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Schlagwortarchiv für: Fürstenjustiz

Die schwarzen Schafe sind die Herde

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Treuhänder

Liechtenstein hat ein erstaunliches Schafproblem.

Wann immer ein Treuhänder Millionen veruntreut, Begünstigte aus einer Stiftung gedrängt werden, Vermögen verschwinden oder ausländische Behörden einschreiten, trabt zuverlässig das «schwarze Schaf» durchs Fürstentum.

Einzelfall. Bedauerlich. Hat mit dem Finanzplatz nichts zu tun.

Das Problem: Irgendwann besteht die Herde nur noch aus schwarzen Schafen.

Nehmen wir Harry Gstöhl. Treuhänder, Rechtsanwalt, Präsident des Staatsgerichtshofs, Vorsitzender der Treuhänder-Prüfungskommission – näher kann man dem liechtensteinischen Establishment kaum kommen. Dann wurde er wegen schwerer Untreue, schweren gewerbsmässigen Betrugs, Veruntreuung und Geldwäscherei zu insgesamt acht Jahren Gefängnis verurteilt.

Ein schwarzes Schaf mit bemerkenswert guten Beziehungen zum Schäferhund.

Oder Mario Staggl: sechseinhalb Jahre Haft wegen Untreue, gewerbsmässigen Betrugs, Veruntreuung und Geldwäscherei. Zuvor dokumentierte bereits der US-Senat seine Rolle bei Offshore-Konstruktionen des amerikanischen Milliardärs Igor Olenicoff.

Zwei schwarze Schafe. Natürlich.

Dann gibt es den Perry-Komplex. Die Familie des verstorbenen israelischen Unternehmers Israel Perry kämpft seit Jahren um ein in Liechtenstein verwaltetes Milliardenvermögen. Im Zentrum stehen Treuhandstrukturen, Kontrolle über Vermögen und Millionen an Gebühren. Hier handelt es sich um umstrittene Vorwürfe, nicht um rechtskräftig festgestellte Straftaten. Genau deshalb wäre eine schnelle, transparente und unabhängige Justiz entscheidend.

Ähnlich im Bacardí-Komplex. Witwe und Tochter von Lord Luis Bacardí werfen Liechtensteiner Treuhändern seit Jahren vor, sie um die Kontrolle über ein Vermögen von Hunderten Millionen gebracht zu haben. Die ZEIT beschrieb 2023 den jahrelangen Kampf um ein mehr als 700 Millionen Dollar schweres Erbe, auf das die Familie keinen Zugriff erhält. Wieder dieselbe Bühne: Trust, Treuhänder, gigantisches Vermögen, liechtensteinische Gerichte.

Und Hartlaub: Ein langjähriger Stiftungsrat wurde wegen des «blossen Anscheins eines möglichen Interessenskonflikts» abberufen. Das Fürstliche Obergericht bestätigte die Entscheidung. Wieder geht es um die Kontrolle eines dreistelligen Millionenvermögens.

Und über diesem Biotop wacht ausgerechnet die Treuhandkammer.

Deren ehemaliger Vizepräsident Anton Wyss landete 2024 auf der amerikanischen Sanktionsliste. Das US-Finanzministerium wirft ihm und Alexander Lins Geschäfte mit sanktionierten Russen vor; beide bestreiten die Anschuldigungen. Besonders hübsch: Die Treuhandkammer selbst erklärt, die Einhaltung gerade der amerikanischen OFAC-Sanktionen sei für Liechtensteins Finanzintermediäre von entscheidender Bedeutung.

An der Spitze der Kammer steht inzwischen Stefan Wenaweser. Und auch da wird es grotesk: 2011 bestätigte der leitende Staatsanwalt, dass ein Liechtensteiner Anwalt bei einer Akteneinsicht Unterlagen ohne Wissen und Zustimmung des zuständigen Richters aus einem Rechtshilfeakt entfernte. Die Dokumente tauchten erst Wochen später wieder auf; es wurde wegen des Verdachts der Urkunden- beziehungsweise Beweismittelunterdrückung ermittelt.

Das alles wäre schon bemerkenswert genug. Aber das System kontrolliert sich auch noch teilweise selbst. Die Treuhandkammer ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, sämtliche zugelassenen Treuhänder gehören ihr an; zu ihren Aufgaben gehört ausdrücklich die Überwachung der Pflichten des Berufsstandes. Sie verfügt über eigene Disziplinarorgane.

Und nun kommt der entscheidende Punkt.

Ein System, in dem dieselben kleinen beruflichen Kreise Vermögen verwalten, sich berufsständisch kontrollieren, vor denselben Gerichten auftreten und sich in immer neuen Millionenskandalen begegnen, produziert nicht bloss Einzelfälle. Es produziert strukturell die Möglichkeit des Missbrauchs.

Selbst die Regierung hat inzwischen Handlungsbedarf erkannt. In ihrer Reform des Treuhändergesetzes begründete sie neue Aufsichtsinstrumente ausdrücklich mit Sanktionsrisiken und der Gefahr von Reputationsschäden für Land und Berufsstand.

Allerdings sorgt die Fürstenjustiz weiterhin mit allen Mitteln dafür, dass fehlbare Untreuhänder nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Das schwarze Schaf ist deshalb die bequemste Legende des Finanzplatzes.

Gstöhl war ein Einzelfall. Staggl war ein Einzelfall. Perry ist ein Einzelfall. Bacardi ist ein Einzelfall. Hartlaub ist ein Einzelfall. Ein sanktionierter ehemaliger Kammer-Vizepräsident ist ein Einzelfall. Der Aktenskandal ist ein Einzelfall.

Natürlich.

Vielleicht sind das tatsächlich alles Einzelfälle.

Aber eben einzelne Fälle desselben Systems.

Und irgendwann ist nicht mehr das schwarze Schaf erklärungsbedürftig.

Sondern die Herde.

18. September 2026/62 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/09/Bildschirmfoto-2026-09-16-um-16.11.01.png 510 1230 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-09-18 07:04:072026-09-16 16:12:13Die schwarzen Schafe sind die Herde

Skandale mit Skandeln zudecken

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Stiftungen, Untreuhänder

Ob das eine schlaue Strategie des Fürstentums ist?

Zurzeit beherrscht der Super-GAU die Debatte. Kinderleicht liess sich Liechtenstein das Allerheiligste klauen. Die vollständige und streng geheime Liste aller 31’000 Nutzniesser von Stiftungen, Trusts, Anstalten & Co.

Ade Diskretion und Vertrauen.

Inzwischen wurde sogar noch – neben anderen Plattformen – das Handelsregister abgeschaltet. Offenbar läuft das alles auf der löchrigen IT-Infrastruktur, die eine einheimische KMU gebastelt hat.

Auch mehr als zwei Wochen nach dem Einbruch weiss man weder, wer die Täter gewesen sein könnten, noch, was ihre Absichten sind, was sie mit der Beute anfangen wollen.

Weder die Besitzer noch die liechtensteinischen Treuhänder schlafen gut. Der Krisenstab hingegen schon.

Aber könnte das nicht eine ganz raffinierte Methode sein? Wir lenken vom letzten, noch nicht erledigten Skandal mit einem noch grösseren ab. Schliesslich ist das Problem der rund 800 Zombie-Trusts mit mehrheitlich russischen Begünstigten nicht erledigt.

Die wanken führerlos auch anderthalb Jahre, nachdem sie von ihren treulosen Treuhändern fluchtartig verlassen wurden, handlungsunfähig wie Untote herum. Aber he, sagt sich vielleicht die fürstliche Regierung, wir können noch ganz anders.

Die Zombies hingegen können die Sicht auf die nicht abreissende Kette von Skandalen versperren, in die liechtensteinische Untreuhänder verwickelt sind.

Indem sie methodisch störende Stiftungsräte und Begünstigte aus ihrer eigenen Stiftung Krauskübeln. Wobei die Fürstenjustiz gerne Hand bietet und absurde Begründungen wie den «blossen Anschein einer möglichen Interessenskollision» erfindet. Was das sein soll, weiss niemand. Wozu es nützt, ist hingegen klar: weg sind störende Elemente, der Treuhänder als Stiftungsrat kann sich ungehemmt und ungeniert bereichern. Durch absurd hohe Honorare oder direkt mit dem Griff in die Geldtöpfe.

Es gibt ja niemanden mehr, der ihn kontrollieren kann. Und Selbstkontrolle oder Anstand ist nicht gerade deren starke Seite. Als Sahnehäubchen kommt noch hinzu, dass diese Halunken sich gegen Versuche der wirklich Berechtigten mit skrupellosen Anwälten zur Wehr setzen. Deren exorbitanten Honorare von der Stiftung klaglos bezahlt werden. Ist ja nicht deren Geld.

Der Bacardí-Skandal mottet schon seit Jahren vor sich hin. Ebenso der Skandal um die Hartlaub-Stiftung. Wo der Stiftungsratspräsident, der durch alle Instanzen hindurch innert sieben Wochen aus seinem Amt gekippt wurde, seit inzwischen mehr als vier Jahren vergeblich versucht, zu seinem Recht zu kommen.

Dann gibt es den Skandal um die Witwe eines reichen Scheichs, der ebenfalls mit fadenscheinigen Gründen der Zugang zu ihrer Stiftung verwehrt wird. Oder den Fall eines Schweizer Geschäftsmanns, der sogar schon seit Jahrzehnten darum kämpft, wieder Zugang zu seinem Finanzgefäss zu bekommen.

Gleichzeitig verdienen die wenigen Treuhänder und Treuhandfirmen Jahr für Jahr mindestens 200 Millionen Franken an der Verwaltung dieser Konstrukte. Die Arbeit lässt sich von der Assistentin an einem lockeren Nachmittag erledigen, die Honorarnote beginnt dann bei 10’000 Franken. Mit viel Luft nach oben.

Das ermöglichte sogar einem besonders unverfrorenen Treuhänder, sich die grösste Rolls-Royce-Sammlung der Welt zuzulegen, für die er extra noch ein beeindruckendes Mausoleum baute. Er galt lange Jahre als Zierde der Gesellschaft, bis es ihn dann doch noch erwischte und er in U-Haft wanderte.

Künstlerpech, das passiert sonst kaum einem.

Ist es also Wahnsinn mit Methode, einen Skandal mit einem grösseren zuzudecken? Zumindest ist es ein schlechtes Geschäftsmodell. Denn der Schaden durch den Raubzug ist zurzeit weder in Geld, noch in Reputationsverlust zu ermessen. Er ist schlichtweg gigantisch.

Dann gibt es noch ein zweites Problem: es muss gesteigert werden. Der nächste Skandal muss noch grösser als der letzte sein. Denn «schon wieder eine Stiftung gekapert», das ist ja Business as usual und interessiert nicht gross.

Wie kann man also den aktuellen noch steigern? Schwierig. Ein Mitglied der fürstlichen Familie wird entführt? Die Trutzburg ob Vaduz wird gesprengt?

Oder aber was Kleineres: Der Nationalfeiertag am 15. August fällt aus. Regierung und Erbprinz sind unpässlich.

19. August 2026/47 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/08/Bildschirmfoto-2026-08-11-um-13.36.47.png 478 1204 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-08-19 07:00:492026-08-16 18:12:37Skandale mit Skandeln zudecken

Liechtensteins Doppelmoral

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale

Die Moral endet dort, wo das grosse Geld beginnt.

Liechtenstein pflegt sein Image wie kaum ein anderes Land. Rechtsstaat. Integrität. Nachhaltigkeit. Transparenz. Auf internationalen Konferenzen präsentiert sich das Fürstentum als Musterknabe eines sauberen Finanzplatzes. Wer den offiziellen Verlautbarungen glaubt, könnte meinen, zwischen Vaduz und Balzers werde ausschliesslich Vermögen verwaltet, das ebenso makellos ist wie die Alpenkulisse.

Die Wirklichkeit sieht deutlich weniger geschniegelt aus.

Denn überall dort, wo weltweit grosse Vermögen verwaltet, Stiftungen errichtet oder komplizierte Firmengeflechte aufgebaut werden, taucht refelmässig auch Liechtenstein auf. Besonders augenfällig sind die Verbindungen in den Nahen Osten. Vermögende Unternehmer- und Herrscherfamilien aus Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Katar, Kuwait oder anderen Golfstaaten gehören seit Jahrzehnten zur internationalen Kundschaft des Finanzplatzes. Die Treuhänder werben offen mit ihrer Erfahrung bei Family Offices, Stiftungen und generationenübergreifender Vermögensplanung für internationale Unternehmerdynastien. Daran ist zunächst nichts Illegales. Die Frage lautet vielmehr: Wo endet seriöse Vermögensverwaltung – und wo beginnt moralische Beliebigkeit?

Während Vaduz regelmässig Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und internationale Verantwortung beschwört, stammen erhebliche Vermögen aus Staaten, die genau für das Gegenteil bekannt sind. Saudi-Arabien steht wegen Menschenrechtsverletzungen seit Jahren in der Kritik. Der Jemenkrieg entwickelte sich zu einer der grössten humanitären Katastrophen der Gegenwart. Dennoch war dies nie ein Grund, auf die Vermögen wohlhabender Familien aus der Golfregion zu verzichten. Geld kennt keine Menschenrechte.

Besonders deutlich zeigte sich die Ambivalenz beim Iran. Liechtenstein übernimmt die Sanktionen der Schweiz und des Europäischen Wirtschaftsraums konsequent. Gleichzeitig wiesen internationale Prüfer von MONEYVAL darauf hin, dass einzelne liechtensteinische Banken Geschäftsmodelle mit starkem Iran-Bezug entwickelt hatten; die Bank Alpinum musste ihr auf Iran fokussiertes Geschäftsmodell bereits 2018 auf behördliche Anordnung aufgeben. Die Finanzmarktaufsicht verschärfte in den vergangenen Jahren ihre Erwartungen an den Umgang mit ausländischen Sanktionen erheblich, weil Verstösse existenzielle Risiken für den gesamten Finanzplatz bedeuten können. Die Botschaft ist eindeutig: Nicht moralische Bedenken treiben den Finanzplatz um, sondern die Gefahr, selbst von amerikanischen oder europäischen Sanktionen getroffen zu werden.

