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Schlagwortarchiv für: LLB

Wieso nicht aus fürstlicher Schatulle?

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Fürstentum Liechtenstein, Untreuhänder

In Liechtenstein fehlt’s an vielem. Auch an medialer Kontrolle.

Abgesehen davon, dass Liechtenstein die letzte absolutistische Monarchie in Kerneuropa ist, wo ein Fürst über dem Gesetz steht und alle anderen staatlichen Mächte aushebeln kann: wie steht es eigentlich mit der Kontrolle durch die Medien?

Es heisst doch, das sei die Vierte Gewalt im Staate. Eigentlich besonders wichtig, wenn die anderen drei Gewalten – Legislative, Exekutive, Judikative – notfalls vom Fürscht übersteuert werden können.

Eine solche unabhängige Kontrolle ist gerade im Ländle dringend nötig, da dort im Finanzbereich ein Skandal den anderen jagt. Bereichern sich mal nicht gerade Untreuhänder an ihnen anvertrauten Geldern, verschleppt mal die Justiz nicht Verfahren bis zum Sankt Nimmerleinstag, überbietet sich mal nicht die Staatsanwaltschaft mit Nichtanhandnahmeverfügungen – dann sorgt die Liechtensteinische Landesbank (LLB) für einen veritablen Skandal, indem sie höchstvertrauliche Kundenkorrespondenz einfach auf die freche Anfrage eines Untreuhänders diesem aushändigt.

Damit der die Dokumente in einem Prozess für sich verwenden kann. Das war dann selbst der Liechtensteiner Datenschutzbehörde zu viel; sie erteilte eine Rüge. Die Staatsanwaltschaft hingegen fand das ganz normal – keine Strafuntersuchung.

Nun könnte man meinen, dass ein solcher Skandal – eklatanter Bruch des Bankgeheimnisses und Verstoss gegen den Datenschutz – von Liechtensteiner Medien breit aufgenommen und kommentiert wird.

Nur: von welchen Medien? Das «Liechtensteiner Volksblatt» wurde im Frühjahr 2023 eingestellt, kein Geld mehr. Dem öffentlich-rechtliche Rundfunk, auch bekannt als Fürstenfunk, wurde per Ende 2025 der Stecker gezogen. Die Liechtensteiner sahen nicht ein, wieso sie das weiterhin mit 4 Millionen Franken unterstützen sollten.

Nun versucht es die Regierung mit einem Giesskannensystem. 100’000 Franken hier, 30 Prozent Lohnkostenübernahme der Mitarbeiter dort, Anschubfinanzierung bis 250’000 Franken obendrauf.

Und dann gibt es doch noch das «Vaterland» als Tageszeitung.

Aber kein Ton zum neusten Skandal im Ländle. Einfach verkniffenes Schweigen. Die älteste Bank Liechtensteins, gerade nach Deutschland expandiert, zu 51 Prozent im Besitz des Fürstentums, also faktisch eine Staatsbank, verstösst eklatant und nachgewiesen gegen fundamentale Prinzipien des Banking.

Denn ihren Slogan «LLB – ihre vertrauenswürdige Bank» kann man knicken.

Jeder, der von diesem Skandal weiss, kann das nur als Hohn empfinden. Aber wissen denn die Liechtensteiner davon? Woher auch; nicht allzu viele lesen zum Beispiel die «Welt am Sonntag». Und viel zu wenige lesen diesen Blog hier.

Erste, zweite, dritte und vierte Gewalt. So sollte es sein in einem Rechtsstaat und in einer Demokratie. In Liechtenstein gibt es nur eine entscheidende Gewalt, alles andere ist Beigemüse. Nämlich das Fürstenhaus.

Das übrigens in Geld schwimmt. Statt den Steuerzahler in die Pflicht zu nehmen, wäre es dem Fürsten – und auch dem regierenden Kronprinzen – ein Leichtes, einen millionenschweren Fonds zur Belebung der Medienlandschaft zu äufnen. Das würde man in der prinzlichen Schatulle nicht mal merken.

Abe kommt ja nicht in Frage. Sonst könnte es noch passieren, dass auch Liechtensteiner Medien über Liechtensteiner Skandale berichten. unerträgliche Vorstellung.

21. Januar 2025/19 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/01/Bildschirmfoto-2025-01-20-um-20.26.08.png 749 1295 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-01-21 07:20:582025-01-20 20:30:51Wieso nicht aus fürstlicher Schatulle?

Vertrauen als Trend?

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstentum Liechtenstein, Untreuhänder

Wer Post von der LLB kriegt, kriegt was zu lachen. Oder einen roten Kopf.

Wenn der «Group CEO» Gabriel Brenne zum Griffel greift, wird’s schräg. Denn die Liechtensteinische Landesbank hat nicht nur ein lockeres Verhältnis zum Bankkundengeheimnis oder zu Datenschutz oder zur Vertraulichkeit als Basis jeder Kundenbeziehung.

Denn Himmels willen, wenn da ein Untreuhänder mal anfragt, ob er nicht auf dem kurzen Amtsweg die gesamte strikt vertrauliche Bankkorrespondenz mit einem Kunden der LLB haben könne, da kann die Bank doch nicht nein sagen. Dass der Untreuhänder die Schreiben als Munition gegen den Bankkunden verwenden will, der ihm ungetreues Verhalten vorwirft? Na und, muss man doch menschlich verstehen, der arme Mann will sich gegen freche Übergriffe eines ehemaligen Stiftungsrats, den er höchstpersönlich ratsgekübelt hat, wehren.

