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Schlagwortarchiv für: Unrechtsjustiz

Zombies leben länger

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Treuhänder

Vor allem, wenn sie durch Liechtenstein wanken.

Seit nun anderthalb Jahren tut der Finanzplatz das, was er am liebsten tut, wenn es ein unangenehmes Problem gibt. Rekordversuche im Aussitzen aufstellen.

Das Problem sind rund 800 Trusts und Stiftungen im Ländle, die rechtlich bis heute existieren, aber faktisch handlungsunfähig sind. Bis Herbst 2024 konstruierten liechtensteinische Treuhänder fröhlich solche Vehikel für reiche Russen, als gäbe es keinen Ukrainekrieg. Selbst sanktionierte Oligarchen durften mit ein paar zwischengeschalteten Tarnkonstruktionen ihr Geld im Fürstentum lagern.

Dann sprach die Finanzmarktaufsicht (FMA) ein Machtwort; selbst der damalige Präsident der hochwohllöblichen Treuhandkammer war auf einer Sanktionsliste der US-Behörde Ofac gelandet. Das löste eine Massenflucht aus.

Seither stehen die Zombies blöd herum. Da ihre handlungsberechtigten Organe Hals über Kopf die Flucht ergriffen haben, sind keine Transaktionen, keine Verwaltung, keine Liquidation möglich. über 20 Milliarden Dollar dümpeln vor sich hin; Wertanlagen verlieren mangels Unterhalt massiv an Wert.

Regierung, Fürst und sein Stellvertreter auf Erden; Erbprinz Alois, taten zuerst so, wie sie immer tun: Problem? Gibt es hier ein Problem? Wir sehen kein Problem.

Als das Problem dann unübersehbar wurde, und dank Dominoeffekt auch auf den üblichen kleinen Inseln domizilierte Holdingstrukturen zu verwesen begannen, weil sie weder Gebühren zahlen noch Investitionsentscheide treffen konnten, wurde es zum internationalen Skandal.

Und Liechtenstein liegt zwischen Hammer (US-Sanktionen) und Amboss (russisches Eigentum, auch von nichtsanktionierten Russen).

Tolles Zwischenresultat: Auflösung riskant, Weiterführung riskant, Stillstand riskant. Denn nachdem schon diverse Kollegen auf der US-Sanktionsliste landeten, will sich nach wie vor kein liechtensteinischer Treuhänder die Finger an einem solchen Zombie verbrennen.

Was tun, fragen sich die Herrschenden im Ländle und knabbern an den Fingernägeln. Und versuchen es mit einer typisch liechtensteinischen Schwiemel-Lösung.

Man fragt bei der Ofac an, ob Lizenzen zur Abwicklung erteilt werden könnten, was aber naturgemäss dauert, wenn man überhaupt eine Antwort bekommt. Dann findet ein Fingerhakeln zwischen dem Staat und den Treuhändern statt, wer Verantwortung und Haftung übernimmt, wenn dem Treuhänder was zustossen sollte. Und schliesslich versucht man still und leise, Teilliquidationen durchzuführen und besonders massiv auftretende Russen mit milden Gaben zu beschwichtigen.

Je länger dieser Skandal andauert (und die nächsten, siehe Venezuela, Iran und Ungarn, stehen in den Startlöchern), desto mehr leidet das Image von Liechtenstein als diskreter, seriöser Finanzplatz mit hoher Sicherheit.

Auf der anderen Seite: diese Reputation hat sich das Ländle ja spätestens seit den Steuerskandalen und seither mit der nicht abreissenden Kette von Stiftungsskandalen (Bacardí und Co.) sowieso schon ruiniert.

Allerdings werden dabei normalerweise Privatpersonen enteignet und bestohlen, die von ihren Staaten nicht gross beschützt oder unterstützt werden. Sondern im fürstlichen Instanzenzug der Unrechtsjustiz verröcheln.

Hier aber sind auch die Regierungen der USA und Russlands involviert. Die eine will die möglichst brutale Durchsetzung ihrer Sanktionen. Die andere will das Eigentum ihrer Staatsbürger auch im Ausland beschützen.

Das einzige Glück für das Fürstentum ist, dass andere Probleme (Naher Osten) diesen Skandal übertönen. Aber das wird nicht ewig so bleiben.

 

21. April 2026/41 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/04/Bildschirmfoto-2026-04-20-um-15.31.27.png 534 965 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-04-21 07:08:592026-04-20 15:36:18Zombies leben länger

Richter im Unrechtsstaat

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Treuhänder

In Liechtenstein kann man sich nicht auf die Justiz verlassen.

Der Rechtsstaat ist ein Bollwerk gegen Willkür, Faustrecht und Barbarei. Wenn er funktioniert, gibt er dem Einzelnen Sicherheit und Schutz.

In Zentraleuropa wird das Wissen, im Streitfall ein Gericht anrufen zu können und meistens ein akzeptables Urteil zu bekommen, als selbstverständlich vorausgesetzt.

Dabei wird übersehen, dass es mitten in diesem Zentraleuropa ein mittelalterlich beherrschtes Fürstentum gibt, in dem sich Richter als willige Erfüllungsgehilfen der Interessen von Mächtigen und Einflussreichen sehen.

Sie wissen auch, dass sie ihre gut bezahlten Stellen einzig und alleine dem absolutistisch herrschenden Fürsten, bzw. seinem Erbprinzen Alois verdanken. Der seine Gunst auch schnell entziehen kann, wenn ein Richter in seinen Augen frech wird.

So hatte ein Verwaltungsrichter in einem Vortrag seine Meinung über die Rolle des Verfassungsgerichts geäussert. Eine falsche Meinung, denn er behauptete doch, dass der Schutz und die Auslegung der Verfassung durch dieses Gericht der Meinung des Fürsten vorgehe.

Schwerer Fehler, dem Richter wurde daraufhin vom Fürsten die Wiederernennung verweigert – auch gegen den Willen des Parlaments. Denn hier ging es ums Prinzip. Was Recht ist und was nicht, das bestimmt im Zweifelsfall nicht das Verfassungsgericht, sondern nur der Fürst.

Dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) darin einen Verstoss gegen die Menschenrechtskonvention sah – was kratzt das das Fürstenhaus.

Der Anti-Korruptions-Fachausschuss der Europarat (GRECO) stellt immer wieder fest, dass in Liechtenstein weitergehende Integritätsstandards für Abgeordnete, Richter und Staatsanwälte notwendig seien. Konkret:

  • Fehlende oder unklare Vorgaben bei Integritätsanforderungen für Richter und Staatsanwälte.

  • Potenzielles Risiko von Interessenkonflikten oder Einflussnahme, wenn Standards nicht ausreichend klar geregelt sind.

  • Die Tatsache, dass Laienrichter mitwirken und Teilzeit- und Ad-hoc-Richter eingesetzt werden, wirft Fragen nach Konsistenz und Kontinuität der Rechtsprechung auf.

In allen Skandalen der jüngeren Vergangenheit (Geldwäscherei, Entgegennahme von kriminellen Geldern, Steuerhinterziehungsskandale) wurden in Liechtenstein Banken, Politiker und auch Justizbehörden kritisiert, mit organisierter Kriminalität zusammengewirkt zu haben.

Der Staatsgerichtshof (Verfassungsgericht) in Liechtenstein hat am 7. Februar 2022 einen „Code of Conduct“ für seine Richter verabschiedet, der Fragen wie Unabhängigkeit, Integrität und Amtsführung behandelt. Wenn ein Gericht ein solches Regelwerk explizit verabschiedet, so deutet das darauf hin, dass entweder bestehende Standards verbessert werden sollen oder es Wahrnehmungs-/Praktikprobleme gab, die adressiert werden müssen.

Eine besonders üble Rolle spielen Liechtensteiner Richter in Auseinandersetzungen zwischen Stiftern und Begünstigten und den die Stiftungen beherrschenden Treuhändern.

Im aktuellen Fall von über 800 Zombie-Trusts, die herrenlos herumstehen, seit ihre Treuhänder untreu und feige Fersengeld gegeben haben, ist es keinem einzigen Besitzer bislang gelungen, via Gericht wieder an seine dort lagernden Vermögenswerte heranzukommen. Obwohl in vielen Fällen diese Besitzer nicht sanktioniert sind und somit völlig legale Eigentümer.

Im Riesenskandalfall Bacardí-Trust urteilte ein Richter Rosenberger, dass die Witwe des Stifters aus dieser Struktur ausgeschlossen werde, sämtliche Rechte inklusive Informationsrecht verliere. Dieses Skandalurteil wurde, wie viele andere auch, von der zweiten Instanz bestätigt.

Ähnliches spielte sich beim Nachlass des saudiarabischen Königs Fahd ab, der 2005 verstarb und dummerweise Teile seines riesigen Vermögens in zwei Stiftungen in Liechtenstein verstaut hatte.

Die Witwe Prinzessin Al Jawharah bint Ibrahim Al Ibrahim macht geltend, dass die Stiftungen bzw. deren Organe ihre Begünstigtenrechte beschneiden oder faktisch kaltstellen. Ein typischer Fall der „Kaperung“ von Stiftungen.

Unter fadenscheinigen Vorwänden werden – meist nach dem Tod des Stifters – die Begünstigten enteignet und ihrer Informationsrechte beraubt.

Daraufhin können die liechtensteinischen Treuhänder sich ungeniert am Stiftungsvermögen bedienen. Klagen die Bestohlenen dagegen, werden sie von der fürstlichen Unrechtsjustiz ins Unrecht gesetzt.

Sie verröcheln in Jahre dauernden Instanzenzügen, bei denen ihnen die Justiz und die einzig klageberechtigten liechtensteinischen Anwälte horrende Kosten aufs Auge drücken.

Die Mär von bedauerlichen Einzelfällen glaubt inzwischen kein Mensch mehr.

24. November 2025/28 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/11/Bildschirmfoto-2025-11-23-um-13.59.50.png 1146 1832 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-11-24 06:52:572025-11-23 14:02:02Richter im Unrechtsstaat

Enteigneter Fürst

Allgemein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Fürstentum Liechtenstein

Wieso soll es dem Fürstenhaus anders ergehen als so vielen bestohlenen Begünstigten im Ländle?

Nach dem Zweiten Weltkrieg hatte das Fürstenhaus Anlass zu grosser Klage. Durch die Benes-Dekrete in der Tschechoslowakei, die dem kommunistischen Lager zugeschlagen wurde, wurden große Grund­stücke, Schlösser, Waldflächen und sonstiges Eigentum des Fürstenhauses Liechtenstein in Süd-Mähren (und anderen Gebieten) enteignet.

Darunter die Schlösser Lednice (Lidnice) und Valtice in Südmähren/Mährischen Lande. Ebenfalls verschiedene weitere Güter oder Schlösser in Böhmen und Schlesien. Ebenso wie Hunderttausende Hektar an Agrarland und Wald. Ebenfalls Bankvermögen und Aktienbeteiligungen.

Das war natürlich bitter, vor allem, da damals das Fürstenhaus noch nicht so in Geld schwamm wie heute.

Darüber regte sich natürlich der damalige Fürst Franz Josef II. fürchterlich auf und forderte Rückgabe oder Entschädigung.

Diese Dekrete richteten sich gegen Personen, die als Deutsche oder Germanen klassifiziert wurden oder die mit dem nationalsozialistischen Regime in Verbindung standen. Nun war das Fürstenhaus tatsächlich nicht so angebräunt wie der Gründer der Werkzeugfabrik Hilti, der ein tiefüberzeugter Nazi war.

Also stellte sich der Fürst auf den cleveren Standpunkt, dass das Haus Liechtenstein oder der Fürst Franz Josef II nicht als deutscher Staatsbürger oder Angehöriger einer deutschen Volksgruppe anzusehen gewesen wären.

Schon alleine deshalb seien die Enteignungen zu Unrecht erfolgt, entsprechende Güter zurückzugeben oder Entschädigung zu zahlen.

Nach dem Zusammenbruch des kommunistischen Lagers schöpfte das Fürstenhaus natürlich neue Hoffnung und trat eine ganze Lawine von Prozessen los.

Aber leider: Die Gerichte in der Tschechischen Republik haben bis dato viele der Ansprüche abgelehnt. Z. B. im Jahr 2023 bestätigte ein Berufungsgericht in Brno, dass die Tschechische Republik nicht verpflichtet sei, Schlösser wie Lednice und Valtice zurückzugeben.

In vielen weiteren Verfahren wurden die Ansprüche des Fürstenhauses abgewiesen. Z. B. das tschechische Verfassungsgericht wies 2025 eine Beschwerde des Fürstenhauses ab.

Liechtenstein hat 2020 eine inter-staatliche Klage eingereicht wegen Verletzungen der Eigentumsrechte von Liechtensteinern durch tschechische Massnahmen, insbesondere den Beneš-Dekreten und deren Nachwirkungen, z. B. Klassifizierung von Liechtensteinern als Deutsche, wodurch Enteignung möglich wurde. Ziel ist Rückgabe, Entschädigung, oder Herausnahme aus Verfahren, in denen sie als „Deutsch“ qualifiziert werden.

Der Prozess, nicht nur im Ländle mahlen die Mühlen der Justiz langsam, ist noch hängig. Diverse Urteile in den vergangenen Jahren deuten aber darauf hin, dass sich der aktuelle Fürscht, bzw. sein herrschender Erbprinz Alois, keine grossen Hoffnungen machen sollten.

Die tiefere Ironie bei diesen Enteignungen liegt darin, dass hier das Fürstenhaus selbst Opfer von rechtsstaatlich nicht ganz lupenreinen Enteignungen ist. Während die fürstliche Justiz genau das als Business as usual schützt, wenn ein Liechtensteiner Untreuhänder einen Stifter oder Begünstigten aufs Kreuz legt und über den Tisch zieht.

Der Unterschied ist allerdings, dass das Fürstenhaus trotz diesen Verlusten stinkreich ist, in der Region zweistelliger Milliardenbetrag. Für einen Stifter oder Begünstigten, dem seine Einkommensquelle entwendet wurde, geht es aber häufig um die pure Existenz. Und im Gegensatz zum Fürstenhaus hat er meist das Geld nicht, sich im Ländle gegen diese Enteignung zu wehren.

Was aber vielleicht auch nicht so schlimm ist. Denn regelmässig entschieden die fürstlichen Richter für den Liechtensteiner Untreuhänder und gegen den fremden Fötale, der es wagt, gegen diesen Raubzug aufzubegehren.

25. September 2025/17 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/09/Bildschirmfoto-2025-09-22-um-17.37.32.png 452 624 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-09-25 06:47:352025-09-22 17:41:42Enteigneter Fürst

Schneckenjustiz

Allgemein

In Liechtenstein gehen die Uhren in Gerichtsgebäuden anders.

Sie haben eigentlich zwei Geschwindigkeiten. Gelangt ein fürstlicher Treuhänder oder Anwalt ans fürstliche Gericht, dann widerfährt ihm in Windeseile Gerechtigkeit. Beziehungsweise, er bekommt holterdipolter ein Urteil ausgehändigt. Selbst inklusive Instanzenzug dauert so etwas nur wenig mehr als ein halbes Jahr, bis ein rechtsgültiges Verdikt vorliegt.

Das ist eine Rechtssprechung, wie man sie sich nur wünschen kann. Schnell, effizient, kein langes Warten, keine Verzögerungen, keine Finessen, kein Fingerhakeln, keine juristischen Abwege. Voll auf die zwölf, als wollten die Richter dafür besorgt sein, möglichst schnell das Mittagsmahl einnehmen zu können.

Wäre es nur so in Liechtenstein, dann müsste man Lobesarien auf die fürstliche Justiz singen. Landgericht, Obergericht, Oberster Gerichtshof, Verwaltungsgerichtshof und Staatsgerichtshof, wunderbare Einrichtungen, eine Zierde der Juristerei. Sowohl Fürst wie Volk, in deren Namen (und in dieser Reihenfolge) die Urteile verkündet werden, können stolz sein.

Der Fürst sowieso, denn ohne seine Zustimmung läuft da nichts; er muss der Ernennung jedes einzelnen Richters zustimmen, sonst wird nicht gerichtet. Er selbst ist aber, so nebenbei, vom Gesetz freigestellt, also unantastbar, nicht belangbar. Zustände wie im absolutistischen Mittelalter, aber nun ja, im Ländle gehen die Uhren eben anders.

Allerdings, sie gehen ganz anders, wenn es ein Nicht-Liechtensteiner wagt, vor Gericht gegen einen hochwohllöblichen Liechtensteiner Treuhänder vorzugehen. Schafft er es überhaupt, für ein so unedles Ansinnen einen Liechtensteiner Anwalt zu finden, der sich dann aber seine Dienste fürstlich bezahlen lässt, nimmt sich das Gericht richtig Zeit zur Beurteilung. Aber wirklich Zeit.

Obwohl das Thema haargenau das gleiche ist. Es geht um zwei Anträge auf Abberufung eines Stiftungsrats. Identische Forderung. In einem Fall war der Streitfall in etwas mehr als einem halben Jahr durch die Instanzen gerauscht und erledigt. Abberufung stattgegeben. Dass das mit der kafkaesken Begründung des «blossen Anscheins einer möglichen Interessenskollision» geschah, womit das Fürstengericht juristisches Neuland betrat, das sei nur nebenbei vermerkt.

Man darf nicht mehr als einmal raten, ob es sich bei dem Abgesetzten um einen Ausländer oder um einen Liechtensteiner Stiftungsrat handelte.

In einem identischen Prozess ist dann auch ein Liechtensteiner Treuhänder Ziel des Antrags, von seinem Posten abgesetzt zu werden. Die Beweislast dafür ist erdrückend, und es handelt sich um einiges mehr als um einen «blossen Anschein einer möglichen Interessenskollision».

Aber hier verwandelt sich die Expressjustiz des Fürsten in eine Schneckenpost. Während es im Fall der Absetzung des ausländischen Stiftungsrats nicht mal einen einzigen Verhandlungstag brauchte (alles spielte sich im Schriftenwechsel ab), sind hier bereits 8 angesetzt worden.

Nun ja, mag man da meinen, dann dauert es halt ein wenig länger. Nein, nicht ein wenig. Dieser Prozess dauert bereits über zwei Jahre an. In der ersten Instanz, die im anderen Fall nach 8 Wochen zu einem Urteil gelangte. Hier brütet sie bereits viel mehr als 104 Wochen über einem Urteil. Und die Richterin verkündete zwischendurch fröhlich, dass man hier noch beliebig weiterverhandeln könne.

Vielleicht wollte sie damit indirekt ihre Bewunderung für den Kläger ausdrücken, dass der immer noch nicht aufgegeben hat. Oder ihr Mitleid, das weiss man nicht genau.

Es gibt Unrechtsstaaten, deren Verhalten offenkundig ist. Deren Untaten sichtbar sind, so wie die geschundenen Gesichter der mutmasslichen Attentäter in Moskau, die offensichtlich gefoltert wurden.

Und es gibt Unrechtsstaaten, die arbeiten viel feiner. Die legen zweierlei Massstab an. Die kommen ganz schnell zu einem Urteil – oder ganz, ganz langsam. Die zeigen deutlich, was der Unterschied ist, wenn ein Liechtensteiner Treuhänder als Stiftungsrat abgesetzt werden sollte oder ein störender Ausländer, der zudem noch Begünstigter der Stiftung war (was im gleich auch noch aberkannt wurde, wenn die Justiz schon mal Nägel mit Köpfen macht).

Das freut natürlich die Liechtensteiner Treuhänder und erst recht die Untreuhänder. Aber fürs Image des Ländle ist’s fatal.

27. März 2024/141 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/03/Bildschirmfoto-2024-03-27-um-10.35.02.png 757 1016 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-03-27 10:41:362024-04-14 17:17:15Schneckenjustiz

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