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LLB – eine Bank ohne Gewissen

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Stiftungen, Treuhänder, Untreuhänder

Es gibt Regeln. Und es gibt: das tut man nicht.

Wie alle Banken auf der Welt wird die altehrwürdige Liechtensteinische Landesbank (LLB), die stolz ihr Gründungsdatum 1861 im Logo trägt, nicht müde, ein Wort zu betonen. «unsere Wurzeln, Ihre Zukunft: Ihr Vertrauen, unser höchstes Kapital», flötet sie in ihrer Selbstdarstellung.

Vertrauen, Vertrauen, Vertrauen. Das ist auch nötig, denn schliesslich vertrauen viele Kunden der Bank ihr Geld an. Und gehen davon aus, dass das auch vertrauenswürdig gelagert, umsichtig verwaltet und ertragreich angelegt wird.

Dazu gehört natürlich auch die Diskretion. Ein Bankkunde muss sich darauf verlassen können, dass alle seine Informationen vertraulich behandelt werden. Der Kontostand, überhaupt seine Bankbeziehung und alles, was dazugehört. Insbesondere natürlich Bankkorrespondenz mit ihm.

Müsste er sich vorstellen, dass die Bank solche Informationen leichtfertig herausgibt, würde er schleunigst das Weite suchen. Das aber für unvorstellbar halten, bei der ältesten Liechtensteiner Bank, die sich zur Hälfte im Besitz des Fürstentums befindet, also sogar fast eine Art Staatsbank ist.

So kann man sich täuschen. Wie ein Bankkunde erleben musste, fragte auf dem kurzen Dienstweg ein Liechtensteiner Treuhänder namens Martin Badliner, der es ja selbst besser wissen müsste, bei der Bank an, ob sie ihm nicht mal die Korrespondenz mit einem ihrer Kunden herausrücken könne. Vielleicht erwähnte noch, dass er mit dem in einem zähen Rechtsstreit liege. Und da könnte er gut frische Munition brauchen.

Denn der Bankkunde ist der gleiche, den dieser Treuhänder aus seiner Position als Stiftungsratspräsident und dann auch noch als Begünstigter schmeissen liess – und der verständlicherweise dagegen vorgeht.

Und da sich Liechtensteiner Untreuhänder solchen Widerstand nicht gewohnt sind, möchte dieser Treuhänder so viel Dokumente wie möglich in die Hand bekommen, mit denen er das mit Causa befasste Gericht überschütten kann.

Und das Unvorstellbare geschah: die Bank rückte diese Korrespondenz gegen den erklärten Willen ihres Kunden raus. Das könnte man allenfalls noch als Fehler eines untergeordneten Angestellten schönreden, der dafür auch streng gerügt wurde.

Aber nein, bei einer Untersuchung der Datenschutzbehörde gegen die Bank wehrte sich die LLB mit immer absurderen Gründen dagegen, in diesem einmaligen Vorfall Kundenverrat, einen Verstoss gegen das Datenschutzgesetz oder das Bankgeheimnis zu sehen.

Es gibt Regeln und es gibt Regelverstösse. Die können vorkommen und werden dann sanktioniert. Im Allgemeinen, aber nicht imLändle. Die Staatsanwaltschaft sah keinen Anlass, auf eine Strafanzeige wegen Verletzung des glasklar formulierten Bankgeheimnisses eine Untersuchung aufzunehmen. Begründungslos.

Es gibt Regeln und es gibt Regelverstösse. Aber dann gibt es noch etwas viel Wichtigeres, auf dem das Vertrauen beruht. Nicht darauf, dass der andere etwas nicht tut, weil er Angst vor Bestrafung hat. Sondern dass er nicht macht, weil er weiss: das tut man nicht. Das verstösst gegen die Grundregeln des Anstands, die in zivilisierten Gesellschaften so universell sind, dass sie nicht einmal kodifiziert werden müssen. Die sich nicht einmal auf die Bibel beziehen müssen.

Sondern von denen jeder weiss (oder wissen sollte), dass sie existieren und einzuhalten sind.

Nicht nur derjenige, der in der LLB dagegen verstossen hat, hält sich aber nicht daran. Sondern die gesamte Geschäftsleitung zeigte mit ihrer Gegenwehr gegen eine drohende Rüge, dass sie sie auch nicht kennt. Oder, noch schlimmer, sie kennt, aber im Ernstfall darauf pfeift.

Also wäre es doch wenigstens ehrlich, wenn die Bank neue Kunden nicht nur mit ihren vielen Vorteilen locken würde, sondern konkret fragen: Lieber Interessent an einer Bankverbindung mit uns, sind Sie damit einverstanden, dass wir unter Umständen beliebig viele Daten von Ihnen an unbefugte Dritte herausgeben, wenn die uns freundlich darum bitten?

3. Februar 2025/47 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/01/Bildschirmfoto-2025-01-29-um-16.04.29-e1738164164747.png 410 1036 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-02-03 06:25:462025-02-04 09:10:13LLB – eine Bank ohne Gewissen

Übernimmt Trump Liechtenstein?

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Treuhänder, Untreuhänder

Der lockere Umgang mit Russengeldern könnte ein Grund sein.

Immer mehr Liechtensteiner Treuhänder und Treuhandgesellschaften landen auf der Sanktionsliste des Ofac. Das ist die mächtige US-Behörde, die die Einhaltung von Sanktionen kontrolliert. Bislang sagt das Ländle: «Ich bin Liechtensteiner, mir kann keiner.» Man fühlt sich sicher in seinem Alpenreduit mit der Erfahrung, dass es seit mehr als 200 Jahren niemandem gelungen ist, sich das Fleckchen einzuverleiben.

Aber nun ist Donald Trump Präsident in den USA, und er hat schon in mehreren Fällen klargestellt, dass für ihn sein Staat nicht an den heutigen Landesgrenzen endet. Er will Grönland in Besitz nehmen, er will den Panama-Kanal zurück, er schliesst sogar militärische Mittel ausdrücklich nicht aus. Und er macht immer wieder klar, dass es sein voller Ernst ist.

Grönland ist wegen seiner riesigen Rohstoffvorkommen attraktiv, der Panama-Kanal ist von grosser strategischer Bedeutung für den weltweiten Handelsverkehr. Inzwischen heisst auf Google-Maps in den USA der Golf von Mexico bereits Golf von Amerika, weil auch das ein Wunsch Trumps war.

