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Staggl, der typische Untreuhänder

Allgemein

Im Treuhändersumpf steigen immer wieder besonders grosse Blasen auf – und platzen.

Es war ein harter Schlag für das Nachtleben der Liechtensteiner High Society, als die Bar Esquire die Pforten schliessen musste. Das war 2018 ein Kollateralschaden des Groundings des Treuhänders Mario Staggl.

Der war über Jahre hinweg gut vernetzt im Liechtensteiner Finanzsumpf, wo jeder jeden kennt und die Devise gilt «leben und leben lassen». Aber von irgendwas muss man auch leben, und seit das Batliner-Geschäftsmodell des Schwarzgeldverstauens geplatzt war und der Automatische Informationsaustausch diese munter sprudelnden Einnahmequelle verstopft hatte, wurden die Methoden der Untreuhänder ruppiger, um ihren gewohnten Lebensstil aufrecht erhalten zu können.

Staggl ist dabei ein typisches Beispiel von einem, der wie eine Spinne im Beziehungsnetz sass:

So versuchte damals die «Bilanz», das Imperium Staggl darzustellen. Statt wie eine Spinne im Netz sass der dann in Untersuchungshaft in einer der wenigen Zellen des fürstlichen Kerkers und war weitgehend geständig. Untreue, Veruntreuung, schwerer Betrug, die Deliktsumme belief sich auf bis zu 30 Millionen Franken.

Seine Kundengelder parkierte Staggl in zwei Treuhandgesellschaften, deren Konti lagen bei der Neuen Bank in Vaduz. Den Inhalt verwendete Staggl über Jahre hinweg zur Finanzierung seines privaten Lebensstils. Den Kunden gegenüber tarnte er seine Abhebungen damit, dass er ihnen statt Kontoauszügen selbst erstellte Excel-Tabellen zustellte.

Die Quittung vom fürstlichen Strafgericht: sechseinhalb Jahre Knast. Ein psychologisches Gutachten, das Staggl eine schwere Kindheit und eine narzisstische Persönlichkeitsstörung bescheinigte, nützte auch nichts mehr. Vom angerichteten Schaden sahen die Betrogenen aber kaum mehr etwas. Sie dürften höchstens 2 Millionen zurückgekriegt haben.

Denn, Sahnehäubchen, Staggl hatte noch rechtzeitig Immobilien und andere Werte in eine Familienstiftung verschoben, um sie dem Zugriff der Justiz zu entziehen. Auch das geht im Fürstenstaat Liechtenstein.

Staggl war schon früher verhaltensauffällig geworden. Die USA hatten ihn zusammen mit dem UBS-Banker Bradley Birkenfeld der Beihilfe zur Steuerhinterziehung angeklagt. Birkenfeld war als Whistleblower entscheidend daran beteiligt, das Schweizer Bankgeheimnis zu schleifen. Weil er nicht alles auspackte, kam er auch in den Knast, durfte sich aber an einem Finderlohn von über 100 Millionen Dollar erfreuen.

So gnädig war das Schicksal mit Staggl nicht, der kann seit 2008 Liechtenstein nicht mehr verlassen, weil er für die USA als flüchtig gilt und zur Fahndung ausgeschrieben ist. Was aber damals die fürstliche Finanzmarktaufsicht nicht daran hinderte, ihm weiterhin das nötige Attest für eine Tätigkeit als Treuhänder auszustellen. Beihilfe zur Steuerhinterziehung, das ist im Ländle ein Kavaliersdelikt, weniger schlimm als das Überfahren einer roten Ampel.

Aber die Einschränkung seiner Bewegungsfreiheit dürfte Staggl während seines Knastaufenthalts nicht gross stören, immerhin.

Ein weiterer Einzelfall? Keineswegs. UNTREUHAENDER.LI wird in lockerer Serie weitere Höhepunkte im Schaffen Liechtensteiner Untreuhänder schildern.

30. Januar 2024/0 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/01/Bildschirmfoto-2024-01-29-um-11.16.53.png 845 1015 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-01-30 07:08:182024-01-31 06:52:26Staggl, der typische Untreuhänder

Die Liste des Grauens

Allgemein

Das sind sämtliche in Liechtenstein aktive Treuhänder. Ob alle zurzeit auf freiem Fuss sind, ist nicht bekannt.