Lustig dann auch, dass die LLB nicht etwa Einsicht zeigt; Fehler können doch passieren und irren ist fürstlich, äh, menschlich. Nein, als sie von der Liechtensteinischen Datenschutzbehörde befragt wird, fallen der Bank immer absurdere Ausreden ein, wieso dieser Kundenverrat gar keiner gewesen sei. Bis sie dann doch tatsächlich eine Verwarnung über die Rübe kriegt.

Also ist es gerecht zu sagen, dass die LLB Vertrauen, Kundenvertrauen, überhaupt Vertrauen im Banking als nice to have, aber keinesfalls als must have ansieht. Wird doch weitgehend überschätzt, hat man als fürstliche Landesbank nicht nötig. Vielleicht sieht die LLB etwas anderes als USP, zum Beispiel die Jahreszahl 1861 im Logo. Seitdem es die Credit Suisse gelupft hat, welche Bank im Umfeld kann denn behaupten, so alt zu sein? Könnte man meinen.

Aber die LLB ist vielleicht alt, jedoch keinesfalls weise. Denn wenn Sie Briefe verschickt, und das tut sie ja fleissig, dann hat ihr vielleicht Corporate Communication eingeblasen, dass zuoberst ein Betreff (wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 27. Februar oder so) ganz, ganz aus der Mode gekommen ist. Viel besser, dort einen Slogan zu platzieren.

Mieft, kann weg.

Wenn man schon das alte beknackte Logo durch ein neues beknacktes ersetzt hat und viel Geld für eine Imagekampagne raushaut, dann muss doch auch ein neuer Slogan her. Dafür könnte man nun eine externe Kommunikationsagentur beauftragen, aber wieso eigentlich, das geht doch auch mit Bordmitteln.

Also steht nun gross und halbfett zum Anfang jedes Schreibens:

«LLB – ihre vertrauenswürdige Bank»

untreuhaender.li hofft, dass seine Leserschaft genügend mit Taschentüchern ausgerüstet ist. Ausgerechnet die LLB, die erst wenige Tage zuvor wegen Vertrauensbruchs verwarnt wurde, wählt das als Slogan. Das ist nassforsch. Oder eher tollkühn.

Das ist etwa so, wie wenn das die Credit Suisse schreiben würde. Gut, die würde das nicht mehr schreiben.

Aber der CEO ist schon mit allen Wassern gewaschen. Er weiss, dass man bei so Sachen nicht nach hinten, sondern in die Zukunft schauen muss. Er hat wieder die «Weichen für die Zukunft» gestellt. Denn zum «ersten Mal in unserer Gesichte» sei die LLB «mit einer Zweitniederlassung in Deutschland präsent». Wozu denn das? Blöde Frage, «noch näher, noch intensiver, schneller, effizienter».

Das mag nun der eine oder andere Kunde als unverhohlene Drohung empfinden. Die der CEO wiederholt: es sei seine «Vision», dass die LLB «eine der vertrauenswürdigsten Bank der Welt» sei, dem werde er «konsequent folgen».

Nun, bis dahin scheint es aber noch ein weiter Weg zu sein. Vom Kundenverrat, dem uneinsichtigen Ableugnen, dem Kassieren einer Rüge selbst in Liechtenstein – zu vertrauenswürdig, am würdigsten und überhaupt.

Aber mit Visionen ist es halt so eine Sache. Sie sind ja nicht real …

 

20. Januar 2025/26 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/01/Bildschirmfoto-2025-01-19-um-13.11.19.png 353 763 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-01-20 06:14:192025-01-19 13:34:12Vertrauen als Trend?

Liechtensteinische Landes-Skandal-Bank

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstentum Liechtenstein, Stiftungen, Untreuhänder

Sie gehört zu 51 Prozent dem Fürstentum. Und ist zu 100 Prozent eine Schande.

Ihr Sirenengesang ist verlockend. Kommt her, Ihr Schutzsuchenden aus aller Welt, braucht ihr ein Bankkonto? Bitte sehr, bitte gleich, bitte mit fürstlicher Huld. Wollen Sie bei uns eröffnen? Oder vielleicht bei der LGT, unseren Kollegen, zu 100 Prozent im Besitz des Fürstenhauses?

Bleiben Sie bei uns; unser Angebot LLB Basic kostet schlappe 30 Euro pro Quartal. Online Banking gibt’s oben drauf, und erst noch gratis. Eintrittspreis? Ach, kaum der Rede weg, bloss ab 50’000 Franken in Wertpapieren bei uns anlegen. Dann ist ihr Geld sicher wie in einem Tresor. Rating Aa2 von Moody’s, das ist weltweit Oberliga.

Weitere Bedürfnisse? Aber hallo, kein Problem. Wie wäre es mit einer Privatvermögensstruktur? Mindestertragssteuer läppische 1800 Franken im Jahr, wer bietet das denn sonst noch? Oder vielleicht eine «Stiftung light»? Der gute alte Insurance Wrapper, der Vesicherungsmantel mit Konto und Depot.

