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Schlagwortarchiv für: Treuhandkammer

Zombie-Land Liechtenstein

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstentum Liechtenstein, Skandale, Treuhänder

Kein Problem findet eine Lösung im Trümmerhaufen Finanzplatz.

Jahrzehntelang wussten Liechtensteins Treuhänder ganz genau, wie man Vermögen in Stiftungen, Trusts und Anstalten versorgt. Nun wissen sie plötzlich nicht mehr weiter. Und die Aufsichtsbehörde FMA schaut beim organisierten Davonlaufen zu.

Man stelle sich vor, eine Bank würde bei Schwierigkeiten erklären: Leider ist der Verwaltungsrat verschwunden, einen neuen finden wir nicht, deshalb lassen wir den Laden einfach stehen.

In Liechtenstein nennt man das offenbar Finanzplatz.

Seit den Russland-Sanktionen geistern rund 800 Zombie-Strukturen durchs Fürstentum. Stiftungen, Trusts und andere Rechtsträger haben Vermögen und wirtschaftlich Berechtigte – aber kein handlungsfähiges Organ mehr.

Denn als es ungemütlich wurde, entdeckten Liechtensteins Treuhänder eine Kernkompetenz, mit der vorher niemand gerechnet hatte: den Rücktritt.

Jahrzehntelang funktionierte das Geschäftsmodell hervorragend. Geld kam nach Liechtenstein, der Treuhänder stellte Verwaltungs- und Stiftungsräte, kassierte Honorare und verlieh dem Gebilde jene lokale Seriosität, die das Gesetz verlangte.

Dann kamen Sanktionen gegen Russland.

Plötzlich wurde aus lukrativer Vermögensverwaltung ein Haftungs- und Reputationsrisiko. Also verliessen Treuhänder ihre Posten. Zurück blieb der Müll.

2025 war von bis zu 800 potenziell betroffenen Strukturen die Rede. Die Regierung identifizierte später 218 Rechtsträger mit Russlandbezug, darunter 71 «verwaiste».

Man könnte meinen, nun würde die Finanzmarktaufsicht FMA auf den Tisch hauen. Schliesslich beaufsichtigt sie einen Finanzplatz, dessen Geschäftsmodell wesentlich auf professionellen Intermediären beruht.

Stattdessen entwickelte sich ein absurdes Schauspiel.

Noch im Februar 2026 steckten laut Regierung rund 150 Rechtsträger fest, weil kein Liquidator bestellt werden konnte.

Das Fürstentum verfügt über Banken, Vermögensverwalter, Anwälte, Treuhänder, eine Treuhandkammer, eine FMA, Gerichte, ein Amt für Justiz und eine Regierung. Was es offenbar nicht besitzt, sind 150 Personen, die bereit sind, den Scherbenhaufen aufzuräumen.

Also tat Liechtenstein das, was Bürokratien tun, wenn sie ein Problem nicht lösen können: Es regelte das Nichtlösen.

Die Handelsregisterverordnung wurde angepasst. Kann kein Liquidator eingesetzt werden, darf das Verfahren unterbrochen bleiben.

Voilà.

Aus Staatsversagen wird ein Verwaltungszustand.

Besonders grotesk: Bei sanktionierten Strukturen kann dieser Zustand nach Darstellung der Regierung grundsätzlich so lange andauern, bis die Sanktionen aufgehoben werden.

Das können Jahre sein.

Die Zombies bekommen also nicht den Gnadenschuss. Sie erhalten eine Aufenthaltsbewilligung.

Und die FMA? Die soll nun zusätzliche Kompetenzen erhalten. Das ist die klassische Pointe staatlicher Aufsicht: Nachdem das Kind im Brunnen liegt, wird die Brunnenaufsichtsverordnung verschärft.

Der Internationale Währungsfonds befand immerhin, die Reputationsrisiken erschienen «eingedämmt».

Dann kam der Juli 2026.

Ausgerechnet aus dem staatlichen Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen wurden Daten zu rund 31’000 Rechtsträgern kopiert. Geklaut. Kinderleicht abgeräumt.

Auch da weiss man bis heute nichts Genaues. Wer war’s, wer hat diese tölpelhafte IT-Plattformen gebaut und bewacht? Was sagen die Betroffenen? Tiefes Schweigen.

Das vollendet das Bild.

Die Treuhänder laufen davon. Die Aufsicht verhindert es nicht. Der Staat kann die zurückgelassenen Strukturen nicht liquidieren. Also legalisiert er den Stillstand. Und während er versucht herauszufinden, wem was gehört, lässt er sich die Datenbank mit den wirtschaftlich Berechtigten ausräumen.

Ein Finanzplatz, der vom Vertrauen lebt, demonstriert damit eine erstaunliche Kernkompetenz:

Vermögen hereinholen kann Liechtenstein hervorragend.

Nur beim Aufräumen wird es schwierig.

23. September 2026/52 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/09/Bildschirmfoto-2026-09-22-um-17.12.13.png 525 1422 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-09-23 07:02:482026-09-22 17:13:07Zombie-Land Liechtenstein

Die schwarzen Schafe sind die Herde

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Treuhänder

Liechtenstein hat ein erstaunliches Schafproblem.

Wann immer ein Treuhänder Millionen veruntreut, Begünstigte aus einer Stiftung gedrängt werden, Vermögen verschwinden oder ausländische Behörden einschreiten, trabt zuverlässig das «schwarze Schaf» durchs Fürstentum.

Einzelfall. Bedauerlich. Hat mit dem Finanzplatz nichts zu tun.

Das Problem: Irgendwann besteht die Herde nur noch aus schwarzen Schafen.

Nehmen wir Harry Gstöhl. Treuhänder, Rechtsanwalt, Präsident des Staatsgerichtshofs, Vorsitzender der Treuhänder-Prüfungskommission – näher kann man dem liechtensteinischen Establishment kaum kommen. Dann wurde er wegen schwerer Untreue, schweren gewerbsmässigen Betrugs, Veruntreuung und Geldwäscherei zu insgesamt acht Jahren Gefängnis verurteilt.

Ein schwarzes Schaf mit bemerkenswert guten Beziehungen zum Schäferhund.

Oder Mario Staggl: sechseinhalb Jahre Haft wegen Untreue, gewerbsmässigen Betrugs, Veruntreuung und Geldwäscherei. Zuvor dokumentierte bereits der US-Senat seine Rolle bei Offshore-Konstruktionen des amerikanischen Milliardärs Igor Olenicoff.

Zwei schwarze Schafe. Natürlich.

