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Schlagwortarchiv für: Erbprinz

Der Erbprinz und die Leibeigenschaft

Allgemein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Fürstentum Liechtenstein

Liechtenstein zwingt Frauen ins Ausland – und der Erbprinz entscheidet über ihren Körper.

Es gibt europäische Staaten, die über den Schutz ungeborenen Lebens streiten. Und es gibt Liechtenstein. Das Fürstentum hat es geschafft, im 21. Jahrhundert eine Rechtslage zu konservieren, die eher an eine moraltheologische Zuchtanstalt erinnert als an einen modernen Rechtsstaat.

Wer in Liechtenstein ungewollt schwanger wird und eine Schwangerschaft abbrechen will, hat im Grunde drei Möglichkeiten: gegen das Strafrecht verstossen, ins Ausland fahren oder das Kind austragen. Eine vierte Möglichkeit – eine legale medizinische Versorgung im eigenen Land – existiert nicht.

Damit nicht genug. Es geht längst nicht mehr nur um ein Abtreibungsverbot. Es herrscht eine Atmosphäre, in der selbst sachliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche verboten sind. Wer Hilfe sucht, stösst auf Schweigen, Ausweichen oder den diskreten Hinweis, man möge sich bitte im Ausland erkundigen. Ein Staat, der Frauen nicht nur eine medizinische Leistung verweigert, sondern sie auch möglichst ohne Informationen auf den Weg schickt, macht sich zum moralischen Vormund seiner Bürgerinnen.

Besonders unerquicklich ist die finanzielle Seite. Wer den Eingriff im benachbarten Österreich oder in der Schweiz vornehmen lässt, bleibt auf den Kosten sitzen. Reise, Unterkunft, medizinischer Eingriff – alles privat zu bezahlen. Das Signal ist eindeutig: Der Staat verbietet den Eingriff im Inland, hilft aber auch dann nicht, wenn Frauen gezwungen werden, ihn ausserhalb des Landes vornehmen zu lassen. Die moralische Verurteilung wird durch eine finanzielle Bestrafung ergänzt.

Dabei geht es längst nicht mehr nur um Medizin. Es geht um Macht.

Immer wieder wurde versucht, die Gesetzgebung wenigstens vorsichtig zu modernisieren. Bürgerinitiativen wollten erreichen, dass Frauen innerhalb einer Fristenregelung selbst entscheiden können. Doch über jeder Debatte schwebt ein Mann, der überhaupt nicht gewählt ist: der Erbprinz.

Als Alois von und zu Liechtenstein erklärte, er werde ein entsprechendes Gesetz nötigenfalls mit seinem Veto blockieren, setzte er ein Signal, das weit über die Abtreibungsfrage hinausgeht. In einer parlamentarischen Demokratie entscheidet am Ende das Parlament oder das Volk. In Liechtenstein kann letztlich der Monarch den Daumen heben oder senken.

Damit wird jede Volksabstimmung zur Veranstaltung unter Vorbehalt. Wozu politische Diskussionen führen, wenn am Ende ein einzelner Mann erklärt, dass das Ergebnis seinen moralischen Vorstellungen widerspricht? Die Botschaft ist unmissverständlich: Über den Körper der Frauen entscheidet im Zweifel nicht die betroffene Frau, nicht das Parlament und nicht einmal zwingend das Volk – sondern der Fürst.

Inzwischen ist die nächste Volksinitiative für die Legalisierung der Abtreibung – die vorherige wurde knapp abgelehnt – auf der Zielgeraden. Es sollten genügend Unterschriften zusammenkommen, damit der Souverän abstimmen kann. Souverän? Ach was. Sollte es der Untertan wagen, dem katholischen Fundamentalismus des Fürstenhauses zu widersprechen, dann wird er in den Senkel gestellt.

Liechtenstein präsentiert sich gerne als moderner Finanzplatz, als innovativer Wirtschaftsstandort und als international vernetzter Kleinstaat. Doch beim Selbstbestimmungsrecht der Frauen wirkt das Land wie ein politisches Freilichtmuseum. Während fast ganz Europa anerkennt, dass reproduktive Gesundheit Teil der persönlichen Freiheit ist, hält das Fürstentum an einem System fest, das Frauen bevormundet, ausgrenzt und ihnen signalisiert: Für eure Entscheidungen seid ihr nicht zuständig.

