Ist es Mut, Heuchelei oder nassforscher Zynismus?
«Das einzigartige liechtensteinische Stiftungswesen auf einen Blick», das verspricht für den «Tag der Stiftungen» einiges. Da dürfen im Vaterland Professor Alexandra Butterstein und Stefan Wenaweser das Wort ergreifen.
Die Dame lehrt an der international anerkannten Universität Liechtenstein seit 2023 «Gesellschaft-, Stiftungs- und Trustrecht». Zu Hause ist sie im deutschen Pfullingen, wo sie, die Professur lastet ja nicht aus, auch noch als Anwältin tätig ist.
Wenaweser ist Präsident der Liechtensteinischen Treuhandkammer, nachdem sein Vorgänger wegen Unpässlichkeit aufgrund von US-Sanktionen gegen ihn den Hut nahm. Dass vor Wenaweser Gerichtsakten nicht sicher sind, das tut ja wohl nichts zur Sache. Zumindest in Liechtenstein.
Diese beiden Koryphäen geben nun willkommenen Anlass zu gesundem Gelächter. Offenbar leben die beiden in einer paradiesischen Parallelwelt, die nichts mit dem trüben Alltag der vielen Stiftungsskandale zu tun hat.
«Der liechtensteinische Gesetzgeber habe den Begünstigten in einer einzigartigen Weise hierzu (zur Kontrolle der Stiftungsräte, Red.) Auskunft-, Einsicht- und Kontrollrechte zugeschrieben», fantasiert Butterstein.
Und Wenaweser jubiliert hinterher: «Begünstigte haben Informations- und Auskunftsrechte. Darunter fallen das Recht auf Einsichtnahme in die Stiftungsdokumente sowie der Anspruch auf Auskunftserteilung, Berichterstattung und Rechnungslegung.»
Von welchen Rechten reden die beiden da, fragen sich nicht nur die Besitzer von rund 800 Zombie-Trusts. Denen sind nicht nur ihre untreue Stiftungsräte davongelaufen, von einer Möglichkeit zur Information oder gar Rechnungslegung kann seit vielen Monaten keine Rede mehr sein.
Viele weitere Begünstigte (und Stifter) haben schon seit Jahren Probleme, an Auskünfte heranzukommen. Zum Beispiel, wenn das Stiftungsvermögen dekantiert wurde. Also einfach in eine andere Stiftung umgegossen wurde, auf die, so sorry, dann nur noch der ungetreue Treuhänder Zugriff hat.
Gar nicht gerne gesehen werden auch Bitten nach Berichterstattung über die einkassierten Kommissionen und Kick-backs und Retrozessionen bei der Verwaltung des Stiftungsvermögens. Richtig grantig werden viele Untreuhänder, wenn man von ihnen Rechnungslegung über ihre üppigen Honorare verlangt.
Mit drohendem Unterton fügt Wenaweser daher hinzu, dass der Begünstigte seine Rechte keinesfalls missbrauchen darf. Also dem Treuhänder und Stiftungsrat auf den Wecker gehen: denn er «darf das Recht nicht in unlauterer Absicht, in missbräuchlicher oder nicht in einer den Interessen der Stiftung widerstreitenden Weise ausüben».
Damit nicht genug:
«Darüber hinaus können die Begünstigungsrechte ausnahmsweise auch aus wichtigen Gründen zum Schutz des Begünstigten verweigert werden.»
Das wäre wirklich brüllend komisch, wenn es für viele Begünstigte nicht schmerzliche Realität wäre.
Der ungetreue Stiftungsrat darf also nach der Absurd-Logik von Wenaweser dem Begünstigten seine Rechte verweigern, und das erst noch zu dessen Schutz.
Nach der Devise: Du willst wissen, wieso so viel von deinem Geld in meinen Taschen verschwindet? Das würde dich so schmerzen, dass ich dir zu deinem Schutz das Auskunftsrecht verweigern muss.
Denn das wäre ja wohl der Versuch der Ausübung dieser Rechte in unlauterer oder missbräuchlicher Absicht. Die bestünde darin, dem Treuhänder das Geldscheffeln und überhaupt das Leben unnötig schwer zu machen.
Denn wenn jemand, was Realität ist, bis zu 100’000 Franken Honorar bezieht (pro Monat, versteht sich, und das über Jahre), und das in keinem Verhältnis zu seiner Leistung steht, dann wäre es doch für den Untreuhänder unzumutbar, dass er darüber Rechenschaft ablegen müsste.
Das Faszinierende an dieser Selbstentblössung ist, mit welcher Unverfrorenheit sie vorgetragen wird.
Die tatsächlich einzigartigen Rechte, die laut Professor Butterstein ein Begünstigter in Liechtenstein besitzt, sind vielmehr keine Rechte. Geht er einem liechtensteinischen Treuhänder mit blöden Fragen zu sehr auf den Zeiger, dann hat er seine Rechte verwirkt.
Versucht der Entrechtete, vor einem fürstlichen Gericht zu seinem Recht zu kommen, erlebt er eine zweite böse Überraschung. Ausser, es lässt sich ums Verrecken nicht vermeiden, käme kein Gericht in dieser Räuberhöhle auf die Idee, sich gegen einen liechtensteinischen Treuhänder zu stellen.
Denn in diesem Unrechtsstaat kennt jeder jeden, und niemand will den frommen Gottesdienst stören, dass hier alles ordentlich, anständig und seriös zu und her ginge.
Man muss schon sagen: Butterstein und Wenaweser, zwei grosse Heuchler vor dem Herrn.

