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Schlagwortarchiv für: Rechtsstaat

Konglomerat Liechtenstein

Allgemein

Ein Mischkonzern mit einem Antrieb: Geldgier. Und einem Ziel: Bereicherung. Teil I.

Um den Finanzplatz Liechenstein zu verstehen, muss man vom Einzelfall ins Allgemeine gehen. Denn Liechtenstein ist keine Ansammlung von Einzelfällen, von schwarzen Schafen, von Ausnahmen, von bedauerlichen Einzeltätern.

Liechtensteins Geldwirtschaft funktioniert wie eine kriminelle Vereinigung. Oder wie ein Geldstaubsauger. Ein Konglomerat ist in der Natur ein aus verkitteten Geröllen bestehendes Sedimentgestein, das hübsch zum Anschauen ist.

Im Wirtschaftsleben ist ein Konglomerat ein Unternehmen, in dem Untergesellschaften verschiedenen geschäftlichen Aktivitäten nachgehen, die aber einem gemeinsamen Ziel untergeordnet sind. Genau so ist das im Fall Liechtenstein. Hier haben die Teile des Konglomerats folgende Aufgaben:

  1. Reputationsmanagement. Dafür ist in erster Linie das Fürstenhaus zuständig, aber auch die Abteilung Tourismus. Hier geht es um die Imagepflege, die Liechtenstein als putzige Monarchie darstellen will, ein kleines Alpenparadies, in dem Fürst und Volk es sich gemeinsam gutgehen lassen. Und wo niemand ein Wässerchen trüben kann, sondern alle seriöse Schaffer sind. So wie bei den Werkzeugen von Hilti.
  2. Rechtsstaatmanagement. Dafür ist in erster Linie die fürstliche Justiz zuständig. Ihre verschiedenen Instanzen, die ganzen Organe der Rechtspflege sollen den Eindruck erwecken, dass es in Liechtenstein einen regelbasierten Rechtsstaat gibt, in dem jeder, der meint, ihm sei ein Unrecht geschehen, sämtliche juristischen Mittel offenstehen, damit ein weises Gericht, notfalls unterstützt von einer hartnäckigen Staatsanwaltschaft diese Verletzung eines Rechtsgrundsatzes heilen kann.
  3. Bankenmanagement. Die Liechtensteiner Banken, zuvorderst die fürstliche LGT, wollen den Eindruck erwecken, das sie grosse Tradition, Stabilität und Seriosität mit moderner IT-Struktur und ausgeklügelten Anlagestrategien verbinden.
  4. Stiftungsmanagement. errichten Sie eine Stiftung in Liechtenstein. Das ist ungebrochen der Schlachtruf vieler Teilnehmer am Finanzplatz Liechtenstein. Dabei überschlägt man sich, die unzähligen Vorteile einer solchen Einrichtung, die Sicherheit, die Seriosität, die generationenübergreifende Kontinuität zu betonen. So stabil wie das Matterhorn, so nobel wie das Fürstenhaus, so uneinnehmbar wie die Trutzburg ob Vaduz.
  5. Demokratiemanagement. Ein Parlament, eine Regierung bemühen sich nach Kräften auszustrahlen, dass Liechtenstein eine lebendige Demokratie mit Wahlen, Volksrechten, Debatten, Initiativen und einer Dominanz des Souveräns ist, wo fast wie in der alteN Eidgenossenschaft noch Auge in Auge politisiert wird.

Das alles ergibt zusammen einen schönen Schein. Einen schönen Anschein. Ein völlig verlogenes Zerrbild der Realität. Denn viel näher an der Wirklichkeit des Finanzplatzes liegt, dass es sich um eine Räuberhöhle handelt, in der organisierte Kriminalität herrscht. Und wo alle Teilnehmer ihren Beitrag dazu leisten, dass das Geschäft, möglichst viel Profit bei möglichst kleinem Risiko und unter Vermeidung jeglicher Rechtsstaatlichkeit, brummt und gedeiht.

Das kommt zum Vorschein, wenn man an dieser Oberfläche kratzt. Wobei die Oberfläche, trotz allen Versuchen, nachzupolieren, immer mehr Beulen, Kratzer und hässliche Flecken bekommt. Denn dahinter lauert ziemlich viel Übles.

Was alles, das folgt in Teil II.

17. Dezember 2024/20 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/12/Bildschirmfoto-2024-12-16-um-17.45.07.png 501 899 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-12-17 06:06:412024-12-17 07:58:23Konglomerat Liechtenstein

Seien wir lieb mit Liechtenstein

Allgemein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Fürstentum Liechtenstein, Treuhänder

Es gibt ja schliesslich Schönheiten und Sehenswürdigkeiten im Ländle.

Nicht viele, aber doch. Da hätten wir mal das Liechtensteinische Landesmuseum. Die Sareis-Sesselbahn. Die «Hofkellerei des Fürsten von Liechtenstein». Das Kunstmuseum. Das Skigebiet Malbun. Die Burg Gutenberg. Das Postmuseum. Die St. Florin Kathedrale.

Und natürlich das Schloss Vaduz. Da schreibt ein begeisterter Besucher: «Dem Fürsten ganz nahe – tolle Aussicht». Die muss allerdings erarbeitet werden: «Der Aufstieg ist zwar teilweise recht steil aber der Weg ist gut und sauber ausgebaut und problemlos auch mit Turnschuhe zu bewältigen.» Immerhin, man braucht keine Steigeisen, und unterwegs wird man auch nicht von Raubrittern belästigt.

Allerdings: das Schloss kann nicht besichtigt werden. Das ist auch verständlich, denn der Fürst und seine Sippe wollen sich doch nicht beim Wohnen von Touristen angaffen lassen. Aber es wird auch leise Kritik an diesem Spaziergang laut, denn unterwegs hat es «kein WC», wie bemängelt wird. Es gibt aber auch verpeilte Besucher:

«Schönes Schloss mit tollem Garten. Wir waren leider zu spät dran und es hatte schon geschlossen.»

