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Schlagwortarchiv für: fürstliche Gerichte

Verschworene Meineid-Gesellschaft

Allgemein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Fürstentum Liechtenstein, Treuhänder, Untreuhänder

Wenn jeder jeden kennt, mieft und sumpft es.

Die Fürstenjustiz ist schlank aufgestellt. Für Tausende von Finanzvehikeln und einen ausladenden Bankensektor gibt es gerade mal 17 Landrichter, 16 Mitglieder des obersten Gerichtshofs, zirka 12 Richter am Obergericht und fünf Richter sowie fünf Ersatzrichter am Staatsgerichtshof. Wobei die meisten von ihnen nicht mal vollamtlich tätig sind.

Aber alle von der fürstlichen Gnade abhängen, wollen sie wiedergewählt werden.

Rechtsverstösse verfolgen 9 Staatsanwälte, wobei deren Lieblingswort «Nichtanhandnahmeverfügung» ist. Falls sie auf eingereichte Klagen nicht einfach in tiefes und anhaltendes Schweigen verfallen.

Dazu gibt es rund 120 Treuhänder und rund 180 eigetragene Rechtsanwälte. Nimmt man die 350 Mitglieder der Treuhandkammer, zu der auch Gesellschaften gehören, ist das für ein Ländle mit rund 41’000 Einwohnern viel.

Viel zu viel, da die Anzahl der zu verwaltenden Stiftungen, Trusts und Anstalten massiv und kontinuierlich zurückgeht, nicht zuletzt wegen des durch ständige Skandale angeschlagenen Rufs Liechtensteins.

Aber, für alle diese Arbeiter im Weinberg des Rechts gibt es eine ganze Reihe gute Nachrichten.

  1. Haben sie einmal die nötigen Prüfungen abgelegt, die keine allzu hohen Ansprüche an den Prüfling stellen, können sie sich eigentlich in aller Ruhe auf die Pensionierung vorbereiten. Anspruchsvolles wird ihnen kaum begegnen.
  2. Treuhänder können ihr ganzes Leben damit verbringen, aus Textbausteinen immer wieder ähnliche Stiftungsurkunden zu basteln, was ihre Sekretärin in fünf Minuten erledigt. Und dem Mandanten dann mit bis zu 20’000 Franken in Rechnung gestellt wird.
  3. Anwälte wissen von Vornherein, dass die Gerichte und Richter ihnen wohlwollend gegenüberstehen werden, wenn sie die Interessen eines Liechtensteiners vertreten. Daher hält sich der eigentliche Aufwand in Grenzen, auch wenn dennoch hohe Honorarnoten generiert werden.
  4. Anwälte wissen von Vornherein, dass die Gerichte und Richter ihnen ablehnend gegenüber stehen werden, wenn sie die Interessen eines Liechtenstein-Schädlings vertreten. Auch da hält sich der Aufwand in Grenzen, auch wenn selbstverständlich ebenfalls hohe Honorarnoten generiert werden. Und dem Gericht im Vertrauen gesagt wird, dass halt einer diese Drecksarbeit erledigen muss, nichts für Ungut.
  5. Sollte es einem Anwalt langweilig werden, hat er jederzeit die Möglichkeit, eine Gerichtskarriere anzustreben. Das Einkommen ist üppig, der Job kein Vollamt, und vor allem kann man jede Menge Beziehungen knüpfen, die man später als Anwalt oder Treuhänder nutzen wird.
  6. Parteienverrat, gröbste Pflichtverletzungen, absurde Rechtsverdrehungen, unsinnige, aber aufwendige und den Ablauf verzögernde Rechtsschriften, stundenlange Plädoyers, selbst die Verlesung des Telefonbuchs – niemals muss einer dieser Rechtspfleger befürchten, dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.
  7. Hanebüchene Urteile mit absurden Begründungen, sich diametral widersprechende Auslegungen des gleichen Gesetzes, je nachdem, wem es nützt, Rüffel von europäischen Gerichten oder EU-Instanzen, die diese unsägliche Korruption und Abhängigkeit vom absolutistischen Fürsten regelmässig kritisieren – auch hier muss niemand einen Nachteil fürchten.
  8. Pack schlägt sich, Pack verträgt sich. Die Esquire Bar fiel dem Fall eines besonders raffgierigen und räuberischen Treuhänders zum Opfer. Aber längst gibt es andere Tränken, Clubs und Restaurants, wo sich die Rechtspfleger zum informellen Meinungsaustausch treffen. Hier werden dann auch bereits die Urteile besprochen und festgeklopft, was allen Beteiligten schliesslich unnötigen Aufwand spart.
  9. Recht und Gesetz, Ausführungsbestimmungen, Prozessordnung, vergleichbare Fälle, Einhalten von Fristen, korrekte Anwendung der Paragraphen und Artikel. Alles Pipifax, alles nebensächlich, alles kein Problem. Das einzige, was zählt: immer die Interessen des Fürstenhauses im Auge behalten.
  10. Wenn selbst der Erfinder der Stiftung als krimineller Schwarzgeldbunker mit einem Klaps auf die Finger davonkam und behängt mit Orden und Ehrenabzeichen starb, dann weiss doch jeder im Ländle, dass ihm eigentlich nichts passieren kann.

Welche Anwaltszunft auf der Welt lebt in solch paradiesischen Zuständen, welche Gerichtsbarkeit hat’s so leicht, welche Staatsanwaltschaft kann so ausführlich dem Büroschlaf frönen?

Nirgendwo sonst, und alles Dank dem Fürschten. daher für ihn und fürs Vaterland.

 

10. Juni 2026/54 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/06/Bildschirmfoto-2026-06-06-um-15.35.07.png 537 1188 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-06-10 07:10:432026-06-08 19:18:44Verschworene Meineid-Gesellschaft

Der Liechtensteiner Benko-Skandal

Allgemein, Fürstenjustiz, Skandale, Stiftungen, Treuhänder

Immer neue Sumpfblasen aus dem Krater, den der gescheiterte Wunderwuzzi hinterliess.

René Benko war nicht nur der typische Hasardeur, der ein Kartenhaus immer höher türmte, bis es zusammenkrachte und leichtgläubigen Gläubigern Milliardenverluste bescherte.

Er wusste auch, wo man in Europa sein Geld am besten verstaut und versteckt. Grossbritannien, Schweiz, Andorra? Ach was, das Fürstentum bietet normalerweise Schirm und Schutz.

Das gilt sogar für den mit Abstand grössten Skandal, den Fall der Bacardí-Witwe, die seit Jahren vergeblich darum kämpft, Zugriff auf ihrer Tochter gehörende mehr als 800 Millionen Dollar zu erlangen.

Nun ist der tiefe Fall Benkos finanziell noch etwas grösser und erregt auch anhaltend internationale Aufmerksamkeit. Dumme Lage, mal wieder.

Gerade wurde gegen den erbitterten Widerstand Benkos (und seiner Anwälte) die Kleinigkeit von 16 Millionen Euro in zwei Schliessfächern in Liechtenstein entdeckt, wie news.at und Spiegel übereinstimmend berichten. Die Öffnung sei unter notarieller Aufsicht erfolgt. Da kann man beim Ruf der fürstlichen Notare nur hoffen, dass nichts wegkam.

14 Millionen davon gab es in Goldbarren, der Rest war Bargeld. Diese Schliessfächer gehören der Ingbe-Stiftung mit Sitz in Schaan. Das sind offenbar die letzten Überbleibsel von mehr als 100 Millionen Euro, die aus dem Signa-Imperium Benkos in diese Stiftung flossen.

Interessant dabei ist die Struktur der Stiftung. Wie immer im Ländle herrscht über sie ein Stiftungsrat. Seine Mitglieder heissen Robert Schimanko, Michael Hagen und René B. Ott. Die Begünstigten sind, soweit eurierbar ,Benkos Mutter Ingeborg Benko und weitere Familienmitglieder wie Nathalie Benko, des Wunderwuzzis Noch-Frau.

Da sie sich inzwischen von ihm scheiden lässt, dürfte er diese Begünstigung wohl bereuen. Aber Benko selbst ist natürlich nicht Begünstigter, weswegen er behaupten kann, dass das Geld gar nicht ihm gehöre und daher auch nicht in die Konkursmasse.

Der Stiftungsrat ist so zusammengesetzt, wie es sich für eine Schwiemel-Stiftung nach Fürstenart gehört. Schimanko ist österreichischer Staatsbürger, Bankier und langjähriger Freund und Geschäftspartner von Benko. Also sein Vertrauensmann in der Stiftung.

Hagen und Ott sind zwei typische liechtensteinische Treuhänder und Multi-Stiftungsräte, beides Eingeborene mit Wohnsitz in Vaduz.

Sie betreiben das übliche Geschäft mit den üblichen Worthülsen auf seiner Homepage:

Im Verwaltungsrat tummeln sich die üblichen Verdächtigen: René B. Ott, Martin Batliner, Michael Hagen und Simon Ott, der auch schon im Stiftungsrat von Ingbe sass.

Batliner hingegen ist als Stiftungsrat der Hartlaub-Stiftung in einen üblen Rechtsstreit verwickelt, weil er zusammen mit seinem Kumpanen Philipp Wanger den Stiftungspräsidenten rauskübelte, ihm sogar die Begünstigung absprechen wollte und sich seit Jahren dafür mit Stiftungsgeldern fürstlich honorieren lässt.

So passt in Liechtenstein immer alles zusammen.

Während Ott und Hagen auf ihrer Webseite den üblichen Schmus bringen, verdienen sie sich seit Jahren dumm und krumm an der Verwaltung der Ingbe-Stiftung.

Natürlich hatte Benko noch weitere Stiftungen am Laufen, darunter die Laura Privatstiftung, von anderen sind nur bruchstückhaft Informationen bekannt.

Was aber bekannt ist: immer wieder tauchen Hagen und Ott als Stiftungsräte auf, sowie Schimanko als Vertrauter Benkos.

Nachdem nun diese Schliessfächer aufgeflogen sind, darf sich der Konkursverwalter die nächsten Jahre mit den Stiftungsräten darum prügeln, ob dieses Geld Benkos Gläubigern zugute kommen wird oder nicht.

Da fürstliche Gerichte prinzipiell auf der Seite von fürstlichen Treuhändern auf dem fürstlichen Finanzplatz stehen, wird das langwierig und nicht unbedingt erfolgreich werden. Aber kostenintensiv.

Wobei sich hier die Treuhänder, so wie Batliner und Wanger in ihrem Fall, beste und skrupellose anwaltliche Vertretung gönnen. Geld spielt keine Rolle, die Stiftung zahlt …

 

7. Mai 2026/35 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/05/Bildschirmfoto-2026-05-06-um-12.06.32.png 641 971 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-05-07 07:07:272026-05-06 12:07:42Der Liechtensteiner Benko-Skandal

Seine Durchlaucht, der Erbprinz

Allgemein

So geht Hofberichterstattung.

Wir versuchen, den richtigen Kammerton zu treffen. Zunächst müssen wir mit Bedauern vermelden, dass Liechtensteins Aussenministerin Dominique Hasler sich einer Rückenoperation unterziehen muss und für mehrere Wochen ausfallen wird.

Wir wünschen gute Besserung und hoffen, dass diese Operation nicht durch ständige Bücklinge verursacht wurde. Denn noch vor Kurzem begleitete Hasler den Alois zum Europarat in Strassburg.

Pardon, so geht das natürlich nicht. Sie weilte an der Seite Seiner Durchlaucht Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein in Strassburg. Neben einer Reihe von offiziellen Anlässen und Treffen gab sich S.D. auch vor den Delegierten des Europarats die Ehre. Vielleicht wurde da auch mal wieder sein vollständiger Name erwähnt, denn er ist auch noch Graf zu Rietberg und natürlich amtsausführender Stellvertreter des Fürsten und Thronfolger.

Allerdings muss er damit fertigwerden, dass er nur ein Erbprinz ist, seine Gattin hingegen ist eine Königliche Hoheit. Das rührt daher, dass Ihre Königliche Hoheit Sophie Herzogin in Bayern aus dem königlichen Haus der Wittelsbacher stammt, die bis 1918 die Könige von Bayern stellten. Ist zwar im Gegensatz zur Monarchie in Liechtenstein der Arglist der Zeit zum Opfer gefallen, das mit dem bayerischen König, aber das Protokoll ist da streng: sie hat einen höheren Rang als er.

