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Schlagwortarchiv für: Untreuhänder

Im Fürstentum ist der Teufel los

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Skandale, Treuhänder, Untreuhänder

Und dabei ist Liechtenstein stockkatholisch …

Krach im Fürstenhaus, mittelalterliches Abtreibungsrecht, 31’000 ausgespähte Rechtsträger, Zombie-Trusts und kriminelle Treuhänder. Im Ländle funktioniert eigentlich nur noch eines: die organisierte Verantwortungslosigkeit.

Liechtenstein ist ein bemerkenswertes Staatswesen. Auf gerade einmal 160 Quadratkilometern produziert es eine Skandaldichte, für die andere Länder mindestens zehnmal so viel Fläche benötigen.

Ganz oben kracht es im Fürstenhaus. Erbprinz Alois modernisierte im August das Hausgesetz. Künftig dürfen auch Frauen den Thron besteigen. Allerdings gilt die neue Erbfolge nur für künftig geborene Nachkommen seiner Kinder. Zwei Prinzen protestierten gegen die Reform, sogar eine Klage steht im Raum. Ein hübsches Schauspiel: Ausgerechnet die Familie, die über einem demokratischen Rechtsstaat thront, streitet über ihre eigenen Mitwirkungsrechte. Und über das Privileg, wer dereinst über die Untertanen herrschen darf.

Die haben ganz andere Probleme. Zum Beispiel das Abtreibungsverbot. Während in zivilisierten Ländern die Selbstbestimmung der Frau als Grundrecht gilt, hält Liechtenstein an seiner strafrechtlichen Bevormundung fest. Schon 2011 drohte Erbprinz Alois mit seinem Veto gegen eine Liberalisierung. Im Ländle entscheidet im Zweifelsfall nicht die Frau über ihren Körper, sondern der fürstliche Wille über das Gesetz.

immerhin ist das Recht auf die erste Nacht abgeschafft.

Derweil hat der Finanzplatz ein Betriebsunfällchen erlitten. Daten von rund 31’000 Rechtsträgern wurden aus dem Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen gestohlen. Einschliesslich hochsensibler Angaben über die Menschen hinter Stiftungen, Trusts und Gesellschaften.

Für einen Finanzplatz, dessen Geschäftsmodell wesentlich auf Diskretion beruht, ein Super-GAU. Wer hat die IT entwickelt? Wer die Sicherheit überprüft? Wie konnte eine solche Massenabfrage gelingen? Wer trägt die Verantwortung?

Antworten sind Mangelware. Stattdessen amtliches Schweigen, unterbrochen von Beschwichtigungen. Die Regierung scheint zu hoffen, dass Gras über die Sache wächst. Am besten ein ganzer Urwald.

Dann wären da noch Hunderte Zombie-Strukturen, nach Schätzungen bis zu 800. Stiftungen, Trusts und Anstalten, die nach den Russland-Sanktionen ohne handlungsfähige Organe dastehen. Die Treuhänder, die zuvor jahrelang prächtig an diesen Konstruktionen verdienten, entdeckten plötzlich ihre Fluchtinstinkte. Die Finanzmarktaufsicht FMA hat ein Problem, die Regierung sucht Lösungen. Die Vermögen bleiben, die Verwalter verschwinden.

Womit wir bei der eigentlichen Spezialität des Finanzplatzes wären: Treuhänder, die fremdes Vermögen als Einladung zur Selbstbedienung missverstehen.

Drei Beispiele gefällig?

Harry Gstöhl, einst sogar Präsident des Staatsgerichtshofs, wurde wegen schwerer Untreue, Betrugs, Veruntreuung und Geldwäscherei zu insgesamt acht Jahren Haft verurteilt. Rund 42 Millionen Franken Deliktsumme.

Mario Staggl, liechtensteinischer Treuhänder, wurde in den USA im Zusammenhang mit dem Olenicoff-Komplex wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt. Auch er steht für die dunkle Seite der Vermögensverwaltung.

Der Fall der Bacardí-Stiftung Bastille illustriert eine andere Variante: jahrelange Auseinandersetzungen um Stifterwillen, Begünstigtenrechte und die Kontrolle über das Stiftungsvermögen. Ein Lehrstück darüber, wie schwierig es werden kann, Treuhandorgane wirksam zu kontrollieren.

Hier geht es um eine runde Milliarde, die in dieser Stiftung steckt. Während die vom Stifter vorgesehenen Begünstigten ratsgekübelt wurden, kassieren die verwaltenden Untreuhänder unkontrolliert Millionen. Und zahlen ihre Verteidigung gegen die berechtigten Ansprüche aus dem Stiftungsvermögen. Ein reiner Hohn auf einen Rechtsstaat.

Natürlich sind nicht alle Treuhänder schwarze Schafe. Aber Liechtenstein hat eine erstaunlich leistungsfähige Schafzucht. Und ein System, in dem selbst Begünstigte jahrelang prozessieren müssen, um ihre Rechte durchzusetzen.

Das Gesamtbild: Ein Fürstenhaus im Clinch, ein antiquiertes Strafrecht, ein löchriger Datenschutz, herrenlose Vermögensstrukturen und ein Finanzplatz mit bemerkenswerten Schwierigkeiten bei der Selbstreinigung.

Liechtenstein nennt das Stabilität.

Man könnte es auch einen Saustall mit Schlossbeleuchtung nennen.

9. Oktober 2026/25 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/10/Bildschirmfoto-2026-10-08-um-17.05.24.png 516 1270 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-10-09 07:02:572026-10-08 17:05:54Im Fürstentum ist der Teufel los

Die Moritat vom armen Stifter und seinem treuen Treuhänder

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Stiftungen, Untreuhänder

Hört sich an wie erfunden. Ist aber liechtensteinische Realität.

Hört, ihr reichen Leute dieser Welt,
die ihr nicht wisst, wohin mit eurem Geld.
Kommt ins schöne Liechtenstein,
hier soll euer Vermögen sicher sein.

So beginnt die Moritat.

Der vermögende Ausländer kommt ins Fürstentum. Er hat Geld, Kinder, Wünsche und den naiven Gedanken, dass sein Vermögen auch nach seinem Tod nach seinem Willen verwendet werden sollte.

Dafür gibt es die Stiftung. Oder den Trust.

Und dafür gibt es den Treuhänder.

Der lächelt.

Zunächst ist alles wunderbar. Der Kunde bestimmt, wer begünstigt wird. Ehefrau, Kinder, Enkel. Er formuliert Wünsche, Reglemente, Beistatuten. Der Treuhänder nickt.

Dann stirbt der Stifter.

Jetzt beginnt der interessante Teil.

Denn der Tote kann keine Weisungen mehr geben. Das Vermögen aber ist noch da. Und davor sitzt nun der Stiftungsrat oder Trustee.