Wie schnell geopolitische Konflikte auf Vaduz zurückschlagen können, zeigt der Fall der Bank Alpinum. Ihr damaliger Eigentümer Yousef Sherkati unterhielt enge geschäftliche Beziehungen zum Iran. Als die USA ihre Sanktionen verschärften, geriet die kleine Bank plötzlich ins internationale Rampenlicht. Nicht etwa wegen einer strafrechtlichen Verurteilung, sondern weil Washington genau hinschaute. Auf einmal stand nicht nur eine Bank, sondern der Ruf des gesamten Finanzplatzes auf dem Spiel. Der Fall machte deutlich, wie eng Liechtenstein mit den politischen Verwerfungen des Nahen Ostens verflochten sein kann.

Auch die Bank Frick illustriert die Gratwanderung. Sie gilt als innovative Privatbank und Vorreiterin im Bereich digitaler Vermögenswerte. Gleichzeitig musste sie – wie der gesamte Finanzplatz – ihre Compliance-Strukturen laufend verschärfen, weil internationale Sanktionen, Geldwäschereivorschriften und geopolitische Risiken immer stärker in den Mittelpunkt rückten. Dass die Finanzmarktaufsicht regelmässig vor missbräuchlicher Verwendung des Namens der Bank warnt, ist nur ein kleines Symptom eines viel grösseren Problems: Wer weltweit Finanzdienstleistungen anbietet, zieht zwangsläufig auch Kunden und Strukturen an, die einer besonders intensiven Prüfung bedürfen.

Die offizielle Antwort aus Vaduz lautet stets gleich: Man halte sich an Recht und Gesetz. Das mag juristisch richtig sein. Aber nur innerhalb der Fürstenjustiz, die jeder Rechtsstaatlichkeit spottet. Politisch beantwortet es jedoch die eigentliche Frage nicht. Denn ein Finanzplatz entscheidet selbst, welche Kundschaft er aktiv umwirbt. Liechtenstein verdient nicht an Demokratie, nicht an Menschenrechten und auch nicht an humanitärer Verantwortung. Es verdient an Vermögen.

Wieso kein offenes Wort? Nicht das Märchen vom moralisch überlegenen Alpenstaat, sondern das offene Bekenntnis, dass wirtschaftliche Interessen regelmässig schwerer wiegen als moralische Ansprüche. Solange das Geld die Compliance-Abteilung passiert, ist fast alles willkommen. Die Hochglanzbroschüren sprechen von Werten. Die Bilanz spricht von verwalteten Milliarden.

Das Geschäftsprinzip ist: bringt es mich nicht ins Gefängnis, mache ich’s.

31. Juli 2026/90 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-29-um-10.09.48.png 578 1197 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-07-31 12:03:482026-07-29 10:10:20Liechtensteins Doppelmoral

Das Infame des Unrechtstaats

Allgemein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Fürstentum Liechtenstein, Stiftungen

Der Anschein genügt – willkommen im Fürstentum der juristischen Fata Morgana

Die Rechtswissenschaft hat viele bemerkenswerte Konstruktionen hervorgebracht. Den Eventualvorsatz. Die culpa in contrahendo. Die Geschäftsführung ohne Auftrag. Alles kompliziert, aber immerhin nachvollziehbar. Doch Liechtenstein hat offenbar eine neue Disziplin erfunden: die Jurisprudenz des blossen Anscheins.

Dort genügt unter Umständen nicht einmal ein Interessenkonflikt. Nicht einmal eine mögliche Interessenkollision. Nein, es reicht bereits der blosse Anschein einer möglichen Interessenskollision. Man muss sich diese sprachliche Pyramide der Beliebigkeit langsam auf der Zunge zergehen lassen. Ein Anschein. Von einer Möglichkeit. Einer Kollision. Vier Ebenen von Unsicherheit, Spekulation und Vermutung – und am Ende steht die Abberufung eines Stiftungsrats oder Begünstigten.

Jeder Strafrichter würde bei einer derartigen Konstruktion vermutlich den Sitzungssaal verlassen. Jeder Zivilrechtler würde fragen: Wo sind die Tatsachen? Welche konkreten Handlungen? Welcher nachweisbare Schaden? Welche Pflichtverletzung?

Die liechtensteinische Fürstenjustiz antwortet sinngemäss: Ach, Tatsachen sind doch etwas für Formalisten.

Der eigentliche Skandal liegt nicht einmal in der Formulierung selbst, sondern in ihrer praktischen Wirkung. Wer einen unliebsamen Begünstigten loswerden will, muss keinen Interessenkonflikt mehr beweisen. Er muss lediglich eine Atmosphäre schaffen. Ein Verdachtsklima. Einen Nebel. Irgendetwas, das den Eindruck entstehen lässt, es könnte vielleicht irgendwann unter Umständen möglicherweise eine Interessenkollision entstehen.

Juristisch ist das ungefähr so präzise wie die Aussage, morgen könne eventuell schlechtes Wetter herrschen.

Übertragen wir dieses Prinzip einmal auf den Alltag.

Ein Autofahrer verliert seinen Führerschein, weil der Anschein besteht, dass er möglicherweise irgendwann zu schnell fahren könnte.

Ein Chirurg wird aus dem Operationssaal entfernt, weil der Eindruck entstehen könnte, er könnte vielleicht eines Tages einen Kunstfehler begehen.

Ein Richter wird seines Amtes enthoben, weil jemand den Verdacht äussert, er könnte theoretisch befangen wirken.

Jeder würde eine solche Rechtsordnung als kafkaesk bezeichnen.

Nur im liechtensteinischen Stiftungsrecht scheint daraus eine ernsthafte Entscheidungsgrundlage zu werden. Und das ist kein blosser Anschein.

Dabei lebt jeder Rechtsstaat von einem simplen Grundsatz: Nicht Vermutungen entscheiden, sondern Tatsachen. Nicht Stimmungen, sondern Beweise. Nicht der Eindruck, sondern das nachweisbare Verhalten.

Wer bereits aufgrund eines blossen Anscheins einer bloss möglichen Interessenkollision seine Stellung verliert, befindet sich nicht mehr auf dem Boden klassischer Rechtsstaatlichkeit. Er bewegt sich in einer Welt, in der subjektive Einschätzungen objektive Tatsachen ersetzen. Also in einem Unrechtsstaat.

