Treuhänder & Stiftungen Liechtenstein
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Die Fürstenjustiz unterscheidet streng zwischen Einheimischen und artfremden Ausländern. Sie ist mit teilweise zweifelhaften und nicht sehr kompetenten Richtern besetzt, von denen alle aber das Plazet von ganz oben brauchen.

Komturkreuz-Träger im Schloss

Allgemein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Fürstentum Liechtenstein

Ordensverleihungen von fürstlicher Gnade sind erhebend.

Hier ist ein feierlicher Moment im Bild festgehalten. Rechts im Bild sehen wir S.D. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein. Links im Bild sehen wir den ehemaligen leitenden Staatsanwalt Dr. Robert Wallner mit Anhang, daneben Anhang mit der ehemaligen Regierungsrätin Dominique Hasler.

Drum herum sieht man eine recht steile Schlosstreppe, darunter ein hindrapierter Sessel, daneben ein Beistelltisch mit Fotos. Den Boden bedeckt ein, mit Verlaub, buntgemusteter, eher geschmackloser Teppich, der in Konkurrenz zu mehreren Wandteppichen steht, die eine unverputzte Trutzburgmauer nur teilweise bedecken. Wo sie zum Vorschein kommt, sieht man eine offensichtlich uralte Holztüre, die nicht ganz auf heutige Kopfhöhe gebaut wurde. Insbesondere der Erbprinz, Pardon, Seine Durchlaucht, müssen sich doch arg bücken, wollen sie hindurchschlüpfen. Wie man hier auch deutlich erkennen kann:

Den beiden Geehrten wurde von Seiner Durchlaucht, in Stellvertretung der wirklichen Durchlaucht, dem Fürsten Hans-Adam II., das Komturkreuz verliehen.

«Die Verleihung erfolgte in Anerkennung der herausragenden Verdienste der Geehrten um das Land Liechtenstein»,

liess sich die Medienstelle des Fürstenhauses von Liechtenstein vernehmen.

Das Komturkreuz Liechtenstein ist so die Mittellage in der Hierarchie der Fürstlich Liechtensteinischen Verdienstorden. Ganz zuoberst leuchtet der «Grossstern», dann kommt das «Grosskreuz», dann das «Komturkreuz mit Stern» und schliesslich das einfache Komturkreuz.

Darunter gibt es nur noch das «Offizierskreuz», das «Ritterkreuz» und schliesslich das mindeste, das «Verdienstkreuz».

Getragen wird das Komturkreuz als Halsorden am Band. Die Variante Stern hätte auch noch einen Brusstern zu bieten, aber der kam hier nicht zur Anwendung. Viele Gelegenheiten, den Orden auszuführen, hat man allerdings nicht. Natürlich kann man ihn zu Hause beim Abendessen oder Frühstück tragen.

Aber in der Öffentlichkeit gäbe es eigentlich nur den Staatsfeiertag am 15. August, offizielle Empfänge beim Fürstenhaus, Angelobungen oder Staatsbankette. Und das Fürstenhaus ist bekannt dafür, dass es nicht gerade mit Festen um sich schmeisst. Aber man kann den Orden natürlich zu Hause streicheln, wenn man mag.

Nun erhebt sich allerdings die Frage, welche herausragenden Dienste denn die beiden Geehrten geleistet haben. Hasler war acht Jahre in der fürstlichen Regierung, zuletzt als Aussenministerin. Irgendwelche bleibenden Äusserungen oder Taten von ihr sind allerdings nicht überliefert.

Staatsanwalt Wallner hingegen diente von 2000 bis Herbst 2025 als Leiter der insgesamt neunköpfigen Staatsanwaltschaft von des Fürsten Gnaden. Jährlich werden im Schnitt 3000 Strafverfahren anleiert. Daraus resultierten dann aber beispielsweise in der Periode 2024/2025 mickrige 31 Anklageschriften, 121 Strafanträge und 894 Bestrafungsanträge.

Alleine im Bereich der Finanzkriminalität, der Geldwäsche oder der Zombie-Fonds hätte es Hunderte von Anklagen gebraucht. Aber Wallners Lieblingsstehsatz bei der Beantwortung von Strafanzeigen lautet «Nichtanhandnahmeverfügung».

Wer das zu hören bekam, durfte sich allerdings schon geehrt fühlen. Denn häufig kriegte der Einreicher einer Strafanzeige nicht mal eine Antwort. Vor allem, wenn er in irgendeiner Form eine Beschwerde gegen Finanzdienstleister wie Treuhänder vorbrachte. Reichten aber die Strafanzeigen gegen aufmüpfige Mandanten ein, dann war Wallner kein juristischer Weg zu weit, um zu Diensten zu sein.

Es steht zu vermuten, dass der Fürscht in seiner unendlichen Weisheit und Gnade dem Erbprinzen auftrug, aus diesem Grund aktiv zu werden.

Ausser ihn bei hochoffiziellen Anlässen zu tragen, kann man allerdings auch mit diesem Orden nicht viel anfangen. Sein Materialwert liegt bei einigen Franken, auf dem Second-Hand-Ordensmarkt würde er kaum mehr als 100 Franken einbringen.

Es ist nicht bekannt, ob Seine Durchlaucht nach Ordensverleihung und Fototermin noch einen Apero oder gar ein Essen spendiert. Wer das Fürstenhaus kennt: eher nicht.

 

11. Februar 2026/22 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/02/Bildschirmfoto-2026-02-10-um-15.08.27.png 406 677 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-02-11 07:03:572026-02-10 16:36:01Komturkreuz-Träger im Schloss

Vorsicht, Stiftung! Teil 2

Allgemein, Fürstenjustiz, Stiftungen, Treuhänder, Untreuhänder

Der ultimative Systemfehler einer Liechtensteiner Stiftung. Teil 2

Hier geht’s zu Teil 1.

Was als sinnvolle Vorsichtsmassnahme gedacht ist, verwandelt sich in Komplizenschaft zwischen Treuhändern als Stiftungsräten und der fürstlichen Justiz in eine tödliche Waffe gegen die eigentlichen Besitzer und Nutzer der Stiftung.

Da schon unzählige dieser Untreuhänder mit beiden Händen in den Geldtopf gegriffen haben und sich exorbitante Honorare gönnten, gehen immer mehr Stifter oder Begünstigte dazu über, selbst auch Einsitz in den Stiftungsrat zu nehmen, um ihr Kontrolle- und Informationsrecht zu wahren.

