Treuhänder & Stiftungen Liechtenstein
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Treuhänder, leicht gemacht

Allgemein

Was viele Liechtensteiner längst vergessen haben.

Sollten sie es überhaupt einmal gewusst haben. Denn die Bezeichnung Treuhänder, der Beruf Treuhänder, ist etwas vom Ehrenwertesten, was es gibt. Es ist sozusagen die höchste Form eines Butlers. Eines Bediensteten. All diese Berufe haben es an sich, dass die Ausübenden ihre eigenen Interessen und Wünsche hintan setzen und sich in den Dienst eines anderen stellen.

Nicht aus Menschenfreundlichkeit, sondern gegen Bezahlung. Im Idealfall werden sie so bis zur Selbstverleugnung dienende Menschen, wie einen von ihnen Anthony Hopkins in «The Remains of the Day» idealtypisch und genial verkörpert.

Dieser Butler stellt sogar sein privates Glück, ja das Schicksal seines Vaters unter seine Verpflichtung, seinem Herrn zu dienen.

Beim Betrachten dieses Films würden die meisten Liechtensteiner Treuhänder in schallendes Gelächter ausbrechen. Sie haben zwar mal gelernt, dass ein Treuhänder gesetzlich dazu verpflichtet ist, in Ausübung eines Treuhandvertrags die Interessen einer anderen Person wahrzunehmen.

Verpflichtung, zu treuen Händen, Interessen einer anderen Person. Gegen Bezahlung. Das ist der Rahmen, der sollte ausgefüllt werden mit Ehre und Anstand. Was gesetzlich vielleicht nicht geregelt ist, regelt der Begriff Treu und Glauben. Was nicht einmal darin enthalten ist, der kategorische Imperativ von Kant.

Das sind nun allerdings  alles Begrifflichkeit, die vielen, nicht allen, Liechtensteiner Treuhändern höchstens als wohlfeile Floskeln vom Mund gehen, wenn sie einen neuen Mandanten einseifen wollen. Dann betonen sie ihre Seriosität, die Sicherheit, die der Rechtsstaat Liechtenstein im Herzen Europas gebe. Tausende von Stiftungen würden beweisen, dass dieses Modell bewährt ist, man ihm vertraut.

Zudem sei ja alles glasklar im Stftungsvertrag, der Stiftungsurkunde geregelt, darauf könne sich der Stifter verlassen, beim Fürsten. Und sollte es doch, sehr unwahrscheinlich, aber theoretisch denkbar, sollte es doch zu einer bedauerlichen Meinungsverschiedenheit kommen, dann stünden die fürstlichen Liechtensteiner Gerichte bereit, in aller Unabhängigkeit und unter strikter Auslegung geltender Gesetze zu entscheiden, wo hier das Recht liegt und wer Unrecht hat.

So sei das, so müsse das sein, sagt der Liechtensteiner Treuhänder, er ist in einem solchen Moment von sich selbst ergriffen, obwohl er diesen Sermon schon hundert Mal verkündet hat.

Wie hässlich ist dagegen die Realität in Liechtenstein. Da wird abgegriffen, sich bereichert, dekantiert, direkt in die Kasse gelangt. Da werden Informationen verweigert, absurde Honorare, üppige Spesen verrechnet, Handlangerdienste zu Hunderten von Franken pro Stunde in Anschlag gebracht; hier verdient noch die Sekretärin eines Treuhänders oftmals mehr als ein Anwalt im Ausland.

Was man früher noch grosszügig als Einzelfälle bezeichnen konnte, ist systemisch geworden.

Versucht nun der geprellte Stifter oder Begünstigte, zu seinem Recht zu kommen, dann prallt er wie an den Mauern der fürstlichen Trutzburg an der fürstlichen Schloss-Justiz ab, wie der Landvermesser Kafkas. Die Staatsanwaltschaft bedauert, mangels Anfangsverdacht keine Strafuntersuchung möglich.

Die Gerichte brüten und brüten und tagen und tagen und verzögern und verzögern. Kommen sie mal zu einem Urteil (im Zweifelsfall immer gegen den ausländischen Antragsteller, denn die Unschuld des Liechtensteiner Treuhänders ist hier keine Vermutung, sondern Gewissheit), dann wissen sie sowieso, dass dagegen appelliert wird. Worauf die obere Instant brütet und brütet und tagt und tagt – und nochmals zu dem genau gleichen Urteil gelangt. Oder aber, sonst würde es ja langweilig, das Urteil an die Vorinstanz zurückweist, die dann nochmals zum gleichen Urteil kommt, was dann von der oberen Instanz gutgeheissen wird.

Bis der Stifter oder Begünstigte endlich die Botschaft verstanden hat: gibt auf. Mach gute Miene zum bösen Spiel. Die hast hier keine Chance.

Und der Treuhänder betrachtet wohlgefällig seine gebadeten, manikürten und parfümierten Hände. Blütenweiss, rein, unschuldig.

