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Schlagwortarchiv für: Volk

Es brodelt im Ländle

Allgemein

Muss das Fürstenhaus den Zorn seiner Untertanen fürchten?

Eine absolutistische Monarchie, wie sie Liechtenstein ist, hat für den Monarchen einen grossen Vorteil. Der Fürscht, bzw. Kron- und Erbprinz Alois, können tun und lassen, was ihnen beliebt. Sowohl auf persönlicher Ebene – sie stehen oberhalb des Gesetzes und sind vor jeder Strafverfolgung immun –, wie auch auf herrschaftlicher Ebene.

Natürlich müssen sie dabei – wir leben im 21. Jahrhundert und nicht mehr zu Zeiten des Absolutismus – die Fassade wahren. Freundlich und huldvoll ins Volk winken, nicht schnarren und befehlen, sondern väterlich und fürsorglich zureden. Und nur im Ernstfall leise drohen.

Aber dafür brauchen sie natürlich einige Instrumente. Zum einem die Politik, also Parlament und Regierung. Von dort erwächst ihnen keine Gefahr, da wird gebuckelt und gehorcht.

Dann die Justiz. Auch da läuft alles wie geschmiert; nicht umsonst wird man nur dann Richter in Liechtenstein, wenn der Fürstenhof huldvoll sein Einverständnis signalisiert. Gilt es, die Interessen des Finanzplatzes, der Fürstenbank LGT oder der Treuhänderbande zu schützen, sind die Richter zu allen Schandtaten bereit.

Aber auch ein absolutistischer Herrscher braucht noch ein weiteres Instrument, um seine Herrschaft auszuüben. Er braucht Lautsprecher. Früher waren das Büttel, die von Marktplatz zu Marktplatz zogen und mit wichtiger Miene von grossen Pergamentrollen ablasen, was der Herrscher gerade wieder so beschlossen hatte.

Heutzutage sind das natürlich die Massenmedien. Also TV, Radio und Presse. Einen Staats-TV-Sender gibt es nicht; der wäre nicht selbsttragend und schweineteuer. Obwohl stinkreich, ist dafür das Fürstenhaus zu knausrig. Fürsten-Radio, das gibt es. Und wurde bis anhin aus Steuergeldern mit einigen Millionen alimentiert. Denn das aus eigener Schatulle zu zahlen, dafür ist das Fürstenhaus auch zu geizig.

Es hatte allerdings nicht damit gerechnet, dass seine Untertanen aufmüpfig werden könnten. Als ein paar freche Schlingel eine Initiative starteten zur Abschaffung dieses Fürstenfunks, sah man das in der Trutzburg ob Vaduz noch gelassen. Haben keine Chance, dachten Fürst und Erbprinz. Als die Initiative zustande kam, dachten sie, dass strenges Zureden durch die Regierung das Volk zur Räson bringen würde.

Aber dann, oh Schreck, oh Graus, stimmte doch eine Mehrheit der Liechtensteiner dafür, dass Fürstenpropaganda nicht länger vom Steuerzahler berappt wird. So ein Mist aber auch.

Allerdings ist es eigentlich noch schlimmer. Denn dass das Volk so entschieden hat, obwohl ihm gut und streng zugeredet wurde, lässt doch auf eine immer tiefer werdende Unzufriedenheit schliessen, wie sie auch in frechen Leserbriefen ans Vaterland zu Ausdruck kommt.

Denn wieder einmal sieht es so aus, als ob die Interessen der Fürstenbank, des Finanzplatzes Liechtenstein, schwerer wiegen als die Interessen seiner Bevölkerung. Denn aktuell werden die Amis immer stinkiger, was die Beihilfe Liechtensteins beim Verstecken von sanktionierten russischen Finanzmitteln betrifft.

Und wenn die Amis richtig stinkig werden, dann kann Liechtenstein schlichtweg einpacken. Wird das Ländle selbst sanktioniert, dann bricht Heulen und Zähneklappern aus, dann ist fertig lustig. Dann ist Schluss mit dem angenehmen Leben. Die Fürstenfamilie ist fein raus, die haben genügend Rücklagen. Aber das gemeine Volk, dem wird es dreckig gehen. Und das will es nicht.

Eine absolutistische Monarchie hat für den herrschenden Monarchen einen schweren Nachteil. In der Geschichte war es bislang immer so, dass er meinte, er sitze wie einbetoniert auf seinem Thron und ihm könne keiner. Und plötzlich war er weg …

1. November 2024/21 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/10/Bildschirmfoto-2024-10-31-um-21.02.01.png 522 905 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-11-01 06:41:022024-10-31 21:06:34Es brodelt im Ländle

Zurück im Mittelalter

Allgemein

Ein paar Miszellen zur fürstlichen Allmacht im Ländle.

Wenn es ein neues Gesetz in Liechtenstein gibt, beginnt das mit den Worten: «Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung.» Man beachte: «Ich Meine«. Es kann natürlich nur einen geben, dessen Pronomen wider alle Rechtschreibung gross geschrieben werden.

Richtig geraten, der Fürst. Der ist nun unpässlich, also endet jedes Gesetz im Ländle mit der Formel: «In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois, Erbprinz«. Ein weiteres Privileg, wenn man fürstlichen Blutes ist: der Vorname reicht.

Geradezu rührend ist, dass dann noch eine weitere Unterschrift folgt, diejenige des jeweiligen «Fürstlichen Regierungschefs».

Auch im Gerichtsorganisations-Gesetz von 1922 wird gefürstet, dass es nur so eine Art hat:

«1) Die Gerichtsbarkeit in bürgerlichen Rechtssachen wird durch das Fürstlich liechtensteinische Landgericht, durch das Fürstlich Obergericht in Vaduz und den Fürstlichen Obersten Gerichtshof in Vaduz im Auftrage des Fürsten ausgeübt.
2) Die Gerichtsbarkeit in Strafsachen wird in erster Instanz durch das Fürstlich liechtensteinische Landgericht (Kriminalgericht, Schöffengericht, Einzelrichter), in zweiter Instanz durch das Fürstliche Obergericht in Vaduz und in dritter Instanz durch den Fürstlichen Obersten Gerichtshof in Vaduz ausgeübt.»
Was für ein Glück für den Fürsten, dass Seine Durchlaucht selbst ausserhalb, also genauer gesagt oberhalb des Gesetzes steht. Denn es wäre ja auch irgendwie blöd, wenn sich ein Fürst vor einem fürstlichen Gerichtshof mit fürstlichen Richtern in Anwendung fürstlicher Gesetze seinem eigenen Fürstentum verantworten müsste.
Aber natürlich geht’s nicht nur im Ländle fürstlich zu: «Der Fürst vertritt den Staat Liechtenstein gegenüber ausländischen Staaten», heisst es in Artikel 8 der Verfassung. Aber zurück ins Landesinnere, obwohl das alles den Fürsten eigentlich nicht kratzt, ist dennoch sichergestellt: «Der Fürst wirkt aktiv im Gesetzgebungsprozess mit.»
Ihr mag sich der nicht-fürstliche Laie aber fragen wieso das eigentlich sein muss, wo doch der Fürst, bzw. jedes Mitglied des Fürstenhauses, «welches für den Fürsten die Funktion des Staatsoberhaupts ausübt», «umfassende Immunität geniesst».
Nun könnte es ja auch sein, dass Not am Mann ist, genauer, rasches und energisches Handeln gefragt, wozu es nun einen entschlossenen Fürsten, und nicht etwa eine vielleicht zögerliche Landesregierung braucht. Auch da ist Vorkehr getroffen: «Der Fürst hat das Recht, unter gewissen Umständen Notverordnungen zu erlassen.»
Allerdings will uns doch scheinen, dass das etwas doppelt gemoppelt ist, da der Fürst sowieso machen kann, was er will.
Nett hingegen vom Fürsten ist das hier: «Dem Fürsten steht das Recht der Begnadigung zu.» Das ist wunderbar, nur lässt sich nicht eruieren, wann, wenn überhaupt, der Fürst dieses aus dem 16. Jahrhundert stammende Recht angewendet hat.
Sicherlich nicht zur Anwendung käme es bei folgendem Vorfall: «Wenigstens 1 500 Landesbürgern steht das Recht zu, eine Initiative auf Abschaffung der Monarchie einzubringen.»
Glücklicherweise waren bislang wenigstens 1500 Landesbürger nicht so antiroyal, dass sie auch nur im Traum daran gedacht hätten, den Fürsten abschaffen zu wollen.

