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Schlagwortarchiv für: Gerichte

Verschworene Meineid-Gesellschaft

Allgemein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Fürstentum Liechtenstein, Treuhänder, Untreuhänder

Wenn jeder jeden kennt, mieft und sumpft es.

Die Fürstenjustiz ist schlank aufgestellt. Für Tausende von Finanzvehikeln und einen ausladenden Bankensektor gibt es gerade mal 17 Landrichter, 16 Mitglieder des obersten Gerichtshofs, zirka 12 Richter am Obergericht und fünf Richter sowie fünf Ersatzrichter am Staatsgerichtshof. Wobei die meisten von ihnen nicht mal vollamtlich tätig sind.

Aber alle von der fürstlichen Gnade abhängen, wollen sie wiedergewählt werden.

Rechtsverstösse verfolgen 9 Staatsanwälte, wobei deren Lieblingswort «Nichtanhandnahmeverfügung» ist. Falls sie auf eingereichte Klagen nicht einfach in tiefes und anhaltendes Schweigen verfallen.

Dazu gibt es rund 120 Treuhänder und rund 180 eigetragene Rechtsanwälte. Nimmt man die 350 Mitglieder der Treuhandkammer, zu der auch Gesellschaften gehören, ist das für ein Ländle mit rund 41’000 Einwohnern viel.

Viel zu viel, da die Anzahl der zu verwaltenden Stiftungen, Trusts und Anstalten massiv und kontinuierlich zurückgeht, nicht zuletzt wegen des durch ständige Skandale angeschlagenen Rufs Liechtensteins.

Aber, für alle diese Arbeiter im Weinberg des Rechts gibt es eine ganze Reihe gute Nachrichten.

  1. Haben sie einmal die nötigen Prüfungen abgelegt, die keine allzu hohen Ansprüche an den Prüfling stellen, können sie sich eigentlich in aller Ruhe auf die Pensionierung vorbereiten. Anspruchsvolles wird ihnen kaum begegnen.
  2. Treuhänder können ihr ganzes Leben damit verbringen, aus Textbausteinen immer wieder ähnliche Stiftungsurkunden zu basteln, was ihre Sekretärin in fünf Minuten erledigt. Und dem Mandanten dann mit bis zu 20’000 Franken in Rechnung gestellt wird.
  3. Anwälte wissen von Vornherein, dass die Gerichte und Richter ihnen wohlwollend gegenüberstehen werden, wenn sie die Interessen eines Liechtensteiners vertreten. Daher hält sich der eigentliche Aufwand in Grenzen, auch wenn dennoch hohe Honorarnoten generiert werden.
  4. Anwälte wissen von Vornherein, dass die Gerichte und Richter ihnen ablehnend gegenüber stehen werden, wenn sie die Interessen eines Liechtenstein-Schädlings vertreten. Auch da hält sich der Aufwand in Grenzen, auch wenn selbstverständlich ebenfalls hohe Honorarnoten generiert werden. Und dem Gericht im Vertrauen gesagt wird, dass halt einer diese Drecksarbeit erledigen muss, nichts für Ungut.
  5. Sollte es einem Anwalt langweilig werden, hat er jederzeit die Möglichkeit, eine Gerichtskarriere anzustreben. Das Einkommen ist üppig, der Job kein Vollamt, und vor allem kann man jede Menge Beziehungen knüpfen, die man später als Anwalt oder Treuhänder nutzen wird.
  6. Parteienverrat, gröbste Pflichtverletzungen, absurde Rechtsverdrehungen, unsinnige, aber aufwendige und den Ablauf verzögernde Rechtsschriften, stundenlange Plädoyers, selbst die Verlesung des Telefonbuchs – niemals muss einer dieser Rechtspfleger befürchten, dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.
  7. Hanebüchene Urteile mit absurden Begründungen, sich diametral widersprechende Auslegungen des gleichen Gesetzes, je nachdem, wem es nützt, Rüffel von europäischen Gerichten oder EU-Instanzen, die diese unsägliche Korruption und Abhängigkeit vom absolutistischen Fürsten regelmässig kritisieren – auch hier muss niemand einen Nachteil fürchten.
  8. Pack schlägt sich, Pack verträgt sich. Die Esquire Bar fiel dem Fall eines besonders raffgierigen und räuberischen Treuhänders zum Opfer. Aber längst gibt es andere Tränken, Clubs und Restaurants, wo sich die Rechtspfleger zum informellen Meinungsaustausch treffen. Hier werden dann auch bereits die Urteile besprochen und festgeklopft, was allen Beteiligten schliesslich unnötigen Aufwand spart.
  9. Recht und Gesetz, Ausführungsbestimmungen, Prozessordnung, vergleichbare Fälle, Einhalten von Fristen, korrekte Anwendung der Paragraphen und Artikel. Alles Pipifax, alles nebensächlich, alles kein Problem. Das einzige, was zählt: immer die Interessen des Fürstenhauses im Auge behalten.
  10. Wenn selbst der Erfinder der Stiftung als krimineller Schwarzgeldbunker mit einem Klaps auf die Finger davonkam und behängt mit Orden und Ehrenabzeichen starb, dann weiss doch jeder im Ländle, dass ihm eigentlich nichts passieren kann.

