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Schlagwortarchiv für: Meinungsfreiheit

Freie Meinung im Liechtenstein?

Allgemein, Fürst von Liechtenstein, Fürstentum Liechtenstein, Treuhänder, Untreuhänder

Darf man anderer Ansicht als der Fürscht sein?

Natürlich stehen in der liechtensteinischen Verfassung hochtrabende Worte, wir zitieren Artikel 40:

„Jedermann hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck oder bildliche Darstellung innerhalb der Schranken des Gesetzes und der Sittlichkeit seine Meinung frei zu äußern und seine Gedanken mitzuteilen …“

Schranken des Gesetzes, das mag wohl angehen. Aber was sind die Schranken der Sittlichkeit?

Gleich im Anschluss wird dann der Meinungsfreiheit noch ein weiterer Riegel geschoben:

«… eine Zensur darf nur öffentlichen Aufführungen und Schaustellungen gegenüber stattfinden.»

Denn es könnte ja sein, dass Fahrensleut, Schausteller, Schauspieler oder ähnliches subversives Gesocks auf die Idee kommen könnten, wie schon bei der Hochzeit des Figaro klammheimliche Kritik am Fürstenhaus zu üben. Und wo das damals geendet hat, weiss man ja.

Nun ist die Theorie das eine, die Praxis das andere.

Da kam doch ein qualifizierter Fachmann, nämlich ein Richter am Staatsgerichtshof, zur Ansicht, dass die Verfassung oberhalb der Macht des Fürschten anzusetzen sei. So ein Frechdachs aber auch.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) musste dann in einem Urteil (Fall Wille v. Liechtenstein) feststellen, dass eine staatliche Sanktionierung – hier die faktische Verweigerung einer Wiederernennung eines Richters aufgrund seiner öffentlichen Äusserungen, die den Fürsten betrafen – eine Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung darstellte.

Das musste der Fürst knirschend zur Kenntnis nehmen, stellte aber klar, dass diese Einmischung in seine Auffassung von Meinungsfreiheit eine Frechheit sei. Und abgesehen davon stehe er selbstverständlich oberhalb der Verfassung, wofür ist man sonst absolutistisch herrschender Fürst.

Nun könnte man sagen, dass es sich hier um einen bedauerlichen Einzelfall handle.

Ein weiterer «Einzelfall» ist der Versuch der fürstlichen Treuhandkammer, diesen Blog hier mundtot zu machen, indem der teuerste Medienanwalt Zürichs engagiert wurde, der eine fast 100-seitige Klageschrift verfasste, in der er nichts weniger als die sofortige Einstellung dieser Plattform forderte und natürlich Schadenersatz, Gerichtskosten und alles andere, worauf er lustig war, haben wollte.

Hat er nicht geschafft, aber ein ernsthafter Versuch war’s schon.

Mit diesen Einzelfällen verhält es sich nämlich wie mit den Einzelfällen bei den Skandalen um Liechtensteiner Treuhänder und Untreuhänder. Es sind keine Einzelfälle.

Zwar gab es in Liechtenstein schon lange nicht mehr den Begriff der Majestätsbeleidigung. Also besondere Strafnormen, die das Kritisieren der obersten Autorität speziell sanktionierten.

Wenn man hingegen in Liechtensteiner Gazetten oder Medien nach dem Begriff «Kritik am Fürsten« sucht, dann findet man – nichts.

Lobhudeleien zu Hochzeiten und landesväterlichen Auftritten gibt es zu Hauf. Eine ehrfürchtige Berichterstattung über die Thronrede, jeweils zur Eröffnung des Parlaments, wo inzwischen der herrschenden Erbprinz Alois Bescheid stösst, wo’s denn so hingehen soll, darf nie fehlen.

Aber eine Kritik an den  verbalen Auftritten mit dem Zweihänder des alten Fürsten, eine Kritik an der indolenten Haltung des Erbprinzen gegenüber all den Treuhänderskandalen, den Zombie-Trusts, der Entgegennahme von Geldern aus jeglicher Quelle – nichts, null.

Natürlich traut sich auch sonst kein Liechtensteiner, ein böses Wort über den Fürsten oder alle Autoritäten im kleinen Staat öffentlich zu verlieren.

Denn dann gilt nicht mehr: mir kann keiner, ich bin Liechtensteiner.

Dann wird der Nestbeschmutzer ausgegrenzt, geschnitten, geschäftlich ins Eck gestellt.

Wobei das Fürstenhaus wohl bedauern mag, dass der gute alte Schandpfahl inzwischen abgeschafft ist.

22. Dezember 2025/23 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/12/Bildschirmfoto-2025-12-21-um-14.54.04.png 1088 1542 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-12-22 07:12:542025-12-21 19:03:10Freie Meinung im Liechtenstein?

Worum sich die Regierung kümmern sollte

Allgemein

Ein aufmüpfiger Untertan schreibt einen Leserbrief.

Wer einen Beweis dafür braucht, dass im Fürstentum die freie Meinungsäusserung gewährleistet ist, sollte diesen Blog hier anschauen. Gut, falsches Beispiel. Obwohl hier alle Anmerkungen zum Treiben von Liechtensteiner Treuhändern, ihren Schutz durch die fürstliche Justiz und zu der unablässigen Serie von Skandalen belegt und bewiesen sind, wollte ihn die Liechtensteinische Treuhandkammer mundtot machen.

Was ihr offenbar nicht gelungen ist.

Nehmen wir ein anderes Beispiel. Im «Vaterland», der einzigen überlebenden Tageszeitung im Ländle, beschwert sich ein Bürger über die Politik; sie sei «völlig losgelöst von den Bürgern», schimpft ein Valentin Ritter aus Eschen.

Spitz merkt er an:

«Der Regierungschefkandidat der Bürgerpartei sorgt sich um die liechtensteinische Bevölkerung. Zumindest für jenen Teil, welcher wegen mutmasslicher Hilfe zur Umgehung von Russland-Sanktionen auf der OFAC-Liste steht.»

Hingegen: «Kein Wort wird über die Sorgen der Bevölkerung verloren, kein Wort zu Gesundheits­kosten, Klimakrise, Verkehrsproblem oder der Medienlandschaft. Stattdessen möchte man zur Befriedigung einzelner Treuhänder einen Streit mit den USA anzetteln. In wessen Interesse ist das? Wenn das die erste politische Forderung des Wahlkampfes ist, können wir uns auf einiges gefasst machen.»

Für die Zukunft sieht dieser Liechtensteiner eher schwarz: «Das Letzte, was wir brauchen, ist ein Finanzplatz, der uns wegen fahrlässiger Politik noch einmal um die Ohren fliegt. Wir sollten jahrelange Weissgeldstrategie nicht ins Weltall schiessen. Auch wenn es den Traum eines ehemaligen Aussenministers erfüllen würde …»

Das sind klare Worte; sie widerspiegeln wohl auch die Befürchtungen vieler Liechtensteiner Untertanen. Die mit ihrer Arbeit dazu beitragen, dass es dem Fürstentum –und der fürstlichen Familie – wunderprächtig geht.

Auf der anderen Seite haben sie bereits miterlebt, wie im Steuerstreit mit den USA (und Deutschland) das Ländle schwer unter die Räder kam; der Fürst zuerst aufmupfte und vorlaut von Methoden wie in dunkler Vergangenheit sprach. als ausgerechnet ein Angestellter seiner Fürstenbank den deutschen Fiskus mit Kontodaten von Tausenden von deutschen Schwarzgeldbunkerern versorgte.

Damit hatte die LGT, wie so manche andere Liechtensteiner Bank, wie so mancher Treuhänder, wie so mancher Vermögensverwalter, prächtige Geschäfte gemacht. Nur zähneknirschend willigte das Fürstenhaus in eine neue, sogenannte Weissgeldstrategie ein.

Das hiess im Klartext: der kleine Steuerhinterzieher mit seiner Klitsche von Stiftung wird entsorgt. Die ganz grossen Brocken werden weiterhin umsorgt. Zu denen gehört aber eine ungesunde Häufung von russischen Oligarchen, die ihre ansehnlichen Vermögen teilweise oder ganz im Ländle verstaut haben. Und meinten, dort sei ihre Kohle vor Sanktionen der USA oder der EU sicher.

Nun bekommen Liechtensteiner Politiker, Treuhänder, Anwälte und Finanzdienstleister regelmässig Dollarzeichen in die Augen, wenn es um Zahlen mit mindestens sieben oder acht Nullen geht. Was ist schon eine Witwe Bacardí mit ihrer Milliarde im Vergleich zu einigen Dutzend russischen Oligarchen mit Dutzenden von Milliarden im Ländle.

Diese fette Beute wollen sich alle Profiteure nur ungern wegnehmen lassen. Und genau deswegen macht sich der Leserbriefschreiber Ritter völlig zu recht Sorgen, ob das gutgeht.

