Treuhänder & Stiftungen Liechtenstein
  • Untreuhänder
  • Q&A
  • Dokumente
  • Kontakt
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Schlagwortarchiv für: Widerspruch

Wage es nicht!

Allgemein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Fürstentum Liechtenstein

Dem Fürsten widersprechen? Keine gute Idee.

Am 5. Mai 1789 rief König Ludwig XVI. die Generalstände ein. Daraus wurde die französische Nationalversammlung. Am 21. Januar 1793 wurde Louis geköpft.

War keine gute Idee.

Den Liechtensteiner Landtag gibt es seit 1818. Der Fürscht regiert im Ländle seit 1719 – bis heute.

Im 21. Jahrhundert wäre es im Herzen Europas etwas merkwürdig, wenn ein Staat nicht demokratisch regiert würde. Mit Parlament, Regierung, Judikative.

Also hat das Fürstentum Liechtenstein all das. Als reine Fassade. Denn in Wirklichkeit herrscht hier wie im Mittelalter ein absolutistischer Fürst mit fast unbeschränkter Macht. Wer das in Frage zu stellen wagt, wird zwar nicht geköpft. Aber kujoniert.

Das beweist – unter vielen anderen – der Fall Wille.

Herbert Wille war leitender Richter am Staatsgerichtshof Liechtensteins, das dortige oberste Gericht. Wille war auch Verfassungsrechtler und vertrat in einem wissenschaftlichen Gutachten die Meinung, dass auch in Liechtenstein ein Grundrecht auf Volksabstimmungen existiere.

Auch – jetzt kommt’s – zu Fragen, die die Kompetenzen des Fürsten betreffen.

Das fand Fürst Hans-Adam II. überhaupt nicht komisch. Vor allem, da es Wille gewagt hatte, diese Meinung nicht nur dem Fürsten gegenüber zu vertreten, sondern auch öffentlich.

Also bekam Wille zunächst ein erzürntes Schreiben auf fürstlichem Briefpapier: «Ich habe Ihre damalige Aussage sowie die Haltung der Regierung als unglaubliche Arroganz empfunden.»

Schlimmer noch, Untertan Wille scheint unbelehrbar zu sein: «Leider muss ich aufgrund des Berichtes im Liechtensteiner Volksblatt nun feststellen, dass Sie sich nach wie vor nicht an die Verfassung gebunden fühlen und Auffassungen vertreten, die eindeutig gegen Sinn und Wortlaut der Verfassung verstossen.»

Denn für den Fürsten ist es zweifellos so, dass bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Parlament, Regierung oder dem Volk mit dem Fürsten nur einer das letzte Wort hat: ER.

Wer das nicht so sieht, muss mit drastischen Konsequenzen rechnen:

«In meinen Augen sind Sie, Herr Dr. Wille, aufgrund Ihrer Haltung gegenüber der Verfassung ungeeignet für ein öffentliches Amt.»

Drei Jahre später konnte der Fürst dann zeigen, wo der Hammer hängt. 1995 sollte er den Richter Wille erneut in seinem Amt bestätigen. Trotz Empfehlung des Parlaments, dieses frechen Schlingels, weigerte sich Seine Durchlaucht, das zu tun.

Der Richter geniesse nicht mehr das oberste Vertrauen, da dessen Meinung im Widerspruch zur monarchischen Verfassung stehe.

Wurde Fürst Hans-Adam II. denn plötzlich zum Verfassungsrechtler? Ach was, er war und blieb schlicht und einfach derjenige, der das letzte Wort hat im Ländle.

Wagt jemand, und erst noch ein Verfassungsrichter, die absolutistische Macht des Herrschers in seiner Trutzburg in Frage zu stellen, dann wird er zunächst privatim per Epistel zurechtgewiesen. Bleibt er bei seiner Meinung und macht die gar noch öffentlich, dann disqualifiziert er sich für sein Amt.

Und kann froh sein, dass zu dessen grossem Bedauern die Folterkammern im fürstlichen Schloss nicht mehr in Betrieb sind.

Daher kam es noch schlimmer für den Fürsten.

Fortsetzung folgt.

18. September 2025/20 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/09/Bildschirmfoto-2025-09-16-um-17.44.20.png 979 1429 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-09-18 06:45:062025-09-16 17:51:15Wage es nicht!

