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Schlagwortarchiv für: Rechtsstaat

Gangstermethoden

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Treuhänder, Untreuhänder

Was passiert in Liechtenstein, wenn ein Begünstigter nervt?

Ob Besitzer einer Stiftung, Stiftungsrat oder einfach Nutzniesser einer Stiftung – das Schicksal ist das gleiche: er (oder sie) wird nach Strich und Faden fertiggemacht.

Das hat zur Voraussetzung, dass im Fürstentum die regelbasierte Ordnung fehlt, die ein zivilisiertes Zusammenleben ermöglicht. Der Rechtsstaat mitsamt einer unabhängigen Justiz, die seine Einhaltung überwacht, Verstösse dagegen sanktioniert.

Wie schon viele erfahren mussten, die auf die eine oder andere Art mit Liechtensteiner Treuhändern und Untreuhändern aneinandergerieten: Schutz, Gesetzestreue, Urteile in vernünftiger Zeit oder gar eine korrekte Auslegung der fürstlichen Gesetze können sie nicht erwarten.

Das hat zwei Ursachen und eine Folge. Die beiden Ursachen sind, dass der Fürst höchstselbst das letzte Wort bei der Ernennung von Richtern hat. Oder aber ihre Weiterbeschäftigung unterbinden kann. Und auch ein Richter ist von seinem regelmässigen Gehalt abhängig. Ganz abgesehen davon, dass er gerne auch mal die Fronten wechselt und selbst zum Treuhänder oder Untreuhänder wird.

Die zweite Ursache ist, dass sich diese Richter nicht dem Schutz der Rechtsordnung verpflichtet fühlen, sondern dem Schutz ihrer Klientel. Also der Finanzdienstleister, Vermögensverwalter, Banker, Anwälte und eben Treuhänder.

Wer schon einmal an einer solchen Gerichtsverhandlung teilgenommen hat, fühlt sich als Zuschauer bei einem absurden Theater. An der Wand hängt eine ziemlich schäbige Schwarzweisskopie des Fürsten im Profil. Davor sitzt ein Richterkollegium und tut so, als ginge hier alles mit rechten Dingen zu. Auf der einen Seite sitzen die beklagten Treuhänder mit ihrer Anwaltsriege und lächeln überheblich.

Denn sie wissen, dass ihre Rechtsvertreter und sie selbst diesen Aufenthalt vor Gericht mit dem Vermögen der von ihnen angeeigneten Stiftung finanzieren. Während die Klägerseite nicht nur ihre Anwälte selbst zahlen muss, sondern auch zuschauen, dass die ganze Veranstaltung, inklusive Gerichtskosten, aus ihrem Portemonnaie finanziert wird.

Zur Verteidigung der Interessen dieser Treuhändermafia fallen Richtern absurde Begrifflichkeiten wie «der blosse Anschein einer möglichen Interessenskollision» ein. Wird nachgefragt, was das denn sein soll, denn ausserhalb der Fürstengericht existiert eine so haarsträubende Konstruktion nicht, wird geantwortet, dass man nicht alles verstehen müsse.

Wenn Rechtsstaatlichkeit fehlt, das ist die Folge, bereichern sich haltlose und geldgierige Menschen ungeniert. Denn sie wissen, dass sie sich schon ziemlich blöd anstellen müssen, um dabei höchstens einen sanften Klaps auf die Finger zu bekommen.

So schmierig und unterwürfig sie sich als Stiftungsräte angedient haben: ist es ihnen gelungen, die Macht in der Stiftung zu übernehmen und die eigentlichen Besitzer und Nutzniesser hinauszukübeln, verwandeln sie sich in die bösartigen Gesellen, die sie in Wirklichkeit sind.

Wehrt sich ein Stiftungsrat oder ein Begünstigter gegen seine Enteignung, kriegt er Saures. Er verröchelt in jahrelangen Prozessen in der ersten Instanz, in denen Anwälte der Untreuhänder tonnenweise Beweisanträge, Eingaben und sonstiges überflüssiges Papier produzieren. Sie wissen: pro Seite bringt das 1000 Franken ein, und die Stiftung zahlt klaglos.

Nicht nur das. Der Störenfried wird aller Orten mit weiteren Prozessen, Klagen, Anschuldigungen überzogen. Beliebt ist der Kniff, ihm mittels Gefälligkeitsgutachten zum Anfangsverdacht gereifte Steuerhinterziehung vorzuwerfen. Auch wenn alle Beteiligten wissen, dass der Vorwurf absurd und rechtsmissbräuchlich ist: das hält den Störenfried beschäftigt und kostet ihn Geld und Energie.

Dass speziell in Liechtenstein Treuhänder und Vermögensverwalter geldgierig und skrupellos sind, hat seinen Grund nicht darin, dass sie besonders unmoralische oder unanständige Gesellen wären.

Es hat seinen Grund darin, dass sie sich in Sicherheit wiegen, dass die fürstliche Justiz nur im äussersten Notfall ihrem Treiben ein Ende setzen wird.

Im Normalfall verröchelt der von ihnen Bestohlene irgendwann einmal im Dickicht der fürstlichen Unrechtsjustiz. Die einem Rechtsstaat Hohn spricht, aber einer mafiösen Räuberhöhle durchaus angemessen ist.

26. Januar 2026/32 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/01/Bildschirmfoto-2026-01-24-um-12.15.28.png 570 905 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-01-26 07:12:342026-01-24 12:21:05Gangstermethoden

Allmächtiger Treuhänder

Allgemein, Fürstenjustiz, Skandale, Stiftungen

Wer einen Liechtensteiner Treuhänder in den Stiftungsrat beruft, hat schon verloren.

Bloss: in jeder liechtensteinischen Stiftung muss ein Treuhänder Einsitz nehmen.

Das ist dann so wie bei Catch-22. Die einzige Möglichkeit, um aus der Armee entlassen zu werden, ist, als verrückt erklärt zu werden. Allerdings muss man verrückt sein, um in der Armee zu dienen …

Hat es ein Liechtensteiner Treuhänder geschafft, in einer weiteren Stiftung in das entscheidende Kontrollorgan gewählt zu werden, dann hat er ein wenig Arbeit vor sich. Aber die Mühe lohnt sich.

