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Schlagwortarchiv für: Treuhänder

Die Moritat vom armen Stifter und seinem treuen Treuhänder

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Stiftungen, Untreuhänder

Hört sich an wie erfunden. Ist aber liechtensteinische Realität.

Hört, ihr reichen Leute dieser Welt,
die ihr nicht wisst, wohin mit eurem Geld.
Kommt ins schöne Liechtenstein,
hier soll euer Vermögen sicher sein.

So beginnt die Moritat.

Der vermögende Ausländer kommt ins Fürstentum. Er hat Geld, Kinder, Wünsche und den naiven Gedanken, dass sein Vermögen auch nach seinem Tod nach seinem Willen verwendet werden sollte.

Dafür gibt es die Stiftung. Oder den Trust.

Und dafür gibt es den Treuhänder.

Der lächelt.

Zunächst ist alles wunderbar. Der Kunde bestimmt, wer begünstigt wird. Ehefrau, Kinder, Enkel. Er formuliert Wünsche, Reglemente, Beistatuten. Der Treuhänder nickt.

Dann stirbt der Stifter.

Jetzt beginnt der interessante Teil.

Denn der Tote kann keine Weisungen mehr geben. Das Vermögen aber ist noch da. Und davor sitzt nun der Stiftungsrat oder Trustee.

Das Gesetz sagt zwar, der Stifterwille sei massgebend. Selbst die liechtensteinische Fachliteratur warnt ausdrücklich davor, eine Stiftung zu einem «vom Willen der Stiftungsorgane beherrschten Gebilde» verkommen zu lassen. Sie beschreibt sogar Rechtsprechung, durch die Stifter nachträglich vermögensanspruchslos werden können, obwohl das dem ursprünglichen Stifterwillen nicht entsprochen habe.

Schöner kann man das Problem kaum formulieren.

Der Treuhänder soll Diener des Willens sein. Er besitzt aber die Schlüssel zum Tresor.

Nun kommt die Familie.

«Wir sind Begünstigte.»

Sehr interessant.

«Wir möchten wissen, wie viel Vermögen vorhanden ist.»

Schwierig.

«Wir möchten die Buchhaltung.»

Vertraulich.

«Welche Honorare wurden bezahlt?»

Berufsgeheimnis.

«Warum bekommen wir kein Geld?»

Ermessen.

«Aber der Stifter wollte es so.»

Das sehen wir anders.

Und schon beginnt das wunderbare liechtensteinische Perpetuum mobile: Um herauszufinden, was mit dem eigenen Familienvermögen geschieht, braucht der Begünstigte einen Anwalt. Der Treuhänder braucht ebenfalls einen Anwalt. Bezahlt wird dessen Tätigkeit gegebenenfalls aus dem Vermögen jener Struktur, um deren Kontrolle gestritten wird.

Der Begünstigte finanziert dann indirekt die Verteidigung derjenigen, gegen die er kämpft.

Natürlich gibt es Informationsrechte. Natürlich gibt es Aufsicht. Natürlich kann man vor Gericht ziehen. Bei gemeinnützigen Stiftungen können Begünstigte trotz gesetzlich ausgeschlossener individueller Informationsrechte sogar aufsichtsrechtliche Massnahmen bis hin zur Abberufung von Stiftungsräten beantragen.

Man muss nur gewinnen.

Und warten können.

Und Geld haben.

Und hoffen, dass das Gericht den Stifterwillen genauso versteht wie der Stifter.

Besonders elegant wird es, wenn Begünstigtenstellungen nicht festgeschrieben sind, sondern Organe Ermessensspielräume besitzen. Dann kann aus dem Sohn, der gestern noch Zweck der ganzen Konstruktion war, morgen ein lästiger Bittsteller werden.

Der Stifter wollte?

Bedauerlich. Der Stifter ist tot.

Der Begünstigte protestiert?

Bedauerlich. Bitte Rechtsweg beschreiten.

Der Treuhänder bleibt?

Selbstverständlich. Bis ein Gericht etwas anderes entscheidet.

So verwandelt sich eine Konstruktion, die Vermögen für Begünstigte bewahren sollte, schlimmstenfalls in eine Konstruktion, die Vermögen vor Begünstigten bewahrt.

Und über allem wacht die fürstliche Justiz. Und tut alles, um Prozesse gegen Untreuhänder in die Länge zu ziehen und schliesslich zu absurden Urteilen zu kommen, bei denen sich jedem Rechtskundigen ausserhalb des Fürstentums die Nackenhaare aufstellen.

Wer seine Rechte durchsetzen will, muss dieses System erst einmal überwinden: Informationsasymmetrie, Geheimhaltung, komplexe Statuten, Ermessensentscheidungen, professionelle Gegenparteien, Kosten und jahrelange Verfahren.

Am Ende steht der Begünstigte vor dem Tresor seines verstorbenen Vaters.

Drinnen liegt das Vermögen.

Davor sitzt der Treuhänder.

In der Hand hält er den Schlüssel.

Und sagt:

«Keine Sorge. Ich passe auf Ihr Geld auf.»

5. Oktober 2026/46 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/10/Bildschirmfoto-2026-09-28-um-16.32.47.png 456 1381 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-10-05 07:04:122026-09-28 16:58:34Die Moritat vom armen Stifter und seinem treuen Treuhänder

Justiz nach Fürstenart

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Stiftungen, Treuhänder

In Liechtenstein sind vor dem Gesetz alle gleich. Manche sind nur viel gleicher.

Wer verstehen will, wie der Finanzplatz Liechtenstein funktioniert, sollte nicht bei Banken, Treuhändern oder Stiftungen anfangen. Sondern bei der Justiz.

Denn dort entscheidet sich, was passiert, wenn ein Begünstigter auf die verrückte Idee kommt, das Geld einer Stiftung gehöre nicht den Treuhändern, sondern müsse entsprechend dem Stiftungszweck verwaltet werden.

Dann kann die fürstliche Justiz erstaunliche Geschwindigkeiten entwickeln.

2021 wurde die Abberufung eines ausländischen Stiftungsrats betrieben, der zugleich Begünstigter war. Sein Vergehen? Keine Veruntreuung. Kein Betrug. Nicht einmal eine nachgewiesene Pflichtverletzung.

Es genügte der blosse Anschein einer möglichen Interessenkollision.