Liechtenstein hat weder grosse Rohstoffvorkommen, noch ist es von überragender strategischer Bedeutung. Aber es ist ein riesiger Geldspeicher. Rund 200 Milliarden lagern hier, mehr oder minder seriös verwaltet von den einheimischen Banken. Nicht alles ist dabei sauber, nicht alles ist legal. Für viele reiche Russen erscheint das Ländle attraktiv, um ihre Vermögen vor dem Zugriff von Sanktionen in Sicherheit zu bringen.

Ein Bombengeschäft für die Liechtensteiner Treuhänder, die händeringend nach Ersatz für die weitgehend abgeflossenen Schwarzgelder suchten, seit sich das Fürstentum entschieden, hat, dem Allgemeinen Informationsaustausch (AIA) beizutreten. Das bedeutet, dass Liechtenstein dem Fiskus des Steuersitzes seiner Kunden Auskunft über dessen Vermögenswerte erteilt.

Viele Milliarden wurden danach rasant abgezogen, immer aufwendigere Konstrukte mussten erfunden werden, um andere weiterhin steuerneutral zu lagern. Und mehr Aufwand bedeutet mehr Arbeit, und das scheuen Liechtensteiner Treuhänder – und die Untreuhänder erst recht – wie der Teufel das Weihwasser.

Bislang hielten sich die US-Administrationen zurück, sie setzten den Knüppel Ofac ein, sie drohten höchstens damit, die Benützung des US$ zu verbieten. Aber nun ist da Trump.

Der hat keine allzu grosse Aufmerksamkeitsspanne und eine sehr kurze Zündschnur. Wenn ihm nun gesagt wird, dass «this fucking little principality» sich einen Deut um US-Sanktionen gegen russische Vermögenden schert («they give a flying fart»), dann könnte es ihm schnell die Hutschnur lüpfen. Erfährt er dann noch, dass der Fürst entschieden reicher ist als er selbst, steigert das seine Stimmung auch nicht ungemein.

Zudem ist ja so, dass Dänemark, zuständig für die Landesverteidigung Grönlands, dort immerhin etwas mehr als 100 Soldaten stationiert hat. Plus eine Schlittenhundestaffel. Liechtenstein verfügt über beides nicht. Schlittenhunde sowieso nicht, aber auch keine eigene Armee. Im Fall der Fälle sollte die Schweiz die Verteidigung übernehmen.

Nun ist es so, dass die Schweiz, bei allem tapferen Wehrwillen der Eidgenossen, sich hüten würde, Krach mit der grössten und stärksten Militärmacht der Welt anzufangen. Die noch amtierende Schweizer Verteidigungsministerin würde dem Fürsten bedeuten, dass das nun wirklich sein Problem sei.

Wenn Trump dann noch erführe, dass Liechtenstein – im Gegensatz zu Dänemark und damit auch Grönland – nicht in der NATO ist, müsste er sich nicht einmal Gedanken um den Bündnisfall machen. Also ein Angriff auf ein NATO-Mitglied wird als Angriff auf alle gesehen.

Was im Falle Grönlands ein kitzliges Problem ist – was passiert eigentlich, wenn ein NATO-Mitglied ein anderes angreift –, spielte im Fall Liechtenstein keine Rolle.

Also ist es doch denkbar, dass der Amok im Weissen Haus fragt:

Wieso erteilen wir diesem Fürsten und seinem Furz von Land nicht eine Lektion? Greifen wir da mal ordentlich durch, dann schreckt das doch alle anderen auch ab, die bislang ein eher lockeres Verhältnis zum Aufbewahren von Russengeldern, sanktioniert oder nicht, haben.

Das wäre unter normalen Umständen höchstens ein amüsantes Denkspiel. Aber seit der US-Präsident offen mit Waffengewalt droht, um seine Ansprüche durchzusetzen, ist das gar nicht mehr so sicher.

31. Januar 2025/21 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/01/Bildschirmfoto-2025-01-29-um-15.53.00.png 722 1309 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-01-31 05:57:022025-01-29 16:00:37Übernimmt Trump Liechtenstein?

Den Bock zum Gärtner gemacht

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Stiftungen, Treuhänder

Der ehrenwerte Herr Dr. Martin Batliner.

Eine typisch Liechtensteiner Filzkarriere. Von 1999 bis 2004 war der ehrenwerte Dr. Batliner Vizepräsident der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer. Seit 2003 ist der der Präsident der Kommission für Flüchtlingsfragen. Von 2005 bis 2009 war er Mitglied des Aufsichtsrats der Finanzmarktaufsicht Liechtensteins. Dann ist  er noch seit 2011 Präsident des Liechtensteiner Behinderten-Verbands. Seit 2014 ist er auch noch Vizepräsident der Stiftung Zukunft.li.

In diesem erlauchten Gremium sitzen auch noch Gabriel Brenna, CEO Private Banking der Liechtenischen Landesbank (LLB), Christoph Reich, Group CFO LBB, Natalie Flau, Leiterin Division International Wealth Management der LLB und Patrick Fürer, Group Chief Digital & Operating LLB. Denn es handelt sich um ihre Veranstaltung.

Die Bank lobt sich selbst: «Zusätzlich zu unserem Anspruch, eine faire und verantwortungsbewusste Arbeitgeberin zu sein, ist es uns auch ein Anliegen, einen Mehrwert für die Allgemeinheit zu schaffen.»

Ach, und daneben ist er vielfacher Verwaltungsrat und sitzt im Stiftungsrat der Hartlaub Stiftung.

Schliesslich ist er noch Partner von BWBLEgal, «wir bieten Ihnen Spezialisten in allen Rechtsgebieten».

Also ein honoriger Mann. Zumindest nach Liechtensteiner Massstäben. Denn zusammen mit seinem Kumpel Philipp Wanger, einziger Vertreter der Treuhand- und Verwaltung-Anstalt (TVA), zeigt Batliner, was sich aus dem Beziuehungssumpf im Ländle alles herausziehen lässt. Wanger ist übrigens auch noch VR-Präsident der Consensus Partner. Die bieten alles rund um finanzielle Beratung.

Und niemand hält sich in Liechtenstein die Nase zu, wenn einer der beiden den Raum betritt.

Mit dieser begabten Fachkraft nehmen die beiden seit drei Jahren eine Stiftung aus, die sie usurpiert haben, indem der Stiftungsratspräsident herausgekübelt wurde. Mit der hanebüchenen und nur in Liechtenstein möglichen Begründung des «blossen Anscheins einer möglichen Interessenskollision». Was das ist? «Das muss man nicht verstehen», sagte eine mit dem Fall betraute Richterin.

