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Schlagwortarchiv für: fürstlicher Justizrat

Das Ländle der Spinnennetze

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Untreuhänder

Jeder kennt jeden: das ist schlecht.

In Liechtenstein sind nicht nur die Amtswege kurz. In einer so kleinen Finanzszene kennt jeder jeden. Jeder weiss, dass er mal mit jedem beliebigen anderen Mitspieler zusammenspannen wird.

Als dessen VR, Stiftungsrat, Vermögensverwalter, Vermittler oder gar Partner.

Also kann es eigentlich keine Nestbeschmutzer geben. Mitwirkende, die doch noch ihr Gewissen entdecken und bei all den Schweinereien, die in Liechtensteins Finanzwelt täglich passieren, nicht mehr länger mitmachen wollen.

Wie eng diese Spinnennetze sind, sei an einem Fall illustriert, der zwar schon ein Weilchen zurückliegt. Aber dennoch symptomatisch ist und alles enthält, was diesen Finanzplatz so anrüchig macht.

Symbol dafür ist die längst geschlossene Bar «Esquire». Der langjährige Treffpunkt der lokalen High Society war ein Kollateralschaden  in einem Finanzskandal.

Mario Staggl ist ein besonders unappetitliches Exemplar in Liechtensteins Treuhändersumpf. Das erste Mal schlug er in der Öffentlichkeit auf, als der Steuerhinterziehungsskandal um den US-Amerikaner Igor Olenicoff platzte. Zusammen mit dem UBS-Banker Bradley Birkenfeld wurde Staggl vorgeworfen, für vermögende US-Kunden rund 200 Millionen Franken zu verstecken.

Das war 2009, seither gilt Staggl für die USA als flüchtig, weil er sich nicht den Anklagepunkten gestellt hatte.

Es war für ihn ratsam, Liechtenstein nicht zu verlassen. Das war ihm dann auch lange Jahre nicht möglich. Denn 2018 explodierte ein neuer Skandal um Staggl. Er benutzte jahrelang ihm anvertraute Kundengelder, um seinen aufwendigen Lebensstil zu finanzieren.

Dazu gehörte auch die Bar «Esquire».

Der geschätzte Schaden lag bei rund 20 bis 30 Millionen Franken, rund 60 Anleger waren betroffen.

2019 wurde Staggl zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Ein grosser Teil der Schadensumme war unwiederbringlich verloren. Ausserdem hatte Staggl ein Teil seines Privatvermögens in eine Stiftung transferiert und so dem Zugriff seiner Gläubiger entzogen. Im Gegensatz zum Fall Benko schützte das die fürstliche Justiz.

Da anzunehmen ist, dass sich Staggl in der Haft vorbildlich verhielt, ist davon auszugehen, dass er sich inzwischen wieder auf freiem Fuss befindet.

Aber in diesem Fall ist er einfach die Spinne im Netz, ohne das seine Taten gar nicht möglich gewesen wären. In welchem Netz?

Damals schrieb die «Bilanz»:

«Besonders brisant: Staggls Mutter Gertrud Frick soll Minderheitsaktionärin der Neuen Bank sein. Der frühere Aussen​minister des Landes, Ernst Walch, ist VR der Bank und amtet gleichzeitig als Verteidiger von Staggl. Und der Anwalt der Bank, der frühere Regierungschef Mario Frick, ist Verwaltungsrat in Staggls Familienstiftung. Dorthin hat der Treuhänder seine Immobilen vor dem Zugriff der Justiz in Sicherheit gebracht.

«Wir dachten, Liechtenstein sei einer der sichersten Orte der Welt», sagt Ian Burns, Protektor des geschädigten Aspasia Trusts. «Leider ist das Gegenteil der Fall.»»

Die Neue Bank verwaltete die Treuhandkonten und sah nichts Aussergewöhnliches darin, dass Staggl immer mal wieder für private Auslagen, so für die Anschaffung eines Bentley, in diese Geldtöpfe griff.

Blieb dann alles sozusagen in der Familie. Die Mutter war Minderheitsaktionärin der Bank, ein ehemaliges Regierungsmitglied war VR und amtete gleichzeitig als Staggls Verteidiger, ein anderer als Stiftungsrat.

Zwar kassierte Staggl dann doch eine happige Gefängnisstrafe. Aber bei dieser Schadenssumme, dem Entzug von Geldern aus der Konkursmasse und dieser kriminellen Energie Staggls hätte sie noch viel höher ausfallen müssen.