Dann gibt es den Perry-Komplex. Die Familie des verstorbenen israelischen Unternehmers Israel Perry kämpft seit Jahren um ein in Liechtenstein verwaltetes Milliardenvermögen. Im Zentrum stehen Treuhandstrukturen, Kontrolle über Vermögen und Millionen an Gebühren. Hier handelt es sich um umstrittene Vorwürfe, nicht um rechtskräftig festgestellte Straftaten. Genau deshalb wäre eine schnelle, transparente und unabhängige Justiz entscheidend.

Ähnlich im Bacardí-Komplex. Witwe und Tochter von Lord Luis Bacardí werfen Liechtensteiner Treuhändern seit Jahren vor, sie um die Kontrolle über ein Vermögen von Hunderten Millionen gebracht zu haben. Die ZEIT beschrieb 2023 den jahrelangen Kampf um ein mehr als 700 Millionen Dollar schweres Erbe, auf das die Familie keinen Zugriff erhält. Wieder dieselbe Bühne: Trust, Treuhänder, gigantisches Vermögen, liechtensteinische Gerichte.

Und Hartlaub: Ein langjähriger Stiftungsrat wurde wegen des «blossen Anscheins eines möglichen Interessenskonflikts» abberufen. Das Fürstliche Obergericht bestätigte die Entscheidung. Wieder geht es um die Kontrolle eines dreistelligen Millionenvermögens.

Und über diesem Biotop wacht ausgerechnet die Treuhandkammer.

Deren ehemaliger Vizepräsident Anton Wyss landete 2024 auf der amerikanischen Sanktionsliste. Das US-Finanzministerium wirft ihm und Alexander Lins Geschäfte mit sanktionierten Russen vor; beide bestreiten die Anschuldigungen. Besonders hübsch: Die Treuhandkammer selbst erklärt, die Einhaltung gerade der amerikanischen OFAC-Sanktionen sei für Liechtensteins Finanzintermediäre von entscheidender Bedeutung.

An der Spitze der Kammer steht inzwischen Stefan Wenaweser. Und auch da wird es grotesk: 2011 bestätigte der leitende Staatsanwalt, dass ein Liechtensteiner Anwalt bei einer Akteneinsicht Unterlagen ohne Wissen und Zustimmung des zuständigen Richters aus einem Rechtshilfeakt entfernte. Die Dokumente tauchten erst Wochen später wieder auf; es wurde wegen des Verdachts der Urkunden- beziehungsweise Beweismittelunterdrückung ermittelt.

Das alles wäre schon bemerkenswert genug. Aber das System kontrolliert sich auch noch teilweise selbst. Die Treuhandkammer ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, sämtliche zugelassenen Treuhänder gehören ihr an; zu ihren Aufgaben gehört ausdrücklich die Überwachung der Pflichten des Berufsstandes. Sie verfügt über eigene Disziplinarorgane.

Und nun kommt der entscheidende Punkt.

Ein System, in dem dieselben kleinen beruflichen Kreise Vermögen verwalten, sich berufsständisch kontrollieren, vor denselben Gerichten auftreten und sich in immer neuen Millionenskandalen begegnen, produziert nicht bloss Einzelfälle. Es produziert strukturell die Möglichkeit des Missbrauchs.

Selbst die Regierung hat inzwischen Handlungsbedarf erkannt. In ihrer Reform des Treuhändergesetzes begründete sie neue Aufsichtsinstrumente ausdrücklich mit Sanktionsrisiken und der Gefahr von Reputationsschäden für Land und Berufsstand.

Allerdings sorgt die Fürstenjustiz weiterhin mit allen Mitteln dafür, dass fehlbare Untreuhänder nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Das schwarze Schaf ist deshalb die bequemste Legende des Finanzplatzes.

Gstöhl war ein Einzelfall. Staggl war ein Einzelfall. Perry ist ein Einzelfall. Bacardi ist ein Einzelfall. Hartlaub ist ein Einzelfall. Ein sanktionierter ehemaliger Kammer-Vizepräsident ist ein Einzelfall. Der Aktenskandal ist ein Einzelfall.

Natürlich.

Vielleicht sind das tatsächlich alles Einzelfälle.

Aber eben einzelne Fälle desselben Systems.

Und irgendwann ist nicht mehr das schwarze Schaf erklärungsbedürftig.

Sondern die Herde.

18. September 2026/62 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/09/Bildschirmfoto-2026-09-16-um-16.11.01.png 510 1230 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-09-18 07:04:072026-09-16 16:12:13Die schwarzen Schafe sind die Herde

Liechtenstein: Vertrauen war gestern

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Skandale, Treuhänder

Ein Finanzplatz verabschiedet sich nicht von einem Tag auf den anderen. Aber innert Wochen schon.

Das Geschäftsmodell des Fürstentums ist denkbar einfach: Ausländisches Vermögen wird in Stiftungen, Trusts und Anstalten verpackt, Treuhänder verwalten es, Banken verwahren es, Gerichte schützen die Rechtsordnung und der Staat versichert der Welt, dass alles streng reguliert, sauber und sicher sei.

Nur: An immer mehr Stellen dieses Systems bröckelt die Fassade.

Im Zentrum stehen die Treuhänder. Sie sind nicht irgendeine Berufsgruppe, sondern das Schmiermittel der liechtensteinischen Vermögensindustrie. Ihre Kammer besitzt Standesregeln und disziplinarische Funktionen; gleichzeitig arbeitet die Finanzmarktaufsicht gesetzlich ausdrücklich mit der Treuhandkammer zusammen. Selbst der Staatsgerichtshof musste sich bereits mit deren Standesrecht beschäftigen – und stellte 2023 fest, dass eine Regelung über Interessenkonflikte mangels gesetzlicher Grundlage die Handels- und Gewerbefreiheit verletzte.

Hinzu kommt ein strukturelles Problem des Kleinstaats: Treuhänder, Anwälte, Politiker und die fürstliche Justiz bewegen sich in einem winzigen Biotop. Das führt zwangsläufig zu Rechtsbeugung oder Begünstigung. Schon der blosse Anschein, dass dieselben Kreise einander kontrollieren, beurteilen und beaufsichtigen, ist für einen Finanzplatz Gift. Wo Milliarden an fremdem Vermögen verwaltet werden, müsste institutionelle Distanz geradezu demonstrativ sein.

Dann kamen die Zombie-Trusts. Bis zu 800 Trusts und Stiftungen mit Russland-Bezug waren zeitweise faktisch führungslos, nachdem Treuhänder und Organe aus Angst vor US-Sanktionen Fersengeld gegeben hatten. Milliardenwerte hängen seither in rechtlicher Schwebe. Die FMA hatte Treuhändern zuvor wegen der «existenziellen» Risiken geraten, entsprechende Beziehungen zu beenden. Das Resultat war ein Systemproblem, für das anschliessend eine staatliche Taskforce benötigt wurde.