Ein Rechtsstaat misst sich nicht daran, wie er mit den Starken umgeht. Sondern daran, ob er seinen Bürgerinnen zutraut, über ihr eigenes Leben selbst zu entscheiden. Genau an diesem Massstab scheitert Liechtenstein, scheitern Fürstenhaus und Erbprinz bis heute.

22. Juli 2026/56 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-21-um-17.26.51.png 572 1192 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-07-22 12:04:382026-07-22 12:03:52Der Erbprinz und die Leibeigenschaft

Was passiert mit dem Fürsten, wenn Trump richtig böse wird?

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Fürstentum Liechtenstein

Das gleiche Schicksal könnte natürlich auch den Erbprinzen Alois treffen.

Und wie man weiss, nimmt Donald Trump auch die Ehefrau gerne in Sippenhaft.

Möglicherweise hat man in Liechtenstein – wie auch anderswo – noch nie etwas vom Magnitsky-Act gehört.

Eben.

Das ist ein US-Gesetz, mit dem die USA ausländische Personen für schwere Menschenrechtsverletzungen und Korruption sanktionieren können – weltweit, auch ohne Gerichtsverfahren im betroffenen Land.

Der Magnitsky Act erlaubt den USA:
•Vermögen einzufrieren
•Einreiseverbote zu verhängen
•Geschäfte mit US-Personen und US-Firmen zu verbieten
Nicht nur das, im Einzelnen sind diese Sanktionen möglich:
1.⁠ ⁠Finanzielle Sanktionen
•Einfrieren aller Vermögenswerte mit US-Bezug
•Blockierung von Bankkonten
•Ausschluss vom US-Dollar-System
2.⁠ ⁠Wirtschaftliche Sanktionen
•US-Firmen dürfen keine Geschäfte mehr machen
•Verträge werden faktisch wertlos
3.⁠ ⁠Visasanktionen
•Einreiseverbot in die USA
•häufig übernehmen auch Verbündete ähnliche Massnahmen
Der Witz dabei: dieses Gesetz ist kein Strafgesetz, sondern ein Sanktionsinstrument.
Das bedeutet, dass es auch extraterritorial angewendet wird. Zum Beispiel in Liechtenstein. Das bedeutet auch, dass es eigentlich keine rechtlichen Möglichkeiten gibt, sich dagegen zu wehren.
Wer kann nun auf diese Art sanktioniert werden? Kurz gesagt jeder, auf den die USA böse sind. Den sie dann zum Beispiel wegen Menschenrechtsverletzungen, Korruption oder weil er böse in Richtung USA geschaut hat, damit bestrafen.
Ausgeführt wird die Bestrafung, Pardon, die Sanktionieren dann durch die Ofac, also die US-Behörde, die für die Durchführung solcher Massnahmen zuständig ist.
Dieses Magnitzky-Gesetz bildet die Grundlage für internationale Willkür der USA. Und die Ofac ist die Behörde, die dafür sorgt, dass die Betroffenen ihres Lebens nicht mehr froh werden.
Und wieso könnte das der fürstlichen Familie drohen?
Da liegt die Analogie zu Venezuela auf der Hand. In dem lateinamerikanischen Staat wurde ja nicht das Regime abgesetzt, sondern es wurden nur zwei Führungsfiguren gekidnappt. Nachdem Sanktionen gegen sie wirkungslos waren.
Das korrupte System hingegen soll fortgesetzt werden. Einfach nach neuen Spielregeln: der Maduro-Clan ohne Maduro kriegt nur noch eine kleine Scheibe, die USA fast die ganze Wurst.
Auf Liechtenstein übersetzt heisst das: die USA wollen wahrscheinlich gar nicht das ganze Geldversteck-System von Liechtenstein aushebeln. Schliesslich hat auch schon die CIA darüber finanzielle Dinge geregelt.
Aber sie wollen Liechtenstein klarmachen, dass das Verstecken und Behalten von Geldern von in Ungnade gefallenen Diktatoren und ihrer Kamarilla nicht geduldet wird.
Liechtenstein hat bislang keine Anstalten gemacht, wie die Schweiz Maduro-Gelder einzufrieren.
Also ist davon auszugehen, dass die USA bereits hinter den Kulissen damit drohen, weitere fürstliche Untreuhänder auf die Sanktionsliste zu setzen. Dann eventuell fürstliche Banken zu sanktionieren. Oder schliesslich, im Ernstfall, Fürst und Erbprinz samt Gattin höchstpersönlich auf die Sanktionsliste zu nehmen.
Immerhin: es nicht anzunehmen, dass es sogar zu einem Kidnapping kommen könnte. Obwohl die fürstliche Familie viel weniger gut bewacht ist als Maduro und Gattin es war. Aber das hat denen auch nix genutzt.
12. Januar 2026/39 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/01/Bildschirmfoto-2026-01-08-um-17.22.30.png 1096 1796 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-01-12 07:02:392026-01-08 21:24:41Was passiert mit dem Fürsten, wenn Trump richtig böse wird?