Was die beiden aber ausgezeichnet verstehen, ist Selbstbereicherung. Denn nachdem sie den Stiftungsratspräsidenten losgeworden waren, wehrte der sich natürlich mit juristischen Mitteln dagegen. Willkommener Anlass für die beiden, ihn auch noch als Begünstigten rauszukübeln. Grosser Vorteil: niemand ausser ihnen beiden hat noch Einblick, was in dieser Stiftung, die über ein namhaftes Immobilienvermögen von rund 250 Millionen Euro verfügt, eigentlich passiert.

Eines weiss man allerdings: sie genehmigen sich monatlich ein Honorar von rund 75’000 Franken. Pro Nase und Monat, versteht sich. Seit drei Jahren. Zudem lassen sie den Immobilienbesitz verludern.

Der bekannte englische Strafrechtler Steven Kay schrieb unter dem Titel «Liechtensteins Geist der Straflosigkeit«, als hätte er diesen Fall auch gekannt:

«Die Rechte der Begünstigten – insbesondere die wesentlichen Rechte auf Zugang zu Büchern – sind noch immer schwach ausgeprägt. Viele Begünstigte (manchmal sogar die Treugeber selbst) müssen zusehen, wie ihre Familientrusts geleert werden, entweder durch Umschichtung in einen anderen Trust oder eine andere Struktur oder durch Insolvenz.»

Auch hier zeigt sich dieser Geist sehr deutlich. Denn nicht nur, dass nach mehr als drei Jahren noch kein Entscheid im Antrag des entrechteten ehemaligen Stiftungsratspräsidenten und Begünstigten auf Abberufung der beiden Usurpatoren vorliegt. Sondern darüber hinaus zögerte Batliner, diese Zierde seines Berufsstands, nicht, sein Netzwerk eiskalt auszuspielen. Um sich gegen seine mögliche Abberufung zu wehren, benützte er den kurzen Amtsweg in der LLB. Ist schliesslich praktisch, wenn man mit der Geschäftsleitung in dieser Zukunftstiftung der LLB sitzt.

Da kann man doch nebenbei mal fragen, ob man nicht eine Kundenkorrespondenz ausgehändigt bekäme. Man habe da Ärger mit einem grantigen Ex-Stiftungsratspräsidenten, und der sei doch Kunde der LLB.

Strikt vertraulich, der Kunde verbietet ausdrücklich jede Weitergabe nach aussen, Datenschutz, Bankgeheimnis? Papperlapapp, sagte die LLB, bitte sehr, bitte gerne. Und Batliner hatte dann noch die Stirn, diese Dokumente bei Gericht einzureichen – in der gelinden Hoffnung, dass das seinem Kläger schade, zumindest aber den Papierberg etwas anwachsen lasse.

Dass daraufhin die Datenschutzbehörde der Bank eine Rüge verpasste, war etwas überraschend, aber wozu gibt es den Weiterzug, damit noch lange kein rechtsgültiges Urteil vorliegt. Denn die Mühlen der Liechtensteiner Justiz, wenn es gegen einen der Ihren geht, mahlen und mahlen und mahlen und mahlen. Und wenn sie nicht aus Altersschwäche zusammengebrochen sind, dann mahlen sie und mahlen und mahlen weiter.

Dass ein Anwalt überhaupt auf die Idee kommt, ein solch unsittliches Ansinnen an eine Bank zu stellen, würde in jedem anderen Rechtssystem ausreichen, um ihm das Patent zu entziehen.

Aber in Liechtenstein wird der feine Herr Batliner nicht belangt, und auch die Staatsanwaltschaft sieht keinen Anlass, der Anzeige wegen Bankgeheimnisverletzung nachzugehen.

Also bleibt Batliner doch ein ehrenwertes und angesehenes Mitglied seiner Zunft.

29. Januar 2025/53 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/01/Bildschirmfoto-2025-01-28-um-18.12.49.png 730 1295 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-01-29 06:12:442025-01-28 18:16:03Den Bock zum Gärtner gemacht

Strahlendes Liechtenstein

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Fürstentum Liechtenstein, Stiftungen

Wie sich der Besucher täuschen kann.

Wenn der ausländische Besucher zum ersten Mal ins Fürstentum kommt, bekommt er einen ganz falschen Eindruck. Putzig, würde der Deutsche sagen. Ein Ländle mit einem Fürst, den die Eingeborenen Fürscht nennen und der aus der Öffentlichkeit verschwunden ist. An seiner Statt regiert Erbprinz Alois. Pardon, Erbprinz Alois Philipp Maria von und zu Liechtenstein, Graf zu Rietberg.

Der Fleck (160,5 km2) ist blitzblank, verfügt über beschauliche Weiler, ein Städtchen und rund 40’000 Einwohner. Die gehen emsig und gschaffig wie man hierzulande sagt, ihrer Tätigkeit nach und steigern unermüdlich das Bruttosozialprodukt. Das beträgt immerhin 6,5 Milliarden Franken. Eine weitere Besonderheit, der Fürst hat kein eigenes Geld, sondern sich weise dem starken Schweizerfranken angeschlossen.

Noch geschickter als die Schweiz ist es ebenso Mitglied der UNO und der EFTA, aber nicht der EU. Dafür gehört es im Gegensatz zur Schweiz der Europäischen Freihandelszone (EFTA) an. Die Mehrheit der Bevölkerung ist stockkatholisch, dennoch steigt sie nur um 0,9 Prozent.

Liechtenstein entstand bereits im Januar 1719 und wurde 1806 durch die Aufnahme in den Rheinbund unabhängig. Es fallen als nächstes die Schwarzen Autokennzeichen auf und auch, dass man sich mit den Eingeborenen flüssig unterhalten kann. Man darf nur nicht sagen, dass man ihren Dialekt erstaunlich gut verstehe. Da ist der Liechtensteiner empfindlich, denn er hat versucht, Hochdeutsch zu sprechen.

Wie die Schweiz hat sich Liechtenstein perfekt durch alle grossen Kriege geschlängelt, ist von Zerstörungen verschont geblieben und hat auch verschiedenen Versuchen widerstanden, an Österreich oder das Deutsche Reich angeschlossen zu werden. Auch wenn es eine starke Fraktion Hitlerbegeisterter gab, darunter der Gründer der Werkzeugfabrik Hilti.