Gerade im Stiftungsrecht ist das besonders heikel. Dort verfügen Stiftungsräte oft über erhebliche Vermögenswerte und weitreichende Entscheidungskompetenzen. Wer mit einer derart elastischen Begründung Personen aus ihren Funktionen entfernen kann, erhält ein Instrument, das sich auch strategisch einsetzen lässt. Aus einem Schutzmechanismus wird plötzlich ein Machtinstrument.

Vielleicht ist genau das der eigentliche Charme dieser Formel. Sie ist nahezu unangreifbar. Denn wie widerlegt man einen blossen Anschein? Wie beweist man, dass etwas nicht den Eindruck erweckt, irgendwann möglicherweise geschehen zu können?

Man kann es nicht.

Genau darin liegt ihre Eleganz – und ihre Gefährlichkeit.

Rechtsstaaten versuchen normalerweise, richterliche Willkür möglichst eng einzuhegen. Das gelingt durch klare Tatbestände, überprüfbare Kriterien und hohe Anforderungen an den Sachverhalt.

Das Fürstentum hat einen anderen Weg gewählt: Je unbestimmter der Begriff, desto grösser der richterliche Spielraum.

Der «blosse Anschein einer möglichen Interessenskollision» ist deshalb weniger ein juristischer Begriff als eine Einladung zur freien Interpretation. Er ersetzt Beweise durch Bauchgefühl, Tatsachen durch Vermutungen und Rechtssicherheit durch Unsicherheit.

Vielleicht sollte Liechtenstein diesen Gedanken konsequent weiterentwickeln. Künftig könnte bereits der blosse Anschein bestehen, dass ein Urteil möglicherweise rechtsstaatliche Defizite aufweist. Das wäre zwar noch kein Beweis.

Aber offenbar genügt dort manchmal schon der Anschein.

17. Juli 2026/53 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-15-um-11.53.43.png 554 1201 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-07-17 05:00:292026-07-15 11:54:34Das Infame des Unrechtstaats

Sumpfblasen made in Liechtenstein

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstentum Liechtenstein, Skandale

14 Skandale und Skandälchen im sauberen Fürstentum.

Es stinkt an so vielen Orten, dass man nicht umhin kann, diesen Überblick stichwortartig zu gestalten.

  1. Der Benko-Komplex in Liechtenstein
    • Inge-Stiftung und weitere Strukturen.
    • Gold- und Bargeldbestände.
    • Zugriffsmöglichkeiten österreichischer Insolvenzverwalter.
    • Rolle liechtensteinischer Gerichte und Treuhänder.
    • Nirgendwo hat es der Konkursverwalter so schwer wie im Fürstentum, an Auskünfte und Geld zu kommen.
  2. Trustrechtsreform per 1. Juli 2026
    • Warum musste das Recht überhaupt geändert werden?
    • Welche Missstände sollten behoben werden?
    • Was bleibt unverändert, insbesondere bei Informationsrechten der Begünstigten?
  3. Die rund 800 «Zombie-Trusts»
    • Wie viele bestehen noch?
    • Wer haftet?
    • Weshalb dauerte die Bereinigung jahrelang?
    • Wer profitierte von der Verzögerung?
  4. Informationsrechte der Begünstigten
    • Trotz Reform weiterhin beschränkt.
    • Praxis der Gerichte bei Auskunftsbegehren.
    • Rolle des neuen Informationsberechtigten ist völlig unklar, wozu braucht es ihn überhaupt?.
  5. Treuhänder als Stiftungsräte
    • Hohe Verwaltungsgebühren.
    • Interessenkonflikte.
    • Absetzung unliebsamer Protektoren oder Verwaltungsräte.
    • Selbstkontrolle statt unabhängiger Aufsicht. Das ist nach wie vor das grösste Sumpfgebiet, eine Räuberhöhle.
  6. FMA-Aufsicht
    • Wie viele Enforcement-Verfahren?
    • Welche Sanktionen gegen Banken, Treuhänder oder Vermögensverwalter?
    • Wie transparent veröffentlicht die FMA ihre Entscheide?
  7. Bekämpfung der Geldwäscherei
    • Nur behauptete hohe regulatorische Standards.
    • Vergleichsweise wenige öffentlich bekannte Strafverfahren.
    • Frage nach der praktischen Durchsetzung («Enforcement Gap»).
  8. Justiz und Verfahrensdauer
    • Teilweise sehr lange Zivilverfahren.
    • Kostenrisiken für Kläger.
    • Hürden für Begünstigte von Stiftungen und Trusts. Hier wird die Fürstenjustiz zum Komplizen der Untreuhänder.
  9. Richterliche Unabhängigkeit
    • Ernennungssystem.
    • Nebenamtliche Richter.
    • Befangenheit bei wirtschaftsnahen Verfahren. Und alles abhängig von der Gnade und dem Wohlwollen des Fürsten.
  10. Politische Transparenz
  • Offenlegung wirtschaftlicher Interessen von Landtagsabgeordneten.
  • Einfluss der Finanzbranche auf Gesetzgebung.
  1. Kryptobranche
  • Umsetzung der europäischen MiCA-Regeln.
  • Kontrolle von Token- und Krypto-Dienstleistern.
  • Belastung der FMA durch neue Aufsichtsaufgaben.
  1. Sanktionsumgehung
  • Prüfung von Strukturen mit Bezug zu russischen oder iranischen Vermögen.
  • Fragliche Wirksamkeit der Kontrollen.
  • Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden nach dem Prinzip: so wenig wie möglich, so intransparent wie möglich.
  1. Stiftungsregister und wirtschaftlich Berechtigte
  • Wie vollständig und aktuell sind die Register?
  • Wer erhält Einsicht?
  • Praktische Wirksamkeit der Transparenzregeln sind nicht erkennbar
  1. Der Ruf des Finanzplatzes
  • Liechtenstein bleibt wegen all diesen Fällen  und seinen Treuhandstrukturen unter kritischer Beobachtung.

Allerdings: Alleine das skandalöse Verhalten der Treuhänderzunft würde in jedem anderen zivilisierten Land Gesetzgeber und Regierung zum sofortigen und energischen Handeln nötigen.

Nicht in Liechtenstein. Schliesslich mehren die Fürstenbanken LGT und LLB das milliardenschwere Vermögen des Monarchen. Denn hier werden all die Gelder aufbewahrt, die Treuhänder mehr schlecht als recht verwalten. Am schönsten: gibt es darüber Streit, wie beispielsweise im Fall Benko, bei den Zombie-Trusts oder bei den beiden Riesenskandalen Bacardí und Hartlaub, dann ruhen Vermögenswerte in Milliardenhöhe in den Banken, die sich ungeniert Gebühren und Kommissionen abgreifen und natürlich auch an der Verwendung als Anlage profitieren.

Genau wie die Treuhänder, die sich falls irgend möglich weiterhin exorbitante und unverschämte Honorare zuschieben oder skrupellose Anwälte auf Kosten ihnen anvertrauter Gelder zur Abwehr berechtigter Forderungen der eigentlich begünstigten engagieren.

In schöner Regelmässigkeit platzen diese Sumpfblasen, hinterlassen einen schlechten Geruch und hässliche Flecke auf der angeblich weissen Weste des Ländle.