Was kann Liechtenstein geschehen?

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale

Fürst und Erbprinz ruhen gelassen in der Trutzburg. Noch.

Da sie sich von göttlicher Gnade begleitet fühlen, schauen sie nicht einmal in den Himmel.

Täten sie aber besser, denn dort – und nicht nur dort – ballen sich dunkle Gewitterwolken über dem Ländle. Genauer über seinem Finanzplatz.

Mit viel Mühe und noch mehr Geld haben sie sein Image aufpolieren lassen, nach dem hässlichen Steuerstreit, durch den Tausende von Stiftungen implodierten und den paar Dutzend Treuhändern ihr Geschäftsmodell kaputt machten.

Stiftung errichten, dann abkassieren. Wird der Kunde frech, winkte man mit einer Anzeige bei dessen Fiskus. Verdacht auf Geldwäsche, Untertatbestand Steuerhinterziehung. Dann war meistens Ruhe im Karton.

Aber woher neues Geld zum Verwalten nehmen, wenn nicht stehlen?

Da kamen die Treuhänder auf die Idee, es doch am besten mit Russengeldern zu probieren. Schliesslich gab und gibt es genügend reiche Russen, die dringlich nach einem Ort suchen, wo sie ihr Vermögen – wie auch immer erlangt – sicher verstauen können.

Immer mehr Finanzhäuser oder Finanzintermediäre oder Vermögensverwalter schreckten davor zurück, solche Gelder anzufassen.

Mit kann keiner, ich bin Liechtensteiner, dachten die nach neuen Einkommensquellen suchenden Liechtensteiner Treuhänder und Untreuhänder. Wäre doch gelacht, wenn wir unter dem Schutz der fürstlichen Justiz und des Fürstenhauses so nicht locker Kohle machen könnten wie zuvor.

Nun stehen sie im Regen und haben nicht mal einen Regenschirm dabei.

Die USA sind sauer auf Liechtenstein und zeigen es auch überdeutlich, indem ihre Sanktionsbehörde Ofac reihenweise Treuhänder des Ländle oder ihre Firmen auf die tödliche Sanktionsliste setzen.

Etwa 800 reiche Russen sind stinksauer, weil sie von einem Tag auf den anderen nicht mehr an ihre sicher geglaubten Vermögenswerte herankommen.

Eigentumsgarantie in Liechtenstein? Ach was. Ein Treuhänder verwaltet zu treuen Händen einen ihm anvertrauten Trust? I wo. Liechtenstein ist ein Rechtsstaat, da gibt es doch legale Mittel, wieder an sein Geld heranzukommen? Selten so gelacht.

Ausserdem ist die russische Regierung sauer auf Liechtenstein. Denn sie kann nicht tatenlos zuschauen, wie rund 800 ihrer Staatsbürger plötzlich um ihr Vermögen gebracht werden, das sie sicher verstaut wähnten. Und da geht es nicht um Peanuts, sondern um mindestens 7 Milliarden $ in Cash plus Flugzeuge, Yachten, Immobilien und vieles mehr, im Gesamtwert von sicherlich rund 20 Milliarden.

Was tut Liechtenstein, um dieses heikle Problem zu lösen, das bereits international Schlagzeilen machte? Kein Treuhänder traut sich, einen dieser Trusts auch nur anzuschauen. Die Regierung wiegt bedächtig das Haupt und ruft eine Kommission ein, die dann mal schauen soll, ob und wie man das Problem lösen könnte.

