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Schlagwortarchiv für: Liechtensteiner Justiz

Justiz à la Liechtenstein

Allgemein

Zwei streiten sich, einer zahlt. Das Spezialmenü der Gerichte im Ländle.

Der Normalfall, wie er weltweit in allen Rechtsstaaten existiert: wenn zwei sich streiten und nicht einigen können, gehen sie vor Gericht. In vielen Fällen benötigen sie die Hilfe von Anwälten, um ihr Anliegen in eine juristisch korrekte Form zu bringen.

Die Aufgabe des Gerichts ist es dann, innert nützlicher Frist zu einem Urteil zu gelangen. Oder aber, einen Vergleich anzuregen, damit sich die streitenden Parteien unnötige Ausgaben sparen können.

Denn der Gang vors Gericht, das ist leider auch überall so, ist nicht billig. Es gibt Gerichtskosten und die Kosten der Anwälte. Normalerweise gilt hier, dass bei einem Vergleich jede Seite ihre eigenen Kosten begleicht; was für das Gericht angefallen ist, wird aufgeteilt.

Normalerweise ist es auch so, dass wenn es zu einer Gerichtsverhandlung mit Urteil kommt, die unterlegene Partei die eigenen Kosten, die Gerichtskosten und gewisse Kosten der siegreichen Partei übernehmen muss. Das allerdings nach einem Reglement für Anwaltskosten, wobei normalerweise das Gericht diese festlegt, damit kein Schindluder mit exorbitant hohen Anwaltshonoraren getrieben werden kann.

Soweit die Normalität.

Nun zu Liechtenstein. Hier gibt es Prozesse, die sich durch gewisse Besonderheiten auszeichnen. Da wäre zunächst einmal die Dauer. Die ist davon abhängig, ob der Kläger zum Liechtensteiner Klüngel gehört oder ein Ortsfremder ist. Bei Mitgliedern der einheimischen Kaste von Rechtsanwälten und Treuhändern als Kläger geht das normalerweise ruckzuck. Ein paar Tage in der ersten Instanz, wird weitergezogen, ein paar Wochen in der zweiten. Und zack, schon ist das Urteil da.

Ist der Kläger ein frömder Fötzel, sieht es ganz anders aus. Da kann es – bei gleichem Streitgegenstand – auch schon mal locker zwei bis drei Jahre alleine in der ersten Instanz dauern. Und die zweite, da braucht der Kläger ein langes Leben, um das Urteil noch persönlich entgegennehmen zu können.

Aber damit nicht genug. Hier gibt es auch den nicht zu seltenen Fall, dass der Kläger schlichtweg alles zahlt. Seine eigenen Anwälte, die Anwälte der Gegenpartei, sogar die Präsenz der Gegenpartei vor Gericht – und die Gerichtskosten sowieso.

Wie das geht? Ganz einfach. Wenn zum Beispiel der Begünstigte einer Stiftung gegen die Stiftungsräte seiner Stiftung klagt. Dann lassen sich diese Stiftungsräte selbstverständlich ihre Anwaltskosten von der Stiftung bezahlen. Und da es nicht ihr Geld ist, darf der Anwalt (oder die Anwälte) ungeniert zulangen.

Dann müssen die Stiftungsräte ihre wertvolle Zeit im Gerichtssaal verbringen. Auch die, inklusive umfangreicher Vorbereitungsarbeiten, werden natürlich der Stiftung in Rechnung gestellt.

Der Witz, der keiner ist: genau um solches Gebaren abzustellen, hat der Begünstigte der Stiftung überhaupt den Rechtsweg beschritten. Er klagt also auf Absetzung dieser Stiftungsräte, nicht zuletzt deswegen, weil sie sich seiner Meinung nach unziemlich bereichern.

Und was passiert in Liechtenstein? Diese Stiftungsräte bereichern sich nun noch zusätzlich an dieser Klage. Das ist weltweit wohl einmalig …

27. Mai 2024/21 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/05/Bildschirmfoto-2024-05-27-um-19.34.12.png 694 1012 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-05-27 19:39:172024-09-17 11:53:13Justiz à la Liechtenstein

Schneckenjustiz

Allgemein

In Liechtenstein gehen die Uhren in Gerichtsgebäuden anders.

Sie haben eigentlich zwei Geschwindigkeiten. Gelangt ein fürstlicher Treuhänder oder Anwalt ans fürstliche Gericht, dann widerfährt ihm in Windeseile Gerechtigkeit. Beziehungsweise, er bekommt holterdipolter ein Urteil ausgehändigt. Selbst inklusive Instanzenzug dauert so etwas nur wenig mehr als ein halbes Jahr, bis ein rechtsgültiges Verdikt vorliegt.