Oh, sie haben Probleme mit Gläubigern? Können Sie vergessen, Forderungen vom Fiskus, Vollstreckungstitel aus dem Ausland? Werden im Fürstentum nicht anerkannt. Dort müsste nochmal geklagt werden. Und das ist teuer, aufwendig und nicht wirklich von Erfolg gekrönt.

Also vertrauen Sie uns. Dürfen wir noch ein paar Zahlen regnen lassen? Geschäftsvolumen mehr als 100 Milliarden Franken. Cost-Income-Ratio bei 64,3 Prozent, Tier-1-Ratio 19,8 Prozent, Über 1100 Mitarbeiter in Liechtenstein, in der Schweiz, Österreich, in den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Gut, Liechtenstein könnte die LLB genauso wenig retten wie die Schweiz ihre Monsterbank UBS. Zudem hat das Ländle nicht mal eine eigene Notenbank. Aber he, der Staat ist schuldenfrei, der Fürst schwimmt im Geld, da muss man sich auch keine Sorgen machen.

Muss man nicht?

Wie ein aktueller Fall beweist, muss man sehr. Ein skrupelloser Untreuhänder verlangt Einsicht in die strikt vertrauliche Korrespondenz der Bank mit einem ihrer Kunden. Denn er möchte sie gerne in einem Prozess verwenden, den der von ihm herausgekübelte Stiftungsrat gegen den Untreuhänder führt.

Da das ein Verstoss gegen das Datenschutzgesetz, gegen das Bankgeheimnis und überhaupt gegen das Vertrauensverhältnis Kunde – Bank ist, dazu gegen jeden Anstand, gegen Diskretion, sagt die LLB natürlich nein.

Sie sagt natürlich ja, denn he, wir sind hier in Liechtenstein. Da gilt der äussere Schein und die innere Dunkelheit, die Fassade und die wahre Fratze.

Damit sind Bank und Unterhänder restlos disqualifiziert. Nein, noch nicht. Denn tatsächlich startet die Liechtensteiner Datenschutzbehörde auf Antrag des Verratenen eine Untersuchung. Und die Bank versucht, sich mit immer absurderen Begründungen herauszuwinden, statt wenigstens einen nicht zu leugnenden Fehler zuzugeben. Aber doch nicht im Ländle.

Dann, oh Schreck, oh Graus, die Behörde verwarnt die Bank wegen dieses eklatanten Verstosses. Immerhin. Obwohl anderswo, in einer zivilisierten und rechtsstaatlichen Welt ein solcher Verstoss mindestens personelle Konsequenzen gehabt hätte. Aber doch nicht im Ländle.

Daher passiert auch dem unverschämten Untreuhänder nichts, der zur Schande seines Berufszweigs die Bank zu diesem Kundenverrat anstiftete.

Dabei handelt es sich zweifelsfrei um einen Straftatbestand. So viele belegte Indizien reichen doch locker für einen Anfangsverdacht, den die Staatsanwaltschaft braucht, um eine Strafuntersuchung zu beginnen. Aber doch nicht im Ländle, auf die Strafanzeige des Verratenen wird ohne Angabe von Gründen gar nicht erst eingetreten.

Also soll man nun wirklich sein Geld nach Liechtenstein bringen, auch nur zur LLB?

Soll das eine Frage sein?

18. Januar 2025/24 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/01/Bildschirmfoto-2025-01-17-um-22.23.41.png 753 1308 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-01-18 07:23:522025-01-17 22:29:06Liechtensteinische Landes-Skandal-Bank

Skandalbank LLB von Liechtenstein

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Stiftungen, Untreuhänder

Kundenverrat auf Bitte eines Treuhänders: schlimmer geht’s nicht.

Es hört sich an wie ein Stück aus dem Tollhaus, ist aber real: Die Liechtensteinische Landesbank (LLB) hat dem Liechtensteiner Rechtsanwalt und Treuhänder Martin Batliner auf dessen Anfrage vorsätzlich die gesamte vertrauliche, vom Bankgeheimnis und Datenschutz geschützte Korrespondenz eines Bankkunden herausgegeben. Der Bankkunde, Begünstigter einer Liechtensteinischen Stiftung, führt seit über drei Jahren vor Gericht in Liechtenstein ein Gerichtsverfahren gegen die beiden Liechtensteiner Stiftungsräte Martin Batliner und Philipp Wanger mit dem Antrag, diese als Stiftungsräte der Stiftung abzuberufen.

Die Bank wollte durch Weitergabe der Korrespondenz Batliner die Möglichkeit einräumen, die geschützte Korrespondenz daraufhin durchzusehen, ob er darin etwas finden könne, was er gegen den Bankkunden, seinen Prozessgegner, verwenden könne. Batliner legte die gesamte Korrespondenz auch in dem laufenden, öffentlichen Rechtsstreit vor. Die Bank stellte sich auf dem Standpunkt, mit der Herausgabe der vertraulichen Unterlagen weder gegen das Bankgeheimnis noch gegen den Datenschutz verstossen zu haben.

Das sieht aber die Liechtensteiner Datenschutzstelle ganz anders. Mit Verfügung von Ende Dezember 2024 verwarnt sie die Bank wegen eines eklatanten Verstosses gegen das Datenschutzgesetz. Sie fordert die LLB zudem dazu auf, «die Empfänger der rechtswidrig übermittelten personenbezogenen Daten unverzüglich zu informieren, dass diese Daten unverzüglich zu löschen sind». Zudem muss sie sich diese Löschung bestätigen lassen.

