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Schlagwortarchiv für: Liechtenstein

Justiz nach Fürstenart

Fürstenjustiz

Schnell oder langsam. Das kommt drauf an, wenn Justitia nicht blind ist.

Liechtenstein ist ein Rechtsstaat mit zwei Geschwindigkeiten. Liechtenstein ist ein Rechtsstaat, bei dem Justitia nicht blind ist. Liechtenstein ist ein Rechtsstaat, wo es darauf ankommt, wer derjenige ist, der vor die Schranken des Gerichts tritt. Ist er ein Einheimischer, ein Liechtensteiner, gar ein Anwalt oder Treuhänder, dann kann er sich einer zuvorkommenden und speditiven Behandlung erfreuen.

Ist er aber ein Ausländer, sozusagen ein fremder Fötzel, und wagt er es dann auch noch, gegen einen Liechtensteiner Treuhänder vorzugehen, dann sieht die Sache ganz anders aus. Völlig anders.

Eines von viel zu vielen Beispielen. Da stellen Untreuhänder einen Abberufungsantrag gegen einen ihnen unliebsamen Stiftungsratspräsidenten. Nach lediglich sieben Wochen kommt das Gericht zum Schluss: jawohl, korrekt, genehmigt, der Stiftungsratspräsident ist weg.

Erschwerend kommt noch die absurde Begründung hinzu: Es gäbe hier einen «blossen Anschein eines möglichen Interessenkonflikts». Was das ist? Das weiss niemand, nicht einmal der Fürst. Hört sich aber irgendwie wichtig an, und das reicht doch.

Dem abgesetzten Stiftungsratspräsidenten reicht es auch, er legt bei der nächsten Instanz Rekurs ein, weil er sich nicht vorstellen kann, dass eine solch absurde Begründung standhält. Nach weiteren 36 Wochen entscheidet die zweite Instanz: doch, das ist rechtens, die Absetzung erfolgte in Übereinstimmung mit der fürstlichen Wildwestjustiz.

Daraufhin griff der nach vielen Jahren treuer Pflichterfüllung abgesägte Stiftungsratspräsident zum gleichen Mittel und verlangte die Absetzung der beiden Treuhänder, die ihn abserviert hatten. In der Annahme, dass doch wohl auch hier nach ein paar Wochen ein Urteil ergehen würde.

Da kennt er aber die Fürstenjustiz schlecht. Über diesen Antrag brütet das Gericht seit 116 Wochen, seit über 2 Jahren. Ohne bislang zu einem Urteil zu gelangen. 7 Wochen, 116 Wochen und kein Ende. Das ist der Unterschied in Liechtenstein.

Aber es geht noch wilder. Da ihnen dieser abgesägte Stiftungsrat nun wirklich auf den Zeiger ging, beschlossen die beiden Treuhänder, ihm auch noch die Begünstigung zu entziehen. Ätsch.

Auch dagegen geht der langjährige Stiftungsratspräsident vor. Nur: die Treuhänder sagen nun mit treuem Augenaufschlag: wieso darf der das? Der hat doch gar keinen Rechtstitel. Oder auf Deutsch: da der mit der Stiftung, die er 28 Jahre lang präsidierte, überhaupt nichts mehr zu tun hat, kann er doch auch nicht gegen sie vorgehen. Da könnte doch jeder kommen.

Auch darüber muss die Fürstenjustiz scharf nachdenken. Und nachdenken. Und nachdenken.

Wäre es nicht so grauenvoll traurig. gäbe es aber noch etwas zu lachen. Denn die beiden Treuhänder hielten es für angebracht, um den ehemaligen Stiftungsratspräsidenten zu diskreditieren, eine absurde Strafanzeige gegen ihn einzureichen. Denn «läuft dann noch eine Strafermittlung», das hört sich immer gut an.

Die läuft tatsächlich, allerdings gab es da ein blödes, unerwartetes Hindernis im geordneten Ablauf der Liechtensteiner Fürstenjustiz. Die damit befasste Strafrichterin erklärte sich selbst für befangen. Allerdings war sie zu schamvoll, um den Grund dafür anzugeben. Sie hatte sich mit einem der beiden Treuhänder fortgepflanzt, ohne dass die beiden verheiratet gewesen wären.

Das alles gibt es nirgends auf der Welt. Ausser in der Räuberhöhle Liechtenstein.

8. März 2024/14 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/03/Bildschirmfoto-2024-03-08-um-14.57.53.png 669 1025 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-03-08 15:04:282024-11-14 09:39:12Justiz nach Fürstenart

Ein paar Milliarden

Allgemein

Wie viel ist eigentlich in Liechtenstein gebunkert?

Das ist eine gute Frage, allerdings prallt sie an den dicken Mauern der Trutzburg ab, die oberhalb von Vaduz drohend am Berg klebt und wo die durchlauchtigen von und zu Liechtenstein hausen.

Alleine von 98 Vermögensverwaltungsgesellschaften werden im Ländle rund 60 Milliarden Schweizerfranken verwaltet. Wenn man annimmt, dass so einer Verwaltung inklusive Kick-backs und einbehaltenen Retrozessionen locker 5 Prozent Profit abwirft (nein, nicht für den Kunden), dann läppert sich alleine hier ein netter Betrag von 3 Milliarden zusammen. Das sind 3000 Millionen. Damit könnte man das fürstliche Schloss vom Folterkeller bis in die Zinnen füllen.

Rund die Hälfte dieser Gelder sind in Liechtensteiner Banken angelegt, die so am Geldsegen teilhaben können.

Wie viel davon in Familienstiftungen liegt, da schweigt des Sängers Höflichkeit. Aber man hat ungefähr eine Ahnung, welche Beträge zurzeit im Feuer stehen. Oder genauer gesagt: um welche Beträge es erbitterte Auseinandersetzungen zwischen den Begünstigten und den Liechtensteiner Treuhändern gibt.

Da wäre mal der Fall Bacardí. Da sprechen wir schon mal von über einer Milliarde Euro. Mindestens. Darauf sitzen wie einbetoniert Liechtensteiner Treuhänder. Die wissen: jedes Jahr, das ins Land geht, und es sind schon viele Jahre ins Land gegangen, bedeutet fette Verwaltungsgebühren und andere Nebeneinkünfte. Wer will das schon aufgeben.

Dann hätten wir den Fall Agnelli. Da geht es gleich um rund 2,5 Milliarden Euro. Auch hier ist die Lage unübersichtlich; Erbschaftsstreitigkeiten. Glasklar ist lediglich auch hier: die Treuhänder-Stiftungsräte verdienen sich jährlich goldene Nasen an der Verwaltung.

Und schliesslich der Fall Kindler. Das Immobilienvermögen, um das es hier geht, wird von den verwaltenden Treuhändern selbst mal auf 500 Millionen, mal auf bis zu einer Milliarde geschätzt. Logisch, dass sie sich für die Misswirtschaft, die sie anstellen, pro Nase und Monat bis zu 75’000 Franken rüberschieben.

Dann gibt es noch mindestens ein Dutzend weiterer Fälle, auf die hier nicht spezifisch eingegangen werden soll. Aber auch hier beträgt der Streitwert alles in allem locker eine weitere Milliarde.

Und das sind nur Fälle, die bekannt wurden. Wie viele Stifter oder Begünstigte still leiden, weil sie sich schämen, dass man sie so schamlos übers Ohr gehauen hat, oder weil sie schlichtweg keine Handhabe sehen, sich zu wehren, weil sie kein Geld mehr haben – man weiss es nicht.

Aber nehmen wir nur die konservativ geschätzt 5 Milliarden Euro, um die es in diesen Fällen geht. Auch da läppert es sich. Bei 5000 Millionen fallen ganz, ganz konservativ geschätzt «Verwaltungskosten« von 2 Prozent im Jahr an. Das sind schon mal 100 Millionen.

Money for nothing, kann man mit den Dire Straits singen. Und das Schönste für die Nutzniesser: dass sie jemals dazu gezwungen werden könnten, dieses Geld (oder auch nur Teile davon) wieder zurückzugeben – das würde höchstens im Märchen stattfinden, wo am Schluss ein gütiger Fürst ein Einsehen hat. Aber doch nicht in Liechtenstein.

7. März 2024/0 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/03/Bildschirmfoto-2024-03-07-um-21.19.21.png 839 998 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-03-07 21:25:192024-03-08 15:04:39Ein paar Milliarden

Fürstentum oder Räuberhöhle?

Allgemein

Kenner mögen fragen: worin besteht der Unterschied?

Sicherlich zwischen Schein und Sein. Denn der Schein scheint wunderprächtig über die sanften Hügel Liechtensteins. Hier ein sonderliches kleines Völkchen, das sich in der Mitte Europas seine Unabhängigkeit bewahrt hat. Und seine spezielle Regierungsform einer konstitutionellen Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage.

Bloss knapp 40’000 Liechtensteiner gibt es auf dieser Welt. Die lavierten sich geschickt durch die Geschichte, lehnten eine Zeitlang Richtung Österreich, aber als es nach dem Ersten Weltkrieg mit dem Kaiserreich bergab ging, wechselte man an die Seite der stabileren Schweiz. Zollvertrag, der Schweizerfranken als Landeswährung. Keine eigene Armee, sparsam. Und clever.

41 Prozent des BIP stammt aus der Industrie und  dem warenproduzierenden Gewerbe, Weltspitze.

Aber bei näherer Betrachtung ist das Sein dann nicht so schön und prickelnd. Denn während in England und anderswo die Monarchen mehr dekorativen Wert haben, herrscht in Liechtenstein der Fürscht noch wirklich. Und ruft seine Untertanen immer wieder zur Ordnung, wenn die das mit der Demokratie zu ernst nehmen. Schliesslich hat er sich in allem das letzte Wort ausbedungen, und das meint er auch so.

Er kann den Landtag auflösen, wenn er ihm nicht passt. er kann ihn auch einfach zusperren und vertagen. Er vereidigt die Parlamentarier, was er auch unterlassen kann. Der Landtag schlägt zwar die Regierung vor, aber der Fürst ernennt sie. Und schliesslich kann er vom Parlament oder vom Volk beschlossene Gesetze schlichtweg widerrufen.