  1. Batliner, Martin, Dr. iur.
  2. Batliner, Rita
  3. Beck, Karl Heinz
  4. Beck, Robert Gregor, Dr. iur.
  5. Biedermann, Daniela Patricia
  6. Blasy, Moritz Rolf, Dr. iur., LL.M.
  7. Blöchlinger, Ernst
  8. Bollhalder, Lisa Elisabeth, LL.M.
  9. Bonderer, Sascha Christoph
  10. Boss, Leslie Josef
  11. Braubach, David Julian Josef, Mag. iur.
  12. Büchel, Deborah Ann
  13. Büchel, Florian
  14. Büchel, Helmuth
  15. Büchel, Horst
  16. Büchel, Viktor Andreas
  17. Burger, Johannes Michael, Dr. iur.
  18. Cosi, Vanessa Elisabeth
  19. Damjanovic, Daniel, Dr. iur., Mag. iur.
  20. Dejaco, Maximilian, Dr. iur.
  21. Donhauser, Matthias, Dr. iur.
  22. Frick, Marie-Theres, Dr. iur.
  23. Frommelt, Heinz Jürgen, Dr. iur.
  24. Frommelt, Peter Harald
  25. Frommelt, Veit Egmond, Dr. iur.
  26. Gantner-Caplan, Brunhilde
  27. Gasser, Johannes, Dr. iur., LL.M.
  28. Gassner, Manuela
  29. Gassner, Rainer Hans
  30. Goop-Monauni, Franziska Maria, Mag. iur., LL.M.
  31. Grabher, Michael Johannes, Dr. iur.
  32. Grasern-Gertsch, Vivien Maria Theresia, Dr. iur.
  33. Gstöhl, Christian Werner, Dr. iur.
  34. Gstöhl, Eugen
  35. Hagen, Michael, lic. iur., lic. oec.
  36. Hanselmann, Urs
  37. Hasler, Thomas Otto, Dr. iur.
  38. Hemmerle, Karl-Heinz
  39. Hemmerle, Mathias Alois, Dr. rer. soc. oec.
  40. Hemmerle, Peter Alois, Dr. rer. soc. oec.
  41. Hermann, Josef Gabriel
  42. Hoop, Wilfried Martin, Dr. iur.
  43. Jelenik, Gerd Hermann, Mag. iur.
  44. Kaiser, Egon
  45. Kaiser, Nicole Maria, lic. iur. HSG
  46. Kaiser, Peter Anton Josef, lic. iur., LL.M.
  47. Kaiser-Roks, Bettina Petra, lic. iur.
  48. Keicher, Susanne Alice, lic. iur.
  49. Kerber, Sebastian
  50. Kieber, Georg Rudolf
  51. Kieber, Pascal, M.A. HSG
  52. Kieber-Beck, Rita
  53. Klein, Ivo Michael, Dipl. Betriebsökonom
  54. König, Mario Alexander, Dr. iur.
  55. Kranz, Urs Markus
  56. Kühne, Renatus Paul
  57. Lämmler, Daniel
  58. Lampert, Bernhard
  59. Lampert, Hubert German
  60. Laternser, Clemens Gregor
  61. Lind, Mikkel, lic. oec. HSG
  62. Lorenz, Bernhard Josef, Dr. iur.
  63. Mähr, Hannes, Dr. iur.
  64. Marc-Büchel, Sandra Anna
  65. Marxer, Claudio Martin
  66. Marxer, Rainer Werner, Dipl. Betriebsökonom
  67. Matt, Johannes
  68. Mätzler, Thomas, Mag. rer. soc. oec.
  69. Meusburger, Christina, Mag.
  70. Meyer, Martin Alfred
  71. Moosleithner, Angelika Iris
  72. Nesensohn, Oliver Michael, Dr. iur.
  73. Neudorfer, Robert, Dr. iur.
  74. Oehri, Gerhard Alfred
  75. Öhri, Roland
  76. Ospelt, Alexander Wolfgang, Dr. iur.
  77. Ospelt, Martin Albert, lic. iur., M.B.L.-HSG
  78. Plattner, Thomas Erich, Mag., Mag.
  79. Prast, Peter Georg Andreas, Dr. iur.
  80. Pucher, Maria Christina, Mag. rer. soc. oec.
  81. Quaderer, Josef Jeffrey
  82. Quaderer, Roger Stuart, Dr. iur.
  83. Rabanser, Wolfgang, Dr. iur.
  84. Reithner, Nicolas Werner, Mag. iur., Mag. rer. soc. oec.
  85. Rheinberger, Adrian Roman, lic. oec. HSG
  86. Risch, Dominik Gebhard, lic. iur., LL.M.
  87. Ritter, Christian Anton, lic. iur.
  88. Ritter, Hans-Werner
  89. Ritter, Stefan Matthias, Mag. iur., BA
  90. Ritzberger, Christian Paul, Dr. iur et lic. oec.
  91. Roth, Patrick, Dr. iur.
  92. Sauermoser, Monika
  93. Schächle, Rudolf, Mag. iur.
  94. Schädler, Claude Heinz
  95. Schädler, Robert Johann
  96. Schädler-Bissig, Claudia Norma, Dr. lic. iur.
  97. Schierscher, Peter Paul, Dr. iur.
  98. Schreiber jun., Engelbert Josef
  99. Schreiber-Eggenberger, Ulrike
  100. Schurti, Andreas Ignaz, Dr. iur.
  101. Schurti, Ferdinand
  102. Schwärzler, Helmut, Dr. iur.
  103. Seeger, Marionna Elisabeth, Dr. lic. iur.
  104. Seeger, Wolfgang Erich, lic. iur.
  105. Sele, Hugo Joseph, lic. iur., lic. oec.
  106. Somma, Enrico Maria
  107. Sprenger, Arno Anton, Dr. lic. iur.
  108. Sprenger, Erich Ferdinand
  109. Stähele, Bettina Maria
  110. Stark, Klaus Dieter
  111. Strauss, Dietmar
  112. Strub, Wolfgang, Dr.
  113. Struth, Thomas, Dr. iur.
  114. Summer, Markus Michael, Dr. iur.
  115. Taskapan, Bünyamin, Dr. iur., Mag. iur. rer. oec.
  116. Trebo, Angelo, Mag. iur.
  117. Valenta, Rudolf Sascha, lic. rer. pol.
  118. Verling, Christian
  119. Vogt, David
  120. Vogt, Sascha
  121. Vogt, Silvio
  122. von und zu Liechtenstein, Michael
  123. Wachter, Martin Michael
  124. Walch, Barbara Johanna Martina, Dr. iur., Mag. iur.
  125. Walch, Ernst Joseph, Dr. iur.
  126. Walch, Sebastian Norman Abraham, M.A. HSG
  127. Wanger, Philipp, Dr. lic. iur.
  128. Waser, Alexandra
  129. Wilhelm, Thomas Martin Joseph, Dr. iur.
  130. Wille, Christian Franz, lic. oec. HSG
  131. Wille, Markus, Dr. lic. iur.
  132. Wohlmacher, Friedrich Klaus, Dr. iur.
  133. Wohlwend jun., Reinhold
  134. Wyss, Anton Daniel

 

29. Januar 2024/3 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/01/Bildschirmfoto-2024-01-28-um-14.39.38.png 982 1016 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-01-29 07:41:192024-01-30 07:08:36Die Liste des Grauens

Treuhänder als Sanktionsbrecher

Allgemein

Wo ein Finanzskandal ist, da ist auch mindestens ein Liechtensteiner Untreuhänder.