Zunächst einmal muss der Untreuhänder unbotmässige, renitente oder sonstwie störende Mitstiftungsräte rausekeln oder rausschmeissen. Gehen sie nicht freiwillig, kann er es mit grober Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsgemässen Geschäftsführung oder mit Interessenkonflikten probieren.

Diese Konflikte können gemäss fürstlicher Rechtssprechung bereits durch den «blossen Anschein einer möglichen Interessenskollision» gegeben sein. Was das genau sein soll, weiss innerhalb und ausserhalb Liechtensteins kein Mensch. Aber das macht ja nichts, solange es seinen Zweck erfüllt: der störende Stiftungsrat ist weg.

Ist da mal Remedur geschaffen, gibt es noch den oder die Begünstigten. Auch die können stören. Zum einen, indem sie frecherweise sich wie vom Stifter vorgesehen begünstigen lassen wollen. Also beispielsweise Zahlungen aus dem Stiftungsvermögen bekommen.

Das mag noch so knapp angehen, aber wenn sie Auskunft über unverschämte Honorare der Stiftungstreuhänder, deren anrüchige Methoden, das Stiftungsvermögen so anzulegen, dass sie dabei in die eigene Tasche wirtschaften können oder andere beliebte Verhaltensweisen einfordern, dann stören sie genauso wie ungehörige Stiftungsräte.

Also kann der Untreuhänderstiftungsrat Begünstigte hinzufügen, Begünstigte austauschen oder Begünstigtenrechte reduzieren oder aussetzen. Viel gewonnen ist schon, wenn den Begünstigten das Informationsrecht entzogen wird. Dann wissen sie schlichtweg nicht mehr, was in der Stiftung vorgeht – freie Bahn für den Untreuhänder.

Allerdings ist es manchmal auch nötig, weitere Vorkehrungen zu treffen, damit der Untreuhänder ungeniert Selbstbedienung spielen kann. Dazu gehören nicht ordnungsgemässe Statutenänderungen, manipulierte Protokolle, rückdatierte Beschlüsse oder schlichtweg das begründungslose Zurückhalten von Informationen gegenüber Begünstigten.

Nun sind viele dieser Vorgehensweisen natürlich illegal. Also im Prinzip. Denn normalerweise legt das Gesetz fest, was legal ist und was nicht. Und ein Gericht entscheidet unter Anwendung des Gesetzes im konkreten Streitfall. Nach dem Gesetz.

Das sind allerdings Regeln, die in einem Rechtsstaat gelten.

Das mittelalterlich-absolutistisch regierte Liechtenstein ist aber kein Rechtsstaat. Hier gibt es auch keine unabhängige, sondern eine Fürstenjustiz.

Und die entscheidet im Zweifelsfall nicht einmal nach geltenden liechtensteinischen Gesetzen. Sondern nach einem einfachen Prinzip: was dem Fürsten, der Fürstenbank, dem fürstlichen Treuhänder dient und nützt, das wird beschlossen. Was bei der Bereicherung hinderlich sein könnte, wird aus dem Recht gewiesen.

Damit das nicht zu sehr auffällt, können solche Prozesse dauern und dauern. Im besten Fall – für Liechtenstein – geht dem Entrechteten, Enteigneten, Entlassenen irgend wann einmal das Geld für die Fortsetzung der gerichtlichen Auseinandersetzung aus. Damit hat sich das Problem dann sozusagen von selbst gelöst.

Oder, in den wenigen hartnäckigen Fällen, wird der Kläger die Instanzenleiter hoch und runter gejagt. Dabei wird er mit Urteilen konfrontiert, die ausserhalb Liechtensteins jedem Juristen die Haare zu Berge stehen lassen.

Aber im Ländle ist das völlig normal und üblich.

Begleitet wird das von einem geschickten Standortmarketing. Ein entrückter Fürst und dessen volkstümlicher herrschender Erbprinz Alois samt Gattin und Kindern. Grüne Weiden, fette Kühe. Schöne Berge, putzige Täler, eine etwas absonderliche Trutzburg und viel Natur. Dazu eine fürstliche Bank und furchtbar seriös dreinschauende Treuhänder die so tun, als könnten sie kein Wässerchen trüben.

Bis man den Fehler macht, eine liechtensteinische Stiftung zu gründen. Von dem Moment an ist man verloren.

Man weiss es nur noch nicht.

28. November 2025/50 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/11/Bildschirmfoto-2025-11-27-um-19.20.21.png 1074 1818 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-11-28 07:15:362025-11-27 19:22:15Allmächtiger Treuhänder

Fürst und Putin

Allgemein, Fürst von Liechtenstein, Fürstentum Liechtenstein

Worin unterscheidet sich die Machtfülle der beiden Potentaten?

Man ist sich allgemein einig: Russland ist weder eine Demokratie, noch ein Rechtsstaat.

Denn Präsident Putin hat umfangreiche Machtbefugnisse. Er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Er schliesst Verträge im Namen des Staates, bestimmt die Richtlinien der Innen- und Aussenpolitik. Er ernennt wichtige Staatsbeamte und Richter. Er kann das Parlament auflösen und den Notstand ausrufen. Seine Amtszeit ist faktisch unbeschränkt. Er kontrolliert die Säulen des Staates, also Exekutive, Legislative und Judikative.

Manche mag das erstaunen: auch Liechtenstein ist weder eine Demokratie, noch ein Rechtsstaat.

Denn der Fürscht, bzw. der herrschende Erbprinz Alois, hat umfangreiche Machtbefugnisse. Ohne seine Unterschrift tritt kein Gesetz in Kraft, er kann sein Veto ohne Begründung einlegen. Das gilt auch für Volksentscheide. Er kann das Parlament auflösen und Neuwahlen ansetzen. Er ernennt die Regierung. Das Parlament hat ein Vorschlagsrecht, dem er nicht nachleben muss. Er bestimmt die politischen Richtlinien und legt sie jeweils in einer Thronrede bei der Parlamentseröffnung fest. Er hat das letzte Wort bei der Ernennung von Richtern. Er kann strafrechtliche Urteile aufheben oder mildern. Eine Verfassungsänderung ist nur mit seiner Zustimmung möglich. Er repräsentiert das Ländle im Ausland.