Fürst und Erbrpinz tun gar nichts.

Was könnte ihnen passieren? Einiges.

Die USA könnten damit drohen, der Fürstenbank LGT und der Fast-Fürstenbank LLB das Dollarclearing zu untersagen. Also ihnen zu verbieten, in Dollar Geschäfte zu machen, weil die USA Besitzer der Weltwährung sind. Das hat normalerweise den Tod der Bank innert 48 Stunden zur Folge. Schon alleine die Drohung reicht aus, dass viele Korrespondenzbanken, die man heutzutage haben muss, den Kontakt kappen. Und die verbleibenden verlangen happige Gebühren, als Risikoprämie.

Die USA könnten auch daran denken, den Fürst himself und seinen Stellvertreter und weitere Mitglieder der fürstlichen Familie auf die Sanktionsliste des Ofac zu setzen. Dann wäre fertig lustig, sie alle dürften die Trutzburg oder das kleine Liechtenstein nicht mehr verlassen, denn nur dort würden sie im Fall der Fälle nicht an die USA ausgeliefert.

Das Gleiche könnte auch Regierungsmitgliedern passieren, da würde es auch nichts nützen, als Cousine des Bischofs Haas um göttlichen Beistand zu bitten.

Das Gleiche könnte auch den Geschäftsleitungen der Banken passieren.

Die USA könnten auch ein paar subalterne Mitarbeiter herauspicken, die dann gerne zu Whistleblowern würden, um von dieser Todesliste wieder runterzukommen. Ausserdem winkt, wie im Fall Birkenfeld, eine fette Belohnung, wenn sie verwendbare Informationen aushändigen.

Aber das sind nur die zivilisierten Methoden, die die USA anwenden würden. Es kaum damit zu rechnen, dass Präsident Trump seine big beautiful bomb gegen das fürstliche Schloss einsetzt. Wobei, bei ihm weiss man nie.

Die russische Regierung hingegen ist nicht dafür bekannt, sich an zivilisierte Methoden zu halten, wenn sie mal richtig sauer ist. Präsident Putin hat eine eher kurze Zündschnur.

Aber das ist noch nichts gegen diejenigen Russen, die ihr in Liechtenstein verstautes und blockiertes Geld mit unkonventionellen Methoden während den Wildwestzeiten in Russland ergattert haben. Damals wurde mit allen Mitteln gefightet, Rollkommandos, Killertruppen und alles Unschöne inbegriffen.

Wer da als Sieger mit ein paar Milliarden vom Platz ging, ist ziemlich abgebrüht und skrupellos.

Das ist etwa so, wie wenn man das Geld der Mafia aufbewahrt und es für eine gute Idee hält, es ihr einfach wegzunehmen.

Da werden dann keine Angebote gemacht, die man nicht ablehnen kann. Da wird auch kein blutiger Pferdekopf ins Bett eines liechtensteinischen Treuhänders gelegt. Da gibt es höchstens als letzte Warnung einen Knieschuss.

Natürlich gibt es unter den wohl 800 Betroffenen auch seriöse Geschäftsleute, die niemals zu solchen Mitteln greifen würden. Aber wenn die merken, dass sie in Liechtenstein keinesfalls auf die Unterstützung der fürstlichen Justiz zählen können, um auf legalen Wegen wieder an ihr Vermögen zu kommen?

Dann werden auch die stinksauer. Und erkundigen sich bei ihren weniger seriösen Kollegen, was man machen könnte.

Aber das alles soll doch den Fürsten und seinen Stellvertreter auf Erden überhaupt nicht beunruhigen. Oder etwa doch?

14. Juli 2025/58 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/07/Bildschirmfoto-2025-07-13-um-18.32.34.png 1088 1888 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-07-14 06:50:542025-07-13 18:34:07Was kann Liechtenstein geschehen?

Wieso sind die Liechtensteiner nicht rot?

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Stiftungen, Untreuhänder

Nein, damit ist nicht die politische Richtung gemeint. Sondern etwas ganz anderes.

Der Mensch im Allgemeinen hat so etwas wie Anstand. Er kennt auch Moral, hält sich meistens an die Gesetze. Nicht, weil er die Strafe fürchtet, sondern weil sein innerer Kompass ihm das gebietet.

