Zwei streiten sich, einer zahlt. Das Spezialmenü der Gerichte im Ländle.
Der Normalfall, wie er weltweit in allen Rechtsstaaten existiert: wenn zwei sich streiten und nicht einigen können, gehen sie vor Gericht. In vielen Fällen benötigen sie die Hilfe von Anwälten, um ihr Anliegen in eine juristisch korrekte Form zu bringen.
Die Aufgabe des Gerichts ist es dann, innert nützlicher Frist zu einem Urteil zu gelangen. Oder aber, einen Vergleich anzuregen, damit sich die streitenden Parteien unnötige Ausgaben sparen können.
Denn der Gang vors Gericht, das ist leider auch überall so, ist nicht billig. Es gibt Gerichtskosten und die Kosten der Anwälte. Normalerweise gilt hier, dass bei einem Vergleich jede Seite ihre eigenen Kosten begleicht; was für das Gericht angefallen ist, wird aufgeteilt.
Normalerweise ist es auch so, dass wenn es zu einer Gerichtsverhandlung mit Urteil kommt, die unterlegene Partei die eigenen Kosten, die Gerichtskosten und gewisse Kosten der siegreichen Partei übernehmen muss. Das allerdings nach einem Reglement für Anwaltskosten, wobei normalerweise das Gericht diese festlegt, damit kein Schindluder mit exorbitant hohen Anwaltshonoraren getrieben werden kann.
Soweit die Normalität.
Nun zu Liechtenstein. Hier gibt es Prozesse, die sich durch gewisse Besonderheiten auszeichnen. Da wäre zunächst einmal die Dauer. Die ist davon abhängig, ob der Kläger zum Liechtensteiner Klüngel gehört oder ein Ortsfremder ist. Bei Mitgliedern der einheimischen Kaste von Rechtsanwälten und Treuhändern als Kläger geht das normalerweise ruckzuck. Ein paar Tage in der ersten Instanz, wird weitergezogen, ein paar Wochen in der zweiten. Und zack, schon ist das Urteil da.
Ist der Kläger ein frömder Fötzel, sieht es ganz anders aus. Da kann es – bei gleichem Streitgegenstand – auch schon mal locker zwei bis drei Jahre alleine in der ersten Instanz dauern. Und die zweite, da braucht der Kläger ein langes Leben, um das Urteil noch persönlich entgegennehmen zu können.
Aber damit nicht genug. Hier gibt es auch den nicht zu seltenen Fall, dass der Kläger schlichtweg alles zahlt. Seine eigenen Anwälte, die Anwälte der Gegenpartei, sogar die Präsenz der Gegenpartei vor Gericht – und die Gerichtskosten sowieso.
Wie das geht? Ganz einfach. Wenn zum Beispiel der Begünstigte einer Stiftung gegen die Stiftungsräte seiner Stiftung klagt. Dann lassen sich diese Stiftungsräte selbstverständlich ihre Anwaltskosten von der Stiftung bezahlen. Und da es nicht ihr Geld ist, darf der Anwalt (oder die Anwälte) ungeniert zulangen.
Dann müssen die Stiftungsräte ihre wertvolle Zeit im Gerichtssaal verbringen. Auch die, inklusive umfangreicher Vorbereitungsarbeiten, werden natürlich der Stiftung in Rechnung gestellt.
Der Witz, der keiner ist: genau um solches Gebaren abzustellen, hat der Begünstigte der Stiftung überhaupt den Rechtsweg beschritten. Er klagt also auf Absetzung dieser Stiftungsräte, nicht zuletzt deswegen, weil sie sich seiner Meinung nach unziemlich bereichern.
Und was passiert in Liechtenstein? Diese Stiftungsräte bereichern sich nun noch zusätzlich an dieser Klage. Das ist weltweit wohl einmalig …