Die aber bis heute keine Lösung hingekriegt hat.

Ein Finanzplatz, dessen Spezialität die dauerhafte und rechtssichere Verwaltung fremder Vermögen ist, produzierte ausgerechnet herrenlose Vermögensstrukturen.

Und dann folgte der Super-GAU.

Ende Juli kopierte eine unbekannte Täterschaft aus dem staatlichen Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen Daten von rund 31’000 Rechtsträgern. Namen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeiten, Wohnsitzstaaten und Rollen der wirtschaftlich Berechtigten waren betroffen. Ursache war laut späterer Sicherheitsanalyse eine fehlerhafte Logik bei der Überprüfung von Berechtigungen. Danach wurden stärkere Identitätsprüfung mittels eID sowie ausgebaute Überwachungs- und Erkennungsmechanismen angekündigt. Anders gesagt: Schutzmassnahmen, deren Notwendigkeit spätestens nach dem Einbruch unübersehbar geworden war. Während sie vorher fahrlässig gefehlt hatten.

Die Regierung betont, es seien keine Bankkundendaten oder Vermögenswerte gestohlen worden. Das stimmt – und verfehlt den Kern des Problems. Gestohlen wurde etwas, das für Liechtensteins Geschäftsmodell fast ebenso wertvoll ist: Diskretion. Wer hinter Tausenden von Stiftungen, Trusts und Gesellschaften steht, ist genau jene Information, deren Schutz für viele internationale Kunden entscheidend ist. Selbst Fürst Michael von Liechtenstein warnt inzwischen vor den Cyberrisiken immer stärker vernetzter Transparenzregister.

Treuhänder, die sich selbst organisieren. Ein Kleinstaat, in dem berufliche, politische und juristische Kreise zwangsläufig eng aufeinanderliegen. Hunderte Zombie-Strukturen. Ein staatliches Register, aus dem Daten zu 31’000 Rechtsträgern kopiert werden konnten.

Jeder einzelne Vorgang wäre reparierbar. Ihre Summe ist es nicht mehr.

Denn Vertrauen funktioniert wie Porzellan: Man kann die Scherben zusammenkleben, aber man sieht die Risse.

Liechtenstein verkauft Sicherheit, Rechtssicherheit und Diskretion. Gerade bei diesen drei Kernversprechen häufen sich inzwischen die begründeten Zweifel. Wer heute sein Vermögen einer liechtensteinischen Struktur anvertraut, muss sich deshalb eine unangenehme Frage stellen:

Warum eigentlich?

Andere Finanzplätze bieten Vermögensverwaltung, Stiftungsstrukturen und Rechtssicherheit ebenfalls an – ohne dass ein einziger spektakulärer Datendiebstahl gleich einen beträchtlichen Teil ihrer zentralen Vermögensstrukturen transparent macht.

Der grösste Schaden Liechtensteins lässt sich deshalb weder mit einer neuen Firewall noch mit einer Taskforce beheben.

Es ist der Verdacht, dass das System Liechtenstein vor allem eines hervorragend beherrscht: sich selbst zu versichern, dass ihm weiterhin zu trauen sei.

16. September 2026/51 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/09/Bildschirmfoto-2026-09-15-um-14.26.19.png 509 1231 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-09-16 07:04:062026-09-15 14:43:20Liechtenstein: Vertrauen war gestern

Zombies leben länger

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Treuhänder

Vor allem, wenn sie durch Liechtenstein wanken.

Seit nun anderthalb Jahren tut der Finanzplatz das, was er am liebsten tut, wenn es ein unangenehmes Problem gibt. Rekordversuche im Aussitzen aufstellen.

Das Problem sind rund 800 Trusts und Stiftungen im Ländle, die rechtlich bis heute existieren, aber faktisch handlungsunfähig sind. Bis Herbst 2024 konstruierten liechtensteinische Treuhänder fröhlich solche Vehikel für reiche Russen, als gäbe es keinen Ukrainekrieg. Selbst sanktionierte Oligarchen durften mit ein paar zwischengeschalteten Tarnkonstruktionen ihr Geld im Fürstentum lagern.

Dann sprach die Finanzmarktaufsicht (FMA) ein Machtwort; selbst der damalige Präsident der hochwohllöblichen Treuhandkammer war auf einer Sanktionsliste der US-Behörde Ofac gelandet. Das löste eine Massenflucht aus.

Seither stehen die Zombies blöd herum. Da ihre handlungsberechtigten Organe Hals über Kopf die Flucht ergriffen haben, sind keine Transaktionen, keine Verwaltung, keine Liquidation möglich. über 20 Milliarden Dollar dümpeln vor sich hin; Wertanlagen verlieren mangels Unterhalt massiv an Wert.

Regierung, Fürst und sein Stellvertreter auf Erden; Erbprinz Alois, taten zuerst so, wie sie immer tun: Problem? Gibt es hier ein Problem? Wir sehen kein Problem.

Als das Problem dann unübersehbar wurde, und dank Dominoeffekt auch auf den üblichen kleinen Inseln domizilierte Holdingstrukturen zu verwesen begannen, weil sie weder Gebühren zahlen noch Investitionsentscheide treffen konnten, wurde es zum internationalen Skandal.

Und Liechtenstein liegt zwischen Hammer (US-Sanktionen) und Amboss (russisches Eigentum, auch von nichtsanktionierten Russen).

Tolles Zwischenresultat: Auflösung riskant, Weiterführung riskant, Stillstand riskant. Denn nachdem schon diverse Kollegen auf der US-Sanktionsliste landeten, will sich nach wie vor kein liechtensteinischer Treuhänder die Finger an einem solchen Zombie verbrennen.

Was tun, fragen sich die Herrschenden im Ländle und knabbern an den Fingernägeln. Und versuchen es mit einer typisch liechtensteinischen Schwiemel-Lösung.

Man fragt bei der Ofac an, ob Lizenzen zur Abwicklung erteilt werden könnten, was aber naturgemäss dauert, wenn man überhaupt eine Antwort bekommt. Dann findet ein Fingerhakeln zwischen dem Staat und den Treuhändern statt, wer Verantwortung und Haftung übernimmt, wenn dem Treuhänder was zustossen sollte. Und schliesslich versucht man still und leise, Teilliquidationen durchzuführen und besonders massiv auftretende Russen mit milden Gaben zu beschwichtigen.

