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Liechtenstein – der ewige Nebenschauplatz der Wirtschaftskriminalität

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Treuhänder

Obwohl der absolutistisch regierende Fürst sofort eingreifen könnte …

Wenn irgendwo ein internationaler Wirtschaftskrimi spielt, dauert es erstaunlich oft nicht lange, bis der Name Liechtenstein auftaucht. Stiftungen, Trusts, Holdinggesellschaften, verschachtelte Beteiligungen – und nicht selten auch Gerichte und Staatsanwaltschaft. Das Fürstentum mag gerade einmal 40’000 Einwohner zählen, als Schauplatz komplexer Vermögens- und Wirtschaftsstreitigkeiten gehört es seit Jahrzehnten jedoch zur internationalen Spitzenklasse.

Das jüngste Beispiel liefert der Fall um Markus Fuhrmann, Mitgründer von Delivery Hero und Gründer des Milliarden-Start-ups Gropyus. Im Zentrum steht ein Aktionärsbindungsvertrag, der nach Auffassung der liechtensteinischen Staatsanwaltschaft ohne Wissen und Zustimmung Fuhrmanns abgeschlossen worden sein soll. Der Vertrag hätte die Verpfändung eines Aktienpakets im Wert von mehr als 100 Millionen Euro an den zwielichtigen Florian Fritsch ermöglicht und dem stark verschuldeten Investor eine weitreichende Kontrollposition verschafft. Fritsch bezeichnete sich auch schon mal als der deutsche Benko, als das noch als Auszeichnung verstanden werden konnte. Natürlich ist auch Benko mit dem Fürstentum auf Du und Du.

Die Staatsanwaltschaft erhob deshalb Anklage wegen mutmasslicher Untreue beziehungsweise Anstiftung dazu. Die Beschuldigten weisen sämtliche Vorwürfe zurück; es gilt die Unschuldsvermutung.

Die eigentliche Frage lautet jedoch: Weshalb landet ein solcher Fall überhaupt in Liechtenstein?

Die Antwort liegt im Geschäftsmodell des Landes. Seit Jahrzehnten wirbt das Fürstentum mit einer hochentwickelten Infrastruktur für Vermögensverwaltung. Stiftungen, Trusts und internationale Beteiligungsstrukturen gehören zum Kerngeschäft des Finanzplatzes. Tausende juristische Konstruktionen werden von Treuhändern verwaltet. Das ist legal – schafft aber gleichzeitig jene Komplexität, in der wirtschaftliche Machtkämpfe, Vermögensverschiebungen und undurchsichtige Vertragskonstruktionen besonders gut gedeihen können.

Der Fall Gropyus ist deshalb kein exotischer Einzelfall. Immer wieder taucht Liechtenstein auf, wenn internationale Vermögenskonflikte eskalieren. Die Liechtenstein-Affäre um gestohlene Bankdaten erschütterte Europa. Es folgten Auseinandersetzungen um Stiftungen, Trusts, Nachlässe, Oligarchengelder, Benko-Strukturen, Zombie-Trusts oder fragwürdige Treuhandkonstruktionen. Auch der Finanzplatz selbst musste sich wiederholt gegen den Vorwurf wehren, dass seine Dienstleistungen missbraucht würden.

Dabei geht es längst nicht mehr um das alte Klischee des Steuerparadieses. Heute liegt der Verdacht nahe, dass ein extrem spezialisierter Finanzplatz auch eine besondere Anziehungskraft auf komplizierte wirtschaftsrechtliche Konflikte entwickelt. Wo Milliardenvermögen in juristischen Konstruktionen organisiert werden, entstehen zwangsläufig auch milliardenschwere Streitigkeiten.

Hinzu kommt ein weiterer Faktor. Die liechtensteinische Justiz muss Verfahren bearbeiten, deren wirtschaftliche Dimension in keinem Verhältnis zur Grösse des Landes steht. Internationale Investoren, Konzerne und Vermögensverwalter treffen auf ein kleines Justizsystem, das regelmässig mit hochkomplexen Fällen konfrontiert ist. Das erhöht den Druck auf Gerichte und Staatsanwaltschaft erheblich.

Die allzu oft die Flucht in überlange Verfahrensdauern antreten, wo Prozesse auch schon mal Jahre, sogar Jahrzehnte dauern können. Ausser, liechtensteinische Treuhänder sind beklagt. Dann geht der Freispruch fix.

Der Fall um Gropyus zeigt exemplarisch, wie eng die Verflechtung zwischen Finanzplatz und Justiz geworden ist. Es geht nicht bloss um einen Streit unter Investoren. Es geht um die Kontrolle über Unternehmensanteile im Wert von über 100 Millionen Euro, um Treuepflichten von Organen und um die Frage, ob wirtschaftliche Macht mithilfe juristischer Konstruktionen verschoben werden sollte.

Das Urteil steht noch aus. Ob die Vorwürfe der Anklage Bestand haben, wird das Gericht entscheiden. Unabhängig davon bleibt jedoch eine unbequeme Erkenntnis: Kaum ein anderer europäischer Staat taucht gemessen an seiner Grösse so häufig in internationalen Geschichten über milliardenschwere Wirtschaftskonflikte auf wie Liechtenstein. Das ist eine direkte Folge jenes Geschäftsmodells, auf dem der Wohlstand des Landes seit Jahrzehnten beruht.

27. Juli 2026/66 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-25-um-16.36.14.png 508 1197 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-07-27 12:00:012026-07-27 11:59:35Liechtenstein – der ewige Nebenschauplatz der Wirtschaftskriminalität

Moral nach Fürstenart

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Treuhänder

Wenn es keine öffentliche Empörung gibt, verfault ein Staatswesen. Vor allem eine Monarchie wie Liechtenstein.

Es gibt Skandale, die weit über den konkreten Anlass hinausreichen. Weil sie ein Grundproblem offenlegen: die erstaunliche Bereitschaft mancher Eliten, Regeln für alle anderen zu predigen – und für sich selbst Ausnahmen zu beanspruchen.

Der Fall des deutschen CDU-Politikers Jens Spahn ist dafür ein Paradebeispiel. Politisch verteidigte er das Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland. Gleichzeitig erfüllte er sich den Kinderwunsch mithilfe einer Leihmutterschaft in den USA – einem Verfahren also, das er den Bürgern seines eigenen Landes verwehren will. Juristisch mag das zulässig gewesen sein. Politisch ist es ein Offenbarungseid. Wer Gesetze erlässt, sollte wenigstens den Anstand besitzen, selbst nach ihnen zu leben. Alles andere heisst Doppelmoral.

Doch wer glaubt, das sei ein deutsches Problem, sollte einen Blick nach Liechtenstein werfen.

Dort existiert eine Berufsgruppe, deren Existenzberechtigung auf einem einzigen Wort beruht: Treue. Rund 130 Treuhänder verwalten Vermögen, Trusts und Stiftungen im Auftrag ihrer Kunden. Das Geschäftsmodell lebt vom Versprechen absoluter Verlässlichkeit. Wer Millionen oder gar Milliarden anvertraut, erwartet Schutz – nicht Misstrauen.

Dennoch haben in den vergangenen Jahren immer wieder spektakuläre Streitfälle und Skandale den Finanzplatz erschüttert. Veruntreuung, Selbstbereicherung, Entrechtung von Begünstigten oder undurchsichtige Konstruktionen. Der Fall der sogenannten „Zombie-Trusts“ mit Hunderten jahrelang führungslos gewordenen Trusts wurde zum Sinnbild eines Systems, das grundlegende Aufsichtsprobleme offenbart.

Die eigentliche Frage lautet deshalb nicht mehr, ob es Missstände gibt. Missstände existieren überall. Entscheidend ist vielmehr, wie ein Staat darauf reagiert.

Und genau hier beginnt das eigentliche Problem.

Kritiker werfen der fürstlichen Justiz seit Jahren wohlbegründet vor, gegenüber des Treuhandsektors zu zurückhaltend zu agieren. Bedrückend ist der Eindruck, dass die öffentliche Empörung erstaunlich leise bleibt. Während in anderen Ländern Untersuchungsausschüsse, Medienkampagnen oder politische Rücktritte folgen würden, herrscht in Liechtenstein oft bemerkenswerte Gelassenheit.

Warum?

Ist es die wirtschaftliche Bedeutung des Finanzplatzes? Ist es die Überschaubarkeit des Landes, in dem jeder jeden kennt? Oder spielt auch die aussergewöhnliche Machtstellung des Fürstenhauses eine Rolle, das innerhalb Europas nach wie vor über verfassungsmäßige Kompetenzen verfügt, die in parlamentarischen Demokratien undenkbar wären?

Niemand wird ernsthaft behaupten, Liechtenstein sei eine Diktatur. Aber ebenso wenig lässt sich bestreiten, dass politische und institutionelle Macht dort stärker konzentriert ist als in den meisten europäischen Staaten. Wo Macht konzentriert ist, wächst zwangsläufig die Versuchung zur Selbstabschottung. Und wo wirtschaftliche Eliten, Politik und Institutionen eng miteinander verflochten erscheinen, sinkt häufig die Bereitschaft, laut Kritik zu üben.

Demokratie lebt jedoch nicht von Ehrfurcht. Sie lebt vom Widerspruch.

Wer Milliardenvermögen verwaltet, muss sich schärfster öffentlicher Kontrolle stellen. Wer richterliche Unabhängigkeit beansprucht, muss sich kritischen Fragen gefallen lassen. Und wer den Rechtsstaat beschwört, darf nicht den Eindruck entstehen lassen, dass für einflussreiche Kreise andere Massstäbe gelten als für gewöhnliche Bürger.

Im Ländle hätte der Fürst die Allmacht, per Dekret sofort durchzugreifen und diesen Wildwuchs zu beschneiden. Wieso tut er das nicht? Im Ländle könnte die Öffentlichkeit Druck aufbauen und ein Durchgreifen fordern. Wieso geschieht das nicht? Ist es eine stillschweigende Komplizenschaft?

Das eigentliche Problem ist deshalb gar nicht der einzelne Skandal. Sondern die erstaunliche Ruhe, mit der immer neue Vorwürfe an einem Land abperlen, das seinen internationalen Erfolg auf Vertrauen gegründet hat. Vertrauen ist der wertvollste Rohstoff eines Finanzplatzes. Geht es verloren, nützen auch die schönsten Hochglanzbroschüren nichts mehr.

24. Juli 2026/55 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-22-um-09.37.01.png 613 1198 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-07-24 12:02:062026-07-22 09:37:50Moral nach Fürstenart

Die Machtmaschine im Fürstenschloss

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Fürstentum Liechtenstein

Das Fürstenhaus Liechtenstein: Die erstaunlich skrupellose Karriere einer Dynastie.

Man muss dem Fürstenhaus Liechtenstein eines lassen: Kaum einer europäischen Dynastie ist es gelungen, sich über sieben Jahrhunderte so elegant durch alle politischen Systeme zu lavieren. Kaiserreich, Absolutismus, Revolutionen, Weltkriege, Kalter Krieg, Globalisierung – andere Königshäuser verloren ihre Macht, die Liechtensteiner verstanden es immer wieder, sie in neuer Form zu konservieren.

Der Mythos erzählt von einer ehrwürdigen Dynastie, die Kultur und Tradition bewahrte. Die Geschichtet eine andere: ein Lehrstück darüber, wie sich Besitz in Macht und Macht wieder in Besitz verwandelt.

Der märchenhafte Reichtum fiel schliesslich nicht vom Himmel. Die gigantischen Ländereien in Böhmen, Mähren, Österreich und Ungarn entstanden durch jahrhundertelange Nähe zum Haus Habsburg. Wer den Kaisern diente, wurde reich belohnt. So funktionierte Feudalismus. Aus den Erträgen riesiger Güter entstand jene Kunstsammlung, die heute als kulturelles Kronjuwel präsentiert wird. Rubens, van Dyck oder Raffael waren nicht nur Ausdruck exquisiten Geschmacks, sondern auch Symbole eines Vermögens, das auf feudalen Strukturen beruhte. Also auf Ausbeutung der Untertanen.

Dann kam das 20. Jahrhundert. Die Donaumonarchie zerfiel, nach dem Zweiten Weltkrieg enteigneten die Beneš-Dekrete den grössten Teil des liechtensteinischen Besitzes in der Tschechoslowakei. Rund 1’600 Quadratkilometer Land, Schlösser, Wälder und Güter gingen verloren. Historisch ist das ein reales Trauma der Familie.

Ebenso real ist, dass nach dem Zusammenbruch des Ostblocks der Versuch begann, zumindest Teile dieses Besitzes oder Entschädigungen zurückzuerlangen. Diplomatie, Gerichte, internationale Verfahren – alles wurde ausgeschöpft. Juristisch ist das legitim. Politisch muss man jedoch fragen, weshalb ausgerechnet nach dem Ende des Kommunismus plötzlich Eigentumsrechte wiederentdeckt wurden, die jahrzehntelang als endgültig erledigt galten. Der Versuch, das Rad der Geschichte zurückzudrehen.