Das finden die Treuhänder aber im Ernstfall eher blöd und haben etwas dagegen. Nämlich die Hilfe der fürstlichen Justiz, die mit einem rechtsstaatfreien Landrecht, dafür sorgt, dass der Untreuhänder nicht länger von einem frechen Stifter oder Begünstigten belästigt wird.

Hier geschieht etwas, was ausserhalb von Liechtenstein unvorstellbar wäre. Während normalerweise die Justiz, die Gerichte dafür da sind, die Rechte zu wahren und Unrecht zu heilen, ist es hier genau umgekehrt.

Durch diese Doppelfunktion, Stiftungsrat und Begünstigter, kann es nämlich leicht zu einem «blossen Anschein einer möglichen Interessenskollision» kommen. Was das ist, wissen nur fürstliche Richter im Ländle, für alle anderen Juristen ist das eine Absurdität, die im Recht nichts zu suchen hätte.

Hier reicht sie aber, um den Stifter oder Begünstigten aus dem Stiftungsrat zu kippen. Das ist die einzige Funktion dieser schwammigen Formel, die in keiner Form ins Recht gefasst werden kann. Denn der blosse Anschein von etwas Möglichem, das bedeutet nichts – und alles.

Auf jeden Fall hat diese Formulierung einen einzigen Zweck: damit ist der Stifter oder der Begünstigte aus dem Stiftungsrat entfernt. Und verliert seine Kontrolle- und die meisten seiner Informationsrechte. Denn nun können die Liechtensteiner Untreuhänder weiter ungeniert schalten und walten und sich bereichern.

Aber damit sind die Systemfehler noch nicht zu Ende beschrieben. Verständlicherweise versucht der so Entrechtete, auf dem Rechtsweg seine Position zurückzuerobern.

Da tritt dann ein Artikel in Kraft, der so einen schönen Titel wie «Verwirkung der Begünstigtenrechte» hat und vom Treuhänder, während er den Stifter zur Unterzeichnung drängt, mit einer lockeren Handbewegung beiseite gewischt wird. Sollte es Nachfragen geben, sagt er: Ach, das ist nur eine Formalie. Sie werden ja ganz sicher nicht juristisch gegen Ihre eigene Stiftung vorgehen. Und bitte hier unterzeichnen.

Aber in diesem Artikel heisst es sinngemäss:

Macht ein Begünstigter Ansprüche gegen die Stiftung oder deren Organe gerichtlich oder aussergerichtlich geltend, so gilt dies als schwerwiegender Loyalitätsverstoss. In diesem Fall ist der Stiftungsrat berechtigt, die Begünstigtenstellung mit sofortiger Wirkung zu entziehen, sowie zukünftige Zuwendungen dauerhaft einzustellen.

Und damit hat dann der illoyale Stiftungsrat sein Ziel erreicht: der Begünstigte ist als Stiftungsrat draussen, er ist nicht mal Begünstigter. Damit hat er keine Ansprüche, kein Informationsrecht und auch keinen Rechtstitel, um gegen die Stiftung und ihre Untreuhänder zu klagen.

Zu jammern, dass er einmal Stifter oder Begünstigter war, der über ein ansehnliches Stiftungsvermögen verfügte, das nützt ihm dann nichts mehr.

Für die Untreuhänder bedeutet es aber Jackpot.

10. Februar 2026/36 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/02/Bildschirmfoto-2026-02-09-um-16.57.04.png 600 924 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-02-10 07:08:402026-02-09 16:58:59Vorsicht, Stiftung! Teil 2

Vorsicht, Stiftung!

Allgemein, Fürstenjustiz, Stiftungen, Treuhänder, Untreuhänder

Wer sein Geld gefährden will, schüttet es in einen solchen Topf. Teil 1

Man kann ins Casino gehen, um sein Geld gewinntragend anzulegen. Allerdings wissen die meisten, dass dort die Bank immer gewinnt. Ausser in Liechtenstein. Seit sich das Ländle endlich der Sperrliste von süchtigen Spielern angeschlossen hat, haben die letzten überlebenden Casinos schwer zu kämpfen.

Man kann auch der irrigen Meinung anhängen, dass eine Stiftung oder ein Trust nach Liechtensteiner Fürstenrecht das ideale Gefäss sei, um darin sein irdisches Vermögen zu deponieren.

Hier ist das Problem, dass diese Finanzkonstrukte einen systemimmanenten Konstruktionsfehler haben. Wenn der mal wieder öffentlich in einem Skandal zum Vorschein kommt, wird das unablässig als bedauerlicher Einzelfall schöngeschwatzt. Ist es aber nicht.

Eigentlich sollte das Modell Privatstiftung nach Landrecht des Ländle mehr Warnaufkleber als eine Zigarettenschachtel haben. Denn diese Konstrukte haben einen oftmals für den Stifter oder Begünstigten fatalen Konstruktionsfehler. Eigentlich sollten sie vom Markt genommen werden.

Das ist so wie bei einem Nachttopf. Der ist zweifellos unbrauchbar, wenn er den Henkel innen angebracht hat. Betrachtet man ihn aber von aussen, dann glänzt dort noch poliertes Email und alles scheint gut. Das ändert sich schlagartig, wenn man hineinschaut.

So ist es auch mit einer fürstlichen Stiftung. Die sieht von aussen betrachtet seriös, auf Hochglanz poliert, vertrauenswürdig und über jeden Zweifel erhaben aus. Blickt man aber hinein, dann müsste es dem potenziellen Kunden eigentlich übel werden.

Denn hier gibt es nicht nur einen Konstruktionsfehler, sondern gleich eine ganze Reihe davon.

Der erste ist, dass eine solche Stiftung eine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Der Stifter, aus welchen Gründen auch immer, verabschiedet sich mit der Stiftungsurkunde als Besitzer des Inhalts. Ihm wird meistens ein Formvertrag vorgelegt, mit dem er spätestens im Kleingedruckten auf fast alle Rechte verzichtet.

Denn er könnte sich vorbehalten, die Stiftungsurkunde nachträglich zu ändern und bei der Bestellung oder Abberufung von Stiftungsräten ein Wörtchen mitzureden. Tut er das allerdings nicht, räumt er sich selbst nicht diese Rechte ein, kann er sie nicht Kraft Gesetz geltend machen.