Je länger dieser Skandal andauert (und die nächsten, siehe Venezuela, Iran und Ungarn, stehen in den Startlöchern), desto mehr leidet das Image von Liechtenstein als diskreter, seriöser Finanzplatz mit hoher Sicherheit.

Auf der anderen Seite: diese Reputation hat sich das Ländle ja spätestens seit den Steuerskandalen und seither mit der nicht abreissenden Kette von Stiftungsskandalen (Bacardí und Co.) sowieso schon ruiniert.

Allerdings werden dabei normalerweise Privatpersonen enteignet und bestohlen, die von ihren Staaten nicht gross beschützt oder unterstützt werden. Sondern im fürstlichen Instanzenzug der Unrechtsjustiz verröcheln.

Hier aber sind auch die Regierungen der USA und Russlands involviert. Die eine will die möglichst brutale Durchsetzung ihrer Sanktionen. Die andere will das Eigentum ihrer Staatsbürger auch im Ausland beschützen.

Das einzige Glück für das Fürstentum ist, dass andere Probleme (Naher Osten) diesen Skandal übertönen. Aber das wird nicht ewig so bleiben.

 

21. April 2026/41 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/04/Bildschirmfoto-2026-04-20-um-15.31.27.png 534 965 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-04-21 07:08:592026-04-20 15:36:18Zombies leben länger

Das Einmaleins der Abzocke

Allgemein, Fürstenjustiz, Skandale, Stiftungen, Treuhänder

Treuhänder sein ist nicht schwer. Und ertragreich.

Eine einschlägige Ausbildung, und schon kann man zur Treuhänderprüfung in Liechtenstein antreten. Organisiert von der liechtensteinischen Treuhandkammer, eine Organisation, die es selbst mit Seriosität und Korrektheit nicht so genau nimmt.

So musste ihr vorletzter Präsident sein Amt fluchtartig verlassen, weil er auf die Sanktionsliste der US-Behörde OFAC geraten war. Natürlich zu unrecht und völlig unschuldig.

Spass beiseite.

Bei der Prüfung geht es ein wenig um Gesellschaft- und Steuerrecht, dazu Compliance. Besteht heutzutage jede bessere KI.

Dazu braucht es noch einen einwandfreien Leumund, keine relevanten Strafregistereinträge und den Geschäftssitz in Liechtenstein. Und schon kann’s losgehen mit dem Treuhändern.

Theoretisch haben die Treuhänder eine hohe rechtliche Verantwortung, so in Sachen Geldwäscheprävention oder Steuertransparenz. Dazu sollten sie internationale Standards (OECD, FATF) einhalten.

Praktisch kümmert sie das alles nicht gross, denn es steht dem eigentlich Zweck der Tätigkeit entgegen: Geld scheffeln mit  einem überschaubaren Aufwand.

Da sind solche Verantwortlichkeiten schon mal ein guter Vorwand, um exorbitante Honorarnoten zu rechtfertigen. Denn was da alles beachtet werden muss, gerne wird auch noch ein Fachgutachten beigezogen. Das zieht ein befreundeter Anwalt oder Finanzberater aus dem Stehsatz, anschliessend teilt er sich mit dem Treuhänder die finanzielle Beute.

Das gleiche Prinzip gilt für die Zusammenarbeit mit Banken. Denn schliesslich muss das Stiftungsvermögen ja irgendwo aufbewahrt werden, und was bietet sich da besser an die fürstlichen Banken LGT oder LLB? Eben.

Hier kommen dann noch Kick-backs, Retrozessionen, Provisionen und wie geldwerte Zuwendungen sonst noch heissen, obendrauf.

Gerne investiert der Treuhänder auch ihm anvertraute Gelder in den Firmen von Freunden und Bekannten. Das damit verbundene Risiko lässt er sich natürlich unter dem Tisch mit Zuwendung gen oberhalb des vereinbarten und meist lächerlichen Zinssatzes vergüten.

Geht das Investment in die Hose, macht also die Firma des Freundes oder Bekannten die Schraube, dann war das natürlich unvorhersehbar, erfolgte das Investment in bestem Treu und Glauben.

Oder aber, noch einfacher, die Firma wurde schlichtweg dafür gegründet, dass in sie investiert wird, das Geld verschwindet und die Bude bankrott erklärt. Schon wieder eine fette Beute, die geteilt werden kann.

Nur ganz blöde Treuhänder, nebenbei, greifen direkt in die Geldtöpfe der ihnen anvertrauten Vermögen. Sie tun das, um beispielsweise die unersättlichen Bedürfnisse einer brasilianischen Geliebten zu befriedigen. Das Geld ist dann weg, die Geliebte natürlich auch.

Manchmal verlieren die Treuhänder auch den Überblick, weil getreue Buchführung ist nicht so ihre Sache. Sollte es Abflüsse geben, die über das normale Mass hinausgehen, hoffen sie immer darauf, das mit einigen geschickten Spekulationen wieder reinholen zu können.

Kann klappen, muss nicht klappen.

Das wären allerdings erst mal die legalen bis halb-legalen Methoden zur Bereicherung.

Dazu kommt ein ganzes Bündel von Zugriffen, die in jedem normalen Rechtsstaat schwer sanktioniert würden. Allerdings nicht oder nur äusserst ungern von der fürstlichen Justiz.

Der Todesfall des Treugebers oder Stifters ist immer Anlass zu kleinen Freudentänzen des Treuhänders. Denn gegenüber den Erben kann er sich taub und blind stellen. Ich? Ich hätte irgendwas mit einer Stiftung ihres Verstorbenen zu tun? Tut mir Leid, das Anwaltsgeheimnis verbietet mir jede Auskunft.

Beliebt ist auch: da schaue ich gleich nach. Oh, ich sehe gerade, die Stiftung verfügt ja über gar kein Vermögen mehr. Wo das abgeblieben ist? Keine Ahnung. wahrscheinlich haben es die Begünstigten verjubelt.

Dann gibt es noch viele weitere Methoden, für die es nicht mehr als skrupellose Anwälte und rechtlose fürstliche Richter braucht.

Wer sich freiwillig heute noch in diese Räuberhöhle begibt, ist wahrlich selber schuld.

16. April 2026/53 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/04/Bildschirmfoto-2026-04-13-um-16.29.48.png 649 1288 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-04-16 07:12:362026-04-13 16:40:04Das Einmaleins der Abzocke

Freie Meinung im Liechtenstein?

Allgemein, Fürst von Liechtenstein, Fürstentum Liechtenstein, Treuhänder, Untreuhänder

Darf man anderer Ansicht als der Fürscht sein?