Auch im eigenen Land nimmt Liechtenstein eine Sonderstellung ein. Während europäische Monarchen heute Bänder durchschneiden und Weihnachtsansprachen halten, verfügt der Landesfürst über reale politische Macht. Er kann Gesetze blockieren, Richter ernennen und erheblichen Einfluss auf zentrale Institutionen ausüben. Dass ein einzelner Mensch im 21. Jahrhundert derart weitreichende Befugnisse besitzt, wirkt wie ein politisches Fossil inmitten moderner Demokratien.

Hinzu kommt der Finanzplatz. Jahrzehntelang war Liechtenstein Synonym für Diskretion, Stiftungen und verschachtelte Vermögensstrukturen. Die internationalen Affären um Steuerflucht und undurchsichtige Konstruktionen beschädigten den Ruf des Landes nachhaltig. Das Fürstenhaus war zwar nicht mit jeder einzelnen Affäre verbunden, profitierte aber von einem System, das Wohlstand und internationale Bedeutung begründete. Nicht zuletzt durch seine Fürstenbanken LGT und LLB. Es ist offenkundig: politische Macht, wirtschaftliche Interessen und staatliche Institutionen in Liechtenstein sind nicht so voneinander getrennt, wie es ein moderner Rechtsstaat verlangen würde.

Daher ist das Ländle ein Unrechtsstaat, eine wahre Räuberhöhle, in der mit modernen und dennoch mittelalterlichen Methoden geraubt und enteignet wird.

Natürlich kann niemand in die Köpfe einer Dynastie blicken, die seit Jahrhunderten Macht ausübt. Doch Geschichte nährt Vermutungen. Wenn sich politische Entscheidungen immer wieder mit den Interessen derselben Familie decken, wenn Institutionen aussergewöhnlich eng mit der Monarchie verflochten bleiben und wenn Kritik regelmäßig an den Mauern eines sehr besonderen Staatswesens abprallt, dann ist klar: hier existiert ein System, das sich selbst erstaunlich erfolgreich schützt.

Vielleicht ist genau das die grösste Leistung des Fürstenhauses. Nicht der Erwerb von Schlössern oder Gemälden. Sondern die Fähigkeit, jede historische Zeitenwende in einen Vorteil zu verwandeln – und dabei bis heute das Bild eines idyllischen Alpenmärchens aufrechtzuerhalten. Hinter den sorgfältig restaurierten Fassaden steckt kein Märchenschloss, sondern eine der langlebigsten Machtmaschinen Europas. Die bereit ist, für den Eigennutz alles andere zu opfern.

20. Juli 2026/60 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-19-um-17.21.24.png 521 1200 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-07-20 11:56:562026-07-20 11:56:56Die Machtmaschine im Fürstenschloss

Die zwei Geschwindigkeiten der fürstlichen Justiz

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Stiftungen, Treuhänder

Schneckentempo oder Sprint. Kommt darauf an, auf welcher Seite der Treuhänder steht.

Es gibt im Fürstentum Liechtenstein eine auffällige Asymmetrie, die sich durch zahlreiche Stiftungs- und Trustverfahren zieht. Sie betrifft nicht den Inhalt der Urteile, sondern deren Tempo. Und dieses Tempo entscheidet oft schon über den Ausgang eines Konflikts.

Wer als Begünstigter, Stifter oder Verwalter den Interessen eines mächtigen Treuhänders im Weg steht, erlebt häufig eine Justiz im Sprint. Geht es hingegen darum, einen Treuhänder wegen offensichtlicher Pflichtverletzungen oder Interessenkonflikten aus seinem Amt zu entfernen, verwandelt sich dieselbe Justiz in einen Marathonläufer. Aus Wochen werden Monate, aus Monaten Jahre. Am Ende ist es häufig so, dass Zeit selbst zur wirkungsvollsten Waffe geworden ist.

Sogar zu einer tödlichen, wenn die Urteilsfindung aus biologischen Gründen überflüssig wird, weil der Kläger verstorben ist.

Das Problem ist offensichtlich. In einer Stiftung verwaltet der Treuhänder Vermögen anderer. Er verfügt über Informationen, trifft Anlageentscheide, bestimmt den Zugang zu Unterlagen und beeinflusst die Kommunikation mit den Begünstigten. Je länger er im Amt bleibt, desto stärker verfestigt sich seine Position. Ein Verfahren, das sich über Jahre hinzieht, ist deshalb niemals neutral. Es verschafft dem Amtsinhaber einen erheblichen faktischen Vorteil. Von seinen ungestörten exorbitante Einkünften ganz zu schweigen.

Demgegenüber stehen Verfahren, in denen Begünstigte oder andere Beteiligte durch einstweilige Anordnungen oder rasche Entscheide ihre Position verlieren. Wer als unbequem gilt oder gegen einen Treuhänder opponiert, kann innerhalb kurzer Zeit aus Funktionen entfernt oder mit gerichtlichen Verfügungen konfrontiert werden. Bis sämtliche Instanzen entschieden haben, vergeht mitunter nur ein Bruchteil jener Zeit, die später benötigt wird, um Vorwürfe gegen den Treuhänder selbst überhaupt materiell zu prüfen.

Ein immer wieder diskutiertes Beispiel sind Verfahren um die Absetzung von Stiftungsorganen oder Treuhändern. Während entsprechende Gesuche oft jahrelang hängig bleiben, arbeitet die Zeit zugunsten des Angegriffenen. Er verwaltet weiterhin Vermögen, entscheidet über Auskünfte, finanziert seine Verteidigung vielfach indirekt aus Stiftungsmitteln und kann vollendete Tatsachen schaffen. Selbst wenn sich Vorwürfe später als berechtigt erweisen sollten, ist der Schaden längst eingetreten.

Genau hier liegt das rechtsstaatliche Problem. Gerechtigkeit besteht nicht nur aus richtigen Urteilen. Sie verlangt auch eine angemessene Verfahrensdauer. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat wiederholt betont, dass überlange Verfahren den Anspruch auf ein faires Verfahren verletzen können. Dieser Grundsatz gilt selbstverständlich auch für Liechtenstein.

Niemand verlangt, dass komplizierte Stiftungsverfahren über Nacht entschieden werden. Internationale Vermögensstrukturen sind komplex, Sachverhalte oft grenzüberschreitend. Doch dieselbe Komplexität müsste für alle Beteiligten gelten. Wenn Verfahren gegen Begünstigte in Rekordtempo abgewickelt werden können, während Verfahren gegen Treuhänder jahrelang liegen bleiben, entsteht zwangsläufig der Eindruck einer doppelten Geschwindigkeit. Einer parteilichen, fürstlichen Unrechtsjustiz.