Welche Anwaltszunft auf der Welt lebt in solch paradiesischen Zuständen, welche Gerichtsbarkeit hat’s so leicht, welche Staatsanwaltschaft kann so ausführlich dem Büroschlaf frönen?

Nirgendwo sonst, und alles Dank dem Fürschten. daher für ihn und fürs Vaterland.

 

10. Juni 2026/54 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/06/Bildschirmfoto-2026-06-06-um-15.35.07.png 537 1188 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-06-10 07:10:432026-06-08 19:18:44Verschworene Meineid-Gesellschaft

Zombie-Trusts: aussitzen?

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Fürstentum Liechtenstein, Skandale

Liechtensteins Machthaber hoffen, dass diese Untoten ins Grab sinken.

Ende Mai erschien ein erster Artikel bei Reuters. Berichtet wurde von rund 475 Trusts, deren Leiter zurückgetreten waren. Im Juli ging’s dann international Schlag auf Schlag.

United24 Media brachte den Skandal am besten auf den Punkt:

«US-Sanktionen verwandeln Liechtenstein in einen Friedhof für russische Vermögens-Konstrukte».

Und als die Financial Times am 7. Juli das Thema aufnahm und den Begriff der Zombie-Trusts endgültig etablierte, war bereits von bis zu 800 betroffener Strukturen die Rede.

Und nun? Wie geht’s weiter?

Liechtenstein setzt auf die übliche Schneckengeschwindigkeit. In der Hoffnung, dass das Problem doch einfach von selbst verschwinden möge.

Denn auch bisher wurde nicht gerade rasant gehandelt.

Seit 2022, seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine, sanktionieren die USA russische Personen und Institutionen. Ihre Behörde Ofac kümmert sich dabei auch um Helfershelfer, also Finanzintermediäre, Treuhänder und Banken, die diese Vermögen verwalten.

Erst im September 2024 reagierte die Liechtensteiner Finanzmarktaufsicht (FMA) und forderte plötzlich eine «Null-Toleranz-Politik» gegenüber sanktionsexponierten Klienten.

Wohlgemerkt reichte nun der blosse Verdacht oder einfach Schiss des Verwalters – und der von ihm für gutes Geld betreute Trust stand plötzlich herrenlos da.

Das ist ein Problem. Diese Trusts können ohne Organe logischerweise nicht handeln. Keine Zahlungen ausführen, kein Instandhalten von Vermögen. Milliardenwerte sind eingefroren, Immobilien verfallen, Firmenanteile blockieren Unternehmensentscheidungen. Begünstigte (oft völlig Unbeteiligte) kommen nicht mehr an ihr Geld.

Den Treuhändern kommt dabei, wie immer, die Liechtensteiner Gesetzgebung entgegen. Sie können ihr Mandat jederzeit niederlegen, ohne das geringste Haftungsrisiko.

Nun könnte ein Gericht Interimsorgane oder Liquidatoren einsetzen. Nur: niemand will ein solches heikles Mandat übernehmen.

Und was tut Liechtenstein gegen diese neuste Beschädigung seines Rufs? Man habe eine «Task Force» eingesetzt, die Lösungsvorschläge erarbeiten soll.

Ein Vierteljahr ist inzwischen verstrichen. Ergebnisse, Lösungsvorschläge, Deblockieren von eingefrorenen Vermögenswerten von Besitzern, die nirgends auf einer Sanktionsliste stehen? Denen also ihr Geld widerrechtlich vorenthalten wird?

Ach was, in Liechtenstein doch nicht. Da ist die Heirat einer Tochter des herrschenden Erbprinzen ein Ereignis, das viel mehr Aufmerksamkeit auf sich zieht als das Blockieren von lediglich 20 Milliarden US-Dollar.

Man muss schliesslich Prioritäten setzen.

8. September 2025/24 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/09/Bildschirmfoto-2025-09-07-um-15.53.08.png 681 1227 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-09-08 06:52:372025-09-07 15:56:51Zombie-Trusts: aussitzen?

Mehr Kontrolle für Treuhänder

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Stiftungen, Treuhänder, Untreuhänder

Liechtenstein bastelt mal wieder ein nutzloses Gesetz.

Die Sache kommt pompös daher: «Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 15. April 2025 den Bericht und Antrag zur Optimierung des Trustrechts verabschiedet.»