Genauer betrachtet hat der Fürscht sogar noch grössere Machtbefugnisse als Präsident Putin. Auch wenn er kein Oberbefehlshaber ist – mangels eigener Streitkräfte.

Liechtenstein gibt sich gern als moderner Rechtsstaat – doch politisch wirkt das Fürstentum wie ein museales Schaustück, das versehentlich noch im 21. Jahrhundert herumsteht. Während Europa Checks and Balances feiert, regiert im Alpenkessel ein Monarch, der so viel Macht in den Händen hält wie sonst nur Figuren aus Geschichtsbüchern – oder aus Fantasy-Romanen.

Der Fürst kann Gesetze abwürgen, bevor sie überhaupt Luft holen, er kann Regierungen feuern, als würde er Angestellte in einem Familienunternehmen austauschen, und er kann sogar Volksentscheide blockieren. Volksentscheide! Das Instrument der direkten Demokratie, das anderswo heilig ist, wird in Liechtenstein zur optionalen Empfehlung. Wenn es dem Herrscher passt – gut. Wenn nicht – Pech gehabt.

Und während moderne Demokratien ihre Staatsoberhäupter in engmaschige Kontrollnetze aus Recht, Parlament und Öffentlichkeit einbinden, liegt über dem liechtensteinischen Fürsten ein Schleier der Unantastbarkeit. Ja, theoretisch könnte das Volk ihn absetzen. Praktisch ist diese Option ungefähr so realistisch wie ein Lottohauptgewinn beim ersten Versuch. Ein politisches System, das sich auf „Theoretisch könnte man ja…“ stützt, ist kein Rechtsstaat – sondern ein höflich lächelnder Absolutismus light.

Und seien wir ehrlich: Wenn ein Staat im Jahr 2025 immer noch davon abhängt, dass eine einzige Person entscheidet, ob Gesetze gelten, Regierungen weiterarbeiten oder das Volk Gehör findet, dann hat er mit einem modernen Rechtsstaat ungefähr so viel zu tun wie ein Dampflokmuseum mit dem Hochgeschwindigkeitsverkehr.

Nun würden wohl die meisten davor zurückschrecken, ihre Vermögenswerte in Russland zu deponieren. Es soll aber immer noch Verpeilte geben, die es für eine gute Idee halten, ihr Geld nach Liechtenstein zu tragen …

Alois Putin, das Bild eines Herrschers.

27. November 2025/30 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/11/Bildschirmfoto-2025-11-25-um-08.31.20.png 253 486 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-11-27 07:22:422025-11-25 08:43:38Fürst und Putin

Klatsche für den Fürsten

Allgemein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz

Seine Macht ist unbeschränkt. Aber nur in Liechtenstein.

Fortsetzung von «Wage es nicht!»

Der liechtensteinische Verfassungsrichter Herbert Wille hatte es gewagt, öffentlich zu behaupten, dass auch die Kompetenzen des Fürsten Thema von Volksabstimmungen sein können.

Das sah der erzürnte Fürst Hans-Adam II. entschieden anders. Das letzte Wort im Ländle hat – ER. Wer das zu bezweifeln wagt, muss mit Strafe rechnen. Also weigerte sich Seine Durchlaucht, trotz Empfehlung des Parlaments Wille im Jahr 1995 in seinem Amt zu bestätigen.

Aber – zum grossen Zorn und ohnmächtiger Wut des absolutistischen Herrschers – wagte es sein Untertan Wille, nicht etwa duldsam das Haupt zu neigen, sondern den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anzurufen.

Wille sah Art. 10 EMRK verletzt, das Recht auf freie Meinungsäußerung. Sowie Art 6 und 13, faires Verfahren und wirksame Beschwerde. Denn selbstverständlich gibt es im Ländle keine Möglichkeit, Entscheide des über dem Gesetz und über allem stehenden Fürschten gerichtlich überprüfen zu lassen.

Am 28. Oktober 1999 muss Seine Durchlaucht, der absolutistische Herrscher, rot angelaufen sein. Denn ohne Rücksicht auf alle ihm von Gott verliehenen Rechte, die er wie seine Vorfahren absolutistisch auszuüben gedachte, urteilte das höchste europäische Gericht:

– Diese Nichtbestätigung in seinem Amt ist eine sanktionierende Massnahme. Und ein Richter darf für seine verfassungsrechtlichen Meinungsäusserungen nicht bestraft oder benachteiligt werden.

– Noch deutlicher: eine solche Massnahme ist in einer demokratischen Gesellschaft weder notwendig, noch statthaft.

Allerdings meinten die obersten europäischen Richter, dass diese Nichtbestätigung ein politischer Akt war, woraus sich kein justiziabler Anspruch ableitet.

Auf jeden Fall wurde Liechtenstein wegen Verletzung von Art 10 EMRK verurteilt, musste Richter Wille eine Entschädigung zahlen und die happigen Gerichtskosten übernehmen.

Hat das Fürstenhaus wenigstens etwas aus dieser Klatsche gelernt? Natürlich nicht.

Der Fürscht bestätigte den Richter auch nachträglich und nach diesem Urteil nicht in seinem Amt. Zudem halte er das Urteil für falsch und problematisch, da es angeblich in die liechtensteinische Verfassungsautonomie eingreife.

In Wirklichkeit griff es höchstens in seine Allmachtvorstellungen ein.

Die Zahlungen werde er selbstverständlich leisten (bei einem Privatvermögen von mindestens 10 Milliarden Euro ein Klacks). Aber selbstverständlich halte er an seinem Bestätigungsrecht bei der Einsetzung von Richtern fest und werde das auch zukünftig wahrnehmen.

Dieses Recht überlebte auch die Verfassungsreform von 2003, die sowieso die absolutistischen Rechte des Fürsten nicht etwa einschränkte, sondern weiter ausbaute. Vorsorglich hatte Seine Durchlaucht angedroht, dass er bei Nichtannahme ins Exil nach Wien abrauschen werde.

Spätestens seit dem Fall Wille weiss jeder Richter in Liechtenstein, wo der Hammer hängt.

Das betrifft natürlich nicht nur öffentliche Meinungsäusserungen, die auf allerhöchstes Missfallen stossen könnten. Das betrifft selbstverständlich auch jedes Urteil, das ein fürstlicher Richter in Liechtenstein fällt.

An der Wand der kargen Gerichtsräume hängt als einziger Raumschmuck ein eher ärmliches Schwarzweissporträt des Fürsten. Als diskreter Hinweis darauf, dass er natürlich im Gerichtssaal präsent ist.

Und entweder zu gefällten Urteilen beifällig nickt – oder zürnend die Stirne runzelt.

Dass das nie passiert, dafür sind die von seiner Gunst und Gnade abhängigen Richter besorgt.

Damit schaffen sie sich eine Arbeitsplatzgarantie.

Mit einem Rechtsstaat hat das allerdings nichts zu tun. Wie nicht zuletzt enteignete Besitzer oder Begünstigte von Stiftungen oder Trusts immer wieder leidvoll feststellen müssen.

19. September 2025/38 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/09/Bildschirmfoto-2025-09-16-um-17.40.05.png 385 817 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-09-19 06:53:382025-09-16 18:21:47Klatsche für den Fürsten

Geht Liechtenstein bankrott?

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Untreuhänder

Amis genervt, Russen sauer, Milliarden weg. Überlebt das der Finanzplatz?

Natürlich muss das Fürstentum nicht befürchten, dass US-Präsident Trump eine big beautiful bomb auf die Trutzburg ob Vaduz wirft. Seine Sanktionsbehörde Ofac kujoniert Liechtensteiner Treuhänder schon genug. Sie haben in Scharen rund 800 Zombie-Trusts verlassen und die meist russischen Besitzer damit enteignet. Aus Schiss, wie einige Kollegen auch auf die Todesliste dieser US-Behörde zu kommen.

Der russische Botschafter in der Schweiz, Sergei Garmonin, findet auf Inside Paradeplatz klare Worte:

„Es ist offensichtlich, dass die kurzsichtigen Schritte von Vaduz, das unter dem Diktat der OFAC handelt, bereits einen gefährlichen Präzedenzfall in Form der erwähnten ‚Zombie-Trusts‘ geschaffen haben.“

„Indem sie sowohl dem Ruf Liechtensteins als auch seinem Finanzzentrum im Besonderen einen erheblichen Schaden zugefügt haben, da Bürger verschiedener Länder früher oder später in die gleiche Situation geraten könnten wie die Russen.“

Hier hängen schon mal rund 20 Milliarden US$ in der Luft, die auch in den fürstlichen Banken des Ländle gelagert sind.

Oberflächliche Beobachter könnten nun meinen: Geschieht den Russen recht. Für die gilt doch weder die Eigentumsgarantie, noch der Rechtsstaat.

Viele andere stellen sich aber genau die gleiche Frage wie der Botschafter: wenn das denen passiert, kann das nicht auch mit meinem Vermögen geschehen?

Schon zuvor und während dieser Enteignung leidet Liechtenstein unter einer nicht abreissenden Kette von Skandalen, wie Stifter und Begünstigte – unter dem Schutz der fürstlichen Justiz – von Untreuhändern um ihr Stiftungsvermögen gebracht werden.

Versuchen sie, dagegen vor der Wildwest-Justiz des Fürstentums anzugehen, verlieren sie sich in endlosen, jahrelangen Prozessen, bei denen sie nie Recht bekommen. Während die Untreuhänder kaltlächelnd das Stiftungsvermögen für ihre Gegenwehr mit teuren Anwälten verbraten.

Aber mit diesen Zombie-Trusts hat das Beklauen eine neue Dimension erreicht. Es ist nicht nur zum internationalen Skandal geworden. Liechtensteiner Treuhänder müssen schon ganz rote Ohren haben. Sie viele Anrufe besorgter Kunden haben sie erreicht, ob denn das eigene Vermögen weiterhin sicher sei.

Da genügt es nicht mehr, die üblichen beruhigenden Geräusche zu machen. Zu treuen Händen, niemals, sicher, Ehrensache, Sonderfall, besprechen wir das doch bei einem Mittagessen in Vaduz, ich lade ein (wird der Stiftung in Rechnung gestellt, versteht sich). Und das Telefonat ist natürlich auch kostenpflichtig.

Das reicht alles hinten und vorne nicht mehr. Die USP des Finanzplatzes Liechtenstein war: hier ist Ihr Geld sicher. Im Gegensatz zu einer kleinen Insel im Meer. Fürst, Vaterland, im Herzen Europas, lange Tradition, die fürstliche Burg ist stabiler als das Matterhorn. In der fürstlichen Bank LGT, in der fürstlich-staatlichen Bank LLB ist ihr Geld so sicher wie sonst nirgends auf Welt.

Aber jetzt? Was wird mit den eingefrorenen rund 20 Milliarden geschehen? Wie im Fall der Tier 1-Bonds im Nominalwert von 16 Milliarden Franken, die beim Schnäppchenverkauf der Credit Suisse an die UBS per Notrecht auf null abgeschrieben wurden, kommen hier auf Liechtenstein – wie bereits geschehen auf die Schweiz – Milliardenklagen zu.

Nun verfügt das Fürstenhaus über ein erkleckliches Privatvermögen von geschätzten 8 Milliarden Franken. Plus eine fabulöse Kunstsammlung.

Allerdings über keine eigene Armee. Die rund 80 Polizeibeamten würden im Fall kriegerischer Massnahmen sicherlich erbittert Widerstand leisten. Vielleicht lagern in der fürstlichen Burg auch noch ein paar angerostete Hellebarden und Morgensterne. Aber das hat kein wirkliches Abschreckungspotenzial.

Nützt auch gar nichts, wenn die USA den liechtensteinischen Banken den Stecker rausziehen, indem sie sie vom Dollarclearing abschneiden. Und die fürstliche Familie auf ihre Sanktionsliste setzen.

 

 

21. Juli 2025/26 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/07/Bildschirmfoto-2025-07-17-um-21.43.53.png 1070 1898 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-07-21 06:26:162025-07-17 21:47:57Geht Liechtenstein bankrott?

Justizskandale in Liechtenstein

Allgemein, Fürstenjustiz, Skandale, Stiftungen, Untreuhänder

Die fürstlichen Gerichte tun das Ihre, um den Ruf des Ländle weiter zu ruinieren.