Die Folge ist verheerend. Das Vertrauen in den Rechtsstaat schwindet. Begünstigte fragen sich, ob sie überhaupt noch eine realistische Chance besitzen, sich gegen übermächtige Verwalter zur Wehr zu setzen. Internationale Investoren beobachten aufmerksam, ob Eigentumsrechte tatsächlich wirksam geschützt werden oder ob sie lediglich auf dem Papier bestehen.

Eine Justiz, die den Faktor Zeit ungleich verteilt, entscheidet nicht nur durch ihre Urteile. Sie entscheidet bereits dadurch, wann sie urteilt. Und manchmal ist das der entscheidendere Richterspruch.

15. Juli 2026/44 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-13-um-19.02.34.png 571 1201 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-07-15 07:01:272026-07-13 19:03:09Die zwei Geschwindigkeiten der fürstlichen Justiz

Sumpfblasen made in Liechtenstein

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstentum Liechtenstein, Skandale

14 Skandale und Skandälchen im sauberen Fürstentum.

Es stinkt an so vielen Orten, dass man nicht umhin kann, diesen Überblick stichwortartig zu gestalten.

  1. Der Benko-Komplex in Liechtenstein
    • Inge-Stiftung und weitere Strukturen.
    • Gold- und Bargeldbestände.
    • Zugriffsmöglichkeiten österreichischer Insolvenzverwalter.
    • Rolle liechtensteinischer Gerichte und Treuhänder.
    • Nirgendwo hat es der Konkursverwalter so schwer wie im Fürstentum, an Auskünfte und Geld zu kommen.
  2. Trustrechtsreform per 1. Juli 2026
    • Warum musste das Recht überhaupt geändert werden?
    • Welche Missstände sollten behoben werden?
    • Was bleibt unverändert, insbesondere bei Informationsrechten der Begünstigten?
  3. Die rund 800 «Zombie-Trusts»
    • Wie viele bestehen noch?
    • Wer haftet?
    • Weshalb dauerte die Bereinigung jahrelang?
    • Wer profitierte von der Verzögerung?
  4. Informationsrechte der Begünstigten
    • Trotz Reform weiterhin beschränkt.
    • Praxis der Gerichte bei Auskunftsbegehren.
    • Rolle des neuen Informationsberechtigten ist völlig unklar, wozu braucht es ihn überhaupt?.
  5. Treuhänder als Stiftungsräte
    • Hohe Verwaltungsgebühren.
    • Interessenkonflikte.
    • Absetzung unliebsamer Protektoren oder Verwaltungsräte.
    • Selbstkontrolle statt unabhängiger Aufsicht. Das ist nach wie vor das grösste Sumpfgebiet, eine Räuberhöhle.
  6. FMA-Aufsicht
    • Wie viele Enforcement-Verfahren?
    • Welche Sanktionen gegen Banken, Treuhänder oder Vermögensverwalter?
    • Wie transparent veröffentlicht die FMA ihre Entscheide?
  7. Bekämpfung der Geldwäscherei
    • Nur behauptete hohe regulatorische Standards.
    • Vergleichsweise wenige öffentlich bekannte Strafverfahren.
    • Frage nach der praktischen Durchsetzung («Enforcement Gap»).
  8. Justiz und Verfahrensdauer
    • Teilweise sehr lange Zivilverfahren.
    • Kostenrisiken für Kläger.
    • Hürden für Begünstigte von Stiftungen und Trusts. Hier wird die Fürstenjustiz zum Komplizen der Untreuhänder.
  9. Richterliche Unabhängigkeit
    • Ernennungssystem.
    • Nebenamtliche Richter.
    • Befangenheit bei wirtschaftsnahen Verfahren. Und alles abhängig von der Gnade und dem Wohlwollen des Fürsten.
  10. Politische Transparenz
  • Offenlegung wirtschaftlicher Interessen von Landtagsabgeordneten.
  • Einfluss der Finanzbranche auf Gesetzgebung.
  1. Kryptobranche
  • Umsetzung der europäischen MiCA-Regeln.
  • Kontrolle von Token- und Krypto-Dienstleistern.
  • Belastung der FMA durch neue Aufsichtsaufgaben.
  1. Sanktionsumgehung
  • Prüfung von Strukturen mit Bezug zu russischen oder iranischen Vermögen.
  • Fragliche Wirksamkeit der Kontrollen.
  • Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden nach dem Prinzip: so wenig wie möglich, so intransparent wie möglich.
  1. Stiftungsregister und wirtschaftlich Berechtigte
  • Wie vollständig und aktuell sind die Register?
  • Wer erhält Einsicht?
  • Praktische Wirksamkeit der Transparenzregeln sind nicht erkennbar
  1. Der Ruf des Finanzplatzes
  • Liechtenstein bleibt wegen all diesen Fällen  und seinen Treuhandstrukturen unter kritischer Beobachtung.

Allerdings: Alleine das skandalöse Verhalten der Treuhänderzunft würde in jedem anderen zivilisierten Land Gesetzgeber und Regierung zum sofortigen und energischen Handeln nötigen.

Nicht in Liechtenstein. Schliesslich mehren die Fürstenbanken LGT und LLB das milliardenschwere Vermögen des Monarchen. Denn hier werden all die Gelder aufbewahrt, die Treuhänder mehr schlecht als recht verwalten. Am schönsten: gibt es darüber Streit, wie beispielsweise im Fall Benko, bei den Zombie-Trusts oder bei den beiden Riesenskandalen Bacardí und Hartlaub, dann ruhen Vermögenswerte in Milliardenhöhe in den Banken, die sich ungeniert Gebühren und Kommissionen abgreifen und natürlich auch an der Verwendung als Anlage profitieren.

Genau wie die Treuhänder, die sich falls irgend möglich weiterhin exorbitante und unverschämte Honorare zuschieben oder skrupellose Anwälte auf Kosten ihnen anvertrauter Gelder zur Abwehr berechtigter Forderungen der eigentlich begünstigten engagieren.

In schöner Regelmässigkeit platzen diese Sumpfblasen, hinterlassen einen schlechten Geruch und hässliche Flecke auf der angeblich weissen Weste des Ländle.

10. Juli 2026/51 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-07-um-14.24.37.png 301 509 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-07-10 07:03:472026-07-07 14:27:34Sumpfblasen made in Liechtenstein

Wenn fürstliche Treuhänder untreu werden

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Stiftungen, Untreuhänder

Dann haben sie nichts zu befürchten, denn Liechtenstein ist kein Rechtsstaat.