Hier stapelt sich ein Skandal auf den anderen. Der Verfügung der Datenschutzstelle des Fürstentums Liechtenstein kann man entnehmen, dass sich die Bank während des ganzen Verfahrens völlig uneinsichtig zeigte und mit immer absurderen Begründen zu erklären versuchte, wieso dieser Verstoss gegen elementare Grundregeln des Banking, der Diskretion und der Wahrung des Bankgeheimnisses keiner gewesen sei.

Den Gipfel der Unverschämtheit erklomm die Bank mit der Behauptung, diese E-Mails hätten untersucht werden müssen, «ob Verdachtsmomente im Zusammenhang mit Geldwäscherei, Vortaten oder organisierter Kriminalität vorlagen». Und dafür übergibt sie strikt vertrauliche Korrespondenz an einen Prozessgegner ihres eigenen Kunden.

Direkt ins Absurde schwenkt die Bank ab, wenn sie noch hinzufügt, der Beschwerdeführer versuche, «die Institutionen des Landes (Treuhänder, Gerichte) in ein schlechtes Licht zu rücken». Das ist entlarvend. Also ein Nestbeschmutzer, und um den zu bekämpfen, sei alles erlaubt, auch Kundenverrat.

Der nächste Skandal: Treuhänder Batliner müsste mindestens so gut wie die Bank wissen, dass er kein Recht hat, in eine solche Korrespondenz Einsicht zu verlangen. Indem er es tat – in der Hoffnung, dadurch einen Vorteil im Prozess gegen den ehemaligen Stiftungsratspräsidenten der von ihm unrechtmässig geleiteten Stiftung zu erlangen –, hat er eklatant gegen die Berufsehre seiner Zunft verstossen und müsste eigentlich sein Patent lossein. Zumindest ist er als Stiftungsrat nicht mehr tragbar. Als solcher kassiert er im Übrigen zusammen mit seinem Kumpan Wanger seit drei Jahren exorbitante Honorare in der Höhe von bis zu 75’000 Euro – im Monat.

Es wäre nicht Liechtenstein, wenn damit die Reihe der Skandale zu Ende wäre. Obwohl es sich offensichtlich um eine Straftat handelt, stellte die Liechtensteiner Staatsanwaltschaft ihre «Vorerhebungen» nach einer Strafanzeige des Geschädigten ohne Angabe von Gründen einfach ein. Business as usual dieser Staatsanwaltschaft, die man nicht einmal zum Jagen tragen kann, wenn es gegen einen Vertreter der Untreuhänderzunft oder wie hier gegen die Liechtensteinische Landesbank (LLB) geht.

Aber immerhin macht der Fall bereits Schlagzeilen. Er wird in einem grossen Artikel der Welt am Sonntag erwähnt, und auch ein Finanzblog titelt: «Big Trouble in Little Liechtenstein – Email-Affäre bei Landesbank». Der Fall biete «Stoff für einen Netflix-Film», schreibt Finanzbusiness.

Auch Finanzbusiness sind die Versuche der Bank aufgefallen, «sich aus diesem Vorgang herauszuwinden». Dagegen sagt der Beschwerdeführer, ein Schweizer Anwalt, «der ganze Fall sei symptomatisch für die engen Verflechtungen zwischen Wirtschaft und Politik in Liechtenstein».

Putzig ist die Reaktion der LLB auf eine Anfrage von Finanzbusiness. Zunächst behauptet das verräterische Geldhaus, ihm sei «keine rechtskräftige Verwarnung bekannt». Damit hat es sogar formaljuristisch recht, denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auf Nachfrage mit Angabe der Verfügungsnummer schwieg dann die Landesbank verkniffen.

Ein Kanzleipartner dieses Batliner ist Präsident des VR der Liechtensteinischen Finanzmarkaufsicht (FMA). Ein weiterer Namenspartner der gemeinsamen Kanzlei ist Mitglied der Liechtensteiner Regierung.

Offensichtlich sind aber auch die Strafverfolgungsbehörden des Ländle nicht gewillt, durchzugreifen. Vielleicht bewirken da die Anzeigen des Anwalts bei der Schweizer Finanzmarktaufsicht (Finma) sowie der BaFin in Deutschland etwas.

Denn es braucht offensichtlich internationale Anstrengungen, um diese Räuberhöhlen in Liechtenstein auszuräuchern.

15. Januar 2025/53 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/01/Bildschirmfoto-2025-01-14-um-22.02.15.png 409 717 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-01-15 05:34:162025-01-14 22:10:22Skandalbank LLB von Liechtenstein

Erweckt diese Burg Vertrauen?

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Fürstentum Liechtenstein, Skandale, Stiftungen, Treuhänder, Untreuhänder

Sie ist finster, trutzig und irgendwie aus der Zeit gefallen. Wie die Liechtensteiner Landesbank (LLB).

Das gilt auch für das Verhalten vieler Liechtensteiner Treuhänder. Sie bereichern sich aus reiner Geldgier an ihnen anvertrauten Stiftungsvermögen. Und leider sind das nicht nur einzelne schwarze Schafe, wie die Treuhandkammer mit treuem Augenaufschlag immer behauptet, sondern es ist ein systemisches Problem.

