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Schlagwortarchiv für: Stiftung

Die Selbstbegünstiger

Allgemein, Fürst von Liechtenstein, Skandale, Stiftungen, Treuhänder

Treuhänder mit schmutzigen Händen im Fürstentum.

Der Trick ist so alt wie das liechtensteinische Stiftungswesen – und so perfide, dass er in seiner Dreistigkeit fast schon bewundert werden muss. In Liechtenstein, diesem scheinbar geschniegelt-sauberen Finanzplatz im Alpenidyll, existiert eine Praxis, die mit Treuhand wenig, mit Enteignung dafür umso mehr zu tun hat: Stiftungsräte, die Begünstigte systematisch ausschalten – und sich selbst an die Töpfe setzen.

Das Muster ist immer ähnlich. Ein vermögender Stifter errichtet eine Stiftung, oft mit dem Ziel, Familie, Nachkommen oder bestimmte Personen langfristig zu begünstigen. Die Verwaltung überträgt er einem Treuhänder – vermeintlich neutral, professionell, gesetzestreu. Doch genau hier beginnt das Problem: Der Stiftungsrat hat in Liechtenstein eine Machtfülle, die in anderen Jurisdiktionen undenkbar wäre.

Und, weise Entscheidung des Fürsten und seiner Pseudoregierung, abgesegnet vom Pseudoparlament: in jeder Stiftung muss mindestens ein liechtensteinischer Treuhänder in diesem Rat sitzen.

Solange der Stifter lebt, hält sich der Treuhänder oft noch zurück. Doch spätestens mit dessen Tod beginnt die „Bereinigung“. Begünstigte werden plötzlich in Frage gestellt, ihre Ansprüche bestritten, ihre Rechte kleingeredet. Dokumente verschwinden in der Blackbox der Stiftung, Auskünfte werden verweigert, Anfragen ignoriert oder mit juristischen Nebelgranaten beantwortet.

Die zentrale Waffe: Informationskontrolle. Wer nichts weiss, kann nichts durchsetzen. Und genau darauf setzen diese Konstrukte. Begünstigte werden bewusst im Unklaren gelassen – über Vermögenshöhe, Struktur, Ausschüttungen oder sogar ihre eigene Stellung. Aus einem klar definierten Anspruch wird ein Gnadenakt. Aus Recht wird Willkür.

Noch dreister wird es, wenn Stiftungsräte beginnen, sich selbst oder ihnen nahestehende Personen als neue „wirtschaftlich Berechtigte“ zu installieren. Formal oft abgesichert durch interne Beschlüsse oder schwammige Stiftungsstatuten, materiell jedoch nichts anderes als ein Griff in die Kasse. Die Stiftung mutiert vom Instrument des Stifters zum Selbstbedienungsladen der Verwalter.

Und wer sich wehrt? Der prallt gegen eine Mauer. Prozesse in Liechtenstein sind teuer, langwierig und für Aussenstehende schwer durchschaubar. Der Treuhänder sitzt am längeren Hebel: Er kontrolliert die Akten, finanziert die Verteidigung aus dem Stiftungsvermögen – also letztlich aus dem Geld der eigentlich Begünstigten – und kann jede Herausgabe von Informationen verzögern.

Das System schützt sich selbst. Aufsichtsmechanismen greifen spät oder gar nicht. Transparenz ist ein Fremdwort, wenn sie den falschen trifft. Und so entsteht ein toxisches Geflecht aus Macht, Intransparenz und ökonomischem Eigeninteresse.

Natürlich gibt es sie, die seriösen Treuhänder. Doch die schwarzen Schafe profitieren von einem Rahmen, der Missbrauch nicht nur ermöglicht, sondern strukturell begünstigt. Wer die Regeln kontrolliert, kontrolliert das Vermögen.

Das eigentliche Skandalon ist daher nicht der einzelne Fall. Es ist das System, das solche Fälle immer wieder hervorbringt. Ein System, das vorgibt, Vermögen zu schützen – und es in Wahrheit allzu oft denjenigen ausliefert, die es verwalten.

Oder auf den Punkt gebracht: In Liechtenstein stirbt nicht nur der Stifter. Mit ihm stirbt oft auch die Kontrolle über sein Vermögen. Und was bleibt, ist ein Treuhänder – der plötzlich weiss, wie man sich selbst begünstigt.

19. Mai 2026/25 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/05/Bildschirmfoto-2026-05-18-um-13.42.21.png 524 1188 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-05-19 07:08:492026-05-18 13:43:15Die Selbstbegünstiger

Die Stiftungsräuber

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Stiftungen, Treuhänder, Untreuhänder

Dagegen ist ein Bankräuber ein blutiger Anfänger.

Es gibt Kriminelle, die kommen auf die Idee, eine Bank zu überfallen, um schnell an Geld zu kommen. Im Normalfall ist das sehr risikoreich, gefährlich und nicht immer von Erfolg gekrönt.

Der direkte Weg, mit einer Knarre in die Schalterhalle und her mit dem Geld, ist am häufigsten zum Scheitern verurteilt. Heutzutage wird das Geld nicht mehr am Schalter aufbewahrt, sondern im Tresor im Keller. Bei Bedarf wird die richtige Anzahl Geldscheine maschinell abgezählt und nach oben geschickt.

Natürlich gibt es Höchstbeträge, und mit der Eingabe bestimmter Zahlen kann der Schalterbeamte bereits einen stillen Alarm auslösen. Keine gute Idee.

Tresorfächer aufbrechen, das ist schon erfolgversprechender. Anfang dieses Jahres knackten Diebe in Gelsenkirchen in Deutschland rund 3200 Schliessfächer in einer Filiale der Sparkasse. Die Beute wird auf bis zu 90 Millionen Euro geschätzt; von den Tätern fehlt jede Spur.

Die Besitzer der Schliessfächer mussten ernüchtert zur Kenntnis nehmen, dass der Inhalt, wenn überhaupt, bis maximal 10’000 Euro versichert ist. Und beweise mal, dass im Schliessfach 100’000 Euro oder der Familienschmuck mit diesem Wert gelagert wurde. Ganz abgesehen davon, dass sich die Steuerbehörde lebhaft dafür interessieren würde.

