Treuhänder & Stiftungen Liechtenstein
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Die Fürstenjustiz unterscheidet streng zwischen Einheimischen und artfremden Ausländern. Sie ist mit teilweise zweifelhaften und nicht sehr kompetenten Richtern besetzt, von denen alle aber das Plazet von ganz oben brauchen.

Fürstenjustiz im Unrechtsstaat

Fürstenjustiz

Die Untreuhänder können nur schalten und walten, weil die Gerichte sie schützen.

In einem Rechtsstaat ist es ganz einfach. Ist jemandem Unrecht geschehen, dann hat er die Möglichkeit, vor Gericht zu ziehen. Dort wird unparteiisch und unter Anwendung geltender Gesetze, überstrahlt von Treu und Glauben, Recht gesprochen. Nicht immer perfekt, aber immerhin gibt das dem Einzelnen ein Gefühl von Sicherheit. Und Übeltätern ein Gefühl der Unsicherheit.

In Liechtenstein ist das anders. So wenig, wie räuberische Attacken von Untreuhändern Einzelfälle sind, so wenig herrschen hier die Regeln eines Rechtsstaats. Das sagt nicht irgendwer, sondern zum Beispiel Steven Kay.

Kay ist nicht irgendwer, sondern ein britischer Strafverteidiger und Vorsitzender von Chambers at 9 Bedford Row, einer traditionsreichen Anwaltskammer in London. Seine Spezialitäten als Strafverteidiger sind Betrug und Korruption in internationalen Fällen.

Also muss er sich immer wieder mit Liechtenstein beschäftigen, und sein Fazit lautet:

«Trotz gravierender Vertrauensbrüche unterstützen die liechtensteinischen Gerichte auf Kosten der ausländischen Kunden die heimischen Treuhänder.»

Schlimme Konsequenz: «Dies hat bei einigen Treuhändern zu einem Gefühl der Straflosigkeit geführt – und ich habe es miterlebt –, dass sie ungestraft davonkommen können, gedeckt durch lokale Gerichte.»

Starker Tobak von Kay: «Das Fehlen klarer und transparenter Regeln ist offensichtlich! Liechtensteinische Richter missachten oft das für den Gründer grundlegende Treuhandverhältnis und begünstigen so die Treuhänder vor Gericht.» Und Kay fährt auf finews.ch fort:

«Die Rechte der Begünstigten – insbesondere die wesentlichen Rechte auf Bucheinsicht – sind noch immer schwach ausgeprägt. Viele Begünstigte (manchmal sogar die Treugeber selbst) sehen zu, wie ihre Familientreuhandgesellschaften geleert werden, entweder durch Dekantieren in eine andere Treuhandgesellschaft oder -struktur, oder durch Insolvenz.»

Sein bitteres Fazit: «Jahrelang wurde der Geist der Straflosigkeit in Treuhänder-Kreisen toleriert. Die Treuhandbranche hat sich im Wesentlichen selbst reguliert und musste keiner Institution gegenüber ernsthaft Rechenschaft ablegen, was in keinem Land der Welt, auch nicht in Liechtenstein, funktioniert.»

Bevor sich ein renommierter und international tätiger Anwalt zu solch harschen Worten aufrafft, muss dermassen viel passiert sein, muss er dermassen oft miterlebt haben, wie sich Liechtensteiner Gerichte schützend vor Untreuhänder stellten, die Betrogenen im Regen stehen liessen und mit mehr oder minder fadenscheinigen Begründungen Unrecht sprachen, dass ihm schliesslich der Kragen platzte.

Das Problem der Liechtensteiner Justiz ist fundamental und fatal. Ihre Richter verstehen sich nicht als Sachwalter der Gerechtigkeit, sondern als Büttel Liechtensteiner Anwälte. Das liegt auch daran, dass im Ländle gerade in Juristenkreisen so viele gegenseitige Abhängigkeiten und Bindungen existieren, auch Richter einmal an die Geldtöpfe der Verwaltung von Stiftungen herankommen wollen, dass es gar nicht möglich ist, hier Recht zu bekommen.

Ist man ein Untreuhänder, wird einem Unrecht serviert. Nicht in Einzelfällen, sondern systematisch. Unter den Augen des Fürstenhofs, in dessen Namen himmelschreiende Urteile eiskalt verkündet werden.