Er könnte sich auch als Protektor oder sogar Stiftungsrat einsetzen, ebenfalls als Begünstigten. Ohne ausdrückliche Erwähnung hat der Stifter nämlich nicht einmal einen Auskunftsanspruch.

Sollte der Stifter das Zeitliche segnen und hat er dafür in der Stiftungsurkunde nicht Vorkehrungen getroffen, müsste er wissen, dass seine Stifterrechte nicht vererblich sind und mit seinem Tod erlöschen.

Denn die eigentlichen Machthaber in einer Stiftung sind die Stiftungsräte. Sie sind angehalten, eigenverantwortlich zu handeln, wobei eine totale Weisungsgebundenheit unzulässig ist.

Der Stifter hat also, was er meistens erst zu spät herausfindet, keine gesetzlichen Rechte, wenn er sich nicht selbst Vorbehaltsrechte eingeräumt hat. Stirbt er, kann es für seine Erben sehr unangenehm werden.

Nun sollte der Stiftungsrat eigentlich nach Treu und Glauben die Absichten des Stifters ausführen. Dem steht aber entgegen, dass der obligatorisch einsitzende Liechtensteiner Treuhänder gerne auf grossem Fuss lebt und ein entsprechendes Einkommen erzielen möchte.

 

Fortsetzung folgt.

9. Februar 2026/32 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/02/Bildschirmfoto-2026-02-08-um-19.34.35.png 611 915 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-02-09 07:12:462026-02-08 19:38:42Vorsicht, Stiftung!

Der schlaue Fürst

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Fürstentum Liechtenstein

Hans-Adam II. ist nicht nur der reichste, sondern der am meisten unterschätzte Fürst.

Statt immer nur Kritisches, soll auch mal Lobendes geschrieben werden. Wie Fürst Hans-Adam II. das lediglich 25 Kilometer lange und 12 Kilometer breite Ländle zu einer blühenden Mischung aus Feudalismus und Finanzkapitalismus gemacht hat: Chapeau.

Zu seinem Schaden war es nicht; das Privatvermögen der fürstlichen Familie wird auf über 12 Milliarden Dollar geschätzt. Dabei ist es sehr schwierig, den ungeheueren Wert der Kunstsammlung und der Ländereien einzupreisen.

Absolutistische Herrschaft und grosses Vermögen: dadurch ist Liechtenstein das unerreichte Vorbild aller Tech-Mogulen aus dem Silicon Valley. Also von Musk, Thiel, Karp und Co.

Im Verlauf seiner langen Regentschaft hat der Fürst zuerst sich selbst und seine Familie aus Österreich herausgelöst und ist – nach dem Anschluss 1938 ins Dritte Reich – nach Vaduz disloziert. Die dortige Trutzburg kann es zwar an Grandezza nicht im entferntesten mit dem fürstlichen Schloss in Wien aufnehmen: aber hier konnte er unumschränkt herrschen.

Allerdings anfänglich nicht ganz, denn seit 1924 gab es eine Zoll- und Währungsunion mit der Schweiz. Schon 1970, noch gar nicht an der Macht, hatte er gefordert, Liechtenstein müsse «aus dem Rucksack der Schweiz» aussteigen.

Gesagt, getan. UNO-Mitgliedschaft, Eintritt in den EWR (obwohl es dabei doch tatsächlich zum ersten und letzten Mal zu einer kleinen Demonstration gegen die Diktatur des Fürsten kam). Damit war es vollbracht. Zugang zum schweizerischen und zum EU-Markt, plus Profitieren vom stabilen Schweizerfranken.

Darauf basierend ein florierender Finanzplatz plus industrielle Wertschöpfung. Seit den 1980er Jahren baute der Fürscht umsichtig die Liechtenstein Global Trust, heute nur noch bekannt als Fürstenbank LGT, zu einer internationalen Grösse auf, verbunden mit einem Treuhand-System plus Steueroase, um möglichst viel Vermögen anzulocken.

Dabei war es ihm immer klar, dass Liechtenstein letztlich sein Privatbesitz ist, in dem er schalten und walten kann, wie es ihm beliebt. Um das zu zementieren, legte er 2002 seine Ansichten über eine umfassende Verfassungsreform vor. Sie sollte seine absolutistischen Rechte vervollständigen. Vetorecht bei allen Gesetzen, bei der Ernennung von Richtern und selbstverständlich das Recht, die Marionettenregierung zum Teufel zu jagen und das Parlament aufzulösen, sollte es jemand wagen, gegen seine Interessen zu handeln.

Dagegen gab es wieder etwas Gegenwind. Der Fürst drohte unverhohlen, dass er im Fall einer Ablehnung der Verfassungsreform, zurück ins absolutistische Mittelalter, ohne weiteres mit der Familie wieder nach Wien umziehen könne. Das erschreckte seine Untertanen dermassen, dass sie seinem Vorschlag mit 64 gegen 36 Prozent zustimmten.

In der jüngeren Geschichte von demokratischen Abstimmungen das einzige Mal, dass eine Bevölkerung einem Herrscher noch mehr absolutistische Rechte einräumte.

Damit hatte Hans-Adam II. sein Haus bestellt. Sein ältester Sohn Alois übernahm die Staatsgeschäfte und gibt jeweils mit seiner Thronrede zur Parlamentseröffnung den Tarif durch. Sein Sohn Max übernahm die Leitung der LGT, und Constantin schliesslich die Verwaltung des übrigen Vermögens. Dieser starb allerdings 2023 unter ungeklärten Umständen.

Damit hatte er ein Meisterwerk vollbracht. Im Prinzip ist Liechtenstein eine Demokratie von des Fürsten, bzw. des Erbprinzen Gnaden. Die demokratische Maskerade dient lediglich dazu, die fürstliche Familie ihr Privateigentum, und dazu gehört nunmal Liechtenstein, ungestört verwalten zu können.

Die Fassade sitzt fast perfekt. Ein gütiger Landesvater, begeisterte Untertanen, Folklore, huldvolle Empfänge und Ordensverleihungen, absurde Titel wie fürstlicher Geheimrat, ein Operettenparlament, eine Marionettenregierung und ein Justizsystem, das weiss, wo Gott hockt.