Nicht zuletzt aus diesen Gründen – aber natürlich häufig auch aus ehrenwerten – kommen immer noch, aber immer weniger Menschen auf die Idee, in Liechtenstein eine Stiftung zu errichten.

Beispielsweise, um komplizierte Erbschaften oder Begünstigungen so zu regeln, wie es dem Stifter genehm ist. Zudem gibt er sich der Illusion hin, dass sein Geld in einem mitteleuropäischen Fürstentum sicher gelagert und nur in seinem Sinne verwendet werde.

Seine noch grössere Illusion ist: sollte das nicht der Fall sein, dann ist das Fürstentum schliesslich ein Rechtsstaat mit Gerichten, Staatsanwaltschaft und Anwälten, die seine Interessen vertreten, verteidigen und wahrnehmen.

Das ist aber immer häufiger ein grobfahrlässiger Irrtum.

Denn die vielen Untreuhänder unter den Treuhändern haben eine Masche entwickelt, die jeden Bankräuber als Amateur, als Hochrisikodieb dastehen lassen.

Denn die Stiftungsräuber zu Liechtenstein haben diverse Vorteile auf ihrer Seite. Zunächst müssen sie nicht mühsam eine Bank überfallen oder Tresorfächer knacken. Als Stiftungsrat können sie frei über die ihnen anvertrauten Gelder verfügen – sie also mit einer einfachen Überweisung dem Zugriff der Begünstigten der Stiftung entziehen.

Das braucht keine minutiöse Vorbereitung oder persönliches Risiko. Ein paar Klicks, und es ist vollbracht.

Das war mal dein Geld, jetzt ist es mein Geld, lacht sich der Untreuhänder ins Fäustchen.

Nun kommt aber erst der beste Teil für Stiftungsräuber.

Bankräuber tragen schon während des Überfalls ein grosses Risiko, dabei erwischt zu werden. Auch danach kann es ihnen jederzeit passieren, dass sie bei der Benutzung der Beute auffliegen. Und dann kommt’s knüppeldick, normalerweise blühen ihnen zweistellige Haftstrafen, und natürlich wird das Geraubte beschlagnahmt.

Haben sie es schon verjubelt, dann werden diese Bankräuber zusätzlich dazu verknurrt, Schadenersatz zu leisten.

Da kann ein Liechtensteiner Stiftungsräuber nur laut lachen. Bemerkt der Begünstigte einer Stiftung, dass Geld abhanden gekommen ist, versucht er natürlich, zuerst seinen Stiftungsrat zur Rede zu stellen. Der verliert dann schlagartig seine schleimige Freundlichkeit und bedeutet kühl, dass ihn das Anwaltsgeheimnis leider daran hindere, Auskunft zu erteilen.

Der Betrogene sucht nun juristische Hilfe. Mit etwas Suchen findet er einen liechtensteinischen Anwalt, und nur ein solcher darf dort handeln, der ihn vor Gericht vertritt.

Nun kommt das Sahnehäubchen für den ungetreuen Treuhänder. Auch wenn sein Handeln offenkundig kriminell ist, dauert es zunächst einmal Jahre, bis die erste Instanz ein Urteil gefällt hat.

Und zwar im Namen von Fürst und Volk logischerweise zugunsten des fürstlichen Treuhänders und seiner fürstlichen Bank.

So ein Instanzenzug kann ohne Weiteres Jahre dauern, viele Jahre. Bis das Problem eine biologische Lösung findet, der Kläger ist verstorben. Und ohne Kläger keine Klage, ist logisch.

Der Stiftungsräuber kann zudem etwas tun, was dem kommunen Bankräuber nicht möglich ist. Fühlt er sich zu sehr belästigt durch die Bemühungen des Bestohlenen, dann kann er ihn mit weiteren Massnahmen ärgern und mürbe machen.

Der Stiftungsräuber bezweifelt plötzlich, dass der Begünstigte überhaupt ein Auskunftsrecht habe. Dann bezweifelt der Räuber, dass der Begünstigte überhaupt noch Begünstigter ist. All das wird von skrupellosen Anwälten gerne vorgetragen. Schliesslich werden die fürstlich honoriert – aus dem Stiftungsvermögen selbstverständlich.

Wer also die Wahl hat – Bankräuber oder Stiftungsrat in Liechtenstein werden –, sollte keine Sekunde mit der Entscheidung zögern.

11. Mai 2026/32 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/05/Bildschirmfoto-2026-05-10-um-16.17.33.png 530 1190 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-05-11 07:02:032026-05-10 16:38:52Die Stiftungsräuber

Geschwurbeltes in der NZZ

Allgemein, Fürst von Liechtenstein, Fürstentum Liechtenstein, Stiftungen

Das Fürstentum Liechtenstein blendet (fast) alle.

Der absolutistisch regierte Kleinstaat bräuchte eigentlich als einzig denkbares Kontrollorgan eine starke Medienlandschaft. Denn Regierung, Parlament und Justiz sind unter der Knute des Fürstenhauses und würden es nie wagen, eine Entscheidung der Blaublüter in Frage zu stellen.

Nun hat aber das Liechtensteiner Volksblatt 2023 die Schraube gemacht. Seither herrscht als Tageszeitung monopolartig das Vaterland. 2025 wurde Radio Liechtenstein der Stecker gezogen. Der Fürst war nicht bereit, dem Fürstenfunk etwas Geld zur Verfügung zu stellen. Was ihm nicht mal in der Portokasse aufgefallen wäre.

Also weniger Konkurrenz, weniger investigativer Journalismus, schwächere Kontrollfunktion. So ist beispielsweise vom anhaltenden Skandal der rund 800 Zombie-Trusts im Ländle kaum etwas zu lesen oder zu hören.

Aber Gerald Hosp und Patrick Böhler schwärmen als Gastkommentatoren in der NZZ: «Von Liechtensteins Medienlandschaft lernen». Das sollten sie auch, denn Hosp ist der Geschäftsführer der Stiftung Zukunft.li, Böhler gehört das Medienforschungsunternehmen Gazzetta. Das sei ein von Tallinn und New York aus operierendes Büro, von dem noch niemand etwas gehört hat.

Diese beiden unabhängigen Koryphäen behaupten: «Für Liechtenstein hat sich die Denkfabrik Zukunft.li sechzehn unterschiedliche Modelle angeschaut.» Wunderbar.