Da erhebt sich zunächst einmal die Frage, was denn da überhaupt noch optimiert werden muss. Es läuft doch eigentlich alles optimal. Für die Treuhänder und vor allem für die Untreuhänder. Die können schalten und walten, wie sie wollen. Sowohl in Trusts wie auch in Stiftungen.

Sollte das jemandem nicht passen, zum Beispiel dem Treugeber oder Stifter, oder aber einem Begünstigten, dann wird der Frechdachs einfach rausgekübelt, ihm wird jegliches Informations- oder gar Kontrollrecht entzogen, und schon ist das Problem gelöst. Für die liechtensteinischen Treuhänder in ihrer Räuberhöhle, genannt Fürstentum.

Nun soll eine Gesetzesvorlage «eine wirksame und durchgehende Überwachung der Verwaltungstätigkeit des Treuhänders  bei Treuhänderschaften (Trusts) sicherstellen und mögliche Kontrolldefizite ausschliessen».

Ach was, könnte es denn tatsächlich solche Kontrolldefizite geben? Das Gesetz sehe nun «die zwingende Bestimmung von mindestens einem sogenannten Informationsberechtigten vor, der von Gesetzes wegen über umfassende Informations- und Auskunftsrechte verfügt. Um der privatautonomen Gestaltung des Treugebers weiterhin den Vorzug einzuräumen, soll es der Entscheidung des Treugebers überlassen werden, wem diese Rechte eingeräumt werden».

Das werden die Treuhänder und vor allem die Untreuhänder gar nicht gerne lesen. Aber es kommt noch viel schlimmer für sie:

«Zudem sollen neu neben dem Treuhänder auch dem Treugeber und dem Informationsberechtigten sowohl Antragsbefugnis als auch Parteistellung im gerichtlichen Aufsichtsverfahren zukommen».

Um das richtig zu verstehen, muss man es nur am aktuellen Zustand spiegeln. Da ist es so, dass nur der Treuhänder selbst Anträge stellen kann und auch Partei in einem Aufsichtsverfahren sein kann.

Der Treugeber oder der Stifter hingegen haben dieses Recht bislang nicht. Und sie können auch keinen Informationsberechtigten ernennen. Muss man sich mal vorstellen, kann man aber kaum.

Die einzige Erklärung dafür: das ist halt Liechtenstein. Das ist halt die Räuberhöhle Liechtenstein, wo keine rechtsstaatlichen Grundsätze herrschen, sondern fürstliche Gerichte alles so hinbiegen, wie es den Treuhändern – und vor allem den Untreuhändern – in den Kram passt.

Denn wo käme man denn da hin. Ist es ihnen, mit gütiger Hilfe der fürstlichen Gerichte, erst mal gelungen, alle ihr Geldscheffeln störenden Elemente aus einer Stiftung zu entfernen, gäbe es da immer noch einen Informationsberechtigten, der ihnen so blöde Details wie Honorarrechnungen, Spesenrechnungen, das Einstecken von Kick backs und Retrozessionen, den Missbrauch von Stiftungsgeldern zum eigenen Nutzen um die Ohren schlagen könnte.

Schlimmer noch, er könnte dann sogar Anträge stellen und eine Parteistellung im Verfahren besitzen – also über alles, was in einem solchen Verfahren ans Licht kommt, informiert werden.

Das sind natürlich alles Entwicklungen, gegen die die Treuhandkammer und andere Lobbyorganisationen in Liechtenstein vor und hinter den Kulissen mit aller Kraft vorgehen werden.

Nur jemand, der einem Liechtensteiner Treuhänder vertraut, kann so naiv sein anzunehmen, dass diese Gesetzesnovelle so in Rechtskraft erwachsen wird.

Bevor das geschieht, sind ihr alle Zähne gezogen worden, wird sie so weichgespült und in heisse Luft verwandelt, dass die Treuhänder – und vor allem die Untreuhänder – wie gewohnt ihren lichtscheuen Geschäften nachgehen können. Wohlwollend begleitet von der fürstlichen Justiz. Wie es halt Brauch ist im mittelalterlichen Absolutismus im Herzen Europas.

29. April 2025/36 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/02/Bildschirmfoto-2024-02-27-um-18.45.18.png 743 996 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-04-29 06:16:422025-04-28 21:41:06Mehr Kontrolle für Treuhänder

Wenn die Stiftung stiften geht

Allgemein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Stiftungen, Untreuhänder

Kein ungewöhnliches Schicksal in Liechtenstein.