Das gilt, sicher ist sicher, auch für die Justiz. Ein paritätisches Gremium, das zur Hälfte aus Vertretern des Fürsten besteht, schlägt dem Landtag Richter zur Wahl vor. Hat der Fürst nicht schon vorher von seinem Vetorecht Gebrauch gemacht, kann er sie schlichtweg nicht ernennen.

Und überhaupt, wozu gibt es dann noch Artikel 10 der Liechtensteiner Verfassung: das Notrecht des Fürsten. Das ist dann alles ein wenig aus der Zeit gefallen, so wie das Frauenstimmrecht. Das wurde im Ländle 1984 eingeführt. Negativrekord, Liechtenstein war das letzte Land Europas, in dem das geschah. Denn schliesslich gab es in der langen Ahnenreihe des Fürstengeschlechts noch nie eine Fürstin, wo kämen wir da hin.

Da der Fürst seit Längerem unpässlich ist, regiert, herrscht seit 2004 der Erbprinz Alois (von und zu Liechtenstein). Oder vornehmer ausgedrückt, er widmet sich der Führung der Staatsgeschäfte. Denn es kann immer nur einen Fürsten geben, diesen Titel nimmt erst der Tod, was den Fürsten sogar vom Papst unterscheidet.

Diese Machtballung ohne demokratische Kontrolle ist wohl die Ursache dafür, dass es in Liechtenstein im Finanzwesen eher wie im hölzernen Himmel als in einem Rechtsstaat zugeht. Nicht nur, dass hier für so ein kleines Land eine beeindruckende Menge von krimineller Energie existiert. Sondern wer nicht zwischen meins und deins unterscheiden kann, beispielsweise, wenn ein Treuhänder untreu wird, kann meistens mit wohlwollender Behandlung durch die fürstlichen Justizorgane zählen.

Schliesslich gehört dem Fürsten neben ein paar Milliarden und einer beeindruckenden Kunstsammlung auch noch die bedeutendste Bank im Ländle. Ein stetig sprudelnder Quell fürstlichen Einkommens. Wie das genau geschaffen wird, nun ja, Seine Durchlaucht kann sich nun wirklich nicht um alles selber kümmern, nicht wahr.

6. März 2024/2 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/03/Bildschirmfoto-2024-03-06-um-19.35.46.png 521 721 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-03-06 19:40:222024-03-07 21:25:30Fürstentum oder Räuberhöhle?

Salbader, laber, schwurbel

Fürstenjustiz

Aber vielleicht sehen wir hier die Sache ganz falsch …

Immer diese Kritik an Liechtensteiner Stiftungen. An Liechtensteiner Treuhändern. Die wollen doch nur das Beste. Für sich, Pardon, für Stifter und Begünstigte. Da ist denen alles heilig. Ehrenwort. Beim Fürschten.

Also lassen wir doch einmal sich das für Online-Werbung ausgegebene Geld rentieren und wählen die Webseite von «Viehbacher Internationales Wirtschafts- und Steuerrecht».

Hier wird Ihnen von diesen drei sympathischen Herren geholfen:

Denn: «Die Motivationen, über die Gründung einer Stiftung in Liechtenstein nachzudenken, sind vielfältig – für Privatpersonen und für Unternehmen.»

Nun muss, räusper, ein kurzer Blick in die Vergangenheit geworfen werden:

«Die Liechtensteinische Stiftung wurde früher nicht selten für Steuerhinterziehung genutzt. Das brachte ihr einen wahrlich schlechten Ruf ein. Diese Zeiten sind aber seit geraumer Zeit vorbei – in den letzten Jahren hat sich viel verändert, der schlechte Ruf ist heute vollkommen unbegründet.»

Aber was ist denn so eine Stiftung eigentlich? «Stiftungen sind verselbstständigte Zweckvermögen, die selbst rechtsfähig sind, und deswegen Träger von Rechten und Pflichten. Eines unterscheidet die Stiftung aber von Gesellschaften mit z. B. der GmbH oder AG: Eine Stiftung hat keine Eigentümer.»

Da haben wir nun schön verpackt zwei nicht unwichtige Begriffe: Stiftungen sind «rechtsfähig» und haben keinen Eigentümer.

Aber einen Stiftungsrat. Mit mindestens einem Liechtensteiner Stiftungsrat. Dieses Arfbeitsbschaffungsprogramm hat der Fürst, beziehungsweise seine fürstliche Regierung, huldvoll geschaffen, damit die Liechtensteiner Treuhänder nicht darben müssen. Was schnell einmal passieren könnte, denn viele von ihnen können eigentlich nichts anderes als mit Textbausteinen Stiftungen zu errichten, dort Einsitz zu nehmen und dann jedes Jahr die hohle Hand für ihre überwältigenden Bemühungen zu machen.