Das Gesetz sagt zwar, der Stifterwille sei massgebend. Selbst die liechtensteinische Fachliteratur warnt ausdrücklich davor, eine Stiftung zu einem «vom Willen der Stiftungsorgane beherrschten Gebilde» verkommen zu lassen. Sie beschreibt sogar Rechtsprechung, durch die Stifter nachträglich vermögensanspruchslos werden können, obwohl das dem ursprünglichen Stifterwillen nicht entsprochen habe.

Schöner kann man das Problem kaum formulieren.

Der Treuhänder soll Diener des Willens sein. Er besitzt aber die Schlüssel zum Tresor.

Nun kommt die Familie.

«Wir sind Begünstigte.»

Sehr interessant.

«Wir möchten wissen, wie viel Vermögen vorhanden ist.»

Schwierig.

«Wir möchten die Buchhaltung.»

Vertraulich.

«Welche Honorare wurden bezahlt?»

Berufsgeheimnis.

«Warum bekommen wir kein Geld?»

Ermessen.

«Aber der Stifter wollte es so.»

Das sehen wir anders.

Und schon beginnt das wunderbare liechtensteinische Perpetuum mobile: Um herauszufinden, was mit dem eigenen Familienvermögen geschieht, braucht der Begünstigte einen Anwalt. Der Treuhänder braucht ebenfalls einen Anwalt. Bezahlt wird dessen Tätigkeit gegebenenfalls aus dem Vermögen jener Struktur, um deren Kontrolle gestritten wird.

Der Begünstigte finanziert dann indirekt die Verteidigung derjenigen, gegen die er kämpft.

Natürlich gibt es Informationsrechte. Natürlich gibt es Aufsicht. Natürlich kann man vor Gericht ziehen. Bei gemeinnützigen Stiftungen können Begünstigte trotz gesetzlich ausgeschlossener individueller Informationsrechte sogar aufsichtsrechtliche Massnahmen bis hin zur Abberufung von Stiftungsräten beantragen.

Man muss nur gewinnen.

Und warten können.

Und Geld haben.

Und hoffen, dass das Gericht den Stifterwillen genauso versteht wie der Stifter.

Besonders elegant wird es, wenn Begünstigtenstellungen nicht festgeschrieben sind, sondern Organe Ermessensspielräume besitzen. Dann kann aus dem Sohn, der gestern noch Zweck der ganzen Konstruktion war, morgen ein lästiger Bittsteller werden.

Der Stifter wollte?

Bedauerlich. Der Stifter ist tot.

Der Begünstigte protestiert?

Bedauerlich. Bitte Rechtsweg beschreiten.

Der Treuhänder bleibt?

Selbstverständlich. Bis ein Gericht etwas anderes entscheidet.

So verwandelt sich eine Konstruktion, die Vermögen für Begünstigte bewahren sollte, schlimmstenfalls in eine Konstruktion, die Vermögen vor Begünstigten bewahrt.

Und über allem wacht die fürstliche Justiz. Und tut alles, um Prozesse gegen Untreuhänder in die Länge zu ziehen und schliesslich zu absurden Urteilen zu kommen, bei denen sich jedem Rechtskundigen ausserhalb des Fürstentums die Nackenhaare aufstellen.

Wer seine Rechte durchsetzen will, muss dieses System erst einmal überwinden: Informationsasymmetrie, Geheimhaltung, komplexe Statuten, Ermessensentscheidungen, professionelle Gegenparteien, Kosten und jahrelange Verfahren.

Am Ende steht der Begünstigte vor dem Tresor seines verstorbenen Vaters.

Drinnen liegt das Vermögen.

Davor sitzt der Treuhänder.

In der Hand hält er den Schlüssel.

Und sagt:

«Keine Sorge. Ich passe auf Ihr Geld auf.»

5. Oktober 2026/46 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/10/Bildschirmfoto-2026-09-28-um-16.32.47.png 456 1381 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-10-05 07:04:122026-09-28 16:58:34Die Moritat vom armen Stifter und seinem treuen Treuhänder

Wenn fürstliche Treuhänder untreu werden

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Stiftungen, Untreuhänder

Dann haben sie nichts zu befürchten, denn Liechtenstein ist kein Rechtsstaat.

Liechtenstein verkauft der Welt einen einfachen Traum: Hier sei Eigentum sicher. Stiftungen und Trusts würden Vermögen über Generationen schützen. Treuhänder seien die vertrauenswürdigen Hüter fremden Eigentums.

Doch was geschieht, wenn aus dem Treuhänder ein Gegner seiner eigenen Begünstigten wird?

Dann zeigt sich die Kehrseite des Geschäftsmodells.

Ein klassisches Muster ist die schleichende Entmachtung von Begünstigten. Im Streit um die Bacardí-Familienstiftung warf die Witwe des Gründers den Verantwortlichen vor, sie von Informationen abzuschneiden und ihre Stellung systematisch auszuhöhlen. Während jahrelang prozessiert wurde, blieb die Macht dort, wo sie zuvor schon lag: bei den Organen der Stiftung. Die seit Jahren Millionen kassieren – reiner Diebstahl.

Das zweite Muster heisst Gebühren. Treuhänder entscheiden häufig selbst über Verwaltungs-, Beratungs- und Zusatzhonorare. Wer kontrolliert den Kontrolleur? In der Praxis oft niemand – jedenfalls nicht zeitnah. Aus fremdem Vermögen werden eigene Rechnungen bezahlt, während Begünstigte erst mühsam einklagen müssen, überhaupt zu erfahren, wofür eigentlich kassiert wurde. Reiner Diebstahl.

Das dritte Muster lautet Informationsverweigerung. Ohne Akten keine Klage, ohne Klage keine Akten – ein perfekter Zirkelschluss. Im Streit um die Hartlaub-Stiftung gehörte genau dieser Kampf um Informationen zu den Kernproblemen. Wer seine Rechte nicht kennt, kann sie auch nicht durchsetzen. Und wird bestohlen.

Besonders aufschlussreich ist der Fall der sogenannten Zombie-Trusts. Hunderte Trusts gerieten nach den Sanktionen gegen russische Begünstigte in einen juristischen Schwebezustand. Jahre vergingen, ohne dass tragfähige Lösungen geschaffen wurden. Ein Finanzplatz, der sich weltweit mit Rechtssicherheit schmückt, produzierte plötzlich rechtliche Untote.