Der Mann hatte sich für eine Rechnungslegung über Vorgänge beim Stiftungsvermögen eingesetzt. Davon, so die bemerkenswerte Logik, hätte er als Begünstigter mittelbar profitieren können. Das Landgericht entschied am 2. März 2021 gegen ihn. Die Rechtsprechung hielt: Der Staatsgerichtshof bestätigte später die Abberufung.

So funktioniert Hochgeschwindigkeitsjustiz im Fürstentum.

Nun drehen wir die Rollen um.

Nicht ein Treuhänder geht gegen einen Begünstigten vor, sondern Begünstigte verlangen Rechenschaft von denjenigen, die ihr Vermögen verwalten. Sie wollen Stiftungsräte oder Treuhänder wegen Interessenkollisionen, Pflichtverletzungen oder anderer Vorwürfe loswerden.

Plötzlich verwandelt sich der Ferrari der fürstlichen Rechtspflege in einen Ochsenkarren.

In einem dokumentierten Parallelfall dauerte allein das Verfahren gegen zwei liechtensteinische Treuhänder bereits Jahre. Derselbe Konfliktkomplex, dasselbe Land, dieselbe überschaubare Justiz – aber eine völlig andere Gangart. Während gegen den ausländischen Stiftungsrat in erster Instanz innert Wochen entschieden wurde, zog sich das Verfahren gegen die liechtensteinischen Finanzdienstleister über Jahre hin.

Das kann Zufall sein.

Man kann in Liechtenstein offenbar sehr lange Pech mit Zufällen haben.

Hinzu kommt eine Rechtsprechung, die Begünstigten keineswegs überall die Türen weit öffnet. Fachjuristen weisen ausdrücklich auf die Beschränkung der Parteistellung von Begünstigten in Aufsichtsverfahren hin. Wer kontrollieren will, muss zunächst beweisen, dass er überhaupt kontrollieren darf.

Das ist praktisch. Zumindest für die Kontrollierten.

Natürlich wird kein Richter morgens seinen Talar anziehen und sich fragen: Wie helfe ich heute einem Treuhänder?

So plump funktioniert ein System nicht.

Es funktioniert subtiler. Durch Verfahrensdauer. Durch Kosten. Durch immer neue Schriftsätze, Instanzen und formale Hürden. Durch eine Rechtsprechung, die beim Begünstigten schon beim Anschein einer Interessenkollision das Skalpell ansetzt, während Verfahren gegen heimische Finanzdienstleister eine erstaunliche Lebenserwartung entwickeln können.

Das Resultat ist entscheidend.

Wer als Begünstigter gegen mächtige Finanzdienstleister antritt, braucht Geld, Nerven und vor allem Jahre.

Wer auf der anderen Seite steht, braucht offenbar vor allem Geduld. Das Geld ist kein Problem, es kommt aus dem Stiftungsvermögen und wird gegen den Begünstigten eingesetzt. Aberwitzig, aber bittere Realität im Ländle.

Ob wohl das Wort Komplizenschaft hierher passt? Nun, wenn nicht hier, wo sonst?

Erschwerend kommt hinzu: man kann Liechtenstein nicht wirklich Rechtsstaat nennen. Denn in einem wirklichen Rechtsstaat gibt es keinen absolutistisch herrschenden Fürsten, der nach Gutdünken Richter ernennen kann – oder auch nicht. Die dann bei ihrer Wiederwahl von seiner Gunst abhängig sind.

Das Ergebnis hingegen liegt offen auf dem Tisch:

Ein Finanzplatz, dessen Geschäftsmodell auf Treuhändern und Stiftungen beruht, verfügt über eine Justiz, deren Langsamkeit und formale Hürden ausgerechnet denjenigen nützen, die von diesem Geschäftsmodell leben.

Die Fürstenknechte und seine Büttel nennen das tatsächlich Rechtsstaat..

Man kann aber auch einfach auf die Stoppuhr schauen.

28. September 2026/49 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/09/Bildschirmfoto-2026-09-27-um-22.44.23.png 507 1418 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-09-28 07:02:482026-09-27 22:44:56Justiz nach Fürstenart

Liechtenstein: Vertrauen war gestern

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Skandale, Treuhänder

Ein Finanzplatz verabschiedet sich nicht von einem Tag auf den anderen. Aber innert Wochen schon.

Das Geschäftsmodell des Fürstentums ist denkbar einfach: Ausländisches Vermögen wird in Stiftungen, Trusts und Anstalten verpackt, Treuhänder verwalten es, Banken verwahren es, Gerichte schützen die Rechtsordnung und der Staat versichert der Welt, dass alles streng reguliert, sauber und sicher sei.

Nur: An immer mehr Stellen dieses Systems bröckelt die Fassade.

Im Zentrum stehen die Treuhänder. Sie sind nicht irgendeine Berufsgruppe, sondern das Schmiermittel der liechtensteinischen Vermögensindustrie. Ihre Kammer besitzt Standesregeln und disziplinarische Funktionen; gleichzeitig arbeitet die Finanzmarktaufsicht gesetzlich ausdrücklich mit der Treuhandkammer zusammen. Selbst der Staatsgerichtshof musste sich bereits mit deren Standesrecht beschäftigen – und stellte 2023 fest, dass eine Regelung über Interessenkonflikte mangels gesetzlicher Grundlage die Handels- und Gewerbefreiheit verletzte.

Hinzu kommt ein strukturelles Problem des Kleinstaats: Treuhänder, Anwälte, Politiker und die fürstliche Justiz bewegen sich in einem winzigen Biotop. Das führt zwangsläufig zu Rechtsbeugung oder Begünstigung. Schon der blosse Anschein, dass dieselben Kreise einander kontrollieren, beurteilen und beaufsichtigen, ist für einen Finanzplatz Gift. Wo Milliarden an fremdem Vermögen verwaltet werden, müsste institutionelle Distanz geradezu demonstrativ sein.

Dann kamen die Zombie-Trusts. Bis zu 800 Trusts und Stiftungen mit Russland-Bezug waren zeitweise faktisch führungslos, nachdem Treuhänder und Organe aus Angst vor US-Sanktionen Fersengeld gegeben hatten. Milliardenwerte hängen seither in rechtlicher Schwebe. Die FMA hatte Treuhändern zuvor wegen der «existenziellen» Risiken geraten, entsprechende Beziehungen zu beenden. Das Resultat war ein Systemproblem, für das anschliessend eine staatliche Taskforce benötigt wurde.

Die aber bis heute keine Lösung hingekriegt hat.

