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Schlagwortarchiv für: Verzögerung

Der Rolls-Royce unter den Skandalen

Allgemein, Fürstenjustiz, Skandale, Treuhänder

Liechtenstein übertrifft sich wieder selbst.

So etwas kann nur im Fürstentum passieren. Die Story ist dermassen unglaublich, dass zunächst versichert werden muss: alles ist wahr, nichts ist erfunden.

Es geht um den liechtensteinischen Rechtsanwalt, Treuhänder, Honorargeneralkonsul der Republik Nordmazedonien und Träger des Fürstlich Liechtensteinischen Verdienstordens.

Es geht um den ehemaligen Besitzer der wohl grössten Rolls-Royce-Sammlung der Welt.

Es geht um den Besitzer eines Tresors in Übergrösse, den er brauchte, um seine Rolls-Sammlung ausstellen zu können, um das Stabiq Treasure House (6000 m2).

Es geht um Razzien und Hausdurchsuchungen, die seit 2020 immer wieder bei Norbert Seeger stattfanden. Die letzte überlebende Fürstenzeitung nennt ihn scheu nur den «sogenannte Oldtimer-Treuhänder».

Die Vorwürfe gegen ihn sind selbst für Liechtensteiner Verhältnisse happig. Mutmassliche Veruntreuung von Kundengeldern in Millionenhöhe. Überhöhte Honorarnoten, Verdacht der Beihilfe zur Geldwäscherei.

Also eigentlich business as usual im Ländle, müsste man sagen.

Aber die Staatsanwaltschaft sagt nun:

«Dem Beschuldigten werden das Verbrechen der Untreue in 26 Fällen, das Vergehen der Veruntreuung in zwei Fällen sowie das Verbrechen der Geldwäscherei zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft geht in der Anklage von einem Gesamtschaden von mehr als 20 Millionen Franken aus.»

Die Rolls-Sammlung ist längst versteigert, der Treuhänder wehrt sich allerdings mit Händen und Füssen gegen die Anklage. Er erhob gegen sie Einsprache, die aber Anfang September abgeschmettert wurde.

So hat es die Staatsanwaltschaft also nach fünfjährigem Brüten endlich geschafft, eine Anklage zusammenzuschustern. Aber auch dagegen geht der Treuhänder vor, wie sein Anwalt dem «Vaterland» verrät:

«Bis es zu einer Verhandlung vor dem Kriminalgericht kommt, könnte es dennoch einige Zeit dauern. Denn wie Alexander Amann, Anwalt des Beschuldigten, gegenüber dem «Vaterland» erklärt, wird sein Mandant mittels Individualbeschwerde an den Staatsgerichtshof (StGH) weiter gegen die Anklageschrift vorgehen.

Gerügt werde die Verletzung seines Rechts auf ein faires Verfahren nach Art. 6 EMRK und anderer Grundrechtsverletzungen. Trotz des sehr umfangreichen Akts seien seinem Mandanten lediglich 14 Tage für einen Einspruch gegen die Anklageschrift zugebilligt worden, so Amann. Vorgängig werde sein Mandant zudem einen Antrag auf aufschiebende Wirkung und einstweilige Massnahmen einbringen.»

In anderen Fällen hätten «Vorwürfe in ähnlichen Sachverhaltskonstellationen» mit der Einstellung der Verfahren durch die Staatsanwaltschaft geendet, behauptet sein Anwalt. Und überhaupt: «Nicht zuletzt ist auch die behauptete Schadenssumme völlig aus der Luft gegriffen».

Die Entrüstung ist verständlich.

Höchstwahrscheinlich hat der Träger des Fürstlich Liechtensteinischen Verdienstordens doch einfach nur das gemacht, was Liechtensteiner Treuhänder und Untreuhänder halt so machen. Sie scheffeln Geld. Legal, halblegal, illegal, scheissegal.