Das Problem ist halt: die Mentalität von Untreuhändern – solange es mich nicht in den Knast bringt, mache ich’s – bringt man eben nicht so schnell weg. Vor allem, wenn die fürstliche Justiz immer wieder besänftigend sagt: macht euch keine Sorgen, wir tun euch nichts.

31. Oktober 2024/14 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/10/Bildschirmfoto-2024-10-30-um-14.02.57.png 523 814 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-10-31 06:17:042024-10-30 14:07:58Worum sich die Regierung kümmern sollte

Best of Glasl, Part II

Fürstenjustiz

Eine Rechtsschrift des teuren Medienanwalts ist immer ein Quell der Freude und des Amüsements.

Allerdings es schon verräterisch, welche Stellen RA Glasl unbedingt gelöscht haben möchte. Da fragt man sich, ob er tatsächlich auftrags der Treuhandkammer arbeitet oder ob nicht auch einzelne Mitglieder ihn brieften. Denn in der langen, geldtreibenden Liste von Einzelstellen, die – falls nicht gleich der ganze Blog verschwindet – gelöscht werden müssten, kommt auch dieser Kommentar vor:

Martin Batliner und Philipp Wanger zeigen allen anderen Treuhändern, was man in Liechtenstein als Treuhänder machen kann:

1. Man nehme sich aus der Stiftung, deren Interessen man wahren sollte, 75.000 Franken pro Monat pro Person.

2. Wenn der mithilfe des Gerichts abservierte Stiftungsrat und Begünstigte es tatsächlich wagt, mit einem Abberufungsantrag gegen sie vorzugehen,, dann entzieht man ihm eben dessen gesetzliches Informationsrecht. So ist er kalt gestellt und kann nicht mehr sehen, wie sich die beiden unkontrolliert aus der Stiftung bereichern.

3. Sollte der absolvierte Stiftungsrat und Begünstigte sich immer noch nicht zermürben lassen, dann entzieht man ihm eben dessen Begünstigung und stellt sich auf den Standpunkt, er habe mit der Stiftung nichts mehr zu tun und deswegen falle auch dessen Abberufungsantrag in sich zusammen.

Und als Kriegskasse nimmt man als Treuhänder natürlich das Stiftungsvermögen.

Wenn die beiden damit durchkommen, ohne abberufen zu werden, dann sind sie die besten und erfolgreichsten Treuhänder Liechtensteins aller Zeiten. Sich jeder etwa eine Million Franken im Jahr aus einer Stiftung nehmen und den Begünstigten kalt stellen – das ist ein Meisterwerk!

So geht Treuhänder in Liechtenstein!

Auch dieser Kommentar erzählt eine wahre und gerichtsfeste Geschichte aus dem Treiben Liechtensteiner Untreuhänder. Jede einzelne Aussage kann belegt werden. Was daran Anlass bieten soll, unter Missachtung der Meinungsfreiheit diesen Kommentar zu löschen, weiss wohl nur RA Glasl. Oder die beiden namentlich erwähnten Herren.

Vielleicht ist es auch so, dass im absolutistischen Fürstentum Liechtenstein solche frechen Aussagen nicht geduldet würden. Aber glücklicherweise unterliegt untreuhaender.li nicht der Fürstenjustiz und fürchtet sich vor dem Zorn Seiner Durchlaucht und Seiner herrschenden Durchlaucht und überhaupt aller Durchlauchtigkeiten nicht.

Dann wird’s etwas persönlich, aber auch hier kann problemlos der Wahrheitsbeweis angetreten werden, obwohl Glasl unbedingt löschen will:

«Dass in Liechtenstein Treuhänder mit Richter*innen «unter einer Decke stecken», wie in dem vorhergehenden Kommentar geschrieben wird, trifft wohl genau zu, dabei kommt es wohl auch dazu, dass uneheliche Kinder gezeugt werden,»

Sicherlich ist das im katholischen Liechtenstein mit seinem frommen Fürstenhaus eine peinliche Sache, aber das macht es ja nicht ungeschehen. Auch hier könnte man, aber untreuhaender.li ist gnädig, im wahrsten Sinne des Wortes Ross und Reiter nennen …

Wahrhaft zum Brüllen komisch ist der Antrag, im Artikel «Skandale ohne Ende» diesen Kommentar zu löschen:

 «Wenn man nach den Begriffen «Liechtenstein, Treuhänder, Skandale» sucht, gibt’s reichlich Beute bei Google. Insgesamt über 10’000 Ergebnisse werden aufgelistet, und dabei sind das nur die Resultate auf Deutsch.»