Schliesslich erzählt Viehbacher noch, wie man «in vier Schritten zur eigenen Stiftung» kommt, die aber irgendwie dann doch nicht so «eigen». ist Wichtig ist ihm dabei vor allem Schritt vier:

«Ist die rechtliche Basis geschaffen, geht es an die Errichtung der Stiftung und damit vor allem an die Vermögensübertragung, damit die Stiftung als „verselbständigtes Zweckvermögen“ überhaupt entstehen kann. Im Anschluss nimmt die Stiftung ihre Aktivität im Sinne des Stiftungszweckes als privatnützige Familienstiftung oder gemeinnützige Stiftung auf. Ab diesem Zeitpunkt unterstützen wir Sie auch im Rahmen der Stiftungsverwaltung.»

Ab diesem Zeitpunkt hat der Stifter – meist ohne es zu wissen – die Kontrolle nach der «Vermögensübertragung» über sein Eigentum aufgegeben. Erfüllt der Stiftungsrat buchstabengetreu seinen Willen (auch das soll es geben), dann macht das nichts.

Tut er das aber nicht (auch das gibt es), dann hat der Stifter ein Problem. Setzt sich der Stifter noch selbst in den Stiftungsrat, um den übrigen Stiftungsräten und vor allem dem Liechtensteiner Treuhänder auf die Finger zu schauen, damit der nicht zum Beispiel auf die Idee kommt, die «Vermögensübertragung» ein zweites Mal durchzuführen, was bei eingeweihten Kreisen als «dekantieren» bekannt ist, dann hat der Stifter ein gröberes Problem.

Denn er muss da zuerst weggeräumt werden, damit zugegriffen, abgegriffen oder dekantiert werden kann. Aber wo ein Wille ist, ist in Liechtenstein auch ein Weg. Den planiert die fürstliche Justiz, indem sie absurde Abberufungsgründe erfindet.

Oder hat auf dieser Welt schon jemand etwas von einem «blossen Anschein einer möglichen Interessenskollision» gehört? Nein? Eben. Das hat die Fürstenjustiz nämlich erfunden.

Viehbacher hat völlig recht. Als Schwarzgeldbunker hat die Stiftung (weitgehend) ausgedient, selbst der Fürst weiss, dass es stärkere Mächte als ihn auf der Welt gibt. Aber wenn man das schöne Bild der Sinnhaftigkeit einer Liechtensteiner Stiftung malt, dann sollte man eigentlich die dunklen Seiten nicht verschweigen.

Aber gut, wer macht das schon, wenn er sein Produkt bewerben will?

2. März 2024/7 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/03/Bildschirmfoto-2024-03-02-um-11.39.02.png 397 1142 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-03-02 12:03:532024-11-14 09:39:12Salbader, laber, schwurbel

Mehr Bad News für Liechtenstein

Allgemein

Die NZZ öffnet ihre Spalten einem Stiftungs-Befürworter.

Das nennt man eine konzertierte Aktion. Gerade ist FDP-Präsident Thierry Burkart mit seiner Motion im Parlament durchgekommen, dass es in der Schweiz wieder möglich sein soll, Familienstiftungen zu errichten.

Der Bundesrat ist verpflichtet, einen entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Ein schwerer Angriff auf das Stiftungsparadies Liechtenstein, in das viele Schweizer bislang ausgewichen sind. Allerdings werden sie zunehmend vom übergriffigen Verhalten Liechtensteiner Untreuhänder verunsichert.

Die greifen immer ungenierter in Kässeli, die nicht ihnen gehören – und die fürstliche Justiz schaut weg.

Nun kommt schon der nächste Schlag. In der NZZ führt Thomas Sprecher, ein Anwalt und Mitglied der «Arbeitsgruppe zur Förderung des Stiftungsstandorts Zürich», weitere Argumente zur Steigerung der Attraktivität an.

Ein weiterer Stolperstein für Stiftungen in der Wirtschaftsmonopole Zürich war die Auffassung der Steuerbehörde, dass bei steuerbefreiten, gemeinnützigen Stiftungen die Tätigkeit als Stiftungsrat nur ehrenamtlich, also gratis stattfinden dürfe. Nun frohlockt Sprecher: Was bleibt zu tun? Zum einen haben die Stiftungsaufsichten eine Praxis zur Feststellung der Angemessenheit von Stiftungsratsentschädigungen zu entwickeln.

Diverse Hürden wurden in letzter Zeit weggeräumt. Ds betrifft eine angemessene Bezahlung professioneller Stiftungsräte, womit allerdings nicht das Liechtensteiner Selbstbedienungsmodell gemeint ist. Fördermodelle, Impact-Investments, auch im Ausland: alles ist inzwischen möglich.

Sprecher fasst die Neuerungen zusammen: Der Stiftungsstandort Zürich, und über ihn hinaus der Stiftungsstandort Schweiz, wird durch sie stark profitieren.

Dabei spricht er wohlgemerkt nur von steuerbefreiten, gemeinnützigen Stiftungen. Einen richtigen Schub wird die neuerliche Möglichkeit geben, auch Familienstiftungen in der Schweiz zu gründen.

Ist das wieder gesetzlich geregelt, gibt es eigentlich keinen Grund mehr, für die Gründung einer Stiftung nach Liechtenstein auszuweichen. Aber viele Gründe dagegen. Denn völlig unabhängig davon, welchen Zweck eine Stiftung verfolgt, ob sie gemeinnützig ist oder nicht, ob in ihr ein opulentes Vermögen steckt oder ein kleinerer Betrag: es gibt ein Fundament für alle diese Formen, das für den Stifter von entscheidender Wichtigkeit ist.

Das Fundament heisst Rechtssicherheit. Rechtsstaatlichkeit.

Das bedeutet, dass es immer im Leben unvorhersehbare Konflikte geben kann. Eine Stiftungsurkunde mag noch so genau formuliert worden sein, die Aufgaben des Stiftungsrats noch so präzise festgelegt, der Kreis der Begünstigten noch so akkurat definiert: verschiedene Meinungen kann es immer geben.

Für solche Fälle ist es unabdingbar, dass alle Beteiligten, vor allem natürlich der Stifter und die Begünstigten, sicher sein können, dass solche Auseinandersetzungen halt notfalls vor Gericht geregelt werden. Unter Anwendung gültiger Gesetze, nach Treu und Glauben und innert nützlicher Frist. Von unparteiischen Richtern, denen es einzig darum geht, das Gesetz so auszulegen, wie es sich gehört.

Daran gibt es aber in Liechtenstein gelinde Zweifel. Nein, zunehmende Zweifel. berechtigte Zweifel. Ein als Stiftungsrat überbordender Liechtensteiner Treuhänder ist das eine. Der Schutz, den er vor Liechtensteiner Gerichten geniesst, ist das andere, Beunruhigende.

Dass hier skandalöse Urteile gefällt werden, ist das eine. Dass es Jahre dauern kann, das andere. Dass diese Urteile durch alle Instanzen hindurch geschützt werden, ist ebenfalls beunruhigend.

Bislang fehlte für das nähere Ausland die Alternative zu Liechtenstein. Das ändert sich zurzeit. Bislang ist es dem Fürstenhaus immer gelungen, sogar cleverer als die Schweiz auf neue Herausforderungen zu reagieren. Stichwort Steuerstreit, Stichwort Automatischer Informationsaustausch, Stichwort Versicherungs-Wrapper.

Ob ihm das auch diesmal gelingt, wo in der Schweiz eine ernstzunehmende Konkurrenz heranwächst? Auf jeden Fall wird die Reaktion des Fürstenhauses entscheidend für die finanzielle Zukunft des Ländles sein.

1. März 2024/7 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/03/Bildschirmfoto-2024-03-01-um-11.55.51.png 677 1021 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-03-01 11:57:482024-03-02 12:04:14Mehr Bad News für Liechtenstein

Wildes Treiben mit Konsequenzen

Allgemein

Die Schweiz reagiert auf die Untreuhänderskandale in Liechtenstein.

Seit sich die Anzahl von Stiftungen im Ländle dramatisch verkleinert hat, weil sie als Schwargeldbunker ausgedient haben, treiben es die Untreuhänder immer wilder.

Sie dekantieren, greifen in die Kasse, bereichern sich, verweigern Informationen, verfügen nach Gutdünken über ihnen anvertraute Vermögen. Und die fürstliche Justiz schaut zu, beziehungsweise weg. Kommt ein solcher Fall an die Öffentlichkeit, wird immer die gleiche Leier gespielt: bedauerlicher Einzelfall, schwarzes Schaf, in jeder Berufsgattung gibt es leider unverantwortliche Gesellen, aber im grossen Ganzen läuft alles super und sauber.

Nur: das glauben immer weniger. Recherchen haben ergeben, dass Schweizer Banken und Vermögensverwalter schon lange nicht mehr aktiv das Errichten Liechtensteiner Stiftungen empfehlen. Obwohl ihnen dadurch ein hübscher Batzen Geld verloren geht. Aber die Zufriedenheit ihrer Kunden ist ihnen wichtiger.

Damit nicht genug. Immer häufiger raten sie sogar ihren Klienten, sollten die eine Liechtensteiner Stiftung betreiben, diese so schnell wie möglich aufzulösen und das Geld woanders in Sicherheit zu bringen, wo rechtsstaatliche Zustände herrschen.

Aber es geht noch weiter. Der FDP-Präsident und Aargauer Ständerat Thierry Burkart verlangt, dass in der Schweiz das Instrument der Familienstiftung wieder zugelassen wird. Eine entsprechende Motion fand bereits im Ständerat eine breite Mehrheit, nun hat sie auch der Nationalrat an den Bundesrat überwiesen – mit dem Auftrag, eine entsprechende Gesetzesänderung auszuarbeiten.

Eine solche Familienstiftung ist in der Schweiz seit 1907 verboten. Sie diente damals auch dazu, missliebige Erben auszuschliessen und natürlich Steueroptimierung zu betreiben. Seit diesem Zeitpunkt wichen begüterte Schweizer Familien – nach Liechtenstein aus.

Inzwischen ist es klar, dass nicht nur reiche Familien, sondern auch kleinere und mittlere Unternehmen, schlichtweg jeder, der etwas komplizierte Besitzverhältnisse strukturieren möchte, auf das Hilfsmittel eines Trusts oder eben einer Stiftung angewiesen ist. Die Absichten sind dabei meistens durchaus lauter, obwohl das von linker Seite lauthals bestritten wird.