Wenn das Recht im Morast versinkt, sich Untreuhänder ungeniert und geldgierig bereichern, wenn ganze Stiftungen ausgeplündert oder ihren eigentlichen Besitzern und Begünstigten weggenommen werden, dann hilft in einem zivilisierten Land nur noch eins: die Gerichtsbarkeit.

Richter und Gerichte, die nach Treu und Glauben die Gesetze anwenden, korrigierend eingreifen, wenn sie verletzt werden, illegale Übergriffe verbieten, Untaten bestrafen.

Gerechtigkeit ist ein grosses Wort, nirgendwo herrscht sie unumschränkt. Aber in einem Rechtsstaat besteht berechtigter Anlass zur Hoffnung, dass widerfahrenes Unrecht von der dazu berufenen Instanz geheilt wird.

Aber nicht in Liechtenstein. Das liegt zunächst daran, dass die Richter nicht etwa völlig unabhängig sind, sondern von einer Dunkelkammer ernannt werden. In dieser stellt der Fürst die Hälfte der Wahlmänner, und um auf der ganz sicheren Seite zu sein, hat er sogar noch den Stichentscheid, sollte gewagt werden, seine Wünsche nicht zu berücksichtigen.

Hinzu kommt, dass jeder jeden kennt. Ständige Wechsel zwischen Richter- und Anwaltsposten sind die Regel, wo anderswo drakonisch sanktioniert würde, ein Anwalt seine Lizenz zur Berufsausübung verlöre, er sich nicht mehr in der Öffentlichkeit sehen lassen könnte, gibt es in Liechtenstein einen Freispruch.

Wenn es überhaupt zu einer Anklage kommt. Reicht jemand Zivilklage ein, gibt es zwei deutlich unterscheidbare Vorgehensweisen. Ist es ein aufmüpfig gewordener, dazu noch ausländischer Stifter oder Begünstigter, dann verfällt die fürstliche Justiz in Tiefschlaf.

Es kann Jahre dauern, bis in der ersten Instanz, dem Fürstlichen Landgericht, eine Entscheidung gefällt wird. Sollte sie, ausnahmsweise, nicht zugunsten der beklagten Liechtensteiner ausfallen, wird das von der nächsten Instanz korrigiert. Nach weiteren Jahren.

Wird aber ein aufmüpfiger Ausländer vor Gericht gezerrt, dann wird der Turbo eingeschaltet. Es vergehen nur wenige Wochen, bis sein Anliegen durch alle Instanzen hindurch abgeschmettert wurde.

Das hat eine lange Geschichte, die bis zum Sparkassenskandal anno 1928 zurückreicht.

Führende Mitglieder der Christlich-Sozialen Volkspartei, darunter Anton Walser und Franz Thöny, veruntreuten Gelder der Nationalbank Liechtensteins für spekulative Geschäfte, insbesondere im Zusammenhang mit einer Klassenlotterie in Rumänien. Der Skandal führte zum Rücktritt der Regierung Gustav Schädler und zu Neuwahlen. Die Hauptverantwortlichen wurden zu Haftstrafen verurteilt. Auf Bewährung, versteht sich.

Oder in der jüngeren Vergangenheit:

Im Rahmen der Ermittlungen gegen den ehemaligen österreichischen Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde bekannt, dass ein Liechtensteiner Anwalt während einer Akteneinsicht in Vaduz Dokumente aus den Gerichtsakten entfernte, die zuvor bei Hausdurchsuchungen beschlagnahmt worden waren. Diese Unterlagen wurden erst Wochen später zurückgegeben. Der Vorfall erregte internationales Aufsehen und belastete die Beziehungen zwischen Liechtenstein und Österreich.

Kein Grund, diesen Anwalt nicht ins höchste Amt der ehrwürdigen Liechtensteinischen Treuhandkammer zu wählen.

Oder ein bis heute andauernder Skandal:

In den letzten Jahren wurde vermehrt Kritik an der liechtensteinischen Justiz laut. Beobachter bemängeln eine ungleiche Behandlung von In- und Ausländern sowie mögliche Interessenkonflikte innerhalb des Justizsystems. Berichte deuten darauf hin, dass ausländische Stiftungsräte durch fragwürdige Gerichtsentscheidungen abberufen wurden, was den verbleibenden, oft einheimischen, Stiftungsräten ermöglichte, die Kontrolle über Vermögenswerte zu übernehmen.

Wobei das eine sanfte Formulierung ist. Ein Liechtensteiner Untreuhänder kapert eine Stiftung und verleibt sich ihren Inhalt ein. Der Betrogene versucht sich zu wehren – vor Gericht, wo denn sonst. Und wird entweder sofort oder in einigen Jahren abgeschmettert.

Wenn er überhaupt das Geld für einen Gegenwehr hat. Denn häufig steckt das in genau der Stiftung, die ihm weggenommen wurde. Und in Liechtenstein dürfen nur Liechtensteiner Anwälte tätig werden, die entsprechende Honorare verlangen. 600 Franken pro Stunde ist guter Durchschnitt, und so ein Aktenstudium und das Abfassen einer Rechtsschrift kann dauern. Da wird gerne pro Seite 1000 Fr. in Rechnung gestellt, und man fasst sich ungern kurz.

Also ist eine Vorauskasse von 50’000, besser 100’000, durchaus angemessen. Kann das der potenzielle Mandant nicht hinlegen, wird er mit bedauernden Geräuschen zur Türe geleitet.

Der Vorteil einer Erbmonarchie mit einem allmächtigen Fürsten wäre: er könnte diesem Treiben und der damit verbundenen Rufschädigung jederzeit Einhalt gebieten.

Nur tut er das nicht.

21. Mai 2025/52 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/11/Bildschirmfoto-2024-11-25-um-17.22.05.png 474 918 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-05-21 07:02:252025-05-20 22:53:51Justizskandale in Liechtenstein

Wenn die Stiftung stiften geht

Allgemein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Stiftungen, Untreuhänder

Kein ungewöhnliches Schicksal in Liechtenstein.

Die Theorie einer Liechtensteiner Stiftung hört sich bestechend an. Zitieren wir Grant Thornton, die müssten es eigentlich wissen:

«Die liechtensteinische Stiftung ist eine juristische Person ohne Gesellschafter, an welche der Stifter Vermögenswerte überträgt. Diese Vermögenswerte werden vom Stiftungsrat dem Willen des Stifters folgend zum Wohle der Begünstigten verwendet und verwaltet. Eine Stiftung dient v.a. dem Schutz des Vermögens bzw. dem Zweck der Nachlassplanung. Die Stiftung ist in den Art. 552 §§ 1 – 41 des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) geregelt.»

So weit, so überzeugend. Etwas heikler wird es hier: «Einzig zwingendes Organ ist der Stiftungsrat.» Das steht im Zusammenhang mit: «Ein zur Geschäftsführung und Vertretung befugtes Stiftungsratsmitglied muss ein inländischer Treuhänder oder eine gleichgestellte Person sein.»

Und ganz merkwürdig wird es hier: «Ein Stiftungsrat handelt regelkonform, wenn es sich bei seiner unternehmerischen Entscheidung nicht von sachfremden Interessen leiten liess und vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Verbandsperson zu handeln.»

So fasst es Grant Thornton, ein grosses Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen mit fast 73’000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 7,5 Milliarden US-Dollar, zusammen. Die müssten es eigentlich wissen. Aber ob sie ihren Mandanten auch eine solche Stiftung empfehlen würden?

Hoffentlich nicht.

Denn die Spirale abwärts für einen Stifter beginnt schon mit dem ersten Satz. Der Stifter überträgt seine Vermögenswerte in die Stiftung. Somit ist er nicht mehr deren Besitzer und hat keinerlei Sonderrechte daran. Der Stiftungsrat soll dann diese Werte zum «Wohle der Begünstigten verwenden». Nur: wer kontrolliert das? Wer kann eingreifen, wenn das nicht der Fall sein sollte?

Die Oberhoheit darüber hat der Stiftungsrat, der aus mindestens zwei Personen bestehen muss. Argwöhnisch macht die Liechtensteiner Spezialität, dass mindestens einer davon ein einheimischer Untreuhänder sein muss. Der gerne einen Kollegen zu Hilfe ruft. Diese beiden haben dann die Macht über alles.

Und sollten sich angeblich «nicht von sachfremden Interessen leiten» lassen. Die da sein könnten: Selbstbereicherung auf jede Art, Umbiegen des Stifterwillens, Ausbooten der Begünstigten als unwillkommene Mitesser, die den Kuchen kleiner machen, den die Stiftungsräte selbst verspeisen wollen.

Wer den Namen Treuhänder verdient, tut das nicht. Das ist in Liechtenstein anders. Hier herrschen nackte Geldgier und Skrupellosigkeit bei einer erschreckend hohen Anzahl von Untreuhändern.

Solchem illegalen Tun stünde normalerweise der Rechtststaat mit seinen Kontrollorganen, Staatsanwaltschaft und Gerichte, entgegen. Der ist nicht perfekt, gibt aber dennoch gewisse Sicherheit. Das ist in Liechtenstein anders. Die fürstliche Justiz urteilt im Namen von «Fürst und Volk» weisungsgemäss zuerst in den «Interessen des Landes». Und das Land gehört dem absolutistischen Herrscher.

Wenn Theorie und Praxis so schreiend auseinanderklaffen, dann ist das auf Dauer ein instabiler Zustand. Der von innen kaum geändert werden kann, so verzahnt ist in Liechtenstein alles. Fast jeder kennt jeden, ist in gegenseitiger Abhängigkeit und von einem gemeinsamen Interesse gesteuert: aus Unrecht Recht zu basteln.

Ein solcher Zustand kann nur von aussen geändert werden.

Indem sich der Finanzplatz Liechtenstein inzwischen dem Bunkern von Russengeldern verschrieben hat, und zwar in Milliardenhöhe, hat dieses neue Geschäftsmodell die Aufmerksamkeit der USA erregt. Die haben auch noch andere Probleme zu lösen. Aber früher oder später werden sie sich Liechtenstein widmen.

Und dann Gnade Gott für Fürst, fürstliche Gerichte, fürstliche Banken – und fürstliche Untreuhänder.

17. März 2025/43 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/03/Bildschirmfoto-2025-03-11-um-15.31.17.png 461 917 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-03-17 06:46:172025-03-14 22:48:40Wenn die Stiftung stiften geht

Die Ausnahme und die Regel

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Fürstentum Liechtenstein, Stiftungen, Treuhänder, Untreuhänder

In einem Rechtsstaat sind Regelverstösse die Ausnahme. Und in Liechtenstein?

Es ist nicht das Gute im Menschen allein, das ihn davon abhält, gegen Gesetze und Vorschriften zu verstossen. Es ist auch die Angst oder der Respekt davor, dass ein solcher Regelverstoss meistens sanktioniert wird, also mit einer Strafe beantwortet.

Das sorgt nicht nur bei Verkehrsregeln, sondern auch im Geschäftsleben dafür, dass man sich im Allgemeinen an solche Regeln hält. In einem Rechtsstaat ist es auch eher ungewöhnlich, dass zwischen einzelnen Teilnehmern der Gesellschaft und den Strafverfolgungsorganen sowie Gerichten eine Kumpanei existiert, die zu ganz unterschiedlichen Vorgehensweisen führt.

So ist das in einem Rechtsstaat. So ist das nicht in Liechtenstein.

In erster Linie bezüglich des Finanzplatzes. Darin involviert sind Finanzhäuser, Anwälte, Vermögensverwalter und Treuhänder, oftmals als Stiftungsräte.

Eine nicht abreissende Kette von grösseren und kleineren Skandalen beweist hier, dass ein ganz anderer, lockerer Umgang mit Regelverstössen herrscht. Nur relativ selten wird ein Übeltäter nicht nur erwischt, sondern auch zur Rechenschaft gezogen. Meistens muss er sich dafür auch besonders blöd angestellt haben.

Einfaches Dekantieren, das Vorenthalten von Informationen an Erben eines Stifters, das Rauskübeln unliebsamer Stiftungsräte, das Bedienen mit exorbitanten Honoraren, jahrelange Verzögerungen von Rechtsstreitigkeiten, wenn der Kläger ein ausländischer Stiftungsrat oder Begünstigter ist, ja sogar ein Bruch des Bankkundengeheimnisses, das sind alles Kavaliersdelikte, wo die Gefahr, mehr als einen Nasenstüber oder einen strafend wackelnden Zeigefinger zu kassieren, recht gering ist.

