten Wünsche. Die braucht der rüstige Fürsten-Rentner eigentlich nicht. So wenig wie die AHV. Er ist Multimilliardär. Und das Tagesgeschäft hat er bereits 2004 seinem Sohn, dem Erbprinzen Alois, überlassen.

Als er selbst 1989 das Amt antrat (einzige Qualifikation: Erstgeborener), versprach er huldvoll:

«Ich gelobe, meinem Land ein gerechter Fürst zu sein, die verfassungsmässigen Freiheiten zu wahren, den Bedrängten und Armen zu helfen und die Rechte treu zu hüten.»

Leider kann man auch Fürstenworten nicht so recht trauen. Wie gerecht er war, sollen höhere Instanzen entscheiden. Aber das mit den verfassungsmässigen Freiheiten war dann schon so eine Sache. Als das Volk etwas aufmuckte, als er sich per Verfassungsreform noch mehr absolutistische Rechte herausnehmen wollte, drohte er mit dem Wegzug ins Exil nach Wien. Das Volk duckte sich, und er musste in der unwirtlichen Trutzburg ob Vaduz bleiben. Auch ein Fürst hat’s nicht immer leicht.

Er musste damals sogar zu harschen Worten greifen und keilte bei seiner Thronrede zur Eröffnung des Parlaments, dass die Kritiker seines Machtzuwachses Ähnlichkeiten mit den Liechtensteiner Anhängern des Dritten Reichs hätten. Obwohl das gar keine absolutistische Monarchie war.

Dieser Vergleich scheint ihm besonders zu gefallen. Denn als ausgerechnet seiner fürstlichen Bank LGT Kontodaten deutscher Steuerflüchtlinge abhanden kamen und der germanische Fiskus mit ihnen das Geschäftsmodell Schwarzgeldbunker im Ländle beerdigte, war er schon wieder an Methoden wie in dunklen deutschen Zeiten erinnert.

Auch die Skepsis seiner Untertanen gegenüber einem Beitritt zur Uno kanzelte er in seiner berüchtigten Rucksackrede ab: «Wenn wir als einzige Möglichkeit wieder den Rucksack mit der Schweiz ins Auge fassen, wird es wahrscheinlich einmal ein unangenehmes Erwachen geben.»

Noch einen Schritt weiter ging er bei der Abstimmung über den Beitritt zum EWR. Er drohte damit, von seinen absolutistischen Rechten Gebrauch zu machen und sowohl Regierung wie auch Parlament zum Teufel zu jagen, falls Liechtenstein nicht vor der Schweiz über diesen Beitritt abstimme.

Zum höchst ungnädigen Erstaunen des Fürsten griffen dann Parlamentarier vor dem Regierungsgebäude anno 1992 zum Megaphon und protestierten. Da mag sich der Fürst nostalgisch an frühere Zeiten erinnert haben, wo man mit solch aufrührerischen Gesellen schnell fertiggeworden wäre. Nun aber musste er sich doch tatsächlich auf einen Kompromiss einlassen. Die Abstimmung fand nach der Schweiz statt, aber die folgsame Regierung und natürlich auch das Parlament forderten zu einem Ja auf. Wie hätten da die untertänigen Stimmbürger nein sagen können. Vielleicht hätte er sie sonst auch zum Teufel gejagt.

Damit sich solche unschönen Szenen nicht mehr wiederholten, legte er höchstselbst 2002 einen Vorschlag zur Verfassungsreform vor, der mit 64,3 Prozent angenommen wurde. So verhinderten die Stimmbürger, dass ihr geliebter Fürscht ins Ausland abschwirrte. Und seither herrschen er, bzw. sein Sohn, über alle pseudo-demokratischen Institutionen, dazu über die Justiz, die nicht umsonst im Namen von «Fürst und Volk» urteilt.

Es war ihm völlig unverständlich, wie man das als Ausbau seiner absolutistischen Macht missverstehen könnte. Schliesslich könne nun das Volk eine Initiative zur Abschaffung der Monarchie starten. Was es aber bis heute wohlweislich unterliess.

«Die Rechte treu hüten», auch dahinter muss man ein Fragezeichen setzen, auch wenn vielleicht Kerker mit Wasser und Brot droht. Was unter seiner Aufsicht und unter Duldung seiner fürstlichen Gerichte in Liechtenstein an Schweinereien im Stiftungswesen passieren, würde kein Rechtsstaat tolerieren. Angesichts der nicht abreissenden Kette von Skandalen macht schon länger das böse Wort der Räuberhöhle die Runde.

Aber eins muss man Seiner Durchlaucht lassen: er hat viel dafür getan, das fürstliche Vermögen zu mehren und nicht nur in seiner LGT gewinnbringend aufzubewahren. Sich selbst und seinem Fürstenhaus hat er also kräftig geholfen, den «Bedrängten und Armen» im Vergleich eher weniger.

Ach, und dann wäre noch sein Hang zu UFOs zu erwähnen, dem er sich dem Vernehmen nach mit Leidenschaft hingibt. Dabei ist doch sein Liechtenstein inzwischen ein UFO mitten in Europa. Weiterhin Aufbewahrungsort für alle Gelder, die anderswo nicht mal mit der Kneifzange angefasst würden. Russland-Sanktionen? Na und, nicht nur sein gescheiterter Kandidat als Regierungschef findet es eine Frechheit, dass die US-Behörde Ofac völlig unschuldige und ehrenwerte Treuhänder auf ihre Sanktionsliste setzt.

Doch nun schwebt er schon lange über den Dingen, darauf ein: hoch die Flaschen!

 

20. Februar 2025/37 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/02/Bildschirmfoto-2025-02-19-um-18.39.11.png 531 997 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-02-20 06:54:532025-02-19 18:44:05Alles Gute, Herr Fürst

Mafiöse Strukturen

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Untreuhänder

Was unterscheidet die Methoden des Finanzplatzes Liechtenstein von der Mafia?

Bei genauerer Betrachtung: nicht viel. Im Gegenteil, die Ähnlichkeiten sind frappant, wenn man genauer hinschaut.

  1. Deckel drauf
    Seit dem Zusammenbruch des Stiftungswesens als Schwarzgeldbunker, also seit rund 20 Jahren, gibt es signifikant mehr Skandale, als in Erinnerung sind. Verweilen, zukleistern, schönreden. Genau wie die «ehrenwerte Gesellschaft», die keine ist, aber die Omertà pflegt, das Schweigeglöbnis aller Beteiligten.
  2. Säubern
    Auch die Mafia arbeitet mit modernen Methoden. Das Internet wird monitoriert und sorgfältig von unangenehmen Nachrichten gesäubert. Man suche mal Stefan Wenaweser, Norbert Seeger oder wie all die Gesetzesbrecher heissen. Man findet nur wunderbare Einträge, staatstragend, seriös.
  3. Einzelfälle
    Sollte kurzzeitig doch mal etwas aufploppen, dann Augen zu und durch. Solange wie möglich ableugnen, auf der Unschuldsvermutung bestehen und schliesslich von einem weiteren «bedauerlichen Einzelfall» sprechen, der überhaupt nicht dazu dienen könne, die stockseriöse Treuhänderzunft in den Schmutz zu ziehen.
  4. Top down
    Wie in der Mafia sind in Liechtenstein die Entscheidungswege kurz und klar strukturiert. Streng hierarchisch, von oben nach unten. Oben wird entschieden, unten wir klaglos ausgeführt. Auch Staatsanwälte und Richter holen Instruktionen ein, bevor sie handeln – oder eben nicht.
  5. Bedrohung
    Es wird mit Einschüchterung und Drohung gearbeitet, sollte es jemand wagen, sich zu wehren. Will ein Begünstigter einer Stiftung sich gegen seine illegale Absetzung als Stiftungsrat wehren, wird ihm mit dem Entzug der Begünstigung gedroht – und das auch umgesetzt, hält er nicht endlich still.
  6. Macht der Maschine
    Bevor es richtig haarig wird, kommt Zermürbungstaktik zum Einsatz. Ausufernde Zivilverfahren über Jahre hinweg, trotz angeblich eindeutiger Rechtslage. Begleitet von ausufernden Strafanzeigen gegen Aufmüpfige, damit sie Zeit und viel Geld aufwenden müssen. Motto: sieh’s ein und gibt auf.
  7. Geldvernichtung
    So wie ein Liechtensteiner Treuhänder obligatorisch Einsitz in den Stiftungsrat nimmt, muss jeder einen Liechtensteiner Anwalt finden, der ihn vertritt. Und der kassiert ab, wenn sich überhaupt jemand bereit erklärt, wenigstens zum Schein gegen seine Kollegen vorzugehen. Hat der Betroffene sein Geld für ihn unerreichbar in der Stiftung gelagert, geht ihm dann mal der Schnauf aus.
  8. Säuhäfeli, Säudeckeli
    Alles ist verfilzt, verwandt, verschwägert im Ländle. Mitglieder der Justizorgane, der Regierung, Treuhänder, Anwälte, Staatsanwälte, Politiker. Einfluss wird genutzt, Gefälligkeiten eingefordert, kurze Amtswege genutzt, «wir sind wir und uns kann keiner». Eine ehrenwerte Gesellschaft halt, ausserhalb des Rechtsstaats.
  9. Loyalität
    Die «Familie» hält zusammen gegen freche Eindringlinge von aussen. Als Fassade ist das eine saubere, anständige und seriöse Familie. Dahinter klaffen Abgründe, Verrat in der Familie wird streng bestraft, der Verräter wird von den Geldtöpfen vertrieben, stigmatisiert, ausgegrenzt, bedroht.
  10. Tarnung
    Solange wie möglich wird der Anschein erweckt, dass hier alles mit rechten Dingen zu und her ginge. Wird dekantiert, werden absurde Honorare in Rechnung gestellt, geht ein Aktenstück durch die Hände von unzähligen Mitarbeitern, die fünf Minuten draufschauen und zwei Stunden in Rechnung stellen, werden feuchtfröhliche Anlässe mit erlesenen Speisen und Weinen zu Geschäftsessen umfirmiert – und meckert da einer, schaut hinter diesen Vorhang von Geheimhaltung, rollt die geballte Kraft des Clans über ihn.

Was in Liechtenstein «Standard Operating Procedures» sind, eingespielt und routiniert angewendet, könnte aus dem Handbuch der Mafia stammen. Nein, die könnten noch einiges von den Liechtensteinern lernen.

Eine weitere verblüffende Ähnlichkeit: die Mafia bietet Schutz gegen eine Bedrohung, die sie selber darstellt. Liechtenstein auch.

8. Februar 2025/45 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/02/Bildschirmfoto-2025-02-04-um-10.08.37.png 447 799 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-02-08 06:47:492025-02-04 22:01:28Mafiöse Strukturen

Der fast vergessene Fall Perry

Allgemein, Fürstenjustiz, Skandale, Stiftungen, Untreuhänder

Nicht nur die aktuellen Sauereien, auch längst vergangene, aber nicht weggeräumte gibt es.

Die grosse englische Zeitung The Independent erinnert an den Fall Tamar Perry und Familie. Das Schema ist leider so vertraut.

«Die mysteriöse Steueroase verliert das Vertrauen der Super-Reichen», schreibt die Zeitung, dass Liechtenstein Anflugziel für diese ist, sei weiterhin bekannt.

«Weniger bekannt ist jedoch, dass diese Geheimhaltung ihren Preis hat – nach dem Recht von Liechtenstein haben die Begünstigten eines diskretionären Offshore-Trusts keine rechtlichen Ansprüche. Wenn es einen Streit mit den Treuhändern gibt, können die Beschwerden der Begünstigten nicht in rechtlichen Verfahren gehört werden – selbst wenn sie berechtigte Gründe haben, die Handlungen eines Treuhänders anzufechten. Nach den Gesetzen des Fürstentums liegen die rechtlichen Rechte bei den Treuhändern. Wenn es also zu einem Streit mit den Treuhändern kommt, können die Begünstigten keinen Zugang zu ihren eigenen Vermögenswerten erhalten.
Dies war die Erfahrung von Tamar Perry und ihrer Familie. Seit zwei Jahren führt Frau Perry einen erbitterten Rechtskrieg gegen ein Treuhandunternehmen in Liechtenstein namens Lopag Trust und dessen Direktoren Louis Oehri und Dominik Naeff. Ihre Familie konnte keinen Zugriff auf das Familienvermögen im Trust erhalten, der von ihrem Vater, dem verstorbenen israelischen Tycoon Israel Perry, eingerichtet wurde. Sie macht den Haupttreuhänder Dr. Dieter Neupert, einen Schweizer Anwalt, verantwortlich.
Israel Perry stimmte zu, dass die Vermögenswerte aus steuerlichen Effizienzgründen von dem Trust verwaltet werden und das Geld in der Familie gehalten wird, um die Zukunft ihrer Kinder und Enkelkinder zu sichern. Doch sobald die Vermögenswerte in den Händen von Neupert und Lopag waren, übernahmen sie die vollständige Kontrolle und behielten alle Macht.
Seit 2016 hat die Perry-Familie eine Reihe von Zivilklagen und Strafanzeigen gegen Neupert, Naeff und Oehri in Großbritannien, den USA, Liechtenstein, der Schweiz und den Kaimaninseln eingereicht, in denen sie behauptet, dass sie Gelder aus dem Vermögen ihres Vaters, das in Liechtenstein in Trusts hinterlegt wurde, veruntreut haben.
Neupert bestreitet alle Vorwürfe vehement, wehrt sich entschieden gegen alle Klagen, weigert sich jedoch, Stellung zu nehmen. Eine Sprecherin des Lopag Trust sagte, dass sie aufgrund der Vorschriften für Trusts in Liechtenstein „derzeit in ihrer Fähigkeit, Fragen zu beantworten, eingeschränkt“ sei. Sie behauptet jedoch, dass Tamar Perry „eine weltweite Verleumdungskampagne gegen Lopag“ führe.
Das liechtensteinische Gericht kam zu dem Schluss, dass weder Tamar Perry noch die anderen Begünstigten irgendwelche rechtlichen Ansprüche haben. Der Richter entschied, dass die Begünstigten nicht nur keine Rechte oder Ansprüche haben; sie schulden tatsächlich Geld an das Fürstentum und wurden verpflichtet, die Gerichtskosten für ihren Fall zu bezahlen. Die Perry-Familie war von der Entscheidung des Richters erschüttert.
„Man wacht morgens auf und plötzlich gehören all deine Besitztümer, Bankkonten, das Haus, in dem du lebst, und das Haus deiner Mutter jemand anderem“, sagt Perry. „Es ist ein Albtraum.“
Überraschend an dem Fall Perry ist, dass Liechtenstein auf die riesigen Einnahmen aus den Kunden der Trusts angewiesen ist und dennoch ihre Interessen und rechtlichen Ansprüche nicht geschützt werden. Die Begünstigten von Trusts, die die Quelle des Wohlstands des Landes darstellen, haben keine rechtlichen Handlungsoptionen, sodass sie ihre Vermögenswerte möglicherweise an andere Offshore-Standorte verlagern könnten, wo mehr rechtliche Rechenschaftspflicht besteht
Wer die aktuellen Fälle und solche aus der jüngsten Vergangenheit verfolgt, dem kommt das vor, als würde es heute geschehen. Das Problem ist aber, wie im Fall des Milliardenvermögens Bacardí, dass Liechtensteiner Gerichte entweder Klagen völlig ignorieren – oder in ihrer Behandlung die Geschwindigkeit einer Schnecke erfolgreich zu unterbieten versuchen.
1. Februar 2025/46 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/01/Bildschirmfoto-2025-01-29-um-15.18.35.png 722 1309 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-02-01 06:19:162025-01-29 17:44:30Der fast vergessene Fall Perry

Den Bock zum Gärtner gemacht

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Stiftungen, Treuhänder

Der ehrenwerte Herr Dr. Martin Batliner.

Eine typisch Liechtensteiner Filzkarriere. Von 1999 bis 2004 war der ehrenwerte Dr. Batliner Vizepräsident der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer. Seit 2003 ist der der Präsident der Kommission für Flüchtlingsfragen. Von 2005 bis 2009 war er Mitglied des Aufsichtsrats der Finanzmarktaufsicht Liechtensteins. Dann ist  er noch seit 2011 Präsident des Liechtensteiner Behinderten-Verbands. Seit 2014 ist er auch noch Vizepräsident der Stiftung Zukunft.li.

In diesem erlauchten Gremium sitzen auch noch Gabriel Brenna, CEO Private Banking der Liechtenischen Landesbank (LLB), Christoph Reich, Group CFO LBB, Natalie Flau, Leiterin Division International Wealth Management der LLB und Patrick Fürer, Group Chief Digital & Operating LLB. Denn es handelt sich um ihre Veranstaltung.

Die Bank lobt sich selbst: «Zusätzlich zu unserem Anspruch, eine faire und verantwortungsbewusste Arbeitgeberin zu sein, ist es uns auch ein Anliegen, einen Mehrwert für die Allgemeinheit zu schaffen.»

Ach, und daneben ist er vielfacher Verwaltungsrat und sitzt im Stiftungsrat der Hartlaub Stiftung.

Schliesslich ist er noch Partner von BWBLEgal, «wir bieten Ihnen Spezialisten in allen Rechtsgebieten».

Also ein honoriger Mann. Zumindest nach Liechtensteiner Massstäben. Denn zusammen mit seinem Kumpel Philipp Wanger, einziger Vertreter der Treuhand- und Verwaltung-Anstalt (TVA), zeigt Batliner, was sich aus dem Beziuehungssumpf im Ländle alles herausziehen lässt. Wanger ist übrigens auch noch VR-Präsident der Consensus Partner. Die bieten alles rund um finanzielle Beratung.

Und niemand hält sich in Liechtenstein die Nase zu, wenn einer der beiden den Raum betritt.

Mit dieser begabten Fachkraft nehmen die beiden seit drei Jahren eine Stiftung aus, die sie usurpiert haben, indem der Stiftungsratspräsident herausgekübelt wurde. Mit der hanebüchenen und nur in Liechtenstein möglichen Begründung des «blossen Anscheins einer möglichen Interessenskollision». Was das ist? «Das muss man nicht verstehen», sagte eine mit dem Fall betraute Richterin.

Was die beiden aber ausgezeichnet verstehen, ist Selbstbereicherung. Denn nachdem sie den Stiftungsratspräsidenten losgeworden waren, wehrte der sich natürlich mit juristischen Mitteln dagegen. Willkommener Anlass für die beiden, ihn auch noch als Begünstigten rauszukübeln. Grosser Vorteil: niemand ausser ihnen beiden hat noch Einblick, was in dieser Stiftung, die über ein namhaftes Immobilienvermögen von rund 250 Millionen Euro verfügt, eigentlich passiert.

Eines weiss man allerdings: sie genehmigen sich monatlich ein Honorar von rund 75’000 Franken. Pro Nase und Monat, versteht sich. Seit drei Jahren. Zudem lassen sie den Immobilienbesitz verludern.

Der bekannte englische Strafrechtler Steven Kay schrieb unter dem Titel «Liechtensteins Geist der Straflosigkeit«, als hätte er diesen Fall auch gekannt:

«Die Rechte der Begünstigten – insbesondere die wesentlichen Rechte auf Zugang zu Büchern – sind noch immer schwach ausgeprägt. Viele Begünstigte (manchmal sogar die Treugeber selbst) müssen zusehen, wie ihre Familientrusts geleert werden, entweder durch Umschichtung in einen anderen Trust oder eine andere Struktur oder durch Insolvenz.»

Auch hier zeigt sich dieser Geist sehr deutlich. Denn nicht nur, dass nach mehr als drei Jahren noch kein Entscheid im Antrag des entrechteten ehemaligen Stiftungsratspräsidenten und Begünstigten auf Abberufung der beiden Usurpatoren vorliegt. Sondern darüber hinaus zögerte Batliner, diese Zierde seines Berufsstands, nicht, sein Netzwerk eiskalt auszuspielen. Um sich gegen seine mögliche Abberufung zu wehren, benützte er den kurzen Amtsweg in der LLB. Ist schliesslich praktisch, wenn man mit der Geschäftsleitung in dieser Zukunftstiftung der LLB sitzt.

Da kann man doch nebenbei mal fragen, ob man nicht eine Kundenkorrespondenz ausgehändigt bekäme. Man habe da Ärger mit einem grantigen Ex-Stiftungsratspräsidenten, und der sei doch Kunde der LLB.

Strikt vertraulich, der Kunde verbietet ausdrücklich jede Weitergabe nach aussen, Datenschutz, Bankgeheimnis? Papperlapapp, sagte die LLB, bitte sehr, bitte gerne. Und Batliner hatte dann noch die Stirn, diese Dokumente bei Gericht einzureichen – in der gelinden Hoffnung, dass das seinem Kläger schade, zumindest aber den Papierberg etwas anwachsen lasse.

Dass daraufhin die Datenschutzbehörde der Bank eine Rüge verpasste, war etwas überraschend, aber wozu gibt es den Weiterzug, damit noch lange kein rechtsgültiges Urteil vorliegt. Denn die Mühlen der Liechtensteiner Justiz, wenn es gegen einen der Ihren geht, mahlen und mahlen und mahlen und mahlen. Und wenn sie nicht aus Altersschwäche zusammengebrochen sind, dann mahlen sie und mahlen und mahlen weiter.

Dass ein Anwalt überhaupt auf die Idee kommt, ein solch unsittliches Ansinnen an eine Bank zu stellen, würde in jedem anderen Rechtssystem ausreichen, um ihm das Patent zu entziehen.

Aber in Liechtenstein wird der feine Herr Batliner nicht belangt, und auch die Staatsanwaltschaft sieht keinen Anlass, der Anzeige wegen Bankgeheimnisverletzung nachzugehen.

Also bleibt Batliner doch ein ehrenwertes und angesehenes Mitglied seiner Zunft.

29. Januar 2025/53 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/01/Bildschirmfoto-2025-01-28-um-18.12.49.png 730 1295 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-01-29 06:12:442025-01-28 18:16:03Den Bock zum Gärtner gemacht

Fürstliche Staatsanwaltschaft: Schein und Sein

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Treuhänder

Typisch Liechtenstein. Es gibt die Selbstdarstellung und die Realität.

Zunächst mal die hehren Sprüche der Staatsanwaltschaft:

«Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es, alle strafbaren Handlungen, von denen sie Kenntnis erlangt und die nicht bloss auf Verlangen eines Beteiligten zu untersuchen oder zu bestrafen sind, von Amts wegen zu verfolgen, anzuklagen und die Anklage vor dem zuständigen Gericht zu vertreten.»

Damit nicht genug, darüber hinaus gibt es auch noch den «Berufskodex der Liechtensteinischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte».

Darin hält zum Beispiel Artikel IV fest:

«Entscheidungen werden so sorgfältig, rasch und verständlich wie möglich getroffen. Die belastenden und entlastenden Umstände werden mit gleicher Sorgfalt untersucht.»

So gesehen, muss Liechtenstein ein rechtsstaatliches Paradies sein. Schauen wir zunächst einmal in die Statistik; welches Arbeitsvolumen wurde denn bewältigt? «Im Berichtsjahr hat die Staatsanwaltschaft beim fürstlichen Landgericht 35 Anklageschriften, 128 Strafanträge und 1’100 Bestrafungsanträge eingebracht.»

Allerdings wurden vom Vorjahr ganze 533 Untersuchungen als «unerledigt übernommen». Gut, man muss als mildernden Umstand berücksichtigen, dass die Staatsanwaltschaft aus einem Leitenden Staatsanwalt plus 8 Staatsanwälten besteht, dazu noch 5 Mitarbeiter. Wie heisst es im Jahresbericht so schön: «Der sehr grosse Arbeitsanfall konnte nur durch überdurchschnittlichen Einsatz aller Mitarbeiter bewältigt werden.»

Allerdings wurde er es offensichtlich nicht. Und 35 Anklageschriften in einem ganzen Jahr? Etwas mehr als eine pro Monat? Von doch 9 Staatsanwälten? Also brütet jeder ein Jahr lang über ganzen 4 Anklagen? Nun, das sieht nicht wirklich nach überdurchschnittlichem Einsatz aus.

Es gibt allerdings ein Gebiet, auf dem der Einsatz tatsächlich überdurchschnittlich ist. Illustrieren wir das an einem konkreten Beispiel.

Nach Anzeige verwarnt die Datenschutzbehörde Liechtensteins die Liechtensteiner Landesbank (LLB) wegen eines eklatanten Verstosses gegen das Datenschutzgesetz. Die Bank hatte frech eine strikt vertrauliche Korrespondenz mit einem Kunden an einen aussenstehenden Treuhänder weitergereicht. Unglaublich, unvorstellbar. Aber immerhin bestraft.

Natürlich war das nicht nur ein klarer Verstoss gegen das Datenschutzgesetz. Sondern genauso gegen das Bankengesetz, das in Art. 14 klar festhält, dass alle Mitarbeite von Banken zur Geheimhaltung von jeglichen Kundeninformationen verpflichtet sind. Tun sie das nicht, ist das kein Kavaliersdelikt, sondern wird mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe bestraft.

Hier ging eine entsprechende Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft ein. Der Fall ist eigentlich glasklar, könnte man meinen. Einer der Staatsanwälte, vielleicht sogar der Oberstaatsanwalt, nimmt sich diesem Kundenverrat an und muss ja eigentlich nur der Argumentationslinie der Datenschutzbehörde folgen. Aufwand überschaubar.

Aber der wurde dennoch gescheut. Denn statt in diesem glasklaren Fall zu ermitteln und das zu einer Anklageschrift zu verarbeiten, zeigte die Behörde, die eigentlich «alle Strafbaren Handlungen, von denen sie Kenntnis erlangt», zu untersuchen hat, was Arbeitsvermeidung ist:

Lustlos begann sie (oder auch nicht) mit «Vorerhebungen». Wohlgemerkt, Plural. Aber statt diese Vorerhebungen zu einer Anklageschrift weiterzubringen, stellte die Staatsanwaltschaft doch tatsächlich ihre Tätigkeit ein. Warum um des Fürsten willen? Das bleibt ihr süsses Geheimnis, denn die Einstellung erfolgte kommentar- und begründungslos.

Kein Einzelfall. Immer wieder beschweren sich enteignete Besitzer von Stiftungsvermögen darüber, dass die Staatsanwaltschaft auch in ihren Fällen nicht tätig werden möchte. Wird zum Beispiel ein Begünstigter oder Stiftungsrat von allen Informationen durch Untreuhänder abgeschnitten, dann sagt die Staatsanwaltschaft: tja, das reicht dann halt nicht für einen Anfangsverdacht, da können wir nichts tun.

Also ist auch dieses Organ der Rechtspflege ein typisches Beispiel dafür, wie in Liechtenstein Schein und Sein, Selbstdarstellung und Wirklichkeit, auseinanderklaffen.

23. Januar 2025/67 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/01/Bildschirmfoto-2025-01-22-um-15.22.06.png 748 1318 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-01-23 06:24:552025-01-22 15:22:53Fürstliche Staatsanwaltschaft: Schein und Sein

Skandalbank LLB von Liechtenstein

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Stiftungen, Untreuhänder

Kundenverrat auf Bitte eines Treuhänders: schlimmer geht’s nicht.

Es hört sich an wie ein Stück aus dem Tollhaus, ist aber real: Die Liechtensteinische Landesbank (LLB) hat dem Liechtensteiner Rechtsanwalt und Treuhänder Martin Batliner auf dessen Anfrage vorsätzlich die gesamte vertrauliche, vom Bankgeheimnis und Datenschutz geschützte Korrespondenz eines Bankkunden herausgegeben. Der Bankkunde, Begünstigter einer Liechtensteinischen Stiftung, führt seit über drei Jahren vor Gericht in Liechtenstein ein Gerichtsverfahren gegen die beiden Liechtensteiner Stiftungsräte Martin Batliner und Philipp Wanger mit dem Antrag, diese als Stiftungsräte der Stiftung abzuberufen.

Die Bank wollte durch Weitergabe der Korrespondenz Batliner die Möglichkeit einräumen, die geschützte Korrespondenz daraufhin durchzusehen, ob er darin etwas finden könne, was er gegen den Bankkunden, seinen Prozessgegner, verwenden könne. Batliner legte die gesamte Korrespondenz auch in dem laufenden, öffentlichen Rechtsstreit vor. Die Bank stellte sich auf dem Standpunkt, mit der Herausgabe der vertraulichen Unterlagen weder gegen das Bankgeheimnis noch gegen den Datenschutz verstossen zu haben.

Das sieht aber die Liechtensteiner Datenschutzstelle ganz anders. Mit Verfügung von Ende Dezember 2024 verwarnt sie die Bank wegen eines eklatanten Verstosses gegen das Datenschutzgesetz. Sie fordert die LLB zudem dazu auf, «die Empfänger der rechtswidrig übermittelten personenbezogenen Daten unverzüglich zu informieren, dass diese Daten unverzüglich zu löschen sind». Zudem muss sie sich diese Löschung bestätigen lassen.

Hier stapelt sich ein Skandal auf den anderen. Der Verfügung der Datenschutzstelle des Fürstentums Liechtenstein kann man entnehmen, dass sich die Bank während des ganzen Verfahrens völlig uneinsichtig zeigte und mit immer absurderen Begründen zu erklären versuchte, wieso dieser Verstoss gegen elementare Grundregeln des Banking, der Diskretion und der Wahrung des Bankgeheimnisses keiner gewesen sei.

Den Gipfel der Unverschämtheit erklomm die Bank mit der Behauptung, diese E-Mails hätten untersucht werden müssen, «ob Verdachtsmomente im Zusammenhang mit Geldwäscherei, Vortaten oder organisierter Kriminalität vorlagen». Und dafür übergibt sie strikt vertrauliche Korrespondenz an einen Prozessgegner ihres eigenen Kunden.

Direkt ins Absurde schwenkt die Bank ab, wenn sie noch hinzufügt, der Beschwerdeführer versuche, «die Institutionen des Landes (Treuhänder, Gerichte) in ein schlechtes Licht zu rücken». Das ist entlarvend. Also ein Nestbeschmutzer, und um den zu bekämpfen, sei alles erlaubt, auch Kundenverrat.

Der nächste Skandal: Treuhänder Batliner müsste mindestens so gut wie die Bank wissen, dass er kein Recht hat, in eine solche Korrespondenz Einsicht zu verlangen. Indem er es tat – in der Hoffnung, dadurch einen Vorteil im Prozess gegen den ehemaligen Stiftungsratspräsidenten der von ihm unrechtmässig geleiteten Stiftung zu erlangen –, hat er eklatant gegen die Berufsehre seiner Zunft verstossen und müsste eigentlich sein Patent lossein. Zumindest ist er als Stiftungsrat nicht mehr tragbar. Als solcher kassiert er im Übrigen zusammen mit seinem Kumpan Wanger seit drei Jahren exorbitante Honorare in der Höhe von bis zu 75’000 Euro – im Monat.

Es wäre nicht Liechtenstein, wenn damit die Reihe der Skandale zu Ende wäre. Obwohl es sich offensichtlich um eine Straftat handelt, stellte die Liechtensteiner Staatsanwaltschaft ihre «Vorerhebungen» nach einer Strafanzeige des Geschädigten ohne Angabe von Gründen einfach ein. Business as usual dieser Staatsanwaltschaft, die man nicht einmal zum Jagen tragen kann, wenn es gegen einen Vertreter der Untreuhänderzunft oder wie hier gegen die Liechtensteinische Landesbank (LLB) geht.

Aber immerhin macht der Fall bereits Schlagzeilen. Er wird in einem grossen Artikel der Welt am Sonntag erwähnt, und auch ein Finanzblog titelt: «Big Trouble in Little Liechtenstein – Email-Affäre bei Landesbank». Der Fall biete «Stoff für einen Netflix-Film», schreibt Finanzbusiness.

Auch Finanzbusiness sind die Versuche der Bank aufgefallen, «sich aus diesem Vorgang herauszuwinden». Dagegen sagt der Beschwerdeführer, ein Schweizer Anwalt, «der ganze Fall sei symptomatisch für die engen Verflechtungen zwischen Wirtschaft und Politik in Liechtenstein».