Von diesen 16 Modellen hat eines obsiegt:

«Die Empfehlungen sind auf den Kleinstaat zugeschnitten: So soll das Vaduzer Medienhaus, Verlegerin des Leitmediums «Vaterland», von einer Stiftung mit breiter gesellschaftlicher Trägerschaft übernommen werden, um das Medium zu entpolitisieren, das noch im Besitz einer Partei ist. Die Medienförderung soll zudem demokratisiert werden: Bei diesem Modell verteilt die Bevölkerung und nicht eine Bürokratie die Fördersumme auf die einzelnen Medienunternehmen. Jeder und jede wird zum Medienförderer.»

Es gibt dabei nur ein, zwei, viele kleine Probleme. Wie viele Opfer aus leidvoller Erfahrung wissen, ist eine Stiftung in Liechtenstein eigentlich nie eine gute Idee. Denn die Stiftungsräte bestimmen und beherrschen – nach Gutdünken und im eigenen Interesse.

Die Errichtung einer Stiftung bedeutet überhaupt nicht, dass dadurch redaktionelle Neutralität und Unabhängigkeit geschaffen wird. Natürlich gibt es ideologische Prägungen (wir lieben den Fürsten), Netzwerke und Seilschaften, strategische Interessen.

Abgesehen davon, dass beispielsweise Mäzene hinter den Kulissen Einfluss nehmen können, bleiben viele Fragen offen. Wer entscheidet? Wer haftet? Wer kontrolliert die publizistische Linie, wer bestimmt, welche Themen behandelt und welche nicht mal mit der Beisszange angefasst werden? Wer kann korrigieren, wenn etwas schiefläuft?

Kommt noch staatliche Förderung dazu, ist ein solches Modell eigentlich  schlimmer und untauglicher als der klar ausgewiesene Besitz einer Tageszeitung durch eine Partei. Da weiss der Leser, woher der Wind weht.

In einem Kleinstaat wie Liechtenstein sind Politik, Wirtschaft, Verbände, Fürstenhaus und Medien nicht nur personell eng verbunden. Wenn diese Eliten im Stiftungsrat sitzen, dann gute Nacht kritischer Journalismus.

Wieso sollte dann eine Stiftung Pressefreiheit befördern, wenn das Medienmonopol bestehen bleibt und keinerlei Medienvielfalt entstünde.

Wenn schon, wäre ein Genossenschaftsmodell oder andere Formen der Organisation in Frage, die verhindern könnten, dass die gleichen Machteliten wie vorher den Inhalt bestimmen – und gebeugten Hauptes untertänig dem Fürstenhaus zujubeln.

Dass Liechtensteiner Wasserträger gerne aus dem bestehenden medialen Elend im Ländle geradezu tollkühn die Behauptung sorgen, man könne von der Medienpolitik im Fürstentum lernen, das ist das eine.

Wieso allerdings die NZZ einen solchen Unsinn publiziert, das ist das andere, die medienpolitisch interessantere Frage.

29. April 2026/19 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/04/Bildschirmfoto-2026-04-27-um-18.01.35.png 553 1180 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-04-29 07:08:392026-04-27 18:04:09Geschwurbeltes in der NZZ

«Klarheit» statt Wahrheit

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Stiftungen, Untreuhänder

Die Liechtensteiner sind unverbesserlich.

Matthias Langer säuselt im «Vaterland»: «Steuerliche Klarheit ist nicht Steuerflucht». Langer ist Partner bei der «actusag». Slogan: «Wir denken Steuern neu».

Er spricht Deutsch, Englisch und Latein, da muss ja was dabei rauskommen. Unterstützt wird er dabei von einem «Head of Tax», einem «Senior Tax Associate» und einem «Tax Associate». Sowie einem «Technical Lead Tax Innovation». Der spricht ebenfalls Latein, was offenbar eine Voraussetzung für die Beschäftigung mit Steuern zu sein scheint.

Auf jeden Fall gebe es kein steuerehrlicheres Land als das Fürstentum, es erfülle sämtliche internationale Transparenzstandards, vom Automatischen Informationsaustausch bis zu OECD-Vorgaben.

Das ist natürlich meilenweit von der Realität entfernt. Denn neben dem Wenigen, was Langer sagt, ist es wichtiger, daran zu erinnern, was er verschweigt.

Zunächst: wenn sich Liechtenstein steuerehrlicher gemacht hat, dann nur aufgrund massivstem Druck aus dem Ausland. Selbsterkenntnis war da null. Noch während der Schlacht im Steuerstreit mit vielen Ländern sahen die meisten Treuhänder nichts Unrechtes in ihrem Tun, zuvorderst der legendäre Herbert Batliner, der Erfinder der Familienstiftung als Steuerhinterziehungsvehikel.

Er war so harthörig, was sich da zusammenbraut, dass seine grossartige und hochdekorierte Karriere ganz übel endete. Aber wir sind in Liechtenstein; seine Tochter führt die Familientradition weiter. Natürlich strikt legal, wie auch schon Papa.

Auch der Beitritt zu Automatischen Informationsaustausch (AIA) erfolgte keineswegs aus besserer Einsicht, sondern aus Bauernschläue. Bevor etwas Unvermeidliches aufgezwungen wird, machen wir’s lieber freiwillig und behaupten, dass wir in uns gegangen seien und nun eine «Weissgeldstrategie» verfolgen würden.

Was schon immer so war und weiterhin so sein wird: der Liechtensteiner Treuhänder wird einen Neukunden niemals nach dem steuerliche Zustand seines Vermögens fragen. Denn was er nicht weiss, macht ihn nicht heiss. Er wird allerhöchstens beiläufig darauf hinweisen, dass der Kunde bitteschön bestätigen solle, dass er keinen Anlass für den Verdacht der Geldwäsche bietet. Denn um sie zu kriminalisieren, gilt Steuerhinterziehung häufig als Vortat.

Weist der Kunde selbst darauf hin, dass er gerne ein paar Vorschläge im steuerlichen Bereich hätte, holt der Treuhänder gerne und routiniert aus.

Da gäbe es einmal die legale Steueroptimierung. Denn wer zahlt schon gerne mehr Steuern als unbedingt nötig, nicht wahr.