Interessant ist überdies, dass Liechtenstein mit 40 Prozent Industrieanteil am BIP über einen beeindruckenden Anteil des sekundären Wirtschaftssektor verfügt. Dienstleistungen machen 55 Prozent aus; mehr aus folkloristischen Gründen werden auch noch ein paar Bauern und Kühe gehalten – macht sich gut auf den Ansichtskarten. Wie attraktiv es ist, beweist auch die Tatsache, dass von den rund 37’500 erwerbstätigen Personen über die Hälfte nicht in Liechtenstein wohnhaft sind. Es verfügt über eine beneidenswerte Arbeitslosenquote von rund 2 Prozent. Der Tourismus spielt übrigens keine grosse Rolle.

Putzig mag dem Besucher auch vorkommen, dass der Fürst eine eigene Bank hat, die LGT. Das ist verständlich, denn das fürstliche Vermögen wird auf rund 8 Milliarden Franken geschätzt, wobei der Anteil an Kunstwerken und Immobilien es noch weit grösser machen dürfte.

Kommt der Besucher nach Vaduz, fällt ihm unweigerlich auf, dass das ein zwar sauberes, aber recht unpersönliches Städtchen ist, das über keinerlei sonderlich interessante Attraktionen verfügt. Die oberhalb am Berg klebende Trutzburg der Fürstenfamilie wirkt auch nicht gerade einladend und ist für Besichtigungen sowieso gesperrt, man legt hier schliesslich Wert auf Diskretion.

Genau deswegen kommen allerdings auch die meisten Besucher nach Liechtenstein. Banken, Finanzdienstleister, Treuhänder, Stiftungen. Da ist das Geld bombensicher, wird Diskretion gross geschrieben, nicht viele Fragen nach der Herkunft gestellt, selbstverständlich gibt es auf Wunsch immer noch «steuerneutrale» Lösungen.

Nun ist das Geld, vor allem, wenn es in Stiftungen gelagert wird, tatsächlich bombensicher. Aber nicht zuletzt gegen den Zugriff des Begünstigten. Denn die Spezialität dieser Stiftungen ist eine zweifache. Faktisch verabschiedet sich damit der Stifter vom Geld, es gehört nicht mehr ihm. Das mag so seine Vorteile haben, hat aber einen gravierenden Nachteil: der Zugriff kann echt schwierig werden. Das hat mit der zweiten Spezialität zu tun, denn in jeder Stiftung muss obligatorisch ein Liechtensteiner Treuhänder in den Stiftungsrat Einsitz nehmen. Und das ist das alleinige Entscheidungsgremium über alles.

Nun müssen die rund 135 Treuhänder auch von was leben, seit der Geldesel Schwarzgeldbunker alle Viere von sich gestreckt hat. Und einen gewissen Lebensstandard, so schaffte es einer zur grössten Rolls-Royce-Sammlung der Welt, indem er Rappen auf Rappen legte, die er mit seiner Tätigkeit verdiente, der muss schon sein.

So gibt es zwei Halunken aktuell, die sich 75’000 Franken Honorar in einer Stiftung zuhalten. Pro Nase und Monat, wohlverstanden.

Und mit der Diskretion ist es auch nicht so weit her; gerade hat die älteste Bank Liechtensteins, die zur Hälfte in Fürstentum-Besitz befindliche Liechtensteinische Landesbank (LLB), einen üblen Kundenverrat begangen. Die Bank händigte doch einfach streng vertrauliche Kundenkorrespondenz an einen aussenstehenden Treuhänder aus, der sie in einem Prozess gegen den Kunden der Bank verwendete.

Das war selbst für Liechtensteiner Verhältnisse zu viel; sie bekam eine Rüge von der Datenschutzbehörde. Allerdings, so ist die fürstliche Justiz, die Staatsanwaltschaft sah trotz dieses belegten Verstosses gegen das Bankgeheimnis keinen Anlass, aktiv zu werden. Obwohl der Strafprozess dann wie üblich im Instanzenzug verröchelt wäre.

Das sind nur wenige Mütterchen, wie sehr der Schein in Liechtenstein trügt. Denn wenn es um Scheine geht, herrscht Skrupellosigkeit wie in einer Räuberhöhle.

28. Januar 2025/37 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/01/Bildschirmfoto-2024-01-23-um-16.48.26.png 804 1004 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-01-28 06:16:142025-01-27 16:06:27Strahlendes Liechtenstein

Beweise, was nicht ist

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Stiftungen, Untreuhänder

Die Schuld muss bewiesen werden, nicht die Unschuld. Ausser in Liechtenstein.

Es ist ganz klar: Wird einem vorgeworfen, eine Bank überfallen zu haben, dann muss der Kläger, hier der Staatsanwalt, die Schuld des Angeklagten über jeden vernünftigen Zweifel hinaus beweisen. Der Angeklagte muss auf keinen Fall seine Unschuld beweisen, um dem Knast zu entgehen.

Dabei haben Vermutungen wie «der sieht doch aus wie ein Bankräuber» oder gar «der und seine Landsleute sind doch häufig Bankräuber» nichts zu suchen und dienen erst recht nicht als Beweis.

Ausser in Liechtenstein.

Da gibt es einen neuen Fall, wie einfach mal so eine halbe Milliarde Dollar gesperrt werden. Das Urteil ist so langfädig, wie es halt in der fürstlichen Justiz Brauch ist. Aber der Verwaltungsgerichtshof des Fürstentums Liechtenstein hat halt Zeit und Musse, wenn sich gleich fünf Richter über den Fall beugen.

Der Fall: ein russischer Milliardär macht seiner Tochter Schenkungen. Insgesamt 17 über 638 Millionen Dollar. Das im Zeitraum von 2019 bis 2021. Also weit vor dem Überfall Russlands auf die Ukraine. Und noch länger vorher, als der reiche Russe dann im März 2022 auf einer Sanktionsliste landete. Wie üblich mit der rechtsstaatlich überzeugenden Begründung: «Nähe zu Putin».

Nun ist aber seine Tochter auf keiner Sanktionsliste, kann über die Gelder frei verfügen und will das auch tun. Aber hier gilt inzwischen Sippenhaft. Denn es bestehe halt der Verdacht, dass der reiche Russe so sein Vermögen in Sicherheit bringen wolle.

Also verraten ihn zwei Liechtensteiner Banken und machen Verdachtsmeldung an die Stabsstelle Financial Intelligence Unit (SFIU). Die sagt sich: ui, die Amis schauen sowieso schon etwas scheel auf Liechtenstein, weil wir doch nach dem Wegfall der Schwarzgelder in Milliardenhöhe Russengelder entgegen genommen haben.