Natürlich stehen in der liechtensteinischen Verfassung hochtrabende Worte, wir zitieren Artikel 40:

„Jedermann hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck oder bildliche Darstellung innerhalb der Schranken des Gesetzes und der Sittlichkeit seine Meinung frei zu äußern und seine Gedanken mitzuteilen …“

Schranken des Gesetzes, das mag wohl angehen. Aber was sind die Schranken der Sittlichkeit?

Gleich im Anschluss wird dann der Meinungsfreiheit noch ein weiterer Riegel geschoben:

«… eine Zensur darf nur öffentlichen Aufführungen und Schaustellungen gegenüber stattfinden.»

Denn es könnte ja sein, dass Fahrensleut, Schausteller, Schauspieler oder ähnliches subversives Gesocks auf die Idee kommen könnten, wie schon bei der Hochzeit des Figaro klammheimliche Kritik am Fürstenhaus zu üben. Und wo das damals geendet hat, weiss man ja.

Nun ist die Theorie das eine, die Praxis das andere.

Da kam doch ein qualifizierter Fachmann, nämlich ein Richter am Staatsgerichtshof, zur Ansicht, dass die Verfassung oberhalb der Macht des Fürschten anzusetzen sei. So ein Frechdachs aber auch.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) musste dann in einem Urteil (Fall Wille v. Liechtenstein) feststellen, dass eine staatliche Sanktionierung – hier die faktische Verweigerung einer Wiederernennung eines Richters aufgrund seiner öffentlichen Äusserungen, die den Fürsten betrafen – eine Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung darstellte.

Das musste der Fürst knirschend zur Kenntnis nehmen, stellte aber klar, dass diese Einmischung in seine Auffassung von Meinungsfreiheit eine Frechheit sei. Und abgesehen davon stehe er selbstverständlich oberhalb der Verfassung, wofür ist man sonst absolutistisch herrschender Fürst.

Nun könnte man sagen, dass es sich hier um einen bedauerlichen Einzelfall handle.

Ein weiterer «Einzelfall» ist der Versuch der fürstlichen Treuhandkammer, diesen Blog hier mundtot zu machen, indem der teuerste Medienanwalt Zürichs engagiert wurde, der eine fast 100-seitige Klageschrift verfasste, in der er nichts weniger als die sofortige Einstellung dieser Plattform forderte und natürlich Schadenersatz, Gerichtskosten und alles andere, worauf er lustig war, haben wollte.

Hat er nicht geschafft, aber ein ernsthafter Versuch war’s schon.

Mit diesen Einzelfällen verhält es sich nämlich wie mit den Einzelfällen bei den Skandalen um Liechtensteiner Treuhänder und Untreuhänder. Es sind keine Einzelfälle.

Zwar gab es in Liechtenstein schon lange nicht mehr den Begriff der Majestätsbeleidigung. Also besondere Strafnormen, die das Kritisieren der obersten Autorität speziell sanktionierten.

Wenn man hingegen in Liechtensteiner Gazetten oder Medien nach dem Begriff «Kritik am Fürsten« sucht, dann findet man – nichts.

Lobhudeleien zu Hochzeiten und landesväterlichen Auftritten gibt es zu Hauf. Eine ehrfürchtige Berichterstattung über die Thronrede, jeweils zur Eröffnung des Parlaments, wo inzwischen der herrschenden Erbprinz Alois Bescheid stösst, wo’s denn so hingehen soll, darf nie fehlen.

Aber eine Kritik an den  verbalen Auftritten mit dem Zweihänder des alten Fürsten, eine Kritik an der indolenten Haltung des Erbprinzen gegenüber all den Treuhänderskandalen, den Zombie-Trusts, der Entgegennahme von Geldern aus jeglicher Quelle – nichts, null.

Natürlich traut sich auch sonst kein Liechtensteiner, ein böses Wort über den Fürsten oder alle Autoritäten im kleinen Staat öffentlich zu verlieren.

Denn dann gilt nicht mehr: mir kann keiner, ich bin Liechtensteiner.

Dann wird der Nestbeschmutzer ausgegrenzt, geschnitten, geschäftlich ins Eck gestellt.

Wobei das Fürstenhaus wohl bedauern mag, dass der gute alte Schandpfahl inzwischen abgeschafft ist.

22. Dezember 2025/23 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/12/Bildschirmfoto-2025-12-21-um-14.54.04.png 1088 1542 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-12-22 07:12:542025-12-21 19:03:10Freie Meinung im Liechtenstein?

Datensschutz nach Fürstenart

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Untreuhänder

In Liechtenstein kommt es immer drauf an, wer fragt.

Der Churer Bischof Wolfgang Haas sorgte mit seinen erzkonservativen Ansichten immer wieder für Unmut und Proteste. Also bekam er ein neu geschaffenes Erzbistum und zog nach Vaduz um. Teile des bischöflichen Archivs nahm er einfach mit.

Der Datenklau blieb lange Zeit unentdeckt, Haas antwortete nicht einmal auf Anfragen aus Chur, wenigstens ein Inventar der Dokumente zu übergeben. In Liechtenstein hatte natürlich niemand ein Problem damit.

Denn hemdsärmelige Raubzüge gehören hier zum Alltag im Finanzplatz.

Im Rahmen der Untersuchungen zu Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche gelangten nun Historiker an den Nachfolger von Haas, an Bischof Benno Elbs. Im Gegensatz zu seinem Vorgänger wollte Elbs kooperieren und teilte bereits mit, dass er diverse Akten gefunden habe und sie nun zusammenstelle.

Aber dann Vollbremsung: aufgrund des Liechtensteinischen Datenschutzgesetzes seien ihm die «Hände gebunden. Eine Einsichtnahme in Personalakten durch Dritte sei «gemäss der in Liechtenstein geltenden Rechtslage nicht zulässig»», berichtet die NZZ.

Aber es wäre nicht das Ländle, wenn man allenfalls nicht doch auf eine Schlaumeierlösung gekommen wäre. Nochmals die NZZ:

«Die Leiterin der Datenschutzstelle, Marie-Louise Gächter-Alge, erklärt auf Anfrage: Das Erzbistum sei «streng genommen nur für die Daten verantwortlich, die es für die zurzeit in Liechtenstein ausgeübte Tätigkeit der Priester benötigt». Das dürfte auf nahezu alle Akten zutreffen, die vor bald dreissig Jahren aus Chur nach Vaduz kamen. Daten aus früheren Arbeitsverhältnissen müssten hingegen nicht im Diözesanarchiv verbleiben.»

Daher werde eine Rückgabe der Akten an Chur geprüft, wo die Historiker dann neuerlich ein Gesuch um Akteneinsicht stellen können.