Sanktionen gegen Russland, Verschleierung von Besitztümern wie Yachten oder Immobilien – wo es ein lasches Geschäft gibt, da ist ein Liechtensteiner Treuhänder zur Stelle.

Kein russischer Oligarch und niemand im Dunstkreis des Präsidentin Putin (und er selbst erst recht nicht) möchte gerne als Besitzer von wertvollen Gütern im Westen auffallen. Zu gross die Gefahr, auf einer Sanktionsliste zu stehen und das Risiko zu laufen, dass der Besitz beschlagnahmt wird.

Was tun?

Natürlich, einen willigen Liechtensteiner Treuhänder damit beauftragen, eine komplizierte Struktur von Offshore-Konstrukten aufzubauen, mit der die wahren Besitzverhältnisse verschleiert werden. Federführend ist dabei unter anderen die Sequoia Treuhand Trust in der Gemeinde Ruggell. Sie ist ins Feuer der US-Behörde OFAC geraten, die die Einhaltung der US-Sanktionen gegen Russland überwacht.

Dabei geht es um die Verwaltung von Luxusimmobilien oder eine Hochseeyacht namens Graceful, die Putin höchstselbst gehören soll. So schreibt die Süddeutsche Zeitung: «Innerhalb Liechtensteins gelten Treuhänder als die größten Bremser, wenn es um die von Regierung und Fürstenhaus ausgerufene «Weißgeldstrategie» geht, der zufolge der Finanzplatz Liechtenstein nach internationalen Maßstäben sauber werden will.»

Briefkastenfirmen, Anwaltsgeheimnis, Tarnkonstruktionen, am liebsten über Panama – non olet ist der Wahlspruch vieler Liechtensteiner Untreuhänder. Geld stinkt nicht, und angesichts schrumpfender Zahlen bei den zu verwaltenden Stiftungen ist da jede Einnahmequelle recht – sei sie auch noch so trübe.

Allerdings musste Liechtenstein samt eines Treuhänders schon feststellen, dass Uncle Sam eher unwirsch wird, wenn er den Eindruck hat, man wolle ihm auf der Nase herumtanzen. Damals ging es um den Fall Olenicoff und Birkenfeld. Dieser Whistleblower hatte einen grossen Anteil daran, dass das Schweizer Bankgeheimnis geschleift wurde. Denn er hatte für seinen reichen US-Kunden «steuerneutrale» Finanzvehikel aufgesetzt – in Liechtenstein und unter Mithilfe eines Liechtensteiner Treuhänders.

Der kann bis heute das Ländle nicht verlassen – sonst droht ihm die Exekutierung eines internationalen Haftbefehls. Und nun die Russen. Der Fürst und sein Kronprinz haben es nicht leicht mit ihren Treuhändern, die Geldgier im Zweifel immer an die erste Stelle setzen, vor das Bemühen um einen sauberen Finanzplatz.

27. Januar 2024/0 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/01/Bildschirmfoto-2024-01-26-um-15.52.15.png 978 1011 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-01-27 08:09:022024-01-28 07:45:29Treuhänder als Sanktionsbrecher

Wider die Raubritter

Allgemein

Liechtenstein muss sauber werden.

Im Ländle gibt es viele anständige, Recht und Gesetz gehorchende Anwälte und Treuhänder. Aber es gibt einen zunehmenden Prozentsatz von Untreuhändern. Von Raubrittern, die sich schamlos und kriminell an fremdem Geld vergreifen.

Sie tragen Anzüge, weisse Hemden und Krawatten. Aber darunter verbergen sich Raubritter, die sich fremdes Gut aneignen. Sie tun das nicht mit physischer Gewalt. Sondern mit fiesen Tricks. Sie dekantieren. Sie werfen Stifter aus ihren eigenen Stiftungen. Sie schmeissen unliebsame Stiftungsräte raus. Sie entziehen Begünstigung und Informationsrecht. Damit sie sich ungestört bereichern können.

Winkeladvokaten helfen ihnen dabei, die fürstliche Justiz schaut zu und weg. Wer sich gegen die modernen Raubritter wehren will, verröchelt in Gerichtssälen, wo Richter Kafka amtiert, wo Fälle monatelang, jahrelang, jahrzehntelang verschleppt werden.

Das muss sich ändern.

Das wird sich ändern. Dafür wurde diese Webseite geschaffen. Um den Opfern eine Stimme zu geben. Eine Plattform. Um öffentlichen Druck zu machen. Um den Finanzplatz Liechtenstein sauber zu machen. Um die Raubritter zu vertreiben.

Um Gerechtigkeit herzustellen.

Heute ist ein Anfang. Morgen geht es weiter. Und übermorgen. Solange, bis der letzte Raubritter seine Waffen gestreckt hat und seiner gerechten Strafe zugeführt wurde.