Eine Stiftung, um die Vermögens- und Nachlassplanung zu erleichtern, das ist die Idee. Raus aus der Räuberhöhle Liechtenstein, das ist die Nebenidee.

28. Februar 2024/7 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/02/Bildschirmfoto-2024-02-28-um-09.26.16.png 743 996 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-02-28 09:27:452024-02-29 19:53:26Wildes Treiben mit Konsequenzen

Meins und Deins

Allgemein

In Liechtenstein gilt keine Eigentumsgarantie.

Ein Grundpfeiler des geordneten Zusammenlebens ist die Eigentumsgarantie. Also was einem nach Recht und Gesetz gehört, kann nicht einfach weggenommen werden. Ausser, es gibt Gründe dafür, die ein Gericht festzustellen hat.

In Liechtenstein ist das ziemlich anders. Insbesondere dann, wenn Vermögen, ein Gut, Eigentum jemandem zu treuen Händen übergeben wird. Diese Person trägt den ehrenvollen Titel Treuhänder. Das umschreibt seine Aufgabe ziemlich gut. Etwas wird ihm zu treuen Händen anvertraut. In der Hoffnung, dass der Treuhänder respektiert, dass er nur der Sachwalter einer fremden Sache ist. Dafür wird er entlohnt, und zwar durchaus üppig.

Der ehrliche Treuhänder gibt Auskunft über seine Aufwendungen und stellt die zu einem erträglichen Stundensatz in Rechnung. Selbstverständlich gibt er Kick-backs, Retrozessionen und andere Formen, mit denen sich Banken erkenntlich zeigen, an den eigentlichen Eigentümer weiter. Denn dessen Besitz, nicht etwa die Tätigkeit des Treuhänders, hat diese Geldflüsse ermöglicht.

Verwaltet ein Treuhänder 100 Stiftungen und kassiert er bei jeder eine Grundgebühr von 5000 Franken im Jahr, hat er so ein erkleckliches Einkommen von einer halben Million. Wobei die Arbeit dafür überschaubar und keinesfalls anstrengend ist.

So könnte im Ländle alles zur allgemeinen Zufriedenheit funktionieren, wenn es  in den letzten Jahren nicht die um sich greifende Unsitte gäbe, dass sich der Treuhänder in einen Untreuhänder verwandelt. Er wird gierig, was ihm zusteht, genügt ihm nicht mehr, daher bedient er sich an fremdem Gut.

Die fürstliche Gesetzgebung macht es ihm dabei sehr einfach. Das fängt schon mit seiner Auskunftspflicht an. Die ist beispielsweise gegenüber Erben eines verstorbenen Stifters sehr eingeschränkt. Und wo es keine Auskunft gibt, gibt es kein Recht. Geht der Geprellte zur Staatsanwaltschaft, so fehlt der ein Anfangsverdacht. Und ohne den beginnt sie nicht zu ermitteln.

Geht der Geprellte vor Gericht, stösst er auf eine Mauer der Komplizenschaft zwischen der fürstlichen Justiz und den Untreuhändern. Denen ein Fehlverhalten nachzuweisen, ist faktisch ein Ding der Unmöglichkeit.

So musste schon mancher Stifter, manche Stifterfamilie feststellen, dass sie nicht einen sicheren Hafen für ihr Vermögen gefunden hat, sondern unter die Räuber und Raubritter gefallen ist. Nur kommen die nicht mehr wie im Mittelalter in schimmernder Rüstung daher, sondern fein gewandet in Anzug und Krawatte.

26. Februar 2024/0 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/02/Bildschirmfoto-2024-02-26-um-23.25.02.png 825 990 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-02-26 23:28:262024-02-27 18:48:09Meins und Deins

Liechtenstein lacht

Allgemein

Was in der Schweiz ein Justizskandal ist, wäre in Liechtenstein normal.

Die Kommentatoren überschlagen sich. Selten ist ein Staatsanwalt so abgewatscht worden wie der beim Prozess gegen den gefallenen Raiffeisenstar Pierin Vincenz. Nach längerem Brüten verfasste der Wirtschaftsstaatsanwalt mit dem länglichen Namen Marc Jean-Richard-dit-Bressel eine nicht minder längliche Anklageschrift von 356 Seiten.

Die führte zu einer Monsterurteilsbegründung von 1200 Seiten und langen Gefängnisstrafen für die beiden Hauptbeschuldigten Pierin Vincenz und Beat Stocker. Aber seit einem 38-seitigen Schreiben des Zürcher Obergerichts ist alles anders. Das zerfetzte die Anklageschrift in der Luft, erklärte das Urteil des Bezirksgerichts für nichtig und befahl dem Staatsanwalt, nochmal bei null anzufangen. Höchststrafe, setzen, von vorne.

Gestritten wird nun darum, ob damit die Verjährung gestoppt bleibt oder nicht. Denn ein erstinstanzliches Urteil unterbricht sie. Damit soll verhindert werden, dass sich ein Angeklagter mit einem ewigen Instanzenzug in die Verjährung seiner Delikte rettet. Dass sie vorher läuft, soll die Staatsanwaltschaft zu einem speditiven Verhalten anspornen. Wie ist es dann aber, wenn ein Urteil nicht einfach aufgehoben, sondern für nichtig erklärt wird, also gar nicht existiert?

