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Schlagwortarchiv für: Dekantieren

Bereichern ist das Zauberwort

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Stiftungen, Untreuhänder

Für den Treuhänder ist das der Sinn und Zweck einer Stiftung oder eines Trusts.

Immer seltener ist es so, dass ein vermögender Mensch auf die Idee kommt, seine Guthaben und Güter in einer Stiftung in Liechtenstein aufzubewahren.

Aber es kommt doch noch vor. Denn obwohl die weisse Weste Liechtensteins ungefähr so bekleckert ist wie die weisse Weste des ehemaligen CS-VR-Präsidenten Rohner, gelingt es dem Fürstentum immer noch, Reputationsmanagment zu betreiben.

Obwohl es sich mehr und mehr herumspricht, dass es sich bei Übergriffen in die Geldtöpfe anderer Leute nicht um eine Reihe von Einzelfällen handelt, sondern um ein systemisches Problem.

Dabei gibt es die Extremlösung, dass der gesamte Inhalt einer Stiftung entwendet wird. Durch das berüchtigte Dekantieren zum Beispiel. Der Inhalt wird einfach in eine andere Stiftung umgegossen, auf die nur der Treuhänder Zugriff hat. Als Stiftungsrat ist er zu solchen Manövern berechtigt.

Im Notfall schützt ihn die Fürstenjustiz vor den zürnenden Entrechteten und Bestohlenen.

Werden die zu aufmüpfig oder nerven schlichtweg, werden sie als nächsten Schuss vor den Bug aus dem Stiftungsrat gekübelt. Reicht ihnen das immer noch nicht, wird ihnen die Begünstigungen entzogen. Es gibt keine Informationen, keine Kontrolle und kein Geld mehr. Und keinen Rechtstitel, sie können nicht einmal mehr klagen.

Aber schon vorher bereichern sich die Treuhänder auf jede erdenkliche Art. Da wäre einmal die Honorarnote für die Verwaltung der Stiftung. Die kann ungeahnt aufwendig werden, und ein Liechtensteiner Treuhänder verrechnet ungern weniger als 600 Franken die Stunde, für sein Personal nicht weniger als 350 Franken. Und das läppert sich. Das kann locker bis zu 100’000 Franken erreichen. Im Monat, versteht sich.

Eine weitere munter sprudelnde Geldquelle ist all das, was bei der Anlage der ihm anvertrauten Vermögenswerte abgezockt werden kann. Da wären einmal die Retrozessionen, Kick-backs und Kommissionen. Die müsste der Treuhänder eigentlich offenlegen und an den beneficial owner auszahlen. Müsste.

Aber noch im Vorfeld dieser Nebeneinnahmen ist die eigentliche Anlage. Da machen sich viele Stifter und Begünstigte die Illusion, dass der so bieder und seriös wirkende Liechtensteiner Treuhänder zusammen mit einem nicht minder seriösen Vermögensverwalter einer fürstlichen Bank doch sicherlich umsichtig und konservativ das Vermögen anlegen werden.

Auch da täuscht sich das blauäugige Opfer. Immer wieder kommt es vor, dass ganze Vermögen in windige Anlagen gesteckt werden, in Kartenhäuser, in Schneeballsysteme, die früher oder später implodieren. Aber zuvor haben sich alle Beteiligten die Beute geteilt. Dafür, dass er Frischgeld bringt, bekommt der Treuhänder und der Vermögensverwalter eine dicke Scheibe davon abgeschnitten.

Dem betrogenen Mandanten jammert er dann routiniert vor, dass er ja nur das Beste gewollt habe, das sei eigentlich eine seriöse und sichere Anlage gewesen, aber wer wisse denn so etwas im Voraus. Man denke nur an den gefallenen Wunderwuzzi René Benko, dem hätten doch auch kompetente Menschen Multimillionen anvertraut.

Das könne leider immer wieder passieren, und keiner ahnt zuvor etwas. Und überhaupt, selbstverständlich ist jede Haftung für Verluste ausgeschlossen, wo kämen wir denn da hin.

Meckert der abgezockte ehemalige Besitzer eines ansehnlichen Vermögens immer noch, wird er auf den Rechtsweg verwiesen. Allerdings mit der freundlichen Bemerkung, dass er da nur noch mehr Geld sinnlos zum Fenster rausschmeissen werde. Und erst noch über viele Jahre hinweg.

Denn die fürstliche Justiz schützt nicht nur ihre Spiessgesellen, sie ist berüchtigt dafür, dass auch eigentlich einfache Prozesse Jahre dauern können. In jeder Instanz. Und ist der Instanzenzug ausgereizt, geht es wieder die Leiter runter, um nochmals bestiegen zu werden.

Und sollte doch tatsächlich mal ein Gericht befinden, ein entrechteter Begünstigter sei dennoch berechtigt, Informationen aus seiner Stiftung zu bekommen, dann sagen die Untreuhänder eiskalt: nein, ist er nicht. Denn er könnte ja mit diesen Informationen der Stiftung schaden. Also dem Treuhänder selbst, weil dessen unredliches Tun ans Tageslicht käme.

Und das darf in Liechtenstein niemals geschehen.

4. Februar 2026/29 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/02/Bildschirmfoto-2026-02-03-um-17.48.24.png 470 698 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-02-04 07:11:202026-02-03 17:54:11Bereichern ist das Zauberwort

Den Leser für dumm verkaufen

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Stiftungen

Das kann Bernhard Schild von der Liechtensteinischen Landesbank.

«Anlage-Agenda 2030» heisst die bezahlte Beilage der Süddeutschen Zeitung. Die Gelegenheit, nach Kunden im deutschen Raum zu fischen.

Die lässt sich auch Managing Director Schild von der LLB nicht entgehen. Die halbe Fürstenbank (die andere Hälfte gehört dem Staat, also letztlich auch wieder dem Fürsten) hat einen Ableger in München. Und glaubt wohl, der deutsche Anleger sei dümmer als die Polizei erlaubt.

Beim Anlegen gehe es um «Sicherheit und um den Erhalt des Lebenswerks». Soweit richtig. Mit Hilfe von «erfahrenen Steuerberatern oder Juristen» werde daran gebastelt, «individuell die richtige Struktur zu finden».