In Wirklichkeit ist der Fürst, bzw. sein Stellvertreter auf Erden Alois, der CEO des Unternehmens Liechtenstein. Wie jeder CEO in erster Linie an Selbstbereicherung interessiert, im Unterschied zu allen anderen aber unkündbar.

So könnten sie glücklich leben, wenn sie nicht gestorben sind, gäbe es da nicht zunehmend hässliche Risse in der auf Hochglanz polierten Fassade. Denn nicht nur die Fürstenfamilie ist geldgierig. die von ihnen herangezogenen Treuhänder, Anwälte, Vermögensverwalter und Banker sind es auch.

Und bislang hat Erbprinz Alois nicht mal im Ansatz gezeigt, dass er über das gleiche Geschick wie sein Vater verfügt. Ob der das Erreichte in der nächsten Generation wieder zugrunde richtet?

6. Februar 2026/43 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/02/Bildschirmfoto-2026-02-04-um-15.09.57.png 566 935 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-02-06 06:58:472026-02-04 15:16:04Der schlaue Fürst

Bereichern ist das Zauberwort

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Stiftungen, Untreuhänder

Für den Treuhänder ist das der Sinn und Zweck einer Stiftung oder eines Trusts.

Immer seltener ist es so, dass ein vermögender Mensch auf die Idee kommt, seine Guthaben und Güter in einer Stiftung in Liechtenstein aufzubewahren.

Aber es kommt doch noch vor. Denn obwohl die weisse Weste Liechtensteins ungefähr so bekleckert ist wie die weisse Weste des ehemaligen CS-VR-Präsidenten Rohner, gelingt es dem Fürstentum immer noch, Reputationsmanagment zu betreiben.

Obwohl es sich mehr und mehr herumspricht, dass es sich bei Übergriffen in die Geldtöpfe anderer Leute nicht um eine Reihe von Einzelfällen handelt, sondern um ein systemisches Problem.

Dabei gibt es die Extremlösung, dass der gesamte Inhalt einer Stiftung entwendet wird. Durch das berüchtigte Dekantieren zum Beispiel. Der Inhalt wird einfach in eine andere Stiftung umgegossen, auf die nur der Treuhänder Zugriff hat. Als Stiftungsrat ist er zu solchen Manövern berechtigt.

Im Notfall schützt ihn die Fürstenjustiz vor den zürnenden Entrechteten und Bestohlenen.

Werden die zu aufmüpfig oder nerven schlichtweg, werden sie als nächsten Schuss vor den Bug aus dem Stiftungsrat gekübelt. Reicht ihnen das immer noch nicht, wird ihnen die Begünstigungen entzogen. Es gibt keine Informationen, keine Kontrolle und kein Geld mehr. Und keinen Rechtstitel, sie können nicht einmal mehr klagen.

Aber schon vorher bereichern sich die Treuhänder auf jede erdenkliche Art. Da wäre einmal die Honorarnote für die Verwaltung der Stiftung. Die kann ungeahnt aufwendig werden, und ein Liechtensteiner Treuhänder verrechnet ungern weniger als 600 Franken die Stunde, für sein Personal nicht weniger als 350 Franken. Und das läppert sich. Das kann locker bis zu 100’000 Franken erreichen. Im Monat, versteht sich.

Eine weitere munter sprudelnde Geldquelle ist all das, was bei der Anlage der ihm anvertrauten Vermögenswerte abgezockt werden kann. Da wären einmal die Retrozessionen, Kick-backs und Kommissionen. Die müsste der Treuhänder eigentlich offenlegen und an den beneficial owner auszahlen. Müsste.

Aber noch im Vorfeld dieser Nebeneinnahmen ist die eigentliche Anlage. Da machen sich viele Stifter und Begünstigte die Illusion, dass der so bieder und seriös wirkende Liechtensteiner Treuhänder zusammen mit einem nicht minder seriösen Vermögensverwalter einer fürstlichen Bank doch sicherlich umsichtig und konservativ das Vermögen anlegen werden.

Auch da täuscht sich das blauäugige Opfer. Immer wieder kommt es vor, dass ganze Vermögen in windige Anlagen gesteckt werden, in Kartenhäuser, in Schneeballsysteme, die früher oder später implodieren. Aber zuvor haben sich alle Beteiligten die Beute geteilt. Dafür, dass er Frischgeld bringt, bekommt der Treuhänder und der Vermögensverwalter eine dicke Scheibe davon abgeschnitten.

Dem betrogenen Mandanten jammert er dann routiniert vor, dass er ja nur das Beste gewollt habe, das sei eigentlich eine seriöse und sichere Anlage gewesen, aber wer wisse denn so etwas im Voraus. Man denke nur an den gefallenen Wunderwuzzi René Benko, dem hätten doch auch kompetente Menschen Multimillionen anvertraut.

Das könne leider immer wieder passieren, und keiner ahnt zuvor etwas. Und überhaupt, selbstverständlich ist jede Haftung für Verluste ausgeschlossen, wo kämen wir denn da hin.

Meckert der abgezockte ehemalige Besitzer eines ansehnlichen Vermögens immer noch, wird er auf den Rechtsweg verwiesen. Allerdings mit der freundlichen Bemerkung, dass er da nur noch mehr Geld sinnlos zum Fenster rausschmeissen werde. Und erst noch über viele Jahre hinweg.

Denn die fürstliche Justiz schützt nicht nur ihre Spiessgesellen, sie ist berüchtigt dafür, dass auch eigentlich einfache Prozesse Jahre dauern können. In jeder Instanz. Und ist der Instanzenzug ausgereizt, geht es wieder die Leiter runter, um nochmals bestiegen zu werden.

Und sollte doch tatsächlich mal ein Gericht befinden, ein entrechteter Begünstigter sei dennoch berechtigt, Informationen aus seiner Stiftung zu bekommen, dann sagen die Untreuhänder eiskalt: nein, ist er nicht. Denn er könnte ja mit diesen Informationen der Stiftung schaden. Also dem Treuhänder selbst, weil dessen unredliches Tun ans Tageslicht käme.

Und das darf in Liechtenstein niemals geschehen.

4. Februar 2026/29 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/02/Bildschirmfoto-2026-02-03-um-17.48.24.png 470 698 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-02-04 07:11:202026-02-03 17:54:11Bereichern ist das Zauberwort

Neue Nebelgranate

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Fürstentum Liechtenstein, Treuhänder

Jetzt soll aber richtig durchgegriffen werden bei Trusts. Reines Blabla.