Also Exempel her, Geld gesperrt. Dass nach europäischer Rechtssprechung ein Verwandtschaftsverhältnis dafür nicht ausreiche, nun ja. Da werden dann halt noch weitere «Indizien» herbeigezerrt.

Nun schreibt das Vaterland einen Satz, der vollkommen entlarvend ist, wird sich dessen aber nicht bewusst:

«Die  Beschwerdeführer konnten dem Gericht keine ausreichenden Beweise vorlegen, die eine indirekte Kon­trolle des Russen über das Vermögen ausschliessen würden.»

Das muss man abschmecken. Ein Angeschuldigter konnte nicht genügend Beweise beibringen, dass er unschuldig ist. Nicht etwa der Anschuldige, also das SFIU, musste genügend Schuldbeweise vorlegen.

Das ist absoluter Wildwest. Das ist: wir beschuldigen Sie, gestern die LLB überfallen zu haben. Nun beweisen Sie mal das Gegenteil. Ach nein, Ihre Beweise überzeugen das Gericht nicht, Sie wandern in den Knast.

Die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils ist der Grundpfeiler der Rechtsstaatlichkeit. Fällt sie, ist der Weg offen für Barbarei, Willkür und Faustrecht.

Wer einer Bank Geld anvertraut, muss darauf zählen, dass sie es sorgfältig bewahrt und vor jeglichen Angriffen beschützt. Er muss nicht damit rechnen, dass die Bank stattdessen ihn hinhängt.

Aber in Liechtenstein ist das Gang und Gebe. So hat die Liechtensteinische Landesbank (LLB) nicht nur vertrauliche Kundenkorrespondenz an den Prozessgegner des eigenen Kunden ausgehändigt; im anschliessenden Verfahren zeigte sie sich zudem völlig uneinsichtig, selbst als sie eine Rüge dafür vom Amt für Datenschutz kassierte.

Das Bild wird noch hässlich abgerundet durch Untreuhänder, die ungeniert Zugriff über Stiftungen ergaunern, um die dann auszuplündern. Während die Justiz wegschaut, bzw. die Geschwindigkeit einer Schnecke imitiert.

Wer an einem solchen Ort sein Geld lagern möchte oder schon lagert, sollte sich das nochmal gut überlegen. Da ist wohl selbst eine kleine Insel im Meer ein sicherer Zufluchtshafen …

26. Januar 2025/51 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/01/Bildschirmfoto-2025-01-25-um-12.02.32.png 630 1286 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-01-26 07:12:452025-01-25 13:51:05Beweise, was nicht ist

Fürstliche Staatsanwaltschaft: Schein und Sein

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Treuhänder

Typisch Liechtenstein. Es gibt die Selbstdarstellung und die Realität.

Zunächst mal die hehren Sprüche der Staatsanwaltschaft:

«Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es, alle strafbaren Handlungen, von denen sie Kenntnis erlangt und die nicht bloss auf Verlangen eines Beteiligten zu untersuchen oder zu bestrafen sind, von Amts wegen zu verfolgen, anzuklagen und die Anklage vor dem zuständigen Gericht zu vertreten.»

Damit nicht genug, darüber hinaus gibt es auch noch den «Berufskodex der Liechtensteinischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte».

Darin hält zum Beispiel Artikel IV fest:

«Entscheidungen werden so sorgfältig, rasch und verständlich wie möglich getroffen. Die belastenden und entlastenden Umstände werden mit gleicher Sorgfalt untersucht.»

So gesehen, muss Liechtenstein ein rechtsstaatliches Paradies sein. Schauen wir zunächst einmal in die Statistik; welches Arbeitsvolumen wurde denn bewältigt? «Im Berichtsjahr hat die Staatsanwaltschaft beim fürstlichen Landgericht 35 Anklageschriften, 128 Strafanträge und 1’100 Bestrafungsanträge eingebracht.»

Allerdings wurden vom Vorjahr ganze 533 Untersuchungen als «unerledigt übernommen». Gut, man muss als mildernden Umstand berücksichtigen, dass die Staatsanwaltschaft aus einem Leitenden Staatsanwalt plus 8 Staatsanwälten besteht, dazu noch 5 Mitarbeiter. Wie heisst es im Jahresbericht so schön: «Der sehr grosse Arbeitsanfall konnte nur durch überdurchschnittlichen Einsatz aller Mitarbeiter bewältigt werden.»

Allerdings wurde er es offensichtlich nicht. Und 35 Anklageschriften in einem ganzen Jahr? Etwas mehr als eine pro Monat? Von doch 9 Staatsanwälten? Also brütet jeder ein Jahr lang über ganzen 4 Anklagen? Nun, das sieht nicht wirklich nach überdurchschnittlichem Einsatz aus.

Es gibt allerdings ein Gebiet, auf dem der Einsatz tatsächlich überdurchschnittlich ist. Illustrieren wir das an einem konkreten Beispiel.

Nach Anzeige verwarnt die Datenschutzbehörde Liechtensteins die Liechtensteiner Landesbank (LLB) wegen eines eklatanten Verstosses gegen das Datenschutzgesetz. Die Bank hatte frech eine strikt vertrauliche Korrespondenz mit einem Kunden an einen aussenstehenden Treuhänder weitergereicht. Unglaublich, unvorstellbar. Aber immerhin bestraft.

Natürlich war das nicht nur ein klarer Verstoss gegen das Datenschutzgesetz. Sondern genauso gegen das Bankengesetz, das in Art. 14 klar festhält, dass alle Mitarbeite von Banken zur Geheimhaltung von jeglichen Kundeninformationen verpflichtet sind. Tun sie das nicht, ist das kein Kavaliersdelikt, sondern wird mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe bestraft.

Hier ging eine entsprechende Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft ein. Der Fall ist eigentlich glasklar, könnte man meinen. Einer der Staatsanwälte, vielleicht sogar der Oberstaatsanwalt, nimmt sich diesem Kundenverrat an und muss ja eigentlich nur der Argumentationslinie der Datenschutzbehörde folgen. Aufwand überschaubar.

Aber der wurde dennoch gescheut. Denn statt in diesem glasklaren Fall zu ermitteln und das zu einer Anklageschrift zu verarbeiten, zeigte die Behörde, die eigentlich «alle Strafbaren Handlungen, von denen sie Kenntnis erlangt», zu untersuchen hat, was Arbeitsvermeidung ist:

Lustlos begann sie (oder auch nicht) mit «Vorerhebungen». Wohlgemerkt, Plural. Aber statt diese Vorerhebungen zu einer Anklageschrift weiterzubringen, stellte die Staatsanwaltschaft doch tatsächlich ihre Tätigkeit ein. Warum um des Fürsten willen? Das bleibt ihr süsses Geheimnis, denn die Einstellung erfolgte kommentar- und begründungslos.

