Treuhänder & Stiftungen Liechtenstein
  • Untreuhänder
  • Q&A
  • Dokumente
  • Kontakt
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Schlagwortarchiv für: Fürstliche Justiz

Die Moritat vom armen Stifter und seinem treuen Treuhänder

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Stiftungen, Untreuhänder

Hört sich an wie erfunden. Ist aber liechtensteinische Realität.

Hört, ihr reichen Leute dieser Welt,
die ihr nicht wisst, wohin mit eurem Geld.
Kommt ins schöne Liechtenstein,
hier soll euer Vermögen sicher sein.

So beginnt die Moritat.

Der vermögende Ausländer kommt ins Fürstentum. Er hat Geld, Kinder, Wünsche und den naiven Gedanken, dass sein Vermögen auch nach seinem Tod nach seinem Willen verwendet werden sollte.

Dafür gibt es die Stiftung. Oder den Trust.

Und dafür gibt es den Treuhänder.

Der lächelt.

Zunächst ist alles wunderbar. Der Kunde bestimmt, wer begünstigt wird. Ehefrau, Kinder, Enkel. Er formuliert Wünsche, Reglemente, Beistatuten. Der Treuhänder nickt.

Dann stirbt der Stifter.

Jetzt beginnt der interessante Teil.

Denn der Tote kann keine Weisungen mehr geben. Das Vermögen aber ist noch da. Und davor sitzt nun der Stiftungsrat oder Trustee.

Das Gesetz sagt zwar, der Stifterwille sei massgebend. Selbst die liechtensteinische Fachliteratur warnt ausdrücklich davor, eine Stiftung zu einem «vom Willen der Stiftungsorgane beherrschten Gebilde» verkommen zu lassen. Sie beschreibt sogar Rechtsprechung, durch die Stifter nachträglich vermögensanspruchslos werden können, obwohl das dem ursprünglichen Stifterwillen nicht entsprochen habe.

Schöner kann man das Problem kaum formulieren.

Der Treuhänder soll Diener des Willens sein. Er besitzt aber die Schlüssel zum Tresor.

Nun kommt die Familie.

«Wir sind Begünstigte.»

Sehr interessant.

«Wir möchten wissen, wie viel Vermögen vorhanden ist.»

Schwierig.

«Wir möchten die Buchhaltung.»

Vertraulich.

«Welche Honorare wurden bezahlt?»

Berufsgeheimnis.

«Warum bekommen wir kein Geld?»

Ermessen.

«Aber der Stifter wollte es so.»

Das sehen wir anders.

Und schon beginnt das wunderbare liechtensteinische Perpetuum mobile: Um herauszufinden, was mit dem eigenen Familienvermögen geschieht, braucht der Begünstigte einen Anwalt. Der Treuhänder braucht ebenfalls einen Anwalt. Bezahlt wird dessen Tätigkeit gegebenenfalls aus dem Vermögen jener Struktur, um deren Kontrolle gestritten wird.

Der Begünstigte finanziert dann indirekt die Verteidigung derjenigen, gegen die er kämpft.

Natürlich gibt es Informationsrechte. Natürlich gibt es Aufsicht. Natürlich kann man vor Gericht ziehen. Bei gemeinnützigen Stiftungen können Begünstigte trotz gesetzlich ausgeschlossener individueller Informationsrechte sogar aufsichtsrechtliche Massnahmen bis hin zur Abberufung von Stiftungsräten beantragen.

Man muss nur gewinnen.

Und warten können.

Und Geld haben.

Und hoffen, dass das Gericht den Stifterwillen genauso versteht wie der Stifter.

Besonders elegant wird es, wenn Begünstigtenstellungen nicht festgeschrieben sind, sondern Organe Ermessensspielräume besitzen. Dann kann aus dem Sohn, der gestern noch Zweck der ganzen Konstruktion war, morgen ein lästiger Bittsteller werden.

Der Stifter wollte?

Bedauerlich. Der Stifter ist tot.

Der Begünstigte protestiert?

Bedauerlich. Bitte Rechtsweg beschreiten.

Der Treuhänder bleibt?

Selbstverständlich. Bis ein Gericht etwas anderes entscheidet.

So verwandelt sich eine Konstruktion, die Vermögen für Begünstigte bewahren sollte, schlimmstenfalls in eine Konstruktion, die Vermögen vor Begünstigten bewahrt.

Und über allem wacht die fürstliche Justiz. Und tut alles, um Prozesse gegen Untreuhänder in die Länge zu ziehen und schliesslich zu absurden Urteilen zu kommen, bei denen sich jedem Rechtskundigen ausserhalb des Fürstentums die Nackenhaare aufstellen.

Wer seine Rechte durchsetzen will, muss dieses System erst einmal überwinden: Informationsasymmetrie, Geheimhaltung, komplexe Statuten, Ermessensentscheidungen, professionelle Gegenparteien, Kosten und jahrelange Verfahren.

Am Ende steht der Begünstigte vor dem Tresor seines verstorbenen Vaters.

Drinnen liegt das Vermögen.

Davor sitzt der Treuhänder.

In der Hand hält er den Schlüssel.

Und sagt:

«Keine Sorge. Ich passe auf Ihr Geld auf.»

5. Oktober 2026/46 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/10/Bildschirmfoto-2026-09-28-um-16.32.47.png 456 1381 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-10-05 07:04:122026-09-28 16:58:34Die Moritat vom armen Stifter und seinem treuen Treuhänder

Aufklärung nach Fürstenart

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale

Liechtenstein tut alles, um seinen Ruf zu ramponieren. Indem es nichts tut.

In jedem zivilisierten Land der Welt gäbe es ein Riesentamtam, wenn die wichtigsten, heikelsten und geheimsten Daten des Finanzplatzes gestohlen worden wären.

Tägliche Medienbulletins, Informationen von Regierung, Strafverfolgungsbehörden und des Krisenstabs. Antworten auf die wichtigsten Fragen:

– Wer hat angegriffen?
– Was wollen die Diebe mit den Daten?
– Von welcher Infrastruktur aus erfolgte der Angriff?
– Über welchen Zeitraum bestand der unberechtigte Zugriff tatsächlich?
– Wie konnte die Massenabfrage von 31’000 Datensätzen den Überwachungssystemen entgehen?