26. Januar 2024/0 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/01/Bildschirmfoto-2024-01-25-um-22.06.09.png 762 1012 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-01-26 05:30:202024-01-27 08:08:31Wider die Raubritter

Wider die Untreuhänder

Allgemein

In Liechtenstein herrscht Unrecht. Und der Fürst schaut zu.

Immer wieder, wenn ein neuer Skandal Schlagzeilen macht, heisst es besänftigend: Das ist ein Einzelfall. Ein fürstlicher Justizrat, der sich am Vermögen seiner Kunden vergreift: peinlich, aber Einzelfall.

Ein Treuhänder, der sich mit dem Geld seiner Kunden die grösste Rolls-Royce-Sammlung der Welt zulegt: peinlich, aber Einzelfall.

Nur: Der Einzelfall wird zur Regel in Liechtenstein. Das hat einen einfachen Grund. Die Anzahl Stiftungen ist von über 50’000 innerhalb weniger Jahre auf rund 8000 geschrumpft. Aber die Anzahl der geldgierigen Treuhänder ist mit rund 140 gleich gross geblieben.

Früher war es einfach: eine Stiftung errichten, jährliche Unterhaltskosten, gelegentlich ein Handschlag, ein Einkommen von 500’000 Franken und mehr im Jahr war leicht erzielt. Dazu brauchte es weder besondere Kenntnisse, noch besondere Fähigkeiten. Vorbei.

Wer früher Tausende von Stiftungen «betreute», hat heute noch eine Handvoll. Wer Hunderte im Portefeuille hatte, muss heute von ein paar wenigen leben. Das macht gierig und skrupellos.

Mit Hilfe der fürstlichen Wildwest-Justiz werden die Besitzer von Stiftungen enteignet, die Begünstigten um ihre Einkünfte gebracht. Wehren sie sich dagegen, geraten sie in die Mühlen der Rechtsprechung nach Fürstenart. Verfahren dauern Jahre, finden nie einen Abschluss, werden die Justizleiter hoch und wieder runter gejagt. Bis der Enteignete kein Geld oder keine Lust mehr hat und aufgibt.

Das muss ein Ende haben. Dazu wird diese Webseite beitragen.

Sie wird Öffentlichkeit schaffen. Sie wird belegen, dass solche Raubzüge es keine Einzelfälle sind. Sondern systemisch.

Wenn der Fürst und sein Erbprinz im ureigensten Interesse wirklich einen sauberen Finanzplatz Liechtenstein wollen, dann müssen sie diesem Treiben Einhalt gebieten.

26. Januar 2024/0 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/01/Bildschirmfoto-2024-01-23-um-16.48.26.png 804 1004 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-01-26 05:25:572024-01-25 16:41:25Wider die Untreuhänder

Erzählung aus der Räuberhöhle

Allgemein

Wie klaut man einem Besitzer eines Immobilienimperiums sein Eigentum? Eine Moritat aus Liechtenstein

Dieb auf der Flucht

Im Ländle mitten in Europa herrscht noch das Mittelalter. Regiert ein Fürst in seiner Trutzburg selbstherrlich und absolutistisch. Er kann alle Beschlüsse des Parlaments umstossen, wenn es seiner Durchlaucht so beliebt.

Auch seine fürstliche Justiz hat ein eher abenteuerliches Verständnis von Rechtsstaatlichkeit. Die besten Voraussetzungen für die Liechtensteiner Räuberbanden, sich fremden Eigentums zu bemächtigen – und dabei fast immer straffrei auszugehen.

Ihre Methoden sind heute natürlich raffinierter als im Mittelalter. Damals erhoben die Raubritter einfach Wegzölle und pressten ihren Untertanen den Zehnten oder noch mehr ab. Legitimiert durchs Faustrecht, durch den Besitz von Schwert und Rüstung.

Die modernen Räuberbanden benützen stattdessen gerne den Computer und eine abenteuerliche Rechtsauslegung. Sie überfallen oder drangsalieren auch nicht mehr die eigene Bevölkerung, sondern Ortsfremde, die den Fehler machen, sich in ihre Fänge zu begeben.

Heutzutage wird auch kein Wegzoll mehr erhoben, sondern es werden Finanzkonstrukte ausgeraubt. Das geht ganz einfach. Nehmen wir an, Otto Müller möchte seinen weitverzweigten Besitz organisieren. Der ist über verschiedene Länder und Steuersysteme verteilt, zudem möchte Müller sicherstellen, dass seine zahlreiche und über die Welt verteilte Verwandtschaft dereinst in aller Ruhe Nutzniesser seiner Besitztümer werden kann, wenn er das irdische Jammertal verlassen haben wird.

Da bieten sich nun Konstruktionen auf kleinen karibischen oder pazifischen Inseln an, auch Panama, Singapur, London oder gleich die USA sind sichere Häfen. Aber Müller traut all denen nicht so recht über den Weg. Was ist das schon gegen die Sicherheit eines stabilen, zivilisierten, über Gewaltenteilung verfügenden Landes mitten in Europa?

Denn die Räuberbanden sind heutzutage natürlich nicht mehr in abgerissenen Kleidern, wilden Haartrachten und von Kämpfen vernarbten Gesichtern unterwegs. Sondern sie sind in feines Zwirn gekleidet, sitzen in behäbig-gutbürgerlichen Amtsstuben, haben die schmierige Verbindlichkeit, die einen Schweizer Finanzmenschen ganz allgemein auszeichnet. Sie lassen im Gespräch auch gerne den Krachlaut knallen, das gibt ihnen so etwas Heimeliges wie dem Bergöhi.

Sie tragen dunkle Anzüge und unauffällige Krawatten, strahlen Vertrauen und Seriosität aus, erwähnen auch gerne den «Fürscht», diesen lieben Landesvater, der wie alle seine Vorfahren nichts anderes als Recht, Ordnung und Gerechtigkeit für alle möchte. Hier sei das Geld so sicher wie hinter den dicken Mauern seiner Trutzburg aufbewahrt, sagt der verkleidete Räuber.

Sie fordern auch nicht gleich die Aushändigung aller irdischen Besitztümer, wenn jemand den Fehler macht, ihnen sein Hab und Gut anzuvertrauen. Sie schleppen es auch nicht in eine Räuberhöhle, sondern errichten mit wichtiger Miene eine Stiftung dafür. Dieses Papier wird dann abgestempelt, mit hochtrabenden Worten verkündet, und der Stifter zieht wohlgemut von dannen, weil er seinen Besitz sicher verwahrt meint.

Aber dann geht die Stiftung stiften. Reicht der sie verwaltenden Räuberbande nicht die jährlich erhobene Grundgebühr fürs Nichtstun, bringt sie angeblich wichtige Verrichtungen in Anschlag, die alle etwas gemeinsam haben: sie kosten ein Heidengeld. Sollte der Stifter darauf unfreundlich reagieren und nicht einsehen, dass auch Räuber von etwas leben müssen, werden sie richtig rabiat.

Sie entleeren einfach die Geldschatulle namens Stiftung und schleppen die Sore in eine andere Räuberhöhle, von deren Existenz nur sie wissen. Will nun der Stifter und Eigentümer Auskunft über seinen Besitz oder ihn gar behändigen, dann macht der Räuber ein ganz betrübtes Gesicht. Denn er muss seinem Opfer nun mitteilen, dass sich in der Geldschatulle leider kein einziger Rappen mehr befindet, blöd aber auch. Wohin denn alles verschwunden sei? Da legt der Räuber die Hand aufs Herz und sagt mit treuem Augenaufschlag: leider hindert mich meine Räuberehre, meine Pflicht zur Geheimhaltung daran, Ihnen das mitzuteilen.

Macht nun der Stifter den Fehler, sich der fürstlichen Justiz anheim zu geben, erlebt er sein zweites blaues Wunder. Da er von jeglichen Papierspuren des Verschwindens seines Geldes abgeschnitten ist, sagt die Staatsanwaltschaft des Räuberländle, dass sie leider ohne irgend ein Dokument keinen Anfangsverdacht fasse, dass hier etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen sei. Kein Geld mehr auf dem Stftungskonto? Je nun, das könnte ja auch der Stifter selbst abgehoben haben, nicht wahr. Und ohne Anfangsverdacht gibt es keine Strafuntersuchung, schönen Tag noch.

Ganz verzweifelte Opfer versuchen dann noch, ein fürstliches Gericht dazu zu bewegen, der fürstlichen Staatsanwaltschaft Beine zu machen. Das freut wieder die Räuberbande im Ländle, denn nun kann sie für die dazu nötigen Handreichungen und für das wichtige Amtieren des Gerichts noch weitere Kohle aus dem Opfer herauspressen. Geht das den ganzen Instanzenweg bis zum fürstlichen Staatsgericht, ist es eine hübsche Stange Geld los. Natürlich käme die fürstliche Justiz nie auf die Idee, das Handeln der Räuberbanden zu bestrafen.

Denn das steht doch in der guten, alten Tradition des Raubrittertums, und Traditionen müssen respektiert werden. Sie passen sich einfach dem Wandel der Zeiten an. Was früher Schwert und Rüstung war, ist heute Papier und Stempel. Wurde früher drohend das Schwert gezückt, tut’s heute der Paragraph. Galt früher das Faustrecht und das Recht des Stärkeren, ist’s heute die fürstliche Willkürjustiz.

25. Januar 2024/0 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png 0 0 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-01-25 13:41:572024-01-25 19:54:46Erzählung aus der Räuberhöhle

Neuer Justiz-Skandal im Ländle

Allgemein

Wenn der Anschein trügt. Wie ein gerichtlich begleiteter Raubzug stattfindet und eine Stiftung ausgenommen wird.

«Ich schlage Ihnen den Schädel ein!» Zu solch groben Worten griff der Liechtensteiner Rechtsanwalt Friedrich K.* Er war von einem Stiftungsrat damit konfrontiert worden, dass er sich in einem schweren Interessenskonflikt befände.

Aber von Anfang an. 1988 wurde in Liechtenstein eine Stiftung errichtet, mit der ein Bauunternehmer die Zukunft seiner Immobiliensammlung organisieren wollte. Das Ländle war jahrzehntelang ein Hort von Trusts und Stiftungen. Damit verdienten sich die wenigen Treuhänder und Anwälte dumm und krumm. Mit wenig Aufwand liess sich ein neues Konstrukt errichten, dafür waren ein paar tausend Franken fällig. Im Stiftungsrat muss jeweils mindestens ein Liechtensteiner Anwalt sitzen, dafür kassiert er im Schlaf nochmals ein paar tausend Franken. Pro Jahr.

Aber seit dem Steuerstreit mit den USA und mit Deutschland hat die Zahl der Stiftungen gewaltig nachgelassen. Die gleiche Anzahl von Rechtsvertretern muss nun aus viel weniger Töpfen ihre Geldgier befriedigen. Daher hat eine neue Mode Einzug gehalten, die ab und an sogar einen fürstlichen Geheimrat oder andere Würdenträger sogar in den Knast bringt.