Die Theorie einer Liechtensteiner Stiftung hört sich bestechend an. Zitieren wir Grant Thornton, die müssten es eigentlich wissen:

«Die liechtensteinische Stiftung ist eine juristische Person ohne Gesellschafter, an welche der Stifter Vermögenswerte überträgt. Diese Vermögenswerte werden vom Stiftungsrat dem Willen des Stifters folgend zum Wohle der Begünstigten verwendet und verwaltet. Eine Stiftung dient v.a. dem Schutz des Vermögens bzw. dem Zweck der Nachlassplanung. Die Stiftung ist in den Art. 552 §§ 1 – 41 des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) geregelt.»

So weit, so überzeugend. Etwas heikler wird es hier: «Einzig zwingendes Organ ist der Stiftungsrat.» Das steht im Zusammenhang mit: «Ein zur Geschäftsführung und Vertretung befugtes Stiftungsratsmitglied muss ein inländischer Treuhänder oder eine gleichgestellte Person sein.»

Und ganz merkwürdig wird es hier: «Ein Stiftungsrat handelt regelkonform, wenn es sich bei seiner unternehmerischen Entscheidung nicht von sachfremden Interessen leiten liess und vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Verbandsperson zu handeln.»

So fasst es Grant Thornton, ein grosses Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen mit fast 73’000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 7,5 Milliarden US-Dollar, zusammen. Die müssten es eigentlich wissen. Aber ob sie ihren Mandanten auch eine solche Stiftung empfehlen würden?

Hoffentlich nicht.

Denn die Spirale abwärts für einen Stifter beginnt schon mit dem ersten Satz. Der Stifter überträgt seine Vermögenswerte in die Stiftung. Somit ist er nicht mehr deren Besitzer und hat keinerlei Sonderrechte daran. Der Stiftungsrat soll dann diese Werte zum «Wohle der Begünstigten verwenden». Nur: wer kontrolliert das? Wer kann eingreifen, wenn das nicht der Fall sein sollte?

Die Oberhoheit darüber hat der Stiftungsrat, der aus mindestens zwei Personen bestehen muss. Argwöhnisch macht die Liechtensteiner Spezialität, dass mindestens einer davon ein einheimischer Untreuhänder sein muss. Der gerne einen Kollegen zu Hilfe ruft. Diese beiden haben dann die Macht über alles.

Und sollten sich angeblich «nicht von sachfremden Interessen leiten» lassen. Die da sein könnten: Selbstbereicherung auf jede Art, Umbiegen des Stifterwillens, Ausbooten der Begünstigten als unwillkommene Mitesser, die den Kuchen kleiner machen, den die Stiftungsräte selbst verspeisen wollen.

Wer den Namen Treuhänder verdient, tut das nicht. Das ist in Liechtenstein anders. Hier herrschen nackte Geldgier und Skrupellosigkeit bei einer erschreckend hohen Anzahl von Untreuhändern.

Solchem illegalen Tun stünde normalerweise der Rechtststaat mit seinen Kontrollorganen, Staatsanwaltschaft und Gerichte, entgegen. Der ist nicht perfekt, gibt aber dennoch gewisse Sicherheit. Das ist in Liechtenstein anders. Die fürstliche Justiz urteilt im Namen von «Fürst und Volk» weisungsgemäss zuerst in den «Interessen des Landes». Und das Land gehört dem absolutistischen Herrscher.

Wenn Theorie und Praxis so schreiend auseinanderklaffen, dann ist das auf Dauer ein instabiler Zustand. Der von innen kaum geändert werden kann, so verzahnt ist in Liechtenstein alles. Fast jeder kennt jeden, ist in gegenseitiger Abhängigkeit und von einem gemeinsamen Interesse gesteuert: aus Unrecht Recht zu basteln.

Ein solcher Zustand kann nur von aussen geändert werden.

Indem sich der Finanzplatz Liechtenstein inzwischen dem Bunkern von Russengeldern verschrieben hat, und zwar in Milliardenhöhe, hat dieses neue Geschäftsmodell die Aufmerksamkeit der USA erregt. Die haben auch noch andere Probleme zu lösen. Aber früher oder später werden sie sich Liechtenstein widmen.

Und dann Gnade Gott für Fürst, fürstliche Gerichte, fürstliche Banken – und fürstliche Untreuhänder.

17. März 2025/43 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/03/Bildschirmfoto-2025-03-11-um-15.31.17.png 461 917 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-03-17 06:46:172025-03-14 22:48:40Wenn die Stiftung stiften geht

Wie geht Justiz in der Räuberhöhle?

Allgemein

Gerichte schützen das Recht und den Einzelnen. Ausser in Liechtenstein.

Erst wenn etwas fehlt, bemerkt man schmerzlich, was man daran hat. In Mitteleuropa ist sich der Staatsbürger sicher, dass er in Rechtsststaaten lebt. Das bedeutet, dass er eine grosse, unabhängige Hilfe an seiner Seite weiss, wenn ihm Unrecht geschieht.

