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Schlagwortarchiv für: Liechtensteiner Treuhandkammer

Streit und Streitwert

Allgemein

Wie die Liechtensteiner Treuhandkammer die Meinungsfreiheit strangulieren möchte.

Im Ländle ist es Brauch, dass an der Oberfläche alles glänzend poliert wird. Saubere Alpen, saubere Wiesen, saubere Liechtensteiner, ein sauberer Fürst und vor allem sauberere Geschäfte. Hitl mit einem sehr braunen Gründer – Schwamm drüber.

Treuhänder mit sehr ungetreuen Verhaltensweisen? Niemals. Und wenn doch, dann sind das einzelne, schwarze Schafe. Ausnahmen. Und wehe, jemand redet darüber. So wie dieser Blog Dann wird der wohl teuerste Zürcher Medienanwalt Daniel Glasl mandatiert. Er ist allerdings nicht unbedingt der erfolgreichste …

Der schätzt mal den Streitwert vor dem Handelsgericht Zürich auf 100’000 Franken. So viel sollte doch die Ehre der Liechtensteiner Treuhänder noch wert sein.

Streit worüber? «Auf der Webseite www.untreuhaender.li verbreitet die Beklagte seit dem 25. Januar 2024 fast täglich verleumderische Berichte gegen die Treuhänder im Fürstentum Liechtenstein.» Und falls es das Gericht immer noch nicht kapiert haben sollte: «Seit dem 25. Januar 2024 schaltet die Beklagte beinahe täglich Artikel auf ihrer Webseite, in denen der Liechtensteiner Treuhänderstand wiederholt schwerwiegend in seinem Ansehen verletzt wird.»

Da ein Anwalt nach Umfang der Klageschrift bezahlt wird, sagt es Glasl gerne noch ein drittes Mal:

«Die Beklagte betreibt mit der Ausschaltung der Webseite und dem wiederholten Publizieren von Artikeln auf dieser Webseite eine Verunglimpfungskampagne zur Verletzung der Ehre des liechtensteinischen Treuhänderstands.»

Wie das? Na, einfach: «Schon der Domain-Name «untreuhaender.li» stellt eine Herabsetzung des berufliche Ansehens des Standes der Treuhänder in Liechtenstein dar.» Damit «wird suggeriert, dass sich die Treuhänder in Liechtenstein untreu verhalten».

Darauf folgen nochmals 40 Seiten, auf denen Glasl das wiederholt, was er auf den ersten 30 Seiten bereits wiederholt hat. Aussagen seien «herabsetzend, herabsetzend, herabsetzend» und «herabsetzend». Insgesamt 82 solche «Herabsetzungen» zählt Glasl auf. Zudem seien diese «Herabsetzungen» auch noch «unlauter», es handle sich um «Pauschalverunglimpfungen und Beschimpfungen eines ganzen Berufsstandes».

Es sei halt eine veritable «Verunglimpfungskampagne, die mit Absicht betrieben wird, wobei den Kampagnenführern jedes Mittel recht ist».

Das sind ja furchtbar viele, fürchterliche Anschuldigungen, auch wenn sie nun doch etwas unsubstantiiert erscheinen.

Denn bei allem fürchterliche Geschimpfe im Namen der Treuhandkammer unterlässt es der Anwalt auf allen 74 Seiten, einen einzigen Fall zu zitieren, in dem hier eine Falschaussage gemacht wurde.

So im Stil: der Vorwurf gegen den Untreuhänder X ist falsch. Er ist nicht ins Gefängnis gekommen. Er hat nicht Millionen veruntreut. Er hat nicht in die Kasse mit ihm anvertrauten Geld gegriffen. Er hat nicht den Inhalt einer Stiftung dekantiert. Er hat sich nicht exorbitante und ungerechtfertigte Honorarzahlungen genehmigt.

Oder in einem Satz: der Untreuhänder hat nicht selbst den Ruf, die Reputation und das Ansehen des Treuhänderstandes in Liechenstein durch seine kriminellen Handlungen beschädigt.

Das steht nirgendwo in der umfangreichen Klageschrift.Es steht auch nirgendwo, dass dieser Blog auch nur einen einzigen Vorwurf zu Unrecht erhoben habe. Dass nur eine einzige Schilderung einer skrupellosen Tat erfunden sei. Dass die namentlich genannten Schlawiner die ihnen zur Last gelegten kriminellen Handlungen nicht begangen hätten.

All das vermeidet der Anwalt. All das kann die Treuhandkammer nicht tun.

Deshalb flüchtet sie sich in Allgemeinplätze wie Verunglimpfungskampagne, Herabsetzung, Verletzung des Ansehens.

