Dem Fürsten widersprechen? Keine gute Idee.
Am 5. Mai 1789 rief König Ludwig XVI. die Generalstände ein. Daraus wurde die französische Nationalversammlung. Am 21. Januar 1793 wurde Louis geköpft.
War keine gute Idee.
Den Liechtensteiner Landtag gibt es seit 1818. Der Fürscht regiert im Ländle seit 1719 – bis heute.
Im 21. Jahrhundert wäre es im Herzen Europas etwas merkwürdig, wenn ein Staat nicht demokratisch regiert würde. Mit Parlament, Regierung, Judikative.
Also hat das Fürstentum Liechtenstein all das. Als reine Fassade. Denn in Wirklichkeit herrscht hier wie im Mittelalter ein absolutistischer Fürst mit fast unbeschränkter Macht. Wer das in Frage zu stellen wagt, wird zwar nicht geköpft. Aber kujoniert.
Das beweist – unter vielen anderen – der Fall Wille.
Herbert Wille war leitender Richter am Staatsgerichtshof Liechtensteins, das dortige oberste Gericht. Wille war auch Verfassungsrechtler und vertrat in einem wissenschaftlichen Gutachten die Meinung, dass auch in Liechtenstein ein Grundrecht auf Volksabstimmungen existiere.
Auch – jetzt kommt’s – zu Fragen, die die Kompetenzen des Fürsten betreffen.
Das fand Fürst Hans-Adam II. überhaupt nicht komisch. Vor allem, da es Wille gewagt hatte, diese Meinung nicht nur dem Fürsten gegenüber zu vertreten, sondern auch öffentlich.
Also bekam Wille zunächst ein erzürntes Schreiben auf fürstlichem Briefpapier: «Ich habe Ihre damalige Aussage sowie die Haltung der Regierung als unglaubliche Arroganz empfunden.»
Schlimmer noch, Untertan Wille scheint unbelehrbar zu sein: «Leider muss ich aufgrund des Berichtes im Liechtensteiner Volksblatt nun feststellen, dass Sie sich nach wie vor nicht an die Verfassung gebunden fühlen und Auffassungen vertreten, die eindeutig gegen Sinn und Wortlaut der Verfassung verstossen.»
Denn für den Fürsten ist es zweifellos so, dass bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Parlament, Regierung oder dem Volk mit dem Fürsten nur einer das letzte Wort hat: ER.
Wer das nicht so sieht, muss mit drastischen Konsequenzen rechnen:
«In meinen Augen sind Sie, Herr Dr. Wille, aufgrund Ihrer Haltung gegenüber der Verfassung ungeeignet für ein öffentliches Amt.»
Drei Jahre später konnte der Fürst dann zeigen, wo der Hammer hängt. 1995 sollte er den Richter Wille erneut in seinem Amt bestätigen. Trotz Empfehlung des Parlaments, dieses frechen Schlingels, weigerte sich Seine Durchlaucht, das zu tun.
Der Richter geniesse nicht mehr das oberste Vertrauen, da dessen Meinung im Widerspruch zur monarchischen Verfassung stehe.
Wurde Fürst Hans-Adam II. denn plötzlich zum Verfassungsrechtler? Ach was, er war und blieb schlicht und einfach derjenige, der das letzte Wort hat im Ländle.
Wagt jemand, und erst noch ein Verfassungsrichter, die absolutistische Macht des Herrschers in seiner Trutzburg in Frage zu stellen, dann wird er zunächst privatim per Epistel zurechtgewiesen. Bleibt er bei seiner Meinung und macht die gar noch öffentlich, dann disqualifiziert er sich für sein Amt.
Und kann froh sein, dass zu dessen grossem Bedauern die Folterkammern im fürstlichen Schloss nicht mehr in Betrieb sind.
Daher kam es noch schlimmer für den Fürsten.
Fortsetzung folgt.