Ausserdem weiss der Geschäftsmensch, dass die Regel «nach Treu und Glauben» ausgezeichnet funktioniert. Wenn man sich daran hält. Treu und Glauben, das ist das Verhalten eines redlichen und anständigen Menschen. Schon im zweiten Artikel des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs heisst es:

«Jedermann hat in der Ausübung seiner Rechte und in der Erfüllung seiner Pflichten nach Treu und Glauben zu handeln. Der offenbare Missbrauch eines Rechtes findet keinen Rechtsschutz.“

Theoretisch gilt genau das Gleiche in Liechtenstein.Wer ein anständiger Mensch ist und sich nicht daran hält, bekommt einen roten Kopf. Also sollten alle Liechtensteiner mit roten Köpfen herumlaufen. Halten sich etwa alle nicht an Treu und Glauben?

Natürlich nicht, sogar die überwiegende Mehrheit tut das sicher. Ausser den Vertretern eine bestimmten Zunft. Die Treuhänder und die Untreuhänder. Die wissen nämlich von Anfang an, beim Errichten einer Stiftung, dass sich damit der Stifter seines Vermögens begibt, das er in die Stiftung einfliessen lässt. Sie wissen auch, dass sie damit einen weiteren Sitz in einem Stiftungsrat auf sicher haben, wo es für wenig Arbeit viel Geld gibt.

Sie wissen auch, dass es bei einer Stiftung noch viele weitere Möglichkeiten der Selbstbereicherung gibt. Sie wissen, dass im Ernstfall das gesamte Stiftungsvermögen dekantieren können, also in ein neues, für den Stifter nicht zugängliches Gefäss umgiessen.

Sie wissen schliesslich, dass sie selbst bei strafbaren Handlungen von der fürstlichen Justiz so weit wie irgend möglich geschützt werden. Sie wissen schliesslich, dass sie mit dem absurden Argument «blosser Verdacht einer möglichen Interessenskollision» jeden Stiftungsrat rauskippen können, der gleichzeitig Nutzniesser der Stiftung ist.

Denn es könnte ja sein, dass er in seiner Funktion als Stiftungsrat sich selbst als Begünstigtem einen grösseren Happen zukommen liesse, womit die anderen Begünstigten benachteiligt werden könnten. Aber es braucht dafür gar keinen Beweis, der blosse Schein eines Anscheins genügt bereits.

Das alles weiss der Treuhänder, und verschweigt es seinem potenziellen Neukunden. Dafür müsste er eigentlich den ganzen Tag mit einem roten Kopf herumlaufen. Und die übrigen Liechtensteiner auch, weil sie diesem Treiben, gleich wie Fürscht und Erbprinz, tatenlos zusehen und in Kauf nehmen, dass das mühsam nach den Schwarzgeldbunkern etwas aufgehellte Image Liechtensteins wieder in den Dreck gezogen wird.

Aber, Wunder, oh Wunder, man sieht kaum einen Liechtensteiner, eigentlich sogar gar keinen, der mit einem roten Kopf herumläuft. Und warum das?

Zunächst einmal versuchen all die Liechtensteiner, die an diesen Machenschaften nicht beteiligt sind – das ist die grosse Mehrheit –, zu verdrängen, dass die immer häufiger im Ländle stattfinden und sein Image nachhaltig beschädigen, seine angeblich weisse Weste kräftig bekleckern. So nach der Devise: was ich nicht weiss, macht nicht nicht heiss – oder rot.

Aber wie ist es mit denen, die gegen Treu und Glauben tagtäglich verstossen, wie es mit den Justizorganen, die diese Verstösse tagtäglich zu Gesicht bekommen? Auch die sind nicht rot. Dafür gibt es ebenfalls eine einfache Erklärung. Die Untreuhänder sind schlichtweg völlig skrupellos und wissen nicht einmal, was Treu und Glauben eigentlich ist.

