Liechtenstein übertrifft sich wieder selbst.
So etwas kann nur im Fürstentum passieren. Die Story ist dermassen unglaublich, dass zunächst versichert werden muss: alles ist wahr, nichts ist erfunden.
Es geht um den liechtensteinischen Rechtsanwalt, Treuhänder, Honorargeneralkonsul der Republik Nordmazedonien und Träger des Fürstlich Liechtensteinischen Verdienstordens.

Es geht um den ehemaligen Besitzer der wohl grössten Rolls-Royce-Sammlung der Welt.
Es geht um den Besitzer eines Tresors in Übergrösse, den er brauchte, um seine Rolls-Sammlung ausstellen zu können, um das Stabiq Treasure House (6000 m2).
Es geht um Razzien und Hausdurchsuchungen, die seit 2020 immer wieder bei Norbert Seeger stattfanden. Die letzte überlebende Fürstenzeitung nennt ihn scheu nur den «sogenannte Oldtimer-Treuhänder».
Die Vorwürfe gegen ihn sind selbst für Liechtensteiner Verhältnisse happig. Mutmassliche Veruntreuung von Kundengeldern in Millionenhöhe. Überhöhte Honorarnoten, Verdacht der Beihilfe zur Geldwäscherei.
Also eigentlich business as usual im Ländle, müsste man sagen.
Aber die Staatsanwaltschaft sagt nun:
«Dem Beschuldigten werden das Verbrechen der Untreue in 26 Fällen, das Vergehen der Veruntreuung in zwei Fällen sowie das Verbrechen der Geldwäscherei zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft geht in der Anklage von einem Gesamtschaden von mehr als 20 Millionen Franken aus.»
Die Rolls-Sammlung ist längst versteigert, der Treuhänder wehrt sich allerdings mit Händen und Füssen gegen die Anklage. Er erhob gegen sie Einsprache, die aber Anfang September abgeschmettert wurde.
So hat es die Staatsanwaltschaft also nach fünfjährigem Brüten endlich geschafft, eine Anklage zusammenzuschustern. Aber auch dagegen geht der Treuhänder vor, wie sein Anwalt dem «Vaterland» verrät:
«Bis es zu einer Verhandlung vor dem Kriminalgericht kommt, könnte es dennoch einige Zeit dauern. Denn wie Alexander Amann, Anwalt des Beschuldigten, gegenüber dem «Vaterland» erklärt, wird sein Mandant mittels Individualbeschwerde an den Staatsgerichtshof (StGH) weiter gegen die Anklageschrift vorgehen.
Gerügt werde die Verletzung seines Rechts auf ein faires Verfahren nach Art. 6 EMRK und anderer Grundrechtsverletzungen. Trotz des sehr umfangreichen Akts seien seinem Mandanten lediglich 14 Tage für einen Einspruch gegen die Anklageschrift zugebilligt worden, so Amann. Vorgängig werde sein Mandant zudem einen Antrag auf aufschiebende Wirkung und einstweilige Massnahmen einbringen.»
In anderen Fällen hätten «Vorwürfe in ähnlichen Sachverhaltskonstellationen» mit der Einstellung der Verfahren durch die Staatsanwaltschaft geendet, behauptet sein Anwalt. Und überhaupt: «Nicht zuletzt ist auch die behauptete Schadenssumme völlig aus der Luft gegriffen».
Die Entrüstung ist verständlich.
Höchstwahrscheinlich hat der Träger des Fürstlich Liechtensteinischen Verdienstordens doch einfach nur das gemacht, was Liechtensteiner Treuhänder und Untreuhänder halt so machen. Sie scheffeln Geld. Legal, halblegal, illegal, scheissegal.
Sie dekantieren, veruntreuen, kassieren absurd hohe Honorare, garnieren Kick-backs, Retrozessionen und Kommissionen. Und wenn alles nicht hilft, greifen sie auch schon mal ins Kässeli ihnen anvertrauter Gelder. Oder sie leisten Beihilfe zur Geldwäsche, wovon immerhin 800 herrenlos herumstehende Zombie-Trusts Zeugnis ablegen.
Also hat Seeger subjektiv gesehen völlig recht. In ähnlichen «Sachverhaltskonstruktionen» kam es regelmässig zu Einstellungen der Verfahren. Wieso dann bei ihm nicht?
Das ist doch ungerecht.
Und normalerweise dauern solche Untersuchungen und Verfahren nur dann endlos, wenn die Fürstenjustiz einen Liechtensteiner Treuhänder gegen natürlich ungerechtfertigte Klagen eines enteigneten Stifters oder Begünstigten einer Stiftung verteidigt.
Nun geht sie aber einmal doch tatsächlich gegen einen Treuhänder vor. Kein Wunder, dass da die Staatsanwaltschaft zum Jagen getragen werden muss und vor jeder Amtshandlung eine gewichtige Pause einlegt.
In der ewigen Hoffnung, dass sich das Problem doch bitte schön in Luft auflösen sollte. Oder biologisch lösen, schliesslich ist Seeger schon 72 Jahre alt.
Aber leider, leider, irgendwann muss es immerhin zu einer Anklage kommen.
Aber zu einem Prozess, gar zu einem Urteil? Himmels willen, ob das der Erbprinz Alois noch erleben wird?