Das ist eine Rechtssprechung, wie man sie sich nur wünschen kann. Schnell, effizient, kein langes Warten, keine Verzögerungen, keine Finessen, kein Fingerhakeln, keine juristischen Abwege. Voll auf die zwölf, als wollten die Richter dafür besorgt sein, möglichst schnell das Mittagsmahl einnehmen zu können.

Wäre es nur so in Liechtenstein, dann müsste man Lobesarien auf die fürstliche Justiz singen. Landgericht, Obergericht, Oberster Gerichtshof, Verwaltungsgerichtshof und Staatsgerichtshof, wunderbare Einrichtungen, eine Zierde der Juristerei. Sowohl Fürst wie Volk, in deren Namen (und in dieser Reihenfolge) die Urteile verkündet werden, können stolz sein.

Der Fürst sowieso, denn ohne seine Zustimmung läuft da nichts; er muss der Ernennung jedes einzelnen Richters zustimmen, sonst wird nicht gerichtet. Er selbst ist aber, so nebenbei, vom Gesetz freigestellt, also unantastbar, nicht belangbar. Zustände wie im absolutistischen Mittelalter, aber nun ja, im Ländle gehen die Uhren eben anders.

Allerdings, sie gehen ganz anders, wenn es ein Nicht-Liechtensteiner wagt, vor Gericht gegen einen hochwohllöblichen Liechtensteiner Treuhänder vorzugehen. Schafft er es überhaupt, für ein so unedles Ansinnen einen Liechtensteiner Anwalt zu finden, der sich dann aber seine Dienste fürstlich bezahlen lässt, nimmt sich das Gericht richtig Zeit zur Beurteilung. Aber wirklich Zeit.

Obwohl das Thema haargenau das gleiche ist. Es geht um zwei Anträge auf Abberufung eines Stiftungsrats. Identische Forderung. In einem Fall war der Streitfall in etwas mehr als einem halben Jahr durch die Instanzen gerauscht und erledigt. Abberufung stattgegeben. Dass das mit der kafkaesken Begründung des «blossen Anscheins einer möglichen Interessenskollision» geschah, womit das Fürstengericht juristisches Neuland betrat, das sei nur nebenbei vermerkt.

Man darf nicht mehr als einmal raten, ob es sich bei dem Abgesetzten um einen Ausländer oder um einen Liechtensteiner Stiftungsrat handelte.

In einem identischen Prozess ist dann auch ein Liechtensteiner Treuhänder Ziel des Antrags, von seinem Posten abgesetzt zu werden. Die Beweislast dafür ist erdrückend, und es handelt sich um einiges mehr als um einen «blossen Anschein einer möglichen Interessenskollision».

Aber hier verwandelt sich die Expressjustiz des Fürsten in eine Schneckenpost. Während es im Fall der Absetzung des ausländischen Stiftungsrats nicht mal einen einzigen Verhandlungstag brauchte (alles spielte sich im Schriftenwechsel ab), sind hier bereits 8 angesetzt worden.

Nun ja, mag man da meinen, dann dauert es halt ein wenig länger. Nein, nicht ein wenig. Dieser Prozess dauert bereits über zwei Jahre an. In der ersten Instanz, die im anderen Fall nach 8 Wochen zu einem Urteil gelangte. Hier brütet sie bereits viel mehr als 104 Wochen über einem Urteil. Und die Richterin verkündete zwischendurch fröhlich, dass man hier noch beliebig weiterverhandeln könne.

Vielleicht wollte sie damit indirekt ihre Bewunderung für den Kläger ausdrücken, dass der immer noch nicht aufgegeben hat. Oder ihr Mitleid, das weiss man nicht genau.

Es gibt Unrechtsstaaten, deren Verhalten offenkundig ist. Deren Untaten sichtbar sind, so wie die geschundenen Gesichter der mutmasslichen Attentäter in Moskau, die offensichtlich gefoltert wurden.

Und es gibt Unrechtsstaaten, die arbeiten viel feiner. Die legen zweierlei Massstab an. Die kommen ganz schnell zu einem Urteil – oder ganz, ganz langsam. Die zeigen deutlich, was der Unterschied ist, wenn ein Liechtensteiner Treuhänder als Stiftungsrat abgesetzt werden sollte oder ein störender Ausländer, der zudem noch Begünstigter der Stiftung war (was im gleich auch noch aberkannt wurde, wenn die Justiz schon mal Nägel mit Köpfen macht).

Das freut natürlich die Liechtensteiner Treuhänder und erst recht die Untreuhänder. Aber fürs Image des Ländle ist’s fatal.

27. März 2024/141 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/03/Bildschirmfoto-2024-03-27-um-10.35.02.png 757 1016 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-03-27 10:41:362024-04-14 17:17:15Schneckenjustiz

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