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Schlagwortarchiv für: Versuchung

Welche Triebe beherrschen die Treuhänder?

Allgemein

Was ist nur aus einem ehrbaren Beruf geworden?

Zunächst die Packungsbeilage: natürlich gibt es auch in Liechtenstein anständige, seriöse und ihrem Beruf sowie Namen alle Ehre machenden Treuhänder. Wie viele der rund 130 Amtsträger darunter fallen – schwer zu schätzen.

Aber was treibt denn eigentlich die anderen an, die Untreuhänder? Ihre Motivlage ist völlig klar: Gier. Geldgier. Reine, nackte Geldgier. Das typische Problem, die Versuchung von Bediensteten. Die sehen, wie es sich Herren gutgehen lassen, während sie selbst am Katzentisch sitzen und das Gefühl haben, sie bekämen nur Brosamen von der reich gedeckten Tafel.

Da hat einer eine Million oder auch 100 Millionen. Dass er die über Jahrzehnte erwirtschaftet hat, Risiken einging, schlaflose Nächte hatte, unzählige Probleme löste, sicherlich auch ein Quentchen Glück dazu beitrug, was soll’s, sagt sich der Untreuhänder. Wieso hat der und ich nicht? Wieso nur 100’000 im Jahr für die Verwaltung kassieren, wieso nicht 100’000 im Monat? Oder als Startkapital mal 1 Million abzweigen? Das merkt einer, der 100 davon hat, doch gar nicht.

Solche Gedanken pflastern den Weg in den moralischen Abgrund eines Untreuhänders. Ihn zeichnet auch aus, dass er kein Innehalten kennt. Geldgier ist eine Sucht, die keine Grenzen kennt. Es ist nie genug, es muss immer und immer mehr sein. Bis der Geldtopf leer ist.

Aber damit diese Untreuhänder so schalten und walten können, braucht es noch mehr. Denn normalerweise passiert etwas, wenn jemand nicht mehr zwischen meins und deins unterscheiden kann. Spätestens, wenn der Bestohlene die dafür zuständigen Behörden anruft. Denn in einer zivilisierten, regelbasierten Gesellschaft werden Regelverstösse geahndet. Sanktioniert.

Da kann der Bestohlene sich damit trösten, dass Polizei, Staatsanwaltschaft, das Gericht dafür sorgen wird, dass eine Regelverletzung geheilt wird. Der Bestohlene sein Eigentum zurückerhält, der Dieb Schadenersatz leisten muss, und damit er’s nicht nochmal tut, wird er auch noch bestraft.

Wer zum Beispiel in Deutschland Steuern in einem Betrag von über 100’000 Euro hinterzieht und dabei erwischt wird, muss nicht nur Nach- und Strafsteuern zahlen. Er wandert auch ins Gefängnis. Wenn in Liechtenstein ein Untreuhänder 100’000 Franken verschwinden lässt, dann passiert ihm normalerweise – nichts.

Wendet der Bestohlene sich mit einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft, teilt die ihm mit, dass ohne ausreichenden Anfangsverdacht leider keine Ermittlungen begonnen werden können. Aber es gäbe ja noch den Zivilweg, also eine Klage vor dem Zivilgericht. Wählt der Bestohlene diesen Weg, dann verröchelt er normalerweise im Instanzenzug. Sein Fall wird verzögert, ein Urteil auf den Sankt Nimmerleinstag verlegt.

Ergeht es dennoch in ferner Zukunft, dann werden normalerweise die Ansprüche des Bestohlenen abgeschmettert. Wo käme man im kleinen Liechtenstein hin, wo alles wenn nicht verwandt und verschwägert, so doch bekannt und verwickelt ist, wenn ein Richter einen Untreuhänder verurteilen würde. Denn aus Richtern werden Treuhänder, aus Treuhändern Richter, das schafft Nähe und Verständnis.

Nun könnte der Fürscht, denn Liechtenstein ist unter einer dünnen Firnisschicht ein absolutistischer Staat mit einem obersten Herrscher, ein Machtwort sprechen. Er könnte in Sorge um Ruf und Ansehen des Finanzplatzes Liechtenstein dafür sorgen, dass die schwarzen Schafe unter den Treuhändern aussortiert würden. Da die gesamte Zahl von Treuhändern schon überschaubar ist, wäre das eine auf jeden Fall noch überschaubarere Zahl. Ein, zwei Mal ein Exempel statuieren, die Übeltäter ein Weilchen im Verliess schmoren lassen – und schon wären Nachahmer abgeschreckt.