10. Juli 2026/51 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-07-um-14.24.37.png 301 509 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-07-10 07:03:472026-07-07 14:27:34Sumpfblasen made in Liechtenstein

Eigentlich sollte Liechtenstein eine Sumpflandschaft sein

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Fürstentum Liechtenstein, Untreuhänder

Neues von einer Gold-Bude, die schon einmal Schlagzeilen machte.

Helmut und Katarina Kaltenegger haben ein goldiges Geschäftsmodell. Kaufe bei ihnen Gold, zahle es in bequemen Raten ab, und in wenigen Jahren kriegst du das Gold physisch und erst noch einen netten Abschlag auf den Preis. Wie das geht? Nun, selbst Alchemisten wundern sich.

Bereits im Oktober 2024 hat untreuhaender.li über die Firma TGI, die eine stilisierte Fürstenkrone im Logo trägt, berichtet. Damals hiess sie noch GGMT – und stand in Wien vor Gericht. Anklage: «Das Geschäftsmodell hat laut der Anklageschrift rund 21.000 Geschädigte bei einem Gesamtschadensvolumen von 34,6 Millionen Euro hinterlassen.»

Der Prozess endete im März 2025 mit rechtskräftigen Freisprüchen. Das Gericht sah den Schuldnachweis als nicht erbracht an. Obwohl die Chose schwer nach einem Schneeballsystem roch.

Aber he: Die Firma GGMT ist Geschichte, aber auferstanden ist die Firma TGI. Mit tollem Logo, tollen Versprechen – und Sitz in Liechtenstein. Diesmal soll das Gold aus Ghana kommen. Einmaliger Vorteil: «Zwischen dem Preis des Rohgoldes und dem Preis des Feingoldes besteht eine Handelsspanne, die es uns ermöglicht, Ihren Goldankauf mit einem Rabatt zu versehen.»

Und zwar eine ganz gewaltige Handelsspanne, die allerdings sonst niemand entdeckt hat.

Das konnte die TGI ein Weilchen völlig unbelästigt durch die fürstlichen Aufsichtsorgane im Ländle behaupten. Als die deutsche Bafin im März dieses Jahres den Vertrieb gewisser Produkte der Kalteneggers in Deutschland verbot und als bereits weitere Ermittlungen in Österreich unterwegs waren, wachte dann endliche die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) auf.

Sie verbot nicht nur den weiteren Vertrieb von fast allen verbleibenden TGI-Produkten, sie ordnete auch an, dass die Bude bereits eingesammelte Einlagen zurückerstatten müsse.

Das liess die TGI allerdings wie immer ziemlich unbeeindruckt; man verkaufe lediglich Gold, unterstehe daher nicht der FMA und brauche auch nicht ihre Bewilligung.

Aber gut, meinte die TGI, dann werde halt rückabgewickelt, aber das könne leider dauern. Monatelang dauern.

Sozusagen als Beschleunigungsmassnahme liess nun die fürstliche Staatsanwaltschaft doch tatsächlich die TGI-Zentrale in Vaduz durchsuchen. Sie hat den Verdacht, dass das Unternehmen und seine Mitarbeiter sich gewerbsmässigen schweren Betrugs, Geldwäsche und Verstössen gegen das BAnkengesetz schuldig gemacht haben. Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

Allerdings stünden nun «umfangreiche Ermittlungen» bevor, meint die Staatsanwaltschaft. Was das im Unrechtsstaat Liechtenstein bedeutet, weiss man aus anderen Fällen. Auch das kann dauern. Und dauern. Und dauern.

Als kleiner Kollateralschaden nahm der Privatsender Puls 4 seine Reality-Show «Die Kalteneggers – eine Familie im Goldrausch», aus seiner Mediathek.

Nun muss man natürlich sagen, dass eigentlich jeder selbst schuld ist, der auf diese Ankündigung vertraut:

Oder das hier für bare (Gold)münze nimmt:

Der hier ist auch nicht schlecht:

Wer möchte da nicht zugreifen? Das Superwahnsinns-Spezialangebot: Der «Customer Basic 2 % + Treuerabatt». Ganz einfach. Man kauft Gold zum Tagespreis. Das erhält man nach 36 Monaten physisch, währenddessen ist der Vertrag nicht kündbar. Aber, 36 Monate lang gibt es jeden Monat 2 Prozent Preisnachlass. Und am Schluss noch 36 Prozent Treuerabatt obendrauf.

Man rechne. Kauft einer heute für 1000 Franken Gold, dann bekäme er darauf am Ende der Laufzeit einen Gesamtrabatt von sagenhaften 69,1 Prozent.

Zu schön, um wahr zu sein. Um da misstrauisch zu werden, braucht es sicherlich nicht die geballte Finanzkompetenz der FMA. Das sieht jeder blutige Laie, dass da wohl etwas nicht stimmen kann.

Aber, solange die Firma brav Steuern zahlt, sicherlich auch liechtensteinische Fürstenbanken verwendet und ja eigentlich keine krummeren Dinge dreht als viele fürstliche Treuhänder und Untreuhänder, die mit anderen Methoden Menschen um ihr Geld bringen, gibt es doch eigentlich kein Problem.

Ausser, es stinkt dann doch zum Himmel. So wie die 800 russischen Zombie-Trusts. Bei denen sich übrigens auch immer noch keine Lösung abzeichnet.

Solche Zustände gibt es nur in dieser Räuberhöhle namens Fürstentum Liechtenstein.

19. Juni 2026/62 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/06/Bildschirmfoto-2026-06-18-um-16.22.50.png 632 1153 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-06-19 07:04:352026-06-18 16:46:53Eigentlich sollte Liechtenstein eine Sumpflandschaft sein

Die Insel der Rechtsverbieger

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Stiftungen

Der Fall Benko illustriert, wie unterschiedlich im Fürstentum und in europäischen Rechtsstaaten vorgegangen wird.

René Benko sitzt in Untersuchungshaft. Seine Signa-Gruppe ist kollabiert. Insolvenzverwalter, Staatsanwälte und Ermittler in Österreich, Deutschland und der Schweiz durchforsten Aktenberge, rekonstruieren Geldflüsse und versuchen herauszufinden, wo Milliarden geblieben sind. Was dabei immer wieder auftaucht, sind Stiftungen, Trusts und andere Konstruktionen, die den Blick auf Vermögen erschweren.

Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat Anfang Juni 2026 eine weitere Betrugsanklage gegen  Benko eingebracht.

Doch während die Behörden in Wien, München oder Zürich zunehmend den Verdacht äussern, dass solche Konstruktionen nicht nur der Nachfolgeplanung oder dem Vermögensschutz dienten, sondern auch der Abschirmung wirtschaftlicher Kontrolle, herrscht in Liechtenstein eine bemerkenswerte Gelassenheit.

Der Kontrast könnte kaum grösser sein.

In Österreich wird gegen Benko wegen verschiedener Verdachtsmomente ermittelt. Deutsche Behörden beschäftigen sich mit mutmasslichen Vermögensverschiebungen und Fragen der tatsächlichen wirtschaftlichen Verfügungsgewalt. Schweizer Gerichte und Behörden arbeiten mit internationalen Rechtshilfeersuchen zusammen und unterstützen die Aufarbeitung eines der grössten Wirtschaftsskandale im deutschsprachigen Raum.

Liechtenstein hingegen ist die Insel der Ruhe und der Rechtlosigkeit.

Dabei spielen gerade liechtensteinische Stiftungen seit Jahrzehnten eine zentrale Rolle in internationalen Vermögensstrukturen. Offiziell dienen sie legitimen Zwecken: Nachlassplanung, Vermögensschutz, philanthropischen Aktivitäten. In der Praxis haben sie jedoch noch einen weiteren Vorteil: Sie erschweren die Feststellung, wer tatsächlich über Vermögenswerte verfügt und wer wirtschaftlich davon profitiert.

Genau diese Funktion steht im Zentrum der Benko-Affäre.

Die entscheidende Frage lautet nämlich nicht, wem Vermögen auf dem Papier gehört. Die entscheidende Frage lautet, wer darüber faktisch verfügen kann.

In Deutschland und Österreich wird diese Frage offensiv gestellt. Dort interessiert die Ermittler nicht nur die juristische Form, sondern die wirtschaftliche Realität. Wer gibt Anweisungen? Wer entscheidet über Ausschüttungen? Wer kontrolliert Stiftungsräte? Wer kann Vermögen verschieben?

In Liechtenstein dagegen dominiert traditionell ein formaler Ansatz. Solange die juristischen Dokumente stimmen, gilt die Konstruktion als unangreifbar. Die Stiftung erscheint als eigenständiges Rechtssubjekt. Der Stifter verschwindet hinter einer Wand aus Urkunden, Reglementen und Treuhändern. So wie bei der Ingbe- und der Arual-Stiftung.

Genau darin liegt das Problem. Typisch Fürstenjustiz: Das Oberlandesgericht in Liechtenstein hat eine einstweilige Verfügung aufgehoben, mit der rund 50 Millionen Franken der Ingbe-Stiftung eingefroren waren. Besonders bitter für den Insolvenzverwalter: Gemäss dem Beschluss muss er Verfahrenskosten von insgesamt rund 317’000 Franken tragen.

Wenn eine Stiftung zwar formal unabhängig ist, tatsächlich aber weiterhin dem Willen ihres Gründers folgt, stellt sich die Frage, ob sie nicht eher Tarnkonstruktion als unabhängige Institution ist.

Bei gewöhnlichen Bürgern würden Behörden eine solche Diskrepanz zwischen Form und Realität kaum akzeptieren. Wer einem Gläubiger Vermögen entziehen will, kann sich schliesslich auch nicht einfach hinter einem Stück Papier verstecken. Bei milliardenschweren Stiftungskonstruktionen scheint jedoch häufig ein anderer Massstab zu gelten.

Das Benko-System legt diese Widersprüche schonungslos offen.

Während Insolvenzverwalter und Ermittler in mehreren Ländern versuchen, die tatsächlichen Machtverhältnisse hinter einem Geflecht von Gesellschaften und Stiftungen zu rekonstruieren, verteidigt Liechtenstein jenes System, das solche Verschleierungen überhaupt erst ermöglicht. Die Fürstentumsbehörden betonen regelmässig die Qualität ihres Rechtsstaats und die Professionalität ihres Finanzplatzes. Doch gerade der Fall Benko wirft die Frage auf, ob diese Professionalität nicht allzu oft mit institutioneller Blindheit verwechselt wird.

Die eigentliche Bewährungsprobe für Liechtenstein beginnt deshalb erst jetzt.

Nicht die Frage, ob die Stiftungen formal korrekt errichtet wurden, ist entscheidend. Sondern ob der politische Wille vorhanden ist, hinter die juristische Fassade zu blicken.

Österreich, Deutschland und die Schweiz scheinen dies zunehmend zu tun. Liechtenstein dagegen ist noch immer ein Ort, an dem die Hülle wichtiger ist als der Inhalt.

Und genau deshalb steht nicht nur Benko vor Gericht der öffentlichen Meinung, sondern auch ein Geschäftsmodell, das jahrzehntelang davon lebte, wirtschaftliche Macht hinter rechtlichen Konstruktionen zu verstecken.

18. Juni 2026/23 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/06/Bildschirmfoto-2026-06-17-um-14.55.21.png 508 1195 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-06-18 07:04:322026-06-17 14:57:04Die Insel der Rechtsverbieger

Die Enteignungsmaschine

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Stiftungen, Untreuhänder

Wie Liechtensteins Treuhänder Begünstigte loswerden – und die Justiz zusieht.

In den Hochglanzbroschüren des Finanzplatzes lächeln diskrete Vermögensverwalter, die angeblich nichts anderes im Sinn haben, als Stiftungen sorgfältig und im Interesse der Begünstigten zu führen.

Die Realität sieht deutlich düsterer aus.

Denn wo enorme Vermögen verwaltet werden, wo die Kontrolle gering und die Verfahren intransparent sind, entstehen Anreize. Und diese Anreize können dazu führen, dass einzelne Stiftungsräte die Menschen, für die eine Stiftung ursprünglich geschaffen wurde, plötzlich als Störfaktor betrachten.

Das Muster ist stets ähnlich. Zunächst wird bestritten, dass die Betroffenen überhaupt gesicherte Ansprüche besitzen. Viele Begünstigte verfügen nur über sogenannte Anwartschaften. Das verschafft dem Stiftungsrat einen enormen Interpretationsspielraum. Wer gestern noch als schützenswertes Familienmitglied galt, wird heute zum lästigen Bittsteller erklärt.

Dann beginnt die juristische Zermürbung. Auskunftsbegehren werden verzögert oder mit Verweis auf die Vertraulichkeit abgeschmettert. Akteneinsicht wird erschwert. Die Kommunikation erfolgt ausschliesslich über Anwälte, die jede Frage mit neuen Gutachten, Formalien und Fristerstreckungen beantworten. Natürlich bezahlt aus dem Stiftungsvermögen.

Nicht selten wird argumentiert, der Begünstigte gefährde den Stiftungszweck oder störe den Familienfrieden. Aus dem Opfer wird der Schuldige gemacht. Wer sich wehrt, gilt plötzlich als aggressiv, irrational oder unkooperativ.

Währenddessen laufen die Gebühren weiter.

Treuhänder verrechnen ihre Honorare, externe Rechtsvertreter schreiben Rechnungen, Gutachter verdienen mit. Je länger ein Verfahren dauert, desto grösser wird die Belastung des Stiftungsvermögens. Die wirtschaftlichen Anreize sind offensichtlich: Der Begünstigte verliert Zeit, Geld und Nerven – die Verwalter verdienen.

Besonders perfide wird es dort, wo dieselben kleinen Netzwerke aus Treuhändern, Anwälten und Experten immer wieder auftauchen. In einem Land mit knapp 40’000 Einwohnern kennt man sich. Man sitzt in denselben Verbänden, besucht dieselben Anlässe und bewegt sich in denselben gesellschaftlichen Kreisen.

Und dann kommt die Justiz ins Spiel.

Kritiker sprechen seit Jahren von einer strukturellen Schieflage. Verfahren ziehen sich über Jahre hin. Einstweilige Massnahmen bleiben aus. Entscheidungen fallen spät – manchmal zu spät. Wer finanziell ausblutet, hat oft längst aufgegeben, bevor ein endgültiges Urteil vorliegt.

Hinzu kommt eine Besonderheit des liechtensteinischen Systems: Die starke Stellung des Fürsten bei der Ernennung von Richtern und die geringe Grösse des Landes nähren Zweifel daran, ob die notwendige institutionelle Distanz immer gewährleistet ist. Bereits der blosse Anschein fehlender Unabhängigkeit genügt, um das Vertrauen in den Rechtsstaat zu beschädigen.

Selbstverständlich arbeiten einige Treuhänder korrekt und pflichtbewusst. Doch gerade deshalb müssten die schwarzen Schafe konsequent aus dem Verkehr gezogen werden. Was aber nicht geschieht.

Denn eine Stiftung ist kein Selbstbedienungsladen für ihre Verwalter.

Wenn Begünstigte faktisch entrechtet werden können, wenn die Kosten des Widerstands prohibitiv werden und wenn die Justiz nicht rasch und wirksam korrigierend eingreift, dann entsteht ein System, in dem Machtmissbrauch nicht die Ausnahme bleibt, sondern zum Geschäftsmodell wird.

Der eigentliche Skandal liegt deshalb nicht nur im Verhalten einzelner Treuhänder. Er liegt darin, dass ein Finanzplatz, der vom Versprechen der Rechtssicherheit lebt, den Eindruck entstehen lässt, die Schutzmauern funktionierten vor allem für jene, die bereits innerhalb der Mauern sitzen.

Statt Rechtssicherheit Rechtlosigkeit, statt Rechtsstaat Willkür und Unrecht.

Und ausserhalb? Dort stehen die Begünstigten – mit leeren Händen, hohen Anwaltsrechnungen und der bitteren Erkenntnis, dass eine Stiftung, die einst dem Schutz des Familienvermögens dienen sollte, zu ihrem grössten Risiko geworden ist.

15. Juni 2026/56 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/06/Bildschirmfoto-2026-06-11-um-21.04.21.png 527 1201 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-06-15 07:09:122026-06-11 21:08:29Die Enteignungsmaschine

Rechtsverdreher

Allgemein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Untreuhänder

Wie können sich Juristen in Liechtenstein im Spiegel anschauen?

Der grosse Schriftsteller Balzac hat sie unüberbietbar gewürdigt, der grosse Karikaturist Daumier hat sie in nicht überbietbarer Hässlichkeit gezeichnet: Rechtsanwälte, Advokaten, Richter und andere Schandflecke einer ehrbaren Zunft.

Beide kannten das Liechtensteiner Rechtssystem nicht.

Sonst wären ihnen vielleicht mehr Ausdrücke eingefallen. Wie Gesetzesverdreher, berufsmässiger Nebelwerfer, juristischer Taschenspieler, Advokat der Spitzfindigkeit, Mietmaul des Rechts, Gaukler des Verfahrensrechts, Paragrafenschieber, Justizschmarozer, gebührenmaximierter, Aktenaufbläher, Advokat der Winkelzüge, Advokaten, die im Nebel gedeihen und in der Klarheit verkümmern.

Einer, der das Gesetz nicht anwendet, sondern bewirtschaftet. Ein Händler mit Paragraphen statt mit Waren, ein Virtuose der juristischen Finte.

Ist das zu viel der Ehre für die fürstliche Rechtszunft im Ländle?

Keineswegs. Unglaublich, aber wahr: es soll immer noch Beobachter geben, die Liechtenstein für einen Rechtsstaat halten. Natürlich behaupten das die Rechtsvertreter selbst lauthals und bei jeder Gelegenheit.

Hier herrsche eine hohe und exemplarische Rechtsstaatlichkeit mit kurzer Verfahrensdauer und einer bürgernahen Justiz. Das sei international anerkannt, effizient und zudem auch reformbereit.

Nichts wäre weiter von der Wirklichkeit entfernt.

Wer in Liechtenstein sein Recht sucht (und nicht findet), braucht zunächst einmal tiefe Taschen. Denn dem Fürschten hatte es geruht, dass nur Liechteiner Advokaten vor Liechtensteiner Gerichten plädieren dürfen. Dementsprechend verlangen sie exorbitante Honorare. Gerne 600 Franken die Stunde aufwärts, auch Hilfsarbeiter schlagen mit 300 und mehr zu Buche, und es ist immer wieder erstaunlich, wie viele Stunden so ein Anwaltstag hat und wie viele Tage er für das Durchdringen auch einfacher Rechtsprobleme aufwenden muss.

Vorausgesetzt, es findet sich überhaupt ein Anwalt, wenn es gegen seine Zunftgenossen Treuhänder gehen soll. Da hat der Mandant oft und nicht zu Unrecht den Eindruck, dass er eigentlich gegen zwei Anwälte kämpfen muss. Den gegnerischen – und seinen eignen.

Abgesehen davon, dass alle Richter das von Fürsten Gnaden sind und sich niemals diese Sinekure mit Urteilen, die fürstliches Unbehagen auslösten, verscherzen würden.

Auch die kurze Verfahrensdauer findet nur in einem Fall Anwendung. Wenn es gegen einen frechen ausländischen Kläger oder Beklagten geht, der sich irgendwie unbotmässig verhalten hat. Indem er es zum Beispiel wagte, exorbitante Honorarrechnungen bei der Verwaltung einer Stiftung in Frage zu stellen.

Solche Prozesse finden ganz schnell ihr Ende, durch alle Instanzen hinweg in wenigen Wochen. Natürlich zuungunsten des ausländischen Klägers, versteht sich.

Wird der aber noch frecher und klagt tatsächlich einen liechtensteinischen Untreuhänder ein, dann dauert es. Und dauert. Und dauert. Wochenlang, monatelang, jahrelang. Nur schon in der ersten Instanz.

Da gibt es Schriftwechsel ohne Zahl und im Umfang von Hunderten von Seiten, natürlich bezahlt durch die Stiftung der Klägers, die sich gegen ihn wehrt, missbraucht durch ihre Stiftungsräte, obwohl er eigentlich der Begünstigte wäre.

Es gibt Spezialisten wie den stellvertretenden Regierungschef Liechtensteins, die problemlos Hunderte, insgesamt Tausende von völlig überflüssigen Seiten vollschmieren. Einziger Sinn und Zweck: pro Seite kann man locker 1000 Franken verrechnen, selbst wenn man mehr oder minder das Telefonbuch abschreibt.

