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Schlagwortarchiv für: Diebe

Wenn fürstliche Treuhänder untreu werden

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Stiftungen, Untreuhänder

Dann haben sie nichts zu befürchten, denn Liechtenstein ist kein Rechtsstaat.

Liechtenstein verkauft der Welt einen einfachen Traum: Hier sei Eigentum sicher. Stiftungen und Trusts würden Vermögen über Generationen schützen. Treuhänder seien die vertrauenswürdigen Hüter fremden Eigentums.

Doch was geschieht, wenn aus dem Treuhänder ein Gegner seiner eigenen Begünstigten wird?

Dann zeigt sich die Kehrseite des Geschäftsmodells.

Ein klassisches Muster ist die schleichende Entmachtung von Begünstigten. Im Streit um die Bacardí-Familienstiftung warf die Witwe des Gründers den Verantwortlichen vor, sie von Informationen abzuschneiden und ihre Stellung systematisch auszuhöhlen. Während jahrelang prozessiert wurde, blieb die Macht dort, wo sie zuvor schon lag: bei den Organen der Stiftung. Die seit Jahren Millionen kassieren – reiner Diebstahl.

Das zweite Muster heisst Gebühren. Treuhänder entscheiden häufig selbst über Verwaltungs-, Beratungs- und Zusatzhonorare. Wer kontrolliert den Kontrolleur? In der Praxis oft niemand – jedenfalls nicht zeitnah. Aus fremdem Vermögen werden eigene Rechnungen bezahlt, während Begünstigte erst mühsam einklagen müssen, überhaupt zu erfahren, wofür eigentlich kassiert wurde. Reiner Diebstahl.

Das dritte Muster lautet Informationsverweigerung. Ohne Akten keine Klage, ohne Klage keine Akten – ein perfekter Zirkelschluss. Im Streit um die Hartlaub-Stiftung gehörte genau dieser Kampf um Informationen zu den Kernproblemen. Wer seine Rechte nicht kennt, kann sie auch nicht durchsetzen. Und wird bestohlen.

Besonders aufschlussreich ist der Fall der sogenannten Zombie-Trusts. Hunderte Trusts gerieten nach den Sanktionen gegen russische Begünstigte in einen juristischen Schwebezustand. Jahre vergingen, ohne dass tragfähige Lösungen geschaffen wurden. Ein Finanzplatz, der sich weltweit mit Rechtssicherheit schmückt, produzierte plötzlich rechtliche Untote.

Auch der Komplex um René Benko zeigt, wie abschirmend liechtensteinische Strukturen wirken können. Während Insolvenzverwalter in mehreren Ländern Vermögenswerte sichern wollten, erwiesen sich Stiftungs- und Trustkonstruktionen als äusserst widerstandsfähig. Genau dafür werden sie zwar teilweise geschaffen – doch sobald berechtigte Ansprüche auf Aufklärung oder Zugriff bestehen, stellt sich die Frage, ob hier Eigentum geschützt wird oder Verantwortlichkeit verschwindet. Die Frage stellen, heisst sie beantworten. Der Dieb wird geschützt.

Und die Justiz?

Sie ist das eigentliche Problem. Denn ein Recht, das erst nach zehn oder fünfzehn Jahren durchgesetzt werden kann, ist kein wirksames Recht mehr. Es ist juristische Archäologie. Wenn Urteile endlich vorliegen, sind Vermögenswerte längst verschoben, Honorare längst bezahlt und Tatsachen längst geschaffen.

Natürlich gewinnt nicht jeder Kläger. Das ist auch nicht die Aufgabe eines Gerichts. Seine Aufgabe wäre jedoch, rasch Klarheit zu schaffen und Machtmissbrauch sofort zu stoppen, wenn ernsthafte Anhaltspunkte dafür bestehen. Verfahren dauern zu lange, vorsorgliche Massnahmen werden nach Auffassung vieler Betroffener zu zurückhaltend eingesetzt, und derjenige, der bereits die Kontrolle über das Vermögen besitzt, behält sie während des gesamten Prozesses.

Das Ergebnis ist ein System mit einem gravierenden strukturellen Ungleichgewicht. Der Treuhänder verfügt über Geld, Akten, Organisation und Zeit. Der Begünstigte verfügt über Rechnungen seiner Anwälte.

Liechtenstein wirbt weltweit mit Eigentumsschutz. Doch Eigentum ist nur dann geschützt, wenn der Eigentümer oder Begünstigte sein Recht wirksam durchsetzen kann. Wo Verfahren zur Geduldsprobe werden und Zeit zum wichtigsten Verbündeten des Mächtigeren wird, gilt: Nicht das bessere Recht gewinnt, sondern der längere Atem.

Für einen Finanzplatz, dessen wichtigstes Kapital Vertrauen ist, ist das alarmierend. Diese Treuhänder sind seine Totengräber.

3. Juli 2026/63 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-01-um-15.04.23.png 551 1203 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-07-03 07:00:472026-07-01 15:32:43Wenn fürstliche Treuhänder untreu werden

Meins und Deins

Allgemein

In Liechtenstein gilt keine Eigentumsgarantie.

Ein Grundpfeiler des geordneten Zusammenlebens ist die Eigentumsgarantie. Also was einem nach Recht und Gesetz gehört, kann nicht einfach weggenommen werden. Ausser, es gibt Gründe dafür, die ein Gericht festzustellen hat.

In Liechtenstein ist das ziemlich anders. Insbesondere dann, wenn Vermögen, ein Gut, Eigentum jemandem zu treuen Händen übergeben wird. Diese Person trägt den ehrenvollen Titel Treuhänder. Das umschreibt seine Aufgabe ziemlich gut. Etwas wird ihm zu treuen Händen anvertraut. In der Hoffnung, dass der Treuhänder respektiert, dass er nur der Sachwalter einer fremden Sache ist. Dafür wird er entlohnt, und zwar durchaus üppig.

Der ehrliche Treuhänder gibt Auskunft über seine Aufwendungen und stellt die zu einem erträglichen Stundensatz in Rechnung. Selbstverständlich gibt er Kick-backs, Retrozessionen und andere Formen, mit denen sich Banken erkenntlich zeigen, an den eigentlichen Eigentümer weiter. Denn dessen Besitz, nicht etwa die Tätigkeit des Treuhänders, hat diese Geldflüsse ermöglicht.

Verwaltet ein Treuhänder 100 Stiftungen und kassiert er bei jeder eine Grundgebühr von 5000 Franken im Jahr, hat er so ein erkleckliches Einkommen von einer halben Million. Wobei die Arbeit dafür überschaubar und keinesfalls anstrengend ist.

So könnte im Ländle alles zur allgemeinen Zufriedenheit funktionieren, wenn es  in den letzten Jahren nicht die um sich greifende Unsitte gäbe, dass sich der Treuhänder in einen Untreuhänder verwandelt. Er wird gierig, was ihm zusteht, genügt ihm nicht mehr, daher bedient er sich an fremdem Gut.

Die fürstliche Gesetzgebung macht es ihm dabei sehr einfach. Das fängt schon mit seiner Auskunftspflicht an. Die ist beispielsweise gegenüber Erben eines verstorbenen Stifters sehr eingeschränkt. Und wo es keine Auskunft gibt, gibt es kein Recht. Geht der Geprellte zur Staatsanwaltschaft, so fehlt der ein Anfangsverdacht. Und ohne den beginnt sie nicht zu ermitteln.

Geht der Geprellte vor Gericht, stösst er auf eine Mauer der Komplizenschaft zwischen der fürstlichen Justiz und den Untreuhändern. Denen ein Fehlverhalten nachzuweisen, ist faktisch ein Ding der Unmöglichkeit.

So musste schon mancher Stifter, manche Stifterfamilie feststellen, dass sie nicht einen sicheren Hafen für ihr Vermögen gefunden hat, sondern unter die Räuber und Raubritter gefallen ist. Nur kommen die nicht mehr wie im Mittelalter in schimmernder Rüstung daher, sondern fein gewandet in Anzug und Krawatte.

26. Februar 2024/0 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/02/Bildschirmfoto-2024-02-26-um-23.25.02.png 825 990 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-02-26 23:28:262024-02-27 18:48:09Meins und Deins

Wenn Liechtenstein ein Rechtsstaat wäre …

Allgemein

… und keine fürstliche Räuberhöhle. Was wäre dann?

Dann müsste ein Schweizer Unternehmer nicht seit mehr als 20 Jahren darum kämpfen, dass ihm eine entwendete Stiftung wieder ausgehändigt wird. Stattdessen wird er in unendlichen Schlaufen die Instanzenleiter hoch und wieder runter geschickt. In der Hoffnung, dass sich das Problem dann mal entweder finanziell oder biologisch regelt. Ihm geht das Geld aus oder er stirbt.

Dann müsste eine Witwe mit weltbekanntem Namen nicht seit Jahren vergeblich darum kämpfen, dass ihrer Tochter das ihr zustehende Vermögen ausgehändigt wird. Dagegen spricht nur, dass die verwaltenden Untreuhänder nicht die Finger aus dem Geldtopf nehmen wollen. Da es sich um fast eine Milliarde Euro handelt, sind die Verwaltungsgebühren und alle Nebeneinnahmen einfach zu verlockend, als dass sie sich durch so eine Kleinigkeit wie die, dass das Geld nicht ihnen gehört, aus der Ruhe bringen lassen sollten.

Dann wäre der üblen Masche schon längst ein Riegel geschoben worden, durch Dekantieren den finanziellen Inhalt einer Stiftung in ein neues Gefäss umzugiessen und dem eigentlichen Besitzer mit treuem Augenaufschlag mitzuteilen, dass die Konten leider leer seien, und wohin das Geld geflossen sei, nun, da hindere den Untreuhänder das Anwaltsgeheimnis an einer Auskunft.

Dann würden nicht immer wieder Erben darauf hingewiesen, dass der verstorbene Stifter bedauerlicherweise keine Instruktionen erteilt habe, und nein, eine Auskunftspflicht gebe es auch nicht, wo kämen wir da hin. Aber natürlich können die Geprellten gerne eine Strafanzeige erstatten. Die wird dann von der Staatsanwaltschaft routiniert wegen mangelndem Anfangsverdacht abgeschmettert. Bleibt noch der Zivilweg. Der braucht viel, sehr viel Geld, denn in Liechtenstein dürfen nur Liechtensteiner Anwälte tätig sein. Und viel sehr viel Geduld, denn so ein Prozess kann sich problemlos über viele Jahre hinziehen – oder bis dann, wenn der Bestohlene resigniert aufgibt.

Dann würden Untreuhänder sich nicht darauf verlassen können, dass sie von der fürstlichen Justiz geschützt werden, die dazu absurde Formulierungen wie «blosser Verdacht eines möglichen Interessenkonflikts» erfindet. Denn in Liechtenstein kennt eigentlich jeder jeden im fürstlichen Unrechtsstaat, Treuhänder waren mal Richter, Richter möchten gerne Treuhänder werden, und Anwälte wollen sich nicht unbeliebt machen. Man ist auch verwandt und verschwägert, logisch, eigentlich müssten alle Richter wegen Befangenheit in Ausstand treten. Aber wer würde denn dann noch Unrecht sprechen?

Dann wäre der Fürst nicht nur im Prinzip, sondern konkret für all das verantwortlich. Denn der Fürstenhof bestimmt, wer im Ländle Richter wird, gegen seinen Willen wird das keiner, und welcher Richter will sich schon seine Wiederwahl verhageln, indem er ein Urteil fällt, dass bei Seiner Durchlaucht ungnädig aufgenommen würde?

Dann wäre es nicht so, dass sich Richter bei heiklen Prozessen zunächst einmal rückversichern, in welche Richtung so ungefähr ein Urteil erwartet wird. Obwohl das ja eigentlich nicht so schwer zu erahnen ist. Nicht nur im Zweifel für den Liechtensteiner Rechtskollegen, gegen den meist fremden Fötzel, der es wagt, sich einer unziemlichen Bereicherung eines Untreuhändlers in den Weg stellen zu wollen.

Dann gäbe es längst griffige Gesetze, die so viele Verzweiflungstaten von geldgierigen Untreuhändern schmerzlich sanktionieren würden, die nach dem Zusammenbruch des Steuerhinterziehungs-Geschäftsmodells verzweifelt darum bemüht sind, den gewohnten Lebensstandard mit Rolls-Royce-Sammlung und anderen Hobbys aufrecht zu erhalten.

Dann würden nicht unzählige Stiftungsräte, die auch noch Begünstigte sind, in Gefahr stehen, aus beiden Funktionen entfernt zu werden und fassungslos zur Kenntnis nehmen müssen, dass sie als nun Aussenstehende weder Informationsrechte noch das Recht, dagegen vorzugehen, haben. Denn da könnte ja jeder kommen.

Wie aus einer Räuberhöhle ein Rechtsstaat wird? Gute Frage. Fürst und Vaterland wissen keine Antwort darauf. Gott vielleicht?

21. Februar 2024/0 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/02/Bildschirmfoto-2024-02-20-um-17.23.53.png 611 1008 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-02-21 07:58:032024-02-22 09:07:14Wenn Liechtenstein ein Rechtsstaat wäre …

Das Wunder von Liechtenstein

Fürstenjustiz

Marketing, PR, Standortwerbung. Liechtenstein ist genial.

Ein Fürstenhaus mit echter Trutzburg. Putzig. Kleines Ländle mit ein paar tausend Einwohnern, die sich (fast) alle kennen. Toll. Hiltl, Super Werkzeugmaschinen, wow. Putziges Parlament, putzige Regierung, im Wesentlichen zwei Parteien. Wer in der Lage ist, Seine Durchlaucht zu sagen, ist jederzeit willkommen.

Gut, da gab es ein paar hässliche Vorkommnisse mit Schwarzgeldern, Steuerhinterziehung. Amoral, der ruppige Aussage, dass ein Liechtensteiner Treuhänder ja nicht verpflichtet sei, der Herkunft ihm anvertrauter Gelder nachzuspionieren.

Aber das Problem wurde gelöst, Liechtenstein wuscht alle Gelder weiss, die Fürschtenbank konnte weiterhin Geschäften wie eh und je. Aber dann immer diese Untreuhänder. Greifen ins Kassel. Dekantieren den Inhalt ihnen anvertrauter Stiftungen. Greifen sich exorbitante Gebühren und Honorare ab. Werden richtig staubig, wenn man sie dabei kritisiert.

Dann schmeissen sie den Kritiker einfach aus seiner eigenen Stiftung raus. Meckert er weiter, hat er’s also noch nicht kapiert, dann ist er auch seine Begünstigung los. Aus die Maus. Meistens ist dann Ruhe im Laden.

Einerseits hat der freche Krakeeler keinen Zugang mehr zu Informationen aus seiner Stiftung. Andererseits bräuchte er die, um gegen die Veruntreuung durch Untreuhänder zu klagen. Aber da sieht dann die Staatsanwaltschaft, schade aber auch, keinen Anfangsverdacht, und den braucht es bekanntlich.

Und, am schönsten für die Untreuhänder, normalerweise geht dem Bestohlenen dann mal das Geld aus, da das ja in seiner Stiftung liegt. Also in der Stiftung, fertig seine.

Nun könnte sich der Bestohlene noch in der Illusion wiegen, dass solche Schweinereien doch sicherlich nicht von der Fürstenjustiz gedeckt werden. Aber auch da lässt er sich vom schönen Schein täuschen. In unterirdischen Verliessen, wo als einziger Raumschmuck ein Schwarzweissporträt des Fürschten im Profil hängt, wird das Recht verbogen, dass es nur so quietscht. Aber mit ganz ernsthafter Miene und dem Habitus der getragenen Rechtsstaatlichkeit.

Während der Fürst krampfhaft nach links an die Wand schaut, wird hier der Kläger am ausgestreckten Arm verhungern gelassen. So ein Prozess um einen Pipifax, der in jedem Rechtsstaat selbst bei langsamer Justiz in ein paar Monaten entschieden wäre, kann hier Jahre dauern. Alles nach der Devise: willst du nicht einfach aufgeben, du Depp? Du meinst doch nicht etwas, hier würde nach Recht und Gesetz entschieden, oder?

Aber eins muss man Liechtenstein lassen. Diese hässliche Seite blitzt nur manchmal schnell auf, dann wird sie eilig zugemauschelt.

20. Februar 2024/0 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/02/Bildschirmfoto-2024-02-19-um-18.58.33.png 790 1011 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-02-20 09:24:532024-11-14 09:39:13Das Wunder von Liechtenstein

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