Nämlich das sogenannte Kapern, Ausplündern und Dekantieren. Die Methode ist so kriminell wie gewinnbringend. Eine Stiftung hat immer einen (oder mehrere) Nutzniesser. Verwaltet wird sie von einem Stiftungsrat. Wenn der mit seinen Grundgebühren nicht einverstanden ist, kann er einiges machen, um seine Einkünfte zu verbessern.

Er kann sich selbstherrlich ein Beratungshonorar zuschanzen. «Vertiefte Überprüfung der Statuten, diverse Besprechungen», das alles zu einem Stundensatz von 600 Franken. Die nötige Sekretaärin schlägt mit 300 Franken zu Buche, wenn sich zwei Stiftungsräte austauschen, kostet das schnell mal 1800 Franken die Stunde, und Stunden vergehen bekanntlich wie im Fluge.

Früher war es dann einfach, den Nutzniesser und eigentlichen Besitzer der Stiftung ruhig zu stellen, sollte der protestieren. Denn häufig handelte es sich um Schwarzgeld, also um am Steuersitz nicht angegebene Besitztümer. Da wirkte der Hinweis darauf, dass der Stiftungsrat in Wahrnehmung seiner Verpflichtungen mal eine Meldung wegen des Verdachts auf Geldwäscherei machen könnte, Wunder. Da war dann Ruhe.

Die nächste Stufe der Bereicherung ist aber rabiater – und vollständiger. Das ist die Dekantierung. Hier wird nicht Wein belüftet, sondern die Stiftung mit Luft gefüllt. Wenn sich der Stifter nach dem Zustand des Stiftungsvermögens erkundigt oder einen Bezug machen will, bekommt er mitgeteilt: «Moment, ich schaue gerade ins Konto. Hoppla, da ist ja gar nichts drauf.» Verlangt der Stifter, der sich sicher ist, dass er darauf eine Million, zehn oder noch mehr einzahlte, Rechenschaft über den Verbleib, bekommt er kühl mitgeteilt: «Leider hindert mich das Anwaltsgeheimnis daran, darüber Auskunft zu erteilen. Aber wenn Ihnen das nicht passt, verweise ich Sie auf den Rechtsweg.»

Der Liechtensteiner Rechtssweg beginnt mit einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Die nimmt dann gerne einen Textbaustein zu Hilfe: «Ohne genügenden Anfangsverdacht können wir keine Strafuntersuchung einleiten.» Damit ist der Inhalt der Stiftung erfolgreich – und folgenlos – dekantiert.

Etwas komplizierter wird es, wenn der Begünstigte selbst im Stiftungsrat sitzt. Das verhindert nun sowohl das Kapern wie das Ausplündern und erst Recht das Dekantieren. Also muss der weg.

Genau das passierte Franz. L.* mit seiner Immobilienstiftung. Seit 1993 kümmerte er sich als Generalbevollmächtigter um die Pflege und Verwaltung eines ansehnlichen Immobilienbesitzes in Deutschland, der im Besitz der Stiftung ist. Seit 2004 sitzt L. auch im Stiftungsrat.

Im Januar 2021 wurde L.* mit einem Antrag beim Fürstlichen Landgericht in Vaduz überrascht, mit dem Anwalt Friedrich K. («schlage Ihnen den Schädel ein») die Abberufung von L.* als Stiftungsrat forderte. Begründung: Pflichtverletzung und Interessenskonflikt.

Im Verlauf der Verhandlung machte Stiftungsrat L. den Anwalt darauf aufmerksam, dass er selbst sich in einem Interessenskonflikt befände, denn K. hatte zuvor die Stiftung selbst rechtlich beraten und Dienstleistungen erbracht. Was mit einer Klage gegen ein Organ der Stiftung eigentlich nicht vereinbar wäre. Aber die Anwaltskammer Liechtensteins sah darin keinen Anlass, aktiv zu werden.

Zur grossen Verblüffung von L. gab schon zwei Monate später das fürstliche Gericht dem Antrag statt. Pflichtverletzung nein, Interessenskonflikt ja. Also genauer gesagt habe sich L. nicht eines eigentlichen Interessenskonflikts schuldig gemacht, aber eben nicht den «Anschein» eines solchen vermieden. Versteht keiner? Ist auch nicht zu verstehen, ist halt fürstliche Justiz.

Mit dieser an den Haaren herbeigezogenen Begründung war L. nun also abgesägt; an seiner Stelle wurde ein Liechtensteiner Rechtsanwalt als Stiftungsrat bestimmt. Der holte sich dann schnell noch einen Kollegen an Bord, und das Ausplündern begann. Seit Einleitung des Abberufungsverfahrens bis heute wurden aus der Stiftung happige 2 Millionen Franken an «Anwaltshonoraren» herausgemolken.

Denn die rechtliche Tragödie ging weiter bis zur Farce. Ende Sepetmber 2021 bestätigte das Fürstliche Obergericht den erstinstanzlichen Beschluss. Auch der Liechtensteinische Staatsgerichtshof, sozusagen das Bundesgericht Liechtensteins, sah keinen Anlass, dieses absurde Verdikt zu kippen. In einer geheimen Sitzung bekräftigte er es am 28. Juni 2022.