Ein Finanzplatz, dessen Spezialität die dauerhafte und rechtssichere Verwaltung fremder Vermögen ist, produzierte ausgerechnet herrenlose Vermögensstrukturen.

Und dann folgte der Super-GAU.

Ende Juli kopierte eine unbekannte Täterschaft aus dem staatlichen Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen Daten von rund 31’000 Rechtsträgern. Namen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeiten, Wohnsitzstaaten und Rollen der wirtschaftlich Berechtigten waren betroffen. Ursache war laut späterer Sicherheitsanalyse eine fehlerhafte Logik bei der Überprüfung von Berechtigungen. Danach wurden stärkere Identitätsprüfung mittels eID sowie ausgebaute Überwachungs- und Erkennungsmechanismen angekündigt. Anders gesagt: Schutzmassnahmen, deren Notwendigkeit spätestens nach dem Einbruch unübersehbar geworden war. Während sie vorher fahrlässig gefehlt hatten.

Die Regierung betont, es seien keine Bankkundendaten oder Vermögenswerte gestohlen worden. Das stimmt – und verfehlt den Kern des Problems. Gestohlen wurde etwas, das für Liechtensteins Geschäftsmodell fast ebenso wertvoll ist: Diskretion. Wer hinter Tausenden von Stiftungen, Trusts und Gesellschaften steht, ist genau jene Information, deren Schutz für viele internationale Kunden entscheidend ist. Selbst Fürst Michael von Liechtenstein warnt inzwischen vor den Cyberrisiken immer stärker vernetzter Transparenzregister.

Treuhänder, die sich selbst organisieren. Ein Kleinstaat, in dem berufliche, politische und juristische Kreise zwangsläufig eng aufeinanderliegen. Hunderte Zombie-Strukturen. Ein staatliches Register, aus dem Daten zu 31’000 Rechtsträgern kopiert werden konnten.

Jeder einzelne Vorgang wäre reparierbar. Ihre Summe ist es nicht mehr.

Denn Vertrauen funktioniert wie Porzellan: Man kann die Scherben zusammenkleben, aber man sieht die Risse.

Liechtenstein verkauft Sicherheit, Rechtssicherheit und Diskretion. Gerade bei diesen drei Kernversprechen häufen sich inzwischen die begründeten Zweifel. Wer heute sein Vermögen einer liechtensteinischen Struktur anvertraut, muss sich deshalb eine unangenehme Frage stellen:

Warum eigentlich?

Andere Finanzplätze bieten Vermögensverwaltung, Stiftungsstrukturen und Rechtssicherheit ebenfalls an – ohne dass ein einziger spektakulärer Datendiebstahl gleich einen beträchtlichen Teil ihrer zentralen Vermögensstrukturen transparent macht.

Der grösste Schaden Liechtensteins lässt sich deshalb weder mit einer neuen Firewall noch mit einer Taskforce beheben.

Es ist der Verdacht, dass das System Liechtenstein vor allem eines hervorragend beherrscht: sich selbst zu versichern, dass ihm weiterhin zu trauen sei.

16. September 2026/51 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/09/Bildschirmfoto-2026-09-15-um-14.26.19.png 509 1231 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-09-16 07:04:062026-09-15 14:43:20Liechtenstein: Vertrauen war gestern

Tiefes Schweigen

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstentum Liechtenstein, Skandale, Treuhänder

Der grösste Datenraub aller Zeiten in Liechtenstein. Und nichts regt sich.

Das komplette Verzeichnis aller 31’000 Stiftungen,  Trusts & Co. kam durch einen kinderleichten Einbruch ins Geheimarchiv abhanden.

Der GAU, das Ende des diskreten und vertrauenserweckenden Finanzplatzes Liechtenstein. Mit Auswirkungen in alle Richtungen.

Man stelle sich nur vor, dass sich unter den nun identifizierbaren Besitzern ein sanktionierter Russe befindet, der nicht zu den rund 800 Betroffenen der Zombie Trusts gehört.

Und dieser Russe hätte ein Konto bei der Fürstenbank LGT. Ui. Denn gestohlen wurden Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnsitzstaat und Rolle der wirtschaftlich Berechtigten.

Darunter mag es einige geben, die sicherheitshalber eine Holding auf Guernsey Island oder auf einer anderen kleinen Insel im Meer zwischengeschaltet haben.

Aber auch andere, die im Vertrauen auf die Diskretion und Seriosität des fürstlichen Finanzplatzes höchstpersönlich hier auftauchen.

Nehmen wir an, dass diese Liste in die Hände der US-Behörden gelangt ist. Die würden kein grosses Geschrei machen, sondern diskret bei der Fürstenbank LGT anklopfen und sagen: Wir haben Anlass zur Vermutung, dass Sie Geschäftsbeziehungen zu einem von uns sanktionierten Russen unterhalten.

Und wie Sie wissen, ist das ein tödliches Risiko, wenn dieser Russe auf unserer OFAC-Liste steht, die Ihnen bekannt sein sollte. Worin besteht das?

US-Banken können verpflichtet werden, Korrespondenzkonten der Liechtensteiner Bank zu schliessen beziehungsweise dürfen keine neuen eröffnen. OFAC nennt ausdrücklich das Verbot oder strenge Beschränkungen von correspondent accounts und payable-through accounts

OFAC kann gegen die ausländische Bank blocking sanctions verhängen. Dann werden ihre Vermögenswerte, soweit sie sich in den USA oder unter Kontrolle von US-Personen befinden, eingefroren. Zudem greift grundsätzlich die OFAC-50-Prozent-Regel auf von ihr mindestens zur Hälfte gehaltene Unternehmen.

Dann gibt es noch die Neutronenbombe im Arsenal. Die US-Justizbehörde verbietet der Bank die Benutzung von Dollar. Damit ist sie spätestens nach 48 Stunden tot.

All dem kann sie nur entkommen, wenn sie eine schmerzliche Busse plus Gewinnherausgabe an die USA überweist.

Aus all diesen Gründen scheint klar zu sein: alle diese 31’000 Konstrukte hängen letztlich an einem liechtensteinischen Treuhänder. Der hat inzwischen den oder die nur ihm bekannten wirtschaftlich Berechtigten informiert. Und ihnen dringend, aber ganz dringend davon abgeraten, an die Öffentlichkeit zu gehen.

Da gibt es mal die Inhaber, die das sowieso nicht vorhaben. Weil sie aus verschiedenen Gründen keinerlei Interesse haben, öffentlich bekannt zu werden. Weil die Gelder krimineller Herkunft sind. Weil sie Familienangehörigen gegenüber nicht bekannt geben wollen, dass sie in Liechtenstein eine Stiftung oder einen Trust betreiben. Oder weil sie befürchten, dann selbst Opfer von Erpressungen zu werden.

Schliesslich werden die Treuhänder noch darauf hinweisen, dass ein Gang an die Öffentlichkeit bezüglich Schadenersatzforderungen gegen das Land, gegen sie selbst oder gegen die IT-Verantwortlichen nicht förderlich sei.

Anders sieht es dann allerdings bei der Einreichung von Klagen aus. Diese selbst sind natürlich nicht öffentlich. Aber sowohl ein Zivil- wie ein Strafverfahren findet im Fürstentum vor Publikum statt.

Also ist damit zu rechnen, dass hinter den Kulissen zurzeit zähe und von beiden Seiten mit Energie betriebene Verhandlungen stattfinden.

Das Opfer möchte Schadenersatz erhalten, die andere Seite versucht, diese Ansprüche abzuschmettern, indem sie darauf hinweist, dass eine allfällige Klage unweigerlich das Opfer outen würde – was doch wohl nicht in dessen Interesse sei.

All das hat natürlich mit einem seriösen Finanzplatz überhaupt nichts mehr zu tun …

9. September 2026/41 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/09/Bildschirmfoto-2026-09-08-um-16.00.24.png 404 1132 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-09-09 07:04:402026-09-08 16:05:06Tiefes Schweigen

Immer schlimmer

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Stiftungen, Treuhänder

Je genauer man den Datenraub anschaut, desto dilettantischer wird alles.

31’000 Datensätze über die wirtschaftlich Berechtigten an allen Stiftungen, Trusts & Co. von Liechtenstein. Die Kronjuwelen, die geheimsten der geheimen Daten. Geklaut. Kinderleicht. Ungestört.

Der GAU. Das Ende des Finanzplatzes, wie wir ihn kennen.

Denn wer will schon sein Vermögen ins Fürstentum tragen, wenn er damit rechnen muss, dass dort nicht Diskretion und Verschwiegenheit herrschen. Sondern blanker Dilettantismus.

Dafür ist die Seite symbolisch, die erscheint, wenn man in der fürstlichen Landesverwaltung nach dem Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen (VwbP) sucht. Nicht mal ein Statthalter, nicht mal ein Hinweis, dass zurzeit das Verzeichnis offline ist.

An anderer Stelle findet man das hier:

Diese Seite ist zuletzt am 1. Juli 2026 aktualisiert worden, einen Monat vor dem Datenraub.

Aber das ist nur die Oberfläche des Skandals. Weiterhin ist unbekannt, wer die Täter waren, was sie mit den gestohlenen Daten anfangen wollen und ob es Lösegeldverhandlungen gibt.

Dabei wird immer offenkundiger, wieso es so kinderleicht war, in dieses angeblich streng geheime und vertrauliche Verzeichnis einzubrechen. Besser gesagt: hineinzuspazieren.

Aus dem einfachen Grund, weil das eigentlich jeder kann. Denn die Einträge haben durch die sogenannten «Rechtsträger» zu erfolgen. Also nicht etwa durch die Stifter oder Begünstigten, sondern durch ihre Vertreter, im Normalfall ein liechtensteinischer Treuhänder.

Also haben alle Treuhänder Zugang zu dieser Plattform, womit sie löchriger wird als ein Schweizer Käse. Aber das ist nicht alles.

Fürstliche Treuhänder sind nicht dafür bekannt, dass sie sich überanstrengen. Im Gegenteil, ihre Devise ist: wenig Arbeit, viel Geld. Also haben sie erreicht, dass nicht mal nur sie selbst in diesem Verzeichnis herumfuhrwerken dürfen.

Sondern sie können auch einen Stellvertreter dafür ernennen, beispielsweise einen Buchhalter. Also hat der Rechtsträger Zugang. Von ihm damit beauftragte Personen ebenfalls. Die Löcher werden scheunentorgross.

Wobei der Rechtsträger verantwortlich für die Richtigkeit des Inhalts ist. Mit anderen Worten: staatlich wird nicht nachgeprüft, ob die im Verzeichnis enthaltenen Angaben richtig sind – oder falsch.

Am Schluss ist es amtlich. Es findet aber keinerlei amtliche Überprüfung statt. Und obwohl die Verantwortung beim «Rechtsträger» bleibt, kann der beliebig viele andere Personen dazu autorisieren, in dieser Datenbank herumzufummeln.

Theoretisch natürlich nur in dem Konto, für das er zuständig ist.

Aber wie der Einbruch beweist, ist es kinderleicht, diese Sicherung auszuschalten und in alle Datensätze Einblick zu nehmen. Um sie dann gemütlich über Stunden hinweg abzusaugen.

Eigentlich verständlich, dass sich Fürst, Regierung und Krisenstab bis heute weigern, bekannt zu geben, wer diesen Schrott programmiert hat und wer für die IT-Sicherheit zuständig ist.

Dabei verdichten sich die Indizien, dass es sich um die liechtensteinische Bude Aviita handelt.

Die dürfte – wie in Liechtenstein üblich – auf dem kurzem Amtsweg zu diesem lukrativen Auftrag gekommen sein. Wohl deshalb weigert sich das Fürstentum auch, wenigstens Angaben dazu zu machen, wie dieser Auftrag ausgeschrieben wurde und welche Ansprüche an Sicherheitsmassnahmen gestellt wurden.

Gegen diesen Dilettantismus ist ein Selbstbedienungsladen geradezu eine Hochsicherheitszone, bei der diverse Massnahmen verhindern sollen, dass zu viel Ware abhanden kommt.

Dafür sorgen diverse Mittel. Videoüberwachung, Kontrolle durch das Personal, Alarmschranken am Ausgang und noch ein paar weitere Tricks.

Anders beim Geheimsten, was Liechtenstein zu schützen hätte. Da gilt offenbar auch die Devise eines Selbstbedienungsladens.

Hereinspaziert, bedienen Sie sich. Und keine Angst, lassen Sie sich nur Zeit dabei. Und befürchten Sie keinerlei Kontrollen am Ausgang.

4. September 2026/36 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/09/Bildschirmfoto-2026-09-03-um-16.27.48.png 786 1226 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-09-04 07:03:382026-09-03 17:01:24Immer schlimmer

Das Debakel von Vaduz

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Skandale, Treuhänder

Zuerst war es ein hochprofessioneller Cyberangriff. Nun war offenbar schlicht die Tür offen. Und wer durch sie spazierte, weiss man immer noch nicht.

Die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» nennt es ein Debakel. Das trifft die Sache ziemlich genau.

Nachdem Liechtenstein der wohl grösste Datenraub seiner Geschichte widerfuhr, legte sich die Regierung zunächst mächtig ins Zeug. Nicht etwa bei der Erklärung, wie 31’000 Datensätze über wirtschaftlich Berechtigte an Stiftungen, Trusts, Anstalten und Firmen entwendet werden konnten. Sondern bei der Wortwahl.

Ein «gezielter Angriff auf hohem technischem Niveau» sei es gewesen. Und der habe sich gegen eine «hochkomplexe Sicherheitsstruktur» gerichtet, verkündete die Regierung am 4. August.

Das klang beruhigend. Gegen Cyber-Einsteins kann halt auch das kleine Liechtenstein nichts ausrichten. Da ist selbst der milliardenschwere Fürscht in seiner Trutzburg macht- und hilflos.

Nun ist die Untersuchung abgeschlossen. Und plötzlich klingt die Sache deutlich weniger nach «Mission Impossible».

Die Ursache sei eine «fehlerhafte Logik zur Überprüfung der Berechtigungen» gewesen. Dadurch habe der Angreifer die API-Schnittstelle mittels wiederholter Einzelanfragen ausnutzen können. Amtsleiter Fabian Schmid stellt sogar ausdrücklich klar: Es habe sich nicht um eine klassische Software-Schwachstelle gehandelt.

Interessant ist allerdings, dass er noch im Amt ist. Als Hauptverantwortlicher für dieses Desaster.

Auf Deutsch übersetzt: Offenbar musste niemand eine digitale Festung stürmen. Das System prüfte nicht richtig, wer was sehen durfte. Und über die Programmierschnittstelle konnten Daten automatisiert abgefragt werden.

Datensatz für Datensatz.

31’000 Mal.

Das wirft eine noch unangenehmere Frage auf. Wo war eigentlich die Überwachung? Wenn ein Benutzer Tausende und Abertausende Datensätze absaugt, sollte bei einer Datenbank dieser Sensibilität irgendwann eine rote Lampe aufleuchten.

Tat sie offenbar nicht.

Jetzt sollen nämlich, so die Regierung, die «Überwachungs- und Erkennungsmechanismen» ausgebaut werden. Zudem soll eine eID zur Identitätsprüfung vorgeschaltet werden.

Hinterher ist man immer schlauer. Oder weniger geizig. Denn moderne IT-Sicherheit kostet halt. Bei einem Staatsbudget von einer Milliarde und einem steinreichen Fürsten mit Fürstenbank wäre das allerdings ein Klacks gewesen.

Was das Fürstentum jetzt ankündigt, das ist ungefähr so, als würde eine Bank nach dem Ausräumen ihres Tresors bekanntgeben, künftig wolle man genauer hinschauen, wenn jemand 31’000 Mal mit einer Schubkarre durch die Eingangshalle fährt.

Dabei bleiben die entscheidenden Fragen unbeantwortet.

Wer hat diese Berechtigungslogik programmiert? Wer hat sie getestet? Wer hat sie abgenommen? Welches Unternehmen entwickelte und betreute die Plattform? Wer war für die IT-Sicherheit verantwortlich?

Die Regierung verweigert dazu weiterhin Auskunft.

Und dann wäre da noch eine Kleinigkeit: Man weiss bis heute nicht, wer die Täter sind.

Es gibt keine öffentlich bekannte Tätergruppe. Kein bekanntes Motiv. Keine bekannte Erpressungsforderung. Keine Erklärung, was mit den Daten geschehen soll. Die Ermittlungen laufen gegen Unbekannt, Rechtshilfeersuchen wurden ins Ausland verschickt.

Damit ist die Bilanz bemerkenswert.

Die Täter sind unbekannt. Die gestohlenen Daten sind weg. Der verantwortliche externe Dienstleister bleibt geheim. Das angeblich hochkomplex gesicherte System hatte einen Fehler in der Berechtigungslogik. Und offenbar bemerkte niemand rechtzeitig den massenhaften Datenabfluss.

Aus Angst wurden sogar noch weitere amtliche Plattformen abgeschaltet, darunter sogar das Handelsregister. Sie sollen in den kommenden Wochen wieder online gehen. Vielleicht.

Was für Versager. Die geheimsten Daten liegen offen und sind in unbekannter Hand. Verkniffen geschwiegen und geheimgehalten werden hingegen die Schuldigen und die Resultate der Suche nach den Tätern, angeblich Tag und und Nacht. Wer’s glaubt.

Aber wenigstens weiss Liechtenstein inzwischen, wie man das nennt.

Debakel. Desaster. Katastrophe. Verstrauensverlust. Ende Gelände Treuhänder-Finanzplatz.

21. August 2026/45 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/08/Bildschirmfoto-2026-08-19-um-17.42.49.png 1188 2352 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-08-21 07:00:352026-08-19 18:46:15Das Debakel von Vaduz

Moral nach Fürstenart

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Treuhänder

Wenn es keine öffentliche Empörung gibt, verfault ein Staatswesen. Vor allem eine Monarchie wie Liechtenstein.

Es gibt Skandale, die weit über den konkreten Anlass hinausreichen. Weil sie ein Grundproblem offenlegen: die erstaunliche Bereitschaft mancher Eliten, Regeln für alle anderen zu predigen – und für sich selbst Ausnahmen zu beanspruchen.

Der Fall des deutschen CDU-Politikers Jens Spahn ist dafür ein Paradebeispiel. Politisch verteidigte er das Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland. Gleichzeitig erfüllte er sich den Kinderwunsch mithilfe einer Leihmutterschaft in den USA – einem Verfahren also, das er den Bürgern seines eigenen Landes verwehren will. Juristisch mag das zulässig gewesen sein. Politisch ist es ein Offenbarungseid. Wer Gesetze erlässt, sollte wenigstens den Anstand besitzen, selbst nach ihnen zu leben. Alles andere heisst Doppelmoral.

Doch wer glaubt, das sei ein deutsches Problem, sollte einen Blick nach Liechtenstein werfen.