5. März 2024/6 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/03/Bildschirmfoto-2024-03-05-um-18.10.19-e1709658652400.png 258 567 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-03-05 18:30:232024-03-06 19:40:32Treuhänder, leicht gemacht

Das vorletzte Unglück im Ländle

Allgemein

Wer aus der Geschichte nichts lernt …

Am 24. Januar 2006 brach ein grosses Unglück über das kleine Liechtenstein herein. Ein Mitarbeiter der Fürstenbank LGT bot dem deutschen Nachrichtendienst und US-Behörden die Daten von mehreren hundert Deutschen und anderen Staatsbürgern an, die Schwarzgeld in Liechtensteiner Stiftungen gebunkert hatten.

Das war bis zum Zahnarzt aus Düsseldorf hinunter ein probates Mittel, gewaltig Steuern zu sparen. Denn die Liechtensteiner Stiftung lässt den Stifter aussen vor; die Stiftungsräte schützen ihn mit ihrem Anwaltsgeheimnis, im Ländle selbst muss man für sonst nicht aktive Stiftungen lediglich eine lächerliche Pauschalbesteuerung zahlen.

Ein wunderbares Geschäftsmodell für alle Beteiligten. Der Steuerhinterzieher konnte ruhig schlafen und sparte Geld. Die Treuhänder verdienten sich an der Errichtung von Zehntausenden von Stiftungen dumm und krumm, indem sie Textbausteine aus dem Computer zogen, wobei das grösste Problem war, immer wieder neue Namen zu erfinden. Und nicht nur die Fürstenbank verdiente sich dämlich an der Verwaltung der Vermögen.

Proteste gegen exorbitante Gebühren, gab es kaum; der diskrete Hinweis, dass man da auch beispielsweise dem deutschen Fiskus einen Tipp‘ geben könne, Stichwort Vortat zur Geldwäsche, reichte fast immer, dass der Stifter den Mund hielt und zahlte.

Aber am 14. Februar 2008 gab es eine den Medien durchgestochene Hausdurchsuchung beim obersten Chef der Deutschen Post AG, Klaus Zumwinkel. Hunderte von Razzien folgten. Der deutsche Fiskus strich über 600 Millionen Steuernachzahlungen ein.

Der Fürst, das Fürstentum und die Fürstenbank, die anderen Banken und die Treuhänder fanden das aber überhaupt nicht komisch. Beihilfe zur Steuerhinterziehung, na und, Kavaliersdelikt. Aber einem Kriminellen entwendete Bankdaten abkaufen, das sei eine Riesensauerei, entrüstete sich der Fürst.

Und der Erbprinz Alois von Liechtenstein empörte sich, das sei ein «vollkommen überrissener Angriff» der Bundesrepublik. Es ist aber nicht bekannt, ob er eine Mobilisierung der Schweizer Armee forderte, um ihm zu begegnen.

Das rüttelte das Fürstentum ziemlich durch, es beendete die glorreiche Karriere des Obertreuhänders Herbert Batliner. Die Zahl der Stiftungen schnurrte dramatisch zusammen, den spätestens seit dem Beitritt Liechtensteins zum Automatischen Informationsaustausch (AIA) hat die Stiftung als Steuerhinterziehermodell ausgedient.

Das hatte aber nicht nur segensreiche oder reinigende Auswirkungen. Im Gegenteil. Die Familientradition Batliner wird von seiner Tochter unter anderem Namen weitergeführt. Die gleiche Anzahl Treuhänder balgt sich um die Einkünfte aus immer weniger Stiftungen und greift dazu zu immer rabiateren Methoden.

Folge: eine nicht abreissende Reihe von Skandalen. Stifter und Begünstigte sind auch nicht mehr so leicht ruhigzustellen wie früher.Da die Gelder steuerehrlich sind, nützt der Hinweis auf eine Anzeige beim Fiskus nichts mehr, um die Gegenwehr gegen überrissene Abzockereien zu ersticken.

Und dann gibt es Überfälle, also im Sinn von gigantische Fälle, die international Aufsehen erregen. Denn trotz allen Bemühungen hat in Liechtenstein immer jemand die Finger drin, wenn es schmutzig wird. Vermögen der korrupten Herrscherclique von Venezuela, Blutdiamanten, Oligarchengeschäfte, obskurer Goldhandel, immer wieder poppt der Name Liechtenstein auf.

Oder die Fälle Bacardí oder Agnelli, wo es nicht um Millionen, sondern gar um Milliarden geht – da tauchen dann immer die gleichen Namen von Liechtensteiner Treuhändern auf, die nicht besonders treu wirken, obwohl sie den treuen Dackelblick perfekt beherrschen.

Zunächst sah es so aus, als habe Liechtenstein aus dem Steuerstreit wirklich etwas gelernt. Aber dieser Anschein trügt – wie so mancher Schein in Liechtenstein.

4. März 2024/4 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/03/Bildschirmfoto-2024-03-04-um-10.35.01.png 573 678 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-03-04 10:47:372024-03-05 18:30:34Das vorletzte Unglück im Ländle

Mehr Bad News für Liechtenstein

Allgemein

Die NZZ öffnet ihre Spalten einem Stiftungs-Befürworter.