Nebelkerzen aus Liechtenstein

Allgemein

Imagepflege nach Fürstenart.

In der «Welt am Sonntag» erschien grosser Text mit kaum verhüllter Werbung über den Stiftungsstandort Liechtenstein. Schon am Anfang behauptet er: «Liechtenstein lockt sehr wohlhabende Deutsche mit dem Versprechen finanzieller Sicherheit. Das Interesse an den Angeboten wächst.»

Der Artikel erwähnt am Anfang allerdings die Verbindungen des gefallenen Wunderwuzzis René Benko mit Liechtenstein und verallgemeinert: «Das alpine Fürstentum taucht fast immer auf, wenn sich Gläubiger und Ermittler auf die Spur zur Seite geschafften Geldes begeben.» Das stimmt, allerdings laufen die Ermittler meistens an den dicken Mauern der Fürstenburg auf.

Dann zitiert die WamS einen an solchen Geschäften interessierten Deutschen: «»Die Zahl der Anfragen zu Stiftungen hat sich in den vergangenen zwei Jahren etwa verzehnfacht», sagt der Steueranwalt der Kanzlei Rose & Partner.» Diese Behauptung erstaunt, denn in der Schweiz ist genau die gegenteilige Tendenz zu erkennen. Immer mehr Banken oder Vermögensverwalter raten ihren Kunden von der Errichtung einer Stiftung im Ländle ab.

Schon alleine wegen der dort herrschenden Rechtsunsicherheit für ausländische Stifter und Begünstigte, die von obligatorisch in jeder Stiftung Einsitz nehmenden Liechtensteiner Untreuhändern ausgebootet werden können.

Statt darauf hinzuweisen, macht der Artikel einen Ausflug in die Steuerhinterzieher-Vergangenheit, um zu konstatieren: «Heute soll bei Banken und Vermögensverwaltern alles blitzsauber zugehen.» Was das Verstauen von Schwarzgeld betrifft, dürfte das dank AIA wohl zutreffen.

Immerhin merkt der Artikel dann an, dass der Gründer einer Stiftung einen grossen Teil seines Einflusses auf das Vermögen verliere, was eben fatale Folgen haben kann. Zum Beispiel in Form des berüchtigten Dekantieren; der Inhalt der Stiftung wird in ein anderes Gefäss umgegossen und verschwindet; der Treuhänder verschanzt sich hinter seinem Anwaltsgeheimnis.

Dann darf sich die Geschäftsführerin der Liechtensteinischen Treuhandkammer gegen solche «unsachlichen Unterstellungen» zur Wehr setzen. Dabei ist ihre Behauptung faktenfrei und realitätsfern.

Aber der Knaller kommt am Schluss. Da behauptet doch Anwalt Thomas Nigg, als Senior Partner tätig bei der Kanzlei Gasser Partner:«Die liechtensteinischen Gerichte arbeiten unabhängig und auf hohem Niveau.» Das ist nun an Lächerlichkeit kaum zu überbieten. Denn der Namensgeber der Kanzlei beschwerte sich in einem Artikel in der NZZamSonntag darüber, dass Urteile der Fürstengerichte eine Gefahr für die Attraktivität des Stiftungsstandortes Liechtenstein seien.

Johannes Gasser weiter und wörtlich: «Die Gerichte schränken die Rechte von Begünstigten zusehends ein. Es gibt eine Ungleichbehandlung zwischen Familienbegünstigten und Berufstreuhändern.» Stifter müssten sich fragen, ob ihre Kinder im Stiftungsrat wirklich die Kontrolle wahrnehmen könnten.

Vielleicht sollte sich Gasser von seinem Mitarbeiter Nigg trennen, der nun offensichtlich eine völlig gegenteilige Meinung vertritt. Einer von beiden muss sich fundamental irren. Gasser ist es nicht …

16. April 2024/9 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/04/Bildschirmfoto-2024-04-16-um-22.39.46.png 562 1183 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-04-16 22:46:502024-04-16 22:46:50Nebelkerzen aus Liechtenstein

Wer wir sind

Was wir wollen

Wie Sie helfen können

In den Medien

© Copyright - untreuhaender.li | info@untreuhaender.li | Cookie Richtlinien | Datenschutz | Impressum

Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen