Es gibt Regeln. Und es gibt: das tut man nicht.
Wie alle Banken auf der Welt wird die altehrwürdige Liechtensteinische Landesbank (LLB), die stolz ihr Gründungsdatum 1861 im Logo trägt, nicht müde, ein Wort zu betonen. «unsere Wurzeln, Ihre Zukunft: Ihr Vertrauen, unser höchstes Kapital», flötet sie in ihrer Selbstdarstellung.
Vertrauen, Vertrauen, Vertrauen. Das ist auch nötig, denn schliesslich vertrauen viele Kunden der Bank ihr Geld an. Und gehen davon aus, dass das auch vertrauenswürdig gelagert, umsichtig verwaltet und ertragreich angelegt wird.
Dazu gehört natürlich auch die Diskretion. Ein Bankkunde muss sich darauf verlassen können, dass alle seine Informationen vertraulich behandelt werden. Der Kontostand, überhaupt seine Bankbeziehung und alles, was dazugehört. Insbesondere natürlich Bankkorrespondenz mit ihm.
Müsste er sich vorstellen, dass die Bank solche Informationen leichtfertig herausgibt, würde er schleunigst das Weite suchen. Das aber für unvorstellbar halten, bei der ältesten Liechtensteiner Bank, die sich zur Hälfte im Besitz des Fürstentums befindet, also sogar fast eine Art Staatsbank ist.
So kann man sich täuschen. Wie ein Bankkunde erleben musste, fragte auf dem kurzen Dienstweg ein Liechtensteiner Treuhänder namens Martin Badliner, der es ja selbst besser wissen müsste, bei der Bank an, ob sie ihm nicht mal die Korrespondenz mit einem ihrer Kunden herausrücken könne. Vielleicht erwähnte noch, dass er mit dem in einem zähen Rechtsstreit liege. Und da könnte er gut frische Munition brauchen.
Denn der Bankkunde ist der gleiche, den dieser Treuhänder aus seiner Position als Stiftungsratspräsident und dann auch noch als Begünstigter schmeissen liess – und der verständlicherweise dagegen vorgeht.
Und da sich Liechtensteiner Untreuhänder solchen Widerstand nicht gewohnt sind, möchte dieser Treuhänder so viel Dokumente wie möglich in die Hand bekommen, mit denen er das mit Causa befasste Gericht überschütten kann.
Und das Unvorstellbare geschah: die Bank rückte diese Korrespondenz gegen den erklärten Willen ihres Kunden raus. Das könnte man allenfalls noch als Fehler eines untergeordneten Angestellten schönreden, der dafür auch streng gerügt wurde.
Aber nein, bei einer Untersuchung der Datenschutzbehörde gegen die Bank wehrte sich die LLB mit immer absurderen Gründen dagegen, in diesem einmaligen Vorfall Kundenverrat, einen Verstoss gegen das Datenschutzgesetz oder das Bankgeheimnis zu sehen.
Es gibt Regeln und es gibt Regelverstösse. Die können vorkommen und werden dann sanktioniert. Im Allgemeinen, aber nicht imLändle. Die Staatsanwaltschaft sah keinen Anlass, auf eine Strafanzeige wegen Verletzung des glasklar formulierten Bankgeheimnisses eine Untersuchung aufzunehmen. Begründungslos.
Es gibt Regeln und es gibt Regelverstösse. Aber dann gibt es noch etwas viel Wichtigeres, auf dem das Vertrauen beruht. Nicht darauf, dass der andere etwas nicht tut, weil er Angst vor Bestrafung hat. Sondern dass er nicht macht, weil er weiss: das tut man nicht. Das verstösst gegen die Grundregeln des Anstands, die in zivilisierten Gesellschaften so universell sind, dass sie nicht einmal kodifiziert werden müssen. Die sich nicht einmal auf die Bibel beziehen müssen.
Sondern von denen jeder weiss (oder wissen sollte), dass sie existieren und einzuhalten sind.
Nicht nur derjenige, der in der LLB dagegen verstossen hat, hält sich aber nicht daran. Sondern die gesamte Geschäftsleitung zeigte mit ihrer Gegenwehr gegen eine drohende Rüge, dass sie sie auch nicht kennt. Oder, noch schlimmer, sie kennt, aber im Ernstfall darauf pfeift.
Also wäre es doch wenigstens ehrlich, wenn die Bank neue Kunden nicht nur mit ihren vielen Vorteilen locken würde, sondern konkret fragen: Lieber Interessent an einer Bankverbindung mit uns, sind Sie damit einverstanden, dass wir unter Umständen beliebig viele Daten von Ihnen an unbefugte Dritte herausgeben, wenn die uns freundlich darum bitten?