Das nennt man eine konzertierte Aktion. Gerade ist FDP-Präsident Thierry Burkart mit seiner Motion im Parlament durchgekommen, dass es in der Schweiz wieder möglich sein soll, Familienstiftungen zu errichten.

Der Bundesrat ist verpflichtet, einen entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Ein schwerer Angriff auf das Stiftungsparadies Liechtenstein, in das viele Schweizer bislang ausgewichen sind. Allerdings werden sie zunehmend vom übergriffigen Verhalten Liechtensteiner Untreuhänder verunsichert.

Die greifen immer ungenierter in Kässeli, die nicht ihnen gehören – und die fürstliche Justiz schaut weg.

Nun kommt schon der nächste Schlag. In der NZZ führt Thomas Sprecher, ein Anwalt und Mitglied der «Arbeitsgruppe zur Förderung des Stiftungsstandorts Zürich», weitere Argumente zur Steigerung der Attraktivität an.

Ein weiterer Stolperstein für Stiftungen in der Wirtschaftsmonopole Zürich war die Auffassung der Steuerbehörde, dass bei steuerbefreiten, gemeinnützigen Stiftungen die Tätigkeit als Stiftungsrat nur ehrenamtlich, also gratis stattfinden dürfe. Nun frohlockt Sprecher: Was bleibt zu tun? Zum einen haben die Stiftungsaufsichten eine Praxis zur Feststellung der Angemessenheit von Stiftungsratsentschädigungen zu entwickeln.

Diverse Hürden wurden in letzter Zeit weggeräumt. Ds betrifft eine angemessene Bezahlung professioneller Stiftungsräte, womit allerdings nicht das Liechtensteiner Selbstbedienungsmodell gemeint ist. Fördermodelle, Impact-Investments, auch im Ausland: alles ist inzwischen möglich.

Sprecher fasst die Neuerungen zusammen: Der Stiftungsstandort Zürich, und über ihn hinaus der Stiftungsstandort Schweiz, wird durch sie stark profitieren.

Dabei spricht er wohlgemerkt nur von steuerbefreiten, gemeinnützigen Stiftungen. Einen richtigen Schub wird die neuerliche Möglichkeit geben, auch Familienstiftungen in der Schweiz zu gründen.

Ist das wieder gesetzlich geregelt, gibt es eigentlich keinen Grund mehr, für die Gründung einer Stiftung nach Liechtenstein auszuweichen. Aber viele Gründe dagegen. Denn völlig unabhängig davon, welchen Zweck eine Stiftung verfolgt, ob sie gemeinnützig ist oder nicht, ob in ihr ein opulentes Vermögen steckt oder ein kleinerer Betrag: es gibt ein Fundament für alle diese Formen, das für den Stifter von entscheidender Wichtigkeit ist.

Das Fundament heisst Rechtssicherheit. Rechtsstaatlichkeit.

Das bedeutet, dass es immer im Leben unvorhersehbare Konflikte geben kann. Eine Stiftungsurkunde mag noch so genau formuliert worden sein, die Aufgaben des Stiftungsrats noch so präzise festgelegt, der Kreis der Begünstigten noch so akkurat definiert: verschiedene Meinungen kann es immer geben.

Für solche Fälle ist es unabdingbar, dass alle Beteiligten, vor allem natürlich der Stifter und die Begünstigten, sicher sein können, dass solche Auseinandersetzungen halt notfalls vor Gericht geregelt werden. Unter Anwendung gültiger Gesetze, nach Treu und Glauben und innert nützlicher Frist. Von unparteiischen Richtern, denen es einzig darum geht, das Gesetz so auszulegen, wie es sich gehört.

Daran gibt es aber in Liechtenstein gelinde Zweifel. Nein, zunehmende Zweifel. berechtigte Zweifel. Ein als Stiftungsrat überbordender Liechtensteiner Treuhänder ist das eine. Der Schutz, den er vor Liechtensteiner Gerichten geniesst, ist das andere, Beunruhigende.

Dass hier skandalöse Urteile gefällt werden, ist das eine. Dass es Jahre dauern kann, das andere. Dass diese Urteile durch alle Instanzen hindurch geschützt werden, ist ebenfalls beunruhigend.

Bislang fehlte für das nähere Ausland die Alternative zu Liechtenstein. Das ändert sich zurzeit. Bislang ist es dem Fürstenhaus immer gelungen, sogar cleverer als die Schweiz auf neue Herausforderungen zu reagieren. Stichwort Steuerstreit, Stichwort Automatischer Informationsaustausch, Stichwort Versicherungs-Wrapper.

Ob ihm das auch diesmal gelingt, wo in der Schweiz eine ernstzunehmende Konkurrenz heranwächst? Auf jeden Fall wird die Reaktion des Fürstenhauses entscheidend für die finanzielle Zukunft des Ländles sein.

1. März 2024/7 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/03/Bildschirmfoto-2024-03-01-um-11.55.51.png 677 1021 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-03-01 11:57:482024-03-02 12:04:14Mehr Bad News für Liechtenstein

Gehen die Stiftungen Liechtenstein stiften?

Allgemein

Haben’s die Treuhänder im Ländle zu wild getrieben?