Das ist auch gut so, denn anschliessend würde es ein wenig kompliziert werden:

«Im Falle der Annahme der Initiative durch das Volk hat der Landtag eine neue Verfassung auf repu- blikanischer Grundlage auszuarbeiten und diese frühestens nach einem Jahr und spätestens nach zwei Jahren einer Volksabstimmung zu unterziehen. Dem Landesfürsten steht das Recht zu, für die gleiche Volksabstimmung eine neue Verfassung vorzulegen.»

Da erheben sich einige fürstliche, ihm, verfassungsrechtliche Fragen. Wenn das Volk Gott bewahre, eine solche Initiative annehmen würde, müsste sie doch eigentlich vom Fürsten genehmigt werden, um in Rechtskraft zu erwachsen.

Aber Item, sollte das geschehen, aber eher stürzt der Himmel ein, hätten alle mindestens ein Jahr Zeit, darüber nachzudenken, was sie da angestellt haben. Frühestens dann käme eine «republikanische» Verfassung zustande und zur Abstimmung. Wobei der immer noch herrschende Fürst das Recht hätte, eine eigene, neue Verfassung vorzulegen. In der könnte dann stehen: «Artikel 1, ich bleibe Fürst».

Würde das wiederum angenommen, dann, hm, hätte eine siegreiche Volksinitiative zur Abschaffung der Monarchie damit geendet, dass die Monarchie fortgeführt wird. Aber immerhin, es ist zu hoffen, dass weder die Initianten noch das Volk einer peinlichen Befragung unterzogen würden, wieso sie denn auf diese hirnverbrannte Idee gekommen sind.

21. Mai 2024/9 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/05/Bildschirmfoto-2024-05-20-um-17.59.29-e1716220803291.png 598 1018 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-05-21 06:30:312024-05-21 16:35:11Zurück im Mittelalter

Das Fürstenhaus in Liechtenstein

Allgemein

Grossartige Selbstdarstellung. Weniger schöne Wirklichkeit.

«Fürst und Volk üben gemeinsam die Staatsgewalt aus.» So kann man das auch formulieren. Die Wirklichkeit ist aber: Der Fürst übt die Staatsgewalt aus; das Volk darf mittuen, solange es dem Fürsten nicht widerspricht. Sollte das mal der Fall sein (was aber bislang noch nie vorkam), sind genügend Sicherungen eingebaut, dass weder Volk, noch Parlament, noch Regierung, noch Justiz sich gegen den Willen des Fürsten auflehnen können.

Lustigerweise schafft das die Monarchie in Liechtenstein aber ohne jegliche Waffengewalt, ohne Armee, nicht einmal so etwas wie die Schweizergarde existiert.

Weil das alles so seinen geruhsamen und gemächlichen Gang geht, sind auch die «News» auf der fürstlichen Webseite sehr spärlich gesät. Da hätten wir als jüngste Neuigkeiten, dass der Erbprinz an der Weltklimakonferenz in Dubai teilnahm. Bereits am 1. Dezember wusste das hellseherische Fürstenhaus (laut Medienmitteilung): «Am 1./2. Dezember 2023 trafen sich in Dubai mehr als 130 Staats- und Regierungschefs.»

