Treuhänder & Stiftungen Liechtenstein
  • Untreuhänder
  • Q&A
  • Dokumente
  • Kontakt
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Schlagwortarchiv für: Parteiverrat

Justiz mit Bremsklötzen

Allgemein, Fürstenjustiz, Fürstentum Liechtenstein, Stiftungen, Untreuhänder

Die liechtensteinische Justiz kann schnell sein. Man muss nur der Richtige sein. Oder der Falsche.

Sieben Wochen. So lange brauchte das Fürstliche Landgericht 2021, um einen ausländischen Stiftungsrat abzusetzen. Nicht etwa, weil ihm eine Straftat nachgewiesen worden wäre. Nicht einmal eine Pflichtverletzung war nötig. Es genügte der berühmt-berüchtigte

«blosse äussere Anschein einer möglichen Interessenkollision».

Das Obergericht bestätigte die Abberufung noch im selben Jahr. Die entsprechende Rechtsprechung ist dokumentiert; auch Fachpublikationen haben sich mit diesem bemerkenswert niedrigen Eingriffsschwellenwert beschäftigt.

Wenn Liechtensteins Justiz will, kann sie also sprinten.

Nun zum Gegenexperiment: Man drehe die Rollen um.

Ende 2021 wurde beim gleichen Fürstlichen Landgericht die Abberufung zweier liechtensteinischer Treuhänder beantragt. Nun ging es plötzlich nicht mehr um sieben Wochen. Das Verfahren schleppte sich über Jahre. Der Antragsteller veröffentlichte den Abberufungsantrag und die darin erhobenen Vorwürfe; über den Fall wurde wiederholt berichtet.

Bis heute ist noch kein rechtsgültiges Urteil ergangen.

Das ist der faszinierende Teil der liechtensteinischen Relativitätstheorie: Die Zeit vergeht offenbar unterschiedlich, je nachdem, auf welcher Seite des Richtertisches ein Treuhänder sitzt.

Irgendwann wird aus dem Zufall ein erklärungsbedürftiges Muster.

Dass Wirtschaftsstrafverfahren in Liechtenstein sehr lange dauern können, ist jedenfalls keine Erfindung bösartiger Kritiker. Gegen einen Vaduzer Rechtsanwalt und Geschäftsführer einer Treuhandgesellschaft wurde seit 2020 ermittelt. Erst 2025 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen des Verdachts unter anderem auf Untreue, Veruntreuung und Geldwäscherei. Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe.

Mehr als fünf Jahre bis zur Anklage.

Dabei beschreibt die Staatsanwaltschaft ihre Aufgabe selbst erfrischend eindeutig: Im Rahmen des Legalitätsprinzips prüfe sie alle Anzeigen wegen Offizialdelikten und leite bei genügenden Gründen ein Verfahren ein. Bei Offizialdelikten sei sie zur Prüfung beziehungsweise Verfolgung verpflichtet.

Zwischen diesem Anspruch und der erlebten Geschwindigkeit kann allerdings ein bemerkenswert grosses Fürstentum liegen.

Das Problem ist nicht, dass jedes Verfahren gleich lange dauern müsste. Das wäre Unsinn. Das Problem beginnt dort, wo der Eindruck entsteht: Geht es darum, einen ausländischen Stiftungsrat aus dem Weg zu räumen, entdeckt die Justiz den Turbolader. Geht es gegen einheimische Treuhänder oder Anwälte, wird aus dem Porsche plötzlich ein Ochsenkarren.

Und genau dieser Eindruck ist für einen Finanzplatz Gift.

Denn Liechtenstein verkauft nicht nur Stiftungen, Trusts und Vermögensverwaltung. Es verkauft vor allem eines: Rechtssicherheit. Aber in Liechtenstein herrscht zumindest Rechtsunsicherheit. Wenn nicht Rechtlosigkeit.

Dazu gehört eine Justiz, bei der es keine Rolle spielen darf, ob vor ihr ein ausländischer Begünstigter oder ein bestens vernetzter einheimischer Treuhänder steht.

Handelt es sich gar um den stellvertretenden Regierungschef, der als Anwalt nachgewiesenermassen Parteiverrat begangen hat, wird’s noch skandalöser. Der Fall ist dokumentiert; der Anwalt hat eine gültige Vereinbarung mit einem Mandanten geschlossen, der ihn sogar im Voraus ein Honorar entrichtete. Später vertritt der Anwalt die inzwischen von Untreuhändern gekaperte Stiftung – gegen seinen eigenen Mandanten.