Aus einem einfachen Grund: hier wird Ursache und Wirkung verwechselt. Ursache sind die Taten einiger Liechtensteiner Treuhänder. Die Wirkung ist die Schilderung dieser Taten in diesem Blog.

Die Folge müsste nicht eine teure Klageschrift sein, sondern der Versuch, diesen Saustall aufzuräumen. Dazu hätte der absolutistische Fürst alle Möglichkeiten und Mittel, wenn’s schon die Treuhänder selber nicht tun.

27. September 2024/10 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/02/Bildschirmfoto-2024-02-11-um-16.33.14.png 669 676 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-09-27 13:49:242024-09-28 17:54:08Streit und Streitwert

Meinungsfreiheit nach Fürstenart

Fürstenjustiz

Kritik an Liechtensteiner Skandalen? Das ist ein Skandal. Eine Verunglimpfung des Glimpfs.

So sieht das auf jeden Fall die Liechtensteiner Treuhandkammer. Denn sie gab ziemlich viel Geld dafür aus, den Zürcher Medienanwalt Daniel Glasl damit zu beauftragen, diesen Blog hier mundtot zu machen.

Glasl ist nicht besonders wählerisch bei seinen Mandanten. Daher gehört beispielsweise auch Carl Hirschmann dazu, über dessen einschlägiges Verhalten man kein Wort sagen darf, ohne es mit Glasl zu tun zu kriegen. Auch die schwere Einschränkung der Pressefreiheit durch die Streichung des Wörtchens «besonders» wurde von Glasl begrüsst. Da geht es darum, dass bislang eine drohende Rechtsverletzung einen «besonders schweren Nachtteil» verursachen musste, um eine sogenannte superprovisorische Verfügung zu bewirken.

Das ist das einzige Rechtsmittel, bei dem der Betroffene, hier ein Medienorgan, nicht vorher angehört wird. Also ein besonders heikler Fremdkörper im Recht. Hier kann jemand, vor allem mit viel Geld, vorsorglich verhindern, dass ein kritischer Artikel veröffentlicht wird. Der dann erst für teures Geld wieder freigekämpft werden muss. Aber das ist Glasl bei der Vertretung betuchter Kunden schnurzegal.

In diesem Sinne ging er dann auch auf untreuhaender.li los und forderte nichts weniger, als «die Webseite unwiderruflich zu löschen». Oder aber, eine Riesenlatte von «Aussagen und Leserkommentaren unwiderruflich zu löschen». Da Glasl zwar teuer, aber nicht sonderlich erfolgreich ist, gelang das offensichtlich nicht.

Es handelt sich allerdings um der Realität entsprechende und völlig richtige Aussagen, die hier publiziert wurden. Oder was soll eigentlich an dieser Passage widerrechtlich, persönlichkeitsverletzend oder überhaupt zu verbieten sein?

«Wenn man nach den Begriffen Liechtenstein, Treuhänder, Skandale sucht, gibt’s reichlich Beute bei Google. Insgesamt über 10’000 Ergebnisse werden aufgelistet, und dabei ist das nur das Resultat auf Deutsch.»

Und so weiter, und so weiter. Eigentlich müsste Glasl konsequenterweise Google einklagen, aber vielleicht will die Liechtensteiner Treuhandkammer dann doch nicht so viel Geld sinnlos ausgeben.

Oder was sollte gegen diesen Kommentar einzuwenden sein?

«Es ist beschämend, dass es in Liechtenstein dieses kollusive Zusammenspiel von untreuen Treuhändern und der Justiz gibt, mit der ausländische Stiftungsräte aus Stiftungen entfernt werden und die Stiftungen sodann von den Liechtensteiner Treuhändern ausgenommen werden.»

Solche Fälle werden von vielen Medienorganen immer wieder und umfangreich beschrieben. Aber offenbar traut sich die Treuhandkammer nicht, gegen die FAZ, gegen die Süddeutsche Zeitung, den Tages-Anzeiger oder sogar das einheimische Vaterland vorzugehen.

Aber das alles sei eine «Verunglimpfungskampagne zur Verletzung der Ehre des liechtensteinischen Treuhänderstands». Könnte es nicht vielmehr so sein, dass zahlreiche schwarze Schafe unter den Liechtensteiner Treuhändern, die auch schon mal im Knast enden, diese Ehre verletzen?

Auch das sieht Glasl anders: «Schon der Domain-Name «www.untreuhaender.li» stellt eine Herabsetzung des beruflichen Ansehens des Standes der Treuhänder in Liechtenstein dar.»

