Was passiert in Liechtenstein, wenn ein Begünstigter nervt?
Ob Besitzer einer Stiftung, Stiftungsrat oder einfach Nutzniesser einer Stiftung – das Schicksal ist das gleiche: er (oder sie) wird nach Strich und Faden fertiggemacht.
Das hat zur Voraussetzung, dass im Fürstentum die regelbasierte Ordnung fehlt, die ein zivilisiertes Zusammenleben ermöglicht. Der Rechtsstaat mitsamt einer unabhängigen Justiz, die seine Einhaltung überwacht, Verstösse dagegen sanktioniert.
Wie schon viele erfahren mussten, die auf die eine oder andere Art mit Liechtensteiner Treuhändern und Untreuhändern aneinandergerieten: Schutz, Gesetzestreue, Urteile in vernünftiger Zeit oder gar eine korrekte Auslegung der fürstlichen Gesetze können sie nicht erwarten.
Das hat zwei Ursachen und eine Folge. Die beiden Ursachen sind, dass der Fürst höchstselbst das letzte Wort bei der Ernennung von Richtern hat. Oder aber ihre Weiterbeschäftigung unterbinden kann. Und auch ein Richter ist von seinem regelmässigen Gehalt abhängig. Ganz abgesehen davon, dass er gerne auch mal die Fronten wechselt und selbst zum Treuhänder oder Untreuhänder wird.
Die zweite Ursache ist, dass sich diese Richter nicht dem Schutz der Rechtsordnung verpflichtet fühlen, sondern dem Schutz ihrer Klientel. Also der Finanzdienstleister, Vermögensverwalter, Banker, Anwälte und eben Treuhänder.
Wer schon einmal an einer solchen Gerichtsverhandlung teilgenommen hat, fühlt sich als Zuschauer bei einem absurden Theater. An der Wand hängt eine ziemlich schäbige Schwarzweisskopie des Fürsten im Profil. Davor sitzt ein Richterkollegium und tut so, als ginge hier alles mit rechten Dingen zu. Auf der einen Seite sitzen die beklagten Treuhänder mit ihrer Anwaltsriege und lächeln überheblich.
Denn sie wissen, dass ihre Rechtsvertreter und sie selbst diesen Aufenthalt vor Gericht mit dem Vermögen der von ihnen angeeigneten Stiftung finanzieren. Während die Klägerseite nicht nur ihre Anwälte selbst zahlen muss, sondern auch zuschauen, dass die ganze Veranstaltung, inklusive Gerichtskosten, aus ihrem Portemonnaie finanziert wird.
Zur Verteidigung der Interessen dieser Treuhändermafia fallen Richtern absurde Begrifflichkeiten wie «der blosse Anschein einer möglichen Interessenskollision» ein. Wird nachgefragt, was das denn sein soll, denn ausserhalb der Fürstengericht existiert eine so haarsträubende Konstruktion nicht, wird geantwortet, dass man nicht alles verstehen müsse.
Wenn Rechtsstaatlichkeit fehlt, das ist die Folge, bereichern sich haltlose und geldgierige Menschen ungeniert. Denn sie wissen, dass sie sich schon ziemlich blöd anstellen müssen, um dabei höchstens einen sanften Klaps auf die Finger zu bekommen.
So schmierig und unterwürfig sie sich als Stiftungsräte angedient haben: ist es ihnen gelungen, die Macht in der Stiftung zu übernehmen und die eigentlichen Besitzer und Nutzniesser hinauszukübeln, verwandeln sie sich in die bösartigen Gesellen, die sie in Wirklichkeit sind.
Wehrt sich ein Stiftungsrat oder ein Begünstigter gegen seine Enteignung, kriegt er Saures. Er verröchelt in jahrelangen Prozessen in der ersten Instanz, in denen Anwälte der Untreuhänder tonnenweise Beweisanträge, Eingaben und sonstiges überflüssiges Papier produzieren. Sie wissen: pro Seite bringt das 1000 Franken ein, und die Stiftung zahlt klaglos.
Nicht nur das. Der Störenfried wird aller Orten mit weiteren Prozessen, Klagen, Anschuldigungen überzogen. Beliebt ist der Kniff, ihm mittels Gefälligkeitsgutachten zum Anfangsverdacht gereifte Steuerhinterziehung vorzuwerfen. Auch wenn alle Beteiligten wissen, dass der Vorwurf absurd und rechtsmissbräuchlich ist: das hält den Störenfried beschäftigt und kostet ihn Geld und Energie.
Dass speziell in Liechtenstein Treuhänder und Vermögensverwalter geldgierig und skrupellos sind, hat seinen Grund nicht darin, dass sie besonders unmoralische oder unanständige Gesellen wären.
Es hat seinen Grund darin, dass sie sich in Sicherheit wiegen, dass die fürstliche Justiz nur im äussersten Notfall ihrem Treiben ein Ende setzen wird.
Im Normalfall verröchelt der von ihnen Bestohlene irgendwann einmal im Dickicht der fürstlichen Unrechtsjustiz. Die einem Rechtsstaat Hohn spricht, aber einer mafiösen Räuberhöhle durchaus angemessen ist.