Dann kann er nämlich das Gericht anrufen. Natürlich muss es nicht automatisch so sein, dass er dann Recht bekommt. Es gibt auch einige weitere Hürden; wer mehr Geld hat, kann sich einen besseren Rechtsanwalt leisten. Durch die Einführung des Kostenvorschusses bei Zivilklagen braucht es auch hier Geld.

Aber jeder kann gratis und franko eine Strafanzeige stellen, wenn er der Auffassung ist, dass eine strafbare Handlung begangen wurde. Dann wird die Polizei diese Strafanzeige aufnehmen und an die Untersuchungsbehörden weiterleiten. Dort wird sich ein Staatsanwalt der Sache annehmen und den Vorwurf überprüfen. Sollte der Staatsanwalt zur Auffassung gelangen, dass hier tatsächlich ein Verbrechen vorliegt, dann wird er vor Gericht Anklage erheben.

Das muss man hier so langsam und ausführlich erklären, weil das in Liechtenstein nicht existiert. Oder zumindest nur von Fall zu Fall.

Wendet sich hier zum Beispiel jemand mit einem Vorwurf gegen einen Liechtensteiner Untreuhänder an die Polizei und die Staatsanwaltschaft, wird ihm eigentlich routinemässig beschieden: mangelnder Anfangsverdacht, Nichtanhandnahme, es wird keine Strafuntersuchung durchgeführt. Geschweige denn Anklage erhoben.

Wenn zum Beispiel eine Liechtensteiner Bank unter Bruch des Bankgeheimnisses und einiger weiterer Gesetze höchstpersönliche Kundendaten in einem Prozess der gegnerischen Partei zur Verfügung stellt, dann kann der Betroffene selbstverständlich Anzeige erstatten. Das ist sein gutes Recht.

Es ist dann das schlechte Recht Liechtensteins, dass diese Anzeige so lange wir möglich ignoriert wird. Um dann nach insistierender Nachfrage hohnlächelnd abgeschmettert zu werden.

Wenn zum Beispiel ein Zivilverfahren stattfindet, gibt es in zivilisierten Rechtsstaaten ein Beschleunigungsgebot. Das bedeutet, dass die Justiz sich nicht Jahre Zeit nehmen darf, um zu einem Urteil oder auch nur einem Zwischenentscheid zu kommen.

In Liechtenstein gelten da aber zwei Zeitzonen. Die eine gilt für Liechtensteiner Rechtsanwälte und Untreuhänder. Beantragen die etwas, wird in Windeseile – und natürlich in ihrem Sinn – entschieden. Wagt es aber ein Ortsfremder, sein Recht einzufordern, weil er zum Beispiel von Liechtensteiner Untreuhändern über den Tisch gezogen wurde, dann gilt plötzlich eine andere Zeitzone. Dann lässt sich das Gericht Zeit. Viel Zeit. Monatelang Zeit. Jahrelang Zeit.

Das Problem dabei ist: ohne Rechtsstaat gibt es keine Rechtssicherheit. Ohne Rechtssicherheit gibt es kein Vertrauen. Ohne Vertrauen funktioniert vor allem ein Finanzplatz nicht.

Da hat Liechtenstein gerade einen ganzen Haufen Probleme. Fehlende Rechtssicherheit. Ungestraftes Abzocken durch Untreuhänder. Missachtung von US-Sanktionen. Stänkern gegen die Sanktionsliste der USA. Beihilfe zu ihrer Umgehung.

Das kann nicht gutgehen. Das wird nicht gutgehen.

13. November 2024/12 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/11/Bildschirmfoto-2024-11-12-um-22.17.50.png 518 911 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-11-13 06:23:102024-11-12 22:23:05Wie geht Justiz in der Räuberhöhle?

Will sich Liechtenstein mit der Ofac anlegen?

Allgemein

Die Treuhänder halten sich offenbar für unkaputtbar.

Wyss & Partner figuriert immer noch auf der ehrbaren Liste der ehrbaren Liechtensteiner Treuhänder. Obwohl Partner Wyss seine Treuhänderlizenz zurückgegeben hat, nachdem er auf die schwarze Liste der US-Behörde Ofac gekommen ist. Und dabei war Wyss auch noch bis vor Kurzem Vizepräsident der Treuhandkammer. Also ein besonders ehrbares Exemplar der Spezies Treuhänder.

Aber gut, der aktuelle Präsident der Treuhandkammer Stefan Wenaweser hat seine Eignung für diese ehrenvolle Position schon damit unter Beweis gestellt, dass er Dokumente aus Gerichtsakten stahl und sie erst Wochen später und nach zwei Hausdurchsuchungen wieder zurückgab.

Offenbar gilt hier das Prinzip: solches Verhalten beweist, dass die Person für höhere Weihen prädestiniert ist.