Die hochwohllöbliche fürstliche Regierung zu Vaduz hat eine Abänderung der Handelsregisterverordnung verabschiedet. Mit löblichen Absichten:

«Damit sollen insbesondere eine wirksame und durchgehende Überwachung der Verwaltungstätigkeit des Treuhänders bei Treuhänderschaften (Trusts) sichergestellt und mögliche Kontrolldefizite ausgeschlossen werden. Zur Verbesserung der Transparenz in Bezug auf Treuhänderschaften sowie zur Sicherstellung einer einheitlichen Systematik im PGR erfolgt auch eine Anpassung der im Rahmen der Eintragung eines Treuhandverhältnisses in das Handelsregister anzumeldenden Tatsachen (Art. 900 Abs. 2 PGR).»

Wow. Jetzt aber. Jetzt aber gar nichts.

Zunächst befasst sich der Art. 900 Abs. 2 des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) keinesfalls mit diesen Tatsachen. Sondern es regelt die gerichtliche Auflösung einer Stiftung. Es gibt dem Gericht die Möglichkeit, eine Stiftung zwangsweise aufzulösen, wenn ihr rechtlicher oder tatsächlicher Zweck nicht mehr tragfähig ist.

Natürlich geht es der Regierung darum, nach mehr als einem Jahr Zombie-Trusts endlich mal etwas zu unternehmen. Denn über 800 Trusts, von ihren Treuhändern fluchtartig im Stich gelassen, dümpeln seit vielen Monaten führerlos vor sich her. Ihre Besitzer oder wirtschaftlich Berechtigten haben keine Zugriff, auch sonst niemand.

Das ist ein unhaltbarer Zustand. Für die ordnungsgemässe Liquidation braucht es einen Treuhänder, der an Bord kommt. Da aber inzwischen alle liechtensteinischen Treuhänder Schiss haben, dadurch auf die Sanktionsliste der US-Behörde Ofac zu kommen, findet sich keiner.

Die Regierung betreibt noch weitere Augenwischerei und Namenskosmetik: «Weiters werden gemeinnützige Treuhänderschaften neu der Aufsicht durch die Stiftungsaufsichtsbehörde unterstellt (Art. 929 Abs. 1 PGR). Um diese Erweiterung der Aufsichtskompetenz auch im Aussenverhältnis darzustellen, wird der Name der Stiftungsaufsichtsbehörde in Stiftungs- und Trustaufsichtsbehörde geändert.»

Allerdings gilt weiterhin das Prinzip, dass bei im Handelsregister eingetragenen Treuhandschaften der Treuhänder öffentlich einsehbar ist. Der Treugeber und die Vertragsdetails hingegen nicht.

Völlig zum Witz wird die Übung durch die Tatsache, dass es keine generelle Eintragungspflicht für Treuhandverhältnisse gibt.

Nun gibt es das sogenannte UBO-Register. Das steht für Ultimate Beneficial Owner, also der letztendlich Begünstigte und Besitzer eines solchen Konstrukts.

Selbst wenn der dort angegeben werden sollte (was sich durch Zwischenschaltung weiterer Konstrukte, Holdings und Abstecher auf kleine Inseln im Meer problemlos vermeiden lässt), ist er höchstens behördenintern bekannt. Wenn also eine Holding im HR eingetragen wurde, die von der Treuhandbude Murxer & Murxer betreut wird, dann ist nur dieser Name öffentlich.

Wer tatsächlich Begünstigter und/oder Besitzer ist, wissen nur die Behörden. Und rücken diese Erkenntnis natürlich nur im äussersten Notfall heraus.

Aber auch hier gilt das Liechtensteiner Geschäftsprinzip Nummer eins: was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss.

Woher kommt das Geld, das in einen Trust geschüttet wird? Ach, irgendwoher wird’s schon sein.

Wer ist der Begünstigte, der Inhaber? Ach, irgend einer wird’s wohl sein.

Wurde die Herkunft des Gelds abgeklärt, die Person des Begünstigten? Ach, es wurde treuhänderisch versichert, dass da alles mit rechten Dingen zuginge, grosses Ehrenwort.

Das ist Transparenz à la Liechtenstein, fürstliche Transparenz. Ungefähr so transparent wie die Mauern der fürstlichen Trutzburg ob Vaduz.

3. Februar 2026/22 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/02/Bildschirmfoto-2026-02-02-um-16.44.52.png 621 934 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-02-03 07:12:292026-02-03 07:21:16Neue Nebelgranate

Gross-Liechtenstein

Allgemein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Fürstentum Liechtenstein

Hätte es geben können. Wenn der Fürst nicht so ein Geizhals gewesen wäre.

Heute ist Liechtenstein ein Ländle mit rund 160 km2 Umfang. Das ist nicht viel. Gerade genug Platz für eine Werkzeugfabrik mit brauner Vergangenheit, eine fürstliche Trutzburg, eine Landeshauptstadt und ein paar tausend Stiftungen und Trusts sowie fürstliche und bürgerliche Banken. Und jede Menge Schweinereien, gedeckt von der fürstlichen Justiz.

Aber das hätte auch ganz anders ausgehen können.

Dabei hilft ein Blick in die Geschichte. 1741 wurde Alaska zum russischen Territorium erklärt. Aber was sollten die Zaren mit dieser unwirtlichen Gegend anfangen, schliesslich hatten sie an Sibirien schon genug.

Also suchte Zar Alexander II., der von 1855 bis 1881 herrschte, dringend einen Käufer für dieses damals keinerlei Reichtümer versprechende Riesenstück Land, wo bloss ein paar indigene Völker lebten, die dabei natürlich kein Wörtchen mitzureden hatten.

Aber für die 1,6 Millionen km2 fanden sich nur wenig Interessenten. Die Pelztierbestände waren im Niedergang begriffen, und das russische Reich befand sich nach dem Krimkrieg in einer desaströsen finanziellen Situation.

Da wandte sich der Zar in seiner Not an Prinz Johann II. von Liechtenstein. Der war damals schon reich genug, um Alaska kaufen zu können.