Worin bestünde nun dieser «Interessenskonflikt» des Nutzniessers und Stiftungsrats L.? er hatte von einem weiteren für die Stiftung tätigen Anwalt Rechnungslegung über dessen Barentnahmen in der Höhe von immerhin 420’000 Franken verlangt. Und jetzt kommt die abenteuerliche Konstruktion des Anwalts K.: Hätte dieser Betrag zurückbezahlt werden müssen, wäre damit der Stiftung ein Profit entstanden, womit sich der Stiftungsrat bereichert hätte, was mit seiner Funktion als Stiftungsrat nicht vereinbar wäre. Dass es sich lediglich um die Aufforderung zur Rechnungslegung, nicht zur Rückzahlung handelte, dass die Stiftung keinesfalls bereichert worden wäre durch eine Rückzahlung, sondern eine Entreicherung geheilt: was soll’s.

Das ist eine abenteuerliche und ziemlich diabolische Idee eines Rechtsanwalts. Das ist ihm unbenommen, Rechtsanwälte dürfen wilde Behauptungen und Anträge formulieren. Aber das bislang sämtlich Instanzen der fürstlichen Justiz diese aberwitzige Konstruktion geschützt haben, das ist ein neuerlicher Justizskandal im Ländle. Die wenigen Rechtsanwälte sorgen nachhaltig dafür, dass die von allen Schwarzgeldern gereinigte weisse Weste des Finanzplatzes Liechtenstein immer wieder dunkelschwarze Spritzer und Flecken abkriegt.

Denn da der eigentliche Nutzniesser der Stiftung nun herausgekübelt ist, können die amtierenden Stiftungsräte – wenn ihnen das Ausplündern nicht genügt – fröhlich zum Dekantieren übergehen. Also zum Umgiessen des Inhalts der Stiftung in eine andere, die nur ihrem Zugriff unterliegt.

Sie haben sogar noch eine teuflischere Möglichkeit. Denn wie in einigen dieser Stiftungskonstruktionen vorgesehen, darf der Stiftungsrat selbstherrlich darüber bestimmen, wer der Begünstigte aus dem Stiftungsvermögen ist. Weiterhin der ehemalige Stiftungsrat – oder jemand anderes. Zum Beispiel ein Strohmann der Stiftungsräte, auf dass man sich die Beute teilt.

Finanzpiraten aus dem Ländle haben eine vermögende Immobilienstiftung geentert, gekapert und halten sich an der Sore schadlos. Gedeckt werden sie dabei durch eine mittelalterliche Unrechtsjustiz des Fürsten. Hier spielen kurze Amtswege, Klüngelbildung, Verbandelung und wohl auch Korruption eine entscheidende Rolle. 

Mitten in Europa existiert weiterhin ein Fürstentum, in dem fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien problemlos ausser Kraft gesetzt werden können und die Justiz Piraterie und Raubrittertum deckt. Eine ununterbrochene Reihe von Skandalen, versursacht durch eine winzig kleine Treuhänderbande, konterkariert die Bemühungen des Finanzplatzes Liechtenstein, sich ein sauberes Image zu geben. Seine Banken, darunter auch die fürstliche LGT, sind daran interessiert und missbilligen die Taten der Skandalzunft. Andererseits sind sie in vielen Fällen Nutzniesser, indem Stiftungsvermögen von ihnen verwaltet werden.

*Alle Namen sind der Redaktion bekannt, die auch Einsicht in alle Akten nehmen konnte.

25. Januar 2024/8 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2022/10/Gaehn-Wasch.jpeg 589 640 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-01-25 09:56:212024-01-23 17:30:44Neuer Justiz-Skandal im Ländle

Wildwest-Justiz im Ländle

Allgemein

Nutzniesser von Stiftungen: fürchtet euch! Man kann euch neuerdings einfach abservieren.

Jede Stiftung in Liechtenstein braucht einen lokalen Stiftungsrat. Diese Einkommensbeschaffungsmassnahme für die paar Dutzend Treuhänder und Anwälte ist gesetzlich vorgeschrieben. In einem Stiftungsmodell ist es von höchster Wichtigkeit, dass auch der Begünstigte der Stiftung im Stiftungsrat sitzt.

Nur so kann er die Gefahr bannen, dass die Stiftung ausgeplündert, dekantiert und ihr Inhalt seinem Zugriff entzogen wird. Denn nicht zuletzt aus steuerlichen Gründen gibt es einen Artikel in der Stiftungsurkunde, der meistens besagt:

«Der Stiftungsrat hat die Befugnis, die Begünstigten, die Voraussetzung für eine solche Begünstigung sowie deren Inhalt zu bestimmen und diese wiederum zu entziehen und zwar nach freiem Ermessen.»

Das heisst auf Deutsch: wenn Vater Müller in Liechtenstein für seine beiden Söhne eine Stiftung errichtet, die zuerst ihm selbst und nach seinem Ableben alleine seinen Söhnen zur Nutzniessung dienen soll, tut er gut daran, dass die Nutzniesser auch im Stiftungsrat sitzen.

Denn einerseits hat diese Distanz zwischen Stiftung und Nutzniesser steuerliche Vorteile. Wird von ihr beispielsweise ein Milliardenvermögen wie von der Rum-Dynastie Bacardí verwaltet, sind die Nutzniesser nur dafür steuerpflichtig, was sie entnehmen. Konkret: macht die Stiftung 100 Millionen Gewinn, die nutzniessende Bacardí-Tochter braucht als Taschengeld aber nur eine Million, dann muss sie nur diese versteuern. Ausser, sie wird ganz rausgekübelt, aber das wäre eine andere Skandalgeschichte.

Der neuste Skandal besteht aus den Worten «Anschein eines möglichen Interessenskonflikts». Im Unterschied zu «Manifestierung eines massiven Interessenskonflikts». Das mag für den Laien gehupft wie gesprungen sein. Ist aber der Unterschied zwischen Rechtsstaatlichkeit und Wildwest.