Und die Justitorgane sind dermassen gewohnt, den Kopf in die andere Richtung zu drehen, dass sie schon Nackenstarre haben. Darunter leiden sie ein wenig, aber einen Grund, einen roten Kopf zu kriegen, sehen sie auch überhaupt nicht. Schliesslich geht es doch um den Schutz der Landesinteressen, nicht zuletzt des Fürstenhauses. Das mit seiner eigenen Bank LGT kräftig mitmischt …

Und wieso haben Bankangestellte keinen roten Kopf, wenn es wie bei der LLB passiert, dass die schmählichen Kundenverrat begeht, das Bankgeheimnis über Bord wirft und frischfröhlich die strikt vertraulichen Daten eines Kunden an einen Treuhänder ausliefert, gegen den der Kunde prozessiert und der sich Munition zur Gegenwehr verschaffen will?

Auch ganz einfach: weil sie genauso skrupellos sind wie die Untreuhänder.

Und aus diesen Gründen müssten eigentlich alle Liechtensteiner mit einem roten Kopf herumlaufen, tun das aber nicht.

18. Februar 2025/51 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/02/Bildschirmfoto-2025-02-17-um-15.24.17.png 362 531 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-02-18 07:12:542025-02-18 00:24:22Wieso sind die Liechtensteiner nicht rot?

Zurück im Mittelalter

Allgemein

Ein paar Miszellen zur fürstlichen Allmacht im Ländle.

Wenn es ein neues Gesetz in Liechtenstein gibt, beginnt das mit den Worten: «Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung.» Man beachte: «Ich Meine«. Es kann natürlich nur einen geben, dessen Pronomen wider alle Rechtschreibung gross geschrieben werden.

Richtig geraten, der Fürst. Der ist nun unpässlich, also endet jedes Gesetz im Ländle mit der Formel: «In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois, Erbprinz«. Ein weiteres Privileg, wenn man fürstlichen Blutes ist: der Vorname reicht.

Geradezu rührend ist, dass dann noch eine weitere Unterschrift folgt, diejenige des jeweiligen «Fürstlichen Regierungschefs».

Auch im Gerichtsorganisations-Gesetz von 1922 wird gefürstet, dass es nur so eine Art hat:

«1) Die Gerichtsbarkeit in bürgerlichen Rechtssachen wird durch das Fürstlich liechtensteinische Landgericht, durch das Fürstlich Obergericht in Vaduz und den Fürstlichen Obersten Gerichtshof in Vaduz im Auftrage des Fürsten ausgeübt.
2) Die Gerichtsbarkeit in Strafsachen wird in erster Instanz durch das Fürstlich liechtensteinische Landgericht (Kriminalgericht, Schöffengericht, Einzelrichter), in zweiter Instanz durch das Fürstliche Obergericht in Vaduz und in dritter Instanz durch den Fürstlichen Obersten Gerichtshof in Vaduz ausgeübt.»
Was für ein Glück für den Fürsten, dass Seine Durchlaucht selbst ausserhalb, also genauer gesagt oberhalb des Gesetzes steht. Denn es wäre ja auch irgendwie blöd, wenn sich ein Fürst vor einem fürstlichen Gerichtshof mit fürstlichen Richtern in Anwendung fürstlicher Gesetze seinem eigenen Fürstentum verantworten müsste.
Aber natürlich geht’s nicht nur im Ländle fürstlich zu: «Der Fürst vertritt den Staat Liechtenstein gegenüber ausländischen Staaten», heisst es in Artikel 8 der Verfassung. Aber zurück ins Landesinnere, obwohl das alles den Fürsten eigentlich nicht kratzt, ist dennoch sichergestellt: «Der Fürst wirkt aktiv im Gesetzgebungsprozess mit.»
Ihr mag sich der nicht-fürstliche Laie aber fragen wieso das eigentlich sein muss, wo doch der Fürst, bzw. jedes Mitglied des Fürstenhauses, «welches für den Fürsten die Funktion des Staatsoberhaupts ausübt», «umfassende Immunität geniesst».
Nun könnte es ja auch sein, dass Not am Mann ist, genauer, rasches und energisches Handeln gefragt, wozu es nun einen entschlossenen Fürsten, und nicht etwa eine vielleicht zögerliche Landesregierung braucht. Auch da ist Vorkehr getroffen: «Der Fürst hat das Recht, unter gewissen Umständen Notverordnungen zu erlassen.»
Allerdings will uns doch scheinen, dass das etwas doppelt gemoppelt ist, da der Fürst sowieso machen kann, was er will.
Nett hingegen vom Fürsten ist das hier: «Dem Fürsten steht das Recht der Begnadigung zu.» Das ist wunderbar, nur lässt sich nicht eruieren, wann, wenn überhaupt, der Fürst dieses aus dem 16. Jahrhundert stammende Recht angewendet hat.
Sicherlich nicht zur Anwendung käme es bei folgendem Vorfall: «Wenigstens 1 500 Landesbürgern steht das Recht zu, eine Initiative auf Abschaffung der Monarchie einzubringen.»
Glücklicherweise waren bislang wenigstens 1500 Landesbürger nicht so antiroyal, dass sie auch nur im Traum daran gedacht hätten, den Fürsten abschaffen zu wollen.