Dort existiert eine Berufsgruppe, deren Existenzberechtigung auf einem einzigen Wort beruht: Treue. Rund 130 Treuhänder verwalten Vermögen, Trusts und Stiftungen im Auftrag ihrer Kunden. Das Geschäftsmodell lebt vom Versprechen absoluter Verlässlichkeit. Wer Millionen oder gar Milliarden anvertraut, erwartet Schutz – nicht Misstrauen.

Dennoch haben in den vergangenen Jahren immer wieder spektakuläre Streitfälle und Skandale den Finanzplatz erschüttert. Veruntreuung, Selbstbereicherung, Entrechtung von Begünstigten oder undurchsichtige Konstruktionen. Der Fall der sogenannten „Zombie-Trusts“ mit Hunderten jahrelang führungslos gewordenen Trusts wurde zum Sinnbild eines Systems, das grundlegende Aufsichtsprobleme offenbart.

Die eigentliche Frage lautet deshalb nicht mehr, ob es Missstände gibt. Missstände existieren überall. Entscheidend ist vielmehr, wie ein Staat darauf reagiert.

Und genau hier beginnt das eigentliche Problem.

Kritiker werfen der fürstlichen Justiz seit Jahren wohlbegründet vor, gegenüber des Treuhandsektors zu zurückhaltend zu agieren. Bedrückend ist der Eindruck, dass die öffentliche Empörung erstaunlich leise bleibt. Während in anderen Ländern Untersuchungsausschüsse, Medienkampagnen oder politische Rücktritte folgen würden, herrscht in Liechtenstein oft bemerkenswerte Gelassenheit.

Warum?

Ist es die wirtschaftliche Bedeutung des Finanzplatzes? Ist es die Überschaubarkeit des Landes, in dem jeder jeden kennt? Oder spielt auch die aussergewöhnliche Machtstellung des Fürstenhauses eine Rolle, das innerhalb Europas nach wie vor über verfassungsmäßige Kompetenzen verfügt, die in parlamentarischen Demokratien undenkbar wären?

Niemand wird ernsthaft behaupten, Liechtenstein sei eine Diktatur. Aber ebenso wenig lässt sich bestreiten, dass politische und institutionelle Macht dort stärker konzentriert ist als in den meisten europäischen Staaten. Wo Macht konzentriert ist, wächst zwangsläufig die Versuchung zur Selbstabschottung. Und wo wirtschaftliche Eliten, Politik und Institutionen eng miteinander verflochten erscheinen, sinkt häufig die Bereitschaft, laut Kritik zu üben.

Demokratie lebt jedoch nicht von Ehrfurcht. Sie lebt vom Widerspruch.

Wer Milliardenvermögen verwaltet, muss sich schärfster öffentlicher Kontrolle stellen. Wer richterliche Unabhängigkeit beansprucht, muss sich kritischen Fragen gefallen lassen. Und wer den Rechtsstaat beschwört, darf nicht den Eindruck entstehen lassen, dass für einflussreiche Kreise andere Massstäbe gelten als für gewöhnliche Bürger.

Im Ländle hätte der Fürst die Allmacht, per Dekret sofort durchzugreifen und diesen Wildwuchs zu beschneiden. Wieso tut er das nicht? Im Ländle könnte die Öffentlichkeit Druck aufbauen und ein Durchgreifen fordern. Wieso geschieht das nicht? Ist es eine stillschweigende Komplizenschaft?

Das eigentliche Problem ist deshalb gar nicht der einzelne Skandal. Sondern die erstaunliche Ruhe, mit der immer neue Vorwürfe an einem Land abperlen, das seinen internationalen Erfolg auf Vertrauen gegründet hat. Vertrauen ist der wertvollste Rohstoff eines Finanzplatzes. Geht es verloren, nützen auch die schönsten Hochglanzbroschüren nichts mehr.

24. Juli 2026/55 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-22-um-09.37.01.png 613 1198 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-07-24 12:02:062026-07-22 09:37:50Moral nach Fürstenart

Sumpfblasen made in Liechtenstein

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstentum Liechtenstein, Skandale

14 Skandale und Skandälchen im sauberen Fürstentum.

Es stinkt an so vielen Orten, dass man nicht umhin kann, diesen Überblick stichwortartig zu gestalten.

  1. Der Benko-Komplex in Liechtenstein
    • Inge-Stiftung und weitere Strukturen.
    • Gold- und Bargeldbestände.
    • Zugriffsmöglichkeiten österreichischer Insolvenzverwalter.
    • Rolle liechtensteinischer Gerichte und Treuhänder.
    • Nirgendwo hat es der Konkursverwalter so schwer wie im Fürstentum, an Auskünfte und Geld zu kommen.
  2. Trustrechtsreform per 1. Juli 2026
    • Warum musste das Recht überhaupt geändert werden?
    • Welche Missstände sollten behoben werden?
    • Was bleibt unverändert, insbesondere bei Informationsrechten der Begünstigten?
  3. Die rund 800 «Zombie-Trusts»
    • Wie viele bestehen noch?
    • Wer haftet?
    • Weshalb dauerte die Bereinigung jahrelang?
    • Wer profitierte von der Verzögerung?
  4. Informationsrechte der Begünstigten
    • Trotz Reform weiterhin beschränkt.
    • Praxis der Gerichte bei Auskunftsbegehren.
    • Rolle des neuen Informationsberechtigten ist völlig unklar, wozu braucht es ihn überhaupt?.
  5. Treuhänder als Stiftungsräte
    • Hohe Verwaltungsgebühren.
    • Interessenkonflikte.
    • Absetzung unliebsamer Protektoren oder Verwaltungsräte.
    • Selbstkontrolle statt unabhängiger Aufsicht. Das ist nach wie vor das grösste Sumpfgebiet, eine Räuberhöhle.
  6. FMA-Aufsicht
    • Wie viele Enforcement-Verfahren?
    • Welche Sanktionen gegen Banken, Treuhänder oder Vermögensverwalter?
    • Wie transparent veröffentlicht die FMA ihre Entscheide?
  7. Bekämpfung der Geldwäscherei
    • Nur behauptete hohe regulatorische Standards.
    • Vergleichsweise wenige öffentlich bekannte Strafverfahren.
    • Frage nach der praktischen Durchsetzung («Enforcement Gap»).
  8. Justiz und Verfahrensdauer
    • Teilweise sehr lange Zivilverfahren.
    • Kostenrisiken für Kläger.
    • Hürden für Begünstigte von Stiftungen und Trusts. Hier wird die Fürstenjustiz zum Komplizen der Untreuhänder.
  9. Richterliche Unabhängigkeit
    • Ernennungssystem.
    • Nebenamtliche Richter.
    • Befangenheit bei wirtschaftsnahen Verfahren. Und alles abhängig von der Gnade und dem Wohlwollen des Fürsten.
  10. Politische Transparenz
  • Offenlegung wirtschaftlicher Interessen von Landtagsabgeordneten.
  • Einfluss der Finanzbranche auf Gesetzgebung.
  1. Kryptobranche
  • Umsetzung der europäischen MiCA-Regeln.
  • Kontrolle von Token- und Krypto-Dienstleistern.
  • Belastung der FMA durch neue Aufsichtsaufgaben.
  1. Sanktionsumgehung
  • Prüfung von Strukturen mit Bezug zu russischen oder iranischen Vermögen.
  • Fragliche Wirksamkeit der Kontrollen.
  • Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden nach dem Prinzip: so wenig wie möglich, so intransparent wie möglich.
  1. Stiftungsregister und wirtschaftlich Berechtigte
  • Wie vollständig und aktuell sind die Register?
  • Wer erhält Einsicht?
  • Praktische Wirksamkeit der Transparenzregeln sind nicht erkennbar
  1. Der Ruf des Finanzplatzes
  • Liechtenstein bleibt wegen all diesen Fällen  und seinen Treuhandstrukturen unter kritischer Beobachtung.

