Unterhalb eines militärischen Erstschlags ist kaum an sie heranzukommen.
Der liechtensteinische Treuhänder ist eine fast sakrosankte Figur. Ein Hybrid aus Priester, Bankier, Türsteher und Schattenherrscher über Milliardenvermögen. Wer ihm Geld anvertraut, übergibt oft nicht nur Vermögen, sondern auch Kontrolle, Transparenz und im schlimmsten Fall jede reale Möglichkeit, sich jemals wieder erfolgreich zu wehren.
Denn bevor ein liechtensteinischer Treuhänder tatsächlich strafrechtlich oder zivilrechtlich haftbar gemacht wird, müssen erst Schutzmauern durchbrochen werden, die höher sind als die Alpenkulisse rund um Vaduz.
Die erste Schutzmauer ist die Konstruktion selbst. Stiftungen und Trusts sind absichtlich so gebaut, dass Eigentum, Kontrolle und wirtschaftlicher Nutzen voneinander getrennt werden. Der Treuhänder sitzt als Stiftungsrat am längsten Hebel. Die Begünstigten hingegen haben oft nur eingeschränkte Informationsrechte – wenn überhaupt. Selbst Fachpublikationen weisen darauf hin, dass diese Rechte eingeschränkt oder ganz verweigert werden können. Nach der Devise: wenn’s dir nicht passt, klag mich doch ein. Viel Spass mit der Fürstenjustiz.
Die zweite Schutzmauer ist die Diskretion. Privatnützige Stiftungen müssen häufig nicht öffentlich registriert werden, sondern lediglich „hinterlegt“. Die wirklich entscheidenden Dokumente bleiben geheim. Selbst die Identität von Stiftern und Begünstigten kann verborgen bleiben.
Die dritte Schutzmauer ist strukturell: Der Treuhänder kontrolliert vielfach die Informationsflüsse selbst. Er entscheidet, welche Unterlagen herausgegeben werden, welche Fragen beantwortet werden und wann ein Begünstigter überhaupt erfahren darf, dass er entrechtet wurde. Wer dagegen prozessieren will, kämpft oft gegen eine Blackbox.
Dann folgt die vierte Schutzmauer: die Kosten. Wer gegen einen liechtensteinischen Stiftungsrat vorgeht, braucht spezialisierte Anwälte, jahrelange Geduld und enorme finanzielle Ressourcen. Der Treuhänder bezahlt seine Verteidigung oft indirekt mit Mitteln der Stiftung selbst – also letztlich mit dem Geld jener Personen, die gegen ihn klagen.
Die fünfte Schutzmauer ist die juristische Kultur des Landes. Liechtenstein lebt vom Finanzplatz. Treuhänder sind kein Randphänomen, sondern Teil des Machtgefüges. Sie sitzen in Verwaltungsräten, Netzwerken, Verbänden und verfügen über beste Verbindungen in Politik und Justiz. Kritik daran gibt es seit Jahren. Selbst GRECO hielt fest, dass liechtensteinische Gesellschaften und Stiftungen weiterhin „für kriminelle Zwecke verwendet“ würden.
Und trotzdem: Verurteilungen? Fast Fehlanzeige.
Der bekannteste Fall bleibt jener des ehemaligen Treuhänders Harry Gstöhl. Er wurde wegen Veruntreuung verurteilt, nachdem er Zugriff auf Stiftungskonten missbraucht haben soll. Der Fall war deshalb bemerkenswert, weil er eben nicht im üblichen Nebel aus Vergleichen, Schweigen und komplizierten Zivilverfahren endete, sondern tatsächlich im Gefängnis.
Daneben existieren einzelne Verfahren wegen mutmasslichen Missbrauchs von Stiftungen oder Untreuehandlungen durch Stiftungsräte. Doch häufig enden solche Prozesse mit Freisprüchen, Verjährungen oder jahrelangen Auseinandersetzungen ohne klare Konsequenzen. Noch 2025 wurden Treuhänder trotz massiver Vorwürfe freigesprochen – verbunden lediglich mit gerichtlicher Kritik.
Und genau darin liegt das eigentliche Problem des Systems.
Zurzeit gesellen sich zu zum allegrössten Skandal um die Bacardí-Witwe, der seit Jahren der Zugriff auf fast eine Milliarde Dollar in einer Stiftung verweigert wird, die 800 Zombie-Fonds mit Milliarden an Russengeldern.
Nicht, dass jeder liechtensteinische Treuhänder kriminell wäre. Aber ein skrupelloser Treuhänder findet in Liechtenstein ideale Bedingungen vor: maximale Intransparenz, minimale Kontrolle, enorme Machtfülle und ein System, das Konflikte bevorzugt intern verwaltet, statt sie brutal offenzulegen.
Der ehrliche Treuhänder schützt Vermögen.
Der skrupellose schützt vor allem sich selbst.