Der Eintrag von Treuhänder Wyss auf der Ofac-Sanktionsliste.

Allerdings sind sich die Liechtensteiner Treuhänder und Untreuhänder (und auch ihr Fürscht) vielleicht nicht richtig bewusst, was die Ofac ist. Denn es gibt immerhin 23 Personen und Firmen aus Liechtenstein, die auf dieser Sanktionsliste stehen, mit einer Ausnahme alle wegen Verstössen gegen Russland-Sanktionen.

Aber was ist die Ofac? Das steht für Office of Foreign Assets Control. Die Behörde ist Teil des Schatzamtes und dort dem „Untersekretär für Terrorismus und finanzieller Geheimdienst“ unterstellt.

Die hier kontrollierten aktuell 38 Sanktionsprogramme, von „Afghanistan related sanctions“ bis „Yemen sanctions“, werden durch „Anordnung des Präsidenten“ beschlossen.

Dieses Exekutivrecht stammt aus den Zeiten des Trading with the Enemy Act von 1917. Eine Massnahme aus dem Ersten Weltkrieg, mit welcher der Präsident die Möglichkeit bekam, ohne Federlesen US-Bürgern oder -Firmen zu verbieten, mit feindlichen Staaten Geschäftsbeziehungen zu unterhalten.

Der grösste Blattschuss gelang der OFAC gegen die französische Bank BNP Paribas. Eine runde Milliarde musste das Geldhaus abliefern, auch wegen Verstössen gegen Iran-Sanktionen.

Einem gesellschaftlichen Todesurteil gleich kommt ein Eintrag auf die „Specially Designated National List“. Rund 12’000 Firmen und Einzelpersonen stehen auf dieser Liste, 2’482 Seiten umfasst sie im PDF-Format, für jeden einsehbar.

Dass zum Beispiel Dimitri Medwedew auf Seite 1288 draufsteht, ist nachvollziehbar. Wieso aber der Engländer John M. oder der Mexikaner L.M. darauf geraten sind?

Auch in der Schweiz befinden sich ein paar Dutzend Firmen und Personen auf dieser Sanktionsliste. Von der … AG in Zug über B., J. bis zur … in Genf.

Und eben, 23 Einträge spuckt die Liste aus, wenn man nach Liechtenstein sucht. Ziemlich viel für so ein kleines Ländle. Aber wie auch immer: all diesen Unglücklichen ist eines gemein: Sie sind erledigt.

Ist es eine Firma, kann sie sofort die Bücher deponieren. Ihre Bankkonten werden blockiert und gekündigt, sie kann von einem Tag auf den anderen keine Überweisungen mehr ausführen, keine Miete, keine Löhne, keine Darlehenszinsen mehr zahlen.

Sie wird zum Paria, niemand will mehr etwas mit dem Unternehmen zu tun haben – zu gross ist die Angst vor Ansteckungsgefahr.

Genau gleich verhält es sich mit Einzelpersonen, die auf diese Liste geraten. Haben sie nicht Bargeld gehortet, kommen sie in gröbste finanzielle Schwierigkeiten.

Ihre Kreditkarten funktionieren von einem Moment auf den nächsten nicht mehr, Fluggesellschaften akzeptieren sie nicht mehr als Passagier.

Sie sind von einem Augenblick auf den nächsten mitten in Kafkas Prozess geraten. Ähnlich wie dort reagiert die Ofac nicht einmal auf Anschreiben. Es ist kein einziger Fall bekannt, dass es jemals jemand geschafft haben sollte, von dieser Liste wieder runterzukommen. Ausser vielleicht, indem ein „Lösegeld“ in exorbitanter Höhe bezahlt wurde.

Man kann also sagen, dass die Ofac nicht viel anders vorgeht als Liechtensteiner Untreuhänder. Gegen die ist meistens Widerstand auch zwecklos, Liechtensteiner Gerichte vertagen Prozesse, wenn es gegen einen Einheimischen geht, gerne auf das Jahr irgendwann und irgendwo hinter dem Zeithorizont.

Allerdings jaulen Liechtensteiner Treuhänder kräftig auf, wenn sie von dem Ofac gebissen werden. Das empfinden sie dann als furchtbar ungerecht. Aber so ist halt die etwas verschobene Wahrnehmung der Wirklichkeit und der Welt im Fürstenland.

17. Oktober 2024/23 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/10/Bildschirmfoto-2024-10-16-um-16.37.45.png 389 695 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-10-17 09:12:022024-10-16 16:39:18Will sich Liechtenstein mit der Ofac anlegen?

Zurück im Mittelalter

Allgemein

Ein paar Miszellen zur fürstlichen Allmacht im Ländle.