Sie dekantieren, veruntreuen, kassieren absurd hohe Honorare, garnieren Kick-backs, Retrozessionen und Kommissionen. Und wenn alles nicht hilft, greifen sie auch schon mal ins Kässeli ihnen anvertrauter Gelder. Oder sie leisten Beihilfe zur Geldwäsche, wovon immerhin 800 herrenlos herumstehende Zombie-Trusts Zeugnis ablegen.

Also hat Seeger subjektiv gesehen völlig recht. In ähnlichen «Sachverhaltskonstruktionen» kam es regelmässig zu Einstellungen der Verfahren. Wieso dann bei ihm nicht?

Das ist doch ungerecht.

Und normalerweise dauern solche Untersuchungen und Verfahren nur dann endlos, wenn die Fürstenjustiz einen Liechtensteiner Treuhänder gegen natürlich ungerechtfertigte Klagen eines enteigneten Stifters oder Begünstigten einer Stiftung verteidigt.

Nun geht sie aber einmal doch tatsächlich gegen einen Treuhänder vor. Kein Wunder, dass da die Staatsanwaltschaft zum Jagen getragen werden muss und vor jeder Amtshandlung eine gewichtige Pause einlegt.

In der ewigen Hoffnung, dass sich das Problem doch bitte schön in Luft auflösen sollte. Oder biologisch lösen, schliesslich ist Seeger schon 72 Jahre alt.

Aber leider, leider, irgendwann muss es immerhin zu einer Anklage kommen.

Aber zu einem Prozess, gar zu einem Urteil? Himmels willen, ob das der Erbprinz Alois noch erleben wird?

 

 

19. Oktober 2025/16 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/10/Bildschirmfoto-2025-10-17-um-18.17.12.png 626 1038 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-10-19 07:02:582025-10-17 18:51:27Der Rolls-Royce unter den Skandalen

Sumpf, blubber, Blase

Allgemein, Fürstenjustiz, Skandale, Treuhänder

Wo man in Liechtenstein hinschaut, es ist Übles zu sehen.

Treuhänder? Fühlen sich sehr wohl in der Räuberhöhle Liechtenstein. Anwälte? Verdienen sehr schön in der Räuberhöhle, weil nur sie hier tätig sein dürfen. Die Staatsanwaltschaft? Versucht erfolgreich mit allen Tricks, so viel Arbeit wie möglich wegzuschieben. Die Justiz? Einäugig, langsam neigt zu Urteilen, bei denen es jedem anständigen Juristen die Nackenhaare aufstellt. Und braucht dafür erst noch Jahre.

Der Fürst? Ist unsichtbar, steht aber über dem Gesetz. Sein Erbprinz Alois herrscht und beeinflusst das Gesetz. Die grösste Industriefirma Hiltl? Sollte statt rote braungefleckte Werkzeugkoffer verkaufen.

So ist’s im Ländle, nun kommt noch ein weiterer Skandal auf einem ganz anderen Gebiet hinzu. Kurze Vorgeschichte: Es gab einmal eine Medicnova Klinik in Bendern. Über die AG wurde 2018 das Konkursverfahren eröffnet und mit typisch Liechtensteiner Geschwindigkeit am 20. April 2022 abgeschlossen und die Privatklinik für illiquide erklärt,

Nun hat die ehemalige Aktionärin, eine Fundatio Corona Stiftung, Amtshaftungsansprüche gegen das Land Liechtenstein erworben und eine Amtshaftungsklage beim dafür zuständigen Obergericht eingereicht.

Wieso das? Das Vaterland erklärt:

«Die Vorwürfe: Der damalige Regierungsrat Mauro Pedrazzini habe durch zweijährige Untätigkeit beim OKP-Antrag die Klinik in den Ruin getrieben und den Verkauf der Spitalinfrastruktur an das Landesspital «wissentlich und willentlich» verhindert. In diesem Zusammenhang habe er auch den Landtag falsch informiert.»