Schliesslich hatte die Fürstenfamilie zuvor ihr heutiges Staatsgebiet auch zusammengekauft. 1699 die Grafschaft Schellenberg und 1712 die benachbarte Grafschaft Vaduz. Die durfte sie dann zum souveränen Staat Liechtenstein zusammenstöpseln.

Und dann diese einmalige Gelegenheit. Sicher, die Hauptstadt Alaskas Anchorage liegt fast 8000 km von Vaduz entfernt. Das Klima Alaskas ist ziemlich rau, und damals wusste man noch nicht, dass dort reiche Goldvorkommen und Erdgas schlummerten.

Offenbar, wie Fürst Hans-Adam II. berichtete, soll es damals in der Fürstenfamilie unterschiedliche Auffassungen gegeben haben. Die einen fanden das Angebot attraktiv, die anderen sahen keine Entwicklungsmöglichkeiten für diesen gigantischen Eisbrocken. Also wurde am Schluss abgelehnt.

Die Fortsetzung ist bekannt. Schliesslich kauften die USA 1867 das Areal für 7,2 Millionen US-Dollar. Das wären rund 160 Millionen US-Dollar in heutiger Kaufkraft. Also ein Klacks für die Liechtensteiner Fürstenfamilie, die heute über ein Vermögen von schätzungsweise 12 Milliarden Euro verfügt. Wobei viele Ländereien und die ungeheuerliche Kunstsammlung gar nicht eingepreist sind.

Hätte der Fürscht damals zugeschlagen, dann gäbe es ein Gross-Liechtenstein. Das gleiche Stammland, dazu aber ein Riesengebiet mit ungeheuerlichen Ressourcen.

Alaska wäre nicht der 49. Bundesstaat der USA geworden, sondern das grösste Fürstentum der Welt. Absolutistisch mit unbeschränkter Machtfülle regiert wie Liechtenstein selbst.

Damit hätte die fürstliche Familie sich im wahrsten Sinne des Wortes auf die weltpolitische Landkarte gehebelt. den Ureinwohnern Alaskas hätte es ziemlich egal sein können, ob sie vom fernen Zar in Moskau oder vom fernen Fürsten in Vaduz regiert werden.

Zur Jahrhundertwende fand der grosse Alaska-Goldrausch statt. In Vaduz wäre in der Trutzburg die Decke weggeflogen, so viele Champagnerkorken hätte man knallen lassen.

Und ab 1957 kamen dann noch grosse Öl- und Gasfunde dazu; das reparierte Dach wäre gleich nochmal weggeflogen.

Allerdings: natürlich hätte dieser grosse Happen für das kleine Fürstentum Begehrlichkeiten anderer Staaten ausgelöst, in erster Linie der USA.

Und spätestens unter Trump wäre es dann wohl recht ungemütlich geworden. Der will ja bekanntlich Kanada zu einem neuen Bundesstaat machen. Da hätte er bei Alaska wohl nicht lange gefackelt.

Dann vielleicht doch lieber andere Goldminen ausbeuten. Halt all das, was bei der Verwaltung Gelder jeglicher Herkunft so abfällt. Und was zudem skrupellos den eigentlichen Besitzern weggenommen werden kann.

Allerdings sorgt auch das zunehmend für Aufsehen und Unmut.

2. Februar 2026/18 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/02/Bildschirmfoto-2026-02-01-um-19.22.13.png 621 934 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-02-02 07:07:522026-02-01 23:40:24Gross-Liechtenstein

Wieso nicht den Fürsten stürzen?

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Treuhänder, Untreuhänder

In Europa gibt es keine absolutistischen Herrscher mehr. Mit einer Ausnahme.

Es gibt die lustig Kolumne «Frag die WoZ». Her handelt die linke Wochenzeitung aktuelle Fragen ab, die sie sich selbst stellt. Die neuste: «Was spricht gegen eine militärische Intervention zur Befreiung Liechtensteins?»

Dsa ist eine sehr gute Frage. Die hier mit Humor abgehandelt wird. Denn es ist tatsächlich realistisch, dass die Schweizer Armee mit den Verteidigungskräften Liechtensteins fertigwerden würden. Die bestehen schliesslich aus Grössenordnung 80 Polizisten, die höchstwahrscheinlich keinen nennenswerten Widerstand leisten würden.

Aber warum sollte die Schweiz das tun? Weil es gerade in Mode ist? Nun, im Fall Liechtensteins, ähnlich wie bei Venezuela, gibt es durchaus einige Gründe dafür.

Die WoZ zählt sie auf: «Zum einen sind die Liechtensteiner:innen im Verschleiern von Schwarzgeld, im Erfinden lustiger Finanzkonstrukte und im liebevollen Verstecken diskreter Konten von Autokraten und Mafiosi bekanntlich fast noch gewitzter als wir. Durch die Übernahme des Liechtensteiner Bankensektors liesse sich sicher der eine oder andere Trick abgucken. Ausserdem ist es auch eine Frage des nationalen Stolzes, sich in Sachen Geldwäscherei nicht vom benachbarten Zwergstaat übertrumpfen zu lassen.»

Aber die Zeitung hat noch mehr Argumente auf Lager: «Zum anderen ist da der Fürst mit seinem leidigen katholischen Gedöns. Ja, es nervt, wenn Grosskonzerne mit Lobbygeldern bürgerliche Politiker:innen kaufen und die Demokratie pervertieren. Aber noch schlimmer ist ein stockkonservativer Monarch, der parlamentarische Entscheide nach Gutdünken aushebelt. Ein Mann, der wie im Mittelalter geschniegelt in seinem Schloss auf einer Klippe sitzt und seinen Unter­tan:in­nen seinen Willen aufzwingt. Im Vergleich wirkt das englische Königshaus wie ein autonomes Kulturzentrum. Tatsächlich kippte Seine Durchlaucht Fürst von und zu Liechtenstein 2011 mit seinem Vetorecht einen parlamentarischen Entscheid zur Legalisierung von Abtreibung.»

Nun kommen wir zum unrealistischen Teil der Überlegungen:

«Letztlich sprechen zwei Gründe gegen eine Invasion: Erstens wollen die Liechtensteiner:innen sie wohl nicht. Zweitens riskieren wir beim Zustand unserer Truppen einen jahrelangen Abnutzungskrieg gegen achtzig Polizist:innen.»

