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Schlagwortarchiv für: Rechtssicherheit

Justiz mit Bremsklötzen

Allgemein, Fürstenjustiz, Fürstentum Liechtenstein, Stiftungen, Untreuhänder

Die liechtensteinische Justiz kann schnell sein. Man muss nur der Richtige sein. Oder der Falsche.

Sieben Wochen. So lange brauchte das Fürstliche Landgericht 2021, um einen ausländischen Stiftungsrat abzusetzen. Nicht etwa, weil ihm eine Straftat nachgewiesen worden wäre. Nicht einmal eine Pflichtverletzung war nötig. Es genügte der berühmt-berüchtigte

«blosse äussere Anschein einer möglichen Interessenkollision».

Das Obergericht bestätigte die Abberufung noch im selben Jahr. Die entsprechende Rechtsprechung ist dokumentiert; auch Fachpublikationen haben sich mit diesem bemerkenswert niedrigen Eingriffsschwellenwert beschäftigt.

Wenn Liechtensteins Justiz will, kann sie also sprinten.

Nun zum Gegenexperiment: Man drehe die Rollen um.

Ende 2021 wurde beim gleichen Fürstlichen Landgericht die Abberufung zweier liechtensteinischer Treuhänder beantragt. Nun ging es plötzlich nicht mehr um sieben Wochen. Das Verfahren schleppte sich über Jahre. Der Antragsteller veröffentlichte den Abberufungsantrag und die darin erhobenen Vorwürfe; über den Fall wurde wiederholt berichtet.

Bis heute ist noch kein rechtsgültiges Urteil ergangen.

Das ist der faszinierende Teil der liechtensteinischen Relativitätstheorie: Die Zeit vergeht offenbar unterschiedlich, je nachdem, auf welcher Seite des Richtertisches ein Treuhänder sitzt.

Irgendwann wird aus dem Zufall ein erklärungsbedürftiges Muster.

Dass Wirtschaftsstrafverfahren in Liechtenstein sehr lange dauern können, ist jedenfalls keine Erfindung bösartiger Kritiker. Gegen einen Vaduzer Rechtsanwalt und Geschäftsführer einer Treuhandgesellschaft wurde seit 2020 ermittelt. Erst 2025 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen des Verdachts unter anderem auf Untreue, Veruntreuung und Geldwäscherei. Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe.

Mehr als fünf Jahre bis zur Anklage.

Dabei beschreibt die Staatsanwaltschaft ihre Aufgabe selbst erfrischend eindeutig: Im Rahmen des Legalitätsprinzips prüfe sie alle Anzeigen wegen Offizialdelikten und leite bei genügenden Gründen ein Verfahren ein. Bei Offizialdelikten sei sie zur Prüfung beziehungsweise Verfolgung verpflichtet.

Zwischen diesem Anspruch und der erlebten Geschwindigkeit kann allerdings ein bemerkenswert grosses Fürstentum liegen.

Das Problem ist nicht, dass jedes Verfahren gleich lange dauern müsste. Das wäre Unsinn. Das Problem beginnt dort, wo der Eindruck entsteht: Geht es darum, einen ausländischen Stiftungsrat aus dem Weg zu räumen, entdeckt die Justiz den Turbolader. Geht es gegen einheimische Treuhänder oder Anwälte, wird aus dem Porsche plötzlich ein Ochsenkarren.

Und genau dieser Eindruck ist für einen Finanzplatz Gift.

Denn Liechtenstein verkauft nicht nur Stiftungen, Trusts und Vermögensverwaltung. Es verkauft vor allem eines: Rechtssicherheit. Aber in Liechtenstein herrscht zumindest Rechtsunsicherheit. Wenn nicht Rechtlosigkeit.

Dazu gehört eine Justiz, bei der es keine Rolle spielen darf, ob vor ihr ein ausländischer Begünstigter oder ein bestens vernetzter einheimischer Treuhänder steht.

Handelt es sich gar um den stellvertretenden Regierungschef, der als Anwalt nachgewiesenermassen Parteiverrat begangen hat, wird’s noch skandalöser. Der Fall ist dokumentiert; der Anwalt hat eine gültige Vereinbarung mit einem Mandanten geschlossen, der ihn sogar im Voraus ein Honorar entrichtete. Später vertritt der Anwalt die inzwischen von Untreuhändern gekaperte Stiftung – gegen seinen eigenen Mandanten.

Die Staatsanwaltschaft geruhte nicht einmal, auf eine Strafanzeige zu regieren, ebenso wenig wie die Anwaltskammer, die in diesem Verhalten, das überall ausserhalb des Fürstentums zum Verlust der Zulassung als Anwalt führen würde, offensichtlich kein Problem sehen.

Noch wilder wird es im Fall der rund 800 herrenlosen Zombie Trusts. Seit mehr als zwei Jahren warten deren Besitzer darauf, wieder Zugang zu ihren Vermögenswerten zu bekommen. Bislang vergeblich. Auch im Fall der gestohlenen Kronjuwelen, 31’000 streng geheime Datensätze, ruht die fürstliche Strafverfolgung.

Justitia trägt eigentlich eine Augenbinde.

In Liechtenstein ist es so: sie hebt sie kurz an, schaut nach, wer vor ihr steht – und entscheidet dann, ob sie zur Stoppuhr oder zum Kalender greift.

21. September 2026/53 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/09/Bildschirmfoto-2026-09-20-um-15.22.26.png 549 1337 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-09-21 07:00:492026-09-20 15:46:45Justiz mit Bremsklötzen

Fürstliches Landrecht

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale

Liechtenstein plus Justiz gleich Skandal.

Dort, wo man sein Geld deponiert, sollten zwei Dinge garantiert sein. Das Vermögen wird sicher verwahrt. Und bei möglichen Streitigkeiten gibt es Rechtssicherheit durch ein funktionierendes Justizsystem.

An beidem hapert es im Fürstentum Liechtenstein beträchtlich.

Dafür gibt es gleich ein Büschel von Gründen.

Erstens ist es um Rechtsstaatlichkeit immer schütter bestellt, wenn es einen absolutistisch regierenden Herrscher gibt, der Legislative, Exekutive und Judikative beherrscht. Also im Ernst- und Zweifelsfall schalten und walten kann, wie er gerade lustig ist.