Im Fürstentum gibt es etwas, was es in der Schweiz nicht gibt. Die Stiftung. Genauer die Familienstiftung. Also ein Gefäss, in das der Stifter Geld (oder Sachwerte) einlegt, die dann von Stiftungsräten nach seinen Direktiven verwaltet werden.

Um beispielsweise eine Kinderschar, eine trauernde Witwe, eine trauernde Geliebte und die Freunde des Golfsports mit milden Gaben auszustatten. Wobei der Stiftungsrat nicht aus den Begünstigten bestehen muss, aber obligatorisch mindestens ein Liechtensteiner Treuhänder Einsitz nimmt.

Ein lukratives Geschäft, denn für mehr oder minder Nichtstun kassiert dieser Treuhänder jedes Jahr mindestens 5000 Franken pro Stiftung. Aber, so ist der Mensch, seit es schmerzlich weniger Stiftungen gibt, die Anzahl der Treuhänder aber gleichgeblieben ist, kommt es immer häufiger zu Eingriffen und Übergriffen.

Es wird dekantiert, in die Kasse gegriffen, horrende Gehälter von bis zu 75’000 Franken im Monat sich selbst bewilligt, Auskunft verweigert, und es werden ganze Stiftungen gekapert. Denn welcher Liechtensteiner Untreuhänder möchte schon das mitleiderregende Schicksal eines geschätzten Kollegen teilen, der doch tatsächlich seine Rolls-Royce-Sammlung verkaufen musste, an der er so gehangen hatte.

In diesem fröhlichen Treiben werden die Liechtensteiner Treuhänder eigentlicher nur in wenigem Extremfällen von der fürstlichen Justiz belästigt. Aber wenn gar ein fürstlicher Justizrat kräftig in eine Kasse greift, deren Inhalt nicht ihm gehört, dann muss halt was passieren.

Im Normalfall gilt: aussitzen, vertagen, Justizleiter hoch und runter, bis dem Bestohlenen die Geduld und das Geld ausgeht.

So hätten die rund 140 Liechtensteiner Treuhänder ihr munteres Treiben noch so lange fortsetzen können, wie die fürstliche Trutzburg drohend am Berghang oberhalb von Vaduz klebt.

Wenn nicht die bürgerlichen Parteien der Schweiz, angeführt von FDP-Präsidenten Thierry Burkart, etwas dagegen unternehmen wollten. Denn sie haben im Parlament durchgesetzt. dass der Bundesrat damit beauftragt wird, ein Gesetz auszuarbeiten, dass das Instrument Familienstiftung in der Schweiz wieder zulässt.

Das wurde dort nämlich 1907 aus historischen Gründen abgeschafft. Dass deshalb viele Schweizer, viele Schweizer Unternehmen nach Liechtenstein ausweichen, um dort eine Stiftung zu errichten, hat den Schweizer Finanzplatz schon immer gestört.

Aber seitdem es dort die Treuhänder immer wilder treiben, raten immer mehr Schweizer Banken oder Vermögensverwalter ihren Kunden davon ab, dort eine Stiftung zu errichten. Ja sie empfehlen sogar bestehende am besten aufzulösen.

Nur: wohin denn dann mit dem Stiftungsvermögen? In der Schweiz ist eine solche Errichtung einer Familienstiftung zurzeit nicht möglich. Also wieder auf eine entfernte, kleine Insel? Da wäre es doch viel besser, in der Schweiz zu bleiben.

Denn immerhin ist die Schweiz ein Rechtsstaat und keine absolutistische Monarchie mit einer Willkürjustiz. Das wird den Treuhändern im Ländle den Angstschweiss ins Gesicht treiben. Und das Fürstenhaus vielleicht endlich dazu motivieren, deren wildem Treiben Einhalt zu bieten. Denn der Vorteil, Fürst zu sein, ist: ich kann‘s.

29. Februar 2024/2 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/02/Bildschirmfoto-2024-02-29-um-19.52.03.png 810 1020 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-02-29 19:53:142024-03-01 11:58:08Gehen die Stiftungen Liechtenstein stiften?

Wildes Treiben mit Konsequenzen

Allgemein

Die Schweiz reagiert auf die Untreuhänderskandale in Liechtenstein.

Seit sich die Anzahl von Stiftungen im Ländle dramatisch verkleinert hat, weil sie als Schwargeldbunker ausgedient haben, treiben es die Untreuhänder immer wilder.

Sie dekantieren, greifen in die Kasse, bereichern sich, verweigern Informationen, verfügen nach Gutdünken über ihnen anvertraute Vermögen. Und die fürstliche Justiz schaut zu, beziehungsweise weg. Kommt ein solcher Fall an die Öffentlichkeit, wird immer die gleiche Leier gespielt: bedauerlicher Einzelfall, schwarzes Schaf, in jeder Berufsgattung gibt es leider unverantwortliche Gesellen, aber im grossen Ganzen läuft alles super und sauber.

Nur: das glauben immer weniger. Recherchen haben ergeben, dass Schweizer Banken und Vermögensverwalter schon lange nicht mehr aktiv das Errichten Liechtensteiner Stiftungen empfehlen. Obwohl ihnen dadurch ein hübscher Batzen Geld verloren geht. Aber die Zufriedenheit ihrer Kunden ist ihnen wichtiger.

Damit nicht genug. Immer häufiger raten sie sogar ihren Klienten, sollten die eine Liechtensteiner Stiftung betreiben, diese so schnell wie möglich aufzulösen und das Geld woanders in Sicherheit zu bringen, wo rechtsstaatliche Zustände herrschen.

Aber es geht noch weiter. Der FDP-Präsident und Aargauer Ständerat Thierry Burkart verlangt, dass in der Schweiz das Instrument der Familienstiftung wieder zugelassen wird. Eine entsprechende Motion fand bereits im Ständerat eine breite Mehrheit, nun hat sie auch der Nationalrat an den Bundesrat überwiesen – mit dem Auftrag, eine entsprechende Gesetzesänderung auszuarbeiten.

Eine solche Familienstiftung ist in der Schweiz seit 1907 verboten. Sie diente damals auch dazu, missliebige Erben auszuschliessen und natürlich Steueroptimierung zu betreiben. Seit diesem Zeitpunkt wichen begüterte Schweizer Familien – nach Liechtenstein aus.

Inzwischen ist es klar, dass nicht nur reiche Familien, sondern auch kleinere und mittlere Unternehmen, schlichtweg jeder, der etwas komplizierte Besitzverhältnisse strukturieren möchte, auf das Hilfsmittel eines Trusts oder eben einer Stiftung angewiesen ist. Die Absichten sind dabei meistens durchaus lauter, obwohl das von linker Seite lauthals bestritten wird.

Eine Stiftung, um die Vermögens- und Nachlassplanung zu erleichtern, das ist die Idee. Raus aus der Räuberhöhle Liechtenstein, das ist die Nebenidee.

28. Februar 2024/7 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/02/Bildschirmfoto-2024-02-28-um-09.26.16.png 743 996 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-02-28 09:27:452024-02-29 19:53:26Wildes Treiben mit Konsequenzen

Unabhängige Justiz geht anders

Allgemein

Wenn jeder verwandt, verschwägert oder Bettgenosse ist.

Das Ländle ist klein. Es hat nicht sehr viele Einwohner. Es gibt noch weniger Juristen.

Insgesamt dürften sich so rund 300 Nasen der Rechtspflege widmen. Oder was man in Liechtenstein darunter versteht. Unter dem huldvollen Blick des Fürsten kann man hier Richter, gar fürstlicher Justizrat werden. Das ist ehrenvoll, aber nicht unglaublich lukrativ.

Da trifft es sich gut, dass man damit seine Karriere keinesfalls beenden muss. Man kann anschliessend richtig an die Geldtöpfe gelangen. Indem man als Treuhänder amtiert und eine Jobgarantie hat. Denn jede Liechtensteiner Stiftung muss mit einem Liechtensteiner Treuhänder im Stiftungsrat ausgestattet sein.

Hat der Fürst, hat die Regierung, hat das Parlament in unendlicher Weisheit so beschlossen. Auch wenn sich jemand auf einen meist aussichtslosen Kampf vor Gericht einlassen will, braucht er einen Liechtensteiner Anwalt. Denn nur die sind berechtigt, hier an der Gerechtigkeit mitzuwirken.

Gerechtigkeit ist ein hohes Gut. Ein teures Gut. Deshalb gibt es sie nicht umsonst. Pro Stunde schreibt ein Liechtensteiner Anwalt gerne mal 600 Franken und mehr auf die Rechnung. Und was sich da alles bei vertieftem Aktenstudium und der Abfassung einer Rechtsschrift zusammenläppert, das hat schon manchen arglos nach Recht Suchenden schwer schockiert.

Dabei kann sich der Aufwand der Rechtspflege durchaus in überschaubaren Grenzen halten. Denn man kennt sich, man begegnet sich nicht zweimal, sondern ständig. Und Richter wollen schliesslich auch an den Futternapf. Dann menschelt es noch, richtig rührend.

Da bekam doch neulich ein Treuhänder ein lustiges Problem mit einer Strafanzeige. Nein, nein, nicht gegen ihn, er selbst erstattete die Strafanzeige. Die landete dann bei der zuständigen Strafrichterin. Aber nur kurz, denn die Dame erklärte sich handkehrum für befangen. Wie das? Sie selbst mochte den Grund nicht herausrücken, aber es stellte sich heraus: sie hat ein Kind mit dem Treuhänder. Der nicht ihr Mann ist.

Das ist selbst in Liechtenstein tatsächlich ein Grund, wegen Befangenheit einen Fall abzulehnen. Aber alles andere, entfernte Verwandtschaft, Bekanntschaft, Freundschaft, lockere familiäre Bande: also wirklich, wenn man da in Ausstand treten würde, gäbe es in Liechtenstein überhaupt keine Rechtsprechung mehr.

Gut, böse Zungen mögen fragen: und was wäre der Unterschied zur aktuellen Situation?

27. Februar 2024/4 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/02/Bildschirmfoto-2024-02-27-um-18.45.18.png 743 996 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-02-27 18:47:572024-02-28 09:27:56Unabhängige Justiz geht anders

Meins und Deins

Allgemein

In Liechtenstein gilt keine Eigentumsgarantie.