So kann man sich täuschen. Aber irgendwie, untreuhaender.li muss leider die fröhliche Stimmung stören, ist das doch schön sinnbildlich für Liechtenstein. Der Tourist kann zwar frei herumlaufen, muss aber schauen, wo er seine Notdurft verrichtet. Wer in Vaduz ist, kommt nicht daran vorbei, die düster-drohende Trutzburg oberhalb der Stadt zu bemerken.

Fragt er einen Einheimischen, was das denn sei, bekommt er die ehrfürchtige Antwort, dass dort oben der Fürscht mit seiner Familie wohne. Fragt der Besucher, ob es sich dabei um ein verarmtes Adelsgeschlecht handle, dass die so mittelalterlich hausen, schüttelt der Liechtensteiner Untertan verständnislos den Kopf. Das sei halt Tradition, ausserdem sei der Fürscht sehr, sehr reich und habe jede Menge anderer Schlösser, alleine in Wien mehrere.

Fragt man dann weiter, wieso dann der Fürscht nicht in einem seiner schönen Schlösser in Wien lebe, bekommt man zur Antwort, dass er so eben seine Verbundenheit mit seinem Volk ausdrücken möchte.

Ob das stimmt, weiss man nicht genau. Dass es sein Volk ist, das stimmt hingegen. So ergehen im Ländle alle Gerichtsurteile im Namen «von Fürst und Volk». In dieser Reihenfolge natürlich. Wobei noch die Besonderheit dazukommt, dass das Volk gemeinhin keine Ahnung hat, welche Urteile hier gefällt werden. Und den Fürsten kümmert es nicht gross, was da in seinem Namen als Recht gesprochen wird. Oder auch nicht.

Denn schliesslich gibt es keinen Richter, der nicht ohne sein fürstliches Einverständnis ernannt wurde. Dafür hat er schliesslich die entscheidende Stimme im Wahlgremium, was alleine schon das Fürstentum aus der edlen Gesellschaft der Rechtsstaaten herauskatapultiert. denn zu deren Grundprinzipien gehört, dass die Justiz völlig unabhängig von den anderen Gewalten im Staat ist. Das kann sie aber nicht sein, wenn sie von der Gnade des absolutistischen Fürsten abhängt.

Der wiederum hängt nicht von der Justiz ab, er steht über ihr, ist unantastbar und immun gegen jegliche Art von Verfolgung; straf- oder zivilrechtlich. Was sich für einen Rechtsstaat auch nicht gehört. Natürlich könnte der Fürst auch jedes Urteil aufheben, was er aber nicht tut, da seine fürstlichen Richter sowieso so urteilen, wie es dem Fürsten beliebt.

Dass der Fürst so reich ist, liegt nicht zuletzt daran, dass er auch über eine fürstliche Bank verfügt, die LGT. Das ist die Abkürzung für «Liechtenstein Global Trust», aber das wird nicht mehr verwendet, seit sich die Bank dem Verwalten grosser Vermögen, dem Asset Management und der Pflege und Vermehrung des fürstlichen Vermögens widmet.

Allerdings hat das auch so seine Nachteile. Denn die LGT war und ist, wie alle anderen Banken in Liechtenstein, in eine Reihe von Skandalen verwickelt. Schlimmer noch, da ihr Kundendaten abhanden kamen, brach die schöne Liechtensteiner Geldmaschine Schwarzgeldbunkern zusammen. Das hat den Fürsten überhaupt nicht amüsiert, und er sagte ein paar hässliche Dinge über Deutschland, so in Richtung Drittes Reich. Das amüsierte dann Deutschland überhaupt nicht.

Aber das ist das Problem mit Liechtenstein heute. So idyllisch das Ländle auf den ersten Blick auch aussieht, inzwischen gibt es dermassen viele dunkle Stellen, schwarze Flecken, Abstrusitäten, Absonderlichkeiten, dass dieser Fleck immer mehr zum Schandfleck inmitten Europas wird. Zu einer Räuberhöhle, wo der Fremde weitgehend schutzlos geldgierigen Treuhändern ausgeliefert ist, die ihn gnadenlos ausnehmen, rupfen und im schlimmsten Fall mittellos aus dem Land jagen.

6. Dezember 2024/12 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/12/Bildschirmfoto-2024-12-05-um-22.41.21.png 560 1007 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-12-06 05:43:402024-12-05 22:49:33Seien wir lieb mit Liechtenstein

Wie geht Justiz in der Räuberhöhle?

Allgemein

Gerichte schützen das Recht und den Einzelnen. Ausser in Liechtenstein.

Erst wenn etwas fehlt, bemerkt man schmerzlich, was man daran hat. In Mitteleuropa ist sich der Staatsbürger sicher, dass er in Rechtsststaaten lebt. Das bedeutet, dass er eine grosse, unabhängige Hilfe an seiner Seite weiss, wenn ihm Unrecht geschieht.

Dann kann er nämlich das Gericht anrufen. Natürlich muss es nicht automatisch so sein, dass er dann Recht bekommt. Es gibt auch einige weitere Hürden; wer mehr Geld hat, kann sich einen besseren Rechtsanwalt leisten. Durch die Einführung des Kostenvorschusses bei Zivilklagen braucht es auch hier Geld.

Aber jeder kann gratis und franko eine Strafanzeige stellen, wenn er der Auffassung ist, dass eine strafbare Handlung begangen wurde. Dann wird die Polizei diese Strafanzeige aufnehmen und an die Untersuchungsbehörden weiterleiten. Dort wird sich ein Staatsanwalt der Sache annehmen und den Vorwurf überprüfen. Sollte der Staatsanwalt zur Auffassung gelangen, dass hier tatsächlich ein Verbrechen vorliegt, dann wird er vor Gericht Anklage erheben.

Das muss man hier so langsam und ausführlich erklären, weil das in Liechtenstein nicht existiert. Oder zumindest nur von Fall zu Fall.

Wendet sich hier zum Beispiel jemand mit einem Vorwurf gegen einen Liechtensteiner Untreuhänder an die Polizei und die Staatsanwaltschaft, wird ihm eigentlich routinemässig beschieden: mangelnder Anfangsverdacht, Nichtanhandnahme, es wird keine Strafuntersuchung durchgeführt. Geschweige denn Anklage erhoben.