Und die wohl wichtigsten Fragen fürs Ländle: Wer hat das betroffene System beziehungsweise die Berechtigungslogik entwickelt, geprüft und abgenommen? Auf welchem Niveau befand sich die IT Security?

Aber fast zwei Monate nach dem Super-GAU herrscht verkniffenes Schweigen. Die offizielle Sonderseite zum Thema Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen zeigt als jüngste Meldung eine vom 31. August.

Wer war das, wer ist dran schuld, wer ist haftbar, wer muss Schadenersatz zahlen? Wichtige Fragen, bis heute ohne Antwort.

Verblüffend ist auch, dass sich bislang kein einziger der Tausenden von Betroffenen an die Öffentlichkeit gewandt hat. Grund genug, stinksauer zu sein, hätten sie doch. Und es kann ja selbst in Liechtenstein nicht sein, dass alle Nutzer einer diskreten Stiftung oder eines Trusts so viel Dreck am Stecken haben, dass sie das Licht der Öffentlichkeit scheuen.

Könnte es sein, dass die Regierung des Fürsten mehr weiss, als sie öffentlich zugibt? Und es irgendwie geschafft hat, die Opfer des Diebstahls zum Schweigen zu bewegen?

Und noch eine Frage ohne Antwort: was tut der Finanzplatz Liechtenstein, um seine ramponierte Reputation zu heilen? Was sagen die Treuhänder ihren Mandanten, die durchaus gewillt sind, nach diesem Totalschaden ihre Stiftung an einen Ort zu zügeln, an dem ihre persönlichen Daten tatsächlich geschützt sind?

Und noch eine kitzlige Frage: wie viele sanktionierte Russen sind unter den wirtschaftlich Berechtigten? Davon muss es einige geben, denn seit inzwischen mehr als zwei Jahren stehen bis zu 800 Zombie-Trusts als Scheintote blöd herum, seit sie von ihren ungetreuen Treuhändern Hals über Kopf im Stich gelassen wurden.

Auch hier gibt es bis heute keine Lösung, nur Schweigen.

Als wäre das nicht des Ungemachs genug, gibt es die nicht abreissende Kette von Skandalen um kriminelle Treuhänder, die ihnen anvertraute Stiftungen kapern, ihnen nicht genehme Stiftungsräte durch die fürstliche Justiz rauskübeln lassen und sie dann auch noch als Begünstigte absägen.

Während sie mit Stiftungsgeldern skrupellose Anwälte bezahlen, um sich vor Gegenmassnahmen der Betrogenen zu schützen.

Kriminelle Taten wie diesen Datendiebstahl gibt es immer wieder. Aber dass ein ganzer Staatsapparat die Hände in den Schoss legt und offenbar hofft, dass sich das irgendwie von selbst in Luft auflöst, das gibt es nur im absolutistisch regierten Fürstentum.

Fehlt nur noch, dass der Fürstenbank LGT mal wieder Kundendaten abhanden kommen, wie es ihr schon mal widerfuhr.

Denn es ist doch so: Das Image Liechtensteins als seriöser, verlässlicher und diskreter Finanzplatz ist dermassen lädiert, dass es nur noch einen weiteren Skandal braucht, damit er untergeht.

Am Absaufen ist er ohnehin.

25. September 2026/66 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/09/Bildschirmfoto-2026-09-25-um-00.47.53.png 411 1232 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-09-25 07:04:362026-09-25 00:53:02Aufklärung nach Fürstenart

Moral nach Fürstenart

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Treuhänder

Wenn es keine öffentliche Empörung gibt, verfault ein Staatswesen. Vor allem eine Monarchie wie Liechtenstein.

Es gibt Skandale, die weit über den konkreten Anlass hinausreichen. Weil sie ein Grundproblem offenlegen: die erstaunliche Bereitschaft mancher Eliten, Regeln für alle anderen zu predigen – und für sich selbst Ausnahmen zu beanspruchen.

Der Fall des deutschen CDU-Politikers Jens Spahn ist dafür ein Paradebeispiel. Politisch verteidigte er das Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland. Gleichzeitig erfüllte er sich den Kinderwunsch mithilfe einer Leihmutterschaft in den USA – einem Verfahren also, das er den Bürgern seines eigenen Landes verwehren will. Juristisch mag das zulässig gewesen sein. Politisch ist es ein Offenbarungseid. Wer Gesetze erlässt, sollte wenigstens den Anstand besitzen, selbst nach ihnen zu leben. Alles andere heisst Doppelmoral.

Doch wer glaubt, das sei ein deutsches Problem, sollte einen Blick nach Liechtenstein werfen.

Dort existiert eine Berufsgruppe, deren Existenzberechtigung auf einem einzigen Wort beruht: Treue. Rund 130 Treuhänder verwalten Vermögen, Trusts und Stiftungen im Auftrag ihrer Kunden. Das Geschäftsmodell lebt vom Versprechen absoluter Verlässlichkeit. Wer Millionen oder gar Milliarden anvertraut, erwartet Schutz – nicht Misstrauen.

Dennoch haben in den vergangenen Jahren immer wieder spektakuläre Streitfälle und Skandale den Finanzplatz erschüttert. Veruntreuung, Selbstbereicherung, Entrechtung von Begünstigten oder undurchsichtige Konstruktionen. Der Fall der sogenannten „Zombie-Trusts“ mit Hunderten jahrelang führungslos gewordenen Trusts wurde zum Sinnbild eines Systems, das grundlegende Aufsichtsprobleme offenbart.

Die eigentliche Frage lautet deshalb nicht mehr, ob es Missstände gibt. Missstände existieren überall. Entscheidend ist vielmehr, wie ein Staat darauf reagiert.

Und genau hier beginnt das eigentliche Problem.

Kritiker werfen der fürstlichen Justiz seit Jahren wohlbegründet vor, gegenüber des Treuhandsektors zu zurückhaltend zu agieren. Bedrückend ist der Eindruck, dass die öffentliche Empörung erstaunlich leise bleibt. Während in anderen Ländern Untersuchungsausschüsse, Medienkampagnen oder politische Rücktritte folgen würden, herrscht in Liechtenstein oft bemerkenswerte Gelassenheit.

Warum?

Ist es die wirtschaftliche Bedeutung des Finanzplatzes? Ist es die Überschaubarkeit des Landes, in dem jeder jeden kennt? Oder spielt auch die aussergewöhnliche Machtstellung des Fürstenhauses eine Rolle, das innerhalb Europas nach wie vor über verfassungsmäßige Kompetenzen verfügt, die in parlamentarischen Demokratien undenkbar wären?