Das ist sozusagen eine Majestätsbeleidigung nach Fürstenart. Wenn man die gleiche Logik anwendet, dürfte man nicht das Wort Unrechtsstaat verwenden. Man dürfte nicht die Fürstenjustiz kritisieren, man sollte es tunlichst vermeiden, auf die unablässige Reihe von Skandalen hinzuweisen, die die Handvoll Liechtensteiner Treuhänder produzieren.

Schon alleine der vorige Absatz müsste, wollte man dieser Logik folgen, dazu führen, dass nicht nur er, sondern auch gleich sein Publikationsorgan gelöscht werden müsste. Oder wie das Glasl formuliert:

«Da die Webseite selbst beleidigend ist und diese Webseite einzig als Plattform einer gezielten Verunglimpfungskampagne dient, beantragt die Klägerin im Hauptantrag die gerichtliche Anordnung ihrer Entfernung.»

Und falls das das Gericht immer noch nicht kapiert haben sollte:

«Diese Webseite stellt selbst (und integral) das Verunglimpfungsinstrument dar, weshalb sie zu löschen ist.»

Sie, werter Leser, seien also gewarnt. Schon alleine durch Ihren Besuch, ohne dass Sie sich in einen einzelnen Artikel vertiefen, befinden Sie sich auf einem Verunglimpfungsinstrument. Denn hier wird der Glimpfl verunglimpft. Was immer das sein mag. Auf jeden Fall gehört es verboten.

Denn merke: für Liechtensteiner Treuhandkammer ist nicht der Treuhänder, der zum Untreuhänder wird, ein Problem. Sondern derjenige, der auf diese bedauerliche Entartung hinweist.

Das kommt halt davon, wenn man in einem absolutistischen, mittelalterlichen Staat lebt, in dem der Fürst faktisch unbegrenzte Macht hat. Ach, und die Demokratie und die Justiz? Also bitte, sollte Parlament oder Regierung aufmüpfig werden, dann löst sie der Fürst einfach auf. Und die Richter, die können nicht ohne seine Zustimmung gewählt werden, so unabhängig sind sie.

Ups, das war wohl nun eine Verunglimpfung des obersten Glimpfs.

18. September 2024/30 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/09/Bildschirmfoto-2024-09-17-um-13.14.45.png 193 338 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-09-18 06:30:112024-11-14 09:39:12Meinungsfreiheit nach Fürstenart

Geldvernichtung

Allgemein

Teure Rechtshändel sieht die Liechtensteiner Treuhandkammer wohl als Business as usual.

In Liechtenstein gibt es Treuhänder und Untreuhänder. Zu den vornehmsten Aufgaben der Untreuhänder gehört die Geldvernichtung. Genauer gesagt, die Geldumverteilung. Was zuvor einem Stifter oder dessen Begünstigten gehörte, gehört schwups – dem verwaltenden Untreuhänder.

Sollte es dagegen Protest geben, erledigt die fürstliche Justiz den Rest. Prozesse dauern viele Jahre, bis dem Geprellten das Geld oder die Geduld oder das Leben ausgeht. Kommt es zu Urteilen, ist kafkaesk noch milde formuliert.

Das ist die Realität. Die Selbstwahrnehmung ist eine ganz andere. Dafür zuständig ist die hochwohllöbliche Liechtensteiner Treuhandkammer:

«Ihr obliegen die Wahrung der Ehre, des Ansehens und der Rechte wie auch die Überwachung der Pflichten des Treuhänderstandes.»

Zurzeit widmen sich wahre Zierden ihres Berufsstands dieser edlen Aufgabe. Der Präsident ist Dr. iur. Stefan Wenaweser. Im Brotberuf Partner bei Marxer & Partner, einer einschlägig bekannten Treuhänderfirma. Vizepräsident der Treuhandlkammer ist Dr. nur. Peter Prast. Mandatsleiter bei Allgemeines Treuhandunternehmen ATU, im Geschäft seit 1929. Weiter im Vorstand sind Ernst Blöchlinger, im Team von Industrie- und Finanzkontor, «Wealth Preservation Experts», angeführt vom geschäftsführenden Präsidenten des Verwaltungsrats S.D. (Seine Durchlaucht) Prinz Michael von und zu Liechtenstein.

Dann hätten wir noch Mag. iur. Marion Kranz. Die Dame ist bei Walch & Partner, die ihre Kunden auch gerne bei Stiftungen & Trusts beraten. Dr. Thomas Zwiefelhofer, der ist im VR der First Advisory Group. «Ein führendes, unabhängiges Finanzdienstleistungsunternehmen mit Geschäftsstellen in Vaduz, Zürich, Genf, Hongkong und Singapur».