Wenn zum Beispiel eine Liechtensteiner Bank unter Bruch des Bankgeheimnisses und einiger weiterer Gesetze höchstpersönliche Kundendaten in einem Prozess der gegnerischen Partei zur Verfügung stellt, dann kann der Betroffene selbstverständlich Anzeige erstatten. Das ist sein gutes Recht.

Es ist dann das schlechte Recht Liechtensteins, dass diese Anzeige so lange wir möglich ignoriert wird. Um dann nach insistierender Nachfrage hohnlächelnd abgeschmettert zu werden.

Wenn zum Beispiel ein Zivilverfahren stattfindet, gibt es in zivilisierten Rechtsstaaten ein Beschleunigungsgebot. Das bedeutet, dass die Justiz sich nicht Jahre Zeit nehmen darf, um zu einem Urteil oder auch nur einem Zwischenentscheid zu kommen.

In Liechtenstein gelten da aber zwei Zeitzonen. Die eine gilt für Liechtensteiner Rechtsanwälte und Untreuhänder. Beantragen die etwas, wird in Windeseile – und natürlich in ihrem Sinn – entschieden. Wagt es aber ein Ortsfremder, sein Recht einzufordern, weil er zum Beispiel von Liechtensteiner Untreuhändern über den Tisch gezogen wurde, dann gilt plötzlich eine andere Zeitzone. Dann lässt sich das Gericht Zeit. Viel Zeit. Monatelang Zeit. Jahrelang Zeit.

Das Problem dabei ist: ohne Rechtsstaat gibt es keine Rechtssicherheit. Ohne Rechtssicherheit gibt es kein Vertrauen. Ohne Vertrauen funktioniert vor allem ein Finanzplatz nicht.

Da hat Liechtenstein gerade einen ganzen Haufen Probleme. Fehlende Rechtssicherheit. Ungestraftes Abzocken durch Untreuhänder. Missachtung von US-Sanktionen. Stänkern gegen die Sanktionsliste der USA. Beihilfe zu ihrer Umgehung.

Das kann nicht gutgehen. Das wird nicht gutgehen.

13. November 2024/12 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/11/Bildschirmfoto-2024-11-12-um-22.17.50.png 518 911 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-11-13 06:23:102024-11-12 22:23:05Wie geht Justiz in der Räuberhöhle?

Regeln einer Räuberhöhle

Allgemein

Kann es Rechtsstaat in einer absolutistischen Monarchie geben?

Im idyllischen Ländle ist der Fürscht, beziehungsweise sein herrschender Kronprinz Alois, gottähnlich. Natürlich würden die beiden das als gläubige Katholiken nie so formulieren. Aber es entspricht der Realität.

Der Fürscht war schon immer allmächtig, aber bevor er sich aus der Öffentlichkeit zurückzog, hat er mit einer Verfassungsänderung seine Macht noch ausgebaut. Als sich dagegen gelinder Widerstand bei seinen Untertanen regte, drohte er mit seinem Folterkeller und der Eisernen Jungfrau.

Nein, das wäre im 21. Jahrhundert nicht mehr möglich. Also drohte er mit etwas mindestens so Fürchterlichem: sollte sein Begehren nicht angenommen werden, dann wandere er nach Wien aus. Im Prinzip verständlich, denn die Schlösser des Fürsten in Wien sind etwas gemütlicher als die Trutzburg ob Vaduz. Und gegen Wien ist Vaduz ungefähr so lebhaft und fröhlich wie der Wiener Zentralfriedhof.

Also kann der Fürscht, der im Übrigen ausserhalb des Gesetzes steht und selbstverständlich auch keine Steuern zahlen muss, so ziemlich alles selbst bestimmen. Sogar wenn er einen Untertanen platt fährt, dürfte das zu keiner Strafverfolgung führen, vorausgesetzt, er täte das bei einer Dienstfahrt. Allerdings fährt man als Fürst natürlich nicht selbst, daher ist die Gefahr gering.

Er kann aber die Regierung absetzen, sollte die irgend etwas tun, was ihm nicht passt. Er kann das Parlament auflösen, sollte das eine Dummheit beschliessen. Er hat das letzte und entscheidende Wort bei der Bestallung von Richtern. Also hat er alle drei Staatsgewalten in der Hand. Die Exekutive, die Legislative und die Judikative.

Daher gibt es in Liechtenstein keine Gewaltentrennung. Oder nur als Fassade. Denn natürlich regiert die Regierung, parliert das Parlament, sitzen die Richter wichtig zu Gericht. Aber in den Gerichtssälen hängt eine – im übrigen peinlich billig wirkende Schwarzweissfotografie – des Fürsten an der Wand. Im Parlament ist der Fürst – oder in den letzten Jahren sein Kronprinz – ein ehrfürchtig und gern gesehener Gast, der dort auch ungeniert das Wort ergreift und eher Unwichtiges und Unwesentliches über die Welt und das Ländle zum Besten gibt.

Und die Regierung, nun, es versteht sich von selbst, dass vor wichtigen Entscheidungen (und auch vor unwichtigen) im Schloss nachgefragt wird, was Ihro Hoheit, Seine Durchlaucht, denn dazu meinen. Schliesslich wäre es doch peinlich, wenn von der Burg herunter ein Blitz geschleudert werden und ein Beschluss rückgängig gemacht werden müsste. Glücklicherweise ist das noch nie geschehen.

Nun haben aber absolutistische Herrscher, neben allen Privilegien und Schönheiten dieser Position, auch ein Problem. Sie sind so für alles verantwortlich. Denn sie hätten es ja in der Hand, anders und besser zu machen.

Verabschiedet also das Parlament auf Antrag der Regierung zum Beispiel einen neuen Rechtsrahmen für das Treuhandwesen, das grobe Probleme der Amtsausübung von Untreuhändern nicht beseitigt, so hätte es der Fürst in der Hand, das mit einem Federstrich anders, besser zu machen. Tut er aber nicht.