Die Staatsanwaltschaft geruhte nicht einmal, auf eine Strafanzeige zu regieren, ebenso wenig wie die Anwaltskammer, die in diesem Verhalten, das überall ausserhalb des Fürstentums zum Verlust der Zulassung als Anwalt führen würde, offensichtlich kein Problem sehen.

Noch wilder wird es im Fall der rund 800 herrenlosen Zombie Trusts. Seit mehr als zwei Jahren warten deren Besitzer darauf, wieder Zugang zu ihren Vermögenswerten zu bekommen. Bislang vergeblich. Auch im Fall der gestohlenen Kronjuwelen, 31’000 streng geheime Datensätze, ruht die fürstliche Strafverfolgung.

Justitia trägt eigentlich eine Augenbinde.

In Liechtenstein ist es so: sie hebt sie kurz an, schaut nach, wer vor ihr steht – und entscheidet dann, ob sie zur Stoppuhr oder zum Kalender greift.

21. September 2026/53 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/09/Bildschirmfoto-2026-09-20-um-15.22.26.png 549 1337 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-09-21 07:00:492026-09-20 15:46:45Justiz mit Bremsklötzen

Was für ein Skandal

Allgemein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale

Der Finanz- und Enthüllungsblog Inside Paradeplatz schlägt zu.

Die News ist ungeheuerlich:

«Anwalt Christoph Büchel wegen mutmasslichen Parteiverrats angezeigt. Soeben stellvertretender Regierungschef im Ländle geworden.»

Die Story:

«Im Fürstentum herrscht der Fürst – und gelten andere Sitten.

Rechtsanwalt Büchel ist ein viel beschäftigter Mann. Er schloss mit K.* (*Name der Redaktion bekannt) einen Vertrag über eine „Mandatsübernahme und Honorarvereinbarung“ ab, der dieser Redaktion vorliegt.

Er kassierte einen Vorschuss von 10’000 Franken – und blieb untätig. Etwas später übernahm er das Mandat in einem Streitfall gegen K. Wo er die Gegenseite vertritt.

In diesem Gerichtsfall, der in der untersten Instanz fast vier Jahre hängig war, wehrte sich K. dagegen, dass er von zwei Liechtensteiner Treuhändern sowohl als Stiftungsrat wie auch als Begünstigter aus seiner Stiftung gekübelt wurde.

Wegen des „blossen Anscheins einer möglichen Interessenskollision“. Ausserhalb von Liechtenstein versteht kein Jurist, was damit gemeint sein könnte.

Inzwischen hat das Landgericht Vaduz sein Urteil gefällt. Die Anträge von K., die beiden Treuhänder abzusetzen, wurden abgeschmettert.

Ob es sich bei Büchels Verhalten, auf beiden Schultern zu tragen, nicht um mehr als einen „blossen Anschein einer Interessenskollision“ handelt?

In diesem Rechtsstreit kassiert Büchel sein üppiges Honorar, das er sich unter anderem mit hundertseitigen Eingaben und Rechtsschriften verdient, von den Geldern der Stiftung.

Dennoch konnte er das dritthöchste Amt im Staate erlangen. Denn über allem thront der absolutistisch regierende Fürst, beziehungsweise sein Stellvertreter Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein.

Dann kommt die Regierungschefin Brigitte Haas – dann folgt Büchel.

Das Fürstliche Obergericht und die Liechtensteinische Rechtsanwaltskammer geruhten nicht, auf eine Disziplinarbeschwerde gegen Büchel zu reagieren.»

In jedem zivilisierten Land der Welt wäre ein Anwalt, der offenkundig und nachweislich Parteiverrat begeht, sein Anwaltspatent los. Und zwar ruckzuck.

In Liechtenstein wird er zum stellvertretenden Regierungschef ernannt. Und die zuständigen Behörden sehen keinerlei Anlass, tätig zu werden.

Warum auch. Ist doch verständlich, dass Anwalt Büchel mit diesen 10’000 Franken Vorschuss nicht lange über die Runden kam. Schliesslich hat er auch geschäftliche Unkosten, nachdem er umfirmiert hat.

Alleine mit seinen Rechtsschriften in diesem Rechtsstreit plus Gefolge verdient sich Büchel mehrere goldene Nasen. So kann man natürlich wohlgemut in die Zukunft starten.

In der sicheren Gewissheit, dass ihn die Fürstenjustiz weiterhin schalten und walten lässt. Denn wer will sich schon an einem so hohen Amtsträger vergreifen …

3. Dezember 2025/44 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/12/Bildschirmfoto-2025-12-01-um-18.47.29.png 870 1636 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-12-03 06:40:592025-12-01 23:16:01Was für ein Skandal

Anwalt für alle Seiten

Allgemein

Dunkel sind die Wege der Rechtssprechung im Ländle.

Parteiverrat ist kein Kavaliersdelikt. Den begeht ein Anwalt dann, wenn er auf beiden Schultern trägt. Also sowohl als bezahlter Beauftragter eines Mandanten handelt – wie auch gleichzeitig für die Gegenseite tätig ist.

Im engmaschig verschlauften und vernetzten und verschwägerten Liechtenstein kann das schnell einmal passieren. Denn die Liste der Anwälte im Ländle ist zwar nicht kurz, aber dennoch überschaubar. Es sind rund 200. Schon alleine die rund 8000 Stiftungen geben ja juristisch einiges zu tun, da immer wieder Untreuhänder übergriffig werden und auf die eine oder andere Art in die Geldtöpfe der ihnen zu treuen Händen überlassenen Vermögen greifen.

Da kann es schnell einmal passieren, dass ein Anwalt, der seine Dienste gegen Bezahlung einem Stiftungsrat anbietet, handkehrum einen Untreuhänder gegen eben diesen Stiftungsrat vertritt.

Natürlich ohne rot zu werden, denn solche Regungen sind Liechtensteiner Anwälten im Allgemeinen fremd. Löbliche Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel.

Nun ist Unrecht tun in Liechtenstein die einfache Sache. Sich gegen Unrecht wehren oder Recht bekommen wollen, das ist entschieden schwieriger.

Denn natürlich sind auch die Rechtsorgane ganz allgemein verwandt, verschwägert und verschlauft. Wer will denn schon aus der Reihe tanzen im Reigen der Fürstenknechte. Ein abservierter Stifter, eine dekantierte Stiftung, ein geprellter Begünstigter, ein Untreuhänder, der sich ohne grossen Aufwand mit Honoraren gütlich tut, die Taschen füllt, dass er nicht mehr geradeaus laufen kann – unschön, aber doch kein Anlass zur Aufregung.

Ein Anwalt, der seine Dienste meistbietend anbietet, was soll daran schlecht sein? Ein Anwalt, der eigentlich einen Mandanten hat, aber es dann doch lukrativer findet, einen anderen Mandanten gegen ihn zu vertreten? Unschön, aber bitte, da kann man doch den Rechtsweg beschreiten, wenn einem das nicht passt.

Das kann man. Man kann also eine sogenannte Disziplinarbeschwerde einreichen, in der festen Gewissheit, dass ein solcher Parteiverrat in jedem Rechtsstaat mit schwersten Sanktionen geahndet würde, der Anwalt wohl sein Patent loswäre. Und zwar in kürzester Frist.

Nun sind wir hier aber in Liechtenstein. Da kann man durchaus auch eine Beschwerde einreichen.Und dann? Na nix und dann. Der Eingang der Beschwerde wird auf Anfrage bestätigt, aber weitere Auskünfte werden nicht erteilt. Akteneinsicht? Man meint, das leise Gelächter der Liechtensteiner Justiz zu hören.

Und muss der Anwalt beunruhigt sein, um seine berufliche Zukunft fürchten? Ein Liechtensteiner Anwalt? Soll wohl ein Scherz sein. Der könnte vor Gericht für beide Seiten plädieren, und niemand würde daran Anstoss nehmen …

23. Februar 2024/1 Kommentar/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/02/Bildschirmfoto-2024-02-22-um-18.16.48.png 733 1003 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-02-23 09:10:542024-02-24 13:52:08Anwalt für alle Seiten

Wer wir sind

Was wir wollen

Wie Sie helfen können

In den Medien

© Copyright - untreuhaender.li | info@untreuhaender.li | Cookie Richtlinien | Datenschutz | Impressum

Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen