Treuhänder & Stiftungen Liechtenstein
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Schlagwortarchiv für: Intransparenz

Treuhänder in Trutzburgen

Allgemein, Fürstenjustiz, Fürstentum Liechtenstein, Skandale, Stiftungen, Treuhänder

Unterhalb eines militärischen Erstschlags ist kaum an sie heranzukommen.

Der liechtensteinische Treuhänder ist eine fast sakrosankte Figur. Ein Hybrid aus Priester, Bankier, Türsteher und Schattenherrscher über Milliardenvermögen. Wer ihm Geld anvertraut, übergibt oft nicht nur Vermögen, sondern auch Kontrolle, Transparenz und im schlimmsten Fall jede reale Möglichkeit, sich jemals wieder erfolgreich zu wehren.

Denn bevor ein liechtensteinischer Treuhänder tatsächlich strafrechtlich oder zivilrechtlich haftbar gemacht wird, müssen erst Schutzmauern durchbrochen werden, die höher sind als die Alpenkulisse rund um Vaduz.

Die erste Schutzmauer ist die Konstruktion selbst. Stiftungen und Trusts sind absichtlich so gebaut, dass Eigentum, Kontrolle und wirtschaftlicher Nutzen voneinander getrennt werden. Der Treuhänder sitzt als Stiftungsrat am längsten Hebel. Die Begünstigten hingegen haben oft nur eingeschränkte Informationsrechte – wenn überhaupt. Selbst Fachpublikationen weisen darauf hin, dass diese Rechte eingeschränkt oder ganz verweigert werden können. Nach der Devise: wenn’s dir nicht passt, klag mich doch ein. Viel Spass mit der Fürstenjustiz.

Die zweite Schutzmauer ist die Diskretion. Privatnützige Stiftungen müssen häufig nicht öffentlich registriert werden, sondern lediglich „hinterlegt“. Die wirklich entscheidenden Dokumente bleiben geheim. Selbst die Identität von Stiftern und Begünstigten kann verborgen bleiben.

Die dritte Schutzmauer ist strukturell: Der Treuhänder kontrolliert vielfach die Informationsflüsse selbst. Er entscheidet, welche Unterlagen herausgegeben werden, welche Fragen beantwortet werden und wann ein Begünstigter überhaupt erfahren darf, dass er entrechtet wurde. Wer dagegen prozessieren will, kämpft oft gegen eine Blackbox.

Dann folgt die vierte Schutzmauer: die Kosten. Wer gegen einen liechtensteinischen Stiftungsrat vorgeht, braucht spezialisierte Anwälte, jahrelange Geduld und enorme finanzielle Ressourcen. Der Treuhänder bezahlt seine Verteidigung oft indirekt mit Mitteln der Stiftung selbst – also letztlich mit dem Geld jener Personen, die gegen ihn klagen.

Die fünfte Schutzmauer ist die juristische Kultur des Landes. Liechtenstein lebt vom Finanzplatz. Treuhänder sind kein Randphänomen, sondern Teil des Machtgefüges. Sie sitzen in Verwaltungsräten, Netzwerken, Verbänden und verfügen über beste Verbindungen in Politik und Justiz. Kritik daran gibt es seit Jahren. Selbst GRECO hielt fest, dass liechtensteinische Gesellschaften und Stiftungen weiterhin „für kriminelle Zwecke verwendet“ würden.

Und trotzdem: Verurteilungen? Fast Fehlanzeige.

Der bekannteste Fall bleibt jener des ehemaligen Treuhänders Harry Gstöhl. Er wurde wegen Veruntreuung verurteilt, nachdem er Zugriff auf Stiftungskonten missbraucht haben soll. Der Fall war deshalb bemerkenswert, weil er eben nicht im üblichen Nebel aus Vergleichen, Schweigen und komplizierten Zivilverfahren endete, sondern tatsächlich im Gefängnis.

Daneben existieren einzelne Verfahren wegen mutmasslichen Missbrauchs von Stiftungen oder Untreuehandlungen durch Stiftungsräte. Doch häufig enden solche Prozesse mit Freisprüchen, Verjährungen oder jahrelangen Auseinandersetzungen ohne klare Konsequenzen. Noch 2025 wurden Treuhänder trotz massiver Vorwürfe freigesprochen – verbunden lediglich mit gerichtlicher Kritik.

Und genau darin liegt das eigentliche Problem des Systems.

Zurzeit gesellen sich zu zum allegrössten Skandal um die Bacardí-Witwe, der seit Jahren der Zugriff auf fast eine Milliarde Dollar in einer Stiftung verweigert wird, die 800 Zombie-Fonds mit Milliarden an Russengeldern.

Nicht, dass jeder liechtensteinische Treuhänder kriminell wäre. Aber ein skrupelloser Treuhänder findet in Liechtenstein ideale Bedingungen vor: maximale Intransparenz, minimale Kontrolle, enorme Machtfülle und ein System, das Konflikte bevorzugt intern verwaltet, statt sie brutal offenzulegen.

Der ehrliche Treuhänder schützt Vermögen.

Der skrupellose schützt vor allem sich selbst.

22. Mai 2026/41 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/05/Bildschirmfoto-2026-05-20-um-13.44.16.png 513 1191 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-05-22 07:02:282026-05-20 13:51:57Treuhänder in Trutzburgen

6 Gründe gegen eine Stiftung in Liechtenstein

Allgemein, Fürstenjustiz, Stiftungen, Untreuhänder

Für alle, die es immer noch nicht kapiert haben – und nicht sinnlos Geld verlogen wollen.

Eine Geldanlage über eine liechtensteinische Stiftung wird gern als diskrete, elegante Lösung für Vermögensschutz verkauft – tatsächlich ist sie oft ein überteuertes Konstrukt mit erheblichen Fallstricken. Hinter der Fassade von „Stabilität“ und „Steueroptimierung“ lauern Probleme, die viele Anleger entweder unterschätzen oder bewusst ignorieren.

Erstens: die Intransparenz. Stiftungen in Liechtenstein sind notorisch komplex aufgebaut. Genau das ist ja der Verkaufsargument – „Diskretion“. In Wahrheit bedeutet es aber: Sie geben die Kontrolle aus der Hand. Entscheidungen werden von Stiftungsräten getroffen, deren Interessen überhaupt nicht deckungsgleich mit Ihren sind. Wer glaubt, er parke sein Geld dort und behalte die Zügel, hat das Prinzip nicht verstanden. Sie bauen sich eine Blackbox – und hoffen, dass schon nichts schiefgeht.

Zweitens: die Kostenstruktur. Diese Konstrukte sind keine Schnäppchen. Gründungskosten, laufende Verwaltungsgebühren, Honorare für Treuhänder, Rechtsanwälte und Vermögensverwalter – das summiert sich schnell zu einem fünfstelligen Betrag jährlich. Und wofür genau? Oft für Leistungen, die ein solides, transparentes Portfolio bei einer Bank zu einem Bruchteil der Kosten ebenfalls bieten würde. Die Stiftung frisst Rendite, lange bevor der Markt überhaupt eine Chance bekommt, etwas zu erwirtschaften.

Drittens: regulatorische Risiken. Der Mythos vom „sicheren Hafen Liechtenstein“ ist spätestens seit dem internationalen Druck auf Steueroasen stark angekratzt. Automatischer Informationsaustausch, verschärfte Compliance-Regeln und zunehmende internationale Kooperation machen das Modell weniger attraktiv und potenziell riskanter. Was heute legal und clever erscheint, kann morgen politisch unerwünscht sein – und dann sitzen Sie in einer Struktur fest, die sich nicht schnell auflösen lässt.

Viertens: steuerliche Unsicherheiten im Wohnsitzland. Die Stiftung mag in Liechtenstein steuerlich begünstigt sein – entscheidend ist aber, wie Ihr Heimatland das Konstrukt bewertet. In vielen Fällen drohen Nachbesteuerungen, komplizierte Deklarationspflichten oder sogar der Vorwurf der Steuerumgehung. Wer glaubt, mit einer Stiftung „Steuern zu sparen“, landet nicht selten in einem Dschungel aus Doppelbesteuerungsfragen und Rechtsgutachten.

Fünftens: mangelnde Flexibilität. Einmal errichtet, ist eine Stiftung ein schwerfälliges Vehikel. Änderungen sind oft nur mit erheblichem juristischem Aufwand möglich. Wenn sich Ihre Lebenssituation, Ihre Anlagestrategie oder die regulatorische Lage ändert, reagieren Sie nicht agil – Sie sind gefangen in Ihrer eigenen Konstruktion.

Sechstens: Abhängigkeit von Intermediären. Ohne Treuhänder, Berater und Vermögensverwalter läuft nichts. Das bedeutet nicht nur zusätzliche Kosten, sondern auch ein Klumpenrisiko: Sie müssen darauf vertrauen, dass alle Beteiligten kompetent, ehrlich und dauerhaft verfügbar sind. Ein Personalwechsel oder ein Interessenkonflikt kann schnell zum Problem werden.

Kurz gesagt: Die liechtensteinische Stiftung ist kein magisches Instrument zur Vermögensvermehrung, sondern oft ein teures, starres und intransparentes Konstrukt. Für sehr große Vermögen mit spezifischen Nachfolge- oder Schutzbedürfnissen kann sie sinnvoll sein – für viele Anleger ist sie jedoch vor allem eines: eine aufwendig verpackte Illusion von Kontrolle.

Und dabei haben wir noch gar nicht von der kriminellen Energie vieler Untreuhänder gesprochen, deren verbrecherisches Tun von der fürstlichen Justiz gedeckt wird …

9. April 2026/25 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/04/Bildschirmfoto-2026-04-08-um-17.13.05.png 560 968 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-04-09 07:07:272026-04-08 17:15:266 Gründe gegen eine Stiftung in Liechtenstein

Grosse Portion Geheucheltes

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Fürstentum Liechtenstein

Wie schafft es eine Räuberhöhle, sich strahlend sauber darzustellen?

Eines muss man Liechtenstein und seinem Fürstenhaus lassen. Es gelingt dem Ländle, die hässliche Realität mit einem vermeintlich putzig-sauberen Image zu übertünchen.

Eine Beweisführung in fünf Punkten.

  1. Image der Transparenz vs. Realität der Intransparenz

Fassade: Liechtenstein präsentiert sich seit Jahren als „sauberer, transparenter“ Finanzplatz, der internationale Standards (z. B. OECD, FATF) einhält.

Wirklichkeit: Viele Strukturen – etwa Stiftungen, Anstalten und Treuhandkonstruktionen – dienen weiterhin dazu, die wahren Eigentümer von Vermögen zu verschleiern. Diese Konstruktionen ermöglichen es, Geld anonym zu parken oder zu vererben, oft steueroptimiert oder gar steuervermeidend. Ein Schattenfinanzplatz.

2. Moralische Doppelbödigkeit: „Kleine Alpenrepublik als Hüterin der Sauberkeit“

Fassade: Die Regierung und Fürstenfamilie betonen immer wieder, Liechtenstein habe „aus der Vergangenheit gelernt“ (etwa nach der Steueraffäre 2008).

Wirklichkeit: Gleichzeitig basiert der Reichtum des Landes zu einem erheblichen Teil auf Kapitalzuflüssen aus Steuervermeidung, Erbschaftsplanung und Vermögensschutz fragwürdiger Herkunft. Wie aktuell der Skandal um rund 800 Zombie-Trusts beweist.

3. Kooperation nur unter Druck

Fassade: Liechtenstein sei immer vorne dabei, wenn es um die Einführung neuer und schärferer Kontrollregeln bei Finanzflüssen gehe.

Wirklichkeit: Viele Reformen (z. B. Informationsaustausch, Bekämpfung von Geldwäsche) wurden nicht aus Überzeugung, sondern unter massivem internationalen Druck eingeführt.

4. „Legale“ Strukturen für illegitime Zwecke

Fassade: In Liechtenstein geht alles nach Gesetz und Ordnung zu und her, peinlich genau werden alle Regelwerke beachtet, Verstösse von der fürstlichen Justiz gnadenlos geahndet.

Wirklichkeit: Liechtensteinische Finanzdienstleister nutzen hochkomplexe legale Konstrukte, um Vermögen zu „strukturieren“. Dabei werden internationale Regeln zwar formal eingehalten, aber ihrem Geist nach umgangen. Zudem werden Stifter und begünstigte nach allen Regeln der Kunst ausgenommen und enteignet. Was von der fürstlichen Justiz geschützt wird.

5. Verflechtung von Politik, Fürstenhaus und Finanzwirtschaft

Fassade: Es gibt ein über den Dingen stehendes Fürstenhaus, demokratische Strukturen und einen autonomen Finanzmarkt, bei dem die Fürstenbank LGT nur ein Player unter anderen ist.

Wirklichkeit: Die enge Verbindung zwischen Staat, Monarchie und Finanzelite führt zu einer politischen Kultur, in der wirtschaftliche Interessen dominieren. Kritische Stimmen im Land oder im Ausland werden oft als Angriff auf die „Souveränität“ oder den „Erfolg Liechtensteins“ abgetan. Das erzeugt eine Fassade nationaler Einigkeit, hinter der wirtschaftliche Eigeninteressen geschützt werden.

Fazit: Man betont Ethik, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit, während man ein System aufrechterhält, das von Verschleierung, Diskretion und internationaler Steuerflucht profitiert.

Liechtenstein lebt davon, so zu tun, als habe es nichts mehr zu verbergen – und genau darin liegt die Kunst seiner Verlogenheit.

 

20. Oktober 2025/43 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/10/Bildschirmfoto-2025-10-18-um-11.16.19.png 1130 1828 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-10-20 06:52:052025-10-18 11:19:58Grosse Portion Geheucheltes

Drecksspiele in Liechtenstein

Allgemein

Es trifft nicht immer nur Stifter oder Begünstigte von Stiftungen.

Das idyllische Ländle ist – wenn’s um Geld geht – eine Räuberhöhle mit Fallstricken, doppelten Böden und jeder Menge Fallen.

Das hat zuletzt ein Banker spüren müssen, der zuvor durchaus Karriere machte und daher eigentlich gewohnt sein sollte, mit Intrigen und Mobbing und allen Begleiterscheinungen einer Bankkarriere umzugehen.

Denn Andreas Gerber war immerhin Firmenkundenchef der Credit Suisse. Der inzwischen verblichenen CS. Auf diese Position hatte er sich jahrelang und zäh hinaufgearbeitet. Aber obwohl die Bank eigentlich schon mausetot war, wurde auch dort natürlich weiter fleissig intrigiert und getreten.

Daher musste Gerber im Sommer letzten Jahres ziemlich überraschend abtreten, austreten. Er verliess die Bank eher abrupt. Angeblich, so berichtete tippingpoint, soll ihm zum Verhängnis geworden sein, dass er eine interne Schulung nicht absolviert habe. Ihm wurde zum Verhängnis, dass er einen Kurs von vielleicht 30 Minuten nicht besucht hatte. Peanuts, wie ein Banker sagen würde, aber manchmal werden so Karrieren beendet.

Dabei ging es vorher Stufe für Stufe das Leiterchen hinauf. Fünf Jahre lang war Gerber Leiter Firmenkunden Region Zürich. Dann sechs Jahre Leiter Firmenkunden Schweiz. Und schliesslich Head Corporate Clients. Und dann Abgang.

Aber dann, man steigt halt doch immer wieder aufs Pferdchen im Bankenkarussell, wurde im März 2024 verkündet, dass Gerber per 1. August neues Mitglied der Gruppenleitung und auch Leiter der Privat- und Firmenkunden bei der LLB werde, der Liechtensteinischen Landesbank.

Aber dann, oh je, zwei Wochen vor Amtsantritt eine neuerliche kalte Dusche. Abends teilte die LBB trocken mit, dass Gerber seine neue Position nicht antreten werde. Warum? Aus «persönlichen Gründen und im gegenseitigen Einvernehmen».

Das ist nun gelinde gesagt seltsam. Denn eine Anstellung auf dieser Ebene einer Bank wird normalerweise sorgfältig vorbereitet, bevor sie verkündet wird. Dass dann jemand seinen Job erst gar nicht antritt – das gibt’s eigentlich nur im Ländle.

Was war denn nun schon wieder geschehen? Anscheinend holte Gerber nochmals seine Vergangenheit ein. Der Pipifax-Regelverstoss bei der CS. Solche Nebensächlichkeiten werden mit einem Verweis oder einer Rüge geahndet. Aber offenbar nicht im Fall Gerber.

Da soll die Compliance-Abteilung der Bank nicht nur eine Untersuchung angeleiert haben, sondern auch einen Bericht an die Schweizer Aufsichtsbehörde Finma geschickt haben. Die sah damals dann keinen Handlungsbedarf, weil Gerber kurz darauf entlassen wurde.

Offenbar sollte so der Weg für zwei UBS-Leute freigemacht werden, denen Gerber sonst bei der fusionierten Bank in der Sonne gestanden wäre. Aber das wäre ja eigentlich in der Schweiz geblieben.

Nun ergaben aber Recherchen von tippingpoint, dass wegen dieser leidigen Lappalie die Liechtensteiner Finanzmarktaufsicht FMA zu Schluss gekommen sei, dass deswegen Gerbers «persönliche Integrität» nicht gegeben sei. Und wie in der Schweiz hat die Behörde das Machtmittel der sogenannten Erteilung der Gewähr. Das ist die Lizenz zum Banking in gehobener Stellung. Wird sie nicht erteilt, dann ist fertig Banking.

Im Fall Gerbers wurde sie offenbar nicht erteilt. Das Online-Portal findet dafür harsche Worte:

«Angesichts der mit Skandalen gepflasterten Geschichte des liechtensteinischen Finanzplatzes mutet das Verdikt der FMA geradezu grotesk an.»

Es setzt noch einen drauf: «Dass Andreas Gerber wegen einer Lappalie seine neue Stelle nicht antreten kann, ist ein Skandal. Die Regulatoren setzen sich dem Verdacht aus, zu willkürlichen Entscheidungen zu kommen. Dies umso mehr, als ihre Erwägungen völlig intransparent sind.»

Allerdings zeugt das nun von einer Unkenntnis Liechtensteiner Sitten. Skandale und Intransparenz sind dort an der Tagesordnung.

Es ist allerdings richtig: wenn Gerber wegen einer solchen Lappalie seine Stelle nicht antreten durfte, dann müsste eigentlich der halben Chefetage der Liechtensteiner Banken die Gewähr entzogen werden. Ausser natürlich, es sind Liechtensteiner, da gelten dann sowieso andere Regeln.

Reicht aber so eine Lappalie für ein Karriereende, dann müssten (fast) alle Liechtensteiner Treuhänder ihre Lizenz zurückgeben. So wie neulich der Vizepräsident der Treuhandkammer. Denn die halten sich doch mit solchen Kleinigkeiten gar nicht erst auf. Sondern genehmigen sich üppige Gehälter, greifen ungeniert in Geldtöpfe, giessen ganze Finanzinhalte in neue Gefässe um oder reissen gleich direkt die Macht in Stiftungen an sich.

Aber, auch hier gilt: ist nicht so schön, aber he, unter uns Liechtensteinern hackt doch eine Krähe der anderen kein Auge aus. Schliesslich werden aus Treuhändern auch mal Richter, aus Richtern auch mal Treuhänder, und die FMA Liechtensteins wird sich hüten, in diesem Saustall kräftig auszumisten.

Denn das lustige Problem ist: laut Gesetz muss in jeder Liechtensteiner Stiftung ein Liechtensteiner Treuhänder Einsitz nehmen. Wenn es davon aber kaum mehr welche gibt, wie soll dann diese Vorschrift erfüllt werden?

Es gibt doch noch rund 9000 Stiftungen im Ländle, und selbst zu den besten Zeiten, als es über 50’000 waren, schaffte es selbst der umtriebigste Treuhänder nicht, bei mehr als ein paar Dutzend, vielleicht höchstens zwei- oder dreihundert Stiftungen Einsitz zu nehmen.

Es bleibt allerdings noch zu recherchieren, wem der arme Gerber diesmal in der Sonne stand. untereuhaender.li nimmt aber Wetten entgegen, dass es ein Liechtensteiner ist. Mit guten Beziehungen nach oben, vielleicht sogar ganz nach oben, dorthin wo Gott, Pardon, der Fürscht hockt, beziehungsweise sein herrschender Kronprinz Alois.

16. Oktober 2024/12 Kommentare/von Treuhänder
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