Kommt ein Gericht zu einem absurden Urteil mit der Verwendung des Begriffs «blosser Anschein einer möglichen Blabla», dann könnte Kronprinz Alois sofort einschreiten und den Richter zusammenstauchen. Vor allem, wenn dieser Unsinn noch durch alle Instanzen hindurch Bestand hat.

Schliesslich werden alle Urteile im Ländle «im Namen von Fürst und Vaterland» gesprochen, dazu noch in dieser völlig richtigen Reihenfolge.

Aber es ist mit absolutistischen Herrschern immer das Gleiche. Sie können sich halt doch nicht um alles selber kümmern. Noch schlimmer allerdings: sie wollen sich auch gar nicht um alles kümmern. Denn wer Milliardär ist, eine Riesenkunstsammlung, unzählige Wohnsitze, diplomatische Immunität und Rechtsfreiheit besitzt, will ja auch die schönen Seiten des Lebens geniessen.

Wieso sich also um den Rechtsstaat kümmern, solange die Fassade noch einigermassen hält und verbirgt, dass dahinter die Regeln einer Räuberhöhle gelten  …

Dass dadurch eine wichtige Einnahmequelle des Ländle, der Finanzmarkt, immer mehr in Schräglage gerät, das kümmert den Fürsten wohl erst dann, wenn auch die Fürstenbank LGT mal wieder in Schwulitäten gerät. Ist das der Fall, wird dann aber blitzartig gehandelt, das hat der Schwarzgeldkandal bewiesen.

20. Oktober 2024/19 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/10/Bildschirmfoto-2024-10-19-um-12.19.48.png 512 905 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-10-20 08:12:052024-10-19 12:26:15Regeln einer Räuberhöhle

Schein und Sein in Liechtenstein

Allgemein

Zu einem Rechtsstaat gehört die Unabhängigkeit der Judikative.

In Staatskunde, Kurs für Anfänger, wird gelehrt, dass sich ein Rechtsstaat durch eine Gewaltenteilung auszeichne. Es gebe die Legislative, also das Parlament, das Gesetze beschliesst. Es gibt eine Exekutive, diie Regierung, die im Rahmen dieser Gesetze regiert. Und es gibt die Judikative, also die Gerichtsbarkeit, die die Einhaltung der Gesetze überwacht.

Gewaltenteilung deshalb, weil dieses System nur dann gut funktioniert, wenn diese Instrumente der Machtausübung sorgfältig voneinander getrennt sind und unabhängig funktionieren. Besonders wichtig ist das im Fall der Judikative, die nur dann glaubwürdig die Einhaltung der Gesetze überprüfen kann, wenn sie keinerlei Berührungspunkte mit den anderen beiden Gewalten hat.

In Liechtenstein ist das gewaltig anders.

Da klafft eine beeindruckende Kluft zwischen Schein und Sein, zwischen Behauptung und Wirklichkeit, zwischen Sagen und Handeln, zwischen oberflächlicher PR und bitterer Realität.

Wer sich angesichts der teilweise unverständlichen Urteile der Liechtensteiner Justiz, die sogar von bedeutenden Liechtensteiner Treuhändern und Anwälten kritisiert werden, an den Fürstenhof wendet – in der richtigen Annahme, dass dort doch die wahre Macht in Liechtenstein hockt –, der bekommt dann vom «Sekretariat seiner Durchlaucht des Erbprinzen von Liechtenstein» eine durchlauchtige Antwort:

«Aus grundsätzlichen Fragen der Gewaltenteilung sehen Fürst und Erbprinz davon ab, eine Stellungnahme zur Rechtsprechung der liechtensteinischen Gerichte zu geben.»

Das ist nobel und edel vom Fürsten und auch vom Erbprinzen Alois. Das zeugt von Respekt vor der Gewaltentrennung, das ist Ausdruck einer wahrhaft rechtsstaatlichen Gesinnung. Allerdings ist Papier, auch Büttenpapier, geduldig. denn in der Liechtensteiner Verfassung steht ein wenig anderes über grundsätzliche Fragen der Gewaltenteilung.

In Artikel 96 ist die Bestallung fürstlicher Richter für die fürstlichen Gerichte des Fürstentums fürstlich geregelt:

«Für die Auswahl von Richtern bedienen sich Landesfürst und Landtag eines gemeinsamen Gremiums. In diesem Gremium hat der Landesfürst den Vorsitz und den Stichentscheid. Er kann ebenso viele Mitglieder in dieses Gremium berufen wie der Landtag Vertreter entsendet. Der Landtag entsendet je einen Abgeordneten von jeder im Landtag vertretenen Wählergruppe. Die Regierung entsendet das für die Justiz zuständige Regierungsmitglied. Die Beratungen des Gremiums sind vertraulich. Kandidaten können nur mit Zustimmung des Landesfürsten vom Gremium dem Landtag empfohlen werden. Wählt der Landtag den empfohlenen Kandidaten, dann wird dieser vom Landesfürsten oder dessen Stellvertreter zum Richter ernannt.»

Das bedeutet auf Deutsch: Kandidaten für das Richteramt können nur mit Zustimmungen des Fürsten überhaupt empfohlen werden. Zuvor entscheidet ein Gremium über die Auswahl der Richter, in das der Fürst genau die Hälfte der Mitglieder entsenden kann. Und um jeden möglichen Unfall auszuschliessen, hat der Fürst dann erst noch den Stichentscheid, sollten es die übrigen Mitglieder des Gremiums wagen, nicht-fürstlicher Ansicht zu sein oder einen dem Fürsten nicht genehmen Richter vorschlagen zu wollen.

Aber das ist der Sicherungsmassnahmen noch nicht genug. Sollte es sich der Fürst selbst nach der erfolgten Wahl des Richters durch den Landtag doch nochmal anders überlegt haben, kann er schlichtweg dessen Ernennung nicht aussprechen.

Zudem darf der Fürst, angesichts eines solch aufmüpfigen Verhaltens, dann auch gleich den Landtag zusperren oder auflösen und die Regierung zum Teufel jagen.

Wie unter solchen Umständen gesäuselt werden kann, dass Fürst und Erbprinz keine Stellungnahmen zur Rechtsprechung dieser fürstlichen Richter abgeben wollen, das ist nun doch ein starkes Stück.