Deutet der potenzielle Neukunde an, dass das noch nicht ganz seinen Vorstellungen entspräche, weiss der Treuhänder, dass er nun einen drauflegen muss.

Er schaut sich zur Sicherheit nochmals den Gesamtwert der Güter und Vermögen an, die der potenzielle Kunde ihm arglos zu treuen Händen überlassen möchte. Handelt es sich um eine mindestens siebenstellige Summe und steht zuvorderst keine Eins, dann präsentiert er weitere Möglichkeiten.

Angefangen bei einer Stiftung, einem Trust, einer Anstalt, weitergeführt in einer Holdingstruktur mit Ausflügen auf kleine Inseln im Meer.

Die Idee ist immer die gleiche. Wenn zwischen dem Besitzer oder dem beneficiary owner und der Kohle genügend Abstand existiert, dann muss er ja auch keine Steuern für etwas zahlen, das ihm eigentlich gar nicht gehört.

Das ist die schöne Seite der Medaille. Die hässliche: durch diese Distanz ist sein Zugriffsrecht, ja nur schon sein Informationsrecht stark gefährdet.

Was ihm sein treuer Treuhänder in Liechtenstein nämlich nicht sagt: je grösser die Distanz Besitzer – Besitztum, desto grösser die Gefahr, dass sie unendlich wird. Der Zugriff auf den Besitz nicht mehr möglich ist, weil ihn sich der Treuhänder eingesackt hat …

2. März 2026/29 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/02/Bildschirmfoto-2026-02-28-um-14.33.33.png 826 1318 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-03-02 07:01:192026-02-28 14:38:27«Klarheit» statt Wahrheit

Das Trust-Rätsel von Liechtenstein

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Treuhänder

Gibt’s viele, ist es schlecht. Gibt’s wenige, auch.

Verblüffend, wie viele Dunkelkammern ein kleines Land wie Liechtenstein enthalten kann. Eigentlich besteht das Ländle unter der schimmernden Oberfläche nur aus Dunkelkammern.

Eine davon trägt den Namen Trust. Dieses Konstrukt muss zunächst von der Stiftung unterschieden werden. Es gibt einige Ähnlichkeiten, einfach mit anderen Begriffen. Bei einem Trust gibt es den Settlor, also den Treugeber, der Vermögenswerte auf den Trustee (den Treuhänder) überträgt. Und es gibt den beneficiary, also den Begünstigten.

Bei einer Stiftung gibt es den Stifter, den Stiftungsrat und Begünstigte. Soweit die Ähnlichkeiten. Der wesentliche Unterschied ist, dass eine Stiftung eine eigene Rechtspersönlichkeit ist, der Trust ist ein Rechtsverhältnis. Das bedeutet, dass bei einer Stiftung die Stiftung selbst Eigentümerin des Vermögens ist, der Stifter hat keinen Zugriff mehr darauf, einzig der Stiftungsrat schaltet und waltet. Bei einem Trust verwaltet der Trustee lediglich nach Vorgabe des Settlors.

Der hat also etwas mehr Rechte als der Stifter, was im rechtsfreien Raum Liechtenstein nicht unwichtig ist.

Während die Zahl von Stiftungen einigermassen verlässlich angegeben werden kann (zurzeit etwas über 9100), gehen die Schätzungen bei Trusts weit auseinander. Es gibt Schätzungen über Zehntausende von Trusts. Nach der Handelsregister-Statistik gibt es rund 1’900 Trusts, die Universität Liechtenstein spricht in einer Studie von rund 1’600.

Da Trusts noch diskretere Gebilde als Stiftungen sind und nicht öffentlich zugänglich eingetragen werden müssen, bleibt hier viel Spielraum.

Allerdings sind beide Möglichkeiten, viele oder nicht so viele, schlecht für das Fürstentum.

Sind es Zehntausende, dann herrschen auch hier Abgründe von verborgenen Konstrukten, die für alles Mögliche und alles Unmögliche verwendet werden können, immer mit einem Liechtensteiner Treuhänder an Bord, denn das ist Vorschrift. Schliesslich denkt der Fürscht ans Wohl seiner Untertanen. Also nicht von allen, aber doch von ein paar.

Noch merkwürdiger wird es allerdings, wenn wir die niedrigsten Zahlen nehmen. Und sie mit einer anderen Zahl korrelieren, die letztes Jahr ans Licht gekommen ist.

Wenn es also rund 1600 Trusts in Liechtenstein gibt und wenn es 800 Zombie-Trusts gibt, also herrenlos herumstehende Geldspeicher, die von ihren verwaltenden Treuhändern schmählich im Stich gelassen wurden, dann betrifft das jeden zweiten Trust.

Deutsch und deutlich: jeder zweite Trust in Liechtenstein wurde von seinem Treuhänder fluchtartig verlassen, weil der Schiss bekam, dass die US-Sanktionsbehörde Ofac auf ihn losgehen würde. Wie sie es bei einigen seiner Kollegen schon getan hat.

Der Schiss der Treuhänder ist darin begründet, dass offensichtlich diese 800 Trusts direkt oder indirekt mit reichen Russen oder russischen Geldern zu tun haben.

Da auf die Sanktionsliste der Ofac zu geraten das gesellschaftliche Todesurteil bedeutet, hiess es ab Herbst 2024: nichts wie weg.

Es wäre aber nicht Liechtenstein, wenn sich dem nicht zwei weitere Skandale dazugesellen würden. Nicht alle dieser Zombie-Trusts gehören Besitzern, die ihrerseits sanktioniert sind. Denn es gibt doch tatsächlich auch Russen, die unsanktioniert geschäften. Das ist aber den feigen Treuhändern egal, Russe ist Russe, ist toxisch.

Der dritte Skandal: dieser Zustand dauert nun schon über anderthalb Jahre an, ohne dass es dem Fürsten, seiner Regierung oder dem Parlament gelungen wäre, Abhilfe zu schaffen. Im Gegenteil, neu wurde dekretiert, dass der untragbare Zustand einfach eingefroren werden kann.

Wahrscheinlich nach der Devise: in Sibirien ist es doch auch kalt.

 

25. Februar 2026/22 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/02/Bildschirmfoto-2026-02-24-um-14.25.51.png 789 1290 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-02-25 07:00:062026-02-24 14:28:51Das Trust-Rätsel von Liechtenstein

Vorsicht, Stiftung!

Allgemein, Fürstenjustiz, Stiftungen, Treuhänder, Untreuhänder

Wer sein Geld gefährden will, schüttet es in einen solchen Topf. Teil 1

Man kann ins Casino gehen, um sein Geld gewinntragend anzulegen. Allerdings wissen die meisten, dass dort die Bank immer gewinnt. Ausser in Liechtenstein. Seit sich das Ländle endlich der Sperrliste von süchtigen Spielern angeschlossen hat, haben die letzten überlebenden Casinos schwer zu kämpfen.

Man kann auch der irrigen Meinung anhängen, dass eine Stiftung oder ein Trust nach Liechtensteiner Fürstenrecht das ideale Gefäss sei, um darin sein irdisches Vermögen zu deponieren.

Hier ist das Problem, dass diese Finanzkonstrukte einen systemimmanenten Konstruktionsfehler haben. Wenn der mal wieder öffentlich in einem Skandal zum Vorschein kommt, wird das unablässig als bedauerlicher Einzelfall schöngeschwatzt. Ist es aber nicht.

Eigentlich sollte das Modell Privatstiftung nach Landrecht des Ländle mehr Warnaufkleber als eine Zigarettenschachtel haben. Denn diese Konstrukte haben einen oftmals für den Stifter oder Begünstigten fatalen Konstruktionsfehler. Eigentlich sollten sie vom Markt genommen werden.

Das ist so wie bei einem Nachttopf. Der ist zweifellos unbrauchbar, wenn er den Henkel innen angebracht hat. Betrachtet man ihn aber von aussen, dann glänzt dort noch poliertes Email und alles scheint gut. Das ändert sich schlagartig, wenn man hineinschaut.

So ist es auch mit einer fürstlichen Stiftung. Die sieht von aussen betrachtet seriös, auf Hochglanz poliert, vertrauenswürdig und über jeden Zweifel erhaben aus. Blickt man aber hinein, dann müsste es dem potenziellen Kunden eigentlich übel werden.

Denn hier gibt es nicht nur einen Konstruktionsfehler, sondern gleich eine ganze Reihe davon.

Der erste ist, dass eine solche Stiftung eine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Der Stifter, aus welchen Gründen auch immer, verabschiedet sich mit der Stiftungsurkunde als Besitzer des Inhalts. Ihm wird meistens ein Formvertrag vorgelegt, mit dem er spätestens im Kleingedruckten auf fast alle Rechte verzichtet.

Denn er könnte sich vorbehalten, die Stiftungsurkunde nachträglich zu ändern und bei der Bestellung oder Abberufung von Stiftungsräten ein Wörtchen mitzureden. Tut er das allerdings nicht, räumt er sich selbst nicht diese Rechte ein, kann er sie nicht Kraft Gesetz geltend machen.

Er könnte sich auch als Protektor oder sogar Stiftungsrat einsetzen, ebenfalls als Begünstigten. Ohne ausdrückliche Erwähnung hat der Stifter nämlich nicht einmal einen Auskunftsanspruch.

Sollte der Stifter das Zeitliche segnen und hat er dafür in der Stiftungsurkunde nicht Vorkehrungen getroffen, müsste er wissen, dass seine Stifterrechte nicht vererblich sind und mit seinem Tod erlöschen.

Denn die eigentlichen Machthaber in einer Stiftung sind die Stiftungsräte. Sie sind angehalten, eigenverantwortlich zu handeln, wobei eine totale Weisungsgebundenheit unzulässig ist.

Der Stifter hat also, was er meistens erst zu spät herausfindet, keine gesetzlichen Rechte, wenn er sich nicht selbst Vorbehaltsrechte eingeräumt hat. Stirbt er, kann es für seine Erben sehr unangenehm werden.

Nun sollte der Stiftungsrat eigentlich nach Treu und Glauben die Absichten des Stifters ausführen. Dem steht aber entgegen, dass der obligatorisch einsitzende Liechtensteiner Treuhänder gerne auf grossem Fuss lebt und ein entsprechendes Einkommen erzielen möchte.

 

Fortsetzung folgt.

9. Februar 2026/32 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/02/Bildschirmfoto-2026-02-08-um-19.34.35.png 611 915 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-02-09 07:12:462026-02-08 19:38:42Vorsicht, Stiftung!

Gangstermethoden

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Treuhänder, Untreuhänder

Was passiert in Liechtenstein, wenn ein Begünstigter nervt?

Ob Besitzer einer Stiftung, Stiftungsrat oder einfach Nutzniesser einer Stiftung – das Schicksal ist das gleiche: er (oder sie) wird nach Strich und Faden fertiggemacht.

Das hat zur Voraussetzung, dass im Fürstentum die regelbasierte Ordnung fehlt, die ein zivilisiertes Zusammenleben ermöglicht. Der Rechtsstaat mitsamt einer unabhängigen Justiz, die seine Einhaltung überwacht, Verstösse dagegen sanktioniert.

Wie schon viele erfahren mussten, die auf die eine oder andere Art mit Liechtensteiner Treuhändern und Untreuhändern aneinandergerieten: Schutz, Gesetzestreue, Urteile in vernünftiger Zeit oder gar eine korrekte Auslegung der fürstlichen Gesetze können sie nicht erwarten.

Das hat zwei Ursachen und eine Folge. Die beiden Ursachen sind, dass der Fürst höchstselbst das letzte Wort bei der Ernennung von Richtern hat. Oder aber ihre Weiterbeschäftigung unterbinden kann. Und auch ein Richter ist von seinem regelmässigen Gehalt abhängig. Ganz abgesehen davon, dass er gerne auch mal die Fronten wechselt und selbst zum Treuhänder oder Untreuhänder wird.

Die zweite Ursache ist, dass sich diese Richter nicht dem Schutz der Rechtsordnung verpflichtet fühlen, sondern dem Schutz ihrer Klientel. Also der Finanzdienstleister, Vermögensverwalter, Banker, Anwälte und eben Treuhänder.