Denn eine Manifestierung von etwas Massivem, das ist nachvollziehbar, braucht einen konkreten Beweis. Also der Stiftungsrat und Nutzniesser Müller hat sich unter Ausnützung seiner Position einen Vorteil gegenüber anderen Nutzniessern verschafft, zum Beispiel schlichtweg ins Kässeli gegriffen und das weder begründet noch bekanntgegeben. Das könnte dazu führen, dass er als Stiftungsrat abberufen würde.

Etwas anders sieht es beim «Anschein eines möglichen Interessenskonflikts» aus. Ein Anschein ist keine Tatsache, möglich ist nicht wirklich. Auf das Beispiel übertragen: Wenn der Stiftungsrat den Anschein erweckt, er könnte möglicherweise ins Kässeli greifen, reicht das für seine Absetzung.

Das wäre absurd? Das war absurd. Bis zum Urteil des Fürstlichen Landgerichts vom 2. März 2021. Das stützte den Antrag auf Abberufung eines Stiftungsrats. Wegen dem «Anschein eines möglichen Interessenskonflikts». Der sei entstanden, weil der Stiftungsrat Rechnungslegung für Entnahmen aus dem Stiftungsvermögen gefordert hatte. Daraus schloss das Gericht messerscharf: würde dadurch eine Rückzahlung erfolgen, wäre der Stiftungsrat als Nutzniesser davon begünstigt – Interessenskonflikt.

Dass eine blosse Aufforderung zur Rechenschaft noch keine Rückzahlung bedeutet, dass eine solche keine Bereicherung der Stiftung wäre, sondern die Zurückführung eines vormals ungerechtfertigten Entnahme – was soll’s.

Nun könnte der Laie meinen, dass ein solch abstruses Urteil selbst in Liechtenstein von den oberen Instanzen gekippt würde. Das meint er aber höchstens bis am 22. September 2021. Da bestätigte das Fürstliche Obergericht den erstinstanzlichen Entscheid. Aber es gibt doch noch den Liechtensteinischen Staatsgerichtshof, wo auf höchster Ebene Recht gesprochen wird. Oder auch nicht. In geheimer Sitzung Ende Juni 2022 bestätigte auch dieses Fürstengericht das Fehlurteil – und teilte es dann gelegentlich dem abberufenen Stiftungsrat mit.

An seiner Statt amtieren nun zwei Liechtensteiner Anwälte als Stiftungsräte. Und versorgen sich selbst mit üppigen Honoraren in der Höhe von monatlich rund 50’000 Euro. Dafür tun sie zwar nicht viel, aber auf Kritik an ihrer Tätigkeit reagieren sie eher unwirsch. Und winken auch schon mal mit den entsprechenden Stiftungsparagraphen, die den abgesetzten Stiftungsrat auch noch als Nutzniesser entfernen könnten.

Wer nun sagt, dass das halt etwas Pech für einen Einzelnen ist, täuscht sich schon wieder. Denn seit dieser neuen Rechtsprechung herrscht in Liechtenstein wieder Wildwest im Stiftungsrecht. Damit ist jeder Stifter und jeder Nutzniesser gefährdet, der meint, auf der sicheren Seite zu sein, wenn er auch noch im Stiftungsrat sitzt.

Das ist eine beliebte Sicherheitsmassnahme, um das Dekantieren einer Stiftung zu verhindern. Hat der Nutzniesser keinen Einblick in die Entscheidungen des Stiftungsrats, ist es schon mehr als einmal passiert, dass er mit der unangenehmen Nachricht konfrontiert wird, dass das Stiftungsvermögen leider nicht mehr der einbezahlten Million entspicht, sondern wundersam auf null geschrumpft ist. Wo es denn hin sei? Da zuckt der Stiftungsrat bedauernd mit den Schultern. Anwaltsgeheimnis. Geschäftsgeheimnis. Treuhänder sind der Verschwiegenheit verpflichtet. Nein, Akteneinsicht gibt’s auch nicht.

Wendete sich der Geprellte an die Justiz, teilte ihm die Staatsanwaltschaft mit, dass ohne Dokumente und Beweise leider kein Anfangsverdacht existiere, und ohne den könne man schlecht eine Strafuntersuchung beginnen.

Sitzt der Stifter aber im Stiftungsrat, kann er solch kriminelles Verhalten unterbinden. Ausser, er wird rausgekübelt. Wegen dem «Anschein eines möglichen Interessenskonflikts», dem jeder zum Opfer fallen kann. Das wird neuerdings von der fürstlichen Gerichtsbarkeit geschützt. Das ist so, wie wenn der ertappte Dieb die Polizei ruft. Und die führt den Nachtwächter ab, der Alarm geschlagen hat. Anschein eines möglichen Interessenskonflikts, denn er könnte sich ja vielleicht am sichergestellten Diebesgut bereichern. Das Unrecht, das hier einem Einzelnen widerfährt, ist eine Bedrohung für alle. Nicht nur für Bacardí, nicht nur für die Familie Birkenstock. Sondern für alle, die meinen, in Liechtenstein ginge es im Stiftungsrecht nach Gesetz und Ordnung zu. Denn am Schluss ist das Ländle ein Fürstentum. Wo in letzter Instanz nur das passiert, was der Fürst genehmigt oder zulässt. Höchste Zeit für seine Durchlaucht, tätig zu werden.

22. Januar 2024/0 Kommentare/von Treuhänder
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