Liechtenstein verkauft der Welt einen einfachen Traum: Hier sei Eigentum sicher. Stiftungen und Trusts würden Vermögen über Generationen schützen. Treuhänder seien die vertrauenswürdigen Hüter fremden Eigentums.

Doch was geschieht, wenn aus dem Treuhänder ein Gegner seiner eigenen Begünstigten wird?

Dann zeigt sich die Kehrseite des Geschäftsmodells.

Ein klassisches Muster ist die schleichende Entmachtung von Begünstigten. Im Streit um die Bacardí-Familienstiftung warf die Witwe des Gründers den Verantwortlichen vor, sie von Informationen abzuschneiden und ihre Stellung systematisch auszuhöhlen. Während jahrelang prozessiert wurde, blieb die Macht dort, wo sie zuvor schon lag: bei den Organen der Stiftung. Die seit Jahren Millionen kassieren – reiner Diebstahl.

Das zweite Muster heisst Gebühren. Treuhänder entscheiden häufig selbst über Verwaltungs-, Beratungs- und Zusatzhonorare. Wer kontrolliert den Kontrolleur? In der Praxis oft niemand – jedenfalls nicht zeitnah. Aus fremdem Vermögen werden eigene Rechnungen bezahlt, während Begünstigte erst mühsam einklagen müssen, überhaupt zu erfahren, wofür eigentlich kassiert wurde. Reiner Diebstahl.

Das dritte Muster lautet Informationsverweigerung. Ohne Akten keine Klage, ohne Klage keine Akten – ein perfekter Zirkelschluss. Im Streit um die Hartlaub-Stiftung gehörte genau dieser Kampf um Informationen zu den Kernproblemen. Wer seine Rechte nicht kennt, kann sie auch nicht durchsetzen. Und wird bestohlen.

Besonders aufschlussreich ist der Fall der sogenannten Zombie-Trusts. Hunderte Trusts gerieten nach den Sanktionen gegen russische Begünstigte in einen juristischen Schwebezustand. Jahre vergingen, ohne dass tragfähige Lösungen geschaffen wurden. Ein Finanzplatz, der sich weltweit mit Rechtssicherheit schmückt, produzierte plötzlich rechtliche Untote.

Auch der Komplex um René Benko zeigt, wie abschirmend liechtensteinische Strukturen wirken können. Während Insolvenzverwalter in mehreren Ländern Vermögenswerte sichern wollten, erwiesen sich Stiftungs- und Trustkonstruktionen als äusserst widerstandsfähig. Genau dafür werden sie zwar teilweise geschaffen – doch sobald berechtigte Ansprüche auf Aufklärung oder Zugriff bestehen, stellt sich die Frage, ob hier Eigentum geschützt wird oder Verantwortlichkeit verschwindet. Die Frage stellen, heisst sie beantworten. Der Dieb wird geschützt.

Und die Justiz?

Sie ist das eigentliche Problem. Denn ein Recht, das erst nach zehn oder fünfzehn Jahren durchgesetzt werden kann, ist kein wirksames Recht mehr. Es ist juristische Archäologie. Wenn Urteile endlich vorliegen, sind Vermögenswerte längst verschoben, Honorare längst bezahlt und Tatsachen längst geschaffen.

Natürlich gewinnt nicht jeder Kläger. Das ist auch nicht die Aufgabe eines Gerichts. Seine Aufgabe wäre jedoch, rasch Klarheit zu schaffen und Machtmissbrauch sofort zu stoppen, wenn ernsthafte Anhaltspunkte dafür bestehen. Verfahren dauern zu lange, vorsorgliche Massnahmen werden nach Auffassung vieler Betroffener zu zurückhaltend eingesetzt, und derjenige, der bereits die Kontrolle über das Vermögen besitzt, behält sie während des gesamten Prozesses.

Das Ergebnis ist ein System mit einem gravierenden strukturellen Ungleichgewicht. Der Treuhänder verfügt über Geld, Akten, Organisation und Zeit. Der Begünstigte verfügt über Rechnungen seiner Anwälte.

Liechtenstein wirbt weltweit mit Eigentumsschutz. Doch Eigentum ist nur dann geschützt, wenn der Eigentümer oder Begünstigte sein Recht wirksam durchsetzen kann. Wo Verfahren zur Geduldsprobe werden und Zeit zum wichtigsten Verbündeten des Mächtigeren wird, gilt: Nicht das bessere Recht gewinnt, sondern der längere Atem.

Für einen Finanzplatz, dessen wichtigstes Kapital Vertrauen ist, ist das alarmierend. Diese Treuhänder sind seine Totengräber.

3. Juli 2026/63 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-01-um-15.04.23.png 551 1203 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-07-03 07:00:472026-07-01 15:32:43Wenn fürstliche Treuhänder untreu werden

Kontrolldefizit, neu nur anders

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Treuhänder

Am 1. Juli ist das neue Trustrecht im Fürstentum in Kraft getreten. Wie immer ein Gebastel auf Druck von aussen.

Kurz vor ihrem 100. Geburtstag unterzieht Liechtenstein sein Trustrecht einer Generalüberholung. Offiziell soll die Reform den Finanzplatz stärken und die Governance verbessern. Tatsächlich liest sich die Gesetzesrevision aber auch wie ein spätes Eingeständnis, dass das bisherige System gravierende Schwächen aufwies – Schwächen, die in internationalen Streitigkeiten um Trusts, Begünstigte und treuwidrig handelnde Trustee immer deutlicher zutage traten.

Die Regierung verkauft die Reform als Modernisierung. Kritiker sehen darin dagegen vor allem den Versuch, jahrelange strukturelle Mängel zu kaschieren, die Liechtensteins Ruf als internationaler Truststandort zunehmend belasteten.

Die wichtigste Neuerung ist die Einführung eines sogenannten Informationsberechtigten. Bislang konnten Begünstigte eines Trusts – insbesondere bei Ermessens-Trusts – unter Umständen weder Einsicht in Unterlagen verlangen noch den Trustee wirksam gerichtlich kontrollieren. Nach der Reform soll künftig eine ausdrücklich bezeichnete Person diese Kontrollfunktion übernehmen. Sie erhält umfassende Auskunfts- und Einsichtsrechte sowie die Möglichkeit, gerichtliche Aufsichtsverfahren einzuleiten.