Auch vor Parteienverrat schrecken sie nicht zurück.

Aber das ist noch nicht alles. Spricht es gegen den liechtensteinischen Beklagten, dann sind sie geradezu ingeniös in der Erfindung von Rechtsbegriffen, die ausserhalb des Fürstentums noch nie jemand gehört hat. Zum Beispiel der berühmt-berüchtigte blosse Anschein einer möglichen Interessenskollision.

Was das ist? Nun, ein blosser Anschein einer möglichen Rechtsstaatlichkeit ist dann gegeben, wenn man von Liechtenstein spricht.

Liegt die Interessenskollision aber auf der Hand, ein ungetreuer Treuhänder, der tief in die Geldtöpfe gegriffen hat, wehrt sich gegen seine Absetzung, dann sehen die Richter selbst das Offenkundige nicht. Können nicht erkennen, sehen keine ausreichenden Hinweise, halten nicht alle Voraussetzungen für erfüllt, und was der juristischen Rabulistik noch mehr ist.

Nicht nur der aussenstehende Laie fragt sich: wie können das all diese Rechtsverdreher und Winkeladvokaten vor ihrem Gewissen rechtfertigen?

Die Antwort ist allerdings ganz einfach: durch jahrelange Abhärtung. Den wer als Rechtsanwalt oder Richter in Liechtenstein an den Rechstsstaat glaubt, sollte sofort den Beruf wechseln. Aber wer will das schon.

8. Juni 2026/48 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/06/Bildschirmfoto-2026-06-06-um-15.06.29.png 537 1188 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-06-08 07:02:352026-06-06 15:15:39Rechtsverdreher

Der Geldanleger ist ängstlich

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Stiftungen, Treuhänder

Und vielfach – leider – auch dumm.

Zuerst die Zahlen, die jeden Liechtensteiner, der in der Finanzbranche arbeitet, das Wasser im Mund zusammenlaufen lassen:

Die 11 fürstlichen oder von des Fürsten Gnaden abhängenden Banken im Ländle verwalteten Ende 2025 538 Milliarden Franken. Gut, im Vergleich zu den Eidgenossen (rund 10 Billionen, also 10’000 Milliarden) ist das eher ein Klacks. Aber immerhin.

Zudem können sich die Liechtensteiner Gnomen über einen Neugeldzufluss von knapp 18 Milliarden freuen. Das ist ziemlich viel Kohle und bedeutet, dass mindestens einige hundert, wenn nicht tausende von mehr oder minder vermögenden Menschen sich dafür entschieden haben, ihre Guthaben einer liechtensteinischen Bank anzuvertrauen.

Entweder direkt oder rüber einen Finanzintemediär, einen Vermögensverwalter oder gar einen Treuhänder, der als allmächtiger Stiftungsrat über das Geld des Kunden herrscht.

Angelockt wie Fliegen von Fliegenpapier werden die Investoren durch die ewig gleichen Slogans: «Stabilität», «Generationendenken», «Qualität», «Diskretion». Ganz zu schweigen vom Hammer-Werbespruch: Sie geben hier ihr Geld zu treuen Händen einem Treuhänder.

Also ist alles eitel Sonnenschein im Fürstentum, wo ein absolutistischer, milliardenschwerer Herrscher weise und gnädig über seine Untertanen und auch über fremde Gelder wacht, sie notfalls mit Leib und Leben beschützt?

Nun, selten klafft Schein und Sein so weit auseinander wie im Fürstentum im Herzen Europas.

Und zwar überall.

Fangen wir zuoberst an: der eigentliche Fürst, denn der Titel kann zwar vererbt, aber nicht weitergegeben werden, also Fürst Hans-Adam II. regiert gar nicht mehr. Was auch nicht unbedingt schlecht ist, denn er zeigte sich mehrfach als reaktionärer, überheblicher Herrscher, der seinen Untertanen sogar drohte, dass er sie verlassen werde, sollten sie seinen Wünschen nach noch grösserer Machtfülle nicht Folge leisten. Was sie dann taten.

An seiner Statt regiert Erbprinz Alois, dem allerdings bislang keine einzige Antwort auf irgend eine der dringenden Fragen Liechtensteins eingefallen ist.

Liechtensteiner Banken fallen immer wieder dadurch unangenehm auf, indem sie in schmutzige Geldgeschäfte verwickelt sind. Das Ländle ist weiterhin der Anziehungspunkt für so ziemliche alle Arten von kriminellen Geldern. Die nach wie vor am liebsten in verschwiegenen Trusts oder Stiftungen versenkt und versteckt werden.

Auch das traurige Schicksal der russischen Zombie-Fonds – rund 800 Finanzgefässe, die herrenlos vor sich hindümpeln, während die in ihnen gelagerten Werte verlottern – vermag offenbar den einen oder anderen Neuinvestor nicht abzuschrecken.

Genauso wenig wie die nicht abreissende Reihe von Skandalen, wir lassen es beim Stichwort Bacardí-Witwe bewenden.

Auch nicht die Tatsache, dass finanzielle Verflechtungen mit Liechtenstein in den USA und in der EU automatisch Warnsignale aufblinken lassen. Denn trotz aller gegenteiliger Beteuerungen ist der Prozentsatz derjenigen, die aus lauteren und edlen Motiven ihre Gelde in eine liechtensteinische Stiftung oder einen Trust oder eine Anstalt giessen, nicht rasant gewachsen.

Nur der kommune Steuerhinterzieher versucht es nicht länger damit, seit das Fürstentum geschickt dem AIA beigetreten ist. Was aber natürlich nicht heisst, dass in Liechenstein kein Schwarzgeld mehr gelagert würde. Seine Aufbewahrung ist einfach teurer geworden,

Aber am ehesten sollte doch Neuinvestoren eine banale Tatsache abschrecken: Die Zahl der zu betreuenden Stiftungen hat in den letzten Jahren rasant abgenommen – aber die Zahl der Treuhänder und Treuhandgesellschaften ist gleich geblieben.

Und da die Herren (und die wenigen Damen) nichts anderes gelernt haben, als sich durch die verwaltung von Finanzvehikeln möglichst grosse Scheiben abzuschneiden und unverschämte Honorarnoten einzureichen, ist deren Wunsch, ja keine Einschnitte ihn gewohnt luxuriösen Lebenswandel hinzunehmen, nur auf eine einzige Art erfüllbar.

Indem sie nicht etwa noch unverschämtere Honorarnoten schreiben. Sondern indem sie immer ungenierter in die ihnen anvertrauten Geldtöpfe greifen.

Sie sind dabei sicher, dass sie von der Fürstenjustiz dabei beschützt werden – von ganz, ganz wenigen, groben Ausnahmen abgesehen.

Aus all diesen Gründen muss am IQ jedes Neuanlegers in Liechtenstein gezweifelt werden.

26. Mai 2026/38 Kommentare/von Treuhänder
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