Das ist auch gut so, denn anschliessend würde es ein wenig kompliziert werden:

«Im Falle der Annahme der Initiative durch das Volk hat der Landtag eine neue Verfassung auf repu- blikanischer Grundlage auszuarbeiten und diese frühestens nach einem Jahr und spätestens nach zwei Jahren einer Volksabstimmung zu unterziehen. Dem Landesfürsten steht das Recht zu, für die gleiche Volksabstimmung eine neue Verfassung vorzulegen.»

Da erheben sich einige fürstliche, ihm, verfassungsrechtliche Fragen. Wenn das Volk Gott bewahre, eine solche Initiative annehmen würde, müsste sie doch eigentlich vom Fürsten genehmigt werden, um in Rechtskraft zu erwachsen.

Aber Item, sollte das geschehen, aber eher stürzt der Himmel ein, hätten alle mindestens ein Jahr Zeit, darüber nachzudenken, was sie da angestellt haben. Frühestens dann käme eine «republikanische» Verfassung zustande und zur Abstimmung. Wobei der immer noch herrschende Fürst das Recht hätte, eine eigene, neue Verfassung vorzulegen. In der könnte dann stehen: «Artikel 1, ich bleibe Fürst».

Würde das wiederum angenommen, dann, hm, hätte eine siegreiche Volksinitiative zur Abschaffung der Monarchie damit geendet, dass die Monarchie fortgeführt wird. Aber immerhin, es ist zu hoffen, dass weder die Initianten noch das Volk einer peinlichen Befragung unterzogen würden, wieso sie denn auf diese hirnverbrannte Idee gekommen sind.

21. Mai 2024/9 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/05/Bildschirmfoto-2024-05-20-um-17.59.29-e1716220803291.png 598 1018 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-05-21 06:30:312024-05-21 16:35:11Zurück im Mittelalter

Lösung für Liechtenstein

Allgemein

Manchmal muss man nur eine unkonventionelle Idee haben.

Liechtensteins Treuhänderunwesen oder Untreuhänderwesen ist ein Sumpf. Es ist nur deswegen kein schreiender Skandal, weil bislang der Deckel auf dem Topf mit ungeniessbarem Gebräu hält. Einzelfälle, schwarze Schafe, ansonsten sauberes, seriöses, kompetentes, anständiges Handeln zu treuen Händen.

So geht die Mär.

Die Wirklichkeit sieht anders aus, wie untreuhaender.li unermüdlich belegt.

Aber man muss sich natürlich fragen: was ist die Lösung? Wie säubert man den Finanzplatz Liechtenstein von der Herde schwarzer Schafe? Wie vermeidet man weitere Beschädigungen seiner Reputation?

Es gäbe da eine Möglichkeit. Denn schliesslich ist Liechtenstein die letzte absolutistische Monarchie Europas, wo der Fürst, bzw. sein amtierender Erbprinz, fast unbeschränkte Macht hat. Gesetze bedürfen seiner Zustimmung, im Parlament bewegt sich kein Blatt, ohne dass er zuvor huldvoll sein Einverständnis gegeben hat. Also könnte doch der Fürst oder sein Erbprinz …

Aber leider sieht es so aus, als wolle das Fürstenhaus dem schändlichen Treiben weiterhin zuschauen, wegschauen, die Augen davor verschliessen.

Was tun? Die «Welt am Sonntag» hat da eine Idee, auf die wir ehrlich gesagt nie gekommen wären. In der Kolumne «Zipperts Wort zum Sonntag» macht sich der Autor  Gedanken, welchen Gegner die marode deutsche Bundeswehr eigentlich noch angreifen, bzw. besiegen könnte. Da kommen ihm die Salomonen oder Tuvalu in den Sinn, aber der schlechte Zustand der deutschen Marine würde solche Pläne zunichte machen.