Rechtsanwälte, die die Opfer dieser Unrechtsjustiz verteidigen, machen denen immer wieder Hoffnung, dass dieses sonderliche Einzelurteil, mit dem das Opfer nochmals über den Tisch gezogen wird, ganz einzigartig sei und sicherlich in der nächsten Instanz korrigiert werde. Was dann nicht geschieht. Aber die oberste Instanz werde dann eingreifen. Was sie nicht tut.

Das Einzige, was sich verändert, ist der Kontostand der Anwaltskanzlei, die das Opfer vertritt. Das wird so noch ein zweites Mal ausgenommen. Richter, Anwälte und Untreuhänder treffen sich dann gerne in den Liechtensteiner Luxuslokalen, um gemeinsam über die von ihnen gerupften Weihnachtsgänse zu lachen.

 

3. Februar 2024/0 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/02/Bildschirmfoto-2024-02-02-um-18.50.08-e1706896247823.png 827 1000 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-02-03 09:24:042024-11-14 09:39:12Fürstenjustiz im Unrechtsstaat

Von der Fürstenjustiz

Fürstenjustiz

Wie das Recht pervertiert wird.

«Für Gott, Fürst und Vaterland», so lautet der Wahlspruch Liechtensteins. Mit göttlicher Gerechtigkeit hat allerdings das Wirken der Justiz im Ländle wenig zu tun. Um das Vaterland geht es da auch nicht. Aber um den Fürsten schon, in dessen Namen die Urteile verkündet werden.

Das Ländle hat drei Gerichtsinstanzen. Das Landgericht, das Obergericht und den Obersten Gerichtshof. Dazu noch den Verwaltungsgerichtshof und den Strafgerichtshof. Pardon, das muss natürlich Fürstliches Landgericht heissen.

Diese Instanzen sind die Spielwiese für Farcen und für Prozesse, gegen die der «Zerbrochene Krug» von Heinrich Kleist geradezu eine ernste Angelegenheit ist. Gegen hier amtierende Richter ist der arme Adam, der eigentlich gegen sich selbst zu Gericht sitzt, geradezu ein Ausbund von rechtsstaatlichem Verantwortungsbewusstsein.

Denn statt Recht zu sprechen und für Recht zu befinden, sehen es diese Tribunale als ihre vornehmste Aufgabe an, die Interessen von Fürst und Vaterland zu schützen. Den schliesslich ist der Fürst neben vielem anderen auch Besitzer der grössten Bank Liechtensteins. Und das Vaterland wird hier nicht zu selten durch einen Vertreter der Untreuhänderzunft repräsentiert.

Der hat sich häufig auf die eine oder andere Art an ihm anvertrauten Vermögenswerten vergriffen, die eigentlichen Besitzer oder Nutzniesser mehr oder minder elegant abserviert, und die machen dann den Fehler, sich in einem Rechtsstaat zu vermuten und gerichtliche Hilfe zu erbitten.

Das ist meistens sogar ein fataler Fehler. Denn diese Gerichte sehen es in solchen Fällen als ihre vornehmste Aufgabe, die mit ihnen verbandelten, verwandten und verschwägerten Treuhänder gegen solch freche Ansinnen zu verteidigen.

Das tun sie mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln. Das einfachste und auch effizienteste ist die Verschleppung. Was in zivilisierten Rechtsstaaten früher oder später ein Ende findet, kann im Ländle dauern und dauern. Ein Rekordhalter prozessiert bereits seit über 20 Jahren um sein Recht, sich wieder in den Besitz einer von ihm gegründeten und finanziell ausgestatteten Stiftung zu setzen. Bislang vergeblich.

Kommt nach quälend langen Jahren und unendlichen Schleifen und Zusatzrunden mal ein Urteil zustande, wird es an die nächste Instanz weitergereicht. Die dann wieder ein paar Monate oder Jährchen darüber brütet, bis sie zu einem Urteil gelangt. Das weitergezogen wird, worauf es der obersten fürstlichen Instanz gefällt, es wieder nach unten zurückzureichen.

Die grosse und sich nicht zu selten erfüllende Hoffnung dabei ist: so erledigt sich das Problem biologisch oder finanziell. Indem der Betrogene schlichtweg das Zeitliche segnet – oder ihm das Geld ausgeht, weiter um sein Recht zu kämpfen. UNTREUHAENDER.LI wird in Zukunft konkrete solche Fälle hier schildern.

28. Januar 2024/0 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/01/Bildschirmfoto-2024-01-27-um-16.10.51.png 958 1010 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-01-28 07:44:432024-11-14 09:39:12Von der Fürstenjustiz
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