Gute Frage. darüber – und über die anderen Aspekte – diskutiert gerade die halbe Schweiz. Nicht ohne Häme auf den Vollversager von Staatsanwalt zu giessen.

In Liechtenstein kann so etwas nicht passieren. Dort ist es völlig üblich, dass Prozesse sich über viele Jahre hinziehen. Die Gerichte lassen sich in aller Gemütsruhe so viel Zeit wie nur irgend möglich. Eine Petitesse wie ein Abberufungsantrag gegen ungetreue Treuhänder einer Stiftung? In jeder normalen rechtsstaatlichen Umgebung würde so etwas innerhalb von Wochen, höchstens von wenigen Monaten abgeurteilt.

Um dann im Instanzenzug ebenfalls schnell abgeräumt zu werden, damit dann ein rechtsgültiges Urteil vorliegt. Vor allem auch, wenn während der ganzen Prozesszeit Gefahr im Verzug ist, da die beiden Treuhänder ungeniert und unkontrolliert schalten und walten können, wie sie wollen, Sich dafür auch noch seit Jahr und Tag ein üppiges Gehalt von bis zu 75’000 Franken gönnen. pro Nase und Monat, versteht sich.

Daher haben sie null Interesse daran, dass es bald einmal zu einem Urteil käme. Also verschieben sie fröhlich Prozessdaten mit absurden Begründungen. Findet dennoch mal ein Gerichtstag statt, füllen sie den mit genauso absurden Befragungen. Zusätzlich bombardieren sie Gericht und Gegenpartei am liebsten am Spätnachmittag des Vortags mit vielseitigen Eingaben mit dem Vermerkt «Dringend». In diesen Eingaben wird zwar Altbekanntes aufgewärmt und wiederholt, aber dennoch so getan, als seien hier gerade brandheisse neue Erkenntnisse aufgetaucht.

Jedes normale Gericht würde diesem Unfug einen Riegel schieben. Aber doch nicht in Liechtenstein. Schliesslich mottet dieser Prozess in der ersten Instanz erst seit zwei Jahren vor sich hin. Ein rechtsgültiges Urteil wird es sowieso nicht geben, weil eine der beiden Parteien auf jeden Fall Rekurs einlegen wird.

Schnell, sehr schnell ist die Justiz nur, wenn es ein Urteil gegen einen Kläger oder Beklagten zu fällen gilt. Ist der Ausländer und liegt im Clinch mit Liechtensteiner Treuhändern, ist der von vornherein im Nachteil.

Nun gibt es, wie der Zürcher Fall beweist, in jedem Justizsystem Ausreisser, besondere Umstände, einmalige Ausrutscher.

Nur: in Liechtenstein ist dieses Vorgehen systemisch. Die Regel, nicht die Ausnahme.

Eine absonderliche Unrechtssprechung, gegen die die zustände im «Zerbrochenen Krug» von Kleist geradezu mustergültig rechtsstaatlich wirken.

25. Februar 2024/0 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/02/Bildschirmfoto-2024-02-25-um-11.15.16.png 749 1012 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-02-25 11:33:382024-02-26 23:28:35Liechtenstein lacht

Anwalt für alle Seiten

Allgemein

Dunkel sind die Wege der Rechtssprechung im Ländle.

Parteiverrat ist kein Kavaliersdelikt. Den begeht ein Anwalt dann, wenn er auf beiden Schultern trägt. Also sowohl als bezahlter Beauftragter eines Mandanten handelt – wie auch gleichzeitig für die Gegenseite tätig ist.

Im engmaschig verschlauften und vernetzten und verschwägerten Liechtenstein kann das schnell einmal passieren. Denn die Liste der Anwälte im Ländle ist zwar nicht kurz, aber dennoch überschaubar. Es sind rund 200. Schon alleine die rund 8000 Stiftungen geben ja juristisch einiges zu tun, da immer wieder Untreuhänder übergriffig werden und auf die eine oder andere Art in die Geldtöpfe der ihnen zu treuen Händen überlassenen Vermögen greifen.

Da kann es schnell einmal passieren, dass ein Anwalt, der seine Dienste gegen Bezahlung einem Stiftungsrat anbietet, handkehrum einen Untreuhänder gegen eben diesen Stiftungsrat vertritt.

Natürlich ohne rot zu werden, denn solche Regungen sind Liechtensteiner Anwälten im Allgemeinen fremd. Löbliche Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel.

Nun ist Unrecht tun in Liechtenstein die einfache Sache. Sich gegen Unrecht wehren oder Recht bekommen wollen, das ist entschieden schwieriger.

Denn natürlich sind auch die Rechtsorgane ganz allgemein verwandt, verschwägert und verschlauft. Wer will denn schon aus der Reihe tanzen im Reigen der Fürstenknechte. Ein abservierter Stifter, eine dekantierte Stiftung, ein geprellter Begünstigter, ein Untreuhänder, der sich ohne grossen Aufwand mit Honoraren gütlich tut, die Taschen füllt, dass er nicht mehr geradeaus laufen kann – unschön, aber doch kein Anlass zur Aufregung.