In Strassburg trat nun S.D. mit einer vielbeachteten Rede auf. Er unterstrich die Bedeutung des Multilateralismus, erläuterte die Chancen und Herausforderungen von geografisch kleineren Staaten. Flexibel auf Veränderungen reagieren, das sei das Erfolgsprinzip von Liechtenstein, verriet der Erbprinz. Ganz wichtig, sogar unabdingbar  sei auch das Funktionieren einer regelbasierten internationalen Ordnung.

Das ist nun eine sehr interessante Feststellung. Denn mit dem Funktionieren einer regelbasierten nationalen Ordnung in Liechtenstein ist es so eine Sache: «Die Gerichte schränken die Rechte von begünstigten zusehends ein. Es gibt eine Ungleichbehandlung zwischen Familienbegünstigten und Berufstreuhändern.»

Das sagt nicht etwa ein übler Nestbeschmutzer, sondern der Liechtensteiner Anwalt und Treuhänder Johannes Gasser. Er ist nicht niemand, sondern Seniorpartner (und Namensgeber) der Kanzlei Gasser Partner, einer der ganz Grossen, was die Verwaltung von Stiftungen in Liechtenstein betrifft.

Daher befürchtet Gasser – zu recht – dass die unablässige Reihe von Skandalen, unverschämten Selbstbereicherungen, Dekantierungen, die räuberische Aneignung von fremden Vermögen durch Liechtensteiner Untreuhänder dem Finanzplatz schweren Schaden zufügt.

Denn diese schwarzen Schafherden bewirken zum Beispiel in der Schweiz, dass immer mehr Banken oder Vermögensverwalter ihren Klienten davon abraten, in Liechtenstein eine Stiftung zu errichten. Zu abschreckend ist die Rechtsunsicherheit, ausgelöst durch Urteile der fürstlichen Justiz.

Darauf einzugehen und Abhilfe zu versprechen, das wäre doch ein sinnvoller Auftritt in Strassburg gewesen. Aber leider verzichtete Alois, Pardon, Seine Durchlaucht Erbprinz von und zu, auf solche klaren Worte.

Ob das noch lange gutgehen wird, dass sich Liechtenstein hier so unflexibel zeigt?

 

19. April 2024/7 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/02/Bildschirmfoto-2024-02-05-um-19.53.59.png 691 660 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-04-19 00:00:432024-04-19 14:46:56Seine Durchlaucht, der Erbprinz

Schneckenjustiz

Allgemein

In Liechtenstein gehen die Uhren in Gerichtsgebäuden anders.

Sie haben eigentlich zwei Geschwindigkeiten. Gelangt ein fürstlicher Treuhänder oder Anwalt ans fürstliche Gericht, dann widerfährt ihm in Windeseile Gerechtigkeit. Beziehungsweise, er bekommt holterdipolter ein Urteil ausgehändigt. Selbst inklusive Instanzenzug dauert so etwas nur wenig mehr als ein halbes Jahr, bis ein rechtsgültiges Verdikt vorliegt.

Das ist eine Rechtssprechung, wie man sie sich nur wünschen kann. Schnell, effizient, kein langes Warten, keine Verzögerungen, keine Finessen, kein Fingerhakeln, keine juristischen Abwege. Voll auf die zwölf, als wollten die Richter dafür besorgt sein, möglichst schnell das Mittagsmahl einnehmen zu können.

Wäre es nur so in Liechtenstein, dann müsste man Lobesarien auf die fürstliche Justiz singen. Landgericht, Obergericht, Oberster Gerichtshof, Verwaltungsgerichtshof und Staatsgerichtshof, wunderbare Einrichtungen, eine Zierde der Juristerei. Sowohl Fürst wie Volk, in deren Namen (und in dieser Reihenfolge) die Urteile verkündet werden, können stolz sein.

Der Fürst sowieso, denn ohne seine Zustimmung läuft da nichts; er muss der Ernennung jedes einzelnen Richters zustimmen, sonst wird nicht gerichtet. Er selbst ist aber, so nebenbei, vom Gesetz freigestellt, also unantastbar, nicht belangbar. Zustände wie im absolutistischen Mittelalter, aber nun ja, im Ländle gehen die Uhren eben anders.

Allerdings, sie gehen ganz anders, wenn es ein Nicht-Liechtensteiner wagt, vor Gericht gegen einen hochwohllöblichen Liechtensteiner Treuhänder vorzugehen. Schafft er es überhaupt, für ein so unedles Ansinnen einen Liechtensteiner Anwalt zu finden, der sich dann aber seine Dienste fürstlich bezahlen lässt, nimmt sich das Gericht richtig Zeit zur Beurteilung. Aber wirklich Zeit.

Obwohl das Thema haargenau das gleiche ist. Es geht um zwei Anträge auf Abberufung eines Stiftungsrats. Identische Forderung. In einem Fall war der Streitfall in etwas mehr als einem halben Jahr durch die Instanzen gerauscht und erledigt. Abberufung stattgegeben. Dass das mit der kafkaesken Begründung des «blossen Anscheins einer möglichen Interessenskollision» geschah, womit das Fürstengericht juristisches Neuland betrat, das sei nur nebenbei vermerkt.

Man darf nicht mehr als einmal raten, ob es sich bei dem Abgesetzten um einen Ausländer oder um einen Liechtensteiner Stiftungsrat handelte.

In einem identischen Prozess ist dann auch ein Liechtensteiner Treuhänder Ziel des Antrags, von seinem Posten abgesetzt zu werden. Die Beweislast dafür ist erdrückend, und es handelt sich um einiges mehr als um einen «blossen Anschein einer möglichen Interessenskollision».

Aber hier verwandelt sich die Expressjustiz des Fürsten in eine Schneckenpost. Während es im Fall der Absetzung des ausländischen Stiftungsrats nicht mal einen einzigen Verhandlungstag brauchte (alles spielte sich im Schriftenwechsel ab), sind hier bereits 8 angesetzt worden.

Nun ja, mag man da meinen, dann dauert es halt ein wenig länger. Nein, nicht ein wenig. Dieser Prozess dauert bereits über zwei Jahre an. In der ersten Instanz, die im anderen Fall nach 8 Wochen zu einem Urteil gelangte. Hier brütet sie bereits viel mehr als 104 Wochen über einem Urteil. Und die Richterin verkündete zwischendurch fröhlich, dass man hier noch beliebig weiterverhandeln könne.

Vielleicht wollte sie damit indirekt ihre Bewunderung für den Kläger ausdrücken, dass der immer noch nicht aufgegeben hat. Oder ihr Mitleid, das weiss man nicht genau.

Es gibt Unrechtsstaaten, deren Verhalten offenkundig ist. Deren Untaten sichtbar sind, so wie die geschundenen Gesichter der mutmasslichen Attentäter in Moskau, die offensichtlich gefoltert wurden.

Und es gibt Unrechtsstaaten, die arbeiten viel feiner. Die legen zweierlei Massstab an. Die kommen ganz schnell zu einem Urteil – oder ganz, ganz langsam. Die zeigen deutlich, was der Unterschied ist, wenn ein Liechtensteiner Treuhänder als Stiftungsrat abgesetzt werden sollte oder ein störender Ausländer, der zudem noch Begünstigter der Stiftung war (was im gleich auch noch aberkannt wurde, wenn die Justiz schon mal Nägel mit Köpfen macht).

Das freut natürlich die Liechtensteiner Treuhänder und erst recht die Untreuhänder. Aber fürs Image des Ländle ist’s fatal.

27. März 2024/141 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/03/Bildschirmfoto-2024-03-27-um-10.35.02.png 757 1016 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-03-27 10:41:362024-04-14 17:17:15Schneckenjustiz

Geschlossene Gesellschaft

Allgemein

Liechtenstein gibt sich weltoffen und gastfreundlich. Das täuscht.

Die Grenze zwischen Liechtenstein und der Schweiz ist eigentlich nur an dem Wappenschild erkennbar. Auch die Landesgrenze zu Österreich wird nicht gerade scharf bewacht. Rein und raus, das ist kein Problem. Ähnlich verhält es sich auch beim Lieblingsprodukt der meisten Bewohner des Ländle. Bei Geld.

Auf eine eigene Währung verzichtet das Fürstentum, clever wie es ist. Es wäre auch nie auf die Idee gekommen, sich dem Euro in die Hände zu werfen. Zu unsicher ist diese Kunstwährung, die seit ihrer Geburt fast die Hälfte des Wertes gegenüber dem Schweizerfranken verloren hat. Also ist die Landeswährung das Fränkli.

Allerdings sind natürlich auch US-Dollar, Euro, Yuan, Yen, Pesos und alle weiteren Devisen, die sich wechseln lassen, sehr willkommen.

Die werden dann in den tiefen Tresoren der tonangebenden Banken, darunter die Liechtensteiner Landesbank und die Fürstenbank LGT, verstaut. Während es zu Schwarzgeldzeiten noch üblich war, dass sie in dicken Koffern und in Form von Scheinchen nach Liechtenstein wanderten, wird in den letzten Jahren die elektronische Überweisung bevorzugt.

Obwohl, auch bei Bargeld sagt eine Liechtensteiner Bank nicht nein. Bei grösseren Mengen und nicht ganz klarer Herkunft ist dann einfach eine happige Kommission fällig. Wobei man der Gerechtigkeit halber erwähnen muss, dass die grössten Geldwaschmaschinen des Planeten in den USA stehen.

Während aber der Fremde, der Tourist, der Geldbringer problemlos das Ländle wieder verlassen kann, verhält es sich bei hier deponierten Vermögenswerten manchmal anders.

Die sind nämlich immer mal wieder einfach weg. Also natürlich nicht verschwunden, einfach nicht mehr auffindbar. Oder für denjenigen, der sie nach Liechtenstein brachte, nicht mehr erreichbar. Denn es kann durchaus passieren, dass der sich in der Illusion wiegt, dass auf dem Konto seiner Stiftung ein erklecklicher Betrag deponiert ist. Den hat er schliesslich höchstselbst dorthin überwiesen.

Aber nun überrascht ihn sein Liechtensteiner Treuhänder mit der Mitteilung, dass leider Ebbe im Konto herrsche. Sehr bedauerlich, aber der Kontoauszug ist ja unbezweifelbar. Erkundigt sich der Geldgeber erzürnt danach, wohin das Geld denn verschwunden sei, lernt er eine andere Seite der Liechtensteiner Gesellschaft kennen.

Denn das wird der Treuhänder plötzlich verschlossen wie eine Auster und verweigert unter Bezug auf sein Anwaltsgeheimnis jegliche weitere Auskunft.

Sehr abweisend verhalten sich dann auch die Strafverfolgungsorgane Liechtensteins. Ohne belegten Anfangsverdacht sei da leider nichts zu machen. Sicher, da gebe es einen Bankbeleg, auf dem eine beeindruckende Zahl stünde. Und dann einen, wo nur eine kümmerliche Null Mitleid auslöst. Aber soweit gehe das ja nicht, um gleich eine Strafuntersuchung loszutreten. Es sei doch durchaus möglich, dass der protestierende Geldgeber selbst den Auftrag gab, das Geld woandershin zu transferieren.

Nicht minder abweisend reagieren dann die fürstlichen Gerichte Liechtensteins. Allerdings sind sie nur sinnvoll ins Spiel zu bringen, wenn man sich eines Liechtensteiner Anwalts bedient. Nein, ausländische Kräfte sind nicht erlaubt im Ländle.

Aber auch Liechtensteiner Anwälte sind nicht auf jede Art von Geschäft erpicht. Geht es gegen ein hochwohllöbliches Mitglied ihrer eigenen Zunft, gegen einen Treuhänder, dann passiert es durchaus, dass der Liechtensteiner Anwalt mit Bedauern, aber ohne Begründung den ausländischen Mandanten ablehnt.

Wobei der eigentlich damit nicht schlecht fährt. Denn ansonsten zahlt er horrende Anwaltshonorare dafür, vor Gericht abgeschmettert zu werden. Wobei er auch noch die Gerichtskosten und die Entschädigung der Gegenseite zu übernehmen hat.

24. März 2024/14 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/03/Bildschirmfoto-2024-03-24-um-12.57.48.png 711 985 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-03-24 13:22:162024-03-25 18:48:16Geschlossene Gesellschaft

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