Geldgier, umgesetzt mit kriminellen Mitteln. Das ist ein Zacken in der Krone Liechtensteins.
Im ersten Teil hat untreuhaender.li die Bestandteile des Reputationsmanagements von Liechtenstein dargelegt. ein Konglomerat von verschiedenen, aufeinander abgestimmten Massnahmen. Sie haben den einzigen Sinn und Zweck, den schönen Schein eines demokratischen Rechtsstaats aufrecht zu erhalten, über dem ein wohlwollender Fürscht thront und in dem alles mit rechten Dingen zugeht.
Von ein paar bedauerlichen Ausnahmen abgesehen. So die offizielle Mär.
Natürlich gibt es eine Mehrheit von wacker arbeitenden Liechtensteinern, die im Schweisse des Angesichts ihr Einkommen verdienen. Es gibt auch Treuhänder, die diesen Namen verdienen.
Aber dann gibt es auch Untreuhänder, die aus reiner Geldgier Methoden entwickelt haben, wie sie sich in den Besitz von Stiftungen bringen können, die sie eigentlich nur zu treuen Händen als Stiftungsrat verwalten sollten. Denn viele Stiftungsgründer und Begünstigte wissen nicht, dass sie mit dem obligatorischen Einsitz eines Liechtensteiner Treuhänders in diesen Rat bereits das trojanische Pferd in den eigenen Reihen haben.
Die kriminelle Energie, die hier angewendet wird, hat sich deutlich verstärkt, seit das Stiftungsmodell Schwarzgeldbunker sehr zum Unwillen von Fürscht und Treuhänderzunft geschleift wurde und zusammengebrochen ist.
Ganz grob kann man da einige Vorgehensweisen unterscheiden, die immer wieder gerne angewendet werden.
- Die Auskunftsverweigerung. Häufig ist es so, dass ein Stifter mit der Errichtung dieses Gefäßes seinen Nachlass regeln möchte und dafür sorgen, dass sein Vermögen in einer von ihm gewünschten Art verteilt wird. Das hat aber zur Voraussetzung, dass er selbst eben nicht mehr Zugriffsrechte auf das Vermögen der Stiftung hat. Er wähnt sich aber in der Illusion, dass der Stiftungsrat auch nach dem Ableben des Stifters in seinem Sinne handeln wird. Tut der aber nicht immer. Klopfen allfällige Erben bei ihm an, bescheidet er denen, dass er, leider, leider, aus Gründen des Anwaltsgeheimnisses zu keinerlei Auskünften über die Stiftung in der Lage sei. Inhalt, Verwendung, Ausschüttungen? So sorry, mein Beileid für Ihren Verlust, aber nun macht Euch vom Acker.
- Das Rauskübeln unangenehmer Stiftungsräte. Um solchen Diebstahl zu verhindern, sitzt immer häufiger mindestens ein Begünstigter im Stiftungsrat. Der muss also weg, damit der Untreuhänder freie Bahn hat. Also wird der «blosse Verdacht einer möglichen Interessenskollision» konstruiert, und zack, ist der Störenfried raus. Noch schöner: wehrt er sich dagegen, wird er auch noch als Begünstigter abgesägt, he, he. Der Untreuhänder hat freie Bahn.
- Das Totstellen. Im Prinzip ist der Untreuhänder auskunfts- und rechenschaftspflichtig. In der Praxis kann er sich einfach totstellen. Anfragen nicht beantworten, Auskunftsbegehren ins Leere laufen lassen. Sollte ein aufgebrachter Begünstigter versuchen, ihn in seiner Kanzlei aufzusuchen, wird flugs ein fürstlicher Gendarm aufgeboten, der den Eindringling des Büros verweist. Auf diese Art können viele Jahre ins Land gehen.
- Das berühmte Dekantieren. Eigentlich die einfachste Methode des Treuhänders. Kraft seiner Prokura giesst er einfach den Inhalt der von ihm verwalteten Stiftung in ein neues Gefäss, zu dem nur er Zugang hat. Wird nachgefragt, wohin denn plötzlich das ganze Vermögen verschwunden ist, verweist er auf sein Anwaltsgeheimnis, das ihm leider, leider jede Auskunft verbiete.
- Das Abkassieren. Im Vergleich zu den anderen Methoden der kriminellen Selbstbereicherung ist das fast harmlos. Der Untreuhänder stellt für seine Tätigkeit exorbitante Rechnungen. Sitzungen, Prüfungen, vertiefte Prüfungen, Besprechungen, allgemeine Verwaltungsarbeiten, Kontrolle der Bankauszüge, da können sich locker Hunderte, wenn nicht tausende von Stunden zusammenläppern. Und das bei einem Ansatz von mindestens 600 Franken, gerne auch mehr. Wobei auch eine Sekretärin oder andere Handlanger mit fürstlichen Gehältern auftauchen. Wozu ist man ein Fürstentum nicht wahr. Widerspruch, Reklamationen? Also bitte, wer wagt es, eine solche seriöse Aufstellung von Leistungen zu bezweifeln?
Ein solches kriminelles Verhalten ist auf Dauer nur möglich, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind. Zum einen werden die Untreuhänder von Liechtensteiner Banken unterstützt und gedeckt. Auch die verweigern Auskünfte und stellen sich stur, wenn bestohlene Begünstigte oder Stifter sich bei ihnen melden. Denn schliesslich verdienen sie hübsch an den erklecklichen Vermögen, die Untreuhänder bei ihnen deponieren. Da wäscht dann eine Hand die andere.
Zum anderen spielt die Fürstenjustiz eine wesentliche Rolle bei dieser kriminellen Veranstaltung. Denn in einem Rechtsstaat wäre es ja nicht möglich, dass ständig solche Raubzüge stattfinden können. Aber sowohl das Straf- wie auch die Zivilgerichte verfallen in Schneckentempo, wenn es um die Behandlung eines Falles geht, in den ein Liechtensteiner Untreuhänder verwickelt ist. Die Staatsanwaltschaft erspart schon mal jede Menge unnötige Prozesse, indem sie meistens keinen Anfangsverdacht erkennen kann, wenn es gegen einen Untreuhänder geht.
Findet dennoch ein Prozess statt und richtet der sich gegen die Geldgier eines Unterhänders, dann kann er ohne weiteres Jahre, manchmal sogar Jahrzehnte dauern – ohne zu einem rechtsgültigen Urteil zu gelangen. Geht es aber gegen einen aufmüpfig gewordenen Begünstigten oder Stifter, dann verwandelt sich die Schnecke in eine Gazelle und kommt in Windeseile zu einem – natürlich negativen – Urteil.
Hinter dem schönen Schein ist das die traurige Wirklichkeit. Was für riesige, übelreichende, hässliche Flecken auf der angeblich so blütenweissen Weste des Ländle.