Putzig ist die Reaktion der LLB auf eine Anfrage von Finanzbusiness. Zunächst behauptet das verräterische Geldhaus, ihm sei «keine rechtskräftige Verwarnung bekannt». Damit hat es sogar formaljuristisch recht, denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auf Nachfrage mit Angabe der Verfügungsnummer schwieg dann die Landesbank verkniffen.

Ein Kanzleipartner dieses Batliner ist Präsident des VR der Liechtensteinischen Finanzmarkaufsicht (FMA). Ein weiterer Namenspartner der gemeinsamen Kanzlei ist Mitglied der Liechtensteiner Regierung.

Offensichtlich sind aber auch die Strafverfolgungsbehörden des Ländle nicht gewillt, durchzugreifen. Vielleicht bewirken da die Anzeigen des Anwalts bei der Schweizer Finanzmarktaufsicht (Finma) sowie der BaFin in Deutschland etwas.

Denn es braucht offensichtlich internationale Anstrengungen, um diese Räuberhöhlen in Liechtenstein auszuräuchern.

15. Januar 2025/53 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/01/Bildschirmfoto-2025-01-14-um-22.02.15.png 409 717 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-01-15 05:34:162025-01-14 22:10:22Skandalbank LLB von Liechtenstein

Erweckt diese Burg Vertrauen?

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Fürstentum Liechtenstein, Skandale, Stiftungen, Treuhänder, Untreuhänder

Sie ist finster, trutzig und irgendwie aus der Zeit gefallen. Wie die Liechtensteiner Landesbank (LLB).

Das gilt auch für das Verhalten vieler Liechtensteiner Treuhänder. Sie bereichern sich aus reiner Geldgier an ihnen anvertrauten Stiftungsvermögen. Und leider sind das nicht nur einzelne schwarze Schafe, wie die Treuhandkammer mit treuem Augenaufschlag immer behauptet, sondern es ist ein systemisches Problem.

Da sie von der Fürstenjustiz oft geschützt werden, ist nicht nur das Unrechtsbewusstsein niedrig. sondern auch die Angst, erwischt und bestraft zu werden.

Solche Prozesse gegen Untreuhänder können sich schon mal in der ersten Instanz über Jahre hinstrecken. Allerdings geschieht das alles zwar im Dunkeln, aber nicht unbemerkt. So hat die Welt am Sonntag schon wieder einen Artikel veröffentlicht, der sich dem «gestörten Burgfrieden» widmet.

«Nicht alles läuft glatt», schreibt Autor Cornelius Welp vorsichtig. Denn es ist ihm offensichtlich bekannt, dass dieser Blog untreuhaender.li von der Liechtensteiner Treuhandkammer via sackteuren Zürcher Medienanwalt mit einer 74-seitigen Klageschrift zugeschüttet wurde. In der Hoffnung, ihm so das Maul stopfen zu können.

Was offensichtlich nicht gelungen ist.

Welp greift die beiden Skandale um Thomas Kindler und die Witwe Bacardí aus einer Vielzahl von Fällen heraus. Beide wurden aus ihrem eigenen Stiftungsrat gekübelt, beide mit der hinrrissigen Begründung, sie unterlägen einem «blossen Anschein einer möglichen Interessenskollision». Was das ist, weiss nur das Hirn eines Liechtensteiner Richters, sonst niemand.

Auf jeden Fall prozessieren beide (bislang erfolglos) seit Jahren gegen ihre Mit-Stiftungsräte; Liechtensteiner Treuhänder, die leider obligatorisch Einsitz in eine Stiftung nehmen müssen. Während die Prozesse laufen und laufen und kosten und kosten, bedienen sich die Stiftungsräte ungeniert mit obszönen Honoraren aus den Geldtöpfen der Stiftungen.

Aber damit nicht genug, natürlich sind auch Liechtensteiner Banken in solches Tun verwickelt. So schreibt Welp über einen Nebenschauplatz der epischen Schlachten von Kindler:

«Berater seiner Bank hatten E-Mails an die von ihm bekämpften Treuhänder herausgegeben, obwohl Kindler das zuvor ausdrücklich untersagt hatte. Deshalb verwarnte die zuständige Datenschutzstelle das Institut.»

Das muss man sich mal vorstellen. Die Liechtensteiner Landesbank (LLB) pfeift auf Datenschutz, ausdrückliche Weisungen ihres Kunden und auf das Bankgeheimnis. Und macht sich zur willigen Helfershelferin der Gegner ihres eigenen Kunden, die im Streit mit diesem gerne Einblick in einen strikt vertraulichen E-Mail-Verkehr nehmen wollten, um zu schauen, ob sich dort etwas fände, was man gegen Kindler verwenden könnte.

Ein solcher Skandal hätte ausserhalb von Liechtenstein mindestens ein Enforcement-Verfahren ausgelöst, den verantwortlichen wäre möglicherweise die Gewähr, also die Lizenz zum Banking, entzogen worden. Denn etwas Schlimmeres als Kundenverrat kann eine Bank eigentlich nicht begehen. Auf dieser Webseite kann man die gesamte verfügung einsehen.

Aber in Liechtenstein gibt es lediglich einen Klaps auf die Finger; eine Verwarnung durch die Datenschutzbehörde. Aber immerhin, selbst das hat im Ländle Seltenheitswert.

Apropos Nebenschauplatz; Welp berichtet auch, dass sich Kindler mit einer Strafanzeige herumschlagen muss, die die Stiftungstreuhänder gegen ihn eingereicht haben. Da ein fleissiger Anwalt natürlich von Stiftungsgeld bezahlt wird, hat diese Anklageschrift sagenhafte rund 1700 Seiten.