Wenn es ein neues Gesetz in Liechtenstein gibt, beginnt das mit den Worten: «Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung.» Man beachte: «Ich Meine«. Es kann natürlich nur einen geben, dessen Pronomen wider alle Rechtschreibung gross geschrieben werden.

Richtig geraten, der Fürst. Der ist nun unpässlich, also endet jedes Gesetz im Ländle mit der Formel: «In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois, Erbprinz«. Ein weiteres Privileg, wenn man fürstlichen Blutes ist: der Vorname reicht.

Geradezu rührend ist, dass dann noch eine weitere Unterschrift folgt, diejenige des jeweiligen «Fürstlichen Regierungschefs».

Auch im Gerichtsorganisations-Gesetz von 1922 wird gefürstet, dass es nur so eine Art hat:

«1) Die Gerichtsbarkeit in bürgerlichen Rechtssachen wird durch das Fürstlich liechtensteinische Landgericht, durch das Fürstlich Obergericht in Vaduz und den Fürstlichen Obersten Gerichtshof in Vaduz im Auftrage des Fürsten ausgeübt.
2) Die Gerichtsbarkeit in Strafsachen wird in erster Instanz durch das Fürstlich liechtensteinische Landgericht (Kriminalgericht, Schöffengericht, Einzelrichter), in zweiter Instanz durch das Fürstliche Obergericht in Vaduz und in dritter Instanz durch den Fürstlichen Obersten Gerichtshof in Vaduz ausgeübt.»
Was für ein Glück für den Fürsten, dass Seine Durchlaucht selbst ausserhalb, also genauer gesagt oberhalb des Gesetzes steht. Denn es wäre ja auch irgendwie blöd, wenn sich ein Fürst vor einem fürstlichen Gerichtshof mit fürstlichen Richtern in Anwendung fürstlicher Gesetze seinem eigenen Fürstentum verantworten müsste.
Aber natürlich geht’s nicht nur im Ländle fürstlich zu: «Der Fürst vertritt den Staat Liechtenstein gegenüber ausländischen Staaten», heisst es in Artikel 8 der Verfassung. Aber zurück ins Landesinnere, obwohl das alles den Fürsten eigentlich nicht kratzt, ist dennoch sichergestellt: «Der Fürst wirkt aktiv im Gesetzgebungsprozess mit.»
Ihr mag sich der nicht-fürstliche Laie aber fragen wieso das eigentlich sein muss, wo doch der Fürst, bzw. jedes Mitglied des Fürstenhauses, «welches für den Fürsten die Funktion des Staatsoberhaupts ausübt», «umfassende Immunität geniesst».
Nun könnte es ja auch sein, dass Not am Mann ist, genauer, rasches und energisches Handeln gefragt, wozu es nun einen entschlossenen Fürsten, und nicht etwa eine vielleicht zögerliche Landesregierung braucht. Auch da ist Vorkehr getroffen: «Der Fürst hat das Recht, unter gewissen Umständen Notverordnungen zu erlassen.»
Allerdings will uns doch scheinen, dass das etwas doppelt gemoppelt ist, da der Fürst sowieso machen kann, was er will.
Nett hingegen vom Fürsten ist das hier: «Dem Fürsten steht das Recht der Begnadigung zu.» Das ist wunderbar, nur lässt sich nicht eruieren, wann, wenn überhaupt, der Fürst dieses aus dem 16. Jahrhundert stammende Recht angewendet hat.
Sicherlich nicht zur Anwendung käme es bei folgendem Vorfall: «Wenigstens 1 500 Landesbürgern steht das Recht zu, eine Initiative auf Abschaffung der Monarchie einzubringen.»
Glücklicherweise waren bislang wenigstens 1500 Landesbürger nicht so antiroyal, dass sie auch nur im Traum daran gedacht hätten, den Fürsten abschaffen zu wollen.

Das ist auch gut so, denn anschliessend würde es ein wenig kompliziert werden:

«Im Falle der Annahme der Initiative durch das Volk hat der Landtag eine neue Verfassung auf repu- blikanischer Grundlage auszuarbeiten und diese frühestens nach einem Jahr und spätestens nach zwei Jahren einer Volksabstimmung zu unterziehen. Dem Landesfürsten steht das Recht zu, für die gleiche Volksabstimmung eine neue Verfassung vorzulegen.»

Da erheben sich einige fürstliche, ihm, verfassungsrechtliche Fragen. Wenn das Volk Gott bewahre, eine solche Initiative annehmen würde, müsste sie doch eigentlich vom Fürsten genehmigt werden, um in Rechtskraft zu erwachsen.

Aber Item, sollte das geschehen, aber eher stürzt der Himmel ein, hätten alle mindestens ein Jahr Zeit, darüber nachzudenken, was sie da angestellt haben. Frühestens dann käme eine «republikanische» Verfassung zustande und zur Abstimmung. Wobei der immer noch herrschende Fürst das Recht hätte, eine eigene, neue Verfassung vorzulegen. In der könnte dann stehen: «Artikel 1, ich bleibe Fürst».

Würde das wiederum angenommen, dann, hm, hätte eine siegreiche Volksinitiative zur Abschaffung der Monarchie damit geendet, dass die Monarchie fortgeführt wird. Aber immerhin, es ist zu hoffen, dass weder die Initianten noch das Volk einer peinlichen Befragung unterzogen würden, wieso sie denn auf diese hirnverbrannte Idee gekommen sind.

21. Mai 2024/9 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/05/Bildschirmfoto-2024-05-20-um-17.59.29-e1716220803291.png 598 1018 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-05-21 06:30:312024-05-21 16:35:11Zurück im Mittelalter

Schöner Schein

Allgemein

Wenn’s um Scheine geht, hilft der Schein.

«Als Monarchie in den Alpen, kommt Liechtenstein eine besondere Stellung zu. «Einfach fürstlich» ist nicht nur Reisegrund Nummer eins, sondern gleichzeitig auch ein Qualitätsversprechen.»

So salbadert Liechtenstein selbst auf seiner Webseite. Alles ist super im Ländle, Natur, Kultur, das Fürstenhaus selbstverständlich, die Demokratie, und auch das hier: «Der Liechtensteiner Finanzplatz denkt in Generationen. Der Fokus auf Langfristigkeit, Qualität und Stabilität ist ebenso wichtig, wie die Orientierung an den neuesten Trends.» Eine «neue Studie» verkündet: «Die Möglichkeiten, eine Stiftung nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten, sind fast so vielfältig wie die Gründe, die zu ihrer Errichtung führen.»

Besonders wichtig sei dabei, so seien sich Experten aus aller Herren Länder einig: «Stabilität und Rechtssicherheit stehen im Vordergrund.» Natürlich ist es jedem Unternehmen, und Liechtenstein ist nichts anderes, unbenommen, für sich selbst die Werbetrommel zu rühren.

Allerdings sollten die Werbesprüche wenigstens entfernt im Streubereich der Wahrheit und der Wirklichkeit liegen.

Qualitätsversprechen? Immer wieder poppen im Finanzsektor Skandale auf. Banken müssen geschlossen werden oder machen mit abenteuerlichen Geschäften unrühmlich von sich reden. Man denke hier in Generationen? Leider nein, zumindest die Untreuhänder denken an sich selbst zuerst und möchten gerne zu Lebzeiten in Saus und Braus leben.

Man könne eine Stiftung nach den eigenen Vorstellungen gestalten? Auch das ist eine unfromme Lüge. Diese Gestaltungsmöglichkeit wird schwer eingeschränkt durch die Tatsache, dass in jeder solchen Stiftung obligatorisch ein Liechtensteiner Treuhänder Einsitz nehmen muss. Es ist denkbar, dass der tatsächlich im Sinne des Stiftungszwecks handelt. Kann passieren. Aber nicht allzu selten handelt er im Sinne des eigenen Portemonnaies. Verständlich; wenn in der Stiftung einige Millionen liegen und der arme Stiftungsrat sich nur ein paar tausend Gebühren abgreifen kann, ist das natürlich unfair.

Und Stabilität und Rechtssicherheit? Wir zitieren:  «Fürst und Volk üben gemeinsam die Staatsgewalt aus.» Das sieht dann so aus, dass wenn das Volk die Staatsgewalt so ausüben will, wie es dem Fürsten nicht passt, er damit droht, nach Wien ins Exil abzuschwirren.

Ach, und die Rechtssicherheit. Da sind sich Experten aus aller Herren Länder einig: in Liechtenstein hat der fremde Stifter oder Begünstigte vor Gericht keine Chance, sich gegen einen Amok laufenden Untreuhänder durchzusetzen. Der dekantiert, greift ab, bereichert sich, schanzt sich ungeheuerliche Entschädigungen zu? Na und, sagen die Gerichte. Und schicken den Betrogenen die Gerichtsleiter rauf und runter. Rauf und runter, bis dem die Geduld oder das Geld (oder beides) ausgehen.

Nur in ganz üblen Einzelfällen, wenn ein Untreuhänder wirklich so unappetitlich und nicht abdeckbar ins Kässeli gegriffen hat, muss das Fürstliche Gericht mit schweren Seufzern und Bedauern mal ein Urteil zuungunsten den Untreuhänders fällen. Das kommt zwar nicht so selten vor, weil die Burschen immer frecher werden. Aber viel häufiger ist der Fall, dass solche Prozesse Jahre dauern und nie zu einem Ende kommen. Oder zugunsten des Untreuhänders ausgehen.

 

5. Februar 2024/0 Kommentare/von Treuhänder
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