Hier herrschen Einäugigkeit, Parteilichkeit und Schlendrian, sowie klare Rechtsbeugung.

Treuhänder und Anwälte landen auf der Sanktionsliste der US-Behörde Ofac, weil sie gegen Russlandsanktionen verstossen. Pipifax, ungerecht und unverschämt. In deutschen Medien erscheinen in regelmässigen Abstände Artikel, die darauf hinweisen, dass Geldanlage in Liechtenstein keineswegs eine sichere Sache ist. Einzelfälle, aufgebauscht und übertrieben.

Immer mehr Vermögensverwalter und Banken ausserhalb Liechtensteins sehen davon ab, die Errichtung einer Stiftung im Ländle zu empfehlen. Manche gehen schon so weit, den Besitzern solcher Konstrukte zu empfehlen, sie am besten so schnell wie möglich aufzulösen und das Geld an einen sichereren Ort zu transferieren. Futterneid, unverständlich, Frechheit.

Dieser Blog beschreibt unermüdlich Beispiele von Raubzügen auf fremde Gelder. Sollte mit einer 74-seitigen Anklageschrift mit vielen Behauptungen und null Substanz zum Schweigen gebracht werden. Vergeblich.

Statt sich über die Boten aufzuregen und sich vom Ausland ungerecht behandelt zu fühlen, wäre es doch viel sinnvoller, endlich mal in dieser Räuberhöhle namens Finanzplatz durchzugreifen. Klarzustellen, dass es auch in Liechtenstein Regeln gibt, die einzuhalten sind. Wenn nicht, brütet das Gericht nicht wie bisher jahrelang schon in der ersten Instanz über einem Entscheid, sondern urteilt innert nützlicher Frist.

Es werden auch Nebelpetarden wie das Einreichen einer Strafanzeige gegen einen unliebsamen Stiftungsrat und Begünstigten im Umfang von sagenhaften rund 1700 Seiten nicht geduldet, sondern als rechtsmissbräuchlich abgewiesen.

Würde Liechtenstein all das tun – und dem absolutistisch herrschenden Fürsten wäre es ein Leichtes, das einzufordern –, dann, aber nur dann würde es tatsächlich wieder Sinn machen, dort eine Stiftung zu errichten.

14. Januar 2025/18 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/01/Bildschirmfoto-2025-01-13-um-15.28.06.png 734 1307 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-01-14 06:05:032025-01-14 04:34:31Die Ausnahme und die Regel

Wie im Ländle gemolken wird

Allgemein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Fürstentum Liechtenstein, Stiftungen, Untreuhänder

Ein Wunder der Natur: hier geben Kühe keine Milch, sondern Geldnoten.

Natürlich nur im übertragenen Sinn. Eine glückliche (auch eine unglückliche) Liechtensteiner Kuh macht muh und gibt Milch, wenn sie gemolken wird.

Eine Liechtensteiner Stiftung gibt keinen Ton von sich und kann von ihren Untreuhändern gemolken werden, nachdem sie sie gekapert haben. Selbst Anfänger beherrschen das, denn es braucht nur drei einfache Handgriffe, und schon fliessen Milch, Honig und Geldscheine.

Mit dem ersten Handgriff wird ein allfällig vorhandener unliebsamer Stiftungsrat entfernt. Da der meistens als Begünstigter Einsitz in das Organ genommen hat, um kontrollieren zu können, was die Liechtensteiner Stiftungsräte so treiben, stört er ungemein. Wunderbar, dass da von der eilfertigen fürstlichen Justiz der absurde Begriff des «blossen Anscheins einer möglichen Interessenskollision» erfunden wurde. Was das ist? Völlig egal, auf jeden Fall ist damit der störende Stiftungsrat weg.

Nun ist er aber noch Begünstigter, und auch als solcher hat er Einblick- und Kontrollrechte. Wunderbar, dass es in den meisten Stiftungsurkunden heisst, dass ein rechtliches Vorgehen eines Begünstigten gegen seine Stiftung dazu führen kann, dass er seine Begünstigung verwirkt. Dass damit nicht eine Gegenwehr gegen Missbrauch von Untreuhändern im Stiftungsrat gemeint ist, was soll’s.

Nun ist auch der Begünstigte weg, keine Aufsicht mehr, keine Kontrolle, von jetzt an lebt sich’s ungeniert. Denn der vorausschauende Untreuhänder weiss, dass die Aneignung des gesamten Inhalts der Stiftung zwar möglich, aber doch mit ein paar Risiken verbunden ist.

Während das das Fernziel darstellt, muss der Untreuhänder ja auch unterwegs von was leben. Dabei helfen unverschämte Honorarnoten, Spesen bis unters Dach, Geschäftsreisen, vertieftes Aktenstudium, stundenlange Sitzungen und all das, was sich noch so knapp monatlich reinquetschen lässt, wenn der Untreuhänder eigentlich dabei keinen Schlaf findet, sondern unermüdlich arbeitet.

Blöd nur, dass manchmal der abservierte und ausgebootete ehemalige Stiftungsrat und Begünstigte nicht aufgibt und seinerseits den zugegeben tollkühnen Versuch unternimmt, gegen Liechtensteiner Treuhänder vor einem fürstlichen Liechtensteiner Gericht Recht bekommen zu wollen.

Eher aussichtslos, aber störend. Da kommt der dritte Handgriff zum Einsatz. Die herrschenden Treuhänder versichern sich der Dienste eines skrupellosen Anwalts. Der überzieht den nervigen Ex-Stiftungsrat mit völlig sinnlosen, aber umfangreichen Rechtsschriften, Klagen, Anschuldigungen, Forderungen und allem, was ihm so einfällt. Der Spassfaktor dabei: auch die unsinnigste und umfangreichste Rechtsschrift bekommt er bezahlt – vom Stiftungsvermögen natürlich. Also vom Geld, das eigentlich dem Ex-Begünstigten zustehen würde. Der also diese absurden Angriffe gegen sich selbst bezahlt – und noch obendrauf seine Verteidigung dagegen.

