Was viele Liechtensteiner längst vergessen haben.
Sollten sie es überhaupt einmal gewusst haben. Denn die Bezeichnung Treuhänder, der Beruf Treuhänder, ist etwas vom Ehrenwertesten, was es gibt. Es ist sozusagen die höchste Form eines Butlers. Eines Bediensteten. All diese Berufe haben es an sich, dass die Ausübenden ihre eigenen Interessen und Wünsche hintan setzen und sich in den Dienst eines anderen stellen.
Nicht aus Menschenfreundlichkeit, sondern gegen Bezahlung. Im Idealfall werden sie so bis zur Selbstverleugnung dienende Menschen, wie einen von ihnen Anthony Hopkins in «The Remains of the Day» idealtypisch und genial verkörpert.
Dieser Butler stellt sogar sein privates Glück, ja das Schicksal seines Vaters unter seine Verpflichtung, seinem Herrn zu dienen.

Beim Betrachten dieses Films würden die meisten Liechtensteiner Treuhänder in schallendes Gelächter ausbrechen. Sie haben zwar mal gelernt, dass ein Treuhänder gesetzlich dazu verpflichtet ist, in Ausübung eines Treuhandvertrags die Interessen einer anderen Person wahrzunehmen.
Verpflichtung, zu treuen Händen, Interessen einer anderen Person. Gegen Bezahlung. Das ist der Rahmen, der sollte ausgefüllt werden mit Ehre und Anstand. Was gesetzlich vielleicht nicht geregelt ist, regelt der Begriff Treu und Glauben. Was nicht einmal darin enthalten ist, der kategorische Imperativ von Kant.
Das sind nun allerdings alles Begrifflichkeit, die vielen, nicht allen, Liechtensteiner Treuhändern höchstens als wohlfeile Floskeln vom Mund gehen, wenn sie einen neuen Mandanten einseifen wollen. Dann betonen sie ihre Seriosität, die Sicherheit, die der Rechtsstaat Liechtenstein im Herzen Europas gebe. Tausende von Stiftungen würden beweisen, dass dieses Modell bewährt ist, man ihm vertraut.
Zudem sei ja alles glasklar im Stftungsvertrag, der Stiftungsurkunde geregelt, darauf könne sich der Stifter verlassen, beim Fürsten. Und sollte es doch, sehr unwahrscheinlich, aber theoretisch denkbar, sollte es doch zu einer bedauerlichen Meinungsverschiedenheit kommen, dann stünden die fürstlichen Liechtensteiner Gerichte bereit, in aller Unabhängigkeit und unter strikter Auslegung geltender Gesetze zu entscheiden, wo hier das Recht liegt und wer Unrecht hat.
So sei das, so müsse das sein, sagt der Liechtensteiner Treuhänder, er ist in einem solchen Moment von sich selbst ergriffen, obwohl er diesen Sermon schon hundert Mal verkündet hat.
Wie hässlich ist dagegen die Realität in Liechtenstein. Da wird abgegriffen, sich bereichert, dekantiert, direkt in die Kasse gelangt. Da werden Informationen verweigert, absurde Honorare, üppige Spesen verrechnet, Handlangerdienste zu Hunderten von Franken pro Stunde in Anschlag gebracht; hier verdient noch die Sekretärin eines Treuhänders oftmals mehr als ein Anwalt im Ausland.
Was man früher noch grosszügig als Einzelfälle bezeichnen konnte, ist systemisch geworden.
Versucht nun der geprellte Stifter oder Begünstigte, zu seinem Recht zu kommen, dann prallt er wie an den Mauern der fürstlichen Trutzburg an der fürstlichen Schloss-Justiz ab, wie der Landvermesser Kafkas. Die Staatsanwaltschaft bedauert, mangels Anfangsverdacht keine Strafuntersuchung möglich.
Die Gerichte brüten und brüten und tagen und tagen und verzögern und verzögern. Kommen sie mal zu einem Urteil (im Zweifelsfall immer gegen den ausländischen Antragsteller, denn die Unschuld des Liechtensteiner Treuhänders ist hier keine Vermutung, sondern Gewissheit), dann wissen sie sowieso, dass dagegen appelliert wird. Worauf die obere Instant brütet und brütet und tagt und tagt – und nochmals zu dem genau gleichen Urteil gelangt. Oder aber, sonst würde es ja langweilig, das Urteil an die Vorinstanz zurückweist, die dann nochmals zum gleichen Urteil kommt, was dann von der oberen Instanz gutgeheissen wird.
Bis der Stifter oder Begünstigte endlich die Botschaft verstanden hat: gibt auf. Mach gute Miene zum bösen Spiel. Die hast hier keine Chance.
Und der Treuhänder betrachtet wohlgefällig seine gebadeten, manikürten und parfümierten Hände. Blütenweiss, rein, unschuldig.