Plötzlich sehen da Fürst und Erbprinz grundsätzliche Fragen der Gewaltenteilung berührt, womit sie sagen wollen, dass sich der Fürstenhof selbstverständlich nicht in die Judikative einmischen möchte.

Nachdem er selbst die dort amtierenden Richter handverlesen ausgesucht hat? Nachdem niemand Richter in Liechtenstein werden kann, der auch nur den Anschein erweckt, er dürfe sich nicht der anhaltenden Huld ihrer Durchlauchtigkeiten erfreuen? Nachdem der Fürstenhof gleich drei Sicherungen eingebaut hat, nicht nur eine, dass ja nicht gegen seinen Willen jemand zum Richter ernannt werden kann?

Ist das ein grundsätzliches Einhalten der Gewaltenteilung – oder ist das mittelalterlicher Absolutismus? Ist das fürstliche Alleinherrschaft mit rechtsstaatlichen Zierleisten oder ist das ein Rechtsstaat mit Gewaltenteilung?

2. Mai 2024/14 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/05/Bildschirmfoto-2024-05-02-um-19.43.35.png 505 689 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-05-02 19:45:552024-05-03 16:03:08Schein und Sein in Liechtenstein

Gier frisst Hirn

Allgemein

Guter Spruch, scheint auf Liechtenstein zuzutreffen.

Eigentlich hat das Ländle alles, was es für ein glückliches Leben braucht. Es ist landschaftlich nicht hässlich, muss sich nicht um seine Landesverteidigung kümmern, braucht auch keine eigene Nationalbank, sondern hat sich intelligenterweise nicht dem Schrumpf-Euro, sondern dem starken Schweizerfranken angeschlossen.

Es ist kaum denkbar, dass seine Nachbarn, die Schweiz, Deutschland oder Österreich, auf die Idee kommen könnten, sich das Fürstentum einzuverleiben. Zudem hat Liechtenstein eine robuste industrielle Struktur und hängt keinesfalls vom Finanzplatz fundamental ab.

Wie ansonsten nur kleine Inseln im Atlantik oder Pazifik (oder vielleicht noch Guernsey) hat Liechtenstein genügend Finanzkonstrukte wie Privatstiftungen, mit denen es (fast) alle Bedürfnisse von wohlhabenden Menschen abdecken kann, die ganz legal und höchstens steueroptimiert ihre Rücklagen bombensicher deponieren und für die nächsten Generationen aufbewahren möchten.

Dafür bräuchte es eigentlich ganz wenig. Vor allem Rechtssicherheit, Vertrauen in die Seriosität derjenigen, die beispielsweise Stiftungsvermögen zu treuen Händen verwalten – und eine unabhängige Justiz, die in den Fällen, wo es halt auch in Liechtenstein menschelt, dafür sorgen, dass Treu und Glauben, Anstand und Gesetzestreue wieder hergestellt werden.

Dass mal gelegentlich ein solcher Verwalter über die Stränge schlägt, ins Kässeli greift, sich exorbitante Honorare gönnt, versucht, den Stifter oder die von dem vorgesehenen Begünstigten rauszuboxen, das ist halt menschlich. Gier frisst Hirn, das gilt auch für Liechtensteiner Untreuhänder.

Wer ein paar Dutzend Millionen schaukeln soll, dabei aber nur ein paar Zehntausend verdient, der hat halt manchmal den Eindruck, er sitze hier am Katzentisch, während die gebratenen Wachteln verführerisch duftend an ihm vorbeigetragen werden. Und dann  kommt er halt auf die eine oder andere krumme Idee.

All das wäre kein Problem.

Wenn der meist ausländische Stifter (oder Begünstigte oder Stiftungsrat) sicher wäre, dass solchem garstigen Tun vor den Schranken des Gerichts Einhalt geboten wird. Dass Übergriffe mit einem kräftigen Schlag auf die Finger beantwortet werden. Dass kühne Verschleierungskonstruktionen schnell durchschaut und als illegal aus dm Recht gewiesen werden. Dass strafbare Handlungen mit der ganzen Härte des Gesetzes beantwortet werden. Dass in einem Wort Exempel statuiert werden, um allen anderen Menschen, die auf den Rechtsstaat Liechtenstein vertrauen, zu zeigen, dass sie sich von Berichten über skandalöses Verhalten einzelner Untreuhänder nicht verunsichern lassen sollten.

Verbrechen lohnen sich nicht, das sollte die klare Botschaft der Liechtensteiner Justiz sein. Vor uns ist jeder gleich, sollte die klare Botschaft sein. Wir verfolgen schnell und konsequent, wir machen erlittenes Unrecht wieder gut, sollte die Botschaft sein.

Bei uns gibt es nur eine einzige Person, die überhalb und ausserhalb des Gesetzes steht: der Fürscht. Das ist zwar eine merkwürdige Botschaft, aber wohlan, macht halt den Charme des Fürstentums aus. Und ein vertrauensselige Anleger will ja auch nicht den Fürsten beleidigen, was auch streng geahndet würde.

Aber der Anleger will dann schon, dass er im Falle eines Rechtsstreits mit einem Liechtensteiner Treuhänder so behandelt wird wie der Treuhänder auch. Er will nicht, dass dessen Ansinnen innert weniger Wochen positiv beschieden wird, während sein genau gleichlautenden Ansinnen auch nach fast zweieinhalb Jahren immer noch nicht entschieden ist.

Er will auch nicht zusehen müssen, wie ein Gericht die Groteske zulässt, dass ein cleverer Anwalt routiniert vor fast jedem Gerichtstermin noch vielseitige Eilanträge oder Dokumentenstapel einreicht. Und zwar am liebsten am Vorabend. Solcher Unfug und auch anderer sollte sofort unterbunden werden. In einem Rechtsstaat.

Es sollte auch nicht sein, dass sich Treuhänder teilweise über viele Jahre hinweg eine goldene Nase nach der anderen an einer Stiftung verdienen können, weil sie sich jeglicher Aufsicht entledigt haben und niemandem Rechenschaft schuldig sind, welche grösseren Scheiben vom Vermögen sie sich jeden Monat abschneiden, monatelang, jahrelang.

