Treuhänder & Stiftungen Liechtenstein
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Schlagwortarchiv für: Schneckenport

Schneckenjustiz

Allgemein

In Liechtenstein gehen die Uhren in Gerichtsgebäuden anders.

Sie haben eigentlich zwei Geschwindigkeiten. Gelangt ein fürstlicher Treuhänder oder Anwalt ans fürstliche Gericht, dann widerfährt ihm in Windeseile Gerechtigkeit. Beziehungsweise, er bekommt holterdipolter ein Urteil ausgehändigt. Selbst inklusive Instanzenzug dauert so etwas nur wenig mehr als ein halbes Jahr, bis ein rechtsgültiges Verdikt vorliegt.

Das ist eine Rechtssprechung, wie man sie sich nur wünschen kann. Schnell, effizient, kein langes Warten, keine Verzögerungen, keine Finessen, kein Fingerhakeln, keine juristischen Abwege. Voll auf die zwölf, als wollten die Richter dafür besorgt sein, möglichst schnell das Mittagsmahl einnehmen zu können.

Wäre es nur so in Liechtenstein, dann müsste man Lobesarien auf die fürstliche Justiz singen. Landgericht, Obergericht, Oberster Gerichtshof, Verwaltungsgerichtshof und Staatsgerichtshof, wunderbare Einrichtungen, eine Zierde der Juristerei. Sowohl Fürst wie Volk, in deren Namen (und in dieser Reihenfolge) die Urteile verkündet werden, können stolz sein.

Der Fürst sowieso, denn ohne seine Zustimmung läuft da nichts; er muss der Ernennung jedes einzelnen Richters zustimmen, sonst wird nicht gerichtet. Er selbst ist aber, so nebenbei, vom Gesetz freigestellt, also unantastbar, nicht belangbar. Zustände wie im absolutistischen Mittelalter, aber nun ja, im Ländle gehen die Uhren eben anders.

Allerdings, sie gehen ganz anders, wenn es ein Nicht-Liechtensteiner wagt, vor Gericht gegen einen hochwohllöblichen Liechtensteiner Treuhänder vorzugehen. Schafft er es überhaupt, für ein so unedles Ansinnen einen Liechtensteiner Anwalt zu finden, der sich dann aber seine Dienste fürstlich bezahlen lässt, nimmt sich das Gericht richtig Zeit zur Beurteilung. Aber wirklich Zeit.

Obwohl das Thema haargenau das gleiche ist. Es geht um zwei Anträge auf Abberufung eines Stiftungsrats. Identische Forderung. In einem Fall war der Streitfall in etwas mehr als einem halben Jahr durch die Instanzen gerauscht und erledigt. Abberufung stattgegeben. Dass das mit der kafkaesken Begründung des «blossen Anscheins einer möglichen Interessenskollision» geschah, womit das Fürstengericht juristisches Neuland betrat, das sei nur nebenbei vermerkt.

Man darf nicht mehr als einmal raten, ob es sich bei dem Abgesetzten um einen Ausländer oder um einen Liechtensteiner Stiftungsrat handelte.

In einem identischen Prozess ist dann auch ein Liechtensteiner Treuhänder Ziel des Antrags, von seinem Posten abgesetzt zu werden. Die Beweislast dafür ist erdrückend, und es handelt sich um einiges mehr als um einen «blossen Anschein einer möglichen Interessenskollision».

Aber hier verwandelt sich die Expressjustiz des Fürsten in eine Schneckenpost. Während es im Fall der Absetzung des ausländischen Stiftungsrats nicht mal einen einzigen Verhandlungstag brauchte (alles spielte sich im Schriftenwechsel ab), sind hier bereits 8 angesetzt worden.

Nun ja, mag man da meinen, dann dauert es halt ein wenig länger. Nein, nicht ein wenig. Dieser Prozess dauert bereits über zwei Jahre an. In der ersten Instanz, die im anderen Fall nach 8 Wochen zu einem Urteil gelangte. Hier brütet sie bereits viel mehr als 104 Wochen über einem Urteil. Und die Richterin verkündete zwischendurch fröhlich, dass man hier noch beliebig weiterverhandeln könne.

Vielleicht wollte sie damit indirekt ihre Bewunderung für den Kläger ausdrücken, dass der immer noch nicht aufgegeben hat. Oder ihr Mitleid, das weiss man nicht genau.

Es gibt Unrechtsstaaten, deren Verhalten offenkundig ist. Deren Untaten sichtbar sind, so wie die geschundenen Gesichter der mutmasslichen Attentäter in Moskau, die offensichtlich gefoltert wurden.

Und es gibt Unrechtsstaaten, die arbeiten viel feiner. Die legen zweierlei Massstab an. Die kommen ganz schnell zu einem Urteil – oder ganz, ganz langsam. Die zeigen deutlich, was der Unterschied ist, wenn ein Liechtensteiner Treuhänder als Stiftungsrat abgesetzt werden sollte oder ein störender Ausländer, der zudem noch Begünstigter der Stiftung war (was im gleich auch noch aberkannt wurde, wenn die Justiz schon mal Nägel mit Köpfen macht).

Das freut natürlich die Liechtensteiner Treuhänder und erst recht die Untreuhänder. Aber fürs Image des Ländle ist’s fatal.

27. März 2024/141 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/03/Bildschirmfoto-2024-03-27-um-10.35.02.png 757 1016 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-03-27 10:41:362024-04-14 17:17:15Schneckenjustiz

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