Das ist nun eine Tatsachenbehauptung, deren Wahrheitsgehalt von jedem überprüft werden kann, der Zugang zum Internet hat und diese Begriffe bei Google eingeben kann. Was offenbar weder der Treuhandkammer, noch ihrem teurer Anwalt RA Glasl möglich ist.

Ins gleiche Kapitelgehört der folgende Löschungsantrag: «Das Problem dabei: die paar Handvoll Treuhänder in Liechtenstein sorgen für eine nicht abreissende Kette von Skandalen. Grossen und kleinen, aber meistens geht es um Millionen, nicht zu selten auch um Hunderte von Millionen.»

Himmels willen, RA Glasl, um des Fürsten willen, Treuhandkammer, mit völliger Realitätsblindheit geschlagen? Gibt es denn keine Skandale im Ländle? Gibt es nicht mehr als einen? Sind sie etwa nicht manchmal klein, manchmal gross? Geht es alleine beim Bacardí-Skandal nicht um über eine Milliarde Dollar? In welcher Welt leben die denn?

Und noch ein letztes Schmankerl eines Löschungsantrags, über den ein Gericht nicht einmal lachen würde. Wohlgemerkt ein Zürcher Gericht; in Liechtenstein sähe das vielleicht anders aus. Aber RA Glasl hat halt Rechtsstand Zürich gewählt. Wohl nicht zuletzt deswegen, weil er selbst in Liechtenstein gar nicht prozessieren dürfte. Dazu bräuchte er die Unterstützung eines einheimischen Anwalts. Die bekäme er zwar, aber das könnte sein Honorar schmälern.

Der nächste, aber längst nicht letzte Knaller:

«Wohin denn das Geld verschwunden sei? Tja, sagt da der Liechtensteiner Treuhänder, dazu könne er leider, leider nichts sagen, Anwaltsgeheimnis, nicht wahr. Aber das sind ja nur die kleinen Piranhas, die in den trüben Gewässern Liechtensteins schwimmen.»

Wie lang soll hier die Zeugenliste sein, die das bestätigen?

Allerdings da geht untreuhaender.li ein wenig in sich, natürlich sind die Gewässer im Ländle blitzsauber, so wie alles dort. Aber man kann das vielleicht so retten, dass es sich doch nur um ein Sprachbild, eine Metapher handelt …

4. Oktober 2024/18 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/10/Bildschirmfoto-2024-10-01-um-13.45.16.png 514 918 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-10-04 06:32:252024-11-14 09:39:12Best of Glasl, Part II

Best of Glasl, Part I

Allgemein

Was bekommt man, wenn man sich den teuren Medienanwalt Daniel Glasl mietet?

Einerseits ein Loch im Portemonnaie. Das musste die Liechtensteinische Treuhandgesellschaft gerade schmerzlich erfahren. Sie hat nicht nur den unrühmlichen Abgang ihres Vizepräsidenten zu verdauen, während der amtierende Präsident auch so eine etwas durchwachsene Vergangenheit hat.

Aber statt sich um Reinheit und Sauberkeit in den eigenen Reihen zu kümmern, engagierte sie RA Glasl, um diesen Blog untreuhaender.li fertigzumachen. Nicht etwa mit inhaltlicher Kritik, dazu besteht kein Anlass, denn alle Tatsachenbehauptungen hier entsprechen der Wirklichkeit und Wahrheit.

Aber mit den finanziellen Folgen eines Prozesses. So reichte Glasl seine Klage beim Handelsgericht Zürich ein, nicht etwa beim Bezirksgericht. Macht die Sache schon mal teurer. Dann setzte er den Streitwert auf ungefähr 100’000 Franken fest. Von dieser Summe wird dann die Gerichtsgebühr und die Anwaltsentschädigung gerechnet.

Wobei Glasl natürlich in einer eigenen Liga kassiert.

Und schliesslich pumpte er die Klageschrift mit allen möglichen und unmöglichen Wiederholungen auf sagenhafte 74 Seiten auf. Die im Ernstfall alle hätten widerlegt werden müssen, was einen entsprechenden Verteidigungsaufwand bedingt hätte.

