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Schlagwortarchiv für: Unrechtsstaat

Wann stürzt die Goldgrube ein?

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Skandale, Stiftungen

Wie Liechtensteins Treuhänder Milliarden verwalten – und ständig am Abgrund balancieren.

Liechtenstein zählt knapp 41’000 Einwohner. Gleichzeitig lagern oder werden im Fürstentum Vermögen verwaltet, deren Grössenordnung sich auf mehrere hundert Milliarden Franken beläuft. Je nach Berechnung – Banken, Fonds, Treuhandstrukturen und weitere Vermögenswerte zusammengenommen – bewegt sich die Summe deutlich über einer halben Billion Franken. Damit verwaltet das Land ein Vielfaches seines eigenen Bruttoinlandprodukts.

Das Geschäftsmodell ist seit Jahrzehnten dasselbe: Vermögen schützen, verschieben, strukturieren, vererben. Die juristischen Werkzeuge heissen Stiftung, Trust oder Anstalt. Nach aussen klingt das nach seriöser Vermögensplanung. Tatsächlich handelt es sich um Konstruktionen, die höchste Diskretion und komplexe Eigentumsverhältnisse ermöglichen. Genau deshalb sind sie bei ehrlichen Unternehmerfamilien ebenso beliebt wie bei Personen, die ihre Vermögensverhältnisse möglichst undurchsichtig gestalten möchten.

Wie gross der Anteil von Geldern aus kriminellen Quellen ist, weiss niemand. Niemand kann es wissen. Das ist gerade der Zweck vieler dieser Konstruktionen. Die Behörden betonen zwar regelmässig, dass die Geldwäschereivorschriften streng seien und internationale Standards eingehalten würden. Dennoch taucht Liechtenstein seit Jahrzehnten immer wieder in internationalen Steuer-, Korruptions-, Betrugs- und Sanktionsaffären auf. Das bedeutet keineswegs, dass sämtliche verwalteten Vermögen dubios wären. Aber es zeigt, dass ein erheblicher Teil des Geschäftsmodells von maximaler Verschwiegenheit lebt – und genau diese Verschwiegenheit zieht zwangsläufig auch problematische Kunden an.

Im Zentrum dieses Systems stehen die Treuhänder. Rund 130 zugelassene Treuhänder verfügen über die Lizenz, Stiftungen, Trusts, Anstalten und Gesellschaften zu errichten und zu verwalten. Rechnet man die zehntausenden aktiven Rechtsträger auf diese Zahl herunter, betreut jeder einzelne im Durchschnitt mehrere hundert Strukturen. Das entspricht Vermögenswerten in Milliardenhöhe pro Berufsträger.

Entsprechend attraktiv sind die Erträge. Die Gründung einer Stiftung kostet rasch mehrere tausend Franken. Hinzu kommen jährliche Verwaltungs-, Domizil-, Buchhaltungs- und Beratungsgebühren. Je nach Komplexität liegen diese oft zwischen einigen tausend und mehreren zehntausend Franken pro Jahr. Bei grossen internationalen Vermögen sind auch sechsstellige Honorare keineswegs aussergewöhnlich. Selbst konservativ gerechnet dürfte ein durchschnittlicher Treuhänder jährlich Gebühreneinnahmen im Millionenbereich generieren.

Natürlich ist das ungleich verteilt. Es gibt die kleinen Fische wie ein Philipp Wanger, der durch das Kapern einer einzigen Stiftung sich seit Jahren ein vorher nie erzieltes Monatseinkommen von über 75’000 Franken zugeschanzt hat. Und es gibt die grossen Haifische wie das Allgemeine Treuhandunternehmen, die Confida AG, die Trevisa Treuhand-Anstalt, dann Marxer & Partner, First Advisory Group und so weiter.

Wo enorme Vermögen verwaltet werden, entstehen zwangsläufig enorme Risiken. Ein Treuhänder bewegt sich permanent auf einer juristischen Gratwanderung. Er muss wirtschaftlich Berechtigte identifizieren, Geldwäschereivorschriften einhalten, Sanktionen beachten und gleichzeitig die Interessen seiner Klienten vertreten. Gerät ein Mandant wegen Betrugs, Korruption, Steuerdelikten oder Insolvenz ins Visier der Behörden, landet häufig auch der Treuhänder im Scheinwerferlicht. Nicht jeder wird strafrechtlich belangt – doch der Reputationsschaden kann existenzbedrohend sein.

Das spektakulärste aktuelle Beispiel liefert René Benko. Nach dem Zusammenbruch seines Signa-Imperiums tobt inzwischen ein internationaler Kampf um Stiftungen und Vermögenswerte. Ermittler, Insolvenzverwalter und Gläubiger versuchen zu klären, wer tatsächlich über welche Vermögen verfügte und ob Stiftungsstrukturen dazu dienten, Werte dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen. Auch Liechtenstein spielt in diesem Geflecht erneut eine prominente Rolle. Der Fall zeigt exemplarisch, weshalb Stiftungen zwar hervorragende Instrumente legaler Vermögensplanung sein können – im Ernstfall aber ebenso zum Schauplatz milliardenschwerer juristischer Schlachten werden.

Liechtenstein präsentiert sich gerne als blitzblanker Finanzplatz mit höchsten Compliance-Standards. Wer vom Geschäft mit maximaler Diskretion lebt, darf sich nicht wundern, wenn früher oder später auch jene anklopfen, die vor allem eines suchen – einen möglichst dichten Nebel um ihr Vermögen.

Und andere anklopfen, die auf der Suche nach Raubgut, gestohlenen oder hinterzogenen Vermögenswerten sind. Im absolutistisch regierten Unrechtsstaat Liechtenstein kein leichtes Unterfangen.

3. August 2026/53 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/08/Bildschirmfoto-2026-08-01-um-13.21.55.png 551 1227 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-08-03 08:55:322026-08-03 08:55:40Wann stürzt die Goldgrube ein?

Liechtensteins Doppelmoral

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale

Die Moral endet dort, wo das grosse Geld beginnt.

Liechtenstein pflegt sein Image wie kaum ein anderes Land. Rechtsstaat. Integrität. Nachhaltigkeit. Transparenz. Auf internationalen Konferenzen präsentiert sich das Fürstentum als Musterknabe eines sauberen Finanzplatzes. Wer den offiziellen Verlautbarungen glaubt, könnte meinen, zwischen Vaduz und Balzers werde ausschliesslich Vermögen verwaltet, das ebenso makellos ist wie die Alpenkulisse.

Die Wirklichkeit sieht deutlich weniger geschniegelt aus.