Oder nehmen wir den noch skandalöseren Fall des «Fürstlichen Justizrats» und ehemaligen Präsidenten des Staatsgerichtshofs Liechtensteins. Der Träger dieser Ehrentitels und höchster Richter im Ländle Harry Gstöhl wurde 2017 und 2018 in zwei Verfahren zu insgesamt acht Jahren Knast verurteilt.

Untreue, schwerer gewerbsmäßigen Betrug, Veruntreuung und Geldwäsche. Er schädigte rund 30 Mandaten um eine Deliktsumme von 42 Millionen Franken. Auch sie ist unwiederbringlich verloren, viele seiner Kunden standen anschliessend vor dem Nichts.

Besonders pikant war, dass Gstöhl Millionen in eine Schwindelkonstruktion eines Kosmetikunternehmens in Italien investierte. Um die Ansprüche seiner brasilianischen Geliebten zu erfüllen. Das Geld war dann weg – sie auch.

In solchen emotionalen und hormonellen Wallungen schweben höchste fürstliche Würdenträger und Richter im Ländle.

Gstöhl wehrte sich mit allen juristischen Mitteln gegen den Vollzug dieser Strafen. Obwohl er ein Geständnis abgelegt hatte, kritisierte er vor allem ihre Höhe.

Daher ist zurzeit nicht bekannt, ob er sich im Knast befindet, den Gefängnisaufenthalt angetreten oder bereits beendet hat.

Verständlich, dass auch Gstöhl enttäuscht war, dass die fürstliche Justiz sich ihm gegenüber so hartherzig zeigte. Man stelle sich nur vor, der fürstliche Staatsanwalt ermittelt gegen den ehemalig höchsten Richter und Träger einer Ehrentitels.

Aber wie Staggl hatte Gstöhl halt zu ungestüm und unverfroren in die Geldtöpfe gegriffen.

Wird das eleganter gemacht, beispielsweise durch Dekantieren oder durch das Rausschmeissen von störenden Stiftungsräten, um sich anschliessend bis zu 100’000 Franken Honorar pro Monat zu spendieren – dann ist die Fürstenjustiz gerne bereit, ihre Kollegen Untreuhänder zu beschützen.

21. Januar 2026/25 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/01/Bildschirmfoto-2026-01-19-um-16.42.56.png 559 876 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-01-21 07:07:082026-01-19 16:45:31Das Ländle der Spinnennetze

Kleine Ordenskunde

Allgemein

Der Fürst von Liechtenstein kann vielfältig seine Huld erweisen.

Obwohl das Ländle doch eher klein ist und eine bescheidene Anzahl Bewohner hat, ist es in der Titel- und Ordensverleihung ganz gross. Verliehen werden sie natürlich, what else, einzig vom Fürsten, bzw. dessen herrschendem Erbprinzen Alois.

Da hätten wir mal die Titel. Dazu gehören Fürstlicher Rat, Fürstlicher Justizrat, Fürstlicher Kommerzienrat, Fürstlicher Studienrat oder Geistlicher Rat. Dann gibt es natürlich auch noch die Adelstitel, allerdings weiss da die Webseite des Fürstenhauses, dass die «mit dem Prädikat „von“ sowie die Titel „Baron“ und „Graf“ sehr selten verliehen werden. Letztmals wurde ein solcher Titel 1979 verliehen.»

Aber natürlich kann der Fürst besonders verdienten Zeitgenossen auch Orden an die Brust heften. Da wäre mal der “Verdienstorden», der seinerseits sechs Grade umfasst:

  • Gross-Stern des fürstlich liechtensteinischen Verdienstordens
  • Grosskreuz mit Brillanten des fürstlich liechtensteinischen Verdienstordens
  • Grosskreuz des fürstlich liechtensteinischen Verdienstordens
  • Komturkreuz mit dem Stern des fürstlich liechtensteinischen Verdienstordens
  • Komturkreuz des fürstlich liechtensteinischen Verdienstordens
  • Ritterkreuz des fürstlich liechtensteinischen Verdienstordens

Eine Nummer kleiner ist dann das «Verdienstzeichen». Aber zurück zu den richtigen Orden. Die kommen nicht nur mit Masche und viel Dekoration, sondern auch mit entsprechenden Titeln. Da wäre mal der „Komtur des fürstlich liechtensteinischen Verdienstordens mit dem Stern“ . Der Ritterkreuzträger darf sich noch „Ritter des fürstlich liechtensteinischen Verdienstordens“ nennen.