Niemand wird ernsthaft behaupten, Liechtenstein sei eine Diktatur. Aber ebenso wenig lässt sich bestreiten, dass politische und institutionelle Macht dort stärker konzentriert ist als in den meisten europäischen Staaten. Wo Macht konzentriert ist, wächst zwangsläufig die Versuchung zur Selbstabschottung. Und wo wirtschaftliche Eliten, Politik und Institutionen eng miteinander verflochten erscheinen, sinkt häufig die Bereitschaft, laut Kritik zu üben.

Demokratie lebt jedoch nicht von Ehrfurcht. Sie lebt vom Widerspruch.

Wer Milliardenvermögen verwaltet, muss sich schärfster öffentlicher Kontrolle stellen. Wer richterliche Unabhängigkeit beansprucht, muss sich kritischen Fragen gefallen lassen. Und wer den Rechtsstaat beschwört, darf nicht den Eindruck entstehen lassen, dass für einflussreiche Kreise andere Massstäbe gelten als für gewöhnliche Bürger.

Im Ländle hätte der Fürst die Allmacht, per Dekret sofort durchzugreifen und diesen Wildwuchs zu beschneiden. Wieso tut er das nicht? Im Ländle könnte die Öffentlichkeit Druck aufbauen und ein Durchgreifen fordern. Wieso geschieht das nicht? Ist es eine stillschweigende Komplizenschaft?

Das eigentliche Problem ist deshalb gar nicht der einzelne Skandal. Sondern die erstaunliche Ruhe, mit der immer neue Vorwürfe an einem Land abperlen, das seinen internationalen Erfolg auf Vertrauen gegründet hat. Vertrauen ist der wertvollste Rohstoff eines Finanzplatzes. Geht es verloren, nützen auch die schönsten Hochglanzbroschüren nichts mehr.

24. Juli 2026/55 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-22-um-09.37.01.png 613 1198 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-07-24 12:02:062026-07-22 09:37:50Moral nach Fürstenart

Die zwei Geschwindigkeiten der fürstlichen Justiz

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Stiftungen, Treuhänder

Schneckentempo oder Sprint. Kommt darauf an, auf welcher Seite der Treuhänder steht.

Es gibt im Fürstentum Liechtenstein eine auffällige Asymmetrie, die sich durch zahlreiche Stiftungs- und Trustverfahren zieht. Sie betrifft nicht den Inhalt der Urteile, sondern deren Tempo. Und dieses Tempo entscheidet oft schon über den Ausgang eines Konflikts.

Wer als Begünstigter, Stifter oder Verwalter den Interessen eines mächtigen Treuhänders im Weg steht, erlebt häufig eine Justiz im Sprint. Geht es hingegen darum, einen Treuhänder wegen offensichtlicher Pflichtverletzungen oder Interessenkonflikten aus seinem Amt zu entfernen, verwandelt sich dieselbe Justiz in einen Marathonläufer. Aus Wochen werden Monate, aus Monaten Jahre. Am Ende ist es häufig so, dass Zeit selbst zur wirkungsvollsten Waffe geworden ist.

Sogar zu einer tödlichen, wenn die Urteilsfindung aus biologischen Gründen überflüssig wird, weil der Kläger verstorben ist.

Das Problem ist offensichtlich. In einer Stiftung verwaltet der Treuhänder Vermögen anderer. Er verfügt über Informationen, trifft Anlageentscheide, bestimmt den Zugang zu Unterlagen und beeinflusst die Kommunikation mit den Begünstigten. Je länger er im Amt bleibt, desto stärker verfestigt sich seine Position. Ein Verfahren, das sich über Jahre hinzieht, ist deshalb niemals neutral. Es verschafft dem Amtsinhaber einen erheblichen faktischen Vorteil. Von seinen ungestörten exorbitante Einkünften ganz zu schweigen.

Demgegenüber stehen Verfahren, in denen Begünstigte oder andere Beteiligte durch einstweilige Anordnungen oder rasche Entscheide ihre Position verlieren. Wer als unbequem gilt oder gegen einen Treuhänder opponiert, kann innerhalb kurzer Zeit aus Funktionen entfernt oder mit gerichtlichen Verfügungen konfrontiert werden. Bis sämtliche Instanzen entschieden haben, vergeht mitunter nur ein Bruchteil jener Zeit, die später benötigt wird, um Vorwürfe gegen den Treuhänder selbst überhaupt materiell zu prüfen.

Ein immer wieder diskutiertes Beispiel sind Verfahren um die Absetzung von Stiftungsorganen oder Treuhändern. Während entsprechende Gesuche oft jahrelang hängig bleiben, arbeitet die Zeit zugunsten des Angegriffenen. Er verwaltet weiterhin Vermögen, entscheidet über Auskünfte, finanziert seine Verteidigung vielfach indirekt aus Stiftungsmitteln und kann vollendete Tatsachen schaffen. Selbst wenn sich Vorwürfe später als berechtigt erweisen sollten, ist der Schaden längst eingetreten.

Genau hier liegt das rechtsstaatliche Problem. Gerechtigkeit besteht nicht nur aus richtigen Urteilen. Sie verlangt auch eine angemessene Verfahrensdauer. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat wiederholt betont, dass überlange Verfahren den Anspruch auf ein faires Verfahren verletzen können. Dieser Grundsatz gilt selbstverständlich auch für Liechtenstein.

Niemand verlangt, dass komplizierte Stiftungsverfahren über Nacht entschieden werden. Internationale Vermögensstrukturen sind komplex, Sachverhalte oft grenzüberschreitend. Doch dieselbe Komplexität müsste für alle Beteiligten gelten. Wenn Verfahren gegen Begünstigte in Rekordtempo abgewickelt werden können, während Verfahren gegen Treuhänder jahrelang liegen bleiben, entsteht zwangsläufig der Eindruck einer doppelten Geschwindigkeit. Einer parteilichen, fürstlichen Unrechtsjustiz.

Die Folge ist verheerend. Das Vertrauen in den Rechtsstaat schwindet. Begünstigte fragen sich, ob sie überhaupt noch eine realistische Chance besitzen, sich gegen übermächtige Verwalter zur Wehr zu setzen. Internationale Investoren beobachten aufmerksam, ob Eigentumsrechte tatsächlich wirksam geschützt werden oder ob sie lediglich auf dem Papier bestehen.

Eine Justiz, die den Faktor Zeit ungleich verteilt, entscheidet nicht nur durch ihre Urteile. Sie entscheidet bereits dadurch, wann sie urteilt. Und manchmal ist das der entscheidendere Richterspruch.

15. Juli 2026/44 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-13-um-19.02.34.png 571 1201 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-07-15 07:01:272026-07-13 19:03:09Die zwei Geschwindigkeiten der fürstlichen Justiz

Vertrauen? Pfeif drauf

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Stiftungen, Treuhänder, Untreuhänder

Statt seriös und anständig: geldgierig und räuberisch.

Im Fürstentum Liechtenstein beginnt für einen betrogenen Stiftungsbegünstigten der Albtraum häufig erst dann richtig, wenn er merkt, dass Geld verschwunden ist. Oder schlimmer: dass er selbst aus der Stiftung entfernt wurde, die eigentlich seinem Schutz dienen sollte. Denn wer glaubt, ein Liechtensteiner Treuhänder sei einfach ein Dienstleister, der irrt gewaltig. In vielen Fällen sitzt er am längeren Hebel – abgesichert durch ein hochkomplexes Stiftungsrecht, enorme finanzielle Ressourcen und eine Justiz, die von Kritikern immer wieder als treuhänderfreundlich beschrieben wird. Wenn die Kritiker ganz sanft gestimmt sind.

Theoretisch hat ein Begünstigter durchaus Rechte. Er kann Auskunft verlangen, Einsicht in Rechnungen fordern, die Absetzung eines Stiftungsrats beantragen oder Schadenersatz einklagen. Das liechtensteinische Personen- und Gesellschaftsrecht kennt entsprechende Instrumente. Auf dem Papier klingt das rechtsstaatlich sauber.

In der Praxis sieht das ganz anders aus.

Denn der erste Schutzwall besteht bereits darin, dass der Begünstigte häufig gar nicht weiss, was innerhalb der Stiftung passiert. Die Informationsrechte sind beschränkt, gestaffelt oder können mit juristischen Spitzfindigkeiten verzögert werden. Der zweite Schutzwall: Die Stiftung bezahlt die Anwälte des Stiftungsrats – also mit dem Geld des Geschädigten selbst. Wer gegen einen ungetreuen Treuhänder kämpft, finanziert oft unfreiwillig dessen Verteidigung gleich mit.

Besonders perfid wird es, wenn Begünstigte schlicht entfernt werden. Genau dieser Vorwurf tauchte in mehreren aufsehenerregenden Fällen der letzten Jahre auf. Im Fall der Hartlaub-Stiftung eskalierte ein Familienkonflikt zu einem exemplarischen Lehrstück darüber, wie schnell ein Begünstigter und Stiftungsrat aus seiner eigenen Struktur gedrängt werden kann. Die Gerichte argumentierten teilweise mit dem

«blossen Anschein einer möglichen Interessenkollision».

Kritiker sprechen von kafkaesker Logik.

Der Fall Thomas Kindler machte international Schlagzeilen. Nachdem er als Stiftungsrat auf mögliche Vermögensverschiebungen hingewiesen hatte, wurde er selbst entfernt. Anschliessend kassierten neu eingesetzte Anwälte laut Berichten hohe Honorare aus dem Stiftungsvermögen. Gleichzeitig wurde sogar seine Stellung als Begünstigter infrage gestellt – womit ihm am Ende auch das Klagerecht hätte entzogen werden können.

Auch die Bacardí-Affäre beschädigte den Ruf des Finanzplatzes massiv. Mitglieder der Bacardí-Familie werfen Liechtensteiner Treuhändern vor, Kontrolle über milliardenschwere Vermögenswerte übernommen und Begünstigtenrechte systematisch unterlaufen zu haben. In öffentlichen Stellungnahmen war gar von einem «kriminellen Netzwerk» die Rede.

Hinzu kommt ein strukturelles Problem: Liechtenstein ist winzig. Jeder kennt jeden. Anwälte, Richter, Treuhänder, ehemalige Politiker und Verwaltungsräte bewegen sich oft im selben gesellschaftlichen Biotop. Natürlich bedeutet das nicht automatisch Korruption. Aber es erzeugt einen fatalen Eindruck von Nähe und Abschottung. Kritiker sprechen deshalb regelmässig von einer «fürstlichen Justiz», die eher die Stabilität des Finanzplatzes schützt als die Rechte einzelner Geschädigter.

Und dennoch: Hoffnungslos ist der Kampf nicht. Einzelne Begünstigte gewinnen Prozesse, erzwingen Vergleiche oder bringen Fälle an internationale Öffentlichkeit. Der mediale Druck ist oft wirksamer als die juristische Auseinandersetzung selbst. Denn nichts fürchtet der Finanzplatz mehr als den Verdacht, dass Liechtensteiner Stiftungen nicht Vermögen schützen, sondern deren wahre Eigentümer entrechten könnten.

Genau deshalb sind Fälle wie Hartlaub, Bacardí oder die Debatte um die «Zombie-Trusts» so gefährlich für Vaduz. Sie zerstören das zentrale Geschäftsmodell des Landes: Vertrauen.

1. Juni 2026/31 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/05/Bildschirmfoto-2026-05-26-um-17.22.28.png 650 1189 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-06-01 07:06:592026-05-26 17:24:09Vertrauen? Pfeif drauf

Die Stiftungsräuber

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Stiftungen, Treuhänder, Untreuhänder

Dagegen ist ein Bankräuber ein blutiger Anfänger.

Es gibt Kriminelle, die kommen auf die Idee, eine Bank zu überfallen, um schnell an Geld zu kommen. Im Normalfall ist das sehr risikoreich, gefährlich und nicht immer von Erfolg gekrönt.

Der direkte Weg, mit einer Knarre in die Schalterhalle und her mit dem Geld, ist am häufigsten zum Scheitern verurteilt. Heutzutage wird das Geld nicht mehr am Schalter aufbewahrt, sondern im Tresor im Keller. Bei Bedarf wird die richtige Anzahl Geldscheine maschinell abgezählt und nach oben geschickt.

Natürlich gibt es Höchstbeträge, und mit der Eingabe bestimmter Zahlen kann der Schalterbeamte bereits einen stillen Alarm auslösen. Keine gute Idee.

Tresorfächer aufbrechen, das ist schon erfolgversprechender. Anfang dieses Jahres knackten Diebe in Gelsenkirchen in Deutschland rund 3200 Schliessfächer in einer Filiale der Sparkasse. Die Beute wird auf bis zu 90 Millionen Euro geschätzt; von den Tätern fehlt jede Spur.

Die Besitzer der Schliessfächer mussten ernüchtert zur Kenntnis nehmen, dass der Inhalt, wenn überhaupt, bis maximal 10’000 Euro versichert ist. Und beweise mal, dass im Schliessfach 100’000 Euro oder der Familienschmuck mit diesem Wert gelagert wurde. Ganz abgesehen davon, dass sich die Steuerbehörde lebhaft dafür interessieren würde.

Nicht zuletzt aus diesen Gründen – aber natürlich häufig auch aus ehrenwerten – kommen immer noch, aber immer weniger Menschen auf die Idee, in Liechtenstein eine Stiftung zu errichten.

Beispielsweise, um komplizierte Erbschaften oder Begünstigungen so zu regeln, wie es dem Stifter genehm ist. Zudem gibt er sich der Illusion hin, dass sein Geld in einem mitteleuropäischen Fürstentum sicher gelagert und nur in seinem Sinne verwendet werde.

Seine noch grössere Illusion ist: sollte das nicht der Fall sein, dann ist das Fürstentum schliesslich ein Rechtsstaat mit Gerichten, Staatsanwaltschaft und Anwälten, die seine Interessen vertreten, verteidigen und wahrnehmen.

Das ist aber immer häufiger ein grobfahrlässiger Irrtum.

Denn die vielen Untreuhänder unter den Treuhändern haben eine Masche entwickelt, die jeden Bankräuber als Amateur, als Hochrisikodieb dastehen lassen.

Denn die Stiftungsräuber zu Liechtenstein haben diverse Vorteile auf ihrer Seite. Zunächst müssen sie nicht mühsam eine Bank überfallen oder Tresorfächer knacken. Als Stiftungsrat können sie frei über die ihnen anvertrauten Gelder verfügen – sie also mit einer einfachen Überweisung dem Zugriff der Begünstigten der Stiftung entziehen.

Das braucht keine minutiöse Vorbereitung oder persönliches Risiko. Ein paar Klicks, und es ist vollbracht.

Das war mal dein Geld, jetzt ist es mein Geld, lacht sich der Untreuhänder ins Fäustchen.

Nun kommt aber erst der beste Teil für Stiftungsräuber.

Bankräuber tragen schon während des Überfalls ein grosses Risiko, dabei erwischt zu werden. Auch danach kann es ihnen jederzeit passieren, dass sie bei der Benutzung der Beute auffliegen. Und dann kommt’s knüppeldick, normalerweise blühen ihnen zweistellige Haftstrafen, und natürlich wird das Geraubte beschlagnahmt.

Haben sie es schon verjubelt, dann werden diese Bankräuber zusätzlich dazu verknurrt, Schadenersatz zu leisten.

Da kann ein Liechtensteiner Stiftungsräuber nur laut lachen. Bemerkt der Begünstigte einer Stiftung, dass Geld abhanden gekommen ist, versucht er natürlich, zuerst seinen Stiftungsrat zur Rede zu stellen. Der verliert dann schlagartig seine schleimige Freundlichkeit und bedeutet kühl, dass ihn das Anwaltsgeheimnis leider daran hindere, Auskunft zu erteilen.

Der Betrogene sucht nun juristische Hilfe. Mit etwas Suchen findet er einen liechtensteinischen Anwalt, und nur ein solcher darf dort handeln, der ihn vor Gericht vertritt.

Nun kommt das Sahnehäubchen für den ungetreuen Treuhänder. Auch wenn sein Handeln offenkundig kriminell ist, dauert es zunächst einmal Jahre, bis die erste Instanz ein Urteil gefällt hat.

Und zwar im Namen von Fürst und Volk logischerweise zugunsten des fürstlichen Treuhänders und seiner fürstlichen Bank.

So ein Instanzenzug kann ohne Weiteres Jahre dauern, viele Jahre. Bis das Problem eine biologische Lösung findet, der Kläger ist verstorben. Und ohne Kläger keine Klage, ist logisch.

Der Stiftungsräuber kann zudem etwas tun, was dem kommunen Bankräuber nicht möglich ist. Fühlt er sich zu sehr belästigt durch die Bemühungen des Bestohlenen, dann kann er ihn mit weiteren Massnahmen ärgern und mürbe machen.

Der Stiftungsräuber bezweifelt plötzlich, dass der Begünstigte überhaupt ein Auskunftsrecht habe. Dann bezweifelt der Räuber, dass der Begünstigte überhaupt noch Begünstigter ist. All das wird von skrupellosen Anwälten gerne vorgetragen. Schliesslich werden die fürstlich honoriert – aus dem Stiftungsvermögen selbstverständlich.

Wer also die Wahl hat – Bankräuber oder Stiftungsrat in Liechtenstein werden –, sollte keine Sekunde mit der Entscheidung zögern.

11. Mai 2026/32 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/05/Bildschirmfoto-2026-05-10-um-16.17.33.png 530 1190 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-05-11 07:02:032026-05-10 16:38:52Die Stiftungsräuber

Schrumpf, schmelz, schwund

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Stiftungen, Treuhänder

Das Fürstentum ist stolz auf seine Stiftungen und Finanzvehikel. Nur: immer weniger wollen sie.

Das kommt halt davon, wenn man seinen Ruf gnadenlos ruiniert. Als Herbert Batliner die vermeintlich geniale Erfindung machte, liechtensteinische Stiftungen als Schwarzgeld- und Steuerhinterziehungsbunker zu missbrauchen, explodierte die Anzahl.

Und die paar Handvoll Liechtensteiner Treuhänder verdienten sich blöd. Denn der weise Fürscht hatte geruht, gesetzlich verankern zu lassen, dass in jeder Stiftung mindestens ein Treuhänder, und zwar natürlich aus Liechtenstein, Einsitz nehmen muss. Als Stiftungsrat.

Und weil dass das allmächtige Herrschaftsorgan ist, bietet die Stelle viele Möglichkeiten für Spass und Tollerei. Je nachdem, wie ausgeprägt die Geldgier und die kriminelle Energie des ungetreuen Stiftungsrats ist.

Aber der Ruf des Trägers des Komturkreuzes des Fürstlichen Liechtensteinischen Verdienstordens, des Grosskreuzes mit Brillanten des Fürstlich Liechtensteinischen Verdienstordens, des Fürstlichen Kommerzialrats Batliner war ziemlich bekleckert, als er in Schimpf und Schande ins Grab sank.

Er musste noch erleben, wie sein Geldscheffelmodell von Staaten geschleift wurde, die nach der Finanzkrise eins 2008 dringenden Steuerbedarf hatten.

Da krachten dann Stiftungen zu Tausenden zusammen, und unter den Treuhändern begann grosses Geschrei und Wehklagen. Die Cleveren, und auch solche gibt es ein paar wenige, begannen, die verbliebenen Stiftungen und andere Finanzvehikel in einer Art zu melken, über die sich jede Kuh beschweren würde.

Bei solchen Übergriffen ins Kässeli wussten die Untreuhänder immer, dass sie von der fürstlichen Justiz geschont und beschützt würden, sollte ein Enteigneter so blöd sein, den Rechtsweg beschreiten zu wollen.

Aber: das sorgte dann halt leider für eine nicht abreissende Kette von Skandalen mit internationaler Beachtung. Und dabei haben wir die 800 russischen Zombie-Fonds noch gar nicht erwähnt.

Also schrumpft und schrumpft der Bestand an solchen Konstrukten weiterhin. Gerade hat die Stiftungsaufsichtsbehörde die frischesten Zahlen veröffentlicht. So sad, würde Präsident Trump dazu sagen.

Denn aktuell gibt es gerade noch mal 7145 Stiftungen im Ländle. Einerseits: das bedeutet, wenn die Welt gerecht wäre und jeder der rund 130 Treuhänder gleich viele Stiftungen betreuen würde, dass er rund 55 mal Einsitz in den Stiftungsräten hätte. Grundgebühr, Aktenstudium, Verwaltung, Aufsicht, Steuererklärung und was ihm als Vorwand sonst noch alles einfällt: macht mal mindestens 20’000 Franken im Jahr. Pro Stiftung, versteht sich.

Ds sind 1,1 Millionen Franken Grundeinkommen für nix und Pipifax.

Aber die Welt ist natürlich nicht so gerecht; es gibt die Multistiftungsräte und diejenigen Treuhänder, die mit ganz wenigen über die Runden kommen müssen.

Als ob das nicht schon schlimm genug wäre: die Anzahl solcher Konstrukte schrumpft und schrumpft von Jahr zu Jahr.

Gab es 2014 immerhin noch 20’317 Stiftungen, sind es aktuell eben nur noch 7145. Das ist ein Rückgang um sagenhafte knapp 65 Prozent, zwei Drittel sind hops gegangen.

Und auch vom Vorjahr auf das aktuelle Jahr schrumpften die Stiftungen um 3,26 Prozent. Da muss man als Treuhänder ganz tapfer sein und allenfalls auch an den Verkauf seines Porsche Taycan denken.

Es gibt nicht nur Stiftungen, sondern weitere Rechtseinheiten wie Trusts usw. Aber auch da herrscht Heulen und Zähneklappern: Waren es 2014 noch über 41’000, sind es heute noch knapp 23’000. Rückgang um 44,5 Prozent, fast halbiert.

Und im Vergleich zum letzten Jahr mussten auch hier die Treuhänder einen Verlust von 381 Stück wegstecken.

Schlimm, schrecklich, zum Fürchten. Und am schlimmsten ist: man kann ausrechnen, wann bei der letzten Stiftung, dem letzten Finanzvehikel das Licht ausgeht.

Was machen dann die Treuhänder? Die haben doch nichts anderes gelernt und praktiziert. Und so viele Taxifahrer und Kellner braucht’s dann auch nicht im Ländle.

4. Mai 2026/23 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/05/Bildschirmfoto-2026-05-03-um-18.45.18.png 505 1123 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-05-04 07:12:202026-05-03 18:54:57Schrumpf, schmelz, schwund

Vorsicht, Stiftung!

Allgemein, Fürstenjustiz, Stiftungen, Treuhänder, Untreuhänder

Wer sein Geld gefährden will, schüttet es in einen solchen Topf. Teil 1

Man kann ins Casino gehen, um sein Geld gewinntragend anzulegen. Allerdings wissen die meisten, dass dort die Bank immer gewinnt. Ausser in Liechtenstein. Seit sich das Ländle endlich der Sperrliste von süchtigen Spielern angeschlossen hat, haben die letzten überlebenden Casinos schwer zu kämpfen.

Man kann auch der irrigen Meinung anhängen, dass eine Stiftung oder ein Trust nach Liechtensteiner Fürstenrecht das ideale Gefäss sei, um darin sein irdisches Vermögen zu deponieren.

Hier ist das Problem, dass diese Finanzkonstrukte einen systemimmanenten Konstruktionsfehler haben. Wenn der mal wieder öffentlich in einem Skandal zum Vorschein kommt, wird das unablässig als bedauerlicher Einzelfall schöngeschwatzt. Ist es aber nicht.

Eigentlich sollte das Modell Privatstiftung nach Landrecht des Ländle mehr Warnaufkleber als eine Zigarettenschachtel haben. Denn diese Konstrukte haben einen oftmals für den Stifter oder Begünstigten fatalen Konstruktionsfehler. Eigentlich sollten sie vom Markt genommen werden.

Das ist so wie bei einem Nachttopf. Der ist zweifellos unbrauchbar, wenn er den Henkel innen angebracht hat. Betrachtet man ihn aber von aussen, dann glänzt dort noch poliertes Email und alles scheint gut. Das ändert sich schlagartig, wenn man hineinschaut.

So ist es auch mit einer fürstlichen Stiftung. Die sieht von aussen betrachtet seriös, auf Hochglanz poliert, vertrauenswürdig und über jeden Zweifel erhaben aus. Blickt man aber hinein, dann müsste es dem potenziellen Kunden eigentlich übel werden.

Denn hier gibt es nicht nur einen Konstruktionsfehler, sondern gleich eine ganze Reihe davon.