Da sie von der Fürstenjustiz oft geschützt werden, ist nicht nur das Unrechtsbewusstsein niedrig. sondern auch die Angst, erwischt und bestraft zu werden.

Solche Prozesse gegen Untreuhänder können sich schon mal in der ersten Instanz über Jahre hinstrecken. Allerdings geschieht das alles zwar im Dunkeln, aber nicht unbemerkt. So hat die Welt am Sonntag schon wieder einen Artikel veröffentlicht, der sich dem «gestörten Burgfrieden» widmet.

«Nicht alles läuft glatt», schreibt Autor Cornelius Welp vorsichtig. Denn es ist ihm offensichtlich bekannt, dass dieser Blog untreuhaender.li von der Liechtensteiner Treuhandkammer via sackteuren Zürcher Medienanwalt mit einer 74-seitigen Klageschrift zugeschüttet wurde. In der Hoffnung, ihm so das Maul stopfen zu können.

Was offensichtlich nicht gelungen ist.

Welp greift die beiden Skandale um Thomas Kindler und die Witwe Bacardí aus einer Vielzahl von Fällen heraus. Beide wurden aus ihrem eigenen Stiftungsrat gekübelt, beide mit der hinrrissigen Begründung, sie unterlägen einem «blossen Anschein einer möglichen Interessenskollision». Was das ist, weiss nur das Hirn eines Liechtensteiner Richters, sonst niemand.

Auf jeden Fall prozessieren beide (bislang erfolglos) seit Jahren gegen ihre Mit-Stiftungsräte; Liechtensteiner Treuhänder, die leider obligatorisch Einsitz in eine Stiftung nehmen müssen. Während die Prozesse laufen und laufen und kosten und kosten, bedienen sich die Stiftungsräte ungeniert mit obszönen Honoraren aus den Geldtöpfen der Stiftungen.

Aber damit nicht genug, natürlich sind auch Liechtensteiner Banken in solches Tun verwickelt. So schreibt Welp über einen Nebenschauplatz der epischen Schlachten von Kindler:

«Berater seiner Bank hatten E-Mails an die von ihm bekämpften Treuhänder herausgegeben, obwohl Kindler das zuvor ausdrücklich untersagt hatte. Deshalb verwarnte die zuständige Datenschutzstelle das Institut.»

Das muss man sich mal vorstellen. Die Liechtensteiner Landesbank (LLB) pfeift auf Datenschutz, ausdrückliche Weisungen ihres Kunden und auf das Bankgeheimnis. Und macht sich zur willigen Helfershelferin der Gegner ihres eigenen Kunden, die im Streit mit diesem gerne Einblick in einen strikt vertraulichen E-Mail-Verkehr nehmen wollten, um zu schauen, ob sich dort etwas fände, was man gegen Kindler verwenden könnte.

Ein solcher Skandal hätte ausserhalb von Liechtenstein mindestens ein Enforcement-Verfahren ausgelöst, den verantwortlichen wäre möglicherweise die Gewähr, also die Lizenz zum Banking, entzogen worden. Denn etwas Schlimmeres als Kundenverrat kann eine Bank eigentlich nicht begehen. Auf dieser Webseite kann man die gesamte verfügung einsehen.

Aber in Liechtenstein gibt es lediglich einen Klaps auf die Finger; eine Verwarnung durch die Datenschutzbehörde. Aber immerhin, selbst das hat im Ländle Seltenheitswert.

Apropos Nebenschauplatz; Welp berichtet auch, dass sich Kindler mit einer Strafanzeige herumschlagen muss, die die Stiftungstreuhänder gegen ihn eingereicht haben. Da ein fleissiger Anwalt natürlich von Stiftungsgeld bezahlt wird, hat diese Anklageschrift sagenhafte rund 1700 Seiten.

Wer also daran denkt, sein Geld nach Liechtenstein zu bringen, sollte vielleicht lieber nochmal darüber nachdenken.

 

13. Januar 2025/31 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/01/Bildschirmfoto-2025-01-12-um-13.06.08.png 229 499 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-01-13 07:14:242025-01-12 20:05:12Erweckt diese Burg Vertrauen?

Drecksspiele in Liechtenstein

Allgemein

Es trifft nicht immer nur Stifter oder Begünstigte von Stiftungen.

Das idyllische Ländle ist – wenn’s um Geld geht – eine Räuberhöhle mit Fallstricken, doppelten Böden und jeder Menge Fallen.

Das hat zuletzt ein Banker spüren müssen, der zuvor durchaus Karriere machte und daher eigentlich gewohnt sein sollte, mit Intrigen und Mobbing und allen Begleiterscheinungen einer Bankkarriere umzugehen.

Denn Andreas Gerber war immerhin Firmenkundenchef der Credit Suisse. Der inzwischen verblichenen CS. Auf diese Position hatte er sich jahrelang und zäh hinaufgearbeitet. Aber obwohl die Bank eigentlich schon mausetot war, wurde auch dort natürlich weiter fleissig intrigiert und getreten.

Daher musste Gerber im Sommer letzten Jahres ziemlich überraschend abtreten, austreten. Er verliess die Bank eher abrupt. Angeblich, so berichtete tippingpoint, soll ihm zum Verhängnis geworden sein, dass er eine interne Schulung nicht absolviert habe. Ihm wurde zum Verhängnis, dass er einen Kurs von vielleicht 30 Minuten nicht besucht hatte. Peanuts, wie ein Banker sagen würde, aber manchmal werden so Karrieren beendet.