Der neuste Zugang in der Ordenspracht ist übrigens das Grosskreuz mit Brillanten. Das ist seit 1960 ein Ordenskreuz mit in Brillanten ausgelegter Initiale «L» am Schulterband, silberner Bruststern, ebenfalls mit in Brillanten ausgelegter Initiale «L». Macht doch schon was her.

Zu den Trägern des fürstlich Liechtensteinische Verdienstordens gehören überraschungsfrei der Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein sowie Hans-Adam II. Ebenfalls damit schmücken dürfen sich Marie von und zu Liechtenstein und Niklaus von und zu Liechtenstein. Auch der ehemalige Bundespräsident Österreichs, Heinz Fischer, darf das Teil stolz auf der Brust tragen. Ebenso der amtierende Bundespräsident Alexander Van der Bellen, habe die Ehre. Und natürlich war die verstorbene Fürstin Gina von und zu Liechtenstein ebenfalls Ordensträgerin.

Allerdings, so muss man leider sagen, sind Ordensträger deswegen auch nicht gleich bessere Menschen. So war Herbert Batliner selig geradezu ein Sammler von Orden. Er trug den Königlich Belgischen Leopoldsorden, das Komturkreuz des Fürstlichen Liechtensteiner Verdienstordens und auch noch das Grosskreuz. Ebenfalls das Komturkreuz des Päpstlichen Silvesterordens mit Stern.

Dazu durfte er sich noch Kammerherr seiner Heiligkeit nennen, nachdem er die Orgel der Sixtinischen Kapelle gestiftet hatte. Allerdings ging dann das System Batliner, Schwarzgeldbunkern leicht gemacht, den Bach runter; die deutsche Justiz ermittelte wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in der Höhe von 250 Millionen Euro. Das Verfahren wurde gegen Geldauflage von zwei Millionen eingestellt. Sehr unschön war dann, dass er dazu verurteilt wurde, 1,2 Millionen Franken zurückzuzahlen. Er hatte sich unrechtmässig am Vermögen einer unter Demenz leidenden Witwe vergriffen.

Auch der Treuhänder Harry Gstöhl trug stolz den Ehrentitel «Fürstlicher Justizrat», war gar zwölf lange Jahre Präsident des Staatsgerichtshofs, die oberste Instanz im Ländle. Bis er zu sechs Jahren Knast wegen schweren Betrugs, Untreue und Geldwäsche verurteilt wurde.

Und dann brach die Steueraffäre über die ganze Treuhänderzunft herein, die zuvor noch tapfer lobbyiert hatte, dass sie schlichtweg über dem Gesetz stehen sollte; “weder Kunden noch Treuhänder werden kriminalisiert», forderten sie nassforsch – und wurden damit abgeschmettert.

Und schliesslich hält Angelika Moosleithner-Batliner – nomen est omen – das Erbe ihres Vaters in hohen Ehren.

Aber natürlich sind das nur die wenigen Schwarzen Schafe in einer grossen Herde von ordensbehängten weissen Schafen.

 

11. Juni 2024/11 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/Bildschirmfoto-2024-06-11-um-16.05.25.png 716 1007 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-06-11 16:14:402024-09-17 11:53:13Kleine Ordenskunde

Wie sich die Schlagzeilen gleichen

Allgemein

Machen wir einen kurzen Ausflug in die Geschichte, rund 6 Jahre zurück.

2018 titelte die Frankfurter Allgemeine: «Wenn der Treuhänder in die Kasse greift». Und fährt im Lead fort:

«Seit Jahren erschüttern Betrugsskandale den Finanzplatz Liechtenstein. Treuhänder betrügen ihre Kunden um Millionen. Doch während die Finanzaufsicht schärfere Kontrollen fordert, wiegelt die Regierung ab.»

Besonders herausragend war damals der Fall Harry G. Ein Liechtensteiner Rechtsanwalt und Treuhänder, der  2017 wegen Untreue, schweren Betrugs und Geldwäsche zu sechs Jahren Haft verurteilt worden war. Damit ist er übrigens schon länger wieder auf freiem Fuss.

Besonders peinlich war an diesem Fall, dass Harry G. nicht einfach nur ein Treuhänder war, der in die Kasse gegriffen hatte. Sondern er war auch während vieler Jahre Präsident des Liechtensteiner Verwaltungsgerichts und des Staatsgerichtshofs. Er war der Chef der Prüfungskommission für Treuhänder und hatte 2004 vom Fürstenhaus den Ehrentitel «Fürstlicher Justizrat» bekommen.