Und schliesslich MLaw David Meier, Inhaber von Advokatur David Meier: «Als Rechtsanwalt unterstütze ich Privatpersonen, Familienstiftungen und Unternehmen zudem in der Rechtsberatung mit Fokus auf Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht.»

Wir haben es hier also mit der geballten Kompetenz, hervorragenden Vertretern des Liechtensteiner Anwalts- und Treuhandwesens zu tun. Ausgesuchte Fachkräfte, würdig, die rund 180 Liechtensteiner Treuhänder wuchtig zu vertreten und deren Vereinsmitgliedschaftsbeiträge umsichtig – als wären es Kundenvermögen – zu verwalten.

Aber, oh Schreck, wie verträgt es sich mit all dem, dass diese Treuhandkammer schätzungsweise 100’000 Franken zum Fenster hinausgeworfen hat? Zweck- und sinnlos? Aus Spass und Tollerei? Oder vielleicht aus Ingrimm, aus gar nicht hochstehenden Gefühlen der Rache.

Denn diesen schönen Batzen hat die Treuhandkammer aufgeworfen, um einen sackteuren Zürcher Medienanwalt damit zu beauftragen, diesen Blog hier plattzumachen. Dafür reichte dieser Rechtsanwalt vor dem Handelsgericht Zürich eine vielseitige Klageschrift ein.

Darin behauptete er:

«Es sei festzustellen, dass die Beklagte die Klägerin bzw. den liechtensteinischen Treuhandstand mit der Webseite untreuhaender.li … je einzeln, sowie durch die Masse, Intensität und ständige Wiederholung derselben Vorwürfe, mithin durch eine eigentliche Kampagne, in unlauterer Weise herabsetzt, eventualiter widerrechtlich in ihrer Persönlichkeit verletzt.»

Um diesem schrecklichen Tun Einhalt zu gebieten, wird das Gericht aufgefordert:

«Es sei die Beklagte, unter Androhung einer Ordnungsbusse gegen die Beklagte 1 von CHF 1000.- für jeden Tag der Nichterfüllung sowie der Bestrafung … im Widerhandlungsfall, zu verpflichten, die Webseite www.untreuhaender.li unwiderruflich zu löschen.»

Damit verdient der Medienanawalt natürlich noch nicht Zehntausende von Franken. Daher folgen insgesamt 74 Seiten, in denen angebliche einzelne Verletzungen durch diesen Blog aufgezählt werden. Schliesslich wird das Paket noch durch einen Riesenstapel Beilagen ergänzt.

Damit meinte die Treuhandkammer, meinte der Anwalt, diese kritische Stimme mundtot gemacht zu haben. Denn statt den Sumpf in den eigenen Reihen auszutrocknen, möchte die Liechtensteiner Treuhandkammer lieber den Boten unangenehmer Nachrichten köpfen.

Das ist offensichtlich nicht gelungen. untreuhaender.li lebt, hat überlebt und wird weiterhin seiner Aufgabe nachgehen, Skandale und Skandälchen des Liechtensteiner Treuhandwesens aufzudecken, zu beschreiben und anzuklagen.

Denn ausserhalb Liechtensteins gibt es keine absolutistische fürstliche Rechtsprechung, keine Maulkörbe, werden kritische Stimmen nicht einfach mundtot gemacht.

Gerne werden wir die abstrusen Details dieser teuren, aber wirkungslosen Klage ausbreiten. Zur Unterhaltung des Publikums, zur Frustration der Treuhandkammer, zur Befriedigung aller guten Kräfte in Liechtenstein, die es schon auch noch gibt.

17. September 2024/60 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/09/Bildschirmfoto-2024-09-16-um-19.28.44.png 277 759 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-09-17 06:30:392024-09-23 17:35:52Geldvernichtung

Wie sich die Schlagzeilen gleichen

Allgemein

Machen wir einen kurzen Ausflug in die Geschichte, rund 6 Jahre zurück.

2018 titelte die Frankfurter Allgemeine: «Wenn der Treuhänder in die Kasse greift». Und fährt im Lead fort:

«Seit Jahren erschüttern Betrugsskandale den Finanzplatz Liechtenstein. Treuhänder betrügen ihre Kunden um Millionen. Doch während die Finanzaufsicht schärfere Kontrollen fordert, wiegelt die Regierung ab.»

Besonders herausragend war damals der Fall Harry G. Ein Liechtensteiner Rechtsanwalt und Treuhänder, der  2017 wegen Untreue, schweren Betrugs und Geldwäsche zu sechs Jahren Haft verurteilt worden war. Damit ist er übrigens schon länger wieder auf freiem Fuss.