Zweitens ist es um die Sicherheit des zu treuen Händen überantworteten Geld schütter bestellt, wenn der Treuhänder immer wieder in die Geldtöpfe langt und meins und seins nicht unterscheiden kann. Wenn das keine Einzelfälle sind, sondern ein systematisch-kriminelles Vorgehen immer nach dem gleichen Schema, dann ist höchste Vorsicht geboten.

Wenn die Justiz Absurditäten wie den «blossen Anschein einer möglichen Interessenkollision» erfindet, dann sollte man sein Geld so schnell wie möglich abziehen – wenn man kann.

Aber damit ist noch nicht alles aufgezählt, was Liechtenstein zu einem Unrechtsstaat, einer Räuberhöhle mit fürstlicher Fassade macht.

Dass rund 800 Zombie-Trusts ans Licht gekommen sind, die seit inzwischen anderthalb Jahren herrenlos als Untote herumstehen und langsam vor die Hunde gehen, ist ein klares und unübersehbares Indiz, dass die Mär des bedauerlichen Einzelfalls schlichtweg eine Lüge ist, die durch ständige Wiederholung nicht wahrer wird.

Nun ist es aber so, dass selbst in Liechtenstein mit seiner absonderlichen fürstlichen Justiz eigentlich in einem solchen Fall Handlungsbedarf besteht. Denn ein Trust oder eine Stiftung kann nicht einfach beliebig lang inaktiv, aber doch irgendwie existent sein. Eben ein merkwürdiges Leben als Zombie führen. Nicht richtig lebendig, aber auch nicht richtig tot.

Für solche Fälle, dass die notwendigen Organe, also die Stiftungsräte, verlustig gegangen sind, gibt es eigentlich gesetzliche Regelungen. Es wird ein Zwangsverwalter oder Liquidator eingesetzt, der den Untoten zur letzten Ruhe bettet, also ihn liquidiert, auflöst, abwickelt.

Nachdem aber diverse fürstliche Treuhänder unangenehme Begegnungen mit der US-Sanktionsbehörde Ofac hatten, die ihre bürgerliche Existenz aufs schwerste beeinträchtigt, lassen sich auch mit guten Worten und verlockenden Geldsummen keine Liechtensteiner Treuhänder finden, die so tollkühn wären, hier einzuspringen.

Nun könnte der Fürst, beziehungsweise der regierende Erbprinz Alois, geruhen, zwangsweise einen solchen Treuhänder einzusetzen. Den braucht es leider, denn zwecks Einkommenssteigerung ist mindestens ein Liechtensteiner obligatorisch.

Aber natürlich will das die fürstliche Regentschaft ihren Untertanen nicht antun, in der unendlichen Güte, die das Haus von und zu Liechtenstein schon immer ausgezeichnet hat.

Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, dass die fürstlichen Banken LGT und LLB an der Lagerung und Verwaltung der stillgelegten Vermögenswerte von schätzungsweise 20 Milliarden Dollar weiterhin nett verdienen.

Aber selbst in Liechtenstein, wo Prozesse gerne auch mal viele Jahre dauern können, wenn sie gegen einen Einheimischen angestrengt werden, muss da irgendwas passieren.

Dafür wurde schliesslich extra eine Task Force, eine Steuerungsgruppe eingesetzt, die ruhelos eine Lösung für dieses eklige Problem findet sollte. Die tagte sicherlich ohne Unterlass und wälzte und verwarf unzählige Lösungsmöglichkeiten.

Also was tun? Wahrscheinlich hatte es Sportler in dieser Task Force, denen der Begriff Time out geläufig ist. Zum Beispiel beim Basketball kann das verlangt werden, um die Taktik anzupassen oder um sich zu regenerieren.

Heissa, das ist doch die Lösung. Also hat Liechtenstein die entsprechenden Vorschriften im Handelsregister «angepasst». Das bedeutet, dass Verfahren für verwaiste Trust-Strukturen einfach eingefroren werden können. Für unbestimmte Zeit ausgesetzt.

Keine Zwangsliquidation mehr, super. Zudem kann ein sogenannter «Kurator» eingesetzt werden, der mit behördlicher Genehmigung einzelne Massnahmen zur Vermögenssicherung ergreifen darf und somit hoffentlich vom Bannstrahl der Ofac verschont bleibt.

Das ist weltexklusiv eine einmalige Anwendung vom reinsten fürstlichen «was nicht passt, wird passend gemacht»-Landrecht.

Willkürlich, absurd, spricht einem Rechtsstaat Hohn. Wenn eine vorgeschriebene gesetzliche Massnahme – die Liquidation – aus Schiss nicht durchgeführt werden kann, dann lässt man’s einfach.

In der Hoffnung, dass dem Fürschten oder sonst jemanden irgendwann irgendwas einfallen wird. Sagenhaft.

23. Februar 2026/21 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/02/Bildschirmfoto-2026-02-20-um-17.00.30.png 592 936 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-02-23 07:02:012026-02-20 17:06:37Fürstliches Landrecht

Vom Heuwender zum Treuhänder

Allgemein

So macht sich ein Anleger-Magazin über Liechtenstein lustig.

Endlich einmal wird dem Grössten von allen nochmals die Ehre erwiesen. Denn im «Private Banking Magazin» wird ausdrücklich festgehalten, dass Herbert Batliner die grossartige Idee mit der Stiftung hatte. Wie schreiben zwei Gastautoren launig:

«In Verbindung mit dem damals undurchdringlichen Bankgeheimnis des Fürstentums sorgte sein Stiftungsmodell früher dafür, dass die dortigen Banken und Treuhänder über Jahre wesentlich mehr Heu aus dem Ausland wenden konnten als nach dem Steuerrecht der Herkunftsländer zulässig.»