In einem ersten Prozess wurde er wegen der Veruntreuung von 13 Millionen Franken verurteilt, allerdings wurde dann noch ein zweiter nachgeschoben, bei dem es um knapp 30 Millionen ging.

Und was sagte der damalige Regierungschef und Finanzminister Adrian Hasler? Kenner Liechtensteins müssen nicht dreimal raten: «Einzelfall», schwarzes Schaf, gegen solche kriminelle Energie sei die beste Aufsicht machtlos.

Aber gleich darauf kam Mario S. Der hatte schon mal für Furore gesorgt; die USA hatten ihn und seinen Kompagnon, den Whistleblower Bradley Birkenfeld, wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung angezeigt. Während Birkenfeld in den Knast musste, konnte S. fröhlich weiter geschäften mit seiner Treuhandgesellschaft New Haven. Er durfte einfach den sicheren Hafen Liechtenstein nicht verlassen. Aber das missbrauchte S. dafür, rund 20 Millionen zu veruntreuen und sich damit ein Leben in Saus und Braus zu gönnen.

Und was sagte der damalige Regierungschef dann dazu, vor allem auch zu der Forderung, das Treiben der Treuhänder endlich genauer zu kontrollieren und zu beaufsichtigen?

„Wenn es Schwachstellen in der Aufsicht der Treuhandbranche gibt, sollten wir zielgerichtet vorgehen und nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.“

Ins gleiche Horn stiess auch der Geschäftsführer der Liechtensteiner Treuhandkammer, die Weltmeister im Abwiegeln und Abstreiten ist: „Das sind bedauerliche Einzelfälle, die nicht hätten passieren dürfen.»

Sie hätten nicht passieren dürfen, aber sie passierten. Solche und ähnliche Fälle passieren immer wieder, bis heute. Alleine die üble Methode des Dekantierens wird fleissig zur Anwendung gebracht. Darunter versteht man, das der Treuhänder im Stiftungsrat den finanziellen Inhalt einer Stiftung in ein neues, nur ihm zugängliches Finanzgefäss umgiesst. Erkundigt sich der Stifter und eigentliche Besitzer nach dem Verbleib seines Vermögens, wird ihm kühl beschieden, dass leider das Anwaltsgeheimnis den Treuhänder daran hindere, Auskunft zu erteilen.

Auch das sind natürlich nach der Meinung von Regierung und Treuhandkammer bedauerliche Einzelfälle. Es sind auch Einzelfälle, dass Stifter oder Begünstigte mit umzimperlichen Methoden aus ihrer eigenen Stiftung gekübelt werden, worauf sich dann die übrig gebliebenen Treuhänder mit exorbitanten Honorarrechnungen gütlich halten.

Alles nur Einzelfälle, Einzelfälle, Einzelfälle.

Es ist eigentlich erstaunlich dass es niemandem langweilig wird, die gleiche Schallplatte immer und immer wieder zu spielen. Genügend Gelegenheit gibt es dafür, denn die Einzelfälle wiederholen sich noch und nöcher.

Natürlich ist jeder einzelne Fall ein Einzelfall, das ist schon richtig. Aber wenn ein Einzelfall dem nächsten auf die Füsse tritt, ist es dann immer noch ein Einzelfall nach dem anderen? Oder könnte man nicht die Vermutung hegen, dass es sich nicht um Einzelfälle, sondern um ein systemisches Problem handelt?

Könnte man nicht wie der angesehene Liechtensteiner Anwalt und Grosstreuhänder Johannes Gasser beklagen, dass die fürstlichen Gerichte die Position der Treuhänder gegenüber Stiftern und Begünstigten weiter stärken, anstatt wenigstens Waffengleichheit herzustellen?

Das alles könnte man, aber damit würde man sich den Zorn der Treuhandkammer und der fürstlichen Regierung zuziehen, die darauf bestehen, dass es sich hier wirklich um Einzelfälle handle.

 

27. April 2024/11 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png 0 0 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-04-27 16:43:212024-04-28 13:14:30Wie sich die Schlagzeilen gleichen

Immer wieder die gleiche Nummer

Allgemein

Wie ein roter Faden ziehen sich die ewig gleichen Probleme durch den Treuhand-Dschungel Liechtenstein.