Sagen wir so: es gibt sicherlich einige Liechtensteiner, die nicht von ihrem Fürsten befreit werden wollen. Alle Teilhaber am Finanzplatz zum Beispiel. Denn die wissen, dass das Fürstenhaus seine schützende Hand über ihr Treiben hält.

Sie wissen auch, dass sie auf die fürstliche Justiz zählen können, sollten Klagen wegen all den Schweinereien eintreffen, die sie sich zu schulden lassen kommen.

Blöd ist höchstens, dass diverse fürstliche Treuhänder das Ländle nicht mehr verlassen können. Denn da Liechtenstein keine Untertanen ausliefert, sind sie hier sicher vor ausländischer Verfolgung. Allerdings ist dadurch der Lebensradius arg eingeschränkt.

Dann wollen die meisten Richter, Staatsanwälte und Justizangestellte natürlich nicht, dass in Liechtenstein rechtsstaatliche Zustände eingeführt würden.Daran sind sie nicht gewöhnt, für ordentliche Gerichtsverfahren wären sie untauglich und würden arbeitslos.

Insbesondere die rund 130 Treuhänder und Untreuhänder wären absolut gegen eine Befreiung vom Absolutismus. Denn nur er garantiert ihnen, dass sie weiterhin ungeniert, skrupellos und geldgierig ihren Geschäften nachgehen können.

Würde Liechtenstein vom Fürstenhaus befreit, das schliesslich mit absolutistischer Machtfülle regiert, die Regierung zum Teufel jagen kann, das Parlament auflösen, das Veto gegen jedes Gesetz einlegen und auch verordnen, dass Strafuntersuchungen eingestellt werden, wäre das höchstwahrscheinlich auch das Ende der Fürstenbanken LGT und LLB.

Für den normalen Untertan würde sich allerdings nicht viel ändern. Er kann das Wort «Fürscht» aus seinem Wortschatz streichen und endlich mal die Trutzburg ob Vaduz besichtigen.

Ein schöner Plan. Leider unverwirklichter. Schade auch.

30. Januar 2026/45 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/01/Bildschirmfoto-2026-01-29-um-18.14.17.png 596 931 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-01-30 07:03:402026-01-30 09:27:28Wieso nicht den Fürsten stürzen?

Bröckelnde Fassade

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz

Alles heil im Ländle? Nein, Unheil droht.

Die Zahl schwerwiegender, detailliert belegter Vorwürfe gegen das liechtensteinische Justiz‑ und Finanzsystem hat inzwischen eine Schwelle überschritten, jenseits derer jede weitere Beschwichtigung zur gezielten Realitätsverweigerung wird. Vor diesem Hintergrund ist die Frage nicht mehr, ob Liechtenstein ein Glaubwürdigkeitsproblem hat, sondern wie lange der Anspruch eines rechtsstaatlich verlässlichen Finanzplatzes noch ohne offenen Gesichtsverlust aufrechterhalten werden kann.

Was sich derzeit offenbart, ist kein Konjunkturphänomen medialer Aufmerksamkeit, sondern das Sichtbarwerden eines Problems, das über Jahre – teils über Jahrzehnte – hinweg stabil reproduziert wurde.

Immer mehr Betroffene treten nun erstmals an die Öffentlichkeit und zeichnen ein bemerkenswert konsistentes Bild: Sie berichten von Strukturen, Entscheidungsabläufen und Machtkonstellationen, die sich jeder Erklärung als zufällige Fehlentwicklung entziehen. Die wiederkehrenden Muster lassen nicht den Schluss auf vereinzelte Irrtümer, sondern auf systemische Fehlfunktionen zu.

Der Verdacht liegt nahe, dass in Liechtenstein rechtsstaatliche Prinzipien nicht als verbindliche Leitplanken gelten, sondern als flexible Ressource, deren Geltung im Einzelfall verhandelbar erscheint – abhängig von Person, Netzwerkzugehörigkeit und wirtschaftlicher Relevanz.

Besonders beunruhigend ist dabei die zunehmende Evidenz dauerhaft verfestigter personeller und institutioneller Verflechtungen zwischen Treuhändern, Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten. Es verdichtet sich der Eindruck eines hochgradig routinierten, personell überschaubaren und nach aussen hermetisch abgeschotteten Systems, das zentrale Funktionen von Kontrolle, Korrektiv und Verantwortlichkeit systematisch neutralisiert.

In einem derart geschlossenen Gefüge verlieren rechtsstaatliche Sicherungen zwangsläufig ihre Wirksamkeit – nicht durch offenen Rechtsbruch, sondern durch permanente informelle Steuerung.

Während Geschädigten reflexartig der Verweis auf angeblich „bedauerliche Einzelfälle“ präsentiert wird, wächst parallel die Wahrnehmung, dass ein klar identifizierbarer Kreis von Akteuren über Jahre hinweg von genau diesem Zustand profitiert hat. Das Narrativ des isolierten Fehlers wirkt dabei längst wie eine Schutzbehauptung, deren eigentliche Funktion weniger Aufklärung als Abschirmung ist. Je häufiger sie bemüht wird, desto offensichtlicher wird, dass es nicht um Einzelfälle, sondern um die Stabilisierung eines Systems ohne effektive externe Kontrolle geht.

Der Abstand zwischen dem offiziellen Selbstbild Liechtensteins – geprägt von Rechtsstaatlichkeit, Integrität und Transparenz – und den übereinstimmenden Schilderungen zahlreicher Betroffener ist inzwischen so eklatant, dass er sich weder mit Loyalitätsappellen noch mit institutioneller Selbstvergewisserung überbrücken lässt.

Wo demokratische und rechtsstaatliche Kontrollmechanismen faktisch ins Leere laufen, degenerieren Rechtsschutz und Gewaltenteilung zu formalen Kulissen. Die entscheidende Frage lautet daher nicht mehr, ob Reformen notwendig sind, sondern ob das bestehende System überhaupt noch willens und fähig ist, sich selbst wirksam infrage zu stellen.

Hier ist die dritte Stufe einer Treppe erklommen wurde. Vom Einzelfall zum systematischen Missbrauch hin zu einem systemischen Problem.

Eine Lösung ist nicht mal am Horizont in Sicht. Hier ist das Fürstentum Opfer seiner Komplizenschaft zwischen Fürstenjustiz und dem Wirken des Finanzplatzes.