Wer schon einmal an einer solchen Gerichtsverhandlung teilgenommen hat, fühlt sich als Zuschauer bei einem absurden Theater. An der Wand hängt eine ziemlich schäbige Schwarzweisskopie des Fürsten im Profil. Davor sitzt ein Richterkollegium und tut so, als ginge hier alles mit rechten Dingen zu. Auf der einen Seite sitzen die beklagten Treuhänder mit ihrer Anwaltsriege und lächeln überheblich.

Denn sie wissen, dass ihre Rechtsvertreter und sie selbst diesen Aufenthalt vor Gericht mit dem Vermögen der von ihnen angeeigneten Stiftung finanzieren. Während die Klägerseite nicht nur ihre Anwälte selbst zahlen muss, sondern auch zuschauen, dass die ganze Veranstaltung, inklusive Gerichtskosten, aus ihrem Portemonnaie finanziert wird.

Zur Verteidigung der Interessen dieser Treuhändermafia fallen Richtern absurde Begrifflichkeiten wie «der blosse Anschein einer möglichen Interessenskollision» ein. Wird nachgefragt, was das denn sein soll, denn ausserhalb der Fürstengericht existiert eine so haarsträubende Konstruktion nicht, wird geantwortet, dass man nicht alles verstehen müsse.

Wenn Rechtsstaatlichkeit fehlt, das ist die Folge, bereichern sich haltlose und geldgierige Menschen ungeniert. Denn sie wissen, dass sie sich schon ziemlich blöd anstellen müssen, um dabei höchstens einen sanften Klaps auf die Finger zu bekommen.

So schmierig und unterwürfig sie sich als Stiftungsräte angedient haben: ist es ihnen gelungen, die Macht in der Stiftung zu übernehmen und die eigentlichen Besitzer und Nutzniesser hinauszukübeln, verwandeln sie sich in die bösartigen Gesellen, die sie in Wirklichkeit sind.

Wehrt sich ein Stiftungsrat oder ein Begünstigter gegen seine Enteignung, kriegt er Saures. Er verröchelt in jahrelangen Prozessen in der ersten Instanz, in denen Anwälte der Untreuhänder tonnenweise Beweisanträge, Eingaben und sonstiges überflüssiges Papier produzieren. Sie wissen: pro Seite bringt das 1000 Franken ein, und die Stiftung zahlt klaglos.

Nicht nur das. Der Störenfried wird aller Orten mit weiteren Prozessen, Klagen, Anschuldigungen überzogen. Beliebt ist der Kniff, ihm mittels Gefälligkeitsgutachten zum Anfangsverdacht gereifte Steuerhinterziehung vorzuwerfen. Auch wenn alle Beteiligten wissen, dass der Vorwurf absurd und rechtsmissbräuchlich ist: das hält den Störenfried beschäftigt und kostet ihn Geld und Energie.

Dass speziell in Liechtenstein Treuhänder und Vermögensverwalter geldgierig und skrupellos sind, hat seinen Grund nicht darin, dass sie besonders unmoralische oder unanständige Gesellen wären.

Es hat seinen Grund darin, dass sie sich in Sicherheit wiegen, dass die fürstliche Justiz nur im äussersten Notfall ihrem Treiben ein Ende setzen wird.

Im Normalfall verröchelt der von ihnen Bestohlene irgendwann einmal im Dickicht der fürstlichen Unrechtsjustiz. Die einem Rechtsstaat Hohn spricht, aber einer mafiösen Räuberhöhle durchaus angemessen ist.

26. Januar 2026/32 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/01/Bildschirmfoto-2026-01-24-um-12.15.28.png 570 905 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-01-26 07:12:342026-01-24 12:21:05Gangstermethoden

Krach mit Saudi-Arabien

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Untreuhänder

Kein Märchen aus 1001-Nacht. Sondern Untreuhand-Business as usual.

Die geldgierigen Liechtensteiner Treuhänder legen sich ungeniert mit allem und allen an. Seitdem ihre sichere Einkommensquelle Stiftung als Schwarzgeldbunker explodiert ist, haben sie jeden Halt und Anstand verloren.

Enteignete Stifter und Begünstigte, enteignete Besitzer von rund 800 Zombie-Trusts. Die USA samt ihrer Sanktionsbehörde Ofac sind sauer. Russland ist sauer. 800 russische Besitzer von legalen Geldanlagen in liechtensteinischen Trusts sind sauer. Bestohlene Stifter und Begünstigte sind sauer. Viele Regierungen der Welt und weitere Betroffene sind sauer.

Dazu gehört auch das Königshaus von Saudi-Arabien.

Die Geschichte geht bis in die 70er-Jahre des letzten Jahrhunderts zurück. Da machte der 2005 verstorbene saudische König Fahd den Fehler, zwei liechtensteinische Stiftungen zu gründen. Zu deren Vermögenswerten gehört unter anderem ein Palast in Spanien, Anwesen in Frankreich und Grossbritannien. Vom Stiftungsvermögen und den Erträgen profitieren mehrere Erben, darunter die Witwe Al Jawhara al-Ibrahim und der gemeinsame Sohn. Die beiden sind mit rund 12,5 Prozent begünstigt.

Soweit business as usual. Allerdings auch in der Fortsetzung. Denn der Witwe und ihrem Sohn wurde von den amtierenden Stiftungsräten schlichtweg die Einsicht in sämtliche Dokumente, Korrespondenzen, Belege, Geschäftsbücher und sonstige Unterlagen der Stiftung verweigert. Ebenso in die Geschäftsbücher und Jahresabschlüsse einer Tochtergesellschaft.

Besonders interessierte die beiden, was eigentlich mit einer Immobilie in Rom, gewährten Darlehen und deren Rückzahlungen geschehen sei.

Geht euch nix an, beschieden die Treuhänder, eine übliche Masche. Um nicht aufdecken zu müssen, wie sie sich über die Jahre schamlos bereichert haben, nehmen sie irgend einen Vorwand, um Begünstigten jegliche Informationen über ihre Stiftung zu verweigern.

Hier dienen in verschiedenen Ländern laufende Gerichtsverfahren zwischen den Begünstigten und den Stiftungen dazu. Es bestehe «Missbrauchsgefahr», ein beliebter Vorwand, der immer wieder gerne angeführt wird.