2018 kämpfte Ralf H. vor dem Fürstlichen Landgericht in Vaduz im Verhandlungssaal 3 um rund 3,5 Millionen Euro, die er zurückhaben möchte. Er hatte dieses Geld seiner eigenen Gesellschaft als Darlehen gegeben. Da seine Treuhänder sämtliche Verbindungen von H. zu seinen Firmen kappten, wurden ihm Einsichtsmöglichkeiten in deren Buchhaltung verweigert und der Zugriff auf sein Vermögen komplett entzogen, so sein Vorwurf. Er ist nicht der Einzige, der sich darüber beschwert, dass liechtensteinische Treuhänder durch Misswirtschaft Vermögen vernichten oder sich an der Verwaltung über Gebühr bereichern.

So machte auch  der Fall einer 2015 verstorbenen «Grande Dame» und Erblasserin Schlagzeilen, deren Erben sich über mangelnde Information und Vermögensverschleuderung durch die das Erbe verwaltende Liechtensteiner  Stiftung beklagen. Eine in Vaduz eingereichte Strafanzeige wurde «mangels Anfangsverdacht» nicht angenommen, eine Zivilklage würde mit ungewissem Ausgang Jahre dauern.

Nachdem nun kaum mehr Schwarzgeld im Ländle verwaltet wird, ärgern sich aber viele Kunden von Finanzintermediären und Treuhändern schwarz.

Nach fürstlicher Rechtsprechung sind Stiftungsräte und Treuhänder nur sehr beschränkt auskunftspflichtig gegenüber den Kapitalgebern oder den Begünstigten. Zudem muss man ihnen über Ermessensentscheidungen hinausgehende «schwere Pflichtverletzung» nachweisen, um sie abzusetzen oder haftbar zu machen. Aber wie soll das ohne Informationen gehen?

Über Jahrzehnte dominierte Herbert Batliner das liechtensteinische Treuhandgeschäft. Seine Karriere endete eher unrühmlich, weil er die Zeichen der Zeit nicht erkannte: Ein Verfahren der deutschen Staatsanwaltschaft wegen Beteiligung an Steuerhinterziehung in Höhe von 250 Millionen Euro wurde 2007 gegen eine Zahlung von 2 Millionen Euro eingestellt. Und der Liechtensteiner Staatsgerichtshof, dem Batliner einst selbst vorstand, qualifizierte in einem Urteil von 2009 Zuwendungen aus einer Stiftung an Batliner als «sittenwidrige Geschäfte».

Die Familientradition wird von seiner Tochter Angelika Moosleithner-Batliner fortgeführt. Sie ist Mitbesitzerin der in First Advisory umbenannten Batliner-Firma. Im Jahr 2009 schluckte First Advisory zudem die LGT-Treuhand; die Fürstenbank LGT zog sich damals aus dem ins Feuer geratenen Treuhandgeschäft zurück. First Advisory ist mit über 240 Mitarbeitern und Vertretungen in Genf, Zürich, Hongkong, Panama und Singapur der Platzhirsch unter den Finanzdienstleistern im Ländle.

Der Pressesprecher von First Advisory entgegnete, dass diese «Vorwürfe von Herrn H. sachlich völlig entkräftet» seien. «Zu seiner Verteidigungsstrategie gehörte in den vergangenen Jahren seit 2008, unschuldigen Dritten, darunter auch liechtensteinischen Treuhändern und Anwälten, mit unterschiedlichsten Vorwürfen unzulässigerweise die Schuld für seine Situation zuzuschieben.»

Im November 2017 erschütterte der Fall des Treuhänders Harry G. die gesamte Zunft in Liechtenstein.  Der «fürstliche Justizrat» war viele Jahre Präsident des Verwaltungsgerichts und bis 2004 sogar Präsident des Staatsgerichtshofs, des Verfassungsgerichts. Der Chef der Prüfungskommission für Treuhänder und Rechtsanwälte wurde vom Kriminalgericht Vaduz wegen «gewerbsmässig schweren Betrugs und Geldwäsche» sowie der Veruntreuung von 13 Millionen Franken verurteilt.

Da G. lediglich gegen die Höhe des Strafmasses von sechs Jahren Berufung einlegte, ist das Urteil rechtskräftig. Spätestens seit diesem Skandal ist klar, dass im Eldorado der Liechtensteiner Treuhänder, die sich als Stiftungsräte goldene Nasen verdienen, Feuer im Dach ist.

Einzelfälle? Keinesfalls, Fortsetzung folgt.

1. Februar 2024/1 Kommentar/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png 0 0 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-02-01 06:42:162024-02-02 07:09:59Immer wieder die gleiche Nummer

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