In der Absenz eines Rechtsstaats haben sich Methoden wie in einer Räuberhöhle breitgemacht. Ein Korrektiv ist nicht in Sicht.

Die sich skrupellos bereichernden Akteure auf dem Finanzplatz werden sicher nicht freiwillig davon lassen. Die Justiz hat sich diskreditiert und fällt als Ordnungsmacht aus.

Bliebe noch einer. In einem absolutistisch-mittelalterlich regierten Staat hätte der allmächtige Fürst, bzw. sein Stellvertreter auf Erden, Erbprinz Alois, die Macht, mit einem Federstrich all diesem Treiben ein Ende zu setzen.

Durchaus auch im eigenen Interesse, denn die Fürstenbanken LGT und LLB stecken bis über beide Ohren in diesen trüben Geschäften.

Wagt er es?

28. Januar 2026/54 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/01/Bildschirmfoto-2026-01-26-um-18.24.51.png 573 931 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-01-28 06:57:562026-01-26 18:26:18Bröckelnde Fassade

Gangstermethoden

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Treuhänder, Untreuhänder

Was passiert in Liechtenstein, wenn ein Begünstigter nervt?

Ob Besitzer einer Stiftung, Stiftungsrat oder einfach Nutzniesser einer Stiftung – das Schicksal ist das gleiche: er (oder sie) wird nach Strich und Faden fertiggemacht.

Das hat zur Voraussetzung, dass im Fürstentum die regelbasierte Ordnung fehlt, die ein zivilisiertes Zusammenleben ermöglicht. Der Rechtsstaat mitsamt einer unabhängigen Justiz, die seine Einhaltung überwacht, Verstösse dagegen sanktioniert.

Wie schon viele erfahren mussten, die auf die eine oder andere Art mit Liechtensteiner Treuhändern und Untreuhändern aneinandergerieten: Schutz, Gesetzestreue, Urteile in vernünftiger Zeit oder gar eine korrekte Auslegung der fürstlichen Gesetze können sie nicht erwarten.

Das hat zwei Ursachen und eine Folge. Die beiden Ursachen sind, dass der Fürst höchstselbst das letzte Wort bei der Ernennung von Richtern hat. Oder aber ihre Weiterbeschäftigung unterbinden kann. Und auch ein Richter ist von seinem regelmässigen Gehalt abhängig. Ganz abgesehen davon, dass er gerne auch mal die Fronten wechselt und selbst zum Treuhänder oder Untreuhänder wird.

Die zweite Ursache ist, dass sich diese Richter nicht dem Schutz der Rechtsordnung verpflichtet fühlen, sondern dem Schutz ihrer Klientel. Also der Finanzdienstleister, Vermögensverwalter, Banker, Anwälte und eben Treuhänder.

Wer schon einmal an einer solchen Gerichtsverhandlung teilgenommen hat, fühlt sich als Zuschauer bei einem absurden Theater. An der Wand hängt eine ziemlich schäbige Schwarzweisskopie des Fürsten im Profil. Davor sitzt ein Richterkollegium und tut so, als ginge hier alles mit rechten Dingen zu. Auf der einen Seite sitzen die beklagten Treuhänder mit ihrer Anwaltsriege und lächeln überheblich.

Denn sie wissen, dass ihre Rechtsvertreter und sie selbst diesen Aufenthalt vor Gericht mit dem Vermögen der von ihnen angeeigneten Stiftung finanzieren. Während die Klägerseite nicht nur ihre Anwälte selbst zahlen muss, sondern auch zuschauen, dass die ganze Veranstaltung, inklusive Gerichtskosten, aus ihrem Portemonnaie finanziert wird.

Zur Verteidigung der Interessen dieser Treuhändermafia fallen Richtern absurde Begrifflichkeiten wie «der blosse Anschein einer möglichen Interessenskollision» ein. Wird nachgefragt, was das denn sein soll, denn ausserhalb der Fürstengericht existiert eine so haarsträubende Konstruktion nicht, wird geantwortet, dass man nicht alles verstehen müsse.

Wenn Rechtsstaatlichkeit fehlt, das ist die Folge, bereichern sich haltlose und geldgierige Menschen ungeniert. Denn sie wissen, dass sie sich schon ziemlich blöd anstellen müssen, um dabei höchstens einen sanften Klaps auf die Finger zu bekommen.

So schmierig und unterwürfig sie sich als Stiftungsräte angedient haben: ist es ihnen gelungen, die Macht in der Stiftung zu übernehmen und die eigentlichen Besitzer und Nutzniesser hinauszukübeln, verwandeln sie sich in die bösartigen Gesellen, die sie in Wirklichkeit sind.

Wehrt sich ein Stiftungsrat oder ein Begünstigter gegen seine Enteignung, kriegt er Saures. Er verröchelt in jahrelangen Prozessen in der ersten Instanz, in denen Anwälte der Untreuhänder tonnenweise Beweisanträge, Eingaben und sonstiges überflüssiges Papier produzieren. Sie wissen: pro Seite bringt das 1000 Franken ein, und die Stiftung zahlt klaglos.

Nicht nur das. Der Störenfried wird aller Orten mit weiteren Prozessen, Klagen, Anschuldigungen überzogen. Beliebt ist der Kniff, ihm mittels Gefälligkeitsgutachten zum Anfangsverdacht gereifte Steuerhinterziehung vorzuwerfen. Auch wenn alle Beteiligten wissen, dass der Vorwurf absurd und rechtsmissbräuchlich ist: das hält den Störenfried beschäftigt und kostet ihn Geld und Energie.

Dass speziell in Liechtenstein Treuhänder und Vermögensverwalter geldgierig und skrupellos sind, hat seinen Grund nicht darin, dass sie besonders unmoralische oder unanständige Gesellen wären.

Es hat seinen Grund darin, dass sie sich in Sicherheit wiegen, dass die fürstliche Justiz nur im äussersten Notfall ihrem Treiben ein Ende setzen wird.

Im Normalfall verröchelt der von ihnen Bestohlene irgendwann einmal im Dickicht der fürstlichen Unrechtsjustiz. Die einem Rechtsstaat Hohn spricht, aber einer mafiösen Räuberhöhle durchaus angemessen ist.

26. Januar 2026/32 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/01/Bildschirmfoto-2026-01-24-um-12.15.28.png 570 905 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-01-26 07:12:342026-01-24 12:21:05Gangstermethoden
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