All das sollte es nicht geben, und es wäre kinderleicht abzustellen. In keinem anderen Rechtsstaat leichter als in Liechtenstein. Denn hier herrscht der Fürst noch absolutistisch, ernennt die Richter, kann Regierung und Parlament zum Teufel jagen, wenn diese drei Gewalten nicht auf der Höhe ihrer Aufgaben sind.

Da bleibt nur eine kinderleicht zu beantwortende Frage: wieso tut er es dann nicht?

25. April 2024/12 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/04/Bildschirmfoto-2024-04-25-um-20.33.53.png 439 839 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-04-25 20:34:382024-04-26 17:28:07Gier frisst Hirn

Krise auch im Bankenwesen

Allgemein

Nicht nur bei den Untreuhändern liegt einiges im Argen.

Nobel begann es. Der Fürstliche Kommerzialrat (doch, so etwas gibt es in Liechtenstein) Guido Feger gründete 1956 die VP Bank. Damals hatte sie noch den etwas umständlichen Namen Verwaltung- und Privat-Bank.

Darauf folgte eine Zeit der Expansion (Dubai, Hongkong, Singapur) und Fusionen mit anderen Banken, darunter die Centrum Bank.

Seit 2019 ist Paul Arni CEO der VP. «Seither rasselt die Aktie der Liechtensteiner Nummer 3, die schon zuvor vom Höchst einiges an Terrain verloren hatte, regelrecht in die Tiefe», vermeldet der Finanzblog Inside Paradeplatz.

Die Bank habe die Cost-Income-Ratio nicht im Griff, also das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag. Das liege mit 86 Rappen für einen Franken Ertrag viel zu hoch. Ausserdem gelingt es der Bank offensichtlich nicht, nennenswert Neugeld anzuziehen.

Das ist insbesondere merkwürdig, weil das klägliche Ende der Credit Suisse weitherum grosse Zuwächse an AUM auslöste, da viele CS-Kunden keine Lust hatten, einfach in die Monsterbank UBS übernommen zu werden.

Wenn das so weitergeht, ist die Nummer 3 im Ländle ein Übernahmekandidat, potenzielle Käufer laufen sich bereits warm.

Das ist an und für sich nichts Aussergewöhnliches im Bankwesen. Etwas speziell macht den Fall, weil der Fürst und der Fürstenhof ja grossen Wert auf das Ansehen des Finanzplatzes Liechtenstein legen. Seitdem sie von der grauen Liste der OECD verschwunden und ihr Image als Geldbunker für Steuerhinterzieher langsam losgeworden sind, möchte Liechtenstein endlich mit seinen Assets brillieren.

Dazu gehören Stabilität im Herzen Europas, ein gütig regierendes Fürstenhaus, Seriosität und Rechtsstaatlichkeit. Vor allem mit letzterem will Liechtenstein die vielen kleinen Inseln im Atlantik und im Pazifik ausstechen. Nach der Devise: wir können das alles auch, aber hier ist ihr Geld auch noch wirklich sicher.

Das Problem dabei: die paar Handvoll Treuhänder in Liechtenstein sorgen für eine nicht abreissende Kette von Skandalen. Grossen und kleinen, aber meistens geht es um Millionen, nicht zu selten auch um Hunderte von Millionen.

Wie sich da die Stifter und Begünstigten abmühen müssen, wenn sie sich dagegen wehren, einfach von geldgierigen Untreuhändern über den Tisch gezogen zu werden, macht international Schlagzeilen. Vor allem der Aspekt, dass die Gerichte sich keinesfalls bemühen, die Rechte der ausländischen Betrogenen zu wahren oder zu schützen.

Es gibt genügend Fälle, die sich über Jahre hinschleppen, immer die Instanzenleiter hoch und wieder runter. Dann gibt es Fälle, in denen mit abenteuerlichen Begründungen gegen störende Stiftungsräte entschieden wird, auf dass sich die Liechtensteiner Treuhänder ungeniert immer grössere Scheiben vom Stiftungsvermögen abschneiden können.

Es ist durchaus denkbar, dass das auch einen Einfluss darauf hat, dass die VP Bank kaum Neugeld anzuziehen vermochte, als viele CS-Kunden nach einem neuen sicheren Hafen Ausschau hielten.

Es ist allerdings so, dass immer mehr Schweizer Banken oder Vermögensverwalter ihren Kunden abraten, in Liechtenstein beispielsweise eine Stiftung zu errichten. Zu unsicher, im Konfliktfall gibt es kaum Schutz durch die fürstliche Justiz.

Da mag sich so mancher gedacht haben, dass ihm das Gleiche doch auch bei der VP Bank passieren könnte. Also lieber woandershin mit dem Geld.

18. März 2024/8 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/03/Bildschirmfoto-2024-03-18-um-18.36.18.png 671 1010 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-03-18 18:38:022024-03-19 11:05:32Krise auch im Bankenwesen

Mehr Bad News für Liechtenstein

Allgemein

Die NZZ öffnet ihre Spalten einem Stiftungs-Befürworter.

Das nennt man eine konzertierte Aktion. Gerade ist FDP-Präsident Thierry Burkart mit seiner Motion im Parlament durchgekommen, dass es in der Schweiz wieder möglich sein soll, Familienstiftungen zu errichten.

Der Bundesrat ist verpflichtet, einen entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Ein schwerer Angriff auf das Stiftungsparadies Liechtenstein, in das viele Schweizer bislang ausgewichen sind. Allerdings werden sie zunehmend vom übergriffigen Verhalten Liechtensteiner Untreuhänder verunsichert.

Die greifen immer ungenierter in Kässeli, die nicht ihnen gehören – und die fürstliche Justiz schaut weg.

Nun kommt schon der nächste Schlag. In der NZZ führt Thomas Sprecher, ein Anwalt und Mitglied der «Arbeitsgruppe zur Förderung des Stiftungsstandorts Zürich», weitere Argumente zur Steigerung der Attraktivität an.