Gerade diese Änderung wirft aber Fragen auf. Denn anstatt die Rechte der wirtschaftlich Betroffenen – der Begünstigten – zu stärken, verlagert das Gesetz die Kontrolle auf eine dritte Person. Diese kann durchaus unabhängig sein, sie kann aber ebenso vom Trustgründer bestimmt worden sein. Ob dadurch tatsächlich mehr Transparenz entsteht oder lediglich eine weitere Ebene zwischen Trustee und Begünstigten geschaffen wird, wird erst die Praxis zeigen.

Auch die übrigen Governance-Regeln werden deutlich verschärft. Trustee müssen umfangreicher dokumentieren, Auskünfte erteilen und ihre Tätigkeit nachvollziehbar machen. Das klingt selbstverständlich. Gleichzeitig stellt sich jedoch die unbequeme Frage, weshalb all diese Instrumente erst jetzt eingeführt werden. Wenn heute zusätzliche Kontrollmechanismen als notwendig gelten, bedeutet das zwangsläufig, dass sie bislang fehlten.

Die Reform reagiert damit indirekt auf eine jahrelange Kritik internationaler Anwälte und Prozessparteien. Immer wieder wurde beanstandet, Begünstigte hätten kaum Möglichkeiten gehabt, sich gegen intransparente oder pflichtwidrige Trustee zur Wehr zu setzen. Dass der Gesetzgeber nun genau diese Lücken schliesst, kann schwerlich als bloss technische Anpassung dargestellt werden.

Besonders bemerkenswert ist zudem der Paradigmenwechsel im liechtensteinischen Trustrecht. Traditionell stehen im angelsächsischen Trustrecht die Begünstigten im Zentrum der Kontrolle des Trustees. Liechtenstein entfernt sich mit dem neuen Modell bewusst von diesem Ansatz. Künftig soll nicht mehr zwingend der Begünstigte selbst die Kontrollrechte ausüben, sondern der Informationsberechtigte als eigens geschaffene Instanz. Ob dieses Modell international Akzeptanz findet, ist fraglich.

Für gemeinnützige Trusts werden zusätzlich Aufsicht und Revision ausgebaut. Sie werden künftig stärker nach dem Vorbild gemeinnütziger Stiftungen überwacht. Dagegen bleiben das Stiftungsrecht selbst sowie die liechtensteinische Anstalt weitgehend unverändert. Das überrascht kaum.

Die eigentliche politische Botschaft der Reform liegt deshalb weniger in den einzelnen Gesetzesartikeln als in ihrer Existenz. Jahrzehntelang galt das liechtensteinische Trustrecht als angeblich grossartiges Erfolgsmodell. Nun räumt der Gesetzgeber selbst ein, dass zentrale Kontrollmechanismen fehlten und nachgebessert werden müssen. Die Reform ist deshalb zweifellos eine Modernisierung – zugleich aber auch ein spätes Eingeständnis, dass der bisherige Rechtsrahmen den Anforderungen an Transparenz und Governance nicht mehr genügte.

Entscheidend war wie immer gewaltiger Druck. Bis heute hängen rund 800 Zombie-Trusts in der Twilight Zone. Nachdem ihre Verwalter aus Angst vor US-Sanktionen feige die Flucht ergriffen, sind sie Untote – handlungsunfähig, sie können weder agieren, noch abgewickelt werden. Ihre Besitzer, grösstenteils Russen, haben seit Jahren keinen Zugang mehr; Immobilien, Yachten, Flugzeuge, andere Besitztümer zerfallen mangels Unterhalt.

Daran ändert auch dieses neue Trustrecht nichts. Die Skandale bei Stiftungen und Anstalten werden sowieso nicht abreissen. Eine peinliche Veranstaltung.

1. Juli 2026/64 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/06/Bildschirmfoto-2026-06-30-um-14.41.53.png 572 1190 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-07-01 07:02:192026-06-30 14:47:13Kontrolldefizit, neu nur anders

Liechtenstein: Warum das Fürstentum kein Rechtsstaat ist

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale

Und weshalb das Anleger beunruhigen sollte.

Liechtenstein vermarktet sich seit Jahrzehnten als Musterbeispiel von Stabilität, Rechtssicherheit und Vermögensschutz. Das Fürstentum wirbt mit einer unabhängigen Justiz, verlässlichen Institutionen und einem hochentwickelten Stiftungs- und Trustrecht. Doch hinter dieser Fassade lauern erhebliche strukturelle Defizite, die gerade für Anleger erhebliche Risiken bergen.

Der Ausgangspunkt ist die Verfassung selbst. Liechtenstein ist keine parlamentarische Monarchie nach skandinavischem Muster, sondern eine Monarchie, in der der Fürst über aussergewöhnlich weitreichende Kompetenzen verfügt. Er besitzt unter anderem ein Vetorecht gegen Gesetze, ernennt Richter und verfügt über weitreichende Mitwirkungsrechte bei der Staatsgewalt. Hinzu kommt, dass der Fürst persönlich Immunität geniesst und rechtlich nicht verantwortlich gemacht werden kann. Diese Sonderstellung widerspricht modernen Vorstellungen einer konsequenten Gewaltenteilung.

Noch gravierender sind die praktischen Auswirkungen im Finanzplatz.

Ein aktuelles Beispiel sind die rund 800 sogenannten Zombie-Trusts, deren wirtschaftlich Berechtigte überwiegend aus Russland stammen. Aufgrund internationaler Sanktionen und der besonderen Rechtslage befinden sich zahlreiche dieser Konstruktionen seit Jahren in einem Schwebezustand. Sie werden weder ordentlich liquidiert noch regulär fortgeführt. Stattdessen existieren sie faktisch in einem juristischen Niemandsland.

Für einen Finanzplatz, der von Rechtssicherheit lebt, ist das ein besorgniserregender Befund.

Eigentumsrechte sollen eindeutig sein. Zuständigkeiten sollen klar geregelt werden. Verfahren sollen innert angemessener Frist abgeschlossen werden. Gerade dies ist bei den Zombie-Trusts nicht gewährleistet zu sein. Über Jahre hinweg besteht Unsicherheit darüber, wer welche Rechte ausüben darf und welche Vermögenswerte letztlich verfügbar sind.

Einzig und allein die liechtensteinischen Stiftungsräte lachen sich ins Fäustchen, denn sie haben seit Jahren hier abgesahnt.

Für Anleger ist das kein akademisches Problem.

Wer Vermögen in eine Stiftung oder einen Trust einbringt, verzichtet regelmässig auf den unmittelbaren Zugriff auf sein Eigentum. Er muss deshalb darauf vertrauen können, dass Treuhänder kontrolliert werden, Gerichte effizient entscheiden und Behörden konsequent eingreifen, falls Missstände auftreten.

Genau an diesem Punkt setzt die Kritik an.

