Schnell oder langsam. Das kommt drauf an, wenn Justitia nicht blind ist.
Liechtenstein ist ein Rechtsstaat mit zwei Geschwindigkeiten. Liechtenstein ist ein Rechtsstaat, bei dem Justitia nicht blind ist. Liechtenstein ist ein Rechtsstaat, wo es darauf ankommt, wer derjenige ist, der vor die Schranken des Gerichts tritt. Ist er ein Einheimischer, ein Liechtensteiner, gar ein Anwalt oder Treuhänder, dann kann er sich einer zuvorkommenden und speditiven Behandlung erfreuen.
Ist er aber ein Ausländer, sozusagen ein fremder Fötzel, und wagt er es dann auch noch, gegen einen Liechtensteiner Treuhänder vorzugehen, dann sieht die Sache ganz anders aus. Völlig anders.
Eines von viel zu vielen Beispielen. Da stellen Untreuhänder einen Abberufungsantrag gegen einen ihnen unliebsamen Stiftungsratspräsidenten. Nach lediglich sieben Wochen kommt das Gericht zum Schluss: jawohl, korrekt, genehmigt, der Stiftungsratspräsident ist weg.
Erschwerend kommt noch die absurde Begründung hinzu: Es gäbe hier einen «blossen Anschein eines möglichen Interessenkonflikts». Was das ist? Das weiss niemand, nicht einmal der Fürst. Hört sich aber irgendwie wichtig an, und das reicht doch.
Dem abgesetzten Stiftungsratspräsidenten reicht es auch, er legt bei der nächsten Instanz Rekurs ein, weil er sich nicht vorstellen kann, dass eine solch absurde Begründung standhält. Nach weiteren 36 Wochen entscheidet die zweite Instanz: doch, das ist rechtens, die Absetzung erfolgte in Übereinstimmung mit der fürstlichen Wildwestjustiz.
Daraufhin griff der nach vielen Jahren treuer Pflichterfüllung abgesägte Stiftungsratspräsident zum gleichen Mittel und verlangte die Absetzung der beiden Treuhänder, die ihn abserviert hatten. In der Annahme, dass doch wohl auch hier nach ein paar Wochen ein Urteil ergehen würde.
Da kennt er aber die Fürstenjustiz schlecht. Über diesen Antrag brütet das Gericht seit 116 Wochen, seit über 2 Jahren. Ohne bislang zu einem Urteil zu gelangen. 7 Wochen, 116 Wochen und kein Ende. Das ist der Unterschied in Liechtenstein.
Aber es geht noch wilder. Da ihnen dieser abgesägte Stiftungsrat nun wirklich auf den Zeiger ging, beschlossen die beiden Treuhänder, ihm auch noch die Begünstigung zu entziehen. Ätsch.
Auch dagegen geht der langjährige Stiftungsratspräsident vor. Nur: die Treuhänder sagen nun mit treuem Augenaufschlag: wieso darf der das? Der hat doch gar keinen Rechtstitel. Oder auf Deutsch: da der mit der Stiftung, die er 28 Jahre lang präsidierte, überhaupt nichts mehr zu tun hat, kann er doch auch nicht gegen sie vorgehen. Da könnte doch jeder kommen.
Auch darüber muss die Fürstenjustiz scharf nachdenken. Und nachdenken. Und nachdenken.
Wäre es nicht so grauenvoll traurig. gäbe es aber noch etwas zu lachen. Denn die beiden Treuhänder hielten es für angebracht, um den ehemaligen Stiftungsratspräsidenten zu diskreditieren, eine absurde Strafanzeige gegen ihn einzureichen. Denn «läuft dann noch eine Strafermittlung», das hört sich immer gut an.
Die läuft tatsächlich, allerdings gab es da ein blödes, unerwartetes Hindernis im geordneten Ablauf der Liechtensteiner Fürstenjustiz. Die damit befasste Strafrichterin erklärte sich selbst für befangen. Allerdings war sie zu schamvoll, um den Grund dafür anzugeben. Sie hatte sich mit einem der beiden Treuhänder fortgepflanzt, ohne dass die beiden verheiratet gewesen wären.
Das alles gibt es nirgends auf der Welt. Ausser in der Räuberhöhle Liechtenstein.