Wer also daran denkt, sein Geld nach Liechtenstein zu bringen, sollte vielleicht lieber nochmal darüber nachdenken.

 

13. Januar 2025/31 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/01/Bildschirmfoto-2025-01-12-um-13.06.08.png 229 499 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-01-13 07:14:242025-01-12 20:05:12Erweckt diese Burg Vertrauen?

Wir bleiben den Untreuhändern treu

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Skandale, Treuhänder, Untreuhänder

Man sieht sich im neuen Jahr wieder.

Denn leider werden die Untaten der Untreuhänder den Jahreswechsel überleben.
27. Dezember 2024/33 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/12/Bildschirmfoto-2024-12-23-um-13.50.25.png 522 910 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-12-27 07:47:282024-12-23 13:51:54Wir bleiben den Untreuhändern treu

Wenn’s nicht Diebstahl ist,

Allgemein, Fürstenjustiz, Skandale, Stiftungen, Untreuhänder

was ist es dann?

Wir haben bislang die verschiedenen Methoden beschrieben, wie eine Stiftung von Untreuhändern in Liechtenstein gekapert, geentert, in Besitz genommen werden kann. Da sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt, und die Fürstenjustiz leistet brav Beihilfe, indem sie jeden Versuch des Bestohlenen, sich dagegen zur Wehr zu setzen, im Instanzenzug verröcheln lässt.

Ist sie im Dienste der Untreuhänder fix, dauert da ein Instanzenzug von der ersten bis zur letzten Instanz nur wenige Monate, verfaulen gleichlautende Anträge der Bestohlenen über Jahre in der ersten Instanz. So wurde beispielsweise die Witwe Bacardí mit windiger Begründung in Windeseile als Stiftungsrätin in der Stiftung für ihre damals noch minderjährige Tochter rausgekübelt. Ihre juristische Gegenwehr, also der Antrag, diese Unverfrorenheit rückgängig zu machen, schlummert bereits seit vielen Jahren in der ersten Instanz vor sich hin. Gegenwehr sinnlos.

Aber selbst wenn der Inhalt der Stiftung nicht schon längst dekantiert, also gestohlen wurde, gibt es jede Menge Möglichkeiten der Bereicherung. Denn sobald alle Kontrollorgane ausgeschaltet sind, also Stifter, Stiftungsräte und Begünstigte rausgeschmissen, gehört zwar noch nicht das Stiftungsvermögen den an Bord gebliebenen Untreuhändern, aber sie können tief in die Geldtöpfe greifen.

Einerseits für sich selbst; es ist erstaunlich, was bei der Verwaltung einer Stiftung für ungeheuerliche Arbeitsleistungen anfallen. Da können sich locker bis zu 75’000 Franken zusammenläppern. Pro Mann und Monat, versteht sich. Da gibt es Sitzungen, Besprechungen, Erwägungen, Dienstreisen, Abendessen, und man stelle sich vor: müssen zwei Liechtensteiner Treuhänder sich zusammensetzen, am besten gleich bei einem Arbeitsessen, dazu noch die Sekretärin zwecks Protokoll, kommen pro Stunde locker 1500 Franken zusammen, und so ein Arbeitsessen kann mehrere Stunden dauern. Und kostet extra, wofür gibt es Spesen. Und anschliessend können die Treuhänder ja nicht nach Hause wanken, also lieber in der Suite im Hotel übernachten, Stiftung zahlt.

Noch toller ist, wenn die Untreuhänder einen skrupellosen Liechtensteiner Anwalt beschäftigen. Der muss ja zuerst gebrieft werden, was wieder einige Stunden, viele Stunden in Anspruch nimmt. Dann verfasst der Rechtsschriften, die problemlos 100 Seiten, 200 Seiten, 300 Seiten umfassen können. Und wenn man weiss, dass ein Liechtensteiner Anwalt über den Daumen gepeilt pro Seite Rechtsschrift 1000 Franken verrechnet, kann man sich sein Bedürfnis, richtig ausführlich zu werden, lebhaft vorstellen.

Den Untreuhändern ist das recht, die Stiftung zahlt ja den Spass. Das Sahnehäubchen: der rausgekübelte Stiftungsrat und Begünstigte oder eigentliche Besitzer der Stiftung muss sich ja gegen all diesen Unrat wehren, der über ihn ausgeschüttet wird.

Das schafft dann wirklich nur Liechtenstein, unter gütiger Mithilfe der Fürstenjustiz: der Angerempelte zahlt aus seinem Stiftungsvermögen den feindlichen Anwalt, der von von seiner Stiftung bezahlten Untreuhändern losgeschickt wird. Zudem muss er seinen eigenen Anwalt bezahlen, um sich dagegen zur Wehr zu setzen.

Alles in der Hoffnung, dass dem enteigneten Begünstigten der Stiftung irgendwann mal das Geld zur Gegenwehr ausgeht, während die Stiftung durchaus noch finanziellen Schnauf hat.

In jedem Staat der Welt, der sich als Rechtsstaat bezeichnet, würde dieser eklatante Missbrauch der Justiz abgestellt, die daran Beteiligten bestraft. Aber doch nicht die Fürstenjustiz in Liechtenstein. Die schaut diesem Treiben wohlwollend zu.

20. Dezember 2024/38 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/12/Bildschirmfoto-2024-12-19-um-19.01.45.png 521 916 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-12-20 07:02:142024-12-19 21:04:49Wenn’s nicht Diebstahl ist,
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