Liechtenstein verfügt zwar über ein modernes Stiftungsrecht. Doch das beste Gesetz nützt wenig, wenn seine Durchsetzung stockt oder Verfahren sich über viele Jahre hinziehen. Gerade in komplexen Stiftungsstreitigkeiten wird immer wieder über aussergewöhnlich lange Prozessdauern berichtet. Für Begünstigte kann dies bedeuten, dass Vermögenswerte über Jahre blockiert bleiben und wirtschaftliche Entscheidungen faktisch unmöglich werden.

Hinzu kommt die besondere Struktur des Finanzplatzes. In einem Staat mit knapp 40’000 Einwohnern kennen sich Politik, Justiz, Treuhänder und Finanzindustrie zwangsläufig deutlich besser als in grossen Staaten. Das führt zwangsläufig zu Rechtsverletzungen. Das erhöhte Risiko institutioneller Nähe brütet potenzielle Interessenkonflikte aus.

Besonders problematisch wird dies dann, wenn internationale Investoren den Eindruck gewinnen, bestimmte Verfahren würden nicht mit derselben Konsequenz geführt wie in grösseren Rechtsordnungen.

Für Vermögensinhaber lautet deshalb die entscheidende Frage nicht, wie elegant ein Trust konstruiert ist, sondern wie verlässlich Streitigkeiten später entschieden werden.

Rechtssicherheit zeigt sich nämlich nicht in Hochglanzbroschüren, sondern im Konfliktfall.

Wenn Verfahren jahrelang dauern, wenn hunderte Trusts in einem ungeklärten Schwebezustand verbleiben und wenn die oberste Staatsgewalt aufgrund ihrer verfassungsrechtlichen Sonderstellung selbst keiner gerichtlichen Verantwortlichkeit unterliegt, entstehen Zweifel an der praktischen Funktionsweise des Systems.

Gerade weil Liechtenstein seinen Wohlstand wesentlich dem internationalen Vermögensverwaltungsgeschäft verdankt, ist Vertrauen sein wichtigstes Kapital. Dieses Vertrauen beruht nicht allein auf niedrigen Steuern oder diskreten Strukturen, sondern vor allem auf der Überzeugung, dass das Recht unabhängig, vorhersehbar und ohne Ansehen der Person durchgesetzt wird.

Wo diese Überzeugung schwindet, wird auch der Standort verwundbar. Und genau deshalb reicht es nicht, den Finanzplatz als sicher zu bezeichnen – er muss seine Rechtsstaatlichkeit im konkreten Einzelfall immer wieder neu unter Beweis stellen. Oder er ist keiner.

29. Juni 2026/41 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/06/Bildschirmfoto-2026-06-28-um-17.56.38.png 552 1197 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-06-29 07:04:212026-06-28 17:57:20Liechtenstein: Warum das Fürstentum kein Rechtsstaat ist

Ansichten eines Prinzen

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Fürstentum Liechtenstein, Treuhänder

Prinz Michael von Liechtenstein durfte ungebremst labern.

Der Chefredaktor, Herausgeber und Besitzer der Weltwoche ist ein unermüdlicher Arbeiter. Aber als Moderator der fürstlichen Sendung «Der Pragmatikus» ist Roger Köppel nicht dazu prädestiniert, dem Prinzen kritische Fragen zu stellen. Was er dann auch unterliess.

Daher durfte sich der Prinz gefühlt mehrere Stunden lang höfisch begleitet über seine Lieblingsthemen auslassen. Die da sind: Kritik an der Überregulierung und Lob des Kleinstaates Liechtenstein.

Da Köppel das konsequent unterliess, seien hier einige Kritikpunkte am Prinzen nachgereicht. Zunächst einmal geriert er sich als unabhängiger Analyst von wirtschaftlichen Entwicklungen. Gleichzeitig ist er über seine Tätigkeit als Executive Chairman der Treuhandgesellschaft Industrie und Finanzkontor eng mit dem Stiftungssumpf und der Treuhänderblase Liechtensteins verbunden.

Als Vorstandsmitglied der fürstlichen Treuhandkammer schwieg er beharrlich zu allen grossen und kleinen Skandalen der Treuhänder, darunter die Steueraffäre, Geldwäschereiskandale, die Zombie-Trusts oder aktuelle Skandale wie die um die Bacardí- oder die Hartlaub-Stiftung.

Dafür verteidigte er Stiftungen und Trusts als Instrumente des Vermögensschutzes und kritisierte Regulierungsinitiativen von OECD, EU oder FATF, weil sie dem ungenierten Ausnützen dieser Vehikel durch liechtensteinische Untreuhänder Schaden zufügen könnten.

Gleichzeitig betonte er, dass Liechtenstein ein Rechtsstaat sei, bei dem Eigentumsschutz und Privatsphäre hochgehalten würden. Was natürlich ein Witz ist. Alleine das Vetorecht des Fürsten bei der Ernennung von Richtern, gegenüber Volksinitiativen wie gerade aktuell bei der Frage der Abtreibung, die vollständige Immunität des Herrschers und seine verfassungsmässigen Sonderrechte – all das hat mit einem Rechtsstaat nichts zu tun.

Immer wieder darf der Prinz im untertänig geführten Gespräch wiederholen:

«Wir haben eine Verantwortung.»

Er darf dazu salbadern: «Wir sind ein erfolgreiches Land, in dem Ruhe herrscht.»

Was er nicht erwähnt, und womit er auch nicht konfrontiert wird: Verantwortung, die sieht das Fürstenhaus vor allem in Bezug auf das Geschäften der fürstlichen Banken und der fürstlichen Treuhänder, die ja beide zur Mehrung des Gewinns in den fürstlichen Kassen beitragen.

Erfolgreich ist Liechtenstein in erster Linie in der Verteidigung solcher Pfründen. Immer wieder auf Kosten von ausländischen Investoren, die der irrigen Auffassung sind, dass das Fürstentum ein Ort sei, wo ihr Vermögen – ob rechtmässig oder weniger  rechtmässig erworben – sicher aufbewahrt und korrekt verwaltet werde.

Sie sind der irrigen Auffassung, dass bei Regelverstössen die Justiz, das fürstliche Gerichtswesen bei Betrug und Bereicherung einen Riegel schiebt und dafür sorgt, dass der Bestohlene und Enteignete sein Eigentum wieder zurückbekommt.

Da herrscht dann allerdings sehr viel Ruhe im Ländle, Grabesruhe. Denn solche Prozesse können sich ohne weiteres über Monate, Jahre, gar Jahrzehnte hinziehen, ohne dass es zu einem Urteil kommt. Oder wenn, dann zu einem haarsträubenden Fehlurteil zu Gunsten der fehlbaren Treuhänder und Stiftungsräte, die sich dann über ihr Diebesgut freuen können, dass sie anschliessend mit dem Segen der fürstlichen Richter verprassen.

Aber darüber gab es kein Sterbenswörtchen vom Prinzen, und auch sein Gesprächspartner sah keinen Anlass, wenigstens ansatzweise eine leise Kritik einzuflechten. Das war dann eher ein mittelalterliches Gespräch, wo der Büttel einfach das wiedergab, was sein Herr und Herrscher ihm aufgetragen hatte.

Eine rundum wirklichkeitsferne und peinliche Veranstaltung.

26. Juni 2026/50 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/06/Bildschirmfoto-2026-06-24-um-14.31.17.png 535 1200 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-06-26 07:02:032026-06-24 14:37:00Ansichten eines Prinzen

Die Schneckenjustiz

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Stiftungen, Untreuhänder

Justiz auf Zeitlupe: Verfahren in Liechtenstein altern wie guter Wein – nur ohne den Genuss.

Es gibt Rechtsstaaten, in denen ein Gerichtsurteil das Ende eines Konflikts markiert. Und es gibt Liechtenstein. Dort scheint die Zeit in gewissen Verfahren einer eigenen Physik zu folgen. Besonders dann, wenn es um Streitigkeiten mit Treuhändern, Stiftungsräten oder die Verwaltung grosser Vermögen geht. Während anderswo Richter urteilen, Gutachter begutachten und Parteien streiten, ist es im Fürstentum so, dass die wichtigste Verfahrenshandlung das geduldige Wartenist.

Natürlich wird niemand offiziell sagen, dass Verfahren verschleppt werden. Die Begründungen klingen stets ehrenwert: komplexe Sachverhalte, internationale Bezüge, notwendige Beweisaufnahmen, sorgfältige Interessenabwägung. Alles juristisch korrekt formuliert. Nur bleibt am Ende oft die Frage: Weshalb dauert etwas drei, fünf oder gar zehn Jahre, was in anderen Ländern längst entschieden wäre?

Gerade im Stiftungswesen zeigt sich das Problem exemplarisch. Begünstigte, die sich gegen Stiftungsräte zur Wehr setzen wollen, sehen sich häufig einem Gegner gegenüber, der über erhebliche finanzielle Mittel verfügt. Der Stiftungsrat, meist ein fürstlicher Untreuhänder,  bezahlt seine Anwälte aus dem Stiftungsvermögen. Die Begünstigten müssen ihre Kosten oft selbst tragen. Je länger ein Verfahren dauert, desto stärker verschiebt sich das Kräfteverhältnis zugunsten derjenigen, die ohnehin am längeren Hebel sitzen.

Die Zeit wird damit zu einer Waffe. Wer jahrelang auf Akteneinsicht wartet, wer gegen Zwischenentscheide Beschwerde einlegen muss, wer immer neue Gutachten und Verfahrensschritte erlebt, verliert irgendwann nicht nur Geld, sondern auch Nerven. Für ältere Begünstigte wird die Frage sogar existenziell: Erleben sie den Ausgang des Verfahrens überhaupt noch?

Mehrere international beachtete Stiftungsstreitigkeiten wie der Bacardí-Skandal oder der Hartlaub-Skandal haben genau dieses Muster gezeigt. Verfahren zogen sich über Jahre durch sämtliche Instanzen. Währenddessen blieben umstrittene Verwaltungsstrukturen bestehen, Stiftungsräte im Amt und Vermögenswerte ausser Reichweite der Kläger. Ein Sieg nach zehn Jahren gleicht gelegentlich dem Gewinn eines Marathons, bei dem der Zieleinlauf längst abgebaut wurde.

Ein besonderes Problem bei Liechtenstein ist, dass viele Verfahren aufgrund des Stiftungsgeheimnisses und des Persönlichkeitsschutzes nicht unter bekannten Namen öffentlich werden. In den veröffentlichten Urteilen des Staatsgerichtshofs und des Obersten Gerichtshofs finden sich zahlreiche Fälle, in denen Streitigkeiten über:

  • Auskunftsrechte von Begünstigten,
  • Absetzung von Stiftungsräten,
  • Rechnungslegung,
  • Herausgabe von Dokumenten,
  • Änderung von Begünstigtenstellungen,

über viele Jahre geführt wurden.

Dabei kommt es nicht selten zu folgendem Ablauf:

  1. Antrag beim Landgericht.
  2. Beschwerde zum Obergericht.
  3. Revision zum Obersten Gerichtshof.
  4. Verfassungsbeschwerde zum Staatsgerichtshof.
  5. Rückweisung an die Vorinstanz.
  6. Neues Verfahren über einzelne Teilfragen.

So können aus ursprünglich relativ überschaubaren Konflikten Verfahrensketten entstehen, die fünf bis zehn Jahre oder länger dauern.

Besonders unerquicklich wirkt dies in Fällen, in denen Begünstigte ihren eigenen Stiftungsräten Bereicherung, Pflichtverletzungen oder mangelnde Transparenz vorwerfen. Statt rascher Klärung entsteht oft ein juristisches Labyrinth. Jeder neue Verfahrensschritt erzeugt weitere Monate. Jede Beschwerde weitere Jahre. Jeder Rückweisungsentscheid eröffnet eine neue Runde.

Der Vorwurf lautet nicht unbedingt, dass die Gerichte falsch entscheiden. Der Vorwurf lautet, dass sie zu spät entscheiden.

Dabei ist Gerechtigkeit, die erst nach einer halben Ewigkeit eintrifft, häufig keine wirkliche Gerechtigkeit mehr. Schon der englische Jurist William Gladstone wusste:

„Justice delayed is justice denied.“

Verweigerte Gerechtigkeit durch Verzögerung.

Für einen Finanzplatz, der weltweit mit Rechtssicherheit wirbt, ist das ein ernstes Problem. Denn Vertrauen entsteht nicht nur durch gute Gesetze. Vertrauen entsteht auch dadurch, dass Konflikte innert nützlicher Frist entschieden werden.Wenn sich Verfahren endlos dehnen lassen, bedeutet das, dass Zeit im liechtensteinischen Stiftungswesen nicht bloss vergeht – sondern eine der wirksamsten Verteidigungsstrategien und übelsten Waffen überhaupt ist.

24. Juni 2026/64 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/06/Bildschirmfoto-2026-06-23-um-17.13.18.png 525 1204 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-06-24 07:08:492026-06-23 17:13:47Die Schneckenjustiz
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