Besonders peinlich war an diesem Fall, dass Harry G. nicht einfach nur ein Treuhänder war, der in die Kasse gegriffen hatte. Sondern er war auch während vieler Jahre Präsident des Liechtensteiner Verwaltungsgerichts und des Staatsgerichtshofs. Er war der Chef der Prüfungskommission für Treuhänder und hatte 2004 vom Fürstenhaus den Ehrentitel «Fürstlicher Justizrat» bekommen.

In einem ersten Prozess wurde er wegen der Veruntreuung von 13 Millionen Franken verurteilt, allerdings wurde dann noch ein zweiter nachgeschoben, bei dem es um knapp 30 Millionen ging.

Und was sagte der damalige Regierungschef und Finanzminister Adrian Hasler? Kenner Liechtensteins müssen nicht dreimal raten: «Einzelfall», schwarzes Schaf, gegen solche kriminelle Energie sei die beste Aufsicht machtlos.

Aber gleich darauf kam Mario S. Der hatte schon mal für Furore gesorgt; die USA hatten ihn und seinen Kompagnon, den Whistleblower Bradley Birkenfeld, wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung angezeigt. Während Birkenfeld in den Knast musste, konnte S. fröhlich weiter geschäften mit seiner Treuhandgesellschaft New Haven. Er durfte einfach den sicheren Hafen Liechtenstein nicht verlassen. Aber das missbrauchte S. dafür, rund 20 Millionen zu veruntreuen und sich damit ein Leben in Saus und Braus zu gönnen.

Und was sagte der damalige Regierungschef dann dazu, vor allem auch zu der Forderung, das Treiben der Treuhänder endlich genauer zu kontrollieren und zu beaufsichtigen?

„Wenn es Schwachstellen in der Aufsicht der Treuhandbranche gibt, sollten wir zielgerichtet vorgehen und nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.“

Ins gleiche Horn stiess auch der Geschäftsführer der Liechtensteiner Treuhandkammer, die Weltmeister im Abwiegeln und Abstreiten ist: „Das sind bedauerliche Einzelfälle, die nicht hätten passieren dürfen.»

Sie hätten nicht passieren dürfen, aber sie passierten. Solche und ähnliche Fälle passieren immer wieder, bis heute. Alleine die üble Methode des Dekantierens wird fleissig zur Anwendung gebracht. Darunter versteht man, das der Treuhänder im Stiftungsrat den finanziellen Inhalt einer Stiftung in ein neues, nur ihm zugängliches Finanzgefäss umgiesst. Erkundigt sich der Stifter und eigentliche Besitzer nach dem Verbleib seines Vermögens, wird ihm kühl beschieden, dass leider das Anwaltsgeheimnis den Treuhänder daran hindere, Auskunft zu erteilen.

Auch das sind natürlich nach der Meinung von Regierung und Treuhandkammer bedauerliche Einzelfälle. Es sind auch Einzelfälle, dass Stifter oder Begünstigte mit umzimperlichen Methoden aus ihrer eigenen Stiftung gekübelt werden, worauf sich dann die übrig gebliebenen Treuhänder mit exorbitanten Honorarrechnungen gütlich halten.

Alles nur Einzelfälle, Einzelfälle, Einzelfälle.

Es ist eigentlich erstaunlich dass es niemandem langweilig wird, die gleiche Schallplatte immer und immer wieder zu spielen. Genügend Gelegenheit gibt es dafür, denn die Einzelfälle wiederholen sich noch und nöcher.

Natürlich ist jeder einzelne Fall ein Einzelfall, das ist schon richtig. Aber wenn ein Einzelfall dem nächsten auf die Füsse tritt, ist es dann immer noch ein Einzelfall nach dem anderen? Oder könnte man nicht die Vermutung hegen, dass es sich nicht um Einzelfälle, sondern um ein systemisches Problem handelt?

Könnte man nicht wie der angesehene Liechtensteiner Anwalt und Grosstreuhänder Johannes Gasser beklagen, dass die fürstlichen Gerichte die Position der Treuhänder gegenüber Stiftern und Begünstigten weiter stärken, anstatt wenigstens Waffengleichheit herzustellen?

Das alles könnte man, aber damit würde man sich den Zorn der Treuhandkammer und der fürstlichen Regierung zuziehen, die darauf bestehen, dass es sich hier wirklich um Einzelfälle handle.

 

27. April 2024/11 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png 0 0 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-04-27 16:43:212024-04-28 13:14:30Wie sich die Schlagzeilen gleichen

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