Treuhänder mit schmutzigen Händen im Fürstentum.
Der Trick ist so alt wie das liechtensteinische Stiftungswesen – und so perfide, dass er in seiner Dreistigkeit fast schon bewundert werden muss. In Liechtenstein, diesem scheinbar geschniegelt-sauberen Finanzplatz im Alpenidyll, existiert eine Praxis, die mit Treuhand wenig, mit Enteignung dafür umso mehr zu tun hat: Stiftungsräte, die Begünstigte systematisch ausschalten – und sich selbst an die Töpfe setzen.
Das Muster ist immer ähnlich. Ein vermögender Stifter errichtet eine Stiftung, oft mit dem Ziel, Familie, Nachkommen oder bestimmte Personen langfristig zu begünstigen. Die Verwaltung überträgt er einem Treuhänder – vermeintlich neutral, professionell, gesetzestreu. Doch genau hier beginnt das Problem: Der Stiftungsrat hat in Liechtenstein eine Machtfülle, die in anderen Jurisdiktionen undenkbar wäre.
Und, weise Entscheidung des Fürsten und seiner Pseudoregierung, abgesegnet vom Pseudoparlament: in jeder Stiftung muss mindestens ein liechtensteinischer Treuhänder in diesem Rat sitzen.
Solange der Stifter lebt, hält sich der Treuhänder oft noch zurück. Doch spätestens mit dessen Tod beginnt die „Bereinigung“. Begünstigte werden plötzlich in Frage gestellt, ihre Ansprüche bestritten, ihre Rechte kleingeredet. Dokumente verschwinden in der Blackbox der Stiftung, Auskünfte werden verweigert, Anfragen ignoriert oder mit juristischen Nebelgranaten beantwortet.
Die zentrale Waffe: Informationskontrolle. Wer nichts weiss, kann nichts durchsetzen. Und genau darauf setzen diese Konstrukte. Begünstigte werden bewusst im Unklaren gelassen – über Vermögenshöhe, Struktur, Ausschüttungen oder sogar ihre eigene Stellung. Aus einem klar definierten Anspruch wird ein Gnadenakt. Aus Recht wird Willkür.
Noch dreister wird es, wenn Stiftungsräte beginnen, sich selbst oder ihnen nahestehende Personen als neue „wirtschaftlich Berechtigte“ zu installieren. Formal oft abgesichert durch interne Beschlüsse oder schwammige Stiftungsstatuten, materiell jedoch nichts anderes als ein Griff in die Kasse. Die Stiftung mutiert vom Instrument des Stifters zum Selbstbedienungsladen der Verwalter.
Und wer sich wehrt? Der prallt gegen eine Mauer. Prozesse in Liechtenstein sind teuer, langwierig und für Aussenstehende schwer durchschaubar. Der Treuhänder sitzt am längeren Hebel: Er kontrolliert die Akten, finanziert die Verteidigung aus dem Stiftungsvermögen – also letztlich aus dem Geld der eigentlich Begünstigten – und kann jede Herausgabe von Informationen verzögern.
Das System schützt sich selbst. Aufsichtsmechanismen greifen spät oder gar nicht. Transparenz ist ein Fremdwort, wenn sie den falschen trifft. Und so entsteht ein toxisches Geflecht aus Macht, Intransparenz und ökonomischem Eigeninteresse.
Natürlich gibt es sie, die seriösen Treuhänder. Doch die schwarzen Schafe profitieren von einem Rahmen, der Missbrauch nicht nur ermöglicht, sondern strukturell begünstigt. Wer die Regeln kontrolliert, kontrolliert das Vermögen.
Das eigentliche Skandalon ist daher nicht der einzelne Fall. Es ist das System, das solche Fälle immer wieder hervorbringt. Ein System, das vorgibt, Vermögen zu schützen – und es in Wahrheit allzu oft denjenigen ausliefert, die es verwalten.
Oder auf den Punkt gebracht: In Liechtenstein stirbt nicht nur der Stifter. Mit ihm stirbt oft auch die Kontrolle über sein Vermögen. Und was bleibt, ist ein Treuhänder – der plötzlich weiss, wie man sich selbst begünstigt.