Sie alle lauschten gebannt den Worten des Liechtensteiners: «Erbprinz Alois würdigte in seiner Rede die Anstrengungen der Vereinigten Arabischen Emirate bei der Vorbereitung der Klimakonferenz.»

Traurige News dann am 6. Dezember 2023: «Das Fürstenhaus bedauert mitteilen zu müssen, dass S.D. Prinz Constantin von und zu Liechtenstein am 5. Dezember 2023 unerwartet verstorben ist.» Auch diese Durchlaucht hatte durchaus weltliche Aufgaben zu erfüllen: «Prinz Constantin war Vorsitzender des Aufsichtsrats der Liechtenstein Gruppe AG und Mitglied des Verwaltungsrats der Liechtenstein Gruppe Holding AG.»

Allerdings ist das Rätselraten bis heute nicht beendet, woran denn der Prinz mit lediglich 51 Jahren verstorben sein mag. Ausser, dass seine Gattin ihn tot aufgefunden habe, sickerte überhaupt nichts durch die dicken Mauern der fürstlichen Trutzburg. Unerklärt bleibt auch, wieso Seine Durchlaucht in Altlengbach Wohnsitz zu nehmen geruhte, und das seit vielen Jahren. Das liegt im Wienerwald, nur 36 Kilometer von Wien entfernt, allerdings über 600 Kilometer von Vaduz.

Und als neuste News gibt es die «Ansprache seiner Durchlaucht Erbprinz Alois von Liechtenstein anlässlich der Landtagseröffnung am 19. Januar 2024.»

So sieht dann gelebte Demokratie aus:

Da gab der Erbprinz den Parlamentariern und der Regierung seines Landes einige weise Worte mit auf den Weg: «Die Welt und ganz besonders Europa befinden sich sozusagen auf stürmischer See.» Diese Metapher hatte es seiner Durchlaucht sehr angetan: «Viele machen sich Sorgen, ob ihr Boot diesen Sturm aushält und weiterhin auf Kurs fährt.» Das gelte auch für Liechtenstein, wobei Seine Durchlaucht das Parlament vor zu wildem Handeln bewahren möchte: «Auf stürmischer See ist nicht der Moment, das Boot umzubauen, sondern zu fokussieren, die Sicherheitsvorkehrungen zu überprüfen und das Boot auf Kurs zu halten.»

Dazu möchte er seinen bescheidenen Beitrag leisten: «Ich mache dies auch in der Hoffnung, mit beitragen zu können, unser Boot auf Kurs zu halten.» In diesem Sinne gibt er klare Direktiven aus, was von der Initiative für eine direkte Volkswahl der Regierung zu halten sei, die damals zur Abstimmung stand:

«Eine Volkswahl der Regierung klingt im ersten Moment verlockend, ist aber gerade in stürmischen Zeiten ein gefährliches Experiment. Ich glaube nicht, dass wir durch eine Volkswahl der Regierung irgendwelche Verbesserungen erzielen, die wir nicht auch anders erreichen könnten.»

Da gehorchte dann das mitregierende Volk und lehnte so etwas Neumodisches mit überwältigender Mehrheit ab. So schloss dann seine Durchlaucht: «Für Ihre verantwortungsvolle Aufgabe wünsche ich Ihnen viel Kraft, Weisheit und Gottes Segen!»

Natürlich würde er niemals sagen: baut bloss keinen Mist. Sonst müsste ich von meinem Hausrecht Gebrauch machen und diesen Laden hier schliessen. Das könnte er nämlich, wenn es sein müsste. Aber bei solchen Untertanen besteht keine Gefahr.

 

9. Mai 2024/11 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/05/Bildschirmfoto-2024-05-09-um-18.16.36.png 430 1063 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-05-09 18:50:562024-05-11 16:32:57Das Fürstenhaus in Liechtenstein

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