Dabei ging es vorher Stufe für Stufe das Leiterchen hinauf. Fünf Jahre lang war Gerber Leiter Firmenkunden Region Zürich. Dann sechs Jahre Leiter Firmenkunden Schweiz. Und schliesslich Head Corporate Clients. Und dann Abgang.

Aber dann, man steigt halt doch immer wieder aufs Pferdchen im Bankenkarussell, wurde im März 2024 verkündet, dass Gerber per 1. August neues Mitglied der Gruppenleitung und auch Leiter der Privat- und Firmenkunden bei der LLB werde, der Liechtensteinischen Landesbank.

Aber dann, oh je, zwei Wochen vor Amtsantritt eine neuerliche kalte Dusche. Abends teilte die LBB trocken mit, dass Gerber seine neue Position nicht antreten werde. Warum? Aus «persönlichen Gründen und im gegenseitigen Einvernehmen».

Das ist nun gelinde gesagt seltsam. Denn eine Anstellung auf dieser Ebene einer Bank wird normalerweise sorgfältig vorbereitet, bevor sie verkündet wird. Dass dann jemand seinen Job erst gar nicht antritt – das gibt’s eigentlich nur im Ländle.

Was war denn nun schon wieder geschehen? Anscheinend holte Gerber nochmals seine Vergangenheit ein. Der Pipifax-Regelverstoss bei der CS. Solche Nebensächlichkeiten werden mit einem Verweis oder einer Rüge geahndet. Aber offenbar nicht im Fall Gerber.

Da soll die Compliance-Abteilung der Bank nicht nur eine Untersuchung angeleiert haben, sondern auch einen Bericht an die Schweizer Aufsichtsbehörde Finma geschickt haben. Die sah damals dann keinen Handlungsbedarf, weil Gerber kurz darauf entlassen wurde.

Offenbar sollte so der Weg für zwei UBS-Leute freigemacht werden, denen Gerber sonst bei der fusionierten Bank in der Sonne gestanden wäre. Aber das wäre ja eigentlich in der Schweiz geblieben.

Nun ergaben aber Recherchen von tippingpoint, dass wegen dieser leidigen Lappalie die Liechtensteiner Finanzmarktaufsicht FMA zu Schluss gekommen sei, dass deswegen Gerbers «persönliche Integrität» nicht gegeben sei. Und wie in der Schweiz hat die Behörde das Machtmittel der sogenannten Erteilung der Gewähr. Das ist die Lizenz zum Banking in gehobener Stellung. Wird sie nicht erteilt, dann ist fertig Banking.

Im Fall Gerbers wurde sie offenbar nicht erteilt. Das Online-Portal findet dafür harsche Worte:

«Angesichts der mit Skandalen gepflasterten Geschichte des liechtensteinischen Finanzplatzes mutet das Verdikt der FMA geradezu grotesk an.»

Es setzt noch einen drauf: «Dass Andreas Gerber wegen einer Lappalie seine neue Stelle nicht antreten kann, ist ein Skandal. Die Regulatoren setzen sich dem Verdacht aus, zu willkürlichen Entscheidungen zu kommen. Dies umso mehr, als ihre Erwägungen völlig intransparent sind.»

Allerdings zeugt das nun von einer Unkenntnis Liechtensteiner Sitten. Skandale und Intransparenz sind dort an der Tagesordnung.

Es ist allerdings richtig: wenn Gerber wegen einer solchen Lappalie seine Stelle nicht antreten durfte, dann müsste eigentlich der halben Chefetage der Liechtensteiner Banken die Gewähr entzogen werden. Ausser natürlich, es sind Liechtensteiner, da gelten dann sowieso andere Regeln.

Reicht aber so eine Lappalie für ein Karriereende, dann müssten (fast) alle Liechtensteiner Treuhänder ihre Lizenz zurückgeben. So wie neulich der Vizepräsident der Treuhandkammer. Denn die halten sich doch mit solchen Kleinigkeiten gar nicht erst auf. Sondern genehmigen sich üppige Gehälter, greifen ungeniert in Geldtöpfe, giessen ganze Finanzinhalte in neue Gefässe um oder reissen gleich direkt die Macht in Stiftungen an sich.

Aber, auch hier gilt: ist nicht so schön, aber he, unter uns Liechtensteinern hackt doch eine Krähe der anderen kein Auge aus. Schliesslich werden aus Treuhändern auch mal Richter, aus Richtern auch mal Treuhänder, und die FMA Liechtensteins wird sich hüten, in diesem Saustall kräftig auszumisten.

Denn das lustige Problem ist: laut Gesetz muss in jeder Liechtensteiner Stiftung ein Liechtensteiner Treuhänder Einsitz nehmen. Wenn es davon aber kaum mehr welche gibt, wie soll dann diese Vorschrift erfüllt werden?

Es gibt doch noch rund 9000 Stiftungen im Ländle, und selbst zu den besten Zeiten, als es über 50’000 waren, schaffte es selbst der umtriebigste Treuhänder nicht, bei mehr als ein paar Dutzend, vielleicht höchstens zwei- oder dreihundert Stiftungen Einsitz zu nehmen.

