Gerichte schützen das Recht und den Einzelnen. Ausser in Liechtenstein.
Erst wenn etwas fehlt, bemerkt man schmerzlich, was man daran hat. In Mitteleuropa ist sich der Staatsbürger sicher, dass er in Rechtsststaaten lebt. Das bedeutet, dass er eine grosse, unabhängige Hilfe an seiner Seite weiss, wenn ihm Unrecht geschieht.
Dann kann er nämlich das Gericht anrufen. Natürlich muss es nicht automatisch so sein, dass er dann Recht bekommt. Es gibt auch einige weitere Hürden; wer mehr Geld hat, kann sich einen besseren Rechtsanwalt leisten. Durch die Einführung des Kostenvorschusses bei Zivilklagen braucht es auch hier Geld.
Aber jeder kann gratis und franko eine Strafanzeige stellen, wenn er der Auffassung ist, dass eine strafbare Handlung begangen wurde. Dann wird die Polizei diese Strafanzeige aufnehmen und an die Untersuchungsbehörden weiterleiten. Dort wird sich ein Staatsanwalt der Sache annehmen und den Vorwurf überprüfen. Sollte der Staatsanwalt zur Auffassung gelangen, dass hier tatsächlich ein Verbrechen vorliegt, dann wird er vor Gericht Anklage erheben.
Das muss man hier so langsam und ausführlich erklären, weil das in Liechtenstein nicht existiert. Oder zumindest nur von Fall zu Fall.
Wendet sich hier zum Beispiel jemand mit einem Vorwurf gegen einen Liechtensteiner Untreuhänder an die Polizei und die Staatsanwaltschaft, wird ihm eigentlich routinemässig beschieden: mangelnder Anfangsverdacht, Nichtanhandnahme, es wird keine Strafuntersuchung durchgeführt. Geschweige denn Anklage erhoben.
Wenn zum Beispiel eine Liechtensteiner Bank unter Bruch des Bankgeheimnisses und einiger weiterer Gesetze höchstpersönliche Kundendaten in einem Prozess der gegnerischen Partei zur Verfügung stellt, dann kann der Betroffene selbstverständlich Anzeige erstatten. Das ist sein gutes Recht.
Es ist dann das schlechte Recht Liechtensteins, dass diese Anzeige so lange wir möglich ignoriert wird. Um dann nach insistierender Nachfrage hohnlächelnd abgeschmettert zu werden.
Wenn zum Beispiel ein Zivilverfahren stattfindet, gibt es in zivilisierten Rechtsstaaten ein Beschleunigungsgebot. Das bedeutet, dass die Justiz sich nicht Jahre Zeit nehmen darf, um zu einem Urteil oder auch nur einem Zwischenentscheid zu kommen.
In Liechtenstein gelten da aber zwei Zeitzonen. Die eine gilt für Liechtensteiner Rechtsanwälte und Untreuhänder. Beantragen die etwas, wird in Windeseile – und natürlich in ihrem Sinn – entschieden. Wagt es aber ein Ortsfremder, sein Recht einzufordern, weil er zum Beispiel von Liechtensteiner Untreuhändern über den Tisch gezogen wurde, dann gilt plötzlich eine andere Zeitzone. Dann lässt sich das Gericht Zeit. Viel Zeit. Monatelang Zeit. Jahrelang Zeit.
Das Problem dabei ist: ohne Rechtsstaat gibt es keine Rechtssicherheit. Ohne Rechtssicherheit gibt es kein Vertrauen. Ohne Vertrauen funktioniert vor allem ein Finanzplatz nicht.
Da hat Liechtenstein gerade einen ganzen Haufen Probleme. Fehlende Rechtssicherheit. Ungestraftes Abzocken durch Untreuhänder. Missachtung von US-Sanktionen. Stänkern gegen die Sanktionsliste der USA. Beihilfe zu ihrer Umgehung.
Das kann nicht gutgehen. Das wird nicht gutgehen.