Und meistens von den fürstlichen Gerichten geschützt wird. So auch hier. Das Landgericht stützte die Ansicht der Untreuhänder, dass den Begünstigten keine Einsicht zu gewähren sei. Aber dann, oh Schreck, war das Obergericht anderer Meinung. Es wollte Einsicht gewähren.

Dagegen reichten die Stiftungsräte natürlich Beschwerde bei der obersten Instant, dem fürstlichen Staatsgerichtshof (StGH) ein. Da gab es dann im Dezember 2024 ein böses Erwachen für die Stiftungsräte. Wider erwarten stützten die Richter die Ansicht des Obergerichts und wiesen die Beschwerde der Stiftungsverantwortlichen ab.

Peinlicherweise ist das Urteil öffentlich.

Ende gut, alles gut?

Keinesfalls, denn wir sind hier ja in Liechtenstein, wo kein Rechtsstaat existiert, dafür Willkür, Fürstenjustiz und Schutz der einheimischen Geld- und Stiftungsverwalter.

Denn Recht bekommen und es auch ausüben zu dürfen, das sind im Ländle zwei Paar Schuhe. Gelingt es mal ausnahmsweise nicht, einem enteigneten und aufmüpfigen Begünstigten eben diese Begünstigung – und mit ihr seine Informationsrechte – zu entziehen, dann gibt es ja immer noch die Behauptung, er könne das «missbräuchlich» verwenden.

Wobei der Missbrauch zum Beispiel darin bestehen kann, dass er der Selbstbereicherung der Stiftungsräte auf die Schliche kommen könnte.

Denn wer über viele Jahre hinweg gewohnt war, mit den Geldtöpfen einer arabischen Stiftung machen zu können, was er will, der zuckt dann unangenehm berührt zusammen, wenn er plötzlich Rechenschaft darüber ablegen soll.

So haben also die beiden Begünstigten sich das Informationsrecht erstritten. Informationen haben sie aber wohl noch lange nicht bekommen.

 

24. Oktober 2025/59 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/10/Bildschirmfoto-2025-10-23-um-10.45.53.png 1158 1852 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-10-24 06:38:192025-10-23 10:49:46Krach mit Saudi-Arabien

Medienwüste Liechtenstein

Allgemein, Fürst von Liechtenstein, Fürstentum Liechtenstein

Pluralistische, kritische Presse in einer Räuberhöhle?

Liechtenstein ist ein absolutistisch regiertes Ländle. Demokratischen Gepflogenheiten wird hier nur zum Schein nachgelebt. Sollte ihm da einer frech kommen, kann der Fürscht die Regierung zum Teufel jagen und das Parlament auflösen.

Liechtenstein ist kein Rechtsstaat, sondern vom Fürsten abhängige Richter biegen das Recht so hin, wie es den fürstlichen Treuhändern und Banken dient.

In solchen Zuständen wäre eine kritische und aufmüpfige Presse das Letzte, was ein absolutistischer Herrscher gebrauchen kann.

Das Liechtensteiner Volksblatt hat 2023 die Schraube gemacht. Ein Jahr später wurden dem Staatsfunk Radio Liechtenstein der Stecker gezogen. Eigentlich war die Idee, statt eines obrigkeitshörigen Dudelsenders ein Privatradio auf die Beine zu stellen.

Ist aber in die Hose gegangen; nun gibt es weder ein staatliches, noch ein privates Radio Liechtenstein.

Dann hätten wir noch den Online-Landesspiegel, der es sich aber keinesfalls mit seinen Inserenten verderben will und sich sehr staatstragend gibt.

Und schliesslich noch das Vaterland, die einzig überlebende Tageszeitung, die dadurch ein weitgehendes Monopol hat und wie ihr Name schon sagt auch nicht gerade von kritischer Grundhaltung geprägt ist.

Unangenehme Themen wie die Zukunft von 800 Herren- und treuhänderlosen Zombie-Trusts, internationale Kritik an der Räuberhöhle Liechtenstein – da werden höchstens mal kurz nichtssägende Antworten der Regierung zitiert («wir arbeiten dran»), aber mehr ist das nicht.

Bei einer Hochzeit im Fürstenhaus läuft das Vaterland hingegen zu Höchstformen auf.

Nun ist die Stiftung Zukunft.li diesem Problem hinterhergestiegen. Und beklagt die momentane Monotonie in den Medien. Und hat auch gleich einen Lösungsvorschlag «für eine zukunftsorientierte Medienlandschaft».

Wunderbar, und wie soll die denn aussehen? Die NZZ versucht, die Idee zusammenzufassen:

«Um dem Zielkonflikt des staatlichen Förderungssystems zwischen Zielgenauigkeit der Förderung und Unabhängigkeit der Medien zu entgehen, spricht sich die Studie für eine demokratische Fördervergabe anstelle der bisherigen Bürokratie aus. Nicht mehr eine staatliche Institution sollte für die Zuteilung der Förderung zuständig sein, sondern die Einwohner: Jede steuerpflichtige Person könnte nach diesem Modell in der Steuererklärung angeben, welches Medium aufgrund seines Beitrags zur Vielfalt gefördert werden soll.»

Wie soll denn das gehen?

«Vorstellbar wäre laut der Studie eine Kooperation des Staates mit einer Stiftung oder einem Fonds, um den Förderungsprozess zu organisieren.»

Jeder Steuerzahler soll wählen können, welches Medium unterstützt wird? Und dann soll der Staat mit einer nicht existierenden Stiftung zusammenarbeiten?

Das ist eine typische Lösung à la Liechtenstein.

Hier wird gewichtig die Stirne gerunzelt und mit bedeutungsschwerem Ernst ein Modell vorgestellt, das vor Komplexität kaum geradeaus laufen kann.

Und das einen klitzekleinen Fehler hat: das wird niemals funktionieren. Das ist völlig absurd. Das ist von Vornherein zum Scheitern verurteilt.

Woraus sich die Frage ergibt: wieso wird dann der ganze Zirkus veranstaltet? Aus dem gleichen Grund, wie wenn der liechtensteinische Gesetzgeber mit gewichtiger Miene verkündet, dass er das Stiftungsrecht weiter perfektioniert habe und nun der Stifter und der Begünstigte noch viel mehr Rechte als jemals zuvor habe.