Auch der Komplex um René Benko zeigt, wie abschirmend liechtensteinische Strukturen wirken können. Während Insolvenzverwalter in mehreren Ländern Vermögenswerte sichern wollten, erwiesen sich Stiftungs- und Trustkonstruktionen als äusserst widerstandsfähig. Genau dafür werden sie zwar teilweise geschaffen – doch sobald berechtigte Ansprüche auf Aufklärung oder Zugriff bestehen, stellt sich die Frage, ob hier Eigentum geschützt wird oder Verantwortlichkeit verschwindet. Die Frage stellen, heisst sie beantworten. Der Dieb wird geschützt.

Und die Justiz?

Sie ist das eigentliche Problem. Denn ein Recht, das erst nach zehn oder fünfzehn Jahren durchgesetzt werden kann, ist kein wirksames Recht mehr. Es ist juristische Archäologie. Wenn Urteile endlich vorliegen, sind Vermögenswerte längst verschoben, Honorare längst bezahlt und Tatsachen längst geschaffen.

Natürlich gewinnt nicht jeder Kläger. Das ist auch nicht die Aufgabe eines Gerichts. Seine Aufgabe wäre jedoch, rasch Klarheit zu schaffen und Machtmissbrauch sofort zu stoppen, wenn ernsthafte Anhaltspunkte dafür bestehen. Verfahren dauern zu lange, vorsorgliche Massnahmen werden nach Auffassung vieler Betroffener zu zurückhaltend eingesetzt, und derjenige, der bereits die Kontrolle über das Vermögen besitzt, behält sie während des gesamten Prozesses.

Das Ergebnis ist ein System mit einem gravierenden strukturellen Ungleichgewicht. Der Treuhänder verfügt über Geld, Akten, Organisation und Zeit. Der Begünstigte verfügt über Rechnungen seiner Anwälte.

Liechtenstein wirbt weltweit mit Eigentumsschutz. Doch Eigentum ist nur dann geschützt, wenn der Eigentümer oder Begünstigte sein Recht wirksam durchsetzen kann. Wo Verfahren zur Geduldsprobe werden und Zeit zum wichtigsten Verbündeten des Mächtigeren wird, gilt: Nicht das bessere Recht gewinnt, sondern der längere Atem.

Für einen Finanzplatz, dessen wichtigstes Kapital Vertrauen ist, ist das alarmierend. Diese Treuhänder sind seine Totengräber.

3. Juli 2026/63 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-01-um-15.04.23.png 551 1203 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-07-03 07:00:472026-07-01 15:32:43Wenn fürstliche Treuhänder untreu werden

Rechtsverdreher

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Wie können sich Juristen in Liechtenstein im Spiegel anschauen?

Der grosse Schriftsteller Balzac hat sie unüberbietbar gewürdigt, der grosse Karikaturist Daumier hat sie in nicht überbietbarer Hässlichkeit gezeichnet: Rechtsanwälte, Advokaten, Richter und andere Schandflecke einer ehrbaren Zunft.

Beide kannten das Liechtensteiner Rechtssystem nicht.

Sonst wären ihnen vielleicht mehr Ausdrücke eingefallen. Wie Gesetzesverdreher, berufsmässiger Nebelwerfer, juristischer Taschenspieler, Advokat der Spitzfindigkeit, Mietmaul des Rechts, Gaukler des Verfahrensrechts, Paragrafenschieber, Justizschmarozer, gebührenmaximierter, Aktenaufbläher, Advokat der Winkelzüge, Advokaten, die im Nebel gedeihen und in der Klarheit verkümmern.

Einer, der das Gesetz nicht anwendet, sondern bewirtschaftet. Ein Händler mit Paragraphen statt mit Waren, ein Virtuose der juristischen Finte.

Ist das zu viel der Ehre für die fürstliche Rechtszunft im Ländle?

Keineswegs. Unglaublich, aber wahr: es soll immer noch Beobachter geben, die Liechtenstein für einen Rechtsstaat halten. Natürlich behaupten das die Rechtsvertreter selbst lauthals und bei jeder Gelegenheit.

Hier herrsche eine hohe und exemplarische Rechtsstaatlichkeit mit kurzer Verfahrensdauer und einer bürgernahen Justiz. Das sei international anerkannt, effizient und zudem auch reformbereit.

Nichts wäre weiter von der Wirklichkeit entfernt.

Wer in Liechtenstein sein Recht sucht (und nicht findet), braucht zunächst einmal tiefe Taschen. Denn dem Fürschten hatte es geruht, dass nur Liechteiner Advokaten vor Liechtensteiner Gerichten plädieren dürfen. Dementsprechend verlangen sie exorbitante Honorare. Gerne 600 Franken die Stunde aufwärts, auch Hilfsarbeiter schlagen mit 300 und mehr zu Buche, und es ist immer wieder erstaunlich, wie viele Stunden so ein Anwaltstag hat und wie viele Tage er für das Durchdringen auch einfacher Rechtsprobleme aufwenden muss.

Vorausgesetzt, es findet sich überhaupt ein Anwalt, wenn es gegen seine Zunftgenossen Treuhänder gehen soll. Da hat der Mandant oft und nicht zu Unrecht den Eindruck, dass er eigentlich gegen zwei Anwälte kämpfen muss. Den gegnerischen – und seinen eignen.

Abgesehen davon, dass alle Richter das von Fürsten Gnaden sind und sich niemals diese Sinekure mit Urteilen, die fürstliches Unbehagen auslösten, verscherzen würden.

Auch die kurze Verfahrensdauer findet nur in einem Fall Anwendung. Wenn es gegen einen frechen ausländischen Kläger oder Beklagten geht, der sich irgendwie unbotmässig verhalten hat. Indem er es zum Beispiel wagte, exorbitante Honorarrechnungen bei der Verwaltung einer Stiftung in Frage zu stellen.

Solche Prozesse finden ganz schnell ihr Ende, durch alle Instanzen hinweg in wenigen Wochen. Natürlich zuungunsten des ausländischen Klägers, versteht sich.

Wird der aber noch frecher und klagt tatsächlich einen liechtensteinischen Untreuhänder ein, dann dauert es. Und dauert. Und dauert. Wochenlang, monatelang, jahrelang. Nur schon in der ersten Instanz.

Da gibt es Schriftwechsel ohne Zahl und im Umfang von Hunderten von Seiten, natürlich bezahlt durch die Stiftung der Klägers, die sich gegen ihn wehrt, missbraucht durch ihre Stiftungsräte, obwohl er eigentlich der Begünstigte wäre.

Es gibt Spezialisten wie den stellvertretenden Regierungschef Liechtensteins, die problemlos Hunderte, insgesamt Tausende von völlig überflüssigen Seiten vollschmieren. Einziger Sinn und Zweck: pro Seite kann man locker 1000 Franken verrechnen, selbst wenn man mehr oder minder das Telefonbuch abschreibt.

Auch vor Parteienverrat schrecken sie nicht zurück.

Aber das ist noch nicht alles. Spricht es gegen den liechtensteinischen Beklagten, dann sind sie geradezu ingeniös in der Erfindung von Rechtsbegriffen, die ausserhalb des Fürstentums noch nie jemand gehört hat. Zum Beispiel der berühmt-berüchtigte blosse Anschein einer möglichen Interessenskollision.

Was das ist? Nun, ein blosser Anschein einer möglichen Rechtsstaatlichkeit ist dann gegeben, wenn man von Liechtenstein spricht.

Liegt die Interessenskollision aber auf der Hand, ein ungetreuer Treuhänder, der tief in die Geldtöpfe gegriffen hat, wehrt sich gegen seine Absetzung, dann sehen die Richter selbst das Offenkundige nicht. Können nicht erkennen, sehen keine ausreichenden Hinweise, halten nicht alle Voraussetzungen für erfüllt, und was der juristischen Rabulistik noch mehr ist.

Nicht nur der aussenstehende Laie fragt sich: wie können das all diese Rechtsverdreher und Winkeladvokaten vor ihrem Gewissen rechtfertigen?

Die Antwort ist allerdings ganz einfach: durch jahrelange Abhärtung. Den wer als Rechtsanwalt oder Richter in Liechtenstein an den Rechstsstaat glaubt, sollte sofort den Beruf wechseln. Aber wer will das schon.

8. Juni 2026/48 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/06/Bildschirmfoto-2026-06-06-um-15.06.29.png 537 1188 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-06-08 07:02:352026-06-06 15:15:39Rechtsverdreher

Liechtenstein modern?

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Nun ja, halt auf Fürstenart.

Das Fürstentum vermeldet stolz: «»LiBot» unterstützt neu auf der gesamten Webseite der Landesverwaltung.» Was ist denn das, und was unterstützt der?

«LiBot beantwortet rund um die Uhr häufig gestellte Fragen zu den Inhalten der Website und führt schnell zu den gewünschten Informationen. So wird der digitale Zugang zu Leistungen und Angeboten der Landesverwaltung noch einfacher und komfortabler.»

Wunderbar, man geht in der Anpreisung sogar noch weiter: «Ein KI-gestütztes Modell unterstützt dabei, verständliche und möglichst präzise Antworten zu generieren.»

Dann gibt man vielleicht ein wenig zu viel Gas, aber die Begeisterung ist unverkennbar: «Damit stärkt die Landesverwaltung ihren Servicegedanken und bietet einen modernen, niederschwelligen Zugang zu Informationen – jederzeit und unkompliziert. Das Projekt unterstreicht das Engagement für eine zeitgemässe, serviceorientierte und agile Verwaltung.»

Na, da wollte untreuhaender.li doch gleich mal ausprobieren, wie sich das mit dem niederschwelligen, zeitgemässen und serviceorientierten Zugang zu präzisen Antworten verhält.

Erste Frage: Welche Bedenken gibt es bezüglich der Errichtung einer Stiftung in Liechtenstein?

Antwort: «Zu Bedenken selbst finde ich in den bereitgestellten Unterlagen keine direkten Ausführungen. Allgemein wird betont, dass Stiftungen keinen gesetz- oder sittenwidrigen Zweck verfolgen dürfen und Aufsichts- bzw. Eintragungspflichten einzuhalten sind.»

Für gesetzes- und sittenwidrige Zwecke sorgen dann allenfalls die Untreuhänder, wenn sie sich dicke Scheiben vom Stiftungsvermögen abschneiden.

Dann eine kleine Fangfrage: Kann man eine Stiftung zur Steuerersparnis nutzen?

Aber darauf fällt der Chatbot nicht herein: «Zu dieser Frage liegen mir in den bereitgestellten Informationen keine ausreichenden Angaben vor. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Amtsstelle, die Steuerverwaltung.»

Also ab durch die Mitte: «Wohin kann man sich wenden, wenn man von einem liechtensteinischen Stiftungsrat und Treuhänder betrogen wird?»

Antwort (nach längerem Nachdenken): «Zuständig ist das Amt für Justiz, Bereich Stiftungsaufsicht und Geldwäschereiprävention: Amt für Justiz, Stiftungsaufsicht und Geldwäschereiprävention, Giessenstrasse 3, Postfach 684, 9490 Vaduz».

Das war nun nicht so ganz die gewünschte, präzise Antwort, also nochmal: «Wo kann ein Begünstigter die Auskunftspflicht des Stiftungsrats einfordern?»

Wieder längeres Nachdenken, anschliessend ist der Bot ungefähr so auskunftsfreudig wie ein liechtensteinischer Untreuhänder: «Zu dieser Frage liegen mir in den bereitgestellten Informationen keine ausreichenden Angaben vor. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Amtsstelle, z.B. das Amt für Justiz, Stiftungsaufsicht und Geldwäschereiprävention, Giessenstrasse 3, 9490 Vaduz.»

Dann doch mal was anderes, gleich oben einsteigen: Wie kann ich mit dem Fürstenhaus in Kontakt treten?

Da verschluckt sich der Chatbot fast, macht eine lange Pause (wahrscheinlich musste er sich zuerst verbeugen und einen Kratzfuss machen: «Zu dieser Frage liegen mir in den bereitgestellten Informationen keine ausreichenden Angaben vor. Bitte wenden Sie sich an die Regierungskanzlei (info.rk@llv.li, Tel. +423 236 60 30) oder an die Information und Kommunikation der Regierung (office@regierung.li).»

Was da die Regierungskanzlei oder gar die Kommunikationsabteilung bewirken könnte, die doch wenn schon Befehlsempfänger der Trutzburg sind?

Wieder was anderes: Wie finde ich heraus, wer der beneficial owner einer Stiftung, eines Trusts oder einer Anstalt ist?

«Informationen zu wirtschaftlich berechtigten Personen (beneficial owners) sind im Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen von Rechtsträgern (VwbP) hinterlegt. Zuständig ist das Amt für Justiz, Stiftungsaufsicht und Geldwäschereiprävention (info.vwb.aju@llv.li).»

Immerhin, kann man da sagen. Allerdings verschweigt der fürstliche Chatbot eine wesentliche Tatsache: dieses Verzeichnis ist keinesfalls öffentlich zugänglich. Behörden und «Sorgfaltspflichtige» wie Banken, Anwälte und Treuhänder haben Zugriff. Alle anderen haben einen Antrag (kostenpflichtig) zu stellen. Kriegen dann Auskunft – oder auch nicht.

Grundsätzlich gilt: gewisse Daten von Gründern oder Protektoren werden nicht offengelegt.

Somit ist der grossartig angepriesene LiBot einfach eine computergestützte Vernebelungsmaschine. Die sich bestens in die liechtensteinische Informationspolitik einpasst: am liebsten gar nichts sagen. Und wenn, dann nur unter Zwang und in höchster Not.