Ein weiterer Stolperstein für Stiftungen in der Wirtschaftsmonopole Zürich war die Auffassung der Steuerbehörde, dass bei steuerbefreiten, gemeinnützigen Stiftungen die Tätigkeit als Stiftungsrat nur ehrenamtlich, also gratis stattfinden dürfe. Nun frohlockt Sprecher: Was bleibt zu tun? Zum einen haben die Stiftungsaufsichten eine Praxis zur Feststellung der Angemessenheit von Stiftungsratsentschädigungen zu entwickeln.

Diverse Hürden wurden in letzter Zeit weggeräumt. Ds betrifft eine angemessene Bezahlung professioneller Stiftungsräte, womit allerdings nicht das Liechtensteiner Selbstbedienungsmodell gemeint ist. Fördermodelle, Impact-Investments, auch im Ausland: alles ist inzwischen möglich.

Sprecher fasst die Neuerungen zusammen: Der Stiftungsstandort Zürich, und über ihn hinaus der Stiftungsstandort Schweiz, wird durch sie stark profitieren.

Dabei spricht er wohlgemerkt nur von steuerbefreiten, gemeinnützigen Stiftungen. Einen richtigen Schub wird die neuerliche Möglichkeit geben, auch Familienstiftungen in der Schweiz zu gründen.

Ist das wieder gesetzlich geregelt, gibt es eigentlich keinen Grund mehr, für die Gründung einer Stiftung nach Liechtenstein auszuweichen. Aber viele Gründe dagegen. Denn völlig unabhängig davon, welchen Zweck eine Stiftung verfolgt, ob sie gemeinnützig ist oder nicht, ob in ihr ein opulentes Vermögen steckt oder ein kleinerer Betrag: es gibt ein Fundament für alle diese Formen, das für den Stifter von entscheidender Wichtigkeit ist.

Das Fundament heisst Rechtssicherheit. Rechtsstaatlichkeit.

Das bedeutet, dass es immer im Leben unvorhersehbare Konflikte geben kann. Eine Stiftungsurkunde mag noch so genau formuliert worden sein, die Aufgaben des Stiftungsrats noch so präzise festgelegt, der Kreis der Begünstigten noch so akkurat definiert: verschiedene Meinungen kann es immer geben.

Für solche Fälle ist es unabdingbar, dass alle Beteiligten, vor allem natürlich der Stifter und die Begünstigten, sicher sein können, dass solche Auseinandersetzungen halt notfalls vor Gericht geregelt werden. Unter Anwendung gültiger Gesetze, nach Treu und Glauben und innert nützlicher Frist. Von unparteiischen Richtern, denen es einzig darum geht, das Gesetz so auszulegen, wie es sich gehört.

Daran gibt es aber in Liechtenstein gelinde Zweifel. Nein, zunehmende Zweifel. berechtigte Zweifel. Ein als Stiftungsrat überbordender Liechtensteiner Treuhänder ist das eine. Der Schutz, den er vor Liechtensteiner Gerichten geniesst, ist das andere, Beunruhigende.

Dass hier skandalöse Urteile gefällt werden, ist das eine. Dass es Jahre dauern kann, das andere. Dass diese Urteile durch alle Instanzen hindurch geschützt werden, ist ebenfalls beunruhigend.

Bislang fehlte für das nähere Ausland die Alternative zu Liechtenstein. Das ändert sich zurzeit. Bislang ist es dem Fürstenhaus immer gelungen, sogar cleverer als die Schweiz auf neue Herausforderungen zu reagieren. Stichwort Steuerstreit, Stichwort Automatischer Informationsaustausch, Stichwort Versicherungs-Wrapper.

Ob ihm das auch diesmal gelingt, wo in der Schweiz eine ernstzunehmende Konkurrenz heranwächst? Auf jeden Fall wird die Reaktion des Fürstenhauses entscheidend für die finanzielle Zukunft des Ländles sein.

1. März 2024/7 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/03/Bildschirmfoto-2024-03-01-um-11.55.51.png 677 1021 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-03-01 11:57:482024-03-02 12:04:14Mehr Bad News für Liechtenstein

Wildes Treiben mit Konsequenzen

Allgemein

Die Schweiz reagiert auf die Untreuhänderskandale in Liechtenstein.

Seit sich die Anzahl von Stiftungen im Ländle dramatisch verkleinert hat, weil sie als Schwargeldbunker ausgedient haben, treiben es die Untreuhänder immer wilder.

Sie dekantieren, greifen in die Kasse, bereichern sich, verweigern Informationen, verfügen nach Gutdünken über ihnen anvertraute Vermögen. Und die fürstliche Justiz schaut zu, beziehungsweise weg. Kommt ein solcher Fall an die Öffentlichkeit, wird immer die gleiche Leier gespielt: bedauerlicher Einzelfall, schwarzes Schaf, in jeder Berufsgattung gibt es leider unverantwortliche Gesellen, aber im grossen Ganzen läuft alles super und sauber.

Nur: das glauben immer weniger. Recherchen haben ergeben, dass Schweizer Banken und Vermögensverwalter schon lange nicht mehr aktiv das Errichten Liechtensteiner Stiftungen empfehlen. Obwohl ihnen dadurch ein hübscher Batzen Geld verloren geht. Aber die Zufriedenheit ihrer Kunden ist ihnen wichtiger.

Damit nicht genug. Immer häufiger raten sie sogar ihren Klienten, sollten die eine Liechtensteiner Stiftung betreiben, diese so schnell wie möglich aufzulösen und das Geld woanders in Sicherheit zu bringen, wo rechtsstaatliche Zustände herrschen.

Aber es geht noch weiter. Der FDP-Präsident und Aargauer Ständerat Thierry Burkart verlangt, dass in der Schweiz das Instrument der Familienstiftung wieder zugelassen wird. Eine entsprechende Motion fand bereits im Ständerat eine breite Mehrheit, nun hat sie auch der Nationalrat an den Bundesrat überwiesen – mit dem Auftrag, eine entsprechende Gesetzesänderung auszuarbeiten.