Ein Grundpfeiler des geordneten Zusammenlebens ist die Eigentumsgarantie. Also was einem nach Recht und Gesetz gehört, kann nicht einfach weggenommen werden. Ausser, es gibt Gründe dafür, die ein Gericht festzustellen hat.

In Liechtenstein ist das ziemlich anders. Insbesondere dann, wenn Vermögen, ein Gut, Eigentum jemandem zu treuen Händen übergeben wird. Diese Person trägt den ehrenvollen Titel Treuhänder. Das umschreibt seine Aufgabe ziemlich gut. Etwas wird ihm zu treuen Händen anvertraut. In der Hoffnung, dass der Treuhänder respektiert, dass er nur der Sachwalter einer fremden Sache ist. Dafür wird er entlohnt, und zwar durchaus üppig.

Der ehrliche Treuhänder gibt Auskunft über seine Aufwendungen und stellt die zu einem erträglichen Stundensatz in Rechnung. Selbstverständlich gibt er Kick-backs, Retrozessionen und andere Formen, mit denen sich Banken erkenntlich zeigen, an den eigentlichen Eigentümer weiter. Denn dessen Besitz, nicht etwa die Tätigkeit des Treuhänders, hat diese Geldflüsse ermöglicht.

Verwaltet ein Treuhänder 100 Stiftungen und kassiert er bei jeder eine Grundgebühr von 5000 Franken im Jahr, hat er so ein erkleckliches Einkommen von einer halben Million. Wobei die Arbeit dafür überschaubar und keinesfalls anstrengend ist.

So könnte im Ländle alles zur allgemeinen Zufriedenheit funktionieren, wenn es  in den letzten Jahren nicht die um sich greifende Unsitte gäbe, dass sich der Treuhänder in einen Untreuhänder verwandelt. Er wird gierig, was ihm zusteht, genügt ihm nicht mehr, daher bedient er sich an fremdem Gut.

Die fürstliche Gesetzgebung macht es ihm dabei sehr einfach. Das fängt schon mit seiner Auskunftspflicht an. Die ist beispielsweise gegenüber Erben eines verstorbenen Stifters sehr eingeschränkt. Und wo es keine Auskunft gibt, gibt es kein Recht. Geht der Geprellte zur Staatsanwaltschaft, so fehlt der ein Anfangsverdacht. Und ohne den beginnt sie nicht zu ermitteln.

Geht der Geprellte vor Gericht, stösst er auf eine Mauer der Komplizenschaft zwischen der fürstlichen Justiz und den Untreuhändern. Denen ein Fehlverhalten nachzuweisen, ist faktisch ein Ding der Unmöglichkeit.

So musste schon mancher Stifter, manche Stifterfamilie feststellen, dass sie nicht einen sicheren Hafen für ihr Vermögen gefunden hat, sondern unter die Räuber und Raubritter gefallen ist. Nur kommen die nicht mehr wie im Mittelalter in schimmernder Rüstung daher, sondern fein gewandet in Anzug und Krawatte.

26. Februar 2024/0 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/02/Bildschirmfoto-2024-02-26-um-23.25.02.png 825 990 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-02-26 23:28:262024-02-27 18:48:09Meins und Deins

Liechtenstein lacht

Allgemein

Was in der Schweiz ein Justizskandal ist, wäre in Liechtenstein normal.

Die Kommentatoren überschlagen sich. Selten ist ein Staatsanwalt so abgewatscht worden wie der beim Prozess gegen den gefallenen Raiffeisenstar Pierin Vincenz. Nach längerem Brüten verfasste der Wirtschaftsstaatsanwalt mit dem länglichen Namen Marc Jean-Richard-dit-Bressel eine nicht minder längliche Anklageschrift von 356 Seiten.

Die führte zu einer Monsterurteilsbegründung von 1200 Seiten und langen Gefängnisstrafen für die beiden Hauptbeschuldigten Pierin Vincenz und Beat Stocker. Aber seit einem 38-seitigen Schreiben des Zürcher Obergerichts ist alles anders. Das zerfetzte die Anklageschrift in der Luft, erklärte das Urteil des Bezirksgerichts für nichtig und befahl dem Staatsanwalt, nochmal bei null anzufangen. Höchststrafe, setzen, von vorne.

Gestritten wird nun darum, ob damit die Verjährung gestoppt bleibt oder nicht. Denn ein erstinstanzliches Urteil unterbricht sie. Damit soll verhindert werden, dass sich ein Angeklagter mit einem ewigen Instanzenzug in die Verjährung seiner Delikte rettet. Dass sie vorher läuft, soll die Staatsanwaltschaft zu einem speditiven Verhalten anspornen. Wie ist es dann aber, wenn ein Urteil nicht einfach aufgehoben, sondern für nichtig erklärt wird, also gar nicht existiert?

Gute Frage. darüber – und über die anderen Aspekte – diskutiert gerade die halbe Schweiz. Nicht ohne Häme auf den Vollversager von Staatsanwalt zu giessen.

In Liechtenstein kann so etwas nicht passieren. Dort ist es völlig üblich, dass Prozesse sich über viele Jahre hinziehen. Die Gerichte lassen sich in aller Gemütsruhe so viel Zeit wie nur irgend möglich. Eine Petitesse wie ein Abberufungsantrag gegen ungetreue Treuhänder einer Stiftung? In jeder normalen rechtsstaatlichen Umgebung würde so etwas innerhalb von Wochen, höchstens von wenigen Monaten abgeurteilt.

Um dann im Instanzenzug ebenfalls schnell abgeräumt zu werden, damit dann ein rechtsgültiges Urteil vorliegt. Vor allem auch, wenn während der ganzen Prozesszeit Gefahr im Verzug ist, da die beiden Treuhänder ungeniert und unkontrolliert schalten und walten können, wie sie wollen, Sich dafür auch noch seit Jahr und Tag ein üppiges Gehalt von bis zu 75’000 Franken gönnen. pro Nase und Monat, versteht sich.

Daher haben sie null Interesse daran, dass es bald einmal zu einem Urteil käme. Also verschieben sie fröhlich Prozessdaten mit absurden Begründungen. Findet dennoch mal ein Gerichtstag statt, füllen sie den mit genauso absurden Befragungen. Zusätzlich bombardieren sie Gericht und Gegenpartei am liebsten am Spätnachmittag des Vortags mit vielseitigen Eingaben mit dem Vermerkt «Dringend». In diesen Eingaben wird zwar Altbekanntes aufgewärmt und wiederholt, aber dennoch so getan, als seien hier gerade brandheisse neue Erkenntnisse aufgetaucht.

Jedes normale Gericht würde diesem Unfug einen Riegel schieben. Aber doch nicht in Liechtenstein. Schliesslich mottet dieser Prozess in der ersten Instanz erst seit zwei Jahren vor sich hin. Ein rechtsgültiges Urteil wird es sowieso nicht geben, weil eine der beiden Parteien auf jeden Fall Rekurs einlegen wird.

Schnell, sehr schnell ist die Justiz nur, wenn es ein Urteil gegen einen Kläger oder Beklagten zu fällen gilt. Ist der Ausländer und liegt im Clinch mit Liechtensteiner Treuhändern, ist der von vornherein im Nachteil.

Nun gibt es, wie der Zürcher Fall beweist, in jedem Justizsystem Ausreisser, besondere Umstände, einmalige Ausrutscher.

Nur: in Liechtenstein ist dieses Vorgehen systemisch. Die Regel, nicht die Ausnahme.

Eine absonderliche Unrechtssprechung, gegen die die zustände im «Zerbrochenen Krug» von Kleist geradezu mustergültig rechtsstaatlich wirken.

25. Februar 2024/0 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/02/Bildschirmfoto-2024-02-25-um-11.15.16.png 749 1012 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-02-25 11:33:382024-02-26 23:28:35Liechtenstein lacht

Das Land der Millionäre

Allgemein

Liechtensteiner sind reich. Nicht alle. Aber immer mehr.

Ungeschlagen ganz zuoberst auf der Liste der Reichen steht natürlich die Fürstenfamilie. Auf ungefähr 4 Milliarden Euro wird das Privatvermögen von Hans-Adam II., Fürst von und zu Liechtenstein, geschätzt. Damit ist er auf Platz 5 der reichsten Royals der Welt. König Charles ist mit 550 Millionen Euro ein armer Schlucker dagegen.

Die Maktums als Herrscher über das Emirat Dubai bringen es hingegen auf 12 Milliarden Euro, die Königsfamilie von Brunei auf 28 Milliarden, und der etwas strange König Maha Vajiralongkorn von Thailand hat ungefähr 60 Milliarden in der Schatulle. Aber all die gebieten über doch etwas umfangreichere Gelände, oder zumindest schwer ölhaltige. Liechtenstein ist sehr arm an natürlichen Ressourcen.

Umso erstaunlicher, dass jeder 16. Liechtensteiner Millionär ist. Das sind immerhin 6,5 Prozent aller steuerpflichtigen Personen, und wer ist schon in Liechtenstein steuerpflichtig. Der Fürst schon mal nicht, das hilft natürlich auch beim Mehren des eigenen Vermögens.

Allerdings ist noch Luft nach oben. In Monaco zum Beispiel wird es 2026 fast 40’000 Millionäre geben, etwa gleichviel wie die gesamte Einwohnerschaft von Liechtenstein.

Aber warum gibt es denn im Ländle so viele Millionäre? Haben hier so viele Liechtensteiner über Generationen ein Fränkli auf das andere gelegt, sich alles vom Mund abgespart, um schliesslich stolz Millionär zu werden? So möchte es vielleicht das Fremdenverkehrsamt gerne darstellen.

Aber in Wirklichkeit ist es so, dass Finanzgeschäfte diesen Reichtum ermöglicht haben. Stilbildend die fürstliche LGT, wo nicht nur das eigene Vermögen des Fürschten aufbewahrt wird, sondern die familiengeführte Privatbank wirft zudem einen Jahresgewinn von einer knappen halben Milliarde ab.