Nun könnte man meinen, dass es das Fürstentum wohl sehr streng nimmt mit dem Datenschutz, der Privatsphäre und auch der Geheimhaltungspflicht von Banken, was ihre Kunden betrifft.

Kenner des liechtensteinischen Rechtsstaatssumpfs mögen das bezweifeln. Sie haben natürlich recht.

Es kommt halt immer darauf an, wer fragt. Ausländische Historiker, die etwas wissen wollen, womit der vom Fürsten geschätzte Bischof Haas in die Bredouille kommen könnte: aber nein doch, Datenschutz, geht nicht. Oder dann vielleicht doch, mit einer Schlaumeierei.

Ganz anders sieht es aus, wenn Liechtensteiner Untreuhänder ein Auskunftsbegehren stellen. Zwei Zierden ihres Berufs befinden sich in einem jahrelangen Streit mit einem Begünstigten einer Stiftung, die sie schlichtweg usurpiert haben.

Um möglichst viele Nebenkriegsschauplätze zu eröffnen, schliesslich werden alle ihre Bemühungen und die ihres Anwalts von der Stiftung bezahlt, die sie gekapert haben, verlangten sie doch tatsächlich bei der LLB Einsichtnahme in deren Kundenkorrespondenz mit dem enteigneten Begünstigten.

Jedem Banklehrling würden spontan einige Gründe einfallen, wieso das ein unverschämtes, durch nichts zu rechtfertigendes Anliegen ist, was doch wohl jedem Treuhänder bewusst und klar sein müsste.

So wäre das zumindest in einem Rechtsstaat, wo Organe der Rechtspflege wenigstens grundlegende Regeln des Geschäftslebens einhalten.

Aber statt das Ansinnen entrüstet zurückzuweisen, kam die LLB ihm umgehend nach. Als die ungetreuen Treuhänder dann diese Korrespondenz in einem Prozess gegen den Begünstigten verwendeten, lupfte es dem natürlich den Hut.

Er stellte Strafanzeige und beschwerte sich bei der Datenschutzbehörde gegen diesen offenen, eindeutigen Verstoss gegen alle Regeln.

Die Staatsanwaltschaft sah, auch das mag Kenner Liechtensteins nicht überraschen, keinerlei Handlungsbedarf, ebenso wenig die Anwalts- oder Treuhandkammer. Sie sind offenbar der Auffassung, dass bei Gegenwehr gegen einen aufsässigen Begünstigten doch jedes Mittel erlaubt sein muss.

Aber immerhin: die Datenschutzbehörde kam nicht umhin, trotz ausführlichem Widerspruch der Bank, eine eindeutige Verletzung des Datenschutzes und des Bankgeheimnisses festzustellen.

Nun könnte man meinen, dass die Bank diesen schweren Rüffel gesenkten Hauptes hinnahm. Und schon wieder wäre das eine Ansicht, die nur ausserhalb Liechtensteins Sinn macht.

Denn die Bank, unbelehrbar halt, erhob Einsprache gegen diese klare Verdikt.

Ohne Rücksicht darauf, dass sich nun alle Kunden der LLB fragen müssen, wie vertraulich eigentlich ihre Bankbeziehung ist und ob sie sich auf das Bankgeheimnis im Ländle überhaupt noch verlassen können.

 

17. November 2025/30 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/11/Bildschirmfoto-2025-11-15-um-14.01.53.png 1164 1864 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-11-17 07:12:532025-11-15 14:07:03Datensschutz nach Fürstenart

Lachen mit der Treuhandkammer

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Stiftungen, Untreuhänder

Ist es Mut, Heuchelei oder nassforscher Zynismus?

«Das einzigartige liechtensteinische Stiftungswesen auf einen Blick», das verspricht für den «Tag der Stiftungen» einiges. Da dürfen im Vaterland Professor Alexandra Butterstein und Stefan Wenaweser das Wort ergreifen.

Die Dame lehrt an der international anerkannten Universität Liechtenstein seit 2023 «Gesellschaft-, Stiftungs- und Trustrecht». Zu Hause ist sie im deutschen Pfullingen, wo sie, die Professur lastet ja nicht aus, auch noch als Anwältin tätig ist.

Wenaweser ist Präsident der Liechtensteinischen Treuhandkammer, nachdem sein Vorgänger wegen Unpässlichkeit aufgrund von US-Sanktionen gegen ihn den Hut nahm. Dass vor Wenaweser Gerichtsakten nicht sicher sind, das tut ja wohl nichts zur Sache. Zumindest in Liechtenstein.

Diese beiden Koryphäen geben nun willkommenen Anlass zu gesundem Gelächter. Offenbar leben die beiden in einer paradiesischen Parallelwelt, die nichts mit dem trüben Alltag der vielen Stiftungsskandale zu tun hat.

«Der liechtensteinische Gesetzgeber habe den Begünstigten in einer einzigartigen Weise hierzu (zur Kontrolle der Stiftungsräte, Red.) Auskunft-, Einsicht- und Kontrollrechte zugeschrieben», fantasiert Butterstein.

Und Wenaweser jubiliert hinterher: «Begünstigte haben Informations- und Auskunftsrechte. Darunter fallen das Recht auf Einsichtnahme in die Stiftungsdokumente sowie der Anspruch auf Auskunftserteilung, Berichterstattung und Rechnungslegung.»

Von welchen Rechten reden die beiden da, fragen sich nicht nur die Besitzer von rund 800 Zombie-Trusts. Denen sind nicht nur ihre untreue Stiftungsräte davongelaufen, von einer Möglichkeit zur Information oder gar Rechnungslegung kann seit vielen Monaten keine Rede mehr sein.

Viele weitere Begünstigte (und Stifter) haben schon seit Jahren Probleme, an Auskünfte heranzukommen. Zum Beispiel, wenn das Stiftungsvermögen dekantiert wurde. Also einfach in eine andere Stiftung umgegossen wurde, auf die, so sorry, dann nur noch der ungetreue Treuhänder Zugriff hat.

Gar nicht gerne gesehen werden auch Bitten nach Berichterstattung über die einkassierten Kommissionen und Kick-backs und Retrozessionen bei der Verwaltung des Stiftungsvermögens. Richtig grantig werden viele Untreuhänder, wenn man von ihnen Rechnungslegung über ihre üppigen Honorare verlangt.

Mit drohendem Unterton fügt Wenaweser daher hinzu, dass der Begünstigte seine Rechte keinesfalls missbrauchen darf. Also dem Treuhänder und Stiftungsrat auf den Wecker gehen: denn er «darf das Recht nicht in unlauterer Absicht, in missbräuchlicher oder nicht in einer den Interessen der Stiftung widerstreitenden Weise ausüben».