Der erste ist, dass eine solche Stiftung eine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Der Stifter, aus welchen Gründen auch immer, verabschiedet sich mit der Stiftungsurkunde als Besitzer des Inhalts. Ihm wird meistens ein Formvertrag vorgelegt, mit dem er spätestens im Kleingedruckten auf fast alle Rechte verzichtet.

Denn er könnte sich vorbehalten, die Stiftungsurkunde nachträglich zu ändern und bei der Bestellung oder Abberufung von Stiftungsräten ein Wörtchen mitzureden. Tut er das allerdings nicht, räumt er sich selbst nicht diese Rechte ein, kann er sie nicht Kraft Gesetz geltend machen.

Er könnte sich auch als Protektor oder sogar Stiftungsrat einsetzen, ebenfalls als Begünstigten. Ohne ausdrückliche Erwähnung hat der Stifter nämlich nicht einmal einen Auskunftsanspruch.

Sollte der Stifter das Zeitliche segnen und hat er dafür in der Stiftungsurkunde nicht Vorkehrungen getroffen, müsste er wissen, dass seine Stifterrechte nicht vererblich sind und mit seinem Tod erlöschen.

Denn die eigentlichen Machthaber in einer Stiftung sind die Stiftungsräte. Sie sind angehalten, eigenverantwortlich zu handeln, wobei eine totale Weisungsgebundenheit unzulässig ist.

Der Stifter hat also, was er meistens erst zu spät herausfindet, keine gesetzlichen Rechte, wenn er sich nicht selbst Vorbehaltsrechte eingeräumt hat. Stirbt er, kann es für seine Erben sehr unangenehm werden.

Nun sollte der Stiftungsrat eigentlich nach Treu und Glauben die Absichten des Stifters ausführen. Dem steht aber entgegen, dass der obligatorisch einsitzende Liechtensteiner Treuhänder gerne auf grossem Fuss lebt und ein entsprechendes Einkommen erzielen möchte.

 

Fortsetzung folgt.

9. Februar 2026/32 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/02/Bildschirmfoto-2026-02-08-um-19.34.35.png 611 915 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-02-09 07:12:462026-02-08 19:38:42Vorsicht, Stiftung!

Liechtenstein und Benko

Allgemein, Fürstenjustiz, Skandale, Stiftungen, Untreuhänder

Der Immobilien-Hasardeur hat ein paar Notgroschen beiseite geschafft.

In jedem besseren Finanzkrimi tauchte früher ein schmieriger Schweizer Gnom auf, der dem Bösewicht eilfertig seine Dienste anbot. Geld verstauen, Herkunft egal: kein Problem. In Bar? Kein Problem.

Geheimhaltung des Beneficial Owner? Kein Problem, das Bankgeheimnis, you know. Barabhebungen in beliebiger Höhe, Überweisungen auf beliebige Konten in aller Welt, vor allem der Unterwelt? Kein Problem.

Abklärung der Herkunft, KYC, Geldwäschereivorschriften? Kein Problem. In schalldichten Sitzungszimmern rund um den Paradeplatz in Zürich, oder bei einem Pochettli-Banker in Genf wurden diskrete Gespräche geführt, Kaffee und Friandise gereicht, auf Wunsch auch Wodka, Champagner oder ein edler Cognac.

Vorbei.

Im Steuerstreit verrieten die Schweizer Banken ihre Kunden zu Tausenden, ebenfalls ihre Mitarbeiter, die weltweit und auch in den USA auf Kundenfang gegangen waren. Und ingeniöse Transportdienste erbrachten. Beliebt: Diamanten in Zahnpastatuben verstecken.

Vorbei.

Die Schweizer Banken zahlten Milliarden an Bussen, krochen zu Kreuze. Die Schweiz setzte das Bankkundengeheimnis ausser Kraft und schloss sich dem AIA an, dem Automatischen Informationsaustausch.

Runzeln die USA die Stirn und murmeln OFAC, dann sprudeln aus Schweizer Banken die Informationen. Kriminelle und dunkle Gestalten aus aller Welt wissen: Geld in der Schweiz verstauen – keine gute Idee mehr.

Die Schweizer Banker und Vermögensverwalter wissen: Russengelder anfassen – nicht mal mit der Kneifzange.

Ganz anders Liechtenstein.

AIA, sauberer Finanzplatz, Pflichterfüllung bei den Sanktionen gegen Russland: aber ja, aber sicher, aber immer.

Das ist die Fassade. Dahinter steht: Ich bin Liechtensteiner, mir kann keiner.

Die 132 Treuhänder und Untreuhänder dachten: wir können weiter liechtensteinern. Uns schützt der Fürst, uns schützt die fürstliche Justiz, schliesslich verstauen wir unsere zu treuen Händen übergebenen Gelder in fürstlichen Banken wie der LGT oder der LLB. Was soll da gross passieren.

Aber es ist einiges passiert. 475 Trusts stehen herrenlos herum. Ihre treuen Treuhänder haben Fersengeld gegeben, nachdem die USA einige ihrer Kollegen auf die Sanktionsliste der OFAC setzten: Verdacht der Beihilfe beim Verstecken von Russengeldern. Und ein solcher Verdacht reicht, um die soziale Existenz zu vernichten.

Von der Liste wieder runterzukommen, ist faktisch unmöglich.

Und dann gibt es den Fall René Benko. Nachdem sein Signa-Kartenhaus zusammenbrach und einen Milliardenkrater hinterliess, sitzt der Wunderwuzzi in Untersuchungshaft. Er dachte auch: mir kann keiner und war sogar zu blöd, rechtzeitig in ein Land ohne Auslieferungsvertrag abzuhauen.

Aber er war clever genug, einen Notgroschen auf die Seite zu legen. Wo? Na, in Liechtenstein natürlich, in einer Stiftung. Genauer in der Ingbe-Privatstiftung. Benannt nach und verwaltet von seiner Mutter Ingeborg Benko.

Hier liegen etwas über 12 Millionen Euro wohlverwahrt. Natürlich bestreitet Benko, damit überhaupt etwas zu tun zu haben. Denn hätte er vor seiner Insolvenz Geld auf die Seite geschafft und es nicht angegeben, dann würde sich ein weiterer Anklagepunkt über ihm erheben.

Der Insolvenzverwalter versucht, aus dem Trümmerhaufen, den Benko hinterlassen hat, so viel Geld herauszuholen wie möglich. Die prunkvolle Einrichtung von Villen und Büros wird versteigert. In Safes versteckte Uhrensammlungen und Bargeld wird beschlagnahmt. Immobilien werden verwertet. Bankkonten beschlagnahmt.

Nur: es sieht ganz so aus, als sei die Ingbe-Stiftung (und mögliche weitere Tarnkonstruktionen Benkos in Liechtenstein) nicht zu knacken.

Gerichtsstand in diesen Fällen ist Liechtenstein, und die fürstliche Justiz ist nicht sehr willig, hier Hand zu bieten. Da könnte ja jeder kommen, und würde das Stiftungsvermögen arretiert, dann wäre das ein weiterer Schlag für das Geschäftsmodell der sowieso schon gebeutelten Liechtensteiner Treuhänder – und Banken.

Und überhaupt: auf einen Skandal mehr kommt es nun wirklich nicht mehr an.

Wegducken und hoffen, es geht vorbei. Einmal mehr.

30. Juni 2025/22 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/06/Bildschirmfoto-2025-06-29-um-17.50.28.png 710 1080 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-06-30 06:10:132025-06-30 11:43:10Liechtenstein und Benko

Wo bleibt der Widerstand der Liechtensteiner?

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale

Wenn man in einem Unrechtsstaat lebt, sollte man sich wehren. Wieso passiert das nicht?

Die meisten Liechtensteiner sind hart arbeitende Menschen, die mit legalen Methoden ihren Lebensunterhalt bestreiten.

Dann gibt es den Finanzplatz Liechtenstein, der ständig von Skandalen erschüttert wird. Die betreffen Banken, Vermögensverwalter und vor allem die Treuhänder, von denen sich einige geldgierig mit allen Mitteln, legal, illegal, scheissegal, bereichern.

Beschützt werden sie von der fürstlichen Justiz, die ihre Aufgabe nicht in der Rechtssprechung sieht, sondern in der Verteidigung dieser Untreuhänder.

Dagegen würde sich in jedem demokratischen Gemeinwesen Widerstand erheben. Das ist in einer absolutistischen Monarchie mit einem Alleinherrscher anders. Erschwerend kommt hinzu, dass jeder jeden kennt; es gibt lediglich 132 Treuhänder und ein paar Dutzend Justizvertreter.

Aber dennoch, Ursachenforschung, wieso können die ungebremst ihr Unwesen treiben?

Obwohl es um schwerwiegende Vorwürfe gegenüber Teilen der Justiz und Treuhandbranche in Liechtenstein geht, die immer wieder in Medien oder öffentlichen Diskussionen auftauchen. Die Frage, warum sich «anständige» Treuhänder oder andere Akteure nicht öffentlich gegen kriminelle Machenschaften stellen, kann so beantwortet werden:

1.⁠ ⁠Angst vor Repressalien

In kleinen Staaten wie Liechtenstein, wo viele Akteure einander persönlich kennen und wirtschaftlich verflochten sind, kann die Angst vor beruflichen oder persönlichen Nachteilen eine große Rolle spielen. Wer sich offen gegen ein bestehendes System stellt, riskiert Ausgrenzung, Auftragsverlust oder rechtliche Gegenmassnahmen.

Es ist zum Beispiel für ortsfremde Stifter oder Begünstigte einer Stiftung ausnehmend schwer, überhaupt einen Rechtsanwalt zu finden, der sie vertreten möchte. Und nur Ortsansässige dürfen vor Gericht auftreten. Die Angst vor Repressalien ist bei vielen zu gross.

2.⁠ ⁠Abhängigkeiten und Netzwerkstrukturen

Die enge Verflechtung von Politik, Wirtschaft, Justiz und Finanzwesen kann dazu führen, dass sich Menschen machtlos fühlen oder den Eindruck haben, dass eine Kritik nichts ändern würde. In solchen Systemen ist Loyalität oft wichtiger als Konfrontation.

3.⁠ ⁠Fehlende institutionelle Unabhängigkeit

Wenn Kontrollorgane wie die Staatsanwaltschaft, die Justizaufsicht oder die Finanzmarktaufsicht nicht als wirklich unabhängig oder durchsetzungsfähig gelten, fehlt vielen potenziellen Whistleblowern das Vertrauen in den Schutz oder die Wirksamkeit eines solchen Vorgehens.

4.⁠ ⁠Stillschweigen als Teil der Branchenkultur

In der Treuhand- und Vermögensverwaltungsbranche spielt Diskretion traditionell eine große Rolle. In einem Land mit einer starken Finanzplatzorientierung ist es so, dass Kritik am System intern als «geschäftsschädigend» betrachtet wird – selbst wenn sie berechtigt ist.

5.⁠ ⁠Einzelfälle vs. Systemkritik

Es gibt möglicherweise durchaus Treuhänder oder Juristen, die sich in Einzelfällen für Transparenz oder Rechtsstaatlichkeit einsetzen. Aber eine offene Kritik am System setzt ein hohes Mass an Mut, Rückhalt und Medienöffentlichkeit voraus – was oft fehlt oder bewusst verhindert wird.

Fazit

Die Zurückhaltung vieler Beteiligter in Liechtenstein – trotz möglicherweise wahrgenommener Missstände – lässt sich vor allem mit einem Zusammenspiel aus Angst, Machtverhältnissen, wirtschaftlichen Abhängigkeiten und fehlenden unabhängigen Kontrollinstanzen erklären. Wenn sich daran etwas ändern soll, braucht es mehr Transparenz, stärkere zivilgesellschaftliche Strukturen und internationale Aufmerksamkeit, die Missstände nicht nur benennt, sondern strukturelle Reformen einfordert.

Aber leider ist die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit von anderen Themen absorbiert. Ukraine, Israel, Trump. So kann das Ländle in diesem Windschatten weiterhin ungeniert seinen krummen Geschäften nachgehen.

26. Mai 2025/62 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/05/Bildschirmfoto-2025-05-25-um-19.32.18.png 1152 1926 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-05-26 07:14:072025-05-26 09:21:33Wo bleibt der Widerstand der Liechtensteiner?
Seite 1 von 41234

Wer wir sind

Was wir wollen

Wie Sie helfen können

In den Medien

© Copyright - untreuhaender.li | info@untreuhaender.li | Cookie Richtlinien | Datenschutz | Impressum

Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen