Dann haben sie nichts zu befürchten, denn Liechtenstein ist kein Rechtsstaat.
Liechtenstein verkauft der Welt einen einfachen Traum: Hier sei Eigentum sicher. Stiftungen und Trusts würden Vermögen über Generationen schützen. Treuhänder seien die vertrauenswürdigen Hüter fremden Eigentums.
Doch was geschieht, wenn aus dem Treuhänder ein Gegner seiner eigenen Begünstigten wird?
Dann zeigt sich die Kehrseite des Geschäftsmodells.
Ein klassisches Muster ist die schleichende Entmachtung von Begünstigten. Im Streit um die Bacardí-Familienstiftung warf die Witwe des Gründers den Verantwortlichen vor, sie von Informationen abzuschneiden und ihre Stellung systematisch auszuhöhlen. Während jahrelang prozessiert wurde, blieb die Macht dort, wo sie zuvor schon lag: bei den Organen der Stiftung. Die seit Jahren Millionen kassieren – reiner Diebstahl.
Das zweite Muster heisst Gebühren. Treuhänder entscheiden häufig selbst über Verwaltungs-, Beratungs- und Zusatzhonorare. Wer kontrolliert den Kontrolleur? In der Praxis oft niemand – jedenfalls nicht zeitnah. Aus fremdem Vermögen werden eigene Rechnungen bezahlt, während Begünstigte erst mühsam einklagen müssen, überhaupt zu erfahren, wofür eigentlich kassiert wurde. Reiner Diebstahl.
Das dritte Muster lautet Informationsverweigerung. Ohne Akten keine Klage, ohne Klage keine Akten – ein perfekter Zirkelschluss. Im Streit um die Hartlaub-Stiftung gehörte genau dieser Kampf um Informationen zu den Kernproblemen. Wer seine Rechte nicht kennt, kann sie auch nicht durchsetzen. Und wird bestohlen.
Besonders aufschlussreich ist der Fall der sogenannten Zombie-Trusts. Hunderte Trusts gerieten nach den Sanktionen gegen russische Begünstigte in einen juristischen Schwebezustand. Jahre vergingen, ohne dass tragfähige Lösungen geschaffen wurden. Ein Finanzplatz, der sich weltweit mit Rechtssicherheit schmückt, produzierte plötzlich rechtliche Untote.
Auch der Komplex um René Benko zeigt, wie abschirmend liechtensteinische Strukturen wirken können. Während Insolvenzverwalter in mehreren Ländern Vermögenswerte sichern wollten, erwiesen sich Stiftungs- und Trustkonstruktionen als äusserst widerstandsfähig. Genau dafür werden sie zwar teilweise geschaffen – doch sobald berechtigte Ansprüche auf Aufklärung oder Zugriff bestehen, stellt sich die Frage, ob hier Eigentum geschützt wird oder Verantwortlichkeit verschwindet. Die Frage stellen, heisst sie beantworten. Der Dieb wird geschützt.
Und die Justiz?
Sie ist das eigentliche Problem. Denn ein Recht, das erst nach zehn oder fünfzehn Jahren durchgesetzt werden kann, ist kein wirksames Recht mehr. Es ist juristische Archäologie. Wenn Urteile endlich vorliegen, sind Vermögenswerte längst verschoben, Honorare längst bezahlt und Tatsachen längst geschaffen.
Natürlich gewinnt nicht jeder Kläger. Das ist auch nicht die Aufgabe eines Gerichts. Seine Aufgabe wäre jedoch, rasch Klarheit zu schaffen und Machtmissbrauch sofort zu stoppen, wenn ernsthafte Anhaltspunkte dafür bestehen. Verfahren dauern zu lange, vorsorgliche Massnahmen werden nach Auffassung vieler Betroffener zu zurückhaltend eingesetzt, und derjenige, der bereits die Kontrolle über das Vermögen besitzt, behält sie während des gesamten Prozesses.
Das Ergebnis ist ein System mit einem gravierenden strukturellen Ungleichgewicht. Der Treuhänder verfügt über Geld, Akten, Organisation und Zeit. Der Begünstigte verfügt über Rechnungen seiner Anwälte.
Liechtenstein wirbt weltweit mit Eigentumsschutz. Doch Eigentum ist nur dann geschützt, wenn der Eigentümer oder Begünstigte sein Recht wirksam durchsetzen kann. Wo Verfahren zur Geduldsprobe werden und Zeit zum wichtigsten Verbündeten des Mächtigeren wird, gilt: Nicht das bessere Recht gewinnt, sondern der längere Atem.
Für einen Finanzplatz, dessen wichtigstes Kapital Vertrauen ist, ist das alarmierend. Diese Treuhänder sind seine Totengräber.