Das ist das Paradies jedes Geldmelkers. Die Kuh hat (fast) unbeschränkte Ressourcen. Niemand kontrolliert, was und wie viel abgemolken wird. Und allfällige Störenfriede werden auf Kosten von deren Stiftung zugeballert, bis sie endlich ein Einsehen haben und aufgeben.

Wenn man bedenkt, dass ein Anwalt, der etwas auf sich hält, und Liechtensteiner Anwälte halten sehr viel auf sich, pro Seite Rechtsschrift gerne 1000 Franken verrechnet, dann kann man sich vorstellen, wie viel Spass das Abfassen von 300, 500 oder mehr Seiten macht.

Deren Inhalt, wenn auch absurd, Punkt für Punkt widerlegt werden muss, was dem Enteigneten und Entrechteten weitere Unkosten in astronomischer Höhe verursacht.

Sagt da jemand, das sei doch zumindest rechtsmissbräuchlich? Wohl wahr, aber was hat das dann mit Liechtenstein und seiner Fürstenjustiz zu tun? Wo es keinen Rechtsstaat, sondern eine absolutistische Monarchie gibt, in der ein Fürst das letzte Wort bei der Ernennung von Richtern und bei der Inkraftsetzung von Gesetzen hat.

Wenn Rechtsmissbrauch die übliche Verwendung des Rechts ist, wie sollte das dann missbräuchlich sein?

6. Januar 2025/13 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/01/Bildschirmfoto-2025-01-05-um-18.29.56.png 744 1307 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-01-06 07:06:092025-01-05 18:35:37Wie im Ländle gemolken wird

Wenn’s nicht Diebstahl ist,

Allgemein, Fürstenjustiz, Skandale, Stiftungen, Untreuhänder

was ist es dann?

Wir haben bislang die verschiedenen Methoden beschrieben, wie eine Stiftung von Untreuhändern in Liechtenstein gekapert, geentert, in Besitz genommen werden kann. Da sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt, und die Fürstenjustiz leistet brav Beihilfe, indem sie jeden Versuch des Bestohlenen, sich dagegen zur Wehr zu setzen, im Instanzenzug verröcheln lässt.

Ist sie im Dienste der Untreuhänder fix, dauert da ein Instanzenzug von der ersten bis zur letzten Instanz nur wenige Monate, verfaulen gleichlautende Anträge der Bestohlenen über Jahre in der ersten Instanz. So wurde beispielsweise die Witwe Bacardí mit windiger Begründung in Windeseile als Stiftungsrätin in der Stiftung für ihre damals noch minderjährige Tochter rausgekübelt. Ihre juristische Gegenwehr, also der Antrag, diese Unverfrorenheit rückgängig zu machen, schlummert bereits seit vielen Jahren in der ersten Instanz vor sich hin. Gegenwehr sinnlos.

Aber selbst wenn der Inhalt der Stiftung nicht schon längst dekantiert, also gestohlen wurde, gibt es jede Menge Möglichkeiten der Bereicherung. Denn sobald alle Kontrollorgane ausgeschaltet sind, also Stifter, Stiftungsräte und Begünstigte rausgeschmissen, gehört zwar noch nicht das Stiftungsvermögen den an Bord gebliebenen Untreuhändern, aber sie können tief in die Geldtöpfe greifen.

Einerseits für sich selbst; es ist erstaunlich, was bei der Verwaltung einer Stiftung für ungeheuerliche Arbeitsleistungen anfallen. Da können sich locker bis zu 75’000 Franken zusammenläppern. Pro Mann und Monat, versteht sich. Da gibt es Sitzungen, Besprechungen, Erwägungen, Dienstreisen, Abendessen, und man stelle sich vor: müssen zwei Liechtensteiner Treuhänder sich zusammensetzen, am besten gleich bei einem Arbeitsessen, dazu noch die Sekretärin zwecks Protokoll, kommen pro Stunde locker 1500 Franken zusammen, und so ein Arbeitsessen kann mehrere Stunden dauern. Und kostet extra, wofür gibt es Spesen. Und anschliessend können die Treuhänder ja nicht nach Hause wanken, also lieber in der Suite im Hotel übernachten, Stiftung zahlt.

Noch toller ist, wenn die Untreuhänder einen skrupellosen Liechtensteiner Anwalt beschäftigen. Der muss ja zuerst gebrieft werden, was wieder einige Stunden, viele Stunden in Anspruch nimmt. Dann verfasst der Rechtsschriften, die problemlos 100 Seiten, 200 Seiten, 300 Seiten umfassen können. Und wenn man weiss, dass ein Liechtensteiner Anwalt über den Daumen gepeilt pro Seite Rechtsschrift 1000 Franken verrechnet, kann man sich sein Bedürfnis, richtig ausführlich zu werden, lebhaft vorstellen.

Den Untreuhändern ist das recht, die Stiftung zahlt ja den Spass. Das Sahnehäubchen: der rausgekübelte Stiftungsrat und Begünstigte oder eigentliche Besitzer der Stiftung muss sich ja gegen all diesen Unrat wehren, der über ihn ausgeschüttet wird.

Das schafft dann wirklich nur Liechtenstein, unter gütiger Mithilfe der Fürstenjustiz: der Angerempelte zahlt aus seinem Stiftungsvermögen den feindlichen Anwalt, der von von seiner Stiftung bezahlten Untreuhändern losgeschickt wird. Zudem muss er seinen eigenen Anwalt bezahlen, um sich dagegen zur Wehr zu setzen.

Alles in der Hoffnung, dass dem enteigneten Begünstigten der Stiftung irgendwann mal das Geld zur Gegenwehr ausgeht, während die Stiftung durchaus noch finanziellen Schnauf hat.

In jedem Staat der Welt, der sich als Rechtsstaat bezeichnet, würde dieser eklatante Missbrauch der Justiz abgestellt, die daran Beteiligten bestraft. Aber doch nicht die Fürstenjustiz in Liechtenstein. Die schaut diesem Treiben wohlwollend zu.

20. Dezember 2024/38 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/12/Bildschirmfoto-2024-12-19-um-19.01.45.png 521 916 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-12-20 07:02:142024-12-19 21:04:49Wenn’s nicht Diebstahl ist,
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