Dann werden die Selbstbeweihräucherungen des Stiftungsstandorts Liechtenstein Stück für Stück auseinandergenommen. Stabilität und Privatautonomie seien zwei wichtige Assets, die für Liechtenstein sprächen. Aber  Liechtenstein ist schliesslich der einzige der vier deutschsprachigen Stiftungsstandorte, der 2009, nach der Steueraffäre, nicht nur einen totalen Paradigmenwechsel machte, sondern «eine Totalrevision seines Stiftungsrechts zu Lasten der damaligen Stifterinnen und Stifter bzw. deren Familien und Destinatären durchgeführt hat».

Dann wird zu recht bemängelt, dass nur in Liechtenstein Vorschrift ist, dass ein dort ansässiger Rechtsanwalt oder Treuhänder in den Stiftungsrat aufgenommen werden muss. Das ist beispielsweise in Deutschland unvorstellbar. Mit der Beschäftigung von mindestens einem einheimischen Treuhänder «gibt es aber im Alpenstaat de facto eine zusätzliche Zwangsabgabe für Stiftungen».

Natürlich wird auch hier auf die grosse Schwachstelle in der Liechtensteiner Stiftungskonstruktion hingewiesen, nämlich auf die Selbstermächtigung der Liechtensteiner Treuhänder, so «können diese den Stifter selbst oder die von ihm benannten Personen im Stiftungsrat recht einfach mit Mehrheitsbeschluss abberufen und ihnen so jedes Mitbestimmungs- und Informationsrecht entziehen».

Dann gehen die Autoren auf den skandalösen Fall ein, dass ein Stiftungsrat wegen eines angeblichen «blossen Anscheins einer Interessenkollision» aus seiner eigenen Stiftung gekübelt wurde. Denn das sei nun wirklich stossend:

«Beim Demissionskriterium „Anschein einer Interessenkollision“ handelt es sich hingegen (nur) um Richterrecht ohne gesetzliche Grundlage. Diese Vorgänge passen jedenfalls nicht zu der von den Liechtensteiner Anbietern regelmäßig als Standortvorteil hochgehaltenen Privatautonomie. Viel schlimmer aber ist: Kein Stifter und kein Begünstigter, der auch eine Gremienfunktion innehat, kann sich noch sicher sein, ob er in dieser Funktion nicht den Anschein einer Interessenkollision erweckt. Denn diese ist bereits in der Konstellation angelegt.»

Bittere, aber richtige Schlussfolgerung: «Von Rechtssicherheit kann zumindest für die Familienstiftungen mit entsprechender Governance keine Rede mehr sein.»

Ein weiteres Beispiel für etwas Unverständliches. Es ist offenkundig und hat sich in Fachkreisen überall herumgesprochen, dass das unkontrollierte Wüten einiger Untreuhänder, das sogar von der fürstlichen Justiz gedeckt wird, schwere Zweifel an der Tauglichkeit des Stiftungsstandorts Liechtenstein aufkommen lässt.

Nach der berühmten Weissgeldstrategie ist inzwischen eine Selbstbereicherungsstrategie im Schwange. Dadurch entgeht Liechtenstein zunehmend ein immer grösser werdender Anteil am Stiftungsgeschäft.

Und da das Ländle eine absolutistische Monarchie ist, wo der Fürscht, bzw. der herrschenden Erbprinz schalten und walten können, wie sie wollen, wäre es eigentlich ein Leichtes, diesem üblen Treiben ein Ende zu bereiten.

Wieso geschieht das nicht? Dieses Geheimnis verbleibt ungelöst hinter den dicken Mauern der fürstlichen Trutzburg oberhalb von Vaduz.

 

18. Oktober 2024/14 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/10/Bildschirmfoto-2024-10-17-um-23.15.37.png 769 896 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-10-18 07:53:182024-10-17 23:20:21Vom Heuwender zum Treuhänder

So viel Licht könnte in Liechtenstein sein

Allgemein

Das Ländle als Finanzhort der Welt. Wäre möglich. Wenn nicht …

In unsichern Zeiten wie heute könnte Liechtenstein das Land sein, wo nicht nur Milch und Honig fliessen. Sondern wo sich Besitzer grosser Vermögen hinbegeben. Denn wer nicht gierig oder kriminell (oder beides) ist, hat beim Geldanlagen oder Aufbewahren nur einen einfachen Wunsch.

Sein Vermögen soll in einer Umgebung beherbergt werden, in der Rechtssicherheit herrscht. Also nicht nur Gesetze im mitteleuropäischen Sinn, sondern es wird auch deren Einhaltung und Anwendung garantiert. Das bedeutet im Fall von Meinungsverschiedenheiten, die es ja immer mal geben kann, dass alle Beteiligten davon ausgehen können, dass nach Treu und Glauben geurteilt wird, müsste die Justiz angerufen werden.

Dabei versteht es sich von selbst, dass offener Raub wie auch versteckter keinesfalls toleriert würde. Die Gerichte würden innert nützlicher Frist urteilen; Straftäter würden gnadenlos sanktioniert, Verluste ersetzt, Schadenersatz umgehend geleistet.

Die Gerichte würden dabei völlig unabhängig davon urteilen, ob ein Beklagter Liechtensteiner ist, Liechtensteiner Treuhänder, Liechtensteiner Treuhänder mit guten Beziehungen zu obersten Kreisen und dem Fürstenhof – oder ein ausländischer Betroffener.

Denn schliesslich ist Rechtsgleichheit neben Rechtssicherheit das zweite Fundament einer attraktiven Umgebung für sichere Geldanlagen.

Als zweiter Faktor müsste die Eigentumsgarantie gewährleistet sein. Eigentumsgarantie bedeutet, dass rechtmässig erworbenes oder deponiertes Geld nicht plötzlich oder willkürlich für unrechtmässig erklärt werden kann. Noch viel weniger beschlagnahmt oder gar eingezogen. Völlig ausgeschlossen wäre die retroaktive Wirkung von Bestimmungen, also die Anwendung von heute erlassenen neuen Verordnungen auf vergangene Transaktionen. So nach der Devise: gestern war ihr Geld noch legal und in Ihrem Besitz, heute erklären wir es rückwirkend auf gestern für illegal und daher nicht mehr Ihnen gehörend.

Vollkommen ausgeschlossen müsste sein, dass die blosse Zugehörigkeit zu einer Ethnie oder einer Nationalität, in Verbindung mit einem grösseren Vermögen, dazu ausreichen könnte, dass dieses Geld beschlagnahmt wird. Und selbst wenn das der Fall sein sollte, müsste rechtsstaatlich garantiert sein, dass bereits die erste Gerichtsinstanz einen solchen Willkürakt kassiert.

Dann kommt noch das gute alte Prinzip «pacta sunt servanda» zur Anwendung. Also Zusicherungen, Versprechungen, die gestern gemacht wurden, sind nicht einfach heute ungültig, weil der Wind gedreht hat.

Und schliesslich gibt es noch den Schutz der Privatsphäre, also das Recht jedes Kunden, dass er seine Kontoverbindungen nicht plötzlich auf einem internationalen Markt für solche Daten wiederfindet. Dazu gehört auch, dass er sicher sein kann, dass keine ausländische Macht plötzlich ihre Rechtsauffassungen gegen Landesrecht durchsetzen kann.

Sind alle diese Voraussetzungen erfüllt, und ihre Erfüllung ist nicht schwer, dann würden im Ländle Geldwiesen blühen, Geldströme durch das Land fliessen, die Tresore der Banken überquellen, dien Eingeborenen müssten keine Steuern mehr bezahlen, und das Fürstenhaus könnte lächelnd seinen Untertanen zu ihrem Wohlstand gratulieren; all das dank der weisen Fürsorge des Fürschten und seines regierenden Kronprinzen.

Das alles könnte in Liechtenstein so sein, denn eine absolutistische Monarchie hat Möglichkeiten zur Durchsetzung von Regeln, wie sie in einem demokratischen Staatswesen nicht oder nur sehr ungenügend angewendet werden können.

Da das so einfach wäre, ist es völlig unverständlich, wie alle Autoritäten in Liechtenstein dem üblen Treiben einer Minderheit von Untreuhändern zuschauen, die – getrieben von reiner amoralischer Geldgier – die unablässigen Versuche, Liechtenstein als sauberen Finanzplatz leuchten zu lassen, zunichte machen.

Statt hier aufzuräumen, wird Rabulistik betrieben, bemühen sich teuer bezahlte Anwälte, Untaten von Untreuhändern in gesetzestreue Pflichterfüllung umzulügen. Geben sich Gerichte dazu her, solches Treiben wohlwollend zu schützen. Raten Vermögensverwalter und Geldhäuser immer mehr davon ab, Liechtenstein als Geldhort in Erwägung zu ziehen.

Dabei versteht niemand, wieso in Liechtenstein, das eigentlich alle Voraussetzungen dafür hätte, etwas so Einfaches wie Rechtsstaatlichkeit, Rechtssicherheit und Eigentumsgarantie im Sinne von Treu und Glauben nicht verwirklicht werden kann.

30. September 2024/33 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/09/Bildschirmfoto-2024-09-30-um-16.46.27.png 572 911 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-09-30 17:49:502024-10-07 11:12:35So viel Licht könnte in Liechtenstein sein

5,8 Millionen futsch

Allgemein

Wer auf Rechtssicherheit hofft und Russe ist, hat in Liechtenstein schlechte Karten.

Ein Student lagert seine Rücklagen sicherheitshalber in Liechtenstein auf einem Bankkonto. 5,8 Millionen Euro. Das Geld stammt von seinem Vater Alisher Usmanov. Der ist wie viele reiche Russen auf Sanktionslisten der USA und der EU gelandet. Diese Sanktionen werden wohlgemerkt nur von der EU und den USA respektiert. Und der Schweiz.

Und Liechtenstein.

Da Liechtenstein weiss, dass das Ländle bezüglich Russengelder gröbere Probleme hat, wollte man hier schon früh einen Pflock einschlagen. Denn sogar der ehemalige Vizepräsident der liechtensteinischen Treuhandkammer Anton Wyss ist inzwischen auf der Ofac-Liste der US-Regierung gelandet, weil er Beihilfe zur Umgehung von Sanktionen geleistet haben soll. Wie so viele Mitglieder der hochangesehenen Treuhandkammer.

Aber solche Sachen sollte man besser nicht schreiben, sonst zieht man sich den Zorn dieser ehrenwerten Gesellschaft zu. Wie dieser Blog. Er wurde vom sackteuren Zürcher Medienanwalt Daniel Glasl auf Tod und Teufel eingeklagt. Er soll die Ehre und das Ansehen der Treuhandkammer beschmutzt haben. Was angesichts der jüngeren Vorfälle ziemlich befremdlich ist.

Wyss beteuert natürlich seine Unschuld, hat aber dennoch vorsichtshalber sein Treuhänderpatent zurückgegeben.

Im Falle des Studenten mit reichem russischen Vater wurde dessen Konto (des Studenten, nicht des Vaters) vor zwei Jahren gesperrt, von der freundlichen Liechtensteiner Bank, die sich zuvor nicht tief genug verbeugen konnte, um so illustre Kunden zu bekommen.

Die Liechtensteiner Financial Intelligence Unit (FIU) wurde eingeschaltet und begrüsste natürlich diesen Verstoss gegen die Eigentumsgarantie. Denn siehe, in Liechtenstein ist dein Geld nicht unbedingt dein Geld. Das kommt dann schon darauf an. Und ach, solche rechtliche Auseinandersetzungen dauern dann halt im Fürstenreich.

Im Oktober 2022 wandte sich der Student an die Regierung und stellte ein Gesuch um «Nichtanwendung der Zwangsmassnahmen». Die Regierung wartete etwas auf eine Audienz beim Fürschten und teilte dann im Juli 2023 mit: abgelehnt. Der Student gelangte an den fürstlichen Verwaltungsgerichtshof, offenbar in der irrigen Annahme, dass es in Liechtenstein eine unabhängige Justiz gäbe.

Im Februar 2024 wieś dąs Gericht die Beschwerde ab. Mit einer abenteuerlichen, aber typisch Liechtensteiner Begründung. Das Gericht räumte ein, dass sich die beschlagnahmten Gelder einwandfrei im Besitz des Studenten befänden, der nicht sanktioniert ist. Soweit noch nachvollziehbar.

Nun kommt die Liechtensteiner Volte, der beliebte juristische Salto mortale. Nach der Devise: am Schluss muss etwas rauskommen, was Regierung und Fürst gefällt. Also folgender hinrissiger Gedankengang. Das Geld gehöre dem Studenten, nicht sanktioniert. Der studiere aber Vollzeit und sei von seinem Vater finanziell abhängig. Die gesperrten Millionen stammten vom Vater Usmanov. Das Verhältnis Sohn – Vater scheine intakt zu sein.

Und nun der Salto: Sollte der Vater (Multimilliardär) den Sohn um eine milde Gabe von diesem Konto bitten, dann würde der Sohn ihm wohl Gelder zur Verfügung stellen. Damit seine eine «indirekte Kontrolle der Vermögenswerte» durch Papa Usmanov gegeben, und der sei schliesslich sanktioniert.

Der Student probierte es nochmals beim Staatsgerichtshof und bemängelte, dass diese Sperrung die verfassungsmässige Eigentumsgarantie verletzte. Nö, wird nicht verletzt, meinte das höchste Fürstengericht lapidar. Der Vater kontrolliere doch, also unterliege auch dieses Geld den Sanktionen.

Oder im O-Ton: «Eine solche indirekte Kontrolle lässt sich naturgemäss kaum eindeutig beweisen. Vielmehr lässt sich nur über Indizien eine genügend grosse Wahrscheinlichkeit belegen»

Das ist mal wieder Wildwest-Justiz im Fürstenreich. Direkte Kontrolle ist eine klare Sache. Allerdings dienen bekanntlich die meisten Stiftungen und Trusts in Liechtenstein genau dazu, eine solche direkte Kontrolle zu verschleiern. Was oft dazu führt, dass der Beneficial Owner von cleveren Liechtensteiner Untreuhändern ausmanövriert wird, um sein Geld gebracht.

Hier nun wird eine solche indirekte Kontrolle einfach mal unterstellt, um die Entscheidung der Bank und der Regierung  nicht zu desavouieren.

Fussend auf der aberwitzigen Konstruktion, dass das Geld zwar dem nicht-sanktionierten Sohn gehöre. Der würde aber damit seinem Vater sicherlich unter die Arme greifen, wenn dem gerade mal das Kleingeld ausgeht oder der gerade seine schätzungsweise 120 Milliarden Dollar verlegt hat. Und deshalb sei dieser Peanuts-Betrag von 5,8 Millionen Euro eben doch unter indirekter Kontrolle von Usmanov Senior.

Macht zwar überhaupt keinen Sinn, aber darum geht es bei Liechtensteiner Rechtsprechung gar nicht. Da genügt auch der blosse Anschein einer Möglichkeit, um einen Stiftungsrat des Zugriffs auf sein ansehnliches Vermögen zu entledigen.

Denn offenbar scheint die Devise der Liechtensteiner Gerichtsbarkeit zu sein: Im Namen von Fürst und Fürst. Oder so.

 

24. September 2024/22 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/01/Bildschirmfoto-2024-01-27-um-16.10.51.png 958 1010 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-09-24 17:29:002024-09-25 11:39:125,8 Millionen futsch

Was gehört zu einem sauberen Finanzplatz?

Allgemein

Liechtenstein hätte alle Voraussetzungen. Fast.

Das Fundament für einen erfolgreichen Finanzplatz ist Stabilität. Wer grosse Vermögen sicher aufbewahren möchte, denkt nicht in Jahren. Auch nicht in Jahrzehnten. Sondern in Generationen.

So gesehen gibt es nur wenige stabile Finanzplätze auf der Welt, wenn man zum Beispiel das Kriterium Staatsbankrott ansetzt. Nur die Schweiz, die USA, Grossbritannien und ein paar weitere englische Ex-Kolonien sind noch nie pleite gegangen – und Liechtenstein.

Stabilität bedeutet auch sichere politische Verhältnisse. Auch das trifft auf diese Länder zu; es es gab zwar mal Bürgerkriege, aber letztlich ist die Schweiz, sind die USA, ist England politisch sehr stabil. Und Liechtenstein.

Drei der hier aufgezählten Staaten sind Demokratien, Liechtenstein ist eine absolutistische Monarchie mit einer vererblichen Fürstenwürde. Da die sämtliche Widrigkeiten bislang überlebt hat, die andere Monarchien auf reine Repräsentationsaufgaben reduzierten, scheint das Modell «alleinherrschender Fürst mit demokratischer Zierleiste» durchaus auch erfolgreich zu sein.

Zu einem erfolgreichen Finanzplatz gehört eine stabile Landeswährung. Das ist der Dollar, das Pfund und vor allem der Schweizerfranken. Der ist eigentlich das Mass aller Dinge, so stabil wie das Matterhorn. Nun kann Liechtenstein keine eigene Währungspolitik betreiben, mangels eigener Währung. Aber die Entscheidung, sich nicht dem Schrumpf- Euro und erst recht nicht dem Schrumpel-Dollar anzuschliessen, sondern dem Schweizerfranken, war goldrichtig.

Zu einem erfolgreichen Finanzplatz gehören stabile Geldhäuser und kompetente Vermögensverwalter. Die Banken in Liechtenstein sind nicht alle über jeden Zweifel erhaben, und manchmal passieren Unfälle wie bei der Bank Alpinum. Aber die drei grossen, darunter die Fürstenbank LGT, sind sogar stabiler als die Schweizer Grossbanken. Bislang war es noch niemals nötig, dass eine der Liechtensteiner Grossbanken gerettet werden musste, geschweige denn in eine andere hineinfusioniert.

Das mit den kompetenten Vermögensverwaltern ist hingegen so eine Sache. Wie sagte der letzte Grandseigneur der Bank Bär so richtig: Das Bankgeheimnis macht fett, aber impotent. Damit meinte er, dass Geldgeschäfte unter Verwendung von Schwarzgeld keine grossen finanztechnischen Kenntnisse brauchen. Die Klientel ist auch mit wenig zufrieden, weil sie immer noch genügend an Steuern spart. Und wird sie aufmüpfig, kann man immer noch mit dem Zaunpfahl winken. Ihr also erklären, dass der Vermögensverwalter auch durchaus eine Anzeige beim für den Kunden zuständigen Fiskus machen könne – Verdacht auf eine Vortat zur Geldwäscherei. Und schon ist es mucksmäuschenstill.

War es, denn das Geschäftsmodell Bankgeheimnis hat in der Schweiz und un Liechtenstein ausgedient, es lebt indirekt via Trusts nur noch in den USA. Da gibt es nun ein paar Probleme in Liechtenstein. In den Banken arbeiten nicht nur Cracks, aber ganz schlimm steht es bei den Finanzintermediären, vor allem den Treuhändern.

Die können meistens nicht viel mehr als eine Stiftungsurkunde aus dem Stehsatz zu ziehen, sich händeringend einen neuen Namen dafür auszudenken, und schliesslich dafür und für die Verwaltung mehr oder minder exorbitante Gebühren zu erheben.

Aber es gibt in Liechtenstein noch ein gravierenderes Problem. Denn es kann ja sein, dass es beispielsweise zwischen einem Stifter, einem Begünstigten und dem verwaltenden Treuhänder zu Meinungsverschiedenheiten kommt. Es kann auch sein, dass die nicht bilateral gelöst werden können.

Dann muss der Geldanleger noch auf ein weiteres Fundament eines erfolgreichen Finanzplatzes vertrauen können: auf die Rechtssprechung. Auf die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Gerichte. Damit ist es auch in den USA, in England oder der Schweiz nicht immer zum allerbesten bestellt. Aber – vor allem, mit genügend Finanzmitteln – kann man hier meistens mit einem rechtsstaatlich tadellosen Urteil rechnen.

Nicht nur, wenn man mit der Begünstigten des Milliarden-Nachlasses des Besitzers des Weltkonzern Bacardí spricht, hört sich das in Liechtenstein anders an. Sowohl die Strafverfolgungsbehörden wie die Zivilgerichte zeigen eine gewisse Schlagseite, wenn es um eine Auseinandersetzung zwischen einem ausländischen Vermögensbesitzer und einem einheimischen Treuhänder geht.

Selbst wenn die USA sich vernehmlich räuspern und Verstösse gegen die Sanktionen gegen Russland monieren, reagiert die Liechtensteiner Justiz eher wie ein schläfriger Hund, den man zum Jagen tragen muss. Und häufig sagt er dann deklamatorisch «wuff», um sich anschliessend wieder ins Körbchen zu verziehen.

Ein beliebtes Argument der Staatsanwaltschaft im Körbchen ist der mangelnde Anfangsverdacht. Ist zum Beispiel ein Stifter oder Begünstigter von den Informationen über seine Stiftung von den Treuhändern abgeschnitten worden, fehlt ihm eben das, was die Staatsanwaltschaft als Anfangsverdacht akzeptieren würde: beispielsweise ein Dokument, das beweisen würde, dass der Treuhänder den Inhalt der Stiftung dekantiert hat.

Da nun aber alle Urteile in Liechtenstein im Namen von Fürst und Vaterland (in dieser Reihenfolge) verkündet werden, wäre es eigentlich ein Leichtes für den Fürsten, diesem Missstand abzuhelfen. Genauso leicht wäre das für seine Durchlaucht, den herrschenden Erbprinzen Alois.

5. Mai 2024/13 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/05/Bildschirmfoto-2024-05-05-um-14.21.49.png 370 767 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-05-05 14:27:302024-05-06 17:59:01Was gehört zu einem sauberen Finanzplatz?

Gier frisst Hirn

Allgemein

Guter Spruch, scheint auf Liechtenstein zuzutreffen.

Eigentlich hat das Ländle alles, was es für ein glückliches Leben braucht. Es ist landschaftlich nicht hässlich, muss sich nicht um seine Landesverteidigung kümmern, braucht auch keine eigene Nationalbank, sondern hat sich intelligenterweise nicht dem Schrumpf-Euro, sondern dem starken Schweizerfranken angeschlossen.

Es ist kaum denkbar, dass seine Nachbarn, die Schweiz, Deutschland oder Österreich, auf die Idee kommen könnten, sich das Fürstentum einzuverleiben. Zudem hat Liechtenstein eine robuste industrielle Struktur und hängt keinesfalls vom Finanzplatz fundamental ab.

Wie ansonsten nur kleine Inseln im Atlantik oder Pazifik (oder vielleicht noch Guernsey) hat Liechtenstein genügend Finanzkonstrukte wie Privatstiftungen, mit denen es (fast) alle Bedürfnisse von wohlhabenden Menschen abdecken kann, die ganz legal und höchstens steueroptimiert ihre Rücklagen bombensicher deponieren und für die nächsten Generationen aufbewahren möchten.

Dafür bräuchte es eigentlich ganz wenig. Vor allem Rechtssicherheit, Vertrauen in die Seriosität derjenigen, die beispielsweise Stiftungsvermögen zu treuen Händen verwalten – und eine unabhängige Justiz, die in den Fällen, wo es halt auch in Liechtenstein menschelt, dafür sorgen, dass Treu und Glauben, Anstand und Gesetzestreue wieder hergestellt werden.

Dass mal gelegentlich ein solcher Verwalter über die Stränge schlägt, ins Kässeli greift, sich exorbitante Honorare gönnt, versucht, den Stifter oder die von dem vorgesehenen Begünstigten rauszuboxen, das ist halt menschlich. Gier frisst Hirn, das gilt auch für Liechtensteiner Untreuhänder.

Wer ein paar Dutzend Millionen schaukeln soll, dabei aber nur ein paar Zehntausend verdient, der hat halt manchmal den Eindruck, er sitze hier am Katzentisch, während die gebratenen Wachteln verführerisch duftend an ihm vorbeigetragen werden. Und dann  kommt er halt auf die eine oder andere krumme Idee.

All das wäre kein Problem.

Wenn der meist ausländische Stifter (oder Begünstigte oder Stiftungsrat) sicher wäre, dass solchem garstigen Tun vor den Schranken des Gerichts Einhalt geboten wird. Dass Übergriffe mit einem kräftigen Schlag auf die Finger beantwortet werden. Dass kühne Verschleierungskonstruktionen schnell durchschaut und als illegal aus dm Recht gewiesen werden. Dass strafbare Handlungen mit der ganzen Härte des Gesetzes beantwortet werden. Dass in einem Wort Exempel statuiert werden, um allen anderen Menschen, die auf den Rechtsstaat Liechtenstein vertrauen, zu zeigen, dass sie sich von Berichten über skandalöses Verhalten einzelner Untreuhänder nicht verunsichern lassen sollten.

Verbrechen lohnen sich nicht, das sollte die klare Botschaft der Liechtensteiner Justiz sein. Vor uns ist jeder gleich, sollte die klare Botschaft sein. Wir verfolgen schnell und konsequent, wir machen erlittenes Unrecht wieder gut, sollte die Botschaft sein.

Bei uns gibt es nur eine einzige Person, die überhalb und ausserhalb des Gesetzes steht: der Fürscht. Das ist zwar eine merkwürdige Botschaft, aber wohlan, macht halt den Charme des Fürstentums aus. Und ein vertrauensselige Anleger will ja auch nicht den Fürsten beleidigen, was auch streng geahndet würde.

Aber der Anleger will dann schon, dass er im Falle eines Rechtsstreits mit einem Liechtensteiner Treuhänder so behandelt wird wie der Treuhänder auch. Er will nicht, dass dessen Ansinnen innert weniger Wochen positiv beschieden wird, während sein genau gleichlautenden Ansinnen auch nach fast zweieinhalb Jahren immer noch nicht entschieden ist.

Er will auch nicht zusehen müssen, wie ein Gericht die Groteske zulässt, dass ein cleverer Anwalt routiniert vor fast jedem Gerichtstermin noch vielseitige Eilanträge oder Dokumentenstapel einreicht. Und zwar am liebsten am Vorabend. Solcher Unfug und auch anderer sollte sofort unterbunden werden. In einem Rechtsstaat.

Es sollte auch nicht sein, dass sich Treuhänder teilweise über viele Jahre hinweg eine goldene Nase nach der anderen an einer Stiftung verdienen können, weil sie sich jeglicher Aufsicht entledigt haben und niemandem Rechenschaft schuldig sind, welche grösseren Scheiben vom Vermögen sie sich jeden Monat abschneiden, monatelang, jahrelang.

All das sollte es nicht geben, und es wäre kinderleicht abzustellen. In keinem anderen Rechtsstaat leichter als in Liechtenstein. Denn hier herrscht der Fürst noch absolutistisch, ernennt die Richter, kann Regierung und Parlament zum Teufel jagen, wenn diese drei Gewalten nicht auf der Höhe ihrer Aufgaben sind.

Da bleibt nur eine kinderleicht zu beantwortende Frage: wieso tut er es dann nicht?

25. April 2024/12 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/04/Bildschirmfoto-2024-04-25-um-20.33.53.png 439 839 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-04-25 20:34:382024-04-26 17:28:07Gier frisst Hirn

Mehr Bad News für Liechtenstein

Allgemein

Die NZZ öffnet ihre Spalten einem Stiftungs-Befürworter.

Das nennt man eine konzertierte Aktion. Gerade ist FDP-Präsident Thierry Burkart mit seiner Motion im Parlament durchgekommen, dass es in der Schweiz wieder möglich sein soll, Familienstiftungen zu errichten.

Der Bundesrat ist verpflichtet, einen entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Ein schwerer Angriff auf das Stiftungsparadies Liechtenstein, in das viele Schweizer bislang ausgewichen sind. Allerdings werden sie zunehmend vom übergriffigen Verhalten Liechtensteiner Untreuhänder verunsichert.

Die greifen immer ungenierter in Kässeli, die nicht ihnen gehören – und die fürstliche Justiz schaut weg.

Nun kommt schon der nächste Schlag. In der NZZ führt Thomas Sprecher, ein Anwalt und Mitglied der «Arbeitsgruppe zur Förderung des Stiftungsstandorts Zürich», weitere Argumente zur Steigerung der Attraktivität an.

Ein weiterer Stolperstein für Stiftungen in der Wirtschaftsmonopole Zürich war die Auffassung der Steuerbehörde, dass bei steuerbefreiten, gemeinnützigen Stiftungen die Tätigkeit als Stiftungsrat nur ehrenamtlich, also gratis stattfinden dürfe. Nun frohlockt Sprecher: Was bleibt zu tun? Zum einen haben die Stiftungsaufsichten eine Praxis zur Feststellung der Angemessenheit von Stiftungsratsentschädigungen zu entwickeln.

Diverse Hürden wurden in letzter Zeit weggeräumt. Ds betrifft eine angemessene Bezahlung professioneller Stiftungsräte, womit allerdings nicht das Liechtensteiner Selbstbedienungsmodell gemeint ist. Fördermodelle, Impact-Investments, auch im Ausland: alles ist inzwischen möglich.

Sprecher fasst die Neuerungen zusammen: Der Stiftungsstandort Zürich, und über ihn hinaus der Stiftungsstandort Schweiz, wird durch sie stark profitieren.

Dabei spricht er wohlgemerkt nur von steuerbefreiten, gemeinnützigen Stiftungen. Einen richtigen Schub wird die neuerliche Möglichkeit geben, auch Familienstiftungen in der Schweiz zu gründen.

Ist das wieder gesetzlich geregelt, gibt es eigentlich keinen Grund mehr, für die Gründung einer Stiftung nach Liechtenstein auszuweichen. Aber viele Gründe dagegen. Denn völlig unabhängig davon, welchen Zweck eine Stiftung verfolgt, ob sie gemeinnützig ist oder nicht, ob in ihr ein opulentes Vermögen steckt oder ein kleinerer Betrag: es gibt ein Fundament für alle diese Formen, das für den Stifter von entscheidender Wichtigkeit ist.

Das Fundament heisst Rechtssicherheit. Rechtsstaatlichkeit.