Eine solche Familienstiftung ist in der Schweiz seit 1907 verboten. Sie diente damals auch dazu, missliebige Erben auszuschliessen und natürlich Steueroptimierung zu betreiben. Seit diesem Zeitpunkt wichen begüterte Schweizer Familien – nach Liechtenstein aus.

Inzwischen ist es klar, dass nicht nur reiche Familien, sondern auch kleinere und mittlere Unternehmen, schlichtweg jeder, der etwas komplizierte Besitzverhältnisse strukturieren möchte, auf das Hilfsmittel eines Trusts oder eben einer Stiftung angewiesen ist. Die Absichten sind dabei meistens durchaus lauter, obwohl das von linker Seite lauthals bestritten wird.

Eine Stiftung, um die Vermögens- und Nachlassplanung zu erleichtern, das ist die Idee. Raus aus der Räuberhöhle Liechtenstein, das ist die Nebenidee.

28. Februar 2024/7 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/02/Bildschirmfoto-2024-02-28-um-09.26.16.png 743 996 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-02-28 09:27:452024-02-29 19:53:26Wildes Treiben mit Konsequenzen

Wenn Liechtenstein ein Rechtsstaat wäre …

Allgemein

… und keine fürstliche Räuberhöhle. Was wäre dann?

Dann müsste ein Schweizer Unternehmer nicht seit mehr als 20 Jahren darum kämpfen, dass ihm eine entwendete Stiftung wieder ausgehändigt wird. Stattdessen wird er in unendlichen Schlaufen die Instanzenleiter hoch und wieder runter geschickt. In der Hoffnung, dass sich das Problem dann mal entweder finanziell oder biologisch regelt. Ihm geht das Geld aus oder er stirbt.

Dann müsste eine Witwe mit weltbekanntem Namen nicht seit Jahren vergeblich darum kämpfen, dass ihrer Tochter das ihr zustehende Vermögen ausgehändigt wird. Dagegen spricht nur, dass die verwaltenden Untreuhänder nicht die Finger aus dem Geldtopf nehmen wollen. Da es sich um fast eine Milliarde Euro handelt, sind die Verwaltungsgebühren und alle Nebeneinnahmen einfach zu verlockend, als dass sie sich durch so eine Kleinigkeit wie die, dass das Geld nicht ihnen gehört, aus der Ruhe bringen lassen sollten.

Dann wäre der üblen Masche schon längst ein Riegel geschoben worden, durch Dekantieren den finanziellen Inhalt einer Stiftung in ein neues Gefäss umzugiessen und dem eigentlichen Besitzer mit treuem Augenaufschlag mitzuteilen, dass die Konten leider leer seien, und wohin das Geld geflossen sei, nun, da hindere den Untreuhänder das Anwaltsgeheimnis an einer Auskunft.

Dann würden nicht immer wieder Erben darauf hingewiesen, dass der verstorbene Stifter bedauerlicherweise keine Instruktionen erteilt habe, und nein, eine Auskunftspflicht gebe es auch nicht, wo kämen wir da hin. Aber natürlich können die Geprellten gerne eine Strafanzeige erstatten. Die wird dann von der Staatsanwaltschaft routiniert wegen mangelndem Anfangsverdacht abgeschmettert. Bleibt noch der Zivilweg. Der braucht viel, sehr viel Geld, denn in Liechtenstein dürfen nur Liechtensteiner Anwälte tätig sein. Und viel sehr viel Geduld, denn so ein Prozess kann sich problemlos über viele Jahre hinziehen – oder bis dann, wenn der Bestohlene resigniert aufgibt.

Dann würden Untreuhänder sich nicht darauf verlassen können, dass sie von der fürstlichen Justiz geschützt werden, die dazu absurde Formulierungen wie «blosser Verdacht eines möglichen Interessenkonflikts» erfindet. Denn in Liechtenstein kennt eigentlich jeder jeden im fürstlichen Unrechtsstaat, Treuhänder waren mal Richter, Richter möchten gerne Treuhänder werden, und Anwälte wollen sich nicht unbeliebt machen. Man ist auch verwandt und verschwägert, logisch, eigentlich müssten alle Richter wegen Befangenheit in Ausstand treten. Aber wer würde denn dann noch Unrecht sprechen?

Dann wäre der Fürst nicht nur im Prinzip, sondern konkret für all das verantwortlich. Denn der Fürstenhof bestimmt, wer im Ländle Richter wird, gegen seinen Willen wird das keiner, und welcher Richter will sich schon seine Wiederwahl verhageln, indem er ein Urteil fällt, dass bei Seiner Durchlaucht ungnädig aufgenommen würde?

Dann wäre es nicht so, dass sich Richter bei heiklen Prozessen zunächst einmal rückversichern, in welche Richtung so ungefähr ein Urteil erwartet wird. Obwohl das ja eigentlich nicht so schwer zu erahnen ist. Nicht nur im Zweifel für den Liechtensteiner Rechtskollegen, gegen den meist fremden Fötzel, der es wagt, sich einer unziemlichen Bereicherung eines Untreuhändlers in den Weg stellen zu wollen.

Dann gäbe es längst griffige Gesetze, die so viele Verzweiflungstaten von geldgierigen Untreuhändern schmerzlich sanktionieren würden, die nach dem Zusammenbruch des Steuerhinterziehungs-Geschäftsmodells verzweifelt darum bemüht sind, den gewohnten Lebensstandard mit Rolls-Royce-Sammlung und anderen Hobbys aufrecht zu erhalten.

Dann würden nicht unzählige Stiftungsräte, die auch noch Begünstigte sind, in Gefahr stehen, aus beiden Funktionen entfernt zu werden und fassungslos zur Kenntnis nehmen müssen, dass sie als nun Aussenstehende weder Informationsrechte noch das Recht, dagegen vorzugehen, haben. Denn da könnte ja jeder kommen.

Wie aus einer Räuberhöhle ein Rechtsstaat wird? Gute Frage. Fürst und Vaterland wissen keine Antwort darauf. Gott vielleicht?

21. Februar 2024/0 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/02/Bildschirmfoto-2024-02-20-um-17.23.53.png 611 1008 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-02-21 07:58:032024-02-22 09:07:14Wenn Liechtenstein ein Rechtsstaat wäre …
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