Stimmt zwar hinten und vorne nicht, aber man hat wenigstens so getan, als unternehmen man etwas angesichts der nicht abreissenden Kette von Skandalen um Liechtensteiner Stiftungen und Trusts.

Da gäbe es für investigative Medien jede Menge zu tun. Die aber angesichts des klitzekleinen Marktes von rund 40’000 Einwohnern auf staatliche Finanzierung angewiesen wären.

Die aber so niemals stattfinden wird. Also bleibt’s beim Vaterland – und bei untreuhaender.li. Immerhin.

15. Oktober 2025/41 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/10/Bildschirmfoto-2025-10-14-um-21.08.12.png 1138 1860 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-10-15 06:41:432025-10-14 21:09:09Medienwüste Liechtenstein

Immer mehr Stiftungen gehen stiften

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Stiftungen, Treuhänder, Untreuhänder

Soll man im Fürstentum noch eine Stiftung errichten?

Vieles spricht dagegen, wenig dafür.

Dafür spricht … räusper, kopfkratz, hüstel. Eigentlich nichts.

Das sehen auch die Stifter so. Alleine von 2007 bis 2024 wurden über 25’000 Stiftungen aufgelöst. Damals gab es rund 32’500 nicht eingetragene, davon verblieben Ende 2024 noch ganze 7’386. Ein Rückgang um 77 Prozent.

Auch in den letzten Jahren ging die Anzahl stetig um mehrere hundert jährlich zurück.

Das tut den rund 130 Liechtensteiner Treuhändern weh. Vor allem im Portemonnaie. Denn ausser eine Stiftung errichten, verwalten und abkassieren haben die nie etwas Sinnvolles gelernt.

Dabei gibt es mindestens zehn Gründe, die gegen die Errichtung einer Stiftung im rechtsfreien Raum Liechtenstein sprechen:

  1. Die Existenz von rund 800 Zombie-Trusts, blitzartig und feige von ihren Treuhändern im Stich gelassen, sorgt für internationale Schlagzeilen.
  2. Die Antikorruptionsbehörde GRECO des Europarats fordert seit Jahren Reformen und die Beschneidung der Allmacht des Fürstenhauses.
  3. Liechtenstein steht zunehmend unter besonderer Beobachtung von OECD, EU, USA und neuerdings auch Russland, weil Stiftungen nach wie vor für Steuervermeidung, Geldwäsche oder Verschleierung genutzt werden.
  4. Nicht zuletzt durch höhere Compliance-Anforderungen kann die Errichtung einer Stiftung mehrere zehntausend Franken kosten.
  5. Auch die laufenden Kosten addieren sich. Buchführung, Jahresbericht, allenfalls Wirtschaftsprüfer, plus die angeblichen Verwaltungsaufgaben des Treuhänders, das geht ins dicke Tuch.
  6. Eine Stiftung in Liechtenstein kann Blacklisting oder zumindest Reputationsprobleme mit sich bringen.
  7. Nach der Gründung gehört das Stiftungsvermögen nicht mehr dem Stifter, sondern der Stiftung. Sie ist dann auch schwer abänderbar oder auflösbar.
  8. Der oder die Liechtensteiner Treuhänder, die obligatorisch im Stiftungsrat sitzen, haben die Verfügungsgewalt über die Stiftung.
  9. Liechtensteiner Stiftungen werden steuerlich in diversen Ländern nicht anerkannt, bzw. als intransparente Vehikel gesehen, mit schweren finanziellen Folgen.
  10. Eine nicht abreissende Kette von Skandalen, wo Stifter oder Begünstigte von Untreuhändern enteignet, bestohlen, aus der Stiftung gekübelt werden – unter Duldung der fürstlichen Justiz –, schüren zusätzlich Misstrauen.

Das spricht alles gegen die Errichtung einer Stiftung in Liechtenstein.

Aber was machen die Unglücklichen, die bereits eine haben? Gute Frage.

Wollen Stifter oder Begünstigter ihre Stiftung auflösen, sind sie auf Gedeih und Verderb dem Stiftungsrat als oberstem Organ ausgeliefert. Voraussetzung ist schon mal, dass die Stiftungsurkunde (hergestellt von eben diesen Treuhändern) überhaupt eine Auflösung zulässt.

Gibt es darüber Streit, kann man sich an die fürstliche Justiz wenden. Die schaltet in solchen Fällen auf Schneckentempo und schützt in erster Linie die Interessen der Liechtensteiner Treuhänder.

Eine Auflösung gegen das, was in der Stiftungsurkunde festgelegt (oder eben nicht festgelegt) wurde, ist aufwendig und schwierig.

Kommt dennoch ein solcher Beschluss zustande (und lebt Stifter oder Begünstigter noch), dann kommt es zur Liquidation. Dabei verdienen Treuhänder, Gutachter, Notare, Liquidatoren nochmals kräftig.

Bleibt etwas übrig, kann es dann noch Streit um die Vermögensverwendung geben. Wobei es durchaus handelsüblich in solchen Fällen ist, dass die verwaltenden und liquidierenden Treuhänder bedauernd zur Kenntnis bringen, dass leider das Stiftungsvermögen aufgezehrt sei und daher für die Liquidierung zusätzlich gelöhnt werden müsse.

Besonders gefährlich – Grund 11 gegen die Errichtung einer Stiftung – wird es für einen Begünstigten, wenn er auch im Stiftungsrat ist, weil er dem Wirken und Wüten der Treuhänder auf die Finger schauen möchte. Nervt er die zu sehr, kann er von der fürstlichen Justiz wegen eines angeblichen «blossen Anscheins einer möglichen Interessenkollision» in kürzester Zeit aus seiner eigenen Stiftung gekübelt werden.

Dennoch gibt es offensichtlich mehr Besitzer einer Stiftung, die sie unbedingt loswerden wollen als Neugründer.

Geschäftsmodell kaputt, Ruf ruiniert, alleine die Zombie-Trusts werden dem Finanzplatz schweren Schaden zufügen.

Bloss: in Liechtenstein will man das alles nicht wahrhaben. Wo doch gerade die Prinzessin geheiratet hat …

12. September 2025/50 Kommentare/von Treuhänder
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