Denn überall dort, wo weltweit grosse Vermögen verwaltet, Stiftungen errichtet oder komplizierte Firmengeflechte aufgebaut werden, taucht refelmässig auch Liechtenstein auf. Besonders augenfällig sind die Verbindungen in den Nahen Osten. Vermögende Unternehmer- und Herrscherfamilien aus Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Katar, Kuwait oder anderen Golfstaaten gehören seit Jahrzehnten zur internationalen Kundschaft des Finanzplatzes. Die Treuhänder werben offen mit ihrer Erfahrung bei Family Offices, Stiftungen und generationenübergreifender Vermögensplanung für internationale Unternehmerdynastien. Daran ist zunächst nichts Illegales. Die Frage lautet vielmehr: Wo endet seriöse Vermögensverwaltung – und wo beginnt moralische Beliebigkeit?

Während Vaduz regelmässig Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und internationale Verantwortung beschwört, stammen erhebliche Vermögen aus Staaten, die genau für das Gegenteil bekannt sind. Saudi-Arabien steht wegen Menschenrechtsverletzungen seit Jahren in der Kritik. Der Jemenkrieg entwickelte sich zu einer der grössten humanitären Katastrophen der Gegenwart. Dennoch war dies nie ein Grund, auf die Vermögen wohlhabender Familien aus der Golfregion zu verzichten. Geld kennt keine Menschenrechte.

Besonders deutlich zeigte sich die Ambivalenz beim Iran. Liechtenstein übernimmt die Sanktionen der Schweiz und des Europäischen Wirtschaftsraums konsequent. Gleichzeitig wiesen internationale Prüfer von MONEYVAL darauf hin, dass einzelne liechtensteinische Banken Geschäftsmodelle mit starkem Iran-Bezug entwickelt hatten; die Bank Alpinum musste ihr auf Iran fokussiertes Geschäftsmodell bereits 2018 auf behördliche Anordnung aufgeben. Die Finanzmarktaufsicht verschärfte in den vergangenen Jahren ihre Erwartungen an den Umgang mit ausländischen Sanktionen erheblich, weil Verstösse existenzielle Risiken für den gesamten Finanzplatz bedeuten können. Die Botschaft ist eindeutig: Nicht moralische Bedenken treiben den Finanzplatz um, sondern die Gefahr, selbst von amerikanischen oder europäischen Sanktionen getroffen zu werden.

Wie schnell geopolitische Konflikte auf Vaduz zurückschlagen können, zeigt der Fall der Bank Alpinum. Ihr damaliger Eigentümer Yousef Sherkati unterhielt enge geschäftliche Beziehungen zum Iran. Als die USA ihre Sanktionen verschärften, geriet die kleine Bank plötzlich ins internationale Rampenlicht. Nicht etwa wegen einer strafrechtlichen Verurteilung, sondern weil Washington genau hinschaute. Auf einmal stand nicht nur eine Bank, sondern der Ruf des gesamten Finanzplatzes auf dem Spiel. Der Fall machte deutlich, wie eng Liechtenstein mit den politischen Verwerfungen des Nahen Ostens verflochten sein kann.

Auch die Bank Frick illustriert die Gratwanderung. Sie gilt als innovative Privatbank und Vorreiterin im Bereich digitaler Vermögenswerte. Gleichzeitig musste sie – wie der gesamte Finanzplatz – ihre Compliance-Strukturen laufend verschärfen, weil internationale Sanktionen, Geldwäschereivorschriften und geopolitische Risiken immer stärker in den Mittelpunkt rückten. Dass die Finanzmarktaufsicht regelmässig vor missbräuchlicher Verwendung des Namens der Bank warnt, ist nur ein kleines Symptom eines viel grösseren Problems: Wer weltweit Finanzdienstleistungen anbietet, zieht zwangsläufig auch Kunden und Strukturen an, die einer besonders intensiven Prüfung bedürfen.

Die offizielle Antwort aus Vaduz lautet stets gleich: Man halte sich an Recht und Gesetz. Das mag juristisch richtig sein. Aber nur innerhalb der Fürstenjustiz, die jeder Rechtsstaatlichkeit spottet. Politisch beantwortet es jedoch die eigentliche Frage nicht. Denn ein Finanzplatz entscheidet selbst, welche Kundschaft er aktiv umwirbt. Liechtenstein verdient nicht an Demokratie, nicht an Menschenrechten und auch nicht an humanitärer Verantwortung. Es verdient an Vermögen.

Wieso kein offenes Wort? Nicht das Märchen vom moralisch überlegenen Alpenstaat, sondern das offene Bekenntnis, dass wirtschaftliche Interessen regelmässig schwerer wiegen als moralische Ansprüche. Solange das Geld die Compliance-Abteilung passiert, ist fast alles willkommen. Die Hochglanzbroschüren sprechen von Werten. Die Bilanz spricht von verwalteten Milliarden.

Das Geschäftsprinzip ist: bringt es mich nicht ins Gefängnis, mache ich’s.

31. Juli 2026/90 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-29-um-10.09.48.png 578 1197 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-07-31 12:03:482026-07-29 10:10:20Liechtensteins Doppelmoral

Die Machtmaschine im Fürstenschloss

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Fürstentum Liechtenstein

Das Fürstenhaus Liechtenstein: Die erstaunlich skrupellose Karriere einer Dynastie.

Man muss dem Fürstenhaus Liechtenstein eines lassen: Kaum einer europäischen Dynastie ist es gelungen, sich über sieben Jahrhunderte so elegant durch alle politischen Systeme zu lavieren. Kaiserreich, Absolutismus, Revolutionen, Weltkriege, Kalter Krieg, Globalisierung – andere Königshäuser verloren ihre Macht, die Liechtensteiner verstanden es immer wieder, sie in neuer Form zu konservieren.

Der Mythos erzählt von einer ehrwürdigen Dynastie, die Kultur und Tradition bewahrte. Die Geschichtet eine andere: ein Lehrstück darüber, wie sich Besitz in Macht und Macht wieder in Besitz verwandelt.

Der märchenhafte Reichtum fiel schliesslich nicht vom Himmel. Die gigantischen Ländereien in Böhmen, Mähren, Österreich und Ungarn entstanden durch jahrhundertelange Nähe zum Haus Habsburg. Wer den Kaisern diente, wurde reich belohnt. So funktionierte Feudalismus. Aus den Erträgen riesiger Güter entstand jene Kunstsammlung, die heute als kulturelles Kronjuwel präsentiert wird. Rubens, van Dyck oder Raffael waren nicht nur Ausdruck exquisiten Geschmacks, sondern auch Symbole eines Vermögens, das auf feudalen Strukturen beruhte. Also auf Ausbeutung der Untertanen.

Dann kam das 20. Jahrhundert. Die Donaumonarchie zerfiel, nach dem Zweiten Weltkrieg enteigneten die Beneš-Dekrete den grössten Teil des liechtensteinischen Besitzes in der Tschechoslowakei. Rund 1’600 Quadratkilometer Land, Schlösser, Wälder und Güter gingen verloren. Historisch ist das ein reales Trauma der Familie.

Ebenso real ist, dass nach dem Zusammenbruch des Ostblocks der Versuch begann, zumindest Teile dieses Besitzes oder Entschädigungen zurückzuerlangen. Diplomatie, Gerichte, internationale Verfahren – alles wurde ausgeschöpft. Juristisch ist das legitim. Politisch muss man jedoch fragen, weshalb ausgerechnet nach dem Ende des Kommunismus plötzlich Eigentumsrechte wiederentdeckt wurden, die jahrzehntelang als endgültig erledigt galten. Der Versuch, das Rad der Geschichte zurückzudrehen.

Auch im eigenen Land nimmt Liechtenstein eine Sonderstellung ein. Während europäische Monarchen heute Bänder durchschneiden und Weihnachtsansprachen halten, verfügt der Landesfürst über reale politische Macht. Er kann Gesetze blockieren, Richter ernennen und erheblichen Einfluss auf zentrale Institutionen ausüben. Dass ein einzelner Mensch im 21. Jahrhundert derart weitreichende Befugnisse besitzt, wirkt wie ein politisches Fossil inmitten moderner Demokratien.

Hinzu kommt der Finanzplatz. Jahrzehntelang war Liechtenstein Synonym für Diskretion, Stiftungen und verschachtelte Vermögensstrukturen. Die internationalen Affären um Steuerflucht und undurchsichtige Konstruktionen beschädigten den Ruf des Landes nachhaltig. Das Fürstenhaus war zwar nicht mit jeder einzelnen Affäre verbunden, profitierte aber von einem System, das Wohlstand und internationale Bedeutung begründete. Nicht zuletzt durch seine Fürstenbanken LGT und LLB. Es ist offenkundig: politische Macht, wirtschaftliche Interessen und staatliche Institutionen in Liechtenstein sind nicht so voneinander getrennt, wie es ein moderner Rechtsstaat verlangen würde.

Daher ist das Ländle ein Unrechtsstaat, eine wahre Räuberhöhle, in der mit modernen und dennoch mittelalterlichen Methoden geraubt und enteignet wird.

Natürlich kann niemand in die Köpfe einer Dynastie blicken, die seit Jahrhunderten Macht ausübt. Doch Geschichte nährt Vermutungen. Wenn sich politische Entscheidungen immer wieder mit den Interessen derselben Familie decken, wenn Institutionen aussergewöhnlich eng mit der Monarchie verflochten bleiben und wenn Kritik regelmäßig an den Mauern eines sehr besonderen Staatswesens abprallt, dann ist klar: hier existiert ein System, das sich selbst erstaunlich erfolgreich schützt.

Vielleicht ist genau das die grösste Leistung des Fürstenhauses. Nicht der Erwerb von Schlössern oder Gemälden. Sondern die Fähigkeit, jede historische Zeitenwende in einen Vorteil zu verwandeln – und dabei bis heute das Bild eines idyllischen Alpenmärchens aufrechtzuerhalten. Hinter den sorgfältig restaurierten Fassaden steckt kein Märchenschloss, sondern eine der langlebigsten Machtmaschinen Europas. Die bereit ist, für den Eigennutz alles andere zu opfern.

20. Juli 2026/60 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-19-um-17.21.24.png 521 1200 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-07-20 11:56:562026-07-20 11:56:56Die Machtmaschine im Fürstenschloss

Das Infame des Unrechtstaats

Allgemein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Fürstentum Liechtenstein, Stiftungen

Der Anschein genügt – willkommen im Fürstentum der juristischen Fata Morgana

Die Rechtswissenschaft hat viele bemerkenswerte Konstruktionen hervorgebracht. Den Eventualvorsatz. Die culpa in contrahendo. Die Geschäftsführung ohne Auftrag. Alles kompliziert, aber immerhin nachvollziehbar. Doch Liechtenstein hat offenbar eine neue Disziplin erfunden: die Jurisprudenz des blossen Anscheins.

Dort genügt unter Umständen nicht einmal ein Interessenkonflikt. Nicht einmal eine mögliche Interessenkollision. Nein, es reicht bereits der blosse Anschein einer möglichen Interessenskollision. Man muss sich diese sprachliche Pyramide der Beliebigkeit langsam auf der Zunge zergehen lassen. Ein Anschein. Von einer Möglichkeit. Einer Kollision. Vier Ebenen von Unsicherheit, Spekulation und Vermutung – und am Ende steht die Abberufung eines Stiftungsrats oder Begünstigten.

Jeder Strafrichter würde bei einer derartigen Konstruktion vermutlich den Sitzungssaal verlassen. Jeder Zivilrechtler würde fragen: Wo sind die Tatsachen? Welche konkreten Handlungen? Welcher nachweisbare Schaden? Welche Pflichtverletzung?

Die liechtensteinische Fürstenjustiz antwortet sinngemäss: Ach, Tatsachen sind doch etwas für Formalisten.

Der eigentliche Skandal liegt nicht einmal in der Formulierung selbst, sondern in ihrer praktischen Wirkung. Wer einen unliebsamen Begünstigten loswerden will, muss keinen Interessenkonflikt mehr beweisen. Er muss lediglich eine Atmosphäre schaffen. Ein Verdachtsklima. Einen Nebel. Irgendetwas, das den Eindruck entstehen lässt, es könnte vielleicht irgendwann unter Umständen möglicherweise eine Interessenkollision entstehen.

Juristisch ist das ungefähr so präzise wie die Aussage, morgen könne eventuell schlechtes Wetter herrschen.

Übertragen wir dieses Prinzip einmal auf den Alltag.

Ein Autofahrer verliert seinen Führerschein, weil der Anschein besteht, dass er möglicherweise irgendwann zu schnell fahren könnte.

Ein Chirurg wird aus dem Operationssaal entfernt, weil der Eindruck entstehen könnte, er könnte vielleicht eines Tages einen Kunstfehler begehen.

Ein Richter wird seines Amtes enthoben, weil jemand den Verdacht äussert, er könnte theoretisch befangen wirken.

Jeder würde eine solche Rechtsordnung als kafkaesk bezeichnen.

Nur im liechtensteinischen Stiftungsrecht scheint daraus eine ernsthafte Entscheidungsgrundlage zu werden. Und das ist kein blosser Anschein.

Dabei lebt jeder Rechtsstaat von einem simplen Grundsatz: Nicht Vermutungen entscheiden, sondern Tatsachen. Nicht Stimmungen, sondern Beweise. Nicht der Eindruck, sondern das nachweisbare Verhalten.

Wer bereits aufgrund eines blossen Anscheins einer bloss möglichen Interessenkollision seine Stellung verliert, befindet sich nicht mehr auf dem Boden klassischer Rechtsstaatlichkeit. Er bewegt sich in einer Welt, in der subjektive Einschätzungen objektive Tatsachen ersetzen. Also in einem Unrechtsstaat.

Gerade im Stiftungsrecht ist das besonders heikel. Dort verfügen Stiftungsräte oft über erhebliche Vermögenswerte und weitreichende Entscheidungskompetenzen. Wer mit einer derart elastischen Begründung Personen aus ihren Funktionen entfernen kann, erhält ein Instrument, das sich auch strategisch einsetzen lässt. Aus einem Schutzmechanismus wird plötzlich ein Machtinstrument.

Vielleicht ist genau das der eigentliche Charme dieser Formel. Sie ist nahezu unangreifbar. Denn wie widerlegt man einen blossen Anschein? Wie beweist man, dass etwas nicht den Eindruck erweckt, irgendwann möglicherweise geschehen zu können?

Man kann es nicht.

Genau darin liegt ihre Eleganz – und ihre Gefährlichkeit.

Rechtsstaaten versuchen normalerweise, richterliche Willkür möglichst eng einzuhegen. Das gelingt durch klare Tatbestände, überprüfbare Kriterien und hohe Anforderungen an den Sachverhalt.

Das Fürstentum hat einen anderen Weg gewählt: Je unbestimmter der Begriff, desto grösser der richterliche Spielraum.

Der «blosse Anschein einer möglichen Interessenskollision» ist deshalb weniger ein juristischer Begriff als eine Einladung zur freien Interpretation. Er ersetzt Beweise durch Bauchgefühl, Tatsachen durch Vermutungen und Rechtssicherheit durch Unsicherheit.

Vielleicht sollte Liechtenstein diesen Gedanken konsequent weiterentwickeln. Künftig könnte bereits der blosse Anschein bestehen, dass ein Urteil möglicherweise rechtsstaatliche Defizite aufweist. Das wäre zwar noch kein Beweis.

Aber offenbar genügt dort manchmal schon der Anschein.

17. Juli 2026/53 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-15-um-11.53.43.png 554 1201 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-07-17 05:00:292026-07-15 11:54:34Das Infame des Unrechtstaats

Die zwei Geschwindigkeiten der fürstlichen Justiz

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Stiftungen, Treuhänder

Schneckentempo oder Sprint. Kommt darauf an, auf welcher Seite der Treuhänder steht.

Es gibt im Fürstentum Liechtenstein eine auffällige Asymmetrie, die sich durch zahlreiche Stiftungs- und Trustverfahren zieht. Sie betrifft nicht den Inhalt der Urteile, sondern deren Tempo. Und dieses Tempo entscheidet oft schon über den Ausgang eines Konflikts.

Wer als Begünstigter, Stifter oder Verwalter den Interessen eines mächtigen Treuhänders im Weg steht, erlebt häufig eine Justiz im Sprint. Geht es hingegen darum, einen Treuhänder wegen offensichtlicher Pflichtverletzungen oder Interessenkonflikten aus seinem Amt zu entfernen, verwandelt sich dieselbe Justiz in einen Marathonläufer. Aus Wochen werden Monate, aus Monaten Jahre. Am Ende ist es häufig so, dass Zeit selbst zur wirkungsvollsten Waffe geworden ist.

Sogar zu einer tödlichen, wenn die Urteilsfindung aus biologischen Gründen überflüssig wird, weil der Kläger verstorben ist.

Das Problem ist offensichtlich. In einer Stiftung verwaltet der Treuhänder Vermögen anderer. Er verfügt über Informationen, trifft Anlageentscheide, bestimmt den Zugang zu Unterlagen und beeinflusst die Kommunikation mit den Begünstigten. Je länger er im Amt bleibt, desto stärker verfestigt sich seine Position. Ein Verfahren, das sich über Jahre hinzieht, ist deshalb niemals neutral. Es verschafft dem Amtsinhaber einen erheblichen faktischen Vorteil. Von seinen ungestörten exorbitante Einkünften ganz zu schweigen.

Demgegenüber stehen Verfahren, in denen Begünstigte oder andere Beteiligte durch einstweilige Anordnungen oder rasche Entscheide ihre Position verlieren. Wer als unbequem gilt oder gegen einen Treuhänder opponiert, kann innerhalb kurzer Zeit aus Funktionen entfernt oder mit gerichtlichen Verfügungen konfrontiert werden. Bis sämtliche Instanzen entschieden haben, vergeht mitunter nur ein Bruchteil jener Zeit, die später benötigt wird, um Vorwürfe gegen den Treuhänder selbst überhaupt materiell zu prüfen.

Ein immer wieder diskutiertes Beispiel sind Verfahren um die Absetzung von Stiftungsorganen oder Treuhändern. Während entsprechende Gesuche oft jahrelang hängig bleiben, arbeitet die Zeit zugunsten des Angegriffenen. Er verwaltet weiterhin Vermögen, entscheidet über Auskünfte, finanziert seine Verteidigung vielfach indirekt aus Stiftungsmitteln und kann vollendete Tatsachen schaffen. Selbst wenn sich Vorwürfe später als berechtigt erweisen sollten, ist der Schaden längst eingetreten.

Genau hier liegt das rechtsstaatliche Problem. Gerechtigkeit besteht nicht nur aus richtigen Urteilen. Sie verlangt auch eine angemessene Verfahrensdauer. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat wiederholt betont, dass überlange Verfahren den Anspruch auf ein faires Verfahren verletzen können. Dieser Grundsatz gilt selbstverständlich auch für Liechtenstein.

Niemand verlangt, dass komplizierte Stiftungsverfahren über Nacht entschieden werden. Internationale Vermögensstrukturen sind komplex, Sachverhalte oft grenzüberschreitend. Doch dieselbe Komplexität müsste für alle Beteiligten gelten. Wenn Verfahren gegen Begünstigte in Rekordtempo abgewickelt werden können, während Verfahren gegen Treuhänder jahrelang liegen bleiben, entsteht zwangsläufig der Eindruck einer doppelten Geschwindigkeit. Einer parteilichen, fürstlichen Unrechtsjustiz.

Die Folge ist verheerend. Das Vertrauen in den Rechtsstaat schwindet. Begünstigte fragen sich, ob sie überhaupt noch eine realistische Chance besitzen, sich gegen übermächtige Verwalter zur Wehr zu setzen. Internationale Investoren beobachten aufmerksam, ob Eigentumsrechte tatsächlich wirksam geschützt werden oder ob sie lediglich auf dem Papier bestehen.

Eine Justiz, die den Faktor Zeit ungleich verteilt, entscheidet nicht nur durch ihre Urteile. Sie entscheidet bereits dadurch, wann sie urteilt. Und manchmal ist das der entscheidendere Richterspruch.

15. Juli 2026/44 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-13-um-19.02.34.png 571 1201 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-07-15 07:01:272026-07-13 19:03:09Die zwei Geschwindigkeiten der fürstlichen Justiz

Keine Gnade mit der Demokratie

Allgemein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Fürstentum Liechtenstein

Liechtenstein ist ein absolutistisches Relikt aus dunklen Zeiten.

Wie kann man sein Geld einem mittelalterlichen Fürstentum mitten in Europa anvertrauen? Wo kein Rechtsstaat existiert, sondern reine Willkür, eine parteiische fürstliche Justiz und reine Willkür.

Jüngstes Beispiel: die Debatte um den Schwangerschaftsabbruch. Was in den meisten zivilisierten Staaten Mitteleuropas längst gesetzlich erlaubt ist, steht im Fürstentum unter schwerer Strafe. Bis zu einem Jahr Gefängnis droht Frauen, die gegen das Abtreibungsverbot verstossen. Noch absurder: Ärzte dürfen Frauen in Not nicht einmal informieren oder beraten. Immerhin sind seit 2015 im Ausland durchgeführte Abtreibungen im Fürstentum straffrei.

Finsteres Mittelalter.

Das wollen die Untertanen des Fürstenhauses endlich ändern. Das ist aber gar nicht so einfach. Vor 15 Jahren stimmte Liechtenstein schon mal über eine Abtreibungsinitiative ab. Allerdings hatte der herrschende Erbprinz Alois bereits im Vorfeld angekündigt, dass er sein Veto einlegen werde, sollte sie angenommen werden. Dementsprechend knapp fiel dann das Ergebnis aus: 52 Prozent der Untertanen stimmten gehorsam dagegen, viele gingen allerdings aus Protest gar nicht erst abstimmen.

Nun unternimmt ein Initiativkomitee einen neuen Anlauf und will die für eine Abstimmung nötigen Unterschriften sammeln. Diesmal greift der absolutistische Herrscher allerdings schon jetzt ein und kündigt wieder sein Veto an, sollte die Initiative zustande kommen und sollte eine Mehrheit seiner Untertanen dafür stimmen.

Das machte der stockkatholische Erbprinz Alois in einem Interview mit seiner Untertanenzeitung Vaterland klar. Er sehe das «zentrale Rechtsgut des Lebensschutzes» nicht gewährleistet.

In allen übrigen zivilisierten Staaten Europas, auch in denen, die noch formell Monarchien sind, dürfte der Monarch eine solche Meinung auch äussern. Und wäre selbstverständlich berechtigt, gegen ein solches Vorhaben zu stimmen. Nach dem schönen Prinzip seit der Aufklärung: one man, one vote.

Aber doch nicht in Liechtenstein. Hier gilt die fürstliche Regel: meine Untertanen, fälschlich als Souverän bezeichnet, dürfen gerne über alles abstimmen. Solange sie so stimmen, wie es dem Erbprinzen passt.

Schon sein Vater Hans-Adam II. hatte damit gedroht, die fürstliche Trutzburg ob Vaduz zu verlassen und ins Exil zu gehen, sollten ihm seine Untertanen nicht noch mehr absolutistische Macht zugestehen. Was sie dann verängstigt auch taten.

Diese unbeschränkte Macht bezieht sich nicht nur auf die Ergebnisse von Abstimmungen. Sollte es die Regierung von Fürstens Gnaden wagen, eine Entscheidung zu treffen, die auf höchstes Unwohlsein trifft, dann kann sie zum Teufel gejagt werden. Sollte das Parlament ein Gesetz beschliessen, das dem Herrscher nicht passt, kann er es auflösen. Sollte ein Richter ein Urteil fällen, das den Interessen des Fürstenhauses oder der fürstlichen Banken widerspricht, dann kann der Fürst diesen Richter einfach nicht mehr wiederwählend, denn er ist das Zünglein an der Waage dabei.

Natürlich kommt das alles faktisch nie vor. Parlament, Regierung und Richter wissen, wo der Hammer hängt. Der Souverän weiss auch, dass er nur so lange souverän ist, wie seine Meinung mit der des Fürstenhauses übereinstimmt.

Das alles sind absurd-anachronistische Zustände. Nackte Machtausübung, verkleidet in folkloristische Hochzeiten und huldvolle Empfänge am Nationalfeiertag, wo sich der Erbprinz hemdsärmelig, aber vorsichtshalber von Bodyguards begleitet, unters Volk mischt.

Wobei er versucht, es vergessen zu machen, dass es sich bei den Liechtensteinern nicht etwa um selbstbestimmte Staatsbürger handelt, die über ihr eigenes Schicksal bestimmen dürfen.

Sondern es sind Untertanen, Fürstenknechte, gehorsame Diener.

Nicht nur der Fall des Abtreibungsverbots ist im Ländle überfällig. Auch dem Fürstenhaus müsste eine Grenze gezogen werden. Damit auch Liechtenstein endlich im 21. Jahrhundert ankommt.

 

22. Juni 2026/53 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/06/Bildschirmfoto-2026-06-19-um-12.05.42.png 565 1201 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-06-22 07:03:112026-06-19 12:10:38Keine Gnade mit der Demokratie

Eigentlich sollte Liechtenstein eine Sumpflandschaft sein

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Fürstentum Liechtenstein, Untreuhänder

Neues von einer Gold-Bude, die schon einmal Schlagzeilen machte.

Helmut und Katarina Kaltenegger haben ein goldiges Geschäftsmodell. Kaufe bei ihnen Gold, zahle es in bequemen Raten ab, und in wenigen Jahren kriegst du das Gold physisch und erst noch einen netten Abschlag auf den Preis. Wie das geht? Nun, selbst Alchemisten wundern sich.

Bereits im Oktober 2024 hat untreuhaender.li über die Firma TGI, die eine stilisierte Fürstenkrone im Logo trägt, berichtet. Damals hiess sie noch GGMT – und stand in Wien vor Gericht. Anklage: «Das Geschäftsmodell hat laut der Anklageschrift rund 21.000 Geschädigte bei einem Gesamtschadensvolumen von 34,6 Millionen Euro hinterlassen.»

Der Prozess endete im März 2025 mit rechtskräftigen Freisprüchen. Das Gericht sah den Schuldnachweis als nicht erbracht an. Obwohl die Chose schwer nach einem Schneeballsystem roch.

Aber he: Die Firma GGMT ist Geschichte, aber auferstanden ist die Firma TGI. Mit tollem Logo, tollen Versprechen – und Sitz in Liechtenstein. Diesmal soll das Gold aus Ghana kommen. Einmaliger Vorteil: «Zwischen dem Preis des Rohgoldes und dem Preis des Feingoldes besteht eine Handelsspanne, die es uns ermöglicht, Ihren Goldankauf mit einem Rabatt zu versehen.»

Und zwar eine ganz gewaltige Handelsspanne, die allerdings sonst niemand entdeckt hat.

Das konnte die TGI ein Weilchen völlig unbelästigt durch die fürstlichen Aufsichtsorgane im Ländle behaupten. Als die deutsche Bafin im März dieses Jahres den Vertrieb gewisser Produkte der Kalteneggers in Deutschland verbot und als bereits weitere Ermittlungen in Österreich unterwegs waren, wachte dann endliche die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) auf.

Sie verbot nicht nur den weiteren Vertrieb von fast allen verbleibenden TGI-Produkten, sie ordnete auch an, dass die Bude bereits eingesammelte Einlagen zurückerstatten müsse.

Das liess die TGI allerdings wie immer ziemlich unbeeindruckt; man verkaufe lediglich Gold, unterstehe daher nicht der FMA und brauche auch nicht ihre Bewilligung.

Aber gut, meinte die TGI, dann werde halt rückabgewickelt, aber das könne leider dauern. Monatelang dauern.

Sozusagen als Beschleunigungsmassnahme liess nun die fürstliche Staatsanwaltschaft doch tatsächlich die TGI-Zentrale in Vaduz durchsuchen. Sie hat den Verdacht, dass das Unternehmen und seine Mitarbeiter sich gewerbsmässigen schweren Betrugs, Geldwäsche und Verstössen gegen das BAnkengesetz schuldig gemacht haben. Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

Allerdings stünden nun «umfangreiche Ermittlungen» bevor, meint die Staatsanwaltschaft. Was das im Unrechtsstaat Liechtenstein bedeutet, weiss man aus anderen Fällen. Auch das kann dauern. Und dauern. Und dauern.

Als kleiner Kollateralschaden nahm der Privatsender Puls 4 seine Reality-Show «Die Kalteneggers – eine Familie im Goldrausch», aus seiner Mediathek.

Nun muss man natürlich sagen, dass eigentlich jeder selbst schuld ist, der auf diese Ankündigung vertraut:

Oder das hier für bare (Gold)münze nimmt:

Der hier ist auch nicht schlecht:

Wer möchte da nicht zugreifen? Das Superwahnsinns-Spezialangebot: Der «Customer Basic 2 % + Treuerabatt». Ganz einfach. Man kauft Gold zum Tagespreis. Das erhält man nach 36 Monaten physisch, währenddessen ist der Vertrag nicht kündbar. Aber, 36 Monate lang gibt es jeden Monat 2 Prozent Preisnachlass. Und am Schluss noch 36 Prozent Treuerabatt obendrauf.

Man rechne. Kauft einer heute für 1000 Franken Gold, dann bekäme er darauf am Ende der Laufzeit einen Gesamtrabatt von sagenhaften 69,1 Prozent.

Zu schön, um wahr zu sein. Um da misstrauisch zu werden, braucht es sicherlich nicht die geballte Finanzkompetenz der FMA. Das sieht jeder blutige Laie, dass da wohl etwas nicht stimmen kann.

Aber, solange die Firma brav Steuern zahlt, sicherlich auch liechtensteinische Fürstenbanken verwendet und ja eigentlich keine krummeren Dinge dreht als viele fürstliche Treuhänder und Untreuhänder, die mit anderen Methoden Menschen um ihr Geld bringen, gibt es doch eigentlich kein Problem.

Ausser, es stinkt dann doch zum Himmel. So wie die 800 russischen Zombie-Trusts. Bei denen sich übrigens auch immer noch keine Lösung abzeichnet.

Solche Zustände gibt es nur in dieser Räuberhöhle namens Fürstentum Liechtenstein.

19. Juni 2026/62 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/06/Bildschirmfoto-2026-06-18-um-16.22.50.png 632 1153 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-06-19 07:04:352026-06-18 16:46:53Eigentlich sollte Liechtenstein eine Sumpflandschaft sein

Die Insel der Rechtsverbieger

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Stiftungen

Der Fall Benko illustriert, wie unterschiedlich im Fürstentum und in europäischen Rechtsstaaten vorgegangen wird.

René Benko sitzt in Untersuchungshaft. Seine Signa-Gruppe ist kollabiert. Insolvenzverwalter, Staatsanwälte und Ermittler in Österreich, Deutschland und der Schweiz durchforsten Aktenberge, rekonstruieren Geldflüsse und versuchen herauszufinden, wo Milliarden geblieben sind. Was dabei immer wieder auftaucht, sind Stiftungen, Trusts und andere Konstruktionen, die den Blick auf Vermögen erschweren.

Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat Anfang Juni 2026 eine weitere Betrugsanklage gegen  Benko eingebracht.

Doch während die Behörden in Wien, München oder Zürich zunehmend den Verdacht äussern, dass solche Konstruktionen nicht nur der Nachfolgeplanung oder dem Vermögensschutz dienten, sondern auch der Abschirmung wirtschaftlicher Kontrolle, herrscht in Liechtenstein eine bemerkenswerte Gelassenheit.

Der Kontrast könnte kaum grösser sein.

In Österreich wird gegen Benko wegen verschiedener Verdachtsmomente ermittelt. Deutsche Behörden beschäftigen sich mit mutmasslichen Vermögensverschiebungen und Fragen der tatsächlichen wirtschaftlichen Verfügungsgewalt. Schweizer Gerichte und Behörden arbeiten mit internationalen Rechtshilfeersuchen zusammen und unterstützen die Aufarbeitung eines der grössten Wirtschaftsskandale im deutschsprachigen Raum.

Liechtenstein hingegen ist die Insel der Ruhe und der Rechtlosigkeit.

Dabei spielen gerade liechtensteinische Stiftungen seit Jahrzehnten eine zentrale Rolle in internationalen Vermögensstrukturen. Offiziell dienen sie legitimen Zwecken: Nachlassplanung, Vermögensschutz, philanthropischen Aktivitäten. In der Praxis haben sie jedoch noch einen weiteren Vorteil: Sie erschweren die Feststellung, wer tatsächlich über Vermögenswerte verfügt und wer wirtschaftlich davon profitiert.

Genau diese Funktion steht im Zentrum der Benko-Affäre.

Die entscheidende Frage lautet nämlich nicht, wem Vermögen auf dem Papier gehört. Die entscheidende Frage lautet, wer darüber faktisch verfügen kann.

In Deutschland und Österreich wird diese Frage offensiv gestellt. Dort interessiert die Ermittler nicht nur die juristische Form, sondern die wirtschaftliche Realität. Wer gibt Anweisungen? Wer entscheidet über Ausschüttungen? Wer kontrolliert Stiftungsräte? Wer kann Vermögen verschieben?

In Liechtenstein dagegen dominiert traditionell ein formaler Ansatz. Solange die juristischen Dokumente stimmen, gilt die Konstruktion als unangreifbar. Die Stiftung erscheint als eigenständiges Rechtssubjekt. Der Stifter verschwindet hinter einer Wand aus Urkunden, Reglementen und Treuhändern. So wie bei der Ingbe- und der Arual-Stiftung.

Genau darin liegt das Problem. Typisch Fürstenjustiz: Das Oberlandesgericht in Liechtenstein hat eine einstweilige Verfügung aufgehoben, mit der rund 50 Millionen Franken der Ingbe-Stiftung eingefroren waren. Besonders bitter für den Insolvenzverwalter: Gemäss dem Beschluss muss er Verfahrenskosten von insgesamt rund 317’000 Franken tragen.

Wenn eine Stiftung zwar formal unabhängig ist, tatsächlich aber weiterhin dem Willen ihres Gründers folgt, stellt sich die Frage, ob sie nicht eher Tarnkonstruktion als unabhängige Institution ist.

Bei gewöhnlichen Bürgern würden Behörden eine solche Diskrepanz zwischen Form und Realität kaum akzeptieren. Wer einem Gläubiger Vermögen entziehen will, kann sich schliesslich auch nicht einfach hinter einem Stück Papier verstecken. Bei milliardenschweren Stiftungskonstruktionen scheint jedoch häufig ein anderer Massstab zu gelten.

Das Benko-System legt diese Widersprüche schonungslos offen.

Während Insolvenzverwalter und Ermittler in mehreren Ländern versuchen, die tatsächlichen Machtverhältnisse hinter einem Geflecht von Gesellschaften und Stiftungen zu rekonstruieren, verteidigt Liechtenstein jenes System, das solche Verschleierungen überhaupt erst ermöglicht. Die Fürstentumsbehörden betonen regelmässig die Qualität ihres Rechtsstaats und die Professionalität ihres Finanzplatzes. Doch gerade der Fall Benko wirft die Frage auf, ob diese Professionalität nicht allzu oft mit institutioneller Blindheit verwechselt wird.

Die eigentliche Bewährungsprobe für Liechtenstein beginnt deshalb erst jetzt.

Nicht die Frage, ob die Stiftungen formal korrekt errichtet wurden, ist entscheidend. Sondern ob der politische Wille vorhanden ist, hinter die juristische Fassade zu blicken.

Österreich, Deutschland und die Schweiz scheinen dies zunehmend zu tun. Liechtenstein dagegen ist noch immer ein Ort, an dem die Hülle wichtiger ist als der Inhalt.

Und genau deshalb steht nicht nur Benko vor Gericht der öffentlichen Meinung, sondern auch ein Geschäftsmodell, das jahrzehntelang davon lebte, wirtschaftliche Macht hinter rechtlichen Konstruktionen zu verstecken.

18. Juni 2026/23 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/06/Bildschirmfoto-2026-06-17-um-14.55.21.png 508 1195 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-06-18 07:04:322026-06-17 14:57:04Die Insel der Rechtsverbieger

Rechtsverdreher

Allgemein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Untreuhänder

Wie können sich Juristen in Liechtenstein im Spiegel anschauen?

Der grosse Schriftsteller Balzac hat sie unüberbietbar gewürdigt, der grosse Karikaturist Daumier hat sie in nicht überbietbarer Hässlichkeit gezeichnet: Rechtsanwälte, Advokaten, Richter und andere Schandflecke einer ehrbaren Zunft.

Beide kannten das Liechtensteiner Rechtssystem nicht.

Sonst wären ihnen vielleicht mehr Ausdrücke eingefallen. Wie Gesetzesverdreher, berufsmässiger Nebelwerfer, juristischer Taschenspieler, Advokat der Spitzfindigkeit, Mietmaul des Rechts, Gaukler des Verfahrensrechts, Paragrafenschieber, Justizschmarozer, gebührenmaximierter, Aktenaufbläher, Advokat der Winkelzüge, Advokaten, die im Nebel gedeihen und in der Klarheit verkümmern.

Einer, der das Gesetz nicht anwendet, sondern bewirtschaftet. Ein Händler mit Paragraphen statt mit Waren, ein Virtuose der juristischen Finte.

Ist das zu viel der Ehre für die fürstliche Rechtszunft im Ländle?

Keineswegs. Unglaublich, aber wahr: es soll immer noch Beobachter geben, die Liechtenstein für einen Rechtsstaat halten. Natürlich behaupten das die Rechtsvertreter selbst lauthals und bei jeder Gelegenheit.

Hier herrsche eine hohe und exemplarische Rechtsstaatlichkeit mit kurzer Verfahrensdauer und einer bürgernahen Justiz. Das sei international anerkannt, effizient und zudem auch reformbereit.

Nichts wäre weiter von der Wirklichkeit entfernt.

Wer in Liechtenstein sein Recht sucht (und nicht findet), braucht zunächst einmal tiefe Taschen. Denn dem Fürschten hatte es geruht, dass nur Liechteiner Advokaten vor Liechtensteiner Gerichten plädieren dürfen. Dementsprechend verlangen sie exorbitante Honorare. Gerne 600 Franken die Stunde aufwärts, auch Hilfsarbeiter schlagen mit 300 und mehr zu Buche, und es ist immer wieder erstaunlich, wie viele Stunden so ein Anwaltstag hat und wie viele Tage er für das Durchdringen auch einfacher Rechtsprobleme aufwenden muss.

Vorausgesetzt, es findet sich überhaupt ein Anwalt, wenn es gegen seine Zunftgenossen Treuhänder gehen soll. Da hat der Mandant oft und nicht zu Unrecht den Eindruck, dass er eigentlich gegen zwei Anwälte kämpfen muss. Den gegnerischen – und seinen eignen.

Abgesehen davon, dass alle Richter das von Fürsten Gnaden sind und sich niemals diese Sinekure mit Urteilen, die fürstliches Unbehagen auslösten, verscherzen würden.

Auch die kurze Verfahrensdauer findet nur in einem Fall Anwendung. Wenn es gegen einen frechen ausländischen Kläger oder Beklagten geht, der sich irgendwie unbotmässig verhalten hat. Indem er es zum Beispiel wagte, exorbitante Honorarrechnungen bei der Verwaltung einer Stiftung in Frage zu stellen.

Solche Prozesse finden ganz schnell ihr Ende, durch alle Instanzen hinweg in wenigen Wochen. Natürlich zuungunsten des ausländischen Klägers, versteht sich.

Wird der aber noch frecher und klagt tatsächlich einen liechtensteinischen Untreuhänder ein, dann dauert es. Und dauert. Und dauert. Wochenlang, monatelang, jahrelang. Nur schon in der ersten Instanz.

Da gibt es Schriftwechsel ohne Zahl und im Umfang von Hunderten von Seiten, natürlich bezahlt durch die Stiftung der Klägers, die sich gegen ihn wehrt, missbraucht durch ihre Stiftungsräte, obwohl er eigentlich der Begünstigte wäre.

Es gibt Spezialisten wie den stellvertretenden Regierungschef Liechtensteins, die problemlos Hunderte, insgesamt Tausende von völlig überflüssigen Seiten vollschmieren. Einziger Sinn und Zweck: pro Seite kann man locker 1000 Franken verrechnen, selbst wenn man mehr oder minder das Telefonbuch abschreibt.

Auch vor Parteienverrat schrecken sie nicht zurück.

Aber das ist noch nicht alles. Spricht es gegen den liechtensteinischen Beklagten, dann sind sie geradezu ingeniös in der Erfindung von Rechtsbegriffen, die ausserhalb des Fürstentums noch nie jemand gehört hat. Zum Beispiel der berühmt-berüchtigte blosse Anschein einer möglichen Interessenskollision.

Was das ist? Nun, ein blosser Anschein einer möglichen Rechtsstaatlichkeit ist dann gegeben, wenn man von Liechtenstein spricht.

Liegt die Interessenskollision aber auf der Hand, ein ungetreuer Treuhänder, der tief in die Geldtöpfe gegriffen hat, wehrt sich gegen seine Absetzung, dann sehen die Richter selbst das Offenkundige nicht. Können nicht erkennen, sehen keine ausreichenden Hinweise, halten nicht alle Voraussetzungen für erfüllt, und was der juristischen Rabulistik noch mehr ist.

Nicht nur der aussenstehende Laie fragt sich: wie können das all diese Rechtsverdreher und Winkeladvokaten vor ihrem Gewissen rechtfertigen?

Die Antwort ist allerdings ganz einfach: durch jahrelange Abhärtung. Den wer als Rechtsanwalt oder Richter in Liechtenstein an den Rechstsstaat glaubt, sollte sofort den Beruf wechseln. Aber wer will das schon.

8. Juni 2026/48 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/06/Bildschirmfoto-2026-06-06-um-15.06.29.png 537 1188 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-06-08 07:02:352026-06-06 15:15:39Rechtsverdreher

Das Ländle könnte ein sicherer Hafen sein

Allgemein

Wenn nur nicht die Geldgier der Treuhänder wäre.

So vieles spricht dafür, gerade in unsicheren Zeiten wie heute grosse Vermögen im kleinen Fürstentum anzulegen.

Der kleine Fleck an der Seite der Schweiz ist politisch extrem stabil, schuldenfrei und hat ein AAA-Rating. Seine Währung ist der Schweizerfranken. Dadurch hat das Ländle zwar keinen direkten Einfluss auf die Währungspolitik, benützt aber die härteste Währung der Welt.

Mit Stiftungen und Trusts stehen juristische Konstruktionen zur Verfügung, mit denen Vermögen langfristig strukturiert werden kann. Die Trennung von Eigentum und Kontrolle ermöglicht ein hohes Mass an Diskretion.

Auch eine generationenübergreifende Planung ist möglich. Hinzu kommen sehr erträgliche Steuern.

Ein ganzes Bündel von Gründen, wieso reiche Menschen sich geradezu darum drängeln sollten, ihr Vermögen in Liechtenstein anzulegen oder verwalten zu lassen.

Das wäre eine klassische Win-win-Situation. Die Vermögenden wissen ihr Geld in Sicherheit und sind auch gerne dafür bereit, etwas mehr als die üblichen Ansätze zu zahlen. Durch den Geldzufluss und die Anlage stehen Hunderte, Tausende von Mitarbeitern der Finanzhäuser in Lohn und Brot und haben ein geregeltes Auskommen.

So könnte es sein, so ist es aber nicht.

Der Nahe Osten steht in Flammen, eigentlich müssten sich Mullahs, Scheichs, reiche Bewohner der kleinen Emirate und des Irans auf den Füssen stehen, um ihr Geld ins Ländle zu tragen.

Tun sie aber nicht.

Denn wenn ein verunsicherter Reicher sich erkundigt, wo er denn sein Geld in Sicherheit bringen könnte, er habe da an Liechtenstein gedacht, dann wiegt ein Berater, der sein Geld wert ist, bedenklich den Kopf hin und her.

Er zählt kurz die Vorteile auf, dazu noch die zentrale Lage Liechtensteins und die Tatsache, dass es sich tatsächlich noch um eine Monarchie handelt, in der der Fürst, bzw. der regierende Erbprinz, über absolutistische Macht verfügen.

Aber dann braucht der Berater die Finger beider Hände, um all die Gründe aufzuzählen, die gegen eine Geldanlage in Liechtenstein sprechen:

– das Fürstentum ist kein Rechtsstaat, seine Gerichte legen die Gesetze nach Gutdünken und willkürlich aus

– in jedem dieser Finanzgefässe muss ein liechtensteinischer Treuhänder im Entscheidungsgremium Einsitz nehmen, Gefahr

– Stifter und Begünstigter haben im Ernstfall keine Chance, ihre berechtigten Interessen durchzusetzen

– vom Fall Bacardí abwärts zeigen Untreuhänder und Richter, dass sie selbst vor Raubzügen am helllichten Tag nicht zurückschrecken

– gegen die Finanzmafia in Liechtenstein anzutreten ist so aussichtslos wie gegen die Mafia in Sizilien

– selbst viel Geld und die besten Anwälte vermögen gegen die Mauer der Komplizenschaft im Ländle nichts auszurichten

– im Streitfall bestünde die einzige Chance darin, den Rechtsfall aus dem Ländle herauszuverlegen, das wird mit allen Mitteln verhindert

– allzu häufig verröcheln solche Auseinandersetzungen in der Instanzenleiter, über Jahre hinweg geht es hinauf und hinunter

– alle Beteiligten wissen, dass das Fürstenhaus seine schützende Hand über sie hält, schliesslich gehören ihm die grössten Banken

Wenn der Berater darauf lustig ist, zählt er dann noch die jüngsten Skandale von veruntreuten Geldern, ausgenommenen Stiftungen, beraubten Begünstigten und ungeheuerlichen Gerichtsurteilen auf.

Danach sagt sich jeder Reicher, der nicht von allen guten Geistern verlassen ist: also gut, Liechtenstein – niemals.

10. April 2026/48 Kommentare/von Treuhänder
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