Dann aber der Geistesblitz, den wir hier zitieren wollen:

«Da wäre Liechtenstein die ideale Option, ein schwerreiches Fürstentum, ohne eigene Armee. 56 Milliarden Euro hat der regierende Fürst jederzeit in der Portokasse, die sich die Bundeswehr ohne grösseres Blutvergiessen aneignen könnte. Um weitere Milliardenlöcher zu verhindern, muss man den Zwergenstaat anschliessend natürlich zu regelmässigen Schutzgeldzahlungen verpflichten.»

Ein guter Gedanke, dem wir durchaus etwas abgewinnen können. Nur ist er nicht vollständig zu Ende gedacht. Mit den Schutzgeldern sollten dann noch alle betrogenen Besitzer oder Begünstigten von Stiftungen entschädigt werden, dann wäre es ein rundum perfekter Plan.

12. Februar 2024/0 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/02/Bildschirmfoto-2024-02-12-um-16.28.35-e1707751745437.png 486 495 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-02-12 16:33:282024-02-13 10:40:59Lösung für Liechtenstein

Fürstlicher Milliardär

Allgemein

Wie wird der Chef eines Kleinstaats vielfacher Milliardär?

Vielleicht nicht unbedingt wegen seines lockeren Mundwerks. So keilte der damals noch aktive Hans-Adam II. nach dem Steuerstreit mit Deutschland kräftig aus und nannte die Bundesrepublik «das vierte Reich». Das sein dann im Fall nur seine private Meinung, ruderte Liechtenstein nach entsprechendem Gegenwind zurück.

Auf jeden Fall ist der Fürst unter anderem Besitzer der Privatbank LGT Group, von der er einen hübschen Batzen seines Vermögens (natürlich steuerfrei, Noblesse oblige) bezieht. Unter den reichsten Royals der Welt reicht es immerhin zum 5. Platz. Natürlich ist das alles, typisch Liechtenstein, in eine Stiftung eingepackt.

Die besitzt auch noch ein hübsches Immobilienportefeuille in Österreich, ist an einigen Unternehmen beteiligt und hält eine der grössten privaten Kunstsammlungen der Welt. Alleine die LGT managt Kundenvermöge von über 300 Milliarden Schweizerfranken.

Alles für den Fürschten, dessen vollständiger Name übrigens lautet: Johannes Adam Ferdinand Alois Josef Maria Marco d’Aviano Pius Fürst von und zu Liechtenstein, Herzog von Troppau und Jägerndorf, Graf zu Rietberg, Regierer des Hauses von und zu Liechtenstein.

Die Fürschtenfamilie schwamm nicht immer im Reichtum; so musste Franz-Joseph II, der Papa des aktuellen Fürschten, immer wieder Werke aus der familieneigenen Kunstsammlung verhökern, um dem Bankrott zu entgehen. Aber Hans-Adam II. ging nicht der Jagd oder anderem Müssiggang nach, sondern studierte an der HSG in St. Gallen. Daraufhin sanierte er die fürstlichen Finanzen, in erster Linie die LGT. 2004 hat er die Staatsgeschäfte seinem Sohn Alois von und zu Liechtenstein übertragen, dem Erbprinzen.

Prinz Maximilian von und zu Liechtenstein leitet inzwischen durchlauchtig das fürstliche Finanzhaus.

Aber das Allerschönste für die Fürstenfamilie ist: ihre Stiftung wird niemals in Gefahr geraten, dass sie von ungeratenen Untreuhändern zweckentfremdet wird. Dekantieren, beklauen, sich grössere Brocken selbst zuschustern? Niemals bei dieser fürstlichen Stiftung.

Denn in der Trutzburg oberhalb von Vaduz gäbe es für solche Fälle sicherlich noch ein paar Verliesse und Einrichtungsgegenstände, die selbst dem abgebrühtesten Untreuhänder den Angstschweiss ins Hemd tropfen liessen.

6. Februar 2024/1 Kommentar/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/02/Bildschirmfoto-2024-02-05-um-19.53.59.png 691 660 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-02-06 07:52:592024-02-07 06:46:08Fürstlicher Milliardär

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