Aber das war dann halt alles nichts. Was bleibt, ist ein schwerer Brocken von Klageschrift mit unzähligen Beilagen. Eine bedauerliche Papierverschwendung, geradezu eine Umweltsünde. Aber immerhin, der Inhalt sorgt für Spass und Tollerei. untereuhaender.li präsentiert ein (unvollständiges) Best of, sozusagen die Hitparade hirnrissiger Anschuldigungen.

Das fängt schon mit dem Betreff an: «Persönlichkeitsschutz /UWG«. UWG ist das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, und geschützt werden soll die Persönlichkeit der Liechtensteinischen Treuhandkammer. Da erheben sich schon zwei Fragen. Hat diese Treuhandkammer überhaupt eine Persönlichkeit, ist sie also dazu legitimiert, zu klagen? Und ist sie dazu legitimiert, im Namen aller Liechtensteiner Treuhänder zu klagen? Es soll ja auch solche geben, die das bunte Treiben einiger Untreuhänder gar nicht estimieren.

Denn ist die Treuhandkammer gar nicht eine schützenswerte Rechtspersönlichkeit, dann kann sie auch nicht klagen. Womit das Wunderwerk von Glasl nicht mehr nur Papier, sondern Altpapier wäre.

Und untreuhaender.li versichert hier eidesstattlich, dass der Blog keineswegs in Wettbewerb mit der Treuhandkammer treten möchte. Weder lauter, noch unlauter. Denn so tief würden wir niemals sinken.

Das sind schon ganz am Anfang zwei Highlights in der länglichen Rechtsschrift von RA Glasl. Aber nicht die letzten.

So meckert der Anwalt gleich im ersten Beispiel, das er unbedingt gelöscht sehen möchte, an einer durch die Meinungsfreiheit völlig gedeckten Aussage herum. Bezeichnenderweise aus dem Artikel «Drohungen aus Liechtenstein: keine Kritik mehr am Fürsten!»

Lustigerweise kämpft Glasl gleich am Anfang, Hemd näher als Hose, in eigener Sache. Denn dieser Beitrag beschäftigte sich mit der ersten Drohung des Anwalts gegen diesen Blog. Der hatte nämlich in einem Schreiben verlangt, der Ausdruck «Untreuhänder» müsse weg, die Veröffentlichung der Liste aller Liechtensteiner Treuhänder unter dem Titel «Die Liste des Grauens» sei auch eine Sauerei, ausserdem müsse ihm innert vier Tagen der Autor oder die Autoren der Artikel genannt werden – sonst kracht’s. Natürlich reagierte untreuhaender.li nicht auf solche haltlosen Forderungen.

In seiner Klageschrift will Glasl einen Absatz gelöscht haben:

«Im Ländle benützen Untreuhänder ihnen anvertraute Stiftungen als Selbstbedienungsladen. Mit Hilfe der fürstlichen Justiz dekantieren sie oder kübeln störende Stiftungsräte oder Begünstigte raus, damit sie sich ungehemmt bereichern können.»

Nun ist es allerdings so, dass hierfür problemlos der Wahrheitsbeweis angetreten werden könnte; mit einem ganzen Stapel von Beispielen.

Aber nicht nur der Inhalt von Artikeln stösst Glasl sauer auf, auch Kommentare möchte er gelöscht haben. Zum Beispiel diesen hier:

«Meinen der Fürst, die Justizministerin, die Treuhandkammer, die Gerichte und die Treuhänder wirklich, man könne die ganzen Skandale herunterspielen, man glaube die Geschichte vom bedauerlichen Einzelfall noch, man merke nicht, dass es ein System ist, mit dem ausländische Stiftungsräte systematisch abserviert und Stiftungen systematisiert geplündert werden? Meinen die wirklich, man könne das alles unter den Teppich kehren? Für wie dumm soll die Öffentlichkeit denn verkauft werden? Meinen die vielleicht, man könne nicht lesen?»

Nun wird es in diesem Best of einen Moment peinlich. Denn hier muss man einem Medienanwalt erklären, was Meinungsfreiheit in Medien bedeutet. An dieser Meinung gibt es schlichtweg nichts, was bewirken könnte, dass sie gelöscht werden müsste.

Vielleicht kann man Glasl zugute halten, dass nicht er selbst diesen Kommentar löschen wollte, sondern dass er das im Auftrag der Treuhandkammer tat, die sich hier auf den Schlips getreten fühlte.

Aber peinlich ist’s für beide Beteiligte.

3. Oktober 2024/11 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/10/Bildschirmfoto-2024-10-01-um-13.03.44.png 646 918 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-10-03 09:02:142024-10-01 13:17:55Best of Glasl, Part I

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