Es bleibt allerdings noch zu recherchieren, wem der arme Gerber diesmal in der Sonne stand. untereuhaender.li nimmt aber Wetten entgegen, dass es ein Liechtensteiner ist. Mit guten Beziehungen nach oben, vielleicht sogar ganz nach oben, dorthin wo Gott, Pardon, der Fürscht hockt, beziehungsweise sein herrschender Kronprinz Alois.

16. Oktober 2024/12 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/10/Bildschirmfoto-2024-10-15-um-16.10.05.png 467 901 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-10-16 07:12:172024-10-15 16:17:03Drecksspiele in Liechtenstein

Landeskunst Schönschwätzen

Allgemein

In Liechtenstein ist alles Gold, was glänzt. Auch Trompetengold.

Selbstverständlich ist die ehemalige Bank Alpinum, die in Bank Sora umbenannte, Pardon, die als Bank Sora i.L. firmierende Bank, also in Liquidation, das schwarze Schaf unter den weissen Banken Liechtensteins.

In den übrigen Geldhäusern geht es gesittet und anständig, seriös und ins fromme Schaffen konzentriert zu und her. Besonders bei den drei grossen auf dem Finanzplatz Vaduz, wozu die VP Bank einwandfrei gehört.

Natürlich ist die «solide aufgestellt» und verfüge «über qualitativ gefestigte Grundlagen», was immer das sein mag. Auf jeden Fall ermögliche das, «die Strategie der Gruppe in der zweiten Strategiehälfte erfolgreich weiterzutreiben». Also alles Friede, Freude, Eierkuchen, Ihre Durchlauchten werden ihre Freude an einer solchen Bank haben.

Allerdings jubiliert einer nicht gerade vor Freude. Immerhin der CEO der Bank: «Paul Arni übergibt seine Funktion im gegenseitigen Einvernehmen per sofort an Urs Monstein.»

Dann wird noch das übliche Süssholz geraspelt: «Der Verwaltungsrat der VP Bank Gruppe dankt Paul Arni ausdrücklich für sein grosses Engagement und seine Führung, mit der er in einem für die VP Bank herausfordernden Umfeld die Umsetzung der Strategie 2026 vorangetrieben hat.» Das Umfeld, ist es eigentlich nicht immer herausfordernd? Aber item, die Frage ist doch wohl, wenn Arni so engagiert zur Sache ging, die Bank super aufgestellt ist und über Grundlagen verfüge, die so gefestigt sind wie die fürstliche Trutzburg: wieso musste er dann gehen?

Wieso musste er dann Knall auf Fall gehen? Einen ersten Hinweis liefert vielleicht der Börsenkurs der VP Bank. Der halbierte sich fast während der knapp fünfjährigen Amtszeit von Arni. Noch fataler: die Cost/Income-Ratio lag 2023 bei turmhohen 86 Prozent. Bei der LLB nebenan sind es lediglich 65 Prozent. Daraus resultierte eine magere Verzinsung des Eigenkapitals von vier Prozent, eine Wertvernichtung.

Eine Analyse des Fondsmanagers VTM Group, auch nebenan in Vaduz zu Hause, war vernichtend: «Das ausgeprägte Kostenwachstum in den letzten Jahren (2021 CHF 272.1 Mio., 2022 CHF 291.2 Mio., 2023 CHF 313.5 Mio.), für welches der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der VP Bank hingegen verantwortlich sind, erbrachte bis dato keine nennenswerten Resultate für den Aktionär.»

Interessant ist hier, dass für dieses Desaster auch der Verwaltungsrat verantwortlich gemacht wird. Es gibt allerdings einen entscheidenden Unterschied zwischen VR und Geschäftsleitung. Die GL kann den VR nicht entlassen, aber von diesem entlassen werden.

Also wird das Problem auf Liechtensteiner Art gelöst. Zuerst wird ein bunter Goldkessel mit hübschen Blümchen und Honigschöpfer hingestellt. Alles prima, alles gut, erfolgreich, zukünftig weiter, das gesammelte Blabla. So wie wenn Liechtenstein offiziell über seine Treuhänderszene spricht. Das ist auch alles Gold, was glänzt, die Treuhänder sind treusorgende und fromme Verwalter fremder Gelder, alleine schon ihr Glauben verbietet ihnen, meins und deins nicht strikt auseinanderzuhalten. Aber dann gibt es immer wieder diese schwarzen Schafe, diese Einzelfälle.

Bei der VP Bank ist es ganz genau so. Alles lief super. Alles läuft super. Alles wird super laufen. Ach, so nebenbei, wir haben gerade unseren CEO fristlos rausgehauen. Nicht so super, aber kein Grund, an der güldenen Zukunft der Bank zu zweifeln. Ach, Halbierung des Aktienkurses, astronomisches Verhältnis zwischen Ausgaben und Einnahmen, überhaupt Ausgabenwachstum bei mickriger Verzinsung des Eigenkapitals?

Also bitte, wer wird das denn so negativ sehen wollen, ergötzt Euch doch lieber an diesem wunderschönen Blumengeldtopf, der glänzt doch wunderbar.

 

13. Mai 2024/8 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/05/Bildschirmfoto-2024-05-13-um-18.47.09.png 611 986 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-05-13 19:00:202024-05-14 13:23:32Landeskunst Schönschwätzen

Allzweckwaffe Stiftung

Allgemein

Nun nimmt sich auch noch die «Süddeutsche Zeitung» Liechtenstein zur Brust.

Die Einschläge werden immer zahlreicher. Nach der NZZ, der ARD und diversen anderen Schweizer Medien nimmt sich nun auch die «Welt» und die SZ das Ländle vor.

Abgesehen von einem Wanderfilm im WDR sind alles nicht sehr freundliche Beschreibungen des Fürstenstaats. Das hat sich die Erbmonarchie mit einem absolutistischen Herrscher aber selber zuzuschreiben. Nach dem Steuerskandal verkündete Liechtenstein forsch, dass nun die Aktion sauberer Finanzplatz anrolle. Keine schwummrigen Geschäfte mehr, kein Paradies für übel stinkendes Geld, von jetzt an blütenweisses Geschäften.

In diese angerührte Suppe spucken aber immer wieder Treuhänder, die sich in Untreuhänder verwandeln und Stiftungen dekantieren, berauben, leerräumen, usurpieren, in die Kasse greifen, Stifter und Begünstigte abklatschen. Dabei werden sie meistens von der fürstlichen Justiz beschützt.

Dabei wäre eine Stiftung nach Liechtensteiner Recht ein durchaus sinnvolles Finanzvehikel mit legalen und seriösen Funktionen. Eigentlich. Aber die Tatsache, dass nach dem Ende des Stiftungssteuerparadieses die Anzahl der Stiftungen von mehr als «30’000 auf knapp 8000″ zusammenschnurrte, wie die SZ konstatiert, müssen die etwas über 130 Treuhänder mit viel weniger Mandaten ihre gleichhohen Lebenshaltungskosten bestreiten. Und zum Beispiel die weltgrösste Rolls-Royce-Sammlung, die kostet halt.

Aber nicht nur das Abzocken von fassungslosen Stiftern und Begünstigten gehört zum Geschäftsmodell. Natürlich werden auch weiterhin Dienste aller Art angeboten, vor allem diskrete. So schreibt die SZ, dass der gefallene Wunderwuzzi René Benko vorausschauend Geld in vier Stiftungen gesteckt habe, «zwei davon in Liechtenstein, die kaum zu knacken sind. Doch sogar in Vaduz wird ermittelt.»

Allerdings, diese Prognose sei gewagt, ohne greifbare Ergebnisse, denn so verlaufen meist die Ermittlungen der fürstlichen Staatsanwaltschaft. «Unangenehm könnte die Causa Benko auch für Liechtenstein werden», schreibt die SZ. Denn das Ländle «wäre gerne seinen Ruf als Steueroase und Paradies für fragwürdige Geldgeschäfte los».

Aber Recherchen haben ergeben, dass Benko nicht nur verschwiegene Stiftungen in Liechtenstein unterhielt, In den Safes der grossen Banken, der staatlichen Landesbank LLB, der fürstliche LGT und der privaten VP-Bank seien zeitweise Gold im Wert von über 45 Millionen Euro, dazu Bargeld in Millionenhöhe gelagert worden, dazu als Notgroschen noch 23 Millionen auf diversen Konten. Alles völlig diskret und legal, natürlich.

Erschwerend kommt noch hinzu, dass eine der beiden Benko-Stiftungen, die Arual (der Name seiner Tochter, rückwärts) nicht mal im öffentlichen Register eingetragen ist, wo normalerweise wenigstens Stifter, Stiftungszweck und Stiftungsvorstand ersichtlich sind. Aber natürlich hat der Fürstenhof, Pardon, sein Büttel, die Regierung, dafür eine gewundene Erklärung: «Privatnützige Stiftungen», die wie der Name schon sage, «überwiegend privaten oder eigennützigen Zwecken» dienten, müssten in diesem Register nicht angezeigt werden. Vor allem nicht, wenn sie kein «nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben».

Aha, Allerdings betrieb die Arual durchaus kaufmännisches Gewerbe, handelte zum Beispiel mit Immobilien. Aber da gilt in Liechtenstein natürlich, dass nicht sein kann, was nicht sein darf, und ansonsten pfeift euch eins.

So kommt auch die SZ zum ernüchternden Schluss: «Zumindest sollten sich Gläubiger wenig Hoffnung machen, etwas von den Liechtensteiner Stiftungen zu bekommen.» Denn auch hier gilt, was andererseits schon manchem Stifter zum Verhängnis wurde: «Gebunkertes Vermögen gehört nicht den Stiftern, sondern der Stiftung. Was damit geschieht, entscheiden die Stiftungsräte autark.»

Sollten sich allerdings Untreuhänder darunter befinden, könnte Benko das Schicksal seiner Gläubiger teilen: er würde dann auch in die Röhre schauen.

Der Artikel der SZ enthält eigentlich nicht viel Neues, aber ein grossartiges Zitat eines nicht genannt sein wollenden ehemaligen politischen Verantwortungsträgers im Ländle:

«Es wäre schön, wenn wir wenigstens einmal bei einem internationalen Finanzskandal aussen vor wären.»

Lässt der regierende Erbprinz allerdings seine Untreuhänder weiter ungebremst wirken, dann bleibt dieses Stossgebet unerhört. Denn sind es nicht Verwicklungen in internationale Skandale, sorgen hausgemachte Skandale dafür, dass Liechtenstein nicht nur im Gespräch bleibt, sondern immer weiter in Verruf gerät.

24. April 2024/14 Kommentare/von Treuhänder
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