Und die anderen? Nun, da wären mal wieder die Treuhänder zu erwähnen, unter denen es eine extrem hohe Dichte an Millionären gibt. Denn es müssen ja immer noch rund 8000 Stiftungen verwaltet werden, pro Stiftung muss mindestens ein Liechtensteiner Treuhänder Einsitz nehmen. Das ergäbe eine Normalverteilung von rund 60 Stiftungen pro Nase. Natürlich gibt es darunter Multistiftungsräte und solche, denen das Schicksal nicht ganz so gnädig war.

Aber nehmen wir den Durchschnitt, das sind rund 60 pro Treuhändernase. Da fällt pro Jahr im Minimum – und der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt – eine Fee von 5000 Franken an. Plus die übliche Kick-backs, Retrrozessionen und anderes, was ein Liechtensteiner Untreuhänder nur sehr ungern herausrückt. Damit wären wir schon bei einem Einkommen von 300’000 Franken, eigentlich für süsses Nichtstun. Je nach Bedarf und Gier kann das dann problemlos auf eine Million oder mehr gesteigert werden.

So gibt es Treuhänder, die für ihre Bemühungen 75’000 Franken in Rechnung stellen. pro Monat, versteht sich.

Will man also ohne grosse Anstrengung reich werden, gibt es nur zwei Möglichkeiten. Lottospielen oder Liechtensteiner Treuhänder werden.

24. Februar 2024/3 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/02/Bildschirmfoto-2024-02-24-um-13.46.49.png 772 1016 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-02-24 13:51:342024-02-25 11:33:55Das Land der Millionäre

Anwalt für alle Seiten

Allgemein

Dunkel sind die Wege der Rechtssprechung im Ländle.

Parteiverrat ist kein Kavaliersdelikt. Den begeht ein Anwalt dann, wenn er auf beiden Schultern trägt. Also sowohl als bezahlter Beauftragter eines Mandanten handelt – wie auch gleichzeitig für die Gegenseite tätig ist.

Im engmaschig verschlauften und vernetzten und verschwägerten Liechtenstein kann das schnell einmal passieren. Denn die Liste der Anwälte im Ländle ist zwar nicht kurz, aber dennoch überschaubar. Es sind rund 200. Schon alleine die rund 8000 Stiftungen geben ja juristisch einiges zu tun, da immer wieder Untreuhänder übergriffig werden und auf die eine oder andere Art in die Geldtöpfe der ihnen zu treuen Händen überlassenen Vermögen greifen.

Da kann es schnell einmal passieren, dass ein Anwalt, der seine Dienste gegen Bezahlung einem Stiftungsrat anbietet, handkehrum einen Untreuhänder gegen eben diesen Stiftungsrat vertritt.

Natürlich ohne rot zu werden, denn solche Regungen sind Liechtensteiner Anwälten im Allgemeinen fremd. Löbliche Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel.

Nun ist Unrecht tun in Liechtenstein die einfache Sache. Sich gegen Unrecht wehren oder Recht bekommen wollen, das ist entschieden schwieriger.

Denn natürlich sind auch die Rechtsorgane ganz allgemein verwandt, verschwägert und verschlauft. Wer will denn schon aus der Reihe tanzen im Reigen der Fürstenknechte. Ein abservierter Stifter, eine dekantierte Stiftung, ein geprellter Begünstigter, ein Untreuhänder, der sich ohne grossen Aufwand mit Honoraren gütlich tut, die Taschen füllt, dass er nicht mehr geradeaus laufen kann – unschön, aber doch kein Anlass zur Aufregung.

Ein Anwalt, der seine Dienste meistbietend anbietet, was soll daran schlecht sein? Ein Anwalt, der eigentlich einen Mandanten hat, aber es dann doch lukrativer findet, einen anderen Mandanten gegen ihn zu vertreten? Unschön, aber bitte, da kann man doch den Rechtsweg beschreiten, wenn einem das nicht passt.

Das kann man. Man kann also eine sogenannte Disziplinarbeschwerde einreichen, in der festen Gewissheit, dass ein solcher Parteiverrat in jedem Rechtsstaat mit schwersten Sanktionen geahndet würde, der Anwalt wohl sein Patent loswäre. Und zwar in kürzester Frist.

Nun sind wir hier aber in Liechtenstein. Da kann man durchaus auch eine Beschwerde einreichen.Und dann? Na nix und dann. Der Eingang der Beschwerde wird auf Anfrage bestätigt, aber weitere Auskünfte werden nicht erteilt. Akteneinsicht? Man meint, das leise Gelächter der Liechtensteiner Justiz zu hören.

Und muss der Anwalt beunruhigt sein, um seine berufliche Zukunft fürchten? Ein Liechtensteiner Anwalt? Soll wohl ein Scherz sein. Der könnte vor Gericht für beide Seiten plädieren, und niemand würde daran Anstoss nehmen …

23. Februar 2024/1 Kommentar/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/02/Bildschirmfoto-2024-02-22-um-18.16.48.png 733 1003 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-02-23 09:10:542024-02-24 13:52:08Anwalt für alle Seiten
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