28. Mai 2026/16 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/05/Bildschirmfoto-2026-05-26-um-15.50.15.png 547 1134 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-05-28 07:02:032026-05-26 15:54:46Liechtenstein modern?

Treuhänder in Trutzburgen

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Unterhalb eines militärischen Erstschlags ist kaum an sie heranzukommen.

Der liechtensteinische Treuhänder ist eine fast sakrosankte Figur. Ein Hybrid aus Priester, Bankier, Türsteher und Schattenherrscher über Milliardenvermögen. Wer ihm Geld anvertraut, übergibt oft nicht nur Vermögen, sondern auch Kontrolle, Transparenz und im schlimmsten Fall jede reale Möglichkeit, sich jemals wieder erfolgreich zu wehren.

Denn bevor ein liechtensteinischer Treuhänder tatsächlich strafrechtlich oder zivilrechtlich haftbar gemacht wird, müssen erst Schutzmauern durchbrochen werden, die höher sind als die Alpenkulisse rund um Vaduz.

Die erste Schutzmauer ist die Konstruktion selbst. Stiftungen und Trusts sind absichtlich so gebaut, dass Eigentum, Kontrolle und wirtschaftlicher Nutzen voneinander getrennt werden. Der Treuhänder sitzt als Stiftungsrat am längsten Hebel. Die Begünstigten hingegen haben oft nur eingeschränkte Informationsrechte – wenn überhaupt. Selbst Fachpublikationen weisen darauf hin, dass diese Rechte eingeschränkt oder ganz verweigert werden können. Nach der Devise: wenn’s dir nicht passt, klag mich doch ein. Viel Spass mit der Fürstenjustiz.

Die zweite Schutzmauer ist die Diskretion. Privatnützige Stiftungen müssen häufig nicht öffentlich registriert werden, sondern lediglich „hinterlegt“. Die wirklich entscheidenden Dokumente bleiben geheim. Selbst die Identität von Stiftern und Begünstigten kann verborgen bleiben.

Die dritte Schutzmauer ist strukturell: Der Treuhänder kontrolliert vielfach die Informationsflüsse selbst. Er entscheidet, welche Unterlagen herausgegeben werden, welche Fragen beantwortet werden und wann ein Begünstigter überhaupt erfahren darf, dass er entrechtet wurde. Wer dagegen prozessieren will, kämpft oft gegen eine Blackbox.

Dann folgt die vierte Schutzmauer: die Kosten. Wer gegen einen liechtensteinischen Stiftungsrat vorgeht, braucht spezialisierte Anwälte, jahrelange Geduld und enorme finanzielle Ressourcen. Der Treuhänder bezahlt seine Verteidigung oft indirekt mit Mitteln der Stiftung selbst – also letztlich mit dem Geld jener Personen, die gegen ihn klagen.

Die fünfte Schutzmauer ist die juristische Kultur des Landes. Liechtenstein lebt vom Finanzplatz. Treuhänder sind kein Randphänomen, sondern Teil des Machtgefüges. Sie sitzen in Verwaltungsräten, Netzwerken, Verbänden und verfügen über beste Verbindungen in Politik und Justiz. Kritik daran gibt es seit Jahren. Selbst GRECO hielt fest, dass liechtensteinische Gesellschaften und Stiftungen weiterhin „für kriminelle Zwecke verwendet“ würden.

Und trotzdem: Verurteilungen? Fast Fehlanzeige.

Der bekannteste Fall bleibt jener des ehemaligen Treuhänders Harry Gstöhl. Er wurde wegen Veruntreuung verurteilt, nachdem er Zugriff auf Stiftungskonten missbraucht haben soll. Der Fall war deshalb bemerkenswert, weil er eben nicht im üblichen Nebel aus Vergleichen, Schweigen und komplizierten Zivilverfahren endete, sondern tatsächlich im Gefängnis.

Daneben existieren einzelne Verfahren wegen mutmasslichen Missbrauchs von Stiftungen oder Untreuehandlungen durch Stiftungsräte. Doch häufig enden solche Prozesse mit Freisprüchen, Verjährungen oder jahrelangen Auseinandersetzungen ohne klare Konsequenzen. Noch 2025 wurden Treuhänder trotz massiver Vorwürfe freigesprochen – verbunden lediglich mit gerichtlicher Kritik.

Und genau darin liegt das eigentliche Problem des Systems.

Zurzeit gesellen sich zu zum allegrössten Skandal um die Bacardí-Witwe, der seit Jahren der Zugriff auf fast eine Milliarde Dollar in einer Stiftung verweigert wird, die 800 Zombie-Fonds mit Milliarden an Russengeldern.

Nicht, dass jeder liechtensteinische Treuhänder kriminell wäre. Aber ein skrupelloser Treuhänder findet in Liechtenstein ideale Bedingungen vor: maximale Intransparenz, minimale Kontrolle, enorme Machtfülle und ein System, das Konflikte bevorzugt intern verwaltet, statt sie brutal offenzulegen.

Der ehrliche Treuhänder schützt Vermögen.

Der skrupellose schützt vor allem sich selbst.

22. Mai 2026/41 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/05/Bildschirmfoto-2026-05-20-um-13.44.16.png 513 1191 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-05-22 07:02:282026-05-20 13:51:57Treuhänder in Trutzburgen

Was hat das mit einem sauberen Finanzplatz zu tun?

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Wer sein Geld einem anderen anvertraut, braucht Vertrauen.

Vertrauen ist ein grosses Wort, das aber leicht mit Inhalt gefüllt werden kann.

Vertrauen ist die Erwartung, dass ein Akteur (Bank, Treuhänder, Staat, Gegenpartei) seine vertraglichen und rechtlichen Verpflichtungen korrekt, vollständig und fristgerecht erfüllt – auch dann, wenn der andere diese Erfüllung nicht laufend kontrollieren kann.

Dahinter steht eine Informationsasymmetrie:

  • Anleger wissen weniger als Vermögensverwalter
  • Gläubiger wissen weniger als Schuldner
  • Begünstigte wissen oft weniger als Stiftungsräte

Das bedeutet, dass Anleger, Gläubiger und Begünstigte sich darauf verlassen müssen, dass ihre Interessen geschützt werden. Notfalls durch die Justiz, durch Gerichte. Wobei sie darauf zählen können, dass ein Anwalt ihre Interessen vertritt und dem juristischen Laien hilft, seine berechtigten Ansprüche durchzusetzen.

Das findet statt, wenn sich ein allfälliger Konflikt in einem Rechtsstaat abspielt.

So ist das in einer zivilisierten, modernen, mitteleuropäischen Gesellschaft.

Allerdings gibt es eine Ausnahme. Eine grosse Ausnahme, obwohl es sich nur um ein Ländle handelt. Um das Fürstentum Liechtenstein. Ein rechtsstaatfreier Raum.

Hier herrscht nicht nur ein Erbprinz mit absolutistischer Macht. Wodurch er es eigentlich in der Hand hätte, dem wilden Treiben und Unwesen von Untreuhändern einen Riegel zu schieben. Was er aber nicht tut.

So kann es sein, dass als Stiftungsräte verkleidete räuberische Treuhänder die Begünstigten enteignen und bei Gegenwehr von allen Informationen über ihre Stiftung abschneiden.

So kann es passieren, dass der gleiche Anwalt, der eigentlich den Bestohlenen vertreten sollte, der mit ihm einen ungekündigten Mandatsvertrag hat, gegen seinen eigenen Mandanten die Interessen der Stiftungsräte vertritt. Das nennt man ausserhalb von Liechtenstein Parteienverrat.

Das ist das Schlimmste, was man einem Anwalt vorwerfen kann. Normalerweise führt das zum Entzug der Anwaltslizenz und einer Bestrafung. In Liechtenstein ist das nicht der Rede wert. Die Staatsanwaltschaft sieht keinerlei Handlungsbedarf, die Anwaltskammer ebenso wenig. Selbst wenn es sich beim Verräter um den stellvertretenden Regierungschef handelt.

Oder vielleicht gerade deswegen.

So kann es sein, dass die Liechtensteinische Landesbank (LLB), zur Hälfte im Besitz des Fürsten, zur anderen Hälfte im Besitz des Staates, also eigentlich vollständig in der Hand des Monarchen, auf das Bankgeheimnis und die Vertraulichkeit von Kundenbeziehungen pfeift und einem Untreuhänder, der sich in einem Prozess mit dem Begünstigten einer von ihm gekaperten Stiftung sieht, ohne Weiteres die Korrespondenz mit diesem Bankkunden herausgibt.

Damit er sie gegen den Kunden verwenden kann.

So kann es sein, dass Gerichtsentscheide gegen Begünstigte einer Stiftung in Windeseile gefällt werden und gelenkig und schnell die Instanzenleiter hinaufklettern. So dass nur wenige Wochen, höchstens Monate vergehen, bis ein letztinstanzliches Urteil gefällt ist. Mit oder ohne hanebüchene Begründung wie «blosser Anschein einer möglichen Interessenkollision».

Geht es aber gegen einen oder mehrere liechtensteinische Untreuhänder, kann es schon mal in der ersten Instanz ein, zwei, drei oder mehr Jahre dauern, bis ein Urteil gefällt wird. Natürlich zugunsten des Untreuhänders, versteht sich.

So kann es sein, dass Hunderte von Trusts und Stiftungen herrenlos herumstehen und ihr Inhalt, schätzungsweise im Wert von über 20 Milliarden US-Dollar, langsam aber sicher verrottet, weil keinerlei Unterhalktsarbeiten möglich sind. Das Einzige, was hier noch funktioniert, ist die Bezahlung der happigen Honorarnoten der Stiftungsräte.

Soll wenigstens ein Liquidator eingesetzt werden, der diese Zombies ins Grab legt, haben alle liechtensteinischen Treuhänder Schiss, damit in den Fokus der US-Sanktionsbehörde OFAC zu geraten und lehnen diese Tätigkeit dankend ab.

Das einzig Wunderbare und Unverständliche im Fürstentum ist: trotz all diesen skandalösen Zuständen ist der Finanzplatz noch nicht zusammengebrochen.

Allerdings mit Betonung auf noch.

20. Mai 2026/29 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/05/Bildschirmfoto-2026-05-18-um-14.37.33.png 528 1182 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-05-20 07:05:012026-05-18 15:42:49Was hat das mit einem sauberen Finanzplatz zu tun?

Die Stiftungsräuber

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Stiftungen, Treuhänder, Untreuhänder

Dagegen ist ein Bankräuber ein blutiger Anfänger.

Es gibt Kriminelle, die kommen auf die Idee, eine Bank zu überfallen, um schnell an Geld zu kommen. Im Normalfall ist das sehr risikoreich, gefährlich und nicht immer von Erfolg gekrönt.

Der direkte Weg, mit einer Knarre in die Schalterhalle und her mit dem Geld, ist am häufigsten zum Scheitern verurteilt. Heutzutage wird das Geld nicht mehr am Schalter aufbewahrt, sondern im Tresor im Keller. Bei Bedarf wird die richtige Anzahl Geldscheine maschinell abgezählt und nach oben geschickt.

Natürlich gibt es Höchstbeträge, und mit der Eingabe bestimmter Zahlen kann der Schalterbeamte bereits einen stillen Alarm auslösen. Keine gute Idee.

Tresorfächer aufbrechen, das ist schon erfolgversprechender. Anfang dieses Jahres knackten Diebe in Gelsenkirchen in Deutschland rund 3200 Schliessfächer in einer Filiale der Sparkasse. Die Beute wird auf bis zu 90 Millionen Euro geschätzt; von den Tätern fehlt jede Spur.

Die Besitzer der Schliessfächer mussten ernüchtert zur Kenntnis nehmen, dass der Inhalt, wenn überhaupt, bis maximal 10’000 Euro versichert ist. Und beweise mal, dass im Schliessfach 100’000 Euro oder der Familienschmuck mit diesem Wert gelagert wurde. Ganz abgesehen davon, dass sich die Steuerbehörde lebhaft dafür interessieren würde.

Nicht zuletzt aus diesen Gründen – aber natürlich häufig auch aus ehrenwerten – kommen immer noch, aber immer weniger Menschen auf die Idee, in Liechtenstein eine Stiftung zu errichten.

Beispielsweise, um komplizierte Erbschaften oder Begünstigungen so zu regeln, wie es dem Stifter genehm ist. Zudem gibt er sich der Illusion hin, dass sein Geld in einem mitteleuropäischen Fürstentum sicher gelagert und nur in seinem Sinne verwendet werde.

Seine noch grössere Illusion ist: sollte das nicht der Fall sein, dann ist das Fürstentum schliesslich ein Rechtsstaat mit Gerichten, Staatsanwaltschaft und Anwälten, die seine Interessen vertreten, verteidigen und wahrnehmen.

Das ist aber immer häufiger ein grobfahrlässiger Irrtum.

Denn die vielen Untreuhänder unter den Treuhändern haben eine Masche entwickelt, die jeden Bankräuber als Amateur, als Hochrisikodieb dastehen lassen.

Denn die Stiftungsräuber zu Liechtenstein haben diverse Vorteile auf ihrer Seite. Zunächst müssen sie nicht mühsam eine Bank überfallen oder Tresorfächer knacken. Als Stiftungsrat können sie frei über die ihnen anvertrauten Gelder verfügen – sie also mit einer einfachen Überweisung dem Zugriff der Begünstigten der Stiftung entziehen.

Das braucht keine minutiöse Vorbereitung oder persönliches Risiko. Ein paar Klicks, und es ist vollbracht.

Das war mal dein Geld, jetzt ist es mein Geld, lacht sich der Untreuhänder ins Fäustchen.

Nun kommt aber erst der beste Teil für Stiftungsräuber.

Bankräuber tragen schon während des Überfalls ein grosses Risiko, dabei erwischt zu werden. Auch danach kann es ihnen jederzeit passieren, dass sie bei der Benutzung der Beute auffliegen. Und dann kommt’s knüppeldick, normalerweise blühen ihnen zweistellige Haftstrafen, und natürlich wird das Geraubte beschlagnahmt.

Haben sie es schon verjubelt, dann werden diese Bankräuber zusätzlich dazu verknurrt, Schadenersatz zu leisten.

Da kann ein Liechtensteiner Stiftungsräuber nur laut lachen. Bemerkt der Begünstigte einer Stiftung, dass Geld abhanden gekommen ist, versucht er natürlich, zuerst seinen Stiftungsrat zur Rede zu stellen. Der verliert dann schlagartig seine schleimige Freundlichkeit und bedeutet kühl, dass ihn das Anwaltsgeheimnis leider daran hindere, Auskunft zu erteilen.

Der Betrogene sucht nun juristische Hilfe. Mit etwas Suchen findet er einen liechtensteinischen Anwalt, und nur ein solcher darf dort handeln, der ihn vor Gericht vertritt.

Nun kommt das Sahnehäubchen für den ungetreuen Treuhänder. Auch wenn sein Handeln offenkundig kriminell ist, dauert es zunächst einmal Jahre, bis die erste Instanz ein Urteil gefällt hat.

Und zwar im Namen von Fürst und Volk logischerweise zugunsten des fürstlichen Treuhänders und seiner fürstlichen Bank.

So ein Instanzenzug kann ohne Weiteres Jahre dauern, viele Jahre. Bis das Problem eine biologische Lösung findet, der Kläger ist verstorben. Und ohne Kläger keine Klage, ist logisch.

Der Stiftungsräuber kann zudem etwas tun, was dem kommunen Bankräuber nicht möglich ist. Fühlt er sich zu sehr belästigt durch die Bemühungen des Bestohlenen, dann kann er ihn mit weiteren Massnahmen ärgern und mürbe machen.

Der Stiftungsräuber bezweifelt plötzlich, dass der Begünstigte überhaupt ein Auskunftsrecht habe. Dann bezweifelt der Räuber, dass der Begünstigte überhaupt noch Begünstigter ist. All das wird von skrupellosen Anwälten gerne vorgetragen. Schliesslich werden die fürstlich honoriert – aus dem Stiftungsvermögen selbstverständlich.

Wer also die Wahl hat – Bankräuber oder Stiftungsrat in Liechtenstein werden –, sollte keine Sekunde mit der Entscheidung zögern.

11. Mai 2026/32 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/05/Bildschirmfoto-2026-05-10-um-16.17.33.png 530 1190 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-05-11 07:02:032026-05-10 16:38:52Die Stiftungsräuber

Fuhrwerken im Windschatten

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Fürstentum Liechtenstein, Stiftungen, Untreuhänder

Liechtenstein ist eine Skandallandschaft. Aber kaum einer schaut.

Kann das ein gesundes Geschäftsmodell sein? Seitdem die Zahl der Stiftungen und sonstiger Finanzvehikel dramatisch eingebrochen ist und weiter schrumpft, bedienen sich die Untreuhänder immer ungenierter an ihnen anvertrauten Vermögenswerten.

Dabei werden sie von skrupellosen Anwälten unterstützt, die im juristischen Kampf der Enteigneten und Betrogenen gegen ihre Untreuhänder-Stiftungsräte kiloweise Papierberge produzieren. Eingaben, Anträge, sinnloses Gelaber – pro Seite verdient der Anwalt im Schnitt 1000 Franken. Und wird aus dem Stiftungsvermögen bezahlt.

Unterstützt werden diese Beutelschneider durch die fürstlichen Gerichte, denen keine Begründung zu absurd ist, um einen klagenden Bestohlenen das Recht zu verweigern.

International berühmt wurde «der blosse Anschein einer möglichen Interessenkollision». Was der blosse Anschein von etwas Möglichem ist – ausserhalb von esoterischen Kreisen ist das völlig schleierhaft. Und jedem Juristen ausserhalb von Liechtenstein stellt es die Nackenhaare auf, wenn er einen solchen Unsinn zu sehen bekommt.

Denn eine Interessenkollision kann es geben. Wenn der treulose Stiftungsrat beispielsweise nicht die Interessen der Stiftung vertritt, sondern seiner eigenen Geldgier frönt. Das ist dann nicht möglich, sondern real und unmöglich.

Das ist auch kein blosser Anschein, sondern ein mit Zahlen belegbares Fehlverhalten. Aber da sagt der fürstliche Richter: ist da etwas? Ich sehe da nichts. Keine Möglichkeit, keinen Anschein, keine Kollision.

Ganz anders hingegen, wenn ein Begünstigter auch im Stiftungsrat sitzt. Das wird immer häufiger praktiziert, weil nur so der Begünstigte dem obligatorischen Treuhänder in dieser alleinherrschenden Institution auf die Finger schauen kann.

Aber schups, nun ist er Begünstigter und Stiftungsrat gleichzeitig. Das sind ja zwei verschiedene Positionen, und damit kann der Winkelanwalt, der den Treuhänder vertritt, triumphieren: zwei Eigenschaften, zwei Funktionen, da gibt es sicherlich eine Interessenkollision. Und wenn nicht, dann wenigstens den blossen Anschein.

Während die juristische Welt noch über solch barem Unsinn den Kopf schüttelt, sagt das fürstliche Gericht: genauso ist es, der Begünstigte und Stiftungsrat wird seines Amtes enthoben. Natürlich wird dieses Urteil durch alle Instanzen aufrecht erhalten.

Wehrt sich der Begünstigte gegen dieses offenkundige Unrecht und Fehlurteil, dann folgt Akt zwei der Justizposse. Damit geht er juristisch gegen seine Stiftung vor, und das ist ein ausreichender Grund, ihm auch noch die Begünstigung zu entziehen, wie es in den meisten Stiftungsstatuten festgehalten ist.

Dass er nicht gegen seine Stiftung, sondern gegen einen ungetreuen Stiftungsrat prozessiert, nun, solche Differenzierungen sind den fürstlichen Richtern wesensfremd.

Es ist Unrecht, es ist offenkundiger Rechtsmissbrauch, es ist ein Hohn gegen jeglichen blossen Anschein einer Rechtsstaatlichkeit. Aber das Aufsehen hält sich in letzter Zeit in Grenzen. Warum?

Weil das Fürstentum das unverdiente Glück hat, dass andere Ereignisse solche kleineren Schweinereien überstrahlen. Da wäre der Gazakrieg. Israels Kriege in seiner Umgebung. Der Irankrieg mit Auswirkungen auf die gesamte Weltwirtschaft. Das immer erratischere Verhalten des US-Präsidenten, der jede Kritik an ihm mit Rachemassnahmen beantwortet.

Dann gäbe es den Benzin- und Ölpreis. Das Problem der blockierten Strasse von Hormuz. Den Ukrainekrieg. Chinas Ansprüche auf Taiwan. Das übliche Schlamassel in Lateinamerika. Die üblichen Tragödien in Afrika.

So kann das Ländle in diesem Windschatten seine kleineren und grösseren Schweinereien begehen, ohne dass das gross Aufmerksamkeit erregt.

Die 800 russischen Zombie-Fonds, die seit vielen Monaten herrenlos vor sich hindümpeln, während die in ihnen gelagerten Vermögenswerte von über 20 Milliarden Dollar verlottern – war da was, ist da was?

Das ist unverdientes Glück für das Fürstentum. Aber sicher kein tragfähiges Geschäftsmodell für die Zukunft.

5. Mai 2026/41 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/05/Bildschirmfoto-2026-05-04-um-14.33.29.png 539 1158 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-05-05 07:02:152026-05-04 14:58:51Fuhrwerken im Windschatten

Aus der Trickkiste der Treuhänder

Allgemein, Fürstenjustiz, Fürstentum Liechtenstein, Stiftungen, Untreuhänder

Zu treuen Händen? Da lachen die Liechtensteiner.

Gebildete Stifter sollten sich, bevor sie ihr Vermögen einem Liechtensteiner Treuhänder anvertrauen, an die Inschrift aus Dantes «Göttlicher Komödie» erinnern: «Lasst alle Hoffnung fahren, die ihr eintretet», steht dort über dem Tor zur Hölle.

Nun ist die Hölle ein eher unwirtlicher Ort, ein Inferno. Das Ländle hingegen wirkt auf den ersten Blick lieblich, putzig. Sanfte Hügel der Voralpen, kurlige Bewohner, ein echter Fürst, eine echte Fürstenbank, eine echte fürstliche Trutzburg. Die Einwohner sagen doch tatsächlich Fürscht, und bei offiziellen Anlässen vergessen sie nie, Seine Durchlaucht hinzuzufügen.

Ganz bieder und seriös kommt auch der liechtensteinische Treuhänder daher, der befliessen-untertänig versichert, dass ihm anvertraute Vermögenswerte in treuen und sicheren Händen seien, keine Sorge, das Geld ist unantastbar.

Sicher ist einzig, dass eine gute Chance besteht für den Treugeber, dass sein Geld dann mal weg ist. Teilweise oder vollständig. Und wie immer gilt hier der richtige Satz:

das Geld ist nicht weg, es ist nur woanders.

Um ihrem einzig wahren Antrieb im Leben zu frönen, der Geldgier, haben die fürstlichen Untreuhänder eine ganze Reihe von schmutzigen Tricks auf Lager. Unterstützt werden sie dabei von der fürstlichen Justiz, den fürstlichen Banken und fürstlichen Gutachtern. Denn im Ländle wäscht eine Hand die andere, so schmutzig sie auch sein mögen.

Nervt ein Stifter oder Begünstigter zu unangenehm, nützen alle Versuche, ihm gut zuzureden, er soll doch den Quatsch wie Fragen nach exorbitanten Honorarrechnungen sein lassen, nichts, dann muss zu anderen Massnahmen gegriffen werden.

Früher gab es da ein Allheilmittel, das fast immer für Ruhe im Karton sorgte. Nämlich die dezente Andeutung, dass der Treuhänder als aufrechter Staatsbürger sich dazu genötigt sehen könnte, dem Fiskus des Steuerstaats des Begünstigten der Stiftung auf deren Existenz hinzuweisen.

Denn möglicherweise könnte das Geld ja nicht steuerehrlich sein, und das sei immerhin eine Vortat zur Geldwäsche, und da verlange es schon mal die Standesehre des Untreuhänders, dass er aktiv Anzeige erstatten müsse.

Dumm nur: nach der Implosion dieses Geschäftsmodells, Stiftung als Schwarzgeldbunker, ist das meiste Geld versteuert.

Na und, sagt sich da der clevere Treuhänder, das sollte ja kein Hindernis sein. Er muss einfach etwas mehr Aufwand treiben, aber den bezahlt ja die Stiftung, kichert er.

Also beauftragt er einen Gutachter, praktischerweise verwandt oder verschwägert, mit einem Gefälligkeitsgutachten. Der kommt dann wunschgemäss zum Schluss, dass es sich hier höchstwahrscheinlich um Steuerhinterziehung handle. Gestützt auf dieses Gutachten, das er gleich beilegt, reicht der Stiftungsrat und Treuhänder dann in Ausübung seiner staatsbürgerlichen Pflicht zum Beispiel beim deutschen Fiskus eine Anzeige ein.

Der fackelt dann nicht lange und eröffnet ein Strafverfahren, was in Deutschland ab einem gewissen Betrag auch schnell einmal mit U-Haft für den Betroffnen begleitet ist. Der aus allen Wolken fällt, weil selbstverständlich ist alles korrekt versteuert.

Damit ist der liechtensteinische Treuhänder aber mal für eine ganze Weile seinen Quälgeist los, denn der ist vollamtlich damit beschäftigt, die deutsche Steuerfahndung davon zu überzeugen, dass hier nichts zu holen ist, weil es nichts Strafbares gibt.

Das ist wohlgemerkt nicht das üble Tun eines besonders skrupellosen Treuhänders. Das ist inzwischen Routine im Abwehrkampf gegen motzende Begünstigte.

Und das Schönste für den Treuhänder: geht der Falschbeschuldigte zum Gegenangriff über, zahlt dessen Stiftung sämtliche Verteidigungsmassnahmen des skrupellosen Liechtensteiners.

Wenn man das weiss, vergilbt das Bild des putzigen Ländles, und dahinter kommen Fratzen wie aus Dantes «Göttlicher Komödie» zum Vorschein.

13. März 2026/49 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/03/Bildschirmfoto-2026-03-11-um-09.38.52.png 826 1309 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-03-13 05:00:212026-03-11 10:39:26Aus der Trickkiste der Treuhänder
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