Es wäre so einfach. Der Untreuhänder wird untreu, weil die Versuchung da ist. Vor allem aber, weil er weiss, dass er sich schon selten blöd anstellen muss, damit er Sanktion und Strafe riskiert. Wüsste der Untreuhänder, dass man ihm kräftig auf die Finger klopft, sollte er sie in den Geldtopf einer von ihm verwalteten Stiftung stecken, dann liesse er das sein.

Woraus sich eine einfache Frage ergibt: wieso tut das der Fürscht, der regierende Kronprinz nicht?

10. Oktober 2024/52 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/10/Bildschirmfoto-2024-10-09-um-18.38.10.png 780 910 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-10-10 08:12:002024-10-17 21:15:13Welche Triebe beherrschen die Treuhänder?

Diebstahl, leicht gemacht

Fürstenjustiz

Ein kleines Gedankenexperiment, um den Untreuhänder besser zu verstehen.

Nehmen wir an, Sie finden auf der Strasse ein herrenloses Portemonnaie.Sie blicken sich um, niemand ausser ihnen da. Sie heben es auf und stellen fest, dass es vor Noten überquillt. Tausendernoten.

Sie stecken es ein und zählen zuhause die Beute durch.113’000 Franken, alles in echten Scheinen. Nun kommt die Gewissensforschung. Damit aufs Fundbüro? Auf einen Finderlohn hoffen? Wobei, weiss man, wer das verloren hat? So viel Bargeld, ist das nicht verdächtig?

Gedankenspiele; vielleicht Fundbüro, aber zuvor bereits den Finderlohn abziehen? Kann ja niemand beweisen, wie viele Noten drin waren, als Sie es fanden. Hm, nicht schlecht, aber wie viel? Zehn Prozent wäre üblich, also aufgerundet 12’000 Franken. Aber zwölf Noten aufeinandergestapelt ergeben keinen besonders beeindruckenden Haufen. Also mehr? 20 Prozent? 24 Noten, sieht schon besser aus. Aber der anderen Stapel ist immer noch bedeutenden höher.

Die Hälfte? Das wäre sicher gerecht, dann bekommt der Eigentümer immerhin die Hälfte zurück, besser als nichts.

Aber wenn der Eigentümer behauptet, es wäre viel mehr im Portemonnaie gewesen, er habe es nur kurz vermisst, bis das Fundbüro meldete, dass es abgegeben wurde, also müsse doch der Finder reingefasst haben? Da kommt man doch in Schwulitäten. Also am einfachsten ist wirklich: alles behalten. Diskret aufbewahren, diskret Stück für Stück ausgeben.

Sie sehen, welcher Versuchung der Finder einer solchen Geldsumme ausgesetzt ist. Da braucht es einiges an moralischer Standfestigkeit, um den ganzen Betrag, wie es sich gehört, beim Fundbüro abzugeben.

Wie viele Untreuhänder in Liechtenstein haben wohl diese Standfestigkeit? Sie finden zwar keine Portemonnaies auf der Strasse. Aber sie werden obligatorisch zu Stiftungsräten einer neu errichteten Stiftung. Dafür bekommen sie für praktisch null Aufwand schon mal ein paar tausend Franken im Jahr. Besser als nichts, wenn man eigentlich nichts Richtiges gelernt hat.

Aber wenn jetzt zum Beispiel in der Stiftung 113 Millionen drinstecken? In Griffweite? Der Treuhänder muss nur die anderen Stiftungsräte loswerden. Da hilft die fürstliche Justiz gerne mit dem blossen Anschein eines möglichen Interessenkonflikts, wenn die auch noch Begünstigte sind. Und wehren sie sich dagegen, einfach als Stiftungsrat abserviert zu werden, schützt die fürstliche Justiz gerne den Untreuhänder, indem sie legitimiert, dass der Begünstigte, weil er gegen die Stiftung vorgeht, also sich gegen seinen Rausschmiss wehrt, auch noch die Begünstigung verloren hat.

Hübscher Beifang: damit kann er nicht mehr kontrollieren, was in seiner Stiftung vorgeht. Der Untreuhänder kann schalten und walten, wie es ihm beliebt. Absurde Honorare kassieren. Die Stiftung ausnehmen wie eine Weihnachtsgans. Und das alles straffrei, niemand schaut hin, die Liechtensteiner Fürstenjustiz schaut weg.

Da braucht es schon einiges an moralischer Standfestigkeit, um das nicht zu tun. Ist nicht jedem Untreuhänder gegeben.

19. Februar 2024/0 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/02/Bildschirmfoto-2024-02-18-um-14.54.21.png 743 1014 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-02-19 09:40:132024-11-14 09:39:13Diebstahl, leicht gemacht

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