Allerdings: Alleine das skandalöse Verhalten der Treuhänderzunft würde in jedem anderen zivilisierten Land Gesetzgeber und Regierung zum sofortigen und energischen Handeln nötigen.

Nicht in Liechtenstein. Schliesslich mehren die Fürstenbanken LGT und LLB das milliardenschwere Vermögen des Monarchen. Denn hier werden all die Gelder aufbewahrt, die Treuhänder mehr schlecht als recht verwalten. Am schönsten: gibt es darüber Streit, wie beispielsweise im Fall Benko, bei den Zombie-Trusts oder bei den beiden Riesenskandalen Bacardí und Hartlaub, dann ruhen Vermögenswerte in Milliardenhöhe in den Banken, die sich ungeniert Gebühren und Kommissionen abgreifen und natürlich auch an der Verwendung als Anlage profitieren.

Genau wie die Treuhänder, die sich falls irgend möglich weiterhin exorbitante und unverschämte Honorare zuschieben oder skrupellose Anwälte auf Kosten ihnen anvertrauter Gelder zur Abwehr berechtigter Forderungen der eigentlich begünstigten engagieren.

In schöner Regelmässigkeit platzen diese Sumpfblasen, hinterlassen einen schlechten Geruch und hässliche Flecke auf der angeblich weissen Weste des Ländle.

10. Juli 2026/51 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-07-um-14.24.37.png 301 509 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-07-10 07:03:472026-07-07 14:27:34Sumpfblasen made in Liechtenstein

Kontrolldefizit, neu nur anders

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Treuhänder

Am 1. Juli ist das neue Trustrecht im Fürstentum in Kraft getreten. Wie immer ein Gebastel auf Druck von aussen.

Kurz vor ihrem 100. Geburtstag unterzieht Liechtenstein sein Trustrecht einer Generalüberholung. Offiziell soll die Reform den Finanzplatz stärken und die Governance verbessern. Tatsächlich liest sich die Gesetzesrevision aber auch wie ein spätes Eingeständnis, dass das bisherige System gravierende Schwächen aufwies – Schwächen, die in internationalen Streitigkeiten um Trusts, Begünstigte und treuwidrig handelnde Trustee immer deutlicher zutage traten.

Die Regierung verkauft die Reform als Modernisierung. Kritiker sehen darin dagegen vor allem den Versuch, jahrelange strukturelle Mängel zu kaschieren, die Liechtensteins Ruf als internationaler Truststandort zunehmend belasteten.

Die wichtigste Neuerung ist die Einführung eines sogenannten Informationsberechtigten. Bislang konnten Begünstigte eines Trusts – insbesondere bei Ermessens-Trusts – unter Umständen weder Einsicht in Unterlagen verlangen noch den Trustee wirksam gerichtlich kontrollieren. Nach der Reform soll künftig eine ausdrücklich bezeichnete Person diese Kontrollfunktion übernehmen. Sie erhält umfassende Auskunfts- und Einsichtsrechte sowie die Möglichkeit, gerichtliche Aufsichtsverfahren einzuleiten.

Gerade diese Änderung wirft aber Fragen auf. Denn anstatt die Rechte der wirtschaftlich Betroffenen – der Begünstigten – zu stärken, verlagert das Gesetz die Kontrolle auf eine dritte Person. Diese kann durchaus unabhängig sein, sie kann aber ebenso vom Trustgründer bestimmt worden sein. Ob dadurch tatsächlich mehr Transparenz entsteht oder lediglich eine weitere Ebene zwischen Trustee und Begünstigten geschaffen wird, wird erst die Praxis zeigen.

Auch die übrigen Governance-Regeln werden deutlich verschärft. Trustee müssen umfangreicher dokumentieren, Auskünfte erteilen und ihre Tätigkeit nachvollziehbar machen. Das klingt selbstverständlich. Gleichzeitig stellt sich jedoch die unbequeme Frage, weshalb all diese Instrumente erst jetzt eingeführt werden. Wenn heute zusätzliche Kontrollmechanismen als notwendig gelten, bedeutet das zwangsläufig, dass sie bislang fehlten.

Die Reform reagiert damit indirekt auf eine jahrelange Kritik internationaler Anwälte und Prozessparteien. Immer wieder wurde beanstandet, Begünstigte hätten kaum Möglichkeiten gehabt, sich gegen intransparente oder pflichtwidrige Trustee zur Wehr zu setzen. Dass der Gesetzgeber nun genau diese Lücken schliesst, kann schwerlich als bloss technische Anpassung dargestellt werden.

Besonders bemerkenswert ist zudem der Paradigmenwechsel im liechtensteinischen Trustrecht. Traditionell stehen im angelsächsischen Trustrecht die Begünstigten im Zentrum der Kontrolle des Trustees. Liechtenstein entfernt sich mit dem neuen Modell bewusst von diesem Ansatz. Künftig soll nicht mehr zwingend der Begünstigte selbst die Kontrollrechte ausüben, sondern der Informationsberechtigte als eigens geschaffene Instanz. Ob dieses Modell international Akzeptanz findet, ist fraglich.

