Wie Liechtensteins Treuhänder Begünstigte loswerden – und die Justiz zusieht.
In den Hochglanzbroschüren des Finanzplatzes lächeln diskrete Vermögensverwalter, die angeblich nichts anderes im Sinn haben, als Stiftungen sorgfältig und im Interesse der Begünstigten zu führen.
Die Realität sieht deutlich düsterer aus.
Denn wo enorme Vermögen verwaltet werden, wo die Kontrolle gering und die Verfahren intransparent sind, entstehen Anreize. Und diese Anreize können dazu führen, dass einzelne Stiftungsräte die Menschen, für die eine Stiftung ursprünglich geschaffen wurde, plötzlich als Störfaktor betrachten.
Das Muster ist stets ähnlich. Zunächst wird bestritten, dass die Betroffenen überhaupt gesicherte Ansprüche besitzen. Viele Begünstigte verfügen nur über sogenannte Anwartschaften. Das verschafft dem Stiftungsrat einen enormen Interpretationsspielraum. Wer gestern noch als schützenswertes Familienmitglied galt, wird heute zum lästigen Bittsteller erklärt.
Dann beginnt die juristische Zermürbung. Auskunftsbegehren werden verzögert oder mit Verweis auf die Vertraulichkeit abgeschmettert. Akteneinsicht wird erschwert. Die Kommunikation erfolgt ausschliesslich über Anwälte, die jede Frage mit neuen Gutachten, Formalien und Fristerstreckungen beantworten. Natürlich bezahlt aus dem Stiftungsvermögen.
Nicht selten wird argumentiert, der Begünstigte gefährde den Stiftungszweck oder störe den Familienfrieden. Aus dem Opfer wird der Schuldige gemacht. Wer sich wehrt, gilt plötzlich als aggressiv, irrational oder unkooperativ.
Währenddessen laufen die Gebühren weiter.
Treuhänder verrechnen ihre Honorare, externe Rechtsvertreter schreiben Rechnungen, Gutachter verdienen mit. Je länger ein Verfahren dauert, desto grösser wird die Belastung des Stiftungsvermögens. Die wirtschaftlichen Anreize sind offensichtlich: Der Begünstigte verliert Zeit, Geld und Nerven – die Verwalter verdienen.
Besonders perfide wird es dort, wo dieselben kleinen Netzwerke aus Treuhändern, Anwälten und Experten immer wieder auftauchen. In einem Land mit knapp 40’000 Einwohnern kennt man sich. Man sitzt in denselben Verbänden, besucht dieselben Anlässe und bewegt sich in denselben gesellschaftlichen Kreisen.
Und dann kommt die Justiz ins Spiel.
Kritiker sprechen seit Jahren von einer strukturellen Schieflage. Verfahren ziehen sich über Jahre hin. Einstweilige Massnahmen bleiben aus. Entscheidungen fallen spät – manchmal zu spät. Wer finanziell ausblutet, hat oft längst aufgegeben, bevor ein endgültiges Urteil vorliegt.
Hinzu kommt eine Besonderheit des liechtensteinischen Systems: Die starke Stellung des Fürsten bei der Ernennung von Richtern und die geringe Grösse des Landes nähren Zweifel daran, ob die notwendige institutionelle Distanz immer gewährleistet ist. Bereits der blosse Anschein fehlender Unabhängigkeit genügt, um das Vertrauen in den Rechtsstaat zu beschädigen.
Selbstverständlich arbeiten einige Treuhänder korrekt und pflichtbewusst. Doch gerade deshalb müssten die schwarzen Schafe konsequent aus dem Verkehr gezogen werden. Was aber nicht geschieht.
Denn eine Stiftung ist kein Selbstbedienungsladen für ihre Verwalter.
Wenn Begünstigte faktisch entrechtet werden können, wenn die Kosten des Widerstands prohibitiv werden und wenn die Justiz nicht rasch und wirksam korrigierend eingreift, dann entsteht ein System, in dem Machtmissbrauch nicht die Ausnahme bleibt, sondern zum Geschäftsmodell wird.
Der eigentliche Skandal liegt deshalb nicht nur im Verhalten einzelner Treuhänder. Er liegt darin, dass ein Finanzplatz, der vom Versprechen der Rechtssicherheit lebt, den Eindruck entstehen lässt, die Schutzmauern funktionierten vor allem für jene, die bereits innerhalb der Mauern sitzen.
Statt Rechtssicherheit Rechtlosigkeit, statt Rechtsstaat Willkür und Unrecht.
Und ausserhalb? Dort stehen die Begünstigten – mit leeren Händen, hohen Anwaltsrechnungen und der bitteren Erkenntnis, dass eine Stiftung, die einst dem Schutz des Familienvermögens dienen sollte, zu ihrem grössten Risiko geworden ist.