Damit nicht genug:

«Darüber hinaus können die Begünstigungsrechte ausnahmsweise auch aus wichtigen Gründen zum Schutz des Begünstigten verweigert werden.»

Das wäre wirklich brüllend komisch, wenn es für viele Begünstigte nicht schmerzliche Realität wäre.

Der ungetreue Stiftungsrat darf also nach der Absurd-Logik von Wenaweser dem Begünstigten seine Rechte verweigern, und das erst noch zu dessen Schutz.

Nach der Devise: Du willst wissen, wieso so viel von deinem Geld in meinen Taschen verschwindet? Das würde dich so schmerzen, dass ich dir zu deinem Schutz das Auskunftsrecht verweigern muss.

Denn das wäre ja wohl  der Versuch der Ausübung dieser Rechte in unlauterer oder missbräuchlicher Absicht. Die bestünde darin, dem Treuhänder das Geldscheffeln und überhaupt das Leben unnötig schwer zu machen.

Denn wenn jemand, was Realität ist, bis zu 100’000 Franken Honorar bezieht (pro Monat, versteht sich, und das über Jahre), und das in keinem Verhältnis zu seiner Leistung steht, dann wäre es doch für den Untreuhänder unzumutbar, dass er darüber Rechenschaft ablegen müsste.

Das Faszinierende an dieser Selbstentblössung ist, mit welcher Unverfrorenheit sie vorgetragen wird.

Die tatsächlich einzigartigen Rechte, die laut Professor Butterstein ein Begünstigter in Liechtenstein besitzt, sind vielmehr keine Rechte. Geht er einem liechtensteinischen Treuhänder mit blöden Fragen zu sehr auf den Zeiger, dann hat er seine Rechte verwirkt.

Versucht der Entrechtete, vor einem fürstlichen Gericht zu seinem Recht zu kommen, erlebt er eine zweite böse Überraschung. Ausser, es lässt sich ums Verrecken nicht vermeiden, käme kein Gericht in dieser Räuberhöhle auf die Idee, sich gegen einen liechtensteinischen Treuhänder zu stellen.

Denn in diesem Unrechtsstaat kennt jeder jeden, und niemand will den frommen Gottesdienst stören, dass hier alles ordentlich, anständig und seriös zu und her ginge.

Man muss schon sagen: Butterstein und Wenaweser, zwei grosse Heuchler vor dem Herrn.

 

13. Oktober 2025/47 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/10/Bildschirmfoto-2025-10-11-um-13.32.00.png 259 882 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-10-13 07:02:052025-10-13 08:25:15Lachen mit der Treuhandkammer

Meiner Treu, ihr Treuhänder

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Treuhänder, Untreuhänder

Wissen die eigentlich, wie gefährlich sie leben?

Es gibt nach offizieller Zählung 135 Treuhänder mit fürstlicher Bewilligung zum Treuhändern in Liechtenstein. Noch.

Dazu gibt es 214 Treuhandgesellschaften mit entsprechender Bewilligung. Noch.

Das ist eine altehrwürdige Berufsgattung. Schon 1926 wurde mit dem Personen- und Gesellschaftsrecht das erste Mal die treuhänderische Verwaltung von Vermögen gesetzlich verankert. Gleich 1929 wurde darum das Stiftungsrecht erweitert, eine Goldmine war entdeckt.

1971 wurde der Begriff Treuhänder als geschützte Berufsbezeichnung eingeführt, 1992 die Treuhandkammer gegründet. In all diesen Jahren werkelten die Treuhänder vor sich hin. Skrupellos, gewissenlos und völlig moralfrei. Woher die ihnen anvertrauten Gelder kamen, ob das Schwarzgeld war, Drogengeld, Blutgeld, kriminelles Geld, Geld aus Menschenhandel, Geld, das Diktatoren ihren Untertanen abgepresst hatten – völlig egal.

Schliesslich hat das Fürstenhaus sein riesiges Vermögen auch nicht im Schweisse seines Angesichts verdient.

So sprudelte diese Geldquelle munter vor sich hin. Als Treuhänder musste man nicht viel mehr können, als eine Stiftungsurkunde aus dem Stehsatz zu nehmen, als geistige Höchstleistung einen neuen Namen zu erfinden – und dann Geld zählen.

Diese paradiesischen Zustände endeten mit der Finanzkrise eins 2008. Verlumpende Staaten brauchten dringend mehr Steuersubstrat und legten auch dem Ländle Daumenschrauben an. Geschäftsmodell Stiftung als Schwarzgeldbunker explodiert.

In diesen Krater hinein, der natürlich von schmerzlichen Einkommensverringerungen begleitet war, füllten die Liechtensteiner Treuhänder neue Geldquellen. Schön, dass es immer mehr reiche Russen gab, die ihr Geld nicht nur auf Malta oder Zypern, sondern auch in Liechtenstein bunkern wollten.

Also ging das muntere Geldverdienen fröhlich weiter. Bis zum Beginn des Ukrainekriegs und US- sowie EU-Sanktionen gegen Russland. gegen Russen. Gegen reiche Russen. Wie immer meinten die Treuhänder zunächst, dass sie das doch nichts angehe. Ich bin Liechtensteiner, mir kann keiner.

Dann das grosse Erschrecken, als sogar die fürstliche Finanzmarktaufsicht zur Null-Toleranz aufforderte. Heissa, da gab es dann ein wildes Rennen zum Ausgang. Verantwortung, treuhändersicher Verwaltung von Trusts uns Stiftungen für reiche Russen? Nein danke, nix wie weg, von einem Tag auf den anderen.

Viele fürstliche Treuhänder wischten sich die Schweissperlen von der Stirn: das war ja gerade nochmal gutgefangen, der Gefahr entronnen, auch auf die gesellschaftlich tödliche Sanktionsliste de US-Behörde Ofac zu geraten.

Aber den Treuhändern war nur eine kurze Erholungspause gegönnt. Denn natürlich wurden sie von nicht sehr amüsierten Besitzern und Begünstigten dieser Trusts und Stiftungen angehauen. Was das denn solle, wieso der reiche Russe von einem Tag auf den anderen nicht mehr an sein Geld kam. Wieso der Privatjet nicht mehr aufgetankt, die Villa nicht mehr unterhalten, die Kaviar- und Wodkavorräte auf der Yacht nicht mehr aufgestockt werden konnten.

Zunächst, denn Liechtensteiner Treuhänder sind nicht so die Hellsten, wurden die Anrufer abgewimmelt. Nicht durchgestellt. Oder aber beschieden, dass sie sich doch an staatliche Behörden wenden sollen, der Treuhänder sei leider nicht mehr befugt, irgend etwas für oder it diesem Trust zu machen. Vom Amt zurückgetreten. Sorry, und einen schönen Tag noch.

Das lässt sich nun ein reicher Russe nicht einfach so gefallen. Und leider neigt er dann nicht nur zu zivilisierten Methoden, um sein Missbehagen auszudrücken.

Sondern er greift zunächst zu verbalen Einschüchterungsversuchen. Nach der Devise: «Geld her, oder …» Zeigt sich der Treuhänder harthörig, wird der zweite Teil des Satzes ausgeführt. Einschüchterung Erpressung, Drohung.

Hat der reiche Russe erst einmal gemerkt, dass Liechtenstein eine genauso rechtlose Räuberhöhle wie Russland ist, wo die Eigentumsgarantie im Ernstfall so wertlos ist wie eine Klage vor Gericht, dann fühlt er sich ganz zu Hause.

Und wenn man bedenkt, dass selbst der Laie im Darknet ohne grossen Aufwand jemanden findet, der für eine überschaubare Geldsumme bereit ist, jedem beliebigen Zielobjekt die Fresse zu polieren …

Der Umsatz von Psychopharmaka und Schlafmitteln in Apotheken in Vaduz dürfte in den letzten Wochen gewaltig zugenommen haben. Auch die Nachfrage nach Selbstverteidigungswaffen und Leibwächtern.

Nur: das nützt doch überhaupt nichts gegen einen ranzigen reichen Russen …

29. September 2025/40 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/09/Bildschirmfoto-2025-09-23-um-15.09.13.png 982 1483 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-09-29 07:11:332025-09-23 15:11:48Meiner Treu, ihr Treuhänder

Sichtweisen der Zombie-Trusts

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Fürstentum Liechtenstein, Skandale, Treuhänder

Rund 20 Milliarden Dollar hängen in der Luft? Je nun.

Es gibt verschiedene Sichtweisen auf diesen Skandal.

  1. Rund 800 enteignete Besitzer sind stinksauer. Ob sanktioniert oder nicht: auch reiche Russen haben ein Recht auf Eigentumsgarantie. Halten aber öffentlich die Füsse still. Das liegt an Sichtweise zwei.
  2. Geschieht denen ganz recht. Russe, reich, das kann nur einen Grund haben: es ist kriminelles Geld, unredlich erworben, höchstwahrscheinlich durch Putin-Nähe. Also sollte man es am besten der Ukraine übergeben.
  3. War da was? Dieser Ansicht sind die deutschsprachigen Medien, auch in der Schweiz. Von Liechtenstein ganz zu schweigen. Das hier einfach im Handstreich Eigentum enteignet wird, nun ja, kann doch passieren, ist kein Anlass zur Berichterstattung
  4. Da war eigentlich nix. Dieser Ansicht sind die Autoritäten Liechtensteins, angefangen beim Fürst und seinem Erbprinzen Alois. Die Regierungschefin Brigitte Haas ergänzt mit Gottvertrauen, dass doch bei 99,9 Prozent aller Trusts alles mit rechten Dingen zugehe.
  5. Geld her. Dieser Ansicht sind die betroffenen Russen und die russische Regierung. Aber auch die US-Regierung, die rechtsimperialistisch die Sanktionen ihrer Todes-Behörde OFAC weltweit durchsetzen will. Und kann. Die EU höselet hinterher und verkündet sogar noch weitreichendere Sanktionen.
  6. Erst mal ein Komitee einberufen, das Lösungen suchen soll. Und dann erst mal einfach nichts tun. Denn so eine Lösungssuche kann dauern. Vor allem, wenn kein Liechtensteiner Treuhänder sich die Hände an einem dieser Zombie-Trusts verbrennen will. Also Tee trinken und den Fürsten hochleben lassen. Dieser Ansicht ist die liechtensteinische Regierung.
  7. Das hat uns noch gefehlt. Also Kopf einziehen, wegducken, abwarten. Das wird schon irgendwie vorbeigehen. Währenddessen lobhudeln wir einfach weiter die Sicherheit, die Diskretion, die Eigenttumsgarantie, den Rechtsstaat Liechtenstein. Diese Meinung vertreten die Treuhänder, die Untreuhänder und die Liechtensteinische Treuhandkammer.
  8. Wir haben schon immer gesagt, dass die Sanktionen strikt einzuhalten sind. Wirklich wahr. Diese Ansicht vertritt die Liechtensteiner Finanzmarktaufsicht (FMA). Ohne aber erklären zu können, wieso sich niemand an diesen Befehl gehalten hat. Und wieso sie bei Nichteinhaltung keine Sanktionen ergriffen hat. Denn diese Trusts sind ja nicht in den letzten Monaten vom Himmel gefallen.
  9. Was machen diese geldgierigen Finanzleute schon wieder, meint die liechtensteinische Bevölkerung. Ohne aber eine Plattform zu haben, um ihrem zunehmendem Unwillen Ausdruck zu verleihen.
  10. Ich, mein Geld in Liechtenstein anlegen? In einer Stiftung? Einem Trust? Ich bin doch nicht bescheuert. Das meint die internationale Community von reichen und ultrareichen Leuten, die aufgrund weitverzweigter wirtschaftlicher Verwicklungen nach einem Gefäss suchen, in dem sie dieses Konglomerat sicher unterbringen und verwalten lassen können.

Die einigermassen seriösen Treuhänder im Ländle (Zahl unbekannt) sind stinksauer auf ihre geldgierigen Kollegen, deren Lebensmotto zu sein scheint: no risk, no fun. Nachdem das Geschäftsmodell Schwarzgelderbunker implodiert ist, kann es doch nicht sein, dass die Anschaffung des neusten Porsches oder Ferraris nicht mehr möglich ist, mangels Einnahmen. Meinen die.

Während der kleine Fleck Liechtenstein äusserlich ruhig und gelassen wirken will, die Mehrheit seiner Bevölkerung weiterhin ihrem Broterwerb nachgeht, tobt hinter den Kulissen nicht nur der russische Bär.

Krisensitzungen, Brainstorming, wer war das, wie gross ist der potenzielle Schaden? Finanziell und in Bezug auf Reputation und Image? Wie lange können wir noch beruhigende Geräusche machen und sonst nichts? Aber vor allem: wie kriegen wir die Kuh vom Eis? Wie lösen wir das Problem? Welche Optionen haben wir, möglichst unbeschädigt aus diesem Schlamassel herauszukommen?

Da ist guter Rat wirklich teuer. Aber man wird nicht Millionär oder Milliardär, wenn man nicht geizig ist.

22. August 2025/42 Kommentare/von Treuhänder
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