Ein Anwalt, der seine Dienste meistbietend anbietet, was soll daran schlecht sein? Ein Anwalt, der eigentlich einen Mandanten hat, aber es dann doch lukrativer findet, einen anderen Mandanten gegen ihn zu vertreten? Unschön, aber bitte, da kann man doch den Rechtsweg beschreiten, wenn einem das nicht passt.

Das kann man. Man kann also eine sogenannte Disziplinarbeschwerde einreichen, in der festen Gewissheit, dass ein solcher Parteiverrat in jedem Rechtsstaat mit schwersten Sanktionen geahndet würde, der Anwalt wohl sein Patent loswäre. Und zwar in kürzester Frist.

Nun sind wir hier aber in Liechtenstein. Da kann man durchaus auch eine Beschwerde einreichen.Und dann? Na nix und dann. Der Eingang der Beschwerde wird auf Anfrage bestätigt, aber weitere Auskünfte werden nicht erteilt. Akteneinsicht? Man meint, das leise Gelächter der Liechtensteiner Justiz zu hören.

Und muss der Anwalt beunruhigt sein, um seine berufliche Zukunft fürchten? Ein Liechtensteiner Anwalt? Soll wohl ein Scherz sein. Der könnte vor Gericht für beide Seiten plädieren, und niemand würde daran Anstoss nehmen …

23. Februar 2024/1 Kommentar/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/02/Bildschirmfoto-2024-02-22-um-18.16.48.png 733 1003 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-02-23 09:10:542024-02-24 13:52:08Anwalt für alle Seiten

Das Wunder von Liechtenstein

Fürstenjustiz

Marketing, PR, Standortwerbung. Liechtenstein ist genial.

Ein Fürstenhaus mit echter Trutzburg. Putzig. Kleines Ländle mit ein paar tausend Einwohnern, die sich (fast) alle kennen. Toll. Hiltl, Super Werkzeugmaschinen, wow. Putziges Parlament, putzige Regierung, im Wesentlichen zwei Parteien. Wer in der Lage ist, Seine Durchlaucht zu sagen, ist jederzeit willkommen.

Gut, da gab es ein paar hässliche Vorkommnisse mit Schwarzgeldern, Steuerhinterziehung. Amoral, der ruppige Aussage, dass ein Liechtensteiner Treuhänder ja nicht verpflichtet sei, der Herkunft ihm anvertrauter Gelder nachzuspionieren.

Aber das Problem wurde gelöst, Liechtenstein wuscht alle Gelder weiss, die Fürschtenbank konnte weiterhin Geschäften wie eh und je. Aber dann immer diese Untreuhänder. Greifen ins Kassel. Dekantieren den Inhalt ihnen anvertrauter Stiftungen. Greifen sich exorbitante Gebühren und Honorare ab. Werden richtig staubig, wenn man sie dabei kritisiert.

Dann schmeissen sie den Kritiker einfach aus seiner eigenen Stiftung raus. Meckert er weiter, hat er’s also noch nicht kapiert, dann ist er auch seine Begünstigung los. Aus die Maus. Meistens ist dann Ruhe im Laden.

Einerseits hat der freche Krakeeler keinen Zugang mehr zu Informationen aus seiner Stiftung. Andererseits bräuchte er die, um gegen die Veruntreuung durch Untreuhänder zu klagen. Aber da sieht dann die Staatsanwaltschaft, schade aber auch, keinen Anfangsverdacht, und den braucht es bekanntlich.

Und, am schönsten für die Untreuhänder, normalerweise geht dem Bestohlenen dann mal das Geld aus, da das ja in seiner Stiftung liegt. Also in der Stiftung, fertig seine.

Nun könnte sich der Bestohlene noch in der Illusion wiegen, dass solche Schweinereien doch sicherlich nicht von der Fürstenjustiz gedeckt werden. Aber auch da lässt er sich vom schönen Schein täuschen. In unterirdischen Verliessen, wo als einziger Raumschmuck ein Schwarzweissporträt des Fürschten im Profil hängt, wird das Recht verbogen, dass es nur so quietscht. Aber mit ganz ernsthafter Miene und dem Habitus der getragenen Rechtsstaatlichkeit.

Während der Fürst krampfhaft nach links an die Wand schaut, wird hier der Kläger am ausgestreckten Arm verhungern gelassen. So ein Prozess um einen Pipifax, der in jedem Rechtsstaat selbst bei langsamer Justiz in ein paar Monaten entschieden wäre, kann hier Jahre dauern. Alles nach der Devise: willst du nicht einfach aufgeben, du Depp? Du meinst doch nicht etwas, hier würde nach Recht und Gesetz entschieden, oder?

Aber eins muss man Liechtenstein lassen. Diese hässliche Seite blitzt nur manchmal schnell auf, dann wird sie eilig zugemauschelt.

20. Februar 2024/0 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/02/Bildschirmfoto-2024-02-19-um-18.58.33.png 790 1011 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-02-20 09:24:532024-11-14 09:39:13Das Wunder von Liechtenstein
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