Kein Einzelfall. Immer wieder beschweren sich enteignete Besitzer von Stiftungsvermögen darüber, dass die Staatsanwaltschaft auch in ihren Fällen nicht tätig werden möchte. Wird zum Beispiel ein Begünstigter oder Stiftungsrat von allen Informationen durch Untreuhänder abgeschnitten, dann sagt die Staatsanwaltschaft: tja, das reicht dann halt nicht für einen Anfangsverdacht, da können wir nichts tun.

Also ist auch dieses Organ der Rechtspflege ein typisches Beispiel dafür, wie in Liechtenstein Schein und Sein, Selbstdarstellung und Wirklichkeit, auseinanderklaffen.

23. Januar 2025/67 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/01/Bildschirmfoto-2025-01-22-um-15.22.06.png 748 1318 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-01-23 06:24:552025-01-22 15:22:53Fürstliche Staatsanwaltschaft: Schein und Sein

Endlich: Liechtenstein wird solidarisch

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Fürstentum Liechtenstein, Untreuhänder

Wussten wir es doch: Fürst und Vaterland haben ein weiches Herz und dürsten nach Gerechtigkeit.

Das fürstliche Ministerium für Äusseres, Bildung und Sport (was für eine Mischung) kriegt sich kaum wieder ein:

«Die neue Plattform dient dazu, Liechtensteins internationales Engagement sichtbarer zu machen, den Austausch zwischen staatlichen und privaten Akteuren zu fördern sowie der breiten Öffentlichkeit einen umfassenderen und noch transparenteren Zugang zu Informationen über Projekte und Initiativen im Bereich der internationalen Solidarität Liechtensteins zu ermöglichen.»

Diese Plattform solidarisch.li, dazu noch als solidarity.li für Fremdsprachige, ist ein wahres Wunderwerk und wurde von Regierungsrätin Dominique Hasler stolz vorgestellt: «die Lancierung einer Solidaritätsplattform»sei «eines der Ziele im Regierungsprogramms 2021-2025. Sie stellt einen wichtigen Schritt dar, um Liechtenstein als solidarischen Standort auf internationaler Ebene zu positionieren».

Man scheut sich auch nicht, von Geld zu reden: «Mit einem Budget von 29 Millionen Franken im Jahr 2025 für die Internationale Humanitäre Zusammenarbeit und Entwicklung zeigt Liechtenstein sein klares Bekenntnis zur globalen Solidarität.»

Nun ja. Dieses angeblich «klare Bekenntnis» macht haargenau 0,39 Prozent vom BIP Liechtensteins aus. International gefordert sind mindestens 0,7 Prozent. Alle umgebenden Staaten liegen deutlich höher, zum Beispiel die Schweiz bei 0,6 Prozent, deutlich oberhalb Liechtensteins.

Dabei wurde der Fürst gar noch nicht erwähnt, der über ein stattliches Vermögen von schätzungsweise über 8 Milliarden Franken verfügt. Wobei das sehr schwierig ist, weil alleine seine Kunstsammlung nicht im Wert zu bestimmen ist. Und dann hat er ja auch noch eine eigene Bank LGT.

Wie wäre es denn da mit einem «klaren Bekenntnis»? Abgesehen davon, dass ein Blick auf die Beispiele von gelebter Solidarität eher ernüchternd ist. Da gibt es zum Beispiel so ein «Resilienz-Programm» innerhalb des Welternährungsprogramms der UNO. Was das ist? «Planung von Wassereinzugsgebieten und Bodensanierung, u.a. mittels Stein- und Erdwällen, Wasserfanggräben entlang von Höhenlinien» usw. Das wird den damit beglückten Ländern Burkina Faso, Mali, Mauretanien, Niger und Tschad sicherlich deutlich weiterhelfen. «Liechtenstein unterstützt das Programm», heisst es hier wolkig. Schöne «Unterstützung», das gesamte Programm für ein riesiges Gebiet Schwarzafrikas hat ein Budget von – 100’000 Franken. Und da zahlt das Ländle einen Batzen dran.

Wer das als Projekt aufführt, ohne rot zu werden, ist ein typischer Vertreter Liechtensteins. Ein skrupelloser Heuchler und Schönschwätzer.

Ganz abgesehen davon, dass Solidarität doch auch im Landesinnern stattfinden könnte. Wie wäre es zum Beispiel damit, übergriffige Untreuhänder, die ungeniert in die Schatullen ihnen anvertrauter Gelder greifen, schnell und hart zu sanktionieren? Wie wäre es damit, die Entlassung der bei der LLB für einen eklatanten Kundenverrat Verantwortlichen mit der Macht der Finanzmarkaufsicht zu fordern? Wie wäre es mit Solidarität mit all den Opfern, die auf dem Finanzplatz Liechtenstein übers Ohr gehauen wurden und werden?

Und wie wäre es, wenn der Fürst als Zeichen seiner Solidarität mal etwas in diese Projekte einzahlen würde? Statt ein Anteil an lächerlichen 100’000 Franken mal einfach so eine runde Million? Deswegen könnte seine Trutzbug im Winter immer noch behaglich beheizt werden.

Aber Schein und Sein, das klafft in Liechtenstein so auseinander wie sonst nirgendwo in Kerneuropa.

22. Januar 2025/35 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/01/Bildschirmfoto-2025-01-21-um-17.42.08.png 745 1111 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-01-22 06:42:192025-01-21 18:12:30Endlich: Liechtenstein wird solidarisch

Wieso nicht aus fürstlicher Schatulle?

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Fürstentum Liechtenstein, Untreuhänder

In Liechtenstein fehlt’s an vielem. Auch an medialer Kontrolle.

Abgesehen davon, dass Liechtenstein die letzte absolutistische Monarchie in Kerneuropa ist, wo ein Fürst über dem Gesetz steht und alle anderen staatlichen Mächte aushebeln kann: wie steht es eigentlich mit der Kontrolle durch die Medien?

Es heisst doch, das sei die Vierte Gewalt im Staate. Eigentlich besonders wichtig, wenn die anderen drei Gewalten – Legislative, Exekutive, Judikative – notfalls vom Fürscht übersteuert werden können.

Eine solche unabhängige Kontrolle ist gerade im Ländle dringend nötig, da dort im Finanzbereich ein Skandal den anderen jagt. Bereichern sich mal nicht gerade Untreuhänder an ihnen anvertrauten Geldern, verschleppt mal die Justiz nicht Verfahren bis zum Sankt Nimmerleinstag, überbietet sich mal nicht die Staatsanwaltschaft mit Nichtanhandnahmeverfügungen – dann sorgt die Liechtensteinische Landesbank (LLB) für einen veritablen Skandal, indem sie höchstvertrauliche Kundenkorrespondenz einfach auf die freche Anfrage eines Untreuhänders diesem aushändigt.

Damit der die Dokumente in einem Prozess für sich verwenden kann. Das war dann selbst der Liechtensteiner Datenschutzbehörde zu viel; sie erteilte eine Rüge. Die Staatsanwaltschaft hingegen fand das ganz normal – keine Strafuntersuchung.

Nun könnte man meinen, dass ein solcher Skandal – eklatanter Bruch des Bankgeheimnisses und Verstoss gegen den Datenschutz – von Liechtensteiner Medien breit aufgenommen und kommentiert wird.

Nur: von welchen Medien? Das «Liechtensteiner Volksblatt» wurde im Frühjahr 2023 eingestellt, kein Geld mehr. Dem öffentlich-rechtliche Rundfunk, auch bekannt als Fürstenfunk, wurde per Ende 2025 der Stecker gezogen. Die Liechtensteiner sahen nicht ein, wieso sie das weiterhin mit 4 Millionen Franken unterstützen sollten.

Nun versucht es die Regierung mit einem Giesskannensystem. 100’000 Franken hier, 30 Prozent Lohnkostenübernahme der Mitarbeiter dort, Anschubfinanzierung bis 250’000 Franken obendrauf.

Und dann gibt es doch noch das «Vaterland» als Tageszeitung.

Aber kein Ton zum neusten Skandal im Ländle. Einfach verkniffenes Schweigen. Die älteste Bank Liechtensteins, gerade nach Deutschland expandiert, zu 51 Prozent im Besitz des Fürstentums, also faktisch eine Staatsbank, verstösst eklatant und nachgewiesen gegen fundamentale Prinzipien des Banking.

Denn ihren Slogan «LLB – ihre vertrauenswürdige Bank» kann man knicken.

Jeder, der von diesem Skandal weiss, kann das nur als Hohn empfinden. Aber wissen denn die Liechtensteiner davon? Woher auch; nicht allzu viele lesen zum Beispiel die «Welt am Sonntag». Und viel zu wenige lesen diesen Blog hier.

Erste, zweite, dritte und vierte Gewalt. So sollte es sein in einem Rechtsstaat und in einer Demokratie. In Liechtenstein gibt es nur eine entscheidende Gewalt, alles andere ist Beigemüse. Nämlich das Fürstenhaus.

Das übrigens in Geld schwimmt. Statt den Steuerzahler in die Pflicht zu nehmen, wäre es dem Fürsten – und auch dem regierenden Kronprinzen – ein Leichtes, einen millionenschweren Fonds zur Belebung der Medienlandschaft zu äufnen. Das würde man in der prinzlichen Schatulle nicht mal merken.

Abe kommt ja nicht in Frage. Sonst könnte es noch passieren, dass auch Liechtensteiner Medien über Liechtensteiner Skandale berichten. unerträgliche Vorstellung.

21. Januar 2025/19 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/01/Bildschirmfoto-2025-01-20-um-20.26.08.png 749 1295 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-01-21 07:20:582025-01-20 20:30:51Wieso nicht aus fürstlicher Schatulle?

Vertrauen als Trend?

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstentum Liechtenstein, Untreuhänder

Wer Post von der LLB kriegt, kriegt was zu lachen. Oder einen roten Kopf.

Wenn der «Group CEO» Gabriel Brenne zum Griffel greift, wird’s schräg. Denn die Liechtensteinische Landesbank hat nicht nur ein lockeres Verhältnis zum Bankkundengeheimnis oder zu Datenschutz oder zur Vertraulichkeit als Basis jeder Kundenbeziehung.

Denn Himmels willen, wenn da ein Untreuhänder mal anfragt, ob er nicht auf dem kurzen Amtsweg die gesamte strikt vertrauliche Bankkorrespondenz mit einem Kunden der LLB haben könne, da kann die Bank doch nicht nein sagen. Dass der Untreuhänder die Schreiben als Munition gegen den Bankkunden verwenden will, der ihm ungetreues Verhalten vorwirft? Na und, muss man doch menschlich verstehen, der arme Mann will sich gegen freche Übergriffe eines ehemaligen Stiftungsrats, den er höchstpersönlich ratsgekübelt hat, wehren.

Lustig dann auch, dass die LLB nicht etwa Einsicht zeigt; Fehler können doch passieren und irren ist fürstlich, äh, menschlich. Nein, als sie von der Liechtensteinischen Datenschutzbehörde befragt wird, fallen der Bank immer absurdere Ausreden ein, wieso dieser Kundenverrat gar keiner gewesen sei. Bis sie dann doch tatsächlich eine Verwarnung über die Rübe kriegt.

Also ist es gerecht zu sagen, dass die LLB Vertrauen, Kundenvertrauen, überhaupt Vertrauen im Banking als nice to have, aber keinesfalls als must have ansieht. Wird doch weitgehend überschätzt, hat man als fürstliche Landesbank nicht nötig. Vielleicht sieht die LLB etwas anderes als USP, zum Beispiel die Jahreszahl 1861 im Logo. Seitdem es die Credit Suisse gelupft hat, welche Bank im Umfeld kann denn behaupten, so alt zu sein? Könnte man meinen.

Aber die LLB ist vielleicht alt, jedoch keinesfalls weise. Denn wenn Sie Briefe verschickt, und das tut sie ja fleissig, dann hat ihr vielleicht Corporate Communication eingeblasen, dass zuoberst ein Betreff (wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 27. Februar oder so) ganz, ganz aus der Mode gekommen ist. Viel besser, dort einen Slogan zu platzieren.

Mieft, kann weg.

Wenn man schon das alte beknackte Logo durch ein neues beknacktes ersetzt hat und viel Geld für eine Imagekampagne raushaut, dann muss doch auch ein neuer Slogan her. Dafür könnte man nun eine externe Kommunikationsagentur beauftragen, aber wieso eigentlich, das geht doch auch mit Bordmitteln.

Also steht nun gross und halbfett zum Anfang jedes Schreibens:

«LLB – ihre vertrauenswürdige Bank»

untreuhaender.li hofft, dass seine Leserschaft genügend mit Taschentüchern ausgerüstet ist. Ausgerechnet die LLB, die erst wenige Tage zuvor wegen Vertrauensbruchs verwarnt wurde, wählt das als Slogan. Das ist nassforsch. Oder eher tollkühn.

Das ist etwa so, wie wenn das die Credit Suisse schreiben würde. Gut, die würde das nicht mehr schreiben.

Aber der CEO ist schon mit allen Wassern gewaschen. Er weiss, dass man bei so Sachen nicht nach hinten, sondern in die Zukunft schauen muss. Er hat wieder die «Weichen für die Zukunft» gestellt. Denn zum «ersten Mal in unserer Gesichte» sei die LLB «mit einer Zweitniederlassung in Deutschland präsent». Wozu denn das? Blöde Frage, «noch näher, noch intensiver, schneller, effizienter».

Das mag nun der eine oder andere Kunde als unverhohlene Drohung empfinden. Die der CEO wiederholt: es sei seine «Vision», dass die LLB «eine der vertrauenswürdigsten Bank der Welt» sei, dem werde er «konsequent folgen».

Nun, bis dahin scheint es aber noch ein weiter Weg zu sein. Vom Kundenverrat, dem uneinsichtigen Ableugnen, dem Kassieren einer Rüge selbst in Liechtenstein – zu vertrauenswürdig, am würdigsten und überhaupt.

Aber mit Visionen ist es halt so eine Sache. Sie sind ja nicht real …

 

20. Januar 2025/26 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/01/Bildschirmfoto-2025-01-19-um-13.11.19.png 353 763 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-01-20 06:14:192025-01-19 13:34:12Vertrauen als Trend?

Liechtensteinische Landes-Skandal-Bank

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstentum Liechtenstein, Stiftungen, Untreuhänder

Sie gehört zu 51 Prozent dem Fürstentum. Und ist zu 100 Prozent eine Schande.

Ihr Sirenengesang ist verlockend. Kommt her, Ihr Schutzsuchenden aus aller Welt, braucht ihr ein Bankkonto? Bitte sehr, bitte gleich, bitte mit fürstlicher Huld. Wollen Sie bei uns eröffnen? Oder vielleicht bei der LGT, unseren Kollegen, zu 100 Prozent im Besitz des Fürstenhauses?

Bleiben Sie bei uns; unser Angebot LLB Basic kostet schlappe 30 Euro pro Quartal. Online Banking gibt’s oben drauf, und erst noch gratis. Eintrittspreis? Ach, kaum der Rede weg, bloss ab 50’000 Franken in Wertpapieren bei uns anlegen. Dann ist ihr Geld sicher wie in einem Tresor. Rating Aa2 von Moody’s, das ist weltweit Oberliga.

Weitere Bedürfnisse? Aber hallo, kein Problem. Wie wäre es mit einer Privatvermögensstruktur? Mindestertragssteuer läppische 1800 Franken im Jahr, wer bietet das denn sonst noch? Oder vielleicht eine «Stiftung light»? Der gute alte Insurance Wrapper, der Vesicherungsmantel mit Konto und Depot.

Oh, sie haben Probleme mit Gläubigern? Können Sie vergessen, Forderungen vom Fiskus, Vollstreckungstitel aus dem Ausland? Werden im Fürstentum nicht anerkannt. Dort müsste nochmal geklagt werden. Und das ist teuer, aufwendig und nicht wirklich von Erfolg gekrönt.

Also vertrauen Sie uns. Dürfen wir noch ein paar Zahlen regnen lassen? Geschäftsvolumen mehr als 100 Milliarden Franken. Cost-Income-Ratio bei 64,3 Prozent, Tier-1-Ratio 19,8 Prozent, Über 1100 Mitarbeiter in Liechtenstein, in der Schweiz, Österreich, in den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Gut, Liechtenstein könnte die LLB genauso wenig retten wie die Schweiz ihre Monsterbank UBS. Zudem hat das Ländle nicht mal eine eigene Notenbank. Aber he, der Staat ist schuldenfrei, der Fürst schwimmt im Geld, da muss man sich auch keine Sorgen machen.

Muss man nicht?

Wie ein aktueller Fall beweist, muss man sehr. Ein skrupelloser Untreuhänder verlangt Einsicht in die strikt vertrauliche Korrespondenz der Bank mit einem ihrer Kunden. Denn er möchte sie gerne in einem Prozess verwenden, den der von ihm herausgekübelte Stiftungsrat gegen den Untreuhänder führt.

Da das ein Verstoss gegen das Datenschutzgesetz, gegen das Bankgeheimnis und überhaupt gegen das Vertrauensverhältnis Kunde – Bank ist, dazu gegen jeden Anstand, gegen Diskretion, sagt die LLB natürlich nein.

Sie sagt natürlich ja, denn he, wir sind hier in Liechtenstein. Da gilt der äussere Schein und die innere Dunkelheit, die Fassade und die wahre Fratze.

Damit sind Bank und Unterhänder restlos disqualifiziert. Nein, noch nicht. Denn tatsächlich startet die Liechtensteiner Datenschutzbehörde auf Antrag des Verratenen eine Untersuchung. Und die Bank versucht, sich mit immer absurderen Begründungen herauszuwinden, statt wenigstens einen nicht zu leugnenden Fehler zuzugeben. Aber doch nicht im Ländle.

Dann, oh Schreck, oh Graus, die Behörde verwarnt die Bank wegen dieses eklatanten Verstosses. Immerhin. Obwohl anderswo, in einer zivilisierten und rechtsstaatlichen Welt ein solcher Verstoss mindestens personelle Konsequenzen gehabt hätte. Aber doch nicht im Ländle.

Daher passiert auch dem unverschämten Untreuhänder nichts, der zur Schande seines Berufszweigs die Bank zu diesem Kundenverrat anstiftete.

Dabei handelt es sich zweifelsfrei um einen Straftatbestand. So viele belegte Indizien reichen doch locker für einen Anfangsverdacht, den die Staatsanwaltschaft braucht, um eine Strafuntersuchung zu beginnen. Aber doch nicht im Ländle, auf die Strafanzeige des Verratenen wird ohne Angabe von Gründen gar nicht erst eingetreten.

Also soll man nun wirklich sein Geld nach Liechtenstein bringen, auch nur zur LLB?

Soll das eine Frage sein?

18. Januar 2025/24 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/01/Bildschirmfoto-2025-01-17-um-22.23.41.png 753 1308 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-01-18 07:23:522025-01-17 22:29:06Liechtensteinische Landes-Skandal-Bank
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