Für gemeinnützige Trusts werden zusätzlich Aufsicht und Revision ausgebaut. Sie werden künftig stärker nach dem Vorbild gemeinnütziger Stiftungen überwacht. Dagegen bleiben das Stiftungsrecht selbst sowie die liechtensteinische Anstalt weitgehend unverändert. Das überrascht kaum.

Die eigentliche politische Botschaft der Reform liegt deshalb weniger in den einzelnen Gesetzesartikeln als in ihrer Existenz. Jahrzehntelang galt das liechtensteinische Trustrecht als angeblich grossartiges Erfolgsmodell. Nun räumt der Gesetzgeber selbst ein, dass zentrale Kontrollmechanismen fehlten und nachgebessert werden müssen. Die Reform ist deshalb zweifellos eine Modernisierung – zugleich aber auch ein spätes Eingeständnis, dass der bisherige Rechtsrahmen den Anforderungen an Transparenz und Governance nicht mehr genügte.

Entscheidend war wie immer gewaltiger Druck. Bis heute hängen rund 800 Zombie-Trusts in der Twilight Zone. Nachdem ihre Verwalter aus Angst vor US-Sanktionen feige die Flucht ergriffen, sind sie Untote – handlungsunfähig, sie können weder agieren, noch abgewickelt werden. Ihre Besitzer, grösstenteils Russen, haben seit Jahren keinen Zugang mehr; Immobilien, Yachten, Flugzeuge, andere Besitztümer zerfallen mangels Unterhalt.

Daran ändert auch dieses neue Trustrecht nichts. Die Skandale bei Stiftungen und Anstalten werden sowieso nicht abreissen. Eine peinliche Veranstaltung.

1. Juli 2026/64 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/06/Bildschirmfoto-2026-06-30-um-14.41.53.png 572 1190 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-07-01 07:02:192026-06-30 14:47:13Kontrolldefizit, neu nur anders

Ansichten eines Prinzen

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Fürstentum Liechtenstein, Treuhänder

Prinz Michael von Liechtenstein durfte ungebremst labern.

Der Chefredaktor, Herausgeber und Besitzer der Weltwoche ist ein unermüdlicher Arbeiter. Aber als Moderator der fürstlichen Sendung «Der Pragmatikus» ist Roger Köppel nicht dazu prädestiniert, dem Prinzen kritische Fragen zu stellen. Was er dann auch unterliess.

Daher durfte sich der Prinz gefühlt mehrere Stunden lang höfisch begleitet über seine Lieblingsthemen auslassen. Die da sind: Kritik an der Überregulierung und Lob des Kleinstaates Liechtenstein.

Da Köppel das konsequent unterliess, seien hier einige Kritikpunkte am Prinzen nachgereicht. Zunächst einmal geriert er sich als unabhängiger Analyst von wirtschaftlichen Entwicklungen. Gleichzeitig ist er über seine Tätigkeit als Executive Chairman der Treuhandgesellschaft Industrie und Finanzkontor eng mit dem Stiftungssumpf und der Treuhänderblase Liechtensteins verbunden.

Als Vorstandsmitglied der fürstlichen Treuhandkammer schwieg er beharrlich zu allen grossen und kleinen Skandalen der Treuhänder, darunter die Steueraffäre, Geldwäschereiskandale, die Zombie-Trusts oder aktuelle Skandale wie die um die Bacardí- oder die Hartlaub-Stiftung.

Dafür verteidigte er Stiftungen und Trusts als Instrumente des Vermögensschutzes und kritisierte Regulierungsinitiativen von OECD, EU oder FATF, weil sie dem ungenierten Ausnützen dieser Vehikel durch liechtensteinische Untreuhänder Schaden zufügen könnten.

Gleichzeitig betonte er, dass Liechtenstein ein Rechtsstaat sei, bei dem Eigentumsschutz und Privatsphäre hochgehalten würden. Was natürlich ein Witz ist. Alleine das Vetorecht des Fürsten bei der Ernennung von Richtern, gegenüber Volksinitiativen wie gerade aktuell bei der Frage der Abtreibung, die vollständige Immunität des Herrschers und seine verfassungsmässigen Sonderrechte – all das hat mit einem Rechtsstaat nichts zu tun.

Immer wieder darf der Prinz im untertänig geführten Gespräch wiederholen:

«Wir haben eine Verantwortung.»

Er darf dazu salbadern: «Wir sind ein erfolgreiches Land, in dem Ruhe herrscht.»

Was er nicht erwähnt, und womit er auch nicht konfrontiert wird: Verantwortung, die sieht das Fürstenhaus vor allem in Bezug auf das Geschäften der fürstlichen Banken und der fürstlichen Treuhänder, die ja beide zur Mehrung des Gewinns in den fürstlichen Kassen beitragen.

Erfolgreich ist Liechtenstein in erster Linie in der Verteidigung solcher Pfründen. Immer wieder auf Kosten von ausländischen Investoren, die der irrigen Auffassung sind, dass das Fürstentum ein Ort sei, wo ihr Vermögen – ob rechtmässig oder weniger  rechtmässig erworben – sicher aufbewahrt und korrekt verwaltet werde.

Sie sind der irrigen Auffassung, dass bei Regelverstössen die Justiz, das fürstliche Gerichtswesen bei Betrug und Bereicherung einen Riegel schiebt und dafür sorgt, dass der Bestohlene und Enteignete sein Eigentum wieder zurückbekommt.

Da herrscht dann allerdings sehr viel Ruhe im Ländle, Grabesruhe. Denn solche Prozesse können sich ohne weiteres über Monate, Jahre, gar Jahrzehnte hinziehen, ohne dass es zu einem Urteil kommt. Oder wenn, dann zu einem haarsträubenden Fehlurteil zu Gunsten der fehlbaren Treuhänder und Stiftungsräte, die sich dann über ihr Diebesgut freuen können, dass sie anschliessend mit dem Segen der fürstlichen Richter verprassen.

Aber darüber gab es kein Sterbenswörtchen vom Prinzen, und auch sein Gesprächspartner sah keinen Anlass, wenigstens ansatzweise eine leise Kritik einzuflechten. Das war dann eher ein mittelalterliches Gespräch, wo der Büttel einfach das wiedergab, was sein Herr und Herrscher ihm aufgetragen hatte.

Eine rundum wirklichkeitsferne und peinliche Veranstaltung.

26. Juni 2026/50 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/06/Bildschirmfoto-2026-06-24-um-14.31.17.png 535 1200 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-06-26 07:02:032026-06-24 14:37:00Ansichten eines Prinzen
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