Das bedeutet, dass es immer im Leben unvorhersehbare Konflikte geben kann. Eine Stiftungsurkunde mag noch so genau formuliert worden sein, die Aufgaben des Stiftungsrats noch so präzise festgelegt, der Kreis der Begünstigten noch so akkurat definiert: verschiedene Meinungen kann es immer geben.

Für solche Fälle ist es unabdingbar, dass alle Beteiligten, vor allem natürlich der Stifter und die Begünstigten, sicher sein können, dass solche Auseinandersetzungen halt notfalls vor Gericht geregelt werden. Unter Anwendung gültiger Gesetze, nach Treu und Glauben und innert nützlicher Frist. Von unparteiischen Richtern, denen es einzig darum geht, das Gesetz so auszulegen, wie es sich gehört.

Daran gibt es aber in Liechtenstein gelinde Zweifel. Nein, zunehmende Zweifel. berechtigte Zweifel. Ein als Stiftungsrat überbordender Liechtensteiner Treuhänder ist das eine. Der Schutz, den er vor Liechtensteiner Gerichten geniesst, ist das andere, Beunruhigende.

Dass hier skandalöse Urteile gefällt werden, ist das eine. Dass es Jahre dauern kann, das andere. Dass diese Urteile durch alle Instanzen hindurch geschützt werden, ist ebenfalls beunruhigend.

Bislang fehlte für das nähere Ausland die Alternative zu Liechtenstein. Das ändert sich zurzeit. Bislang ist es dem Fürstenhaus immer gelungen, sogar cleverer als die Schweiz auf neue Herausforderungen zu reagieren. Stichwort Steuerstreit, Stichwort Automatischer Informationsaustausch, Stichwort Versicherungs-Wrapper.

Ob ihm das auch diesmal gelingt, wo in der Schweiz eine ernstzunehmende Konkurrenz heranwächst? Auf jeden Fall wird die Reaktion des Fürstenhauses entscheidend für die finanzielle Zukunft des Ländles sein.

1. März 2024/7 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/03/Bildschirmfoto-2024-03-01-um-11.55.51.png 677 1021 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-03-01 11:57:482024-03-02 12:04:14Mehr Bad News für Liechtenstein

Schöner Schein

Allgemein

Wenn’s um Scheine geht, hilft der Schein.

«Als Monarchie in den Alpen, kommt Liechtenstein eine besondere Stellung zu. «Einfach fürstlich» ist nicht nur Reisegrund Nummer eins, sondern gleichzeitig auch ein Qualitätsversprechen.»

So salbadert Liechtenstein selbst auf seiner Webseite. Alles ist super im Ländle, Natur, Kultur, das Fürstenhaus selbstverständlich, die Demokratie, und auch das hier: «Der Liechtensteiner Finanzplatz denkt in Generationen. Der Fokus auf Langfristigkeit, Qualität und Stabilität ist ebenso wichtig, wie die Orientierung an den neuesten Trends.» Eine «neue Studie» verkündet: «Die Möglichkeiten, eine Stiftung nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten, sind fast so vielfältig wie die Gründe, die zu ihrer Errichtung führen.»

Besonders wichtig sei dabei, so seien sich Experten aus aller Herren Länder einig: «Stabilität und Rechtssicherheit stehen im Vordergrund.» Natürlich ist es jedem Unternehmen, und Liechtenstein ist nichts anderes, unbenommen, für sich selbst die Werbetrommel zu rühren.

Allerdings sollten die Werbesprüche wenigstens entfernt im Streubereich der Wahrheit und der Wirklichkeit liegen.

Qualitätsversprechen? Immer wieder poppen im Finanzsektor Skandale auf. Banken müssen geschlossen werden oder machen mit abenteuerlichen Geschäften unrühmlich von sich reden. Man denke hier in Generationen? Leider nein, zumindest die Untreuhänder denken an sich selbst zuerst und möchten gerne zu Lebzeiten in Saus und Braus leben.

Man könne eine Stiftung nach den eigenen Vorstellungen gestalten? Auch das ist eine unfromme Lüge. Diese Gestaltungsmöglichkeit wird schwer eingeschränkt durch die Tatsache, dass in jeder solchen Stiftung obligatorisch ein Liechtensteiner Treuhänder Einsitz nehmen muss. Es ist denkbar, dass der tatsächlich im Sinne des Stiftungszwecks handelt. Kann passieren. Aber nicht allzu selten handelt er im Sinne des eigenen Portemonnaies. Verständlich; wenn in der Stiftung einige Millionen liegen und der arme Stiftungsrat sich nur ein paar tausend Gebühren abgreifen kann, ist das natürlich unfair.

Und Stabilität und Rechtssicherheit? Wir zitieren:  «Fürst und Volk üben gemeinsam die Staatsgewalt aus.» Das sieht dann so aus, dass wenn das Volk die Staatsgewalt so ausüben will, wie es dem Fürsten nicht passt, er damit droht, nach Wien ins Exil abzuschwirren.

Ach, und die Rechtssicherheit. Da sind sich Experten aus aller Herren Länder einig: in Liechtenstein hat der fremde Stifter oder Begünstigte vor Gericht keine Chance, sich gegen einen Amok laufenden Untreuhänder durchzusetzen. Der dekantiert, greift ab, bereichert sich, schanzt sich ungeheuerliche Entschädigungen zu? Na und, sagen die Gerichte. Und schicken den Betrogenen die Gerichtsleiter rauf und runter. Rauf und runter, bis dem die Geduld oder das Geld (oder beides) ausgehen.

Nur in ganz üblen Einzelfällen, wenn ein Untreuhänder wirklich so unappetitlich und nicht abdeckbar ins Kässeli gegriffen hat, muss das Fürstliche Gericht mit schweren Seufzern und Bedauern mal ein Urteil zuungunsten den Untreuhänders fällen. Das kommt zwar nicht so selten vor, weil die Burschen immer frecher werden. Aber viel häufiger ist der Fall, dass solche Prozesse Jahre dauern und nie zu einem Ende kommen. Oder zugunsten des Untreuhänders ausgehen.

 

5. Februar 2024/0 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/02/Bildschirmfoto-2024-02-05-um-13.48.08.png 707 687 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-02-05 13:50:502024-02-06 07:53:10Schöner Schein

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