Damit habe die Regierung dem Gesundheitsstandort geschadet und der Bevölkerung moderne Behandlungen, insbesondere in der Kardiologie, vorenthalten. Nochmals das Vaterland: «Auch nach dem Konkurs der Klinik habe sich die Regierung gegen eine bessere Lösung für den Steuerzahler ausgesprochen.  «Der Neubau des Landesspitals kostet viel mehr als die damaligen Investitionen in die bestehende Klinikinfrastruktur der Medicnova», erklärt der Rechtsanwalt dazu.»

Natürlich lehnt die Regierung diese Ansprüche ab und wird deswegen jetzt verklagt. Selbstverständlich ist es nicht gesagt, dass diese Forderung zu Recht besteht. Es dürfen auch Wetten darüber abgeschlossen werden, wie ein fürstliches Gericht entscheiden wird, wenn die fürstliche Regierung auf der Klagebank sitzt.

untreuhaender.li ist sich sicher, dass das Obergericht in aller gebotenen Objektivität und Unabhängigkeit und Gesetzestreue urteilen wird. Dafür ist es bekannt, und es ist reiner Bösartigkeit der EU zuzuschreiben, das der Europäische Menschenrechtsgerichtshof eins ums andere Mal ein Urteil der Fürstenjustiz kassiert.

Aber darüber hinaus ist das ein weiterer Fall, der belegt, wie verfault, morsch und merkwürdig das gesamte Herrschaftswesen Liechtensteins ist. In welchem anderen mitteleuropäischen Land ist es möglich, dass ein Mitglied der Landesregierung beschuldigt wird, durch zweijährige Untätigkeit ein Spital in den Ruin getrieben zu haben?

Selbstverständlich gilt auch hier die Unschuldsvermutung, aber aus dem hohlen Bauch heraus ist diese Klage sicherlich nicht erhoben worden.

Zudem passt diese Sumpfblase ins Bild von ach so vielen Sumpfblasen, die in Liechtenstein regelmässig an die Oberfläche steigen, platzen und einen schlechten Geruch hinterlassen. Worauf dann Regierung und Fürstenhaus sagen: schlechter Geruch? Wass für ein schlechter Geruch? Bei uns in der der Trutzburg riecht es nur angenehm nach Geld und vornehmem Getue, das muss eine bösartige Unterstellung sein.

Allerdings: wenn die Liechtensteiner Untertanen mal die Möglichkeit haben, drücken sie ihren Unwillen mit den Zuständen durchaus aus. Denn trotz väterlichen Ermahnungen durch die Herrschenden und die Regierung zogen sie beim Fürstenfunk gerade den Stecker heraus. Obwohl ihnen weissgemacht worden war, wie unverzichtbar dieses Radio doch sei, gerade auch in Notfällen. Aber die Stimmbürger liessen sich nicht ins Bockshorn jagen und wollten lieber 4 Millionen Franken Steuergelder einsparen.

Wenn sie jetzt noch hören müssen, dass auch ihre Gesundheitsfürsorge viel zu teuer geregelt ist, weil das einem Regierungsmitglied so gefiel – au weia.

Dem steht aber sicherlich das Obergericht entgegen, anschliessend der übliche Instanzenzug, und wenn der Kläger nicht gestorben ist, erlebt er vielleicht sogar noch das endgültige Urteil in ferner Zukunft. Dass es gegen die Regierung, gegen das Land ausfallen könnte, ist eigentlich ausgeschlossen.

27. November 2024/11 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/11/Bildschirmfoto-2024-11-26-um-15.41.40.png 507 891 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-11-27 07:42:072024-11-27 09:45:57Sumpf, blubber, Blase

Liechtenstein lacht

Allgemein

Was in der Schweiz ein Justizskandal ist, wäre in Liechtenstein normal.

Die Kommentatoren überschlagen sich. Selten ist ein Staatsanwalt so abgewatscht worden wie der beim Prozess gegen den gefallenen Raiffeisenstar Pierin Vincenz. Nach längerem Brüten verfasste der Wirtschaftsstaatsanwalt mit dem länglichen Namen Marc Jean-Richard-dit-Bressel eine nicht minder längliche Anklageschrift von 356 Seiten.

Die führte zu einer Monsterurteilsbegründung von 1200 Seiten und langen Gefängnisstrafen für die beiden Hauptbeschuldigten Pierin Vincenz und Beat Stocker. Aber seit einem 38-seitigen Schreiben des Zürcher Obergerichts ist alles anders. Das zerfetzte die Anklageschrift in der Luft, erklärte das Urteil des Bezirksgerichts für nichtig und befahl dem Staatsanwalt, nochmal bei null anzufangen. Höchststrafe, setzen, von vorne.

Gestritten wird nun darum, ob damit die Verjährung gestoppt bleibt oder nicht. Denn ein erstinstanzliches Urteil unterbricht sie. Damit soll verhindert werden, dass sich ein Angeklagter mit einem ewigen Instanzenzug in die Verjährung seiner Delikte rettet. Dass sie vorher läuft, soll die Staatsanwaltschaft zu einem speditiven Verhalten anspornen. Wie ist es dann aber, wenn ein Urteil nicht einfach aufgehoben, sondern für nichtig erklärt wird, also gar nicht existiert?

Gute Frage. darüber – und über die anderen Aspekte – diskutiert gerade die halbe Schweiz. Nicht ohne Häme auf den Vollversager von Staatsanwalt zu giessen.

In Liechtenstein kann so etwas nicht passieren. Dort ist es völlig üblich, dass Prozesse sich über viele Jahre hinziehen. Die Gerichte lassen sich in aller Gemütsruhe so viel Zeit wie nur irgend möglich. Eine Petitesse wie ein Abberufungsantrag gegen ungetreue Treuhänder einer Stiftung? In jeder normalen rechtsstaatlichen Umgebung würde so etwas innerhalb von Wochen, höchstens von wenigen Monaten abgeurteilt.

Um dann im Instanzenzug ebenfalls schnell abgeräumt zu werden, damit dann ein rechtsgültiges Urteil vorliegt. Vor allem auch, wenn während der ganzen Prozesszeit Gefahr im Verzug ist, da die beiden Treuhänder ungeniert und unkontrolliert schalten und walten können, wie sie wollen, Sich dafür auch noch seit Jahr und Tag ein üppiges Gehalt von bis zu 75’000 Franken gönnen. pro Nase und Monat, versteht sich.

Daher haben sie null Interesse daran, dass es bald einmal zu einem Urteil käme. Also verschieben sie fröhlich Prozessdaten mit absurden Begründungen. Findet dennoch mal ein Gerichtstag statt, füllen sie den mit genauso absurden Befragungen. Zusätzlich bombardieren sie Gericht und Gegenpartei am liebsten am Spätnachmittag des Vortags mit vielseitigen Eingaben mit dem Vermerkt «Dringend». In diesen Eingaben wird zwar Altbekanntes aufgewärmt und wiederholt, aber dennoch so getan, als seien hier gerade brandheisse neue Erkenntnisse aufgetaucht.

Jedes normale Gericht würde diesem Unfug einen Riegel schieben. Aber doch nicht in Liechtenstein. Schliesslich mottet dieser Prozess in der ersten Instanz erst seit zwei Jahren vor sich hin. Ein rechtsgültiges Urteil wird es sowieso nicht geben, weil eine der beiden Parteien auf jeden Fall Rekurs einlegen wird.

Schnell, sehr schnell ist die Justiz nur, wenn es ein Urteil gegen einen Kläger oder Beklagten zu fällen gilt. Ist der Ausländer und liegt im Clinch mit Liechtensteiner Treuhändern, ist der von vornherein im Nachteil.

Nun gibt es, wie der Zürcher Fall beweist, in jedem Justizsystem Ausreisser, besondere Umstände, einmalige Ausrutscher.

Nur: in Liechtenstein ist dieses Vorgehen systemisch. Die Regel, nicht die Ausnahme.

Eine absonderliche Unrechtssprechung, gegen die die zustände im «Zerbrochenen Krug» von Kleist geradezu mustergültig rechtsstaatlich wirken.

25. Februar 2024/0 Kommentare/von Treuhänder
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