Weiter unten im Gefälligkeitsinterview hat er schon vergessen, dass er erfahrene Steuerberater nannte, denn auf die Frage, wie wichtig heute der Aspekt Steuerhinterziehung sei (natürlich netter formuliert), antwortet er: «Nicht sonderlich. Die Stifter möchten das Vermögen vor allem vor willkürlichem Zugriff schützen.»

Ob ihnen das allerdings ausgerechnet in Liechtenstein gelingt? Das Fürstentum ist doch das Zentrum willkürlicher Übergriffe. Ungetreue Treuhänder bedienen sich ungeniert aus dem ihnen anvertrauten Vermögen. Sie stellen unverschämte Honorarrechnungen und behalten Kick-backs und Retrozessionen.

Oder sie dekantieren die Stiftung, giessen den Inhalt in ein neues Gefäss um, auf das nur sie Zugriff haben. Oder sie lassen Stiftungen und Trusts blitzartig im Stich, aus Schiss vor US-Sanktionen der Ofac. So stehen rund 800 Zombie-Trusts herrenlos in der Landschaft, deren legale Besitzer haben keinen Zugriff mehr auf ihr Vermögen.

Auch sonst benützt Schild die Gelegenheit, hemmungslos Süssholz zu raspeln. Auf die entsprechende Frage heuchelt er:

«Liechtenstein steht für Stabilität– schuldenfrei, mit klarem, sicherem Rechtsrahmen.»

Die Stabilität Liechtensteins besteht allerdings darin, stabil ein rechtsfreier Raum zu sein. Schuldenfrei ist das Ländle, Multimilliardär ist das Fürstenhaus nicht aus eigenen Kräften.

Der Rechtsrahmen ist tatsächlich klar und sicher. Klar ist, dass kein liechtensteinischer Treuhänder oder Anwalt von den fürstlichen Gerichten etwas zu befürchten hat. Jeder ausländische Stifter oder Begünstigte kann sicher sein, dass er vor Gericht garantiert unterliegt, wenn er das Gebaren eines Liechtensteiners beklagt.

In diesem Sinne strahlt Schild die typische Eigenschaft jedes Bewohners des Ländle aus: Ich bin Liechtensteiner, mir kann keiner.

Das ist allerdings nicht besonders klug. Denn Schild geht offenbar davon aus, dass seine Leser keinen einzigen der zahlreichen Skandale mitbekommen haben, unter denen das Image und die Reputation des Finanzplatzes Liechtenstein zunehmend leiden.

Wer nur schon der Witwe Bacardí und ihrer Tochter über Jahre hinweg ein Stiftungsvermögen von einer knappen Milliarde Dollar vorenthält – mit fadenscheinigen Gründen und geschützt durch die fürstliche Justiz –, der sollte die Behauptung «sicherer Rechtsrahmen» eher unterlassen.

Auch die Behauptung, hier seien Vermögen vor willkürlichen Zugriffen geschützt, gehört ins Reich der Fantasie.

Wäre Schild etwas schlauer, würde er wenigstens behaupten, dass es nach einigen unschönen Vorfällen nun deutliche Verbesserungen im Anlegerschutz gäbe. Das wäre zwar auch gelogen.

Aber der Leser käme sich wenigstens nicht völlig für dumm verkauft vor.

14. November 2025/44 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/11/Bildschirmfoto-2025-11-12-um-14.30.31.png 1194 1868 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-11-14 07:04:312025-11-12 14:33:27Den Leser für dumm verkaufen

Lachen mit der Treuhandkammer

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Stiftungen, Untreuhänder

Ist es Mut, Heuchelei oder nassforscher Zynismus?

«Das einzigartige liechtensteinische Stiftungswesen auf einen Blick», das verspricht für den «Tag der Stiftungen» einiges. Da dürfen im Vaterland Professor Alexandra Butterstein und Stefan Wenaweser das Wort ergreifen.

Die Dame lehrt an der international anerkannten Universität Liechtenstein seit 2023 «Gesellschaft-, Stiftungs- und Trustrecht». Zu Hause ist sie im deutschen Pfullingen, wo sie, die Professur lastet ja nicht aus, auch noch als Anwältin tätig ist.

Wenaweser ist Präsident der Liechtensteinischen Treuhandkammer, nachdem sein Vorgänger wegen Unpässlichkeit aufgrund von US-Sanktionen gegen ihn den Hut nahm. Dass vor Wenaweser Gerichtsakten nicht sicher sind, das tut ja wohl nichts zur Sache. Zumindest in Liechtenstein.

Diese beiden Koryphäen geben nun willkommenen Anlass zu gesundem Gelächter. Offenbar leben die beiden in einer paradiesischen Parallelwelt, die nichts mit dem trüben Alltag der vielen Stiftungsskandale zu tun hat.

«Der liechtensteinische Gesetzgeber habe den Begünstigten in einer einzigartigen Weise hierzu (zur Kontrolle der Stiftungsräte, Red.) Auskunft-, Einsicht- und Kontrollrechte zugeschrieben», fantasiert Butterstein.

Und Wenaweser jubiliert hinterher: «Begünstigte haben Informations- und Auskunftsrechte. Darunter fallen das Recht auf Einsichtnahme in die Stiftungsdokumente sowie der Anspruch auf Auskunftserteilung, Berichterstattung und Rechnungslegung.»

Von welchen Rechten reden die beiden da, fragen sich nicht nur die Besitzer von rund 800 Zombie-Trusts. Denen sind nicht nur ihre untreue Stiftungsräte davongelaufen, von einer Möglichkeit zur Information oder gar Rechnungslegung kann seit vielen Monaten keine Rede mehr sein.

Viele weitere Begünstigte (und Stifter) haben schon seit Jahren Probleme, an Auskünfte heranzukommen. Zum Beispiel, wenn das Stiftungsvermögen dekantiert wurde. Also einfach in eine andere Stiftung umgegossen wurde, auf die, so sorry, dann nur noch der ungetreue Treuhänder Zugriff hat.

Gar nicht gerne gesehen werden auch Bitten nach Berichterstattung über die einkassierten Kommissionen und Kick-backs und Retrozessionen bei der Verwaltung des Stiftungsvermögens. Richtig grantig werden viele Untreuhänder, wenn man von ihnen Rechnungslegung über ihre üppigen Honorare verlangt.

Mit drohendem Unterton fügt Wenaweser daher hinzu, dass der Begünstigte seine Rechte keinesfalls missbrauchen darf. Also dem Treuhänder und Stiftungsrat auf den Wecker gehen: denn er «darf das Recht nicht in unlauterer Absicht, in missbräuchlicher oder nicht in einer den Interessen der Stiftung widerstreitenden Weise ausüben».

Damit nicht genug:

«Darüber hinaus können die Begünstigungsrechte ausnahmsweise auch aus wichtigen Gründen zum Schutz des Begünstigten verweigert werden.»

Das wäre wirklich brüllend komisch, wenn es für viele Begünstigte nicht schmerzliche Realität wäre.

Der ungetreue Stiftungsrat darf also nach der Absurd-Logik von Wenaweser dem Begünstigten seine Rechte verweigern, und das erst noch zu dessen Schutz.

Nach der Devise: Du willst wissen, wieso so viel von deinem Geld in meinen Taschen verschwindet? Das würde dich so schmerzen, dass ich dir zu deinem Schutz das Auskunftsrecht verweigern muss.

Denn das wäre ja wohl  der Versuch der Ausübung dieser Rechte in unlauterer oder missbräuchlicher Absicht. Die bestünde darin, dem Treuhänder das Geldscheffeln und überhaupt das Leben unnötig schwer zu machen.

Denn wenn jemand, was Realität ist, bis zu 100’000 Franken Honorar bezieht (pro Monat, versteht sich, und das über Jahre), und das in keinem Verhältnis zu seiner Leistung steht, dann wäre es doch für den Untreuhänder unzumutbar, dass er darüber Rechenschaft ablegen müsste.

Das Faszinierende an dieser Selbstentblössung ist, mit welcher Unverfrorenheit sie vorgetragen wird.

Die tatsächlich einzigartigen Rechte, die laut Professor Butterstein ein Begünstigter in Liechtenstein besitzt, sind vielmehr keine Rechte. Geht er einem liechtensteinischen Treuhänder mit blöden Fragen zu sehr auf den Zeiger, dann hat er seine Rechte verwirkt.

Versucht der Entrechtete, vor einem fürstlichen Gericht zu seinem Recht zu kommen, erlebt er eine zweite böse Überraschung. Ausser, es lässt sich ums Verrecken nicht vermeiden, käme kein Gericht in dieser Räuberhöhle auf die Idee, sich gegen einen liechtensteinischen Treuhänder zu stellen.

Denn in diesem Unrechtsstaat kennt jeder jeden, und niemand will den frommen Gottesdienst stören, dass hier alles ordentlich, anständig und seriös zu und her ginge.

Man muss schon sagen: Butterstein und Wenaweser, zwei grosse Heuchler vor dem Herrn.

 

13. Oktober 2025/47 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/10/Bildschirmfoto-2025-10-11-um-13.32.00.png 259 882 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-10-13 07:02:052025-10-13 08:25:15Lachen mit der Treuhandkammer

Tri, tra, Treuhänder

Allgemein, Fürst von Liechtenstein, Skandale, Stiftungen, Treuhänder

Wer sieht harmlos aus, ist aber brandgefährlich?

Der Liechtensteiner Treuhänder weiss, was Reputationsmanagement ist. Bescheidenes, ja biederes Büro. Verbindliche Umgangsformen. Hilfsbereiter Empfang: «Sie tragen sich mit dem Gedanken, hier eine Stiftung zu errichten? Da sind sie bei mir genau richtig.»

Der Porsche Macan Turbo, ohne Extras locker 140’000 Franken, ist vor Blicken geschützt in der Garage verstaut.

Dann die x-mal heruntergeleierte Erklärung, wie das funktioniert. Ganz einfach. Es braucht einen Stifter, einen Stiftungszweck, eine Stiftungsurkunde, «das habe ich in spätestens einer Woche für Sie parat».

Gerne werden auch Extraleistungen angeboten. «Oh, Sie möchten nicht, dass Ihre Frau davon erfährt? Kein Problem, gegen eine kleine Gebühr können wir alle Mitteilungen hier bei mir verwahren. Da können Sie sich dann jederzeit informieren, wie wir das Stiftungsvermögen redlich und seriös verwalten.»

Die Gelegenheit für den Treuhänder, einen kleinen Widerhaken beiläufig unterzubringen: «Wissen Sie, die Stiftung ist ja unabhängig von Ihnen. Deshalb ist anzuraten, dass Sie nicht selbst im Stiftungsrat Einsitz nehmen. Das gilt dann auch für die von Ihnen Begünstigten.»

Fragt einer nach, kommt gleich die nächste Antwort: «Der Stiftungsrat ist sozusagen der Verwalter zu treuen Händen. Er sorgt dafür, dass der von Ihnen bestimmte Stiftungszweck buchstabengetreu umgesetzt wird. Um das zu garantieren, nimmt ein Liechtensteiner Treuhänder darin Einsitz. Sie haben natürlich die freie Wahl, aber es ist üblich, dass in diesem Fall ich das wäre. Da habe ich langjährige Erfahrung.»

Nickt das potenzielle Opfer, schiebt der Treuhänder noch hinterher: «Es braucht mindestens zwei Mitglieder im Stiftungsrat, ist Vorschrift. Da kann ich meinen Kanzleikollegen empfehlen, der mein vollstes Vertrauen geniesst. dann bleibt auch alles unter einem Dach, nicht wahr.»

Auch auf eine mögliche, heikle Frage hat der Treuhänder eine Antwort parat: «Gut, dass Sie das erwähnen, das erkläre ich Ihnen gerne. Bei den Tausenden von Stiftungen, die wir hier in Liechtenstein verwalten, gibt es trotz strengster Kontrollen – ich darf erwähnen, dass auch das Fürstenhaus rigide überwacht – das eine oder andere schwarze Schaf. Sehr bedauerlich. Aber solche Einzelfälle werden dann von den Medien zu Skandalen aufgebauscht. Das tut weh, denn eigentlich alle meine Kollegen und ich bemühen uns erfolgreich, unserer Berufsehre nachzuleben. Schliesslich bekommen wir auch bedeutende Vermögenswerte zu treuen Händen anvertraut.»

Kaum hat das potenzielle Opfer die Kanzlei mit einem guten Gefühl verlassen und die Errichtung beauftragt, verwandelt sich Dr. Jekyll in Mr. Hyde.

Und analysiert die Lage kurz. Vermögender Klient, nicht sehr informiert oder helle, will hier Geld vor seiner Frau verstecken, macht wohl kaum einen Aufstand. Also setze ich die Fee gleich einmal hoch, und die jährlichen Verwaltungsgebühren, nun, bei dem Vermögen liegen da 50 k locker drin. Sollte das Gemecker geben, bekommt er die Instrumente gezeigt. Drohung mit einer Anzeige beim Fiskus in seinem Steuerland. Nächste Stufe: möglicher Verdacht auf Geldwäscherei. Und wenn auch das nicht hilft: dekantieren.

Also das Umgiessen des Stiftungsinhalts in ein neues Gefäss, und so sorry, mein Anwaltsgeheimnis verbietet mir, weitere Auskünfte zu erteilen, he he.

Zudem sieht der Klient eher klapprig aus, kein Wunder bei seinem fortgeschrittenen Alter. Kratzt er ab, kommen dann seine Begünstigten und wollen an die Kohle. Da kommt dann Plan B: «So, so, Sie sind Begünstigte? Von welcher Stiftung? Können Sie das belegen? Ach, alle Unterlagen sollen bei mir sein? Das wüsste ich aber. Ausserdem, das müssen Sie verstehen, kann ich Ihnen im Rahmen des Anwaltsgeheimnisses und der Diskretion doch nicht einfach Auskünfte erteilen, tut mir Leid.»

Kaum hat der Treuhänder das durchgedacht, verwandelt er sich wieder in Dr. Jekyll. Und empfängt das nächste Opfer.

25. Juni 2025/53 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/06/Bildschirmfoto-2025-06-11-um-14.04.12.png 1042 1910 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-06-25 07:36:222025-06-11 14:47:29Tri, tra, Treuhänder

Kommt Liechtenstein nochmal davon?

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Fürstentum Liechtenstein, Skandale

Werden seine Skandale durch grössere Ereignisse verdrängt?

Da gibt es den US-Präsidenten Donald Trump und seinen Nahkampf mit seinem ehemaligen best buddy Elon Musk. Die fast väterliche Männerfreundschaft mit gegenseitigen Lobeshymnen verwandelte sich in einen schmutzigen verbalen Krieg, dem wohl auch noch Taten folgen werden.

Der mächtigste gegen den reichsten Mann der Welt. Zwei Soziopathen und Narzissten, da ist für Aufmerksamkeit gesorgt.

Dann gibt es den Ukrainekrieg. Die kurze militärische «Spezialoperation», wie Russland den Überfall nennt, geht nun schon ins vierte Jahr. Und es ist kein Ende abzusehen.

Schliesslich die Kriegsverbrechen, die Israel im Gazastreifen verübt, seitdem fundamentalistische Wahnsinnige ein Massaker an der Zivilbevölkerung anrichteten und Geiseln nahmen. Auch hier ist kein Ende abzusehen.

Dann gibt es die Massaker, die die Welt nicht gross interessieren. Im Sudan, in Eritrea und andernorts in Schwarzafrika.

Dagegen ist die Kaskade von Skandalen in Liechtenstein doch eher Kleingeld. Obwohl der angeblich so saubere Finanzplatz immer schwerere Einschläge wegstecken will.

Dass 475 Trusts herrenlos herumstehen, seit ihre treuen Treunehmer fluchtartig das Weite suchten, ist nur der letzte in einer langen Reihe, die kein Ende findet.

Stiftungen, die reihenweise ausgenommen oder gleich dekantiert werden. Harsche Kritik der Antikorruptionsbehörde des Europarats. Was soll’s, sagt das offizielle Liechtenstein, da haben wir unsere bewährte Methode.

Die heisst liechtensteinern. Ignorieren, von bedauerlichen Einzelfällen schwadronieren, beruhigende Geräusche machen, hoffen, dass es wieder vorbeigeht.

Oder im äussersten Notfall Massnahmen ergreifen, wie die Unterstellung unter den Automatischen Informationsaustausch (AIA), die das Modell Stiftung als Schwarzgeldbunker in die Luft sprengte. Natürlich nicht vollständig. Es ist einfach komplizierter – und teurer – geworden, in Liechtenstein Geld aus dunklen Quellen zu verstauen und zu verstecken.

Schwarzgeld, kriminelles Geld, sanktionierte Russengelder: her damit, uns wird schon etwas einfallen. Sollte es eng werden, wussten wir von nichts – oder geben Fersengeld.

Auch das ist liechtensteinern.

Die fürstliche Justiz hält ihre schützende Hand über solche Schweinereien, und über allem thront der Fürscht mit seinem Erbprinzen Alois in der vermeintlich sicheren Trutzburg ob Vaduz.

Und sieht bislang tatenlos zu, wie Ruf und Image des Finanzplatzes vor die Hunde gehen.

Darin involviert sind nicht nur Untreuhänder und Advokaten, sondern auch liechtensteinische Banken, darunter die fürstliche LGT und die halbfürstliche Liechtensteinische Landesbank (LLB).

Es ist inzwischen fast aussichtsreicher, sein Geld in eines der dort existierenden Spielcasinos zu bringen – als zu hoffen, es sei in einer Stiftung oder einem Trust zu treuen Händen sicher angelegt.

Es gibt nun zwei Möglichkeiten. Entweder zieht auch dieser Sturm vorbei, und es gilt wieder business as usual. Auch wenn es sehr ungewöhnliche Geschäfte sind, die in Liechtenstein betrieben werden, um es sehr mild auszudrücken.

Oder aber, das mächtigste Land der Welt wird ernsthaft böse und schaut den Ausweichmanövern der liechtensteinischen Finanzunterwelt nicht mehr länger zu. Erste Warnschüsse wurden bereits abgegeben. Vom stellvertretenden Präsidenten der Treuhandkammer abwärts gerieten bereits eine ganze Anzahl von Treuhändern auf die Sanktionsliste des OFAC, normalerweise das Todesurteil für eine bürgerliche Existenz.

Wenn nun die USA auf Dauerfeuer umstellen, dann nützen auch die festen Mauern der Trutzburg ob Vaduz nichts.

Dann werden die Treuhänder, Stiftungsräte und Verwalter ihre Kunden entgegen allen Versprechen schlichtweg verraten, um die eigne Haut zu retten zu versuchen.

Und ist das Vertrauen, immer das Wichtigste in Finanzgeschäften, erst einmal verspielt, dann kann es nur ganz, ganz schwer wieder hergestellt werden.

Ungefähr 3 300 bis 3 400 Liechtensteiner sind im Finanzplatz (einschliesslich Banken, Versicherungen, Rechts‑ und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung) tätig. Insgesamt arbeiten etwas über 40’000 Personen im Ländle. Also verschmerzbar, wenn sich die einen anständigen Beruf suchen müssen.

Allerdings trägt der Finanzsektor über ein Fünftel zum BIP des Fürstentums bei. Da wäre ein herber Rückschlag, sollte diese Zahl bedeutend schrumpfen. An ihm hängen zudem jede Menge Dienstleistungsbetriebe wie Restaurants, Hotels, usw.

Sollte das geschehen, würde das Fürstentum in eine tiefe Rezession und Depression verfallen.

Und es ist kaum damit zu rechnen, dass der Fürscht seine milliardenschwere Schatulle offen würde, um Notleidenden Untertanen unter die Arme zu greifen.

23. Juni 2025/60 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/06/Bildschirmfoto-2025-06-09-um-16.34.30.png 1118 1928 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-06-23 06:27:132025-06-09 16:39:56Kommt Liechtenstein nochmal davon?

Vorsicht, Treuhänder!

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Stiftungen, Treuhänder, Untreuhänder

Wie wenige grossen Schaden anrichten können.

Auf der weissen Weste des putzigen Liechtensteins gibt es ein paar schwarze Flecken.

Die verursachen die Untreuhänder unter den 128 Treuhändern und in den 219 Treuhandgesellschaften, die dort ihr Unwesen treiben. Geschützt durch eine willige fürstliche Justiz, die nur in höchster Not und in ganz seltenen Fällen illegales Tun sanktioniert.

Ansonsten können sie ihr Privileg ungehemmt ausnützen, dass in jeder Stiftung mindestens ein Liechtensteiner Treuhänder im Stiftungsrat sitzen muss. Das ist das oberste Entscheidungsgremium, das über die Stiftung herrscht, da sich der Stifter von all seinen Rechten verabschiedet hat, weil eine Stiftung eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt.

Vom Vorbild aller Treuhänder wurde bereits ein einfacher Trick gerne angewendet. Dr. Herbert Batliner benannte eine Stiftung in seiner Hand einfach um. So konnte er den Begünstigten mit bedauernder Miene mitteilen, dass er trotz umfangreichen Suchmassnahmen leider keine Stiftung unter dem von ihnen angeführten Namen finden könne, das sei natürlich sehr bedauerlich, aber nicht zu ändern.

Dieses Prinzip bekam schnell den Namen dekantieren. Nicht Wein, sondern der Inhalt einer bestehenden Stiftung wurde in eine neue umgegossen, schon ist er dem Zugriff der eigentlich Berechtigten entzogen. Wenden die sich an die fürstliche Staatsanwaltschaft, bedauert die auch sehr, dass es schon ein substantiierten Anfangsverdacht brauche, um tätig zu werden.

Gefolgt von einer Nichtanhandnahmeverfügung aus dem Stehsatz. Aber natürlich könnten die angeblich Betrogenen gerne auf dem Zivilweg versuchen, ihre Forderungen gelten zu machen.

Dazu braucht es aber die Hilfe eines Liechtensteiner Anwalts. Selbst wenn einer gefunden wird, der zu solchen Kollegen schädigenden Handlungen bereit wären, läppern sich da für umfangreiches Aktenstudium, Formulierung einer Rechtsschrift mit allem Drum und Dran gerne einmal mindestens 100 Arbeitsstunden zusammen. Und für weniger als 600 Franken pro Stunde nimmt kein einheimischer Rechtsanwalt die Arbeit auf.

Und bitte gerne Vorauskasse von wenigstens 60’000, man will ja nicht auf seiner Rechnung sitzen bleiben. Lieber allerdings 100’000, denn es kommen ja noch Gerichtsgebühren und so weiter dazu.

Dann dümpelt die Zivilklage Wochen, Monate, Jahre in der ersten Instanz vor sich hin. Geben die Betrogenen immer noch nicht auf, dann muss halt doch mal ein Urteil gefällt werden. Natürlich gegen sie. Aber hallo, es gibt ja noch eine zweite und eine dritte Instanz. Kostet aber extra, versteht sich.

Entweder wird die Klage nochmals abgeschmettert, oder aber, auch beliebt, sie wird von der höheren Instanz an die untere zur Neubeurteilung zurückgewiesen. Auch das dauert, hier handelt es sich um Jahre.

Die untere Instanz kommt überraschungsfrei zur Ansicht – natürlich nach sorgfältiger Prüfung, und die dauert dann auch –, dass sie nochmals zum gleichen Urteil komme. Aber es stehe ja der Weiterzug offen.

Spätestens dann geben fast alle auf. Oder das Problem hat sich biologisch gelöst, die Kläger sind zwischenzeitlich verstorben. Und ob deren Erben nochmals einen Haufen Geld dem verlorenen hinterherwerfen wollen (wenn sie es überhaupt noch haben), ist sehr fraglich.

Gleichzeitig verwahrt sich natürlich die Liechtensteiner Treuhandkammer, überhaupt alle Honoratioren in Behörden, Parlament und Regierung, gegen die Unterstellung, dass es sich da um mehr als ganz vereinzelte schwarze Schafe handeln könnte, die es halt leider in jeder ansonsten über jeden Zweifel erhabenen und ehrenwerten Gesellschaft gäbe.

Schliesslich bedeute schon der Name Treuhänder, dass hier ein geprüfter und über jeden Zweifel erhabener Fachmann mit aller gebotenen Seriosität vertrauenswürdig seiner Tätigkeit nachgehe.Von einem systematischen Missbrauch des in ihn völlig zu recht gesetzten Vertrauens könne keine Rede sein.

Dabei müsste eigentlich vor jedem Kontakt mit einem Liechtensteiner Treuhänder, der sich ohne weiteres als Untreuhänder entpuppen kann, dem zukünftigen Stifter ein Beipackzettel mit den möglichen schädlichen Nebenwirkungen ausgehändigt werden.

Der Titel müsste lauten: Vorsicht, Treuhänder. Jeder Kontakt kann Ihrer Gesundheit und Ihrem Vermögen schweren Schaden zufügen.

 

5. Mai 2025/28 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/05/Bildschirmfoto-2025-05-04-um-17.17.10.png 1038 1924 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-05-05 06:09:062025-05-04 17:20:16Vorsicht, Treuhänder!

Schweizer Banken gehen auf Distanz zu Liechtenstein

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstentum Liechtenstein, Stiftungen, Untreuhänder

Skandale um Liechtensteiner Stiftungen bewirken: vom Gebrauch wird abgeraten.

Die möglichen Nebenwirkungen einer Liechtensteiner Stiftung haben Auswirkungen auf den Finanzplatz Schweiz. On the record drücken sich Schweizer Banken vornehm zurückhaltend aus.

“Pictet promotet das Stiftungsgeschäft mit Liechtensteiner Stiftungen nicht.“ Julius Baer sekundiert: „Die Nachfrage nach Stiftungslösungen ist minimal.“

Seit Liechtensteiner Stiftungen als Steuerhinterziehungs-Vehikel dank AIA ausgedient haben, ist ihre Zahl von über 50’000 auf unter 8’000 zusammengeschnurrt.

Aber die Anzahl der Treuhänder im Ländle ist gleich geblieben. Also balgen sich die rund 140 Treuhänder, die obligatorisch Einsitz in den Stiftungsrat nehmen, um die verbliebenen Pfründe.

Dabei verwenden sie nicht selten illegale Methoden. Beliebt wurde das sogenannte Dekantieren.

Also der Treuhänder giesst das Stiftungsvermögen in ein neues Gefäss um und sagt dem Stifter oder Begünstigten, dass leider die Konten leer seien, und wohin das Geld verschwunden sei, nun, da könne er aus Gründen des Anwaltsgeheimnisses leider nichts sagen.

Aber der betrogene Stifter könne gerne den Rechtsweg beschreiten.

Der ist in Liechtenstein steinig. Denn die Fürstenjustiz, zumal verwandt und verschwägert mit den Treuhändern, schickt die Klagenden in unendliche Schleifen, in kafkaeske Abläufe. Zivilprozesse, die Jahre dauern, sind nicht die Ausnahme, sondern die Regel.

So sorgt ein Untreuhänder für die ständige Verschiebung seiner Einvernahme in einem Zivilprozess um seine Absetzung, der in der ersten Instanz schon ins dritte Jahr geht.

Er hat sich die Verfügungsgewalt über die Stiftung angeeignet, den Stiftungspräsidenten und Begünstigen gerichtlich rauskübeln lassen.

Als der sich dagegen wehrte, wurde ihm auch noch die Begünstigung und damit das Informations- und Klagerecht von der Fürstenjustiz entzogen.

Putzigste Begründung einer Verschiebung: Er sei leider verhindert, weil er unbedingt an den Trauerfeierlichkeiten für Seine Durchlaucht Prinz Konstantin von und zu Liechtenstein teilnehmen müsse.

Er sei zwar weder verwandt, noch verschwägert, auch nicht Trauzeuge oder Steigbügelhalter, habe aber doch eine enge Beziehung gehabt. Die Richterin akzeptierte diesen Unfug.

Strafrechtlich ist gegen solches Gebaren noch weniger zu machen; mangels Anfangsverdacht schmettert die Staatsanwaltschaft Anzeigen routiniert ab.

Dieser Selbstbereicherung schoben viele Stifter den Riegel, indem sie selbst Einsitz im Stiftungsrat nahmen, um so den Treuhändern auf die Finger schauen zu können.

Aber Geldgier macht erfinderisch. Nun wird diese Doppelrolle dazu benützt, die eigentlichen Inhaber der Stiftung wegen eines „blossen Anscheins einer möglichen Interessenkollision“ per Gericht rauszuschmeissen.

„Sie selbst bietet dies nicht an“, sagt die ZKB auf Anfrage, ob sie die Errichtung von Stiftungen durchführe oder befürworte.

Unterstützung oder Beratung bei der Errichtung einer Liechtensteiner Stiftung „gehört nicht zum Dienstleistungsangebot von Raiffeisen.“

Und Rahn+Bodmer ergänzt: „Wir bieten keine Beratung im Zusammenhang mit der Auswahl, Gründung oder Führung von Strukturen an.“

Allgemein herrscht vornehme Zurückhaltung; von 15 angeschriebenen Banken antworteten nur 6; alle anderen nicht, darunter UBS, Vontobel oder die VP Bank.

Denn Liechtensteiner und Schweizer Banken – sowie Anwaltskanzleien – sind in einer Zwickmühle.

Der Artikel erschien zuerst auf «Inside Paradeplatz». Mit freundlicher Genehmigung.

Teil 2 folgt.

20. März 2025/25 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/03/Bildschirmfoto-2025-03-07-um-14.05.10-e1741353575826.png 525 911 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-03-20 06:15:122025-03-11 06:19:46Schweizer Banken gehen auf Distanz zu Liechtenstein

Fristenregelung

Allgemein, Fürstenjustiz, Fürstentum Liechtenstein

In Liechtenstein hat vieles eine andere Bedeutung.

Ausserhalb Liechtensteins versteht man unter Fristenregelung die Zeitspanne ab der Empfängnis, innerhalb deren ein Abbruch straffrei möglich ist. Aber doch nicht im katholischen Liechtenstein.

Ausserhalb des Ländle versteht man unter Dekantieren das Umgiessen eines Weines in eine Karaffe, damit er belüftet wird und seinen Geschmack voll entfalten kann. Aber doch nicht im Ländle mit geldgierigen Untreuhändern.

Hier bedeutet Dekantieren, den Inhalt einer Stiftung in ein neues Gefäss umzugiessen, auf das die Begünstigten keinen Zugriff mehr haben und das der Unterhänder durch den Schutz seines Anwaltsgeheimnisses gegen freche Übergriffe verteidigen kann.

Ausserhalb Liechtensteins versteht man unter Gerichtswesen, dass sich Richter darum bemühen, die vorhandenen Gesetze möglichst buchstabengetreu auf den Einzelfall anzuwenden. Aber doch nicht im Ländle der fürstlichen Gerichtsbarkeit, wo der Rechtsstaat täglich mit Füssen getreten wird und die Gesetzlosigkeit einer Räuberhöhle herrscht.

Ausserhalb Liechtensteins sind Fürsten, Monarchen, Könige repräsentative Galionsfiguren, die etwas alten Pomp fürs Volk servieren und dafür fürstlich bezahlt werden. Aber doch nicht im mittelalterlichen Liechtenstein.

Hier herrscht ein Fürst, beziehungsweise der die Macht ausübende Kronprinz Alois, mit absolutistischer Willkür. Er kann die Pseudo-Parlamentarier zum Teufel jagen, die Pseudo-Regierung entlassen und hat das letzte Wort bei der Ernennung von Richtern. Da er über duldende Untertanen verfügt, musste er das alles nicht ein Mal wirklich anwenden. Androhen reichte.

Und dann gibt es noch die Fristenregelung. Auch als Beschleunigungsgebot oder Beschleunigungsgrundsatz bekannt. Das bedeutet, dass der Angeklagte das Recht hat, eine möglichst zügige Erledigung seines Verfahrens zu verlangen. Wird dem nicht entsprochen, gilt das als Rechtsverweigerung oder mindestens Rechtsverzögerung, gegen die er vorgehen kann. Aber doch nicht im Liechtenstein der Fürstenjustiz,

wo alle Urteile im Namen von «Fürst und Volk» verkündet werden, wobei die Reihenfolge die wahren Machtverhältnisse klarstellt.

Hier herrscht das Verzögerungsgebot über allem. Strafanzeigen werden verschleppt, um dann mangels Anfangsverdacht abgeschmettert zu werden. Irgendwann. Ein Rekurs dagegen wird nach der Devise behandelt: lesen, lachen, lochen. Und ab ins Archiv damit.

In Zivilprozessen ist es noch schlimmer. Da kann eine Klage ohne weiteres monatelang vor sich hinschlummern, bis ein Gericht geruht, einen Termin immerhin innert Jahresfrist anzusetzen. Der aber problemlos verschoben werden kann. Dann kann es ohne weiteres Jahre dauern, ohne das ein Urteil der ersten Instanz ergeht. Wird das weitergezogen, dauert es weitere Jahre, und dann gibt es noch den Staatsgerichtshof. Angestrebt wird eine biologische Lösung, der Kläger verstirbt. Oder eine finanzielle: dem Kläger geht das Geld aus.

Geht’s dem ums Prinzip und hat er Geld, kann es auch ohne weiteres 20 Jahre dauern. Denn nach einem Urteil ist vor einem Urteil; gerne wird es von der oberen Instanz an die untere zurückgereicht.

Alles nach der Devise: immer noch zu blöd, einzusehen, dass du in Liechtenstein niemals Recht bekommen wirst?

Keine Regel ohne Ausnahme. Ganz fix geht es, wenn ein frecher Enteigneter es wagt, dagegen aufzubegehren. Dann wird ihm innert weniger Wochen die Begünstigung entzogen, damit sein Informationsrecht, und Ruhe herrscht.

Grabesruhe.

12. März 2025/41 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/03/Bildschirmfoto-2025-03-05-um-17.22.35.png 719 1286 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-03-12 07:00:492025-03-11 06:08:28Fristenregelung

Wie man es nicht probieren sollte

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Stiftungen, Untreuhänder

Denn in Liechtenstein gibt es so viel bessere Alternativen.

Das ist die Meldung:

«In der Nacht auf Montag, kurz nach 1.30 Uhr, hat eine unbekannte Täterschaft einen Geldautomaten bei der Raststätte Rheintal Ost an der Autobahn A13 aufgesprengt und ist danach geflüchtet. Ob Bargeld erbeutet wurde, ist bisher unklar.»

Dann kam noch Polizist Wäckerli ins Spiel, also die vereinten Kräfte der Polizeien von St. Gallen, des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit und der Landespolizei Liechtenstein. Aber oh je, sie sichteten zwar das Fluchtfahrzeug kurz, aber dann flüchteten die Räuber in den angrenzen Wald. «Dort gelang der Täterschaft trotz zusätzlichem Aufgebot von Drohnen und einem Polizeihund die Flucht.»

Blöd aber auch. Allerdings in erster Linie von der «Täterschaft». Denn was ist denn das, einen Bankomaten aufsprengen, mühsam seinen Inhalt bergen, dann halsbrecherische Flucht, fast erwischt worden. Körperlich sehr anstrengend, hohes Risiko, kaum Ertrag.

Das geht doch auch anders.

Ein richtiger Raubzug beginnt im Büro eines der vielen Liechtensteiner Untreuhänder. Wo es warm und angenehm ist. Hier beginnt das Verbrechen mit dem harmlosen Satz: «Sie möchten also hier in Liechtenstein eine Stiftung errichten.» Und schon nimmt das Unheil seinen Lauf.

Denn was dem edlen Stifter meist nicht bewusst ist: eine solche Stiftung ist eine eigene Rechtspersönlichkeit, er begibt sich damit der Kontrolle über alles Geld, das er in die Stiftung schüttet. Er ist nicht mehr länger Besitzer davon, höchstens noch der Begünstigte. Das mag zwar steuerliche Vorteile haben (und so kann der Stifter von ihm unerwünschte Profiteure wie seine von ihm gehasste Ehefrau und dieser ungeratene Bengel von seinem Geld fernhalten und es anderweitig zueignen. Beispielsweise seiner Geliebten – oder sich selbst).

Aber: er ist nicht mehr Herr seines Geldes. Das verwaltet nun der Stiftungsrat, und Zufall aber auch, in den nimmt obligatorisch mindestens ein Liechtensteiner Treuhänder Einsitz. Normalerweise der, der die Stiftung auch errichtet hat.

Statt nun einen Geldautomaten zu sprengen – hoher Aufwand, hohes Risiko, kleiner Ertrag –, macht der Treuhänder etwas ganz anderes, um an ihm nicht zustehendes Geld zu gelangen. Er beginnt, ungeniert in die Geldtöpfe zu greifen und stellt absurd hohe Honorarnoten her. Umfangreiches Aktenstudium, umsichtige Verwaltung, unzählige Sitzungen, Abklärung gewichtiger, aber völlig unnützer Fragestellungen, und dann noch die Steuererklärung, schweisstreibende Sache. Und schon hat der Untreuhänder ein Vielfaches des Profits erzielt, den die Sprengung eines Bankomaten erwirtschaften könnte.

Kommt ihm der Stifter frech, dann wird einfach dekantiert. Das Geld ist immer noch da, aber woanders. Selber schuld, hätte halt nicht rummosern sollen und freche Dinge zum Untreuhänder sagen, das hat er nun davon.

Und wenn der Stifter richtig ranzig wird und was von Rechtsweg murmelt, dann besorgt sich der Untreuhänder auf dem kurzen Amtsweg, denn jeder kennt jeden im Finanzsumpf Liechtenstein, an die angeblich strikt vertraulichen Kundendaten des Stifters bei der Bank heran. Im besten Fall findet er was, womit er dem Stifter das freche Maul stopfen kann. Beispielsweise die Liechtensteiner Landesbank (LLB) macht bei einem solchen Kundenverrat willig mit und will partout nicht einsehen, was daran illegal sein könnte.

Und dann kommt erst das Beste. Die Räuber eines Bankomaten werden von der Polizei verfolgt und wenn sie Pech haben, auch geschnappt. Da wird mit Lalülala hinterhergejagt, Drohnen und Polizeihunde eingesetzt. Im Fall des Kundenverrats legt die Staatsanwaltschaft Liechtensteins die Füsse auf den Tisch und sagt nach einer Strafanzeige: «eingestellt». Warum? Darum.

Und so kann der Untreuhänder in aller Ruhe das erbeutete Geld zählen und vielleicht sogar am Abend unter Kollegen mit seinem neusten Raubzug angeben. Während die Bankomaträuber auf der Flucht sind und vielleicht sogar noch dingfest gemacht werden.

Hätten halt besser Brecht gelesen: «Was ist schon der Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank.»

10. Februar 2025/33 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2025/02/Bildschirmfoto-2025-02-04-um-22.04.13.png 185 628 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2025-02-10 06:34:102025-02-04 22:34:43Wie man es nicht probieren sollte

Konglomerat Liechtenstein, Teil II

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürstenjustiz, Stiftungen, Untreuhänder

Geldgier, umgesetzt mit kriminellen Mitteln. Das ist ein Zacken in der Krone Liechtensteins.

Im ersten Teil hat untreuhaender.li die Bestandteile des Reputationsmanagements von Liechtenstein dargelegt. ein Konglomerat von verschiedenen, aufeinander abgestimmten Massnahmen. Sie haben den einzigen Sinn und Zweck, den schönen Schein eines demokratischen Rechtsstaats aufrecht zu erhalten, über dem ein wohlwollender Fürscht thront und in dem alles mit rechten Dingen zugeht.

Von ein paar bedauerlichen Ausnahmen abgesehen. So die offizielle Mär.

Natürlich gibt es eine Mehrheit von wacker arbeitenden Liechtensteinern, die im Schweisse des Angesichts ihr Einkommen verdienen. Es gibt auch Treuhänder, die diesen Namen verdienen.

Aber dann gibt es auch Untreuhänder, die aus reiner Geldgier Methoden entwickelt haben, wie sie sich in den Besitz von Stiftungen bringen können, die sie eigentlich nur zu treuen Händen als Stiftungsrat verwalten sollten. Denn viele Stiftungsgründer und Begünstigte wissen nicht, dass sie mit dem obligatorischen Einsitz eines Liechtensteiner Treuhänders in diesen Rat bereits das trojanische Pferd in den eigenen Reihen haben.

Die kriminelle Energie, die hier angewendet wird, hat sich deutlich verstärkt, seit das Stiftungsmodell Schwarzgeldbunker sehr zum Unwillen von Fürscht und Treuhänderzunft geschleift wurde und zusammengebrochen ist.

Ganz grob kann man da einige Vorgehensweisen unterscheiden, die immer wieder gerne angewendet werden.

  1. Die Auskunftsverweigerung. Häufig ist es so, dass ein Stifter mit der Errichtung dieses Gefäßes seinen Nachlass regeln möchte und dafür sorgen, dass sein Vermögen in einer von ihm gewünschten Art verteilt wird. Das hat aber zur Voraussetzung, dass er selbst eben nicht mehr Zugriffsrechte auf das Vermögen der Stiftung hat. Er wähnt sich aber in der Illusion, dass der Stiftungsrat auch nach dem Ableben des Stifters in seinem Sinne handeln wird. Tut der aber nicht immer. Klopfen allfällige Erben bei ihm an, bescheidet er denen, dass er, leider, leider, aus Gründen des Anwaltsgeheimnisses zu keinerlei Auskünften über die Stiftung in der Lage sei. Inhalt, Verwendung, Ausschüttungen? So sorry, mein Beileid für Ihren Verlust, aber nun macht Euch vom Acker.
  2. Das Rauskübeln unangenehmer Stiftungsräte. Um solchen Diebstahl zu verhindern, sitzt immer häufiger mindestens ein Begünstigter im Stiftungsrat. Der muss also weg, damit der Untreuhänder freie Bahn hat. Also wird der «blosse Verdacht einer möglichen Interessenskollision» konstruiert, und zack, ist der Störenfried raus. Noch schöner: wehrt er sich dagegen, wird er auch noch als Begünstigter abgesägt, he, he. Der Untreuhänder hat freie Bahn.
  3. Das Totstellen. Im Prinzip ist der Untreuhänder auskunfts- und rechenschaftspflichtig. In der Praxis kann er sich einfach totstellen. Anfragen nicht beantworten, Auskunftsbegehren ins Leere laufen lassen. Sollte ein aufgebrachter Begünstigter versuchen, ihn in seiner Kanzlei aufzusuchen, wird flugs ein fürstlicher Gendarm aufgeboten, der den Eindringling des Büros verweist. Auf diese Art können viele Jahre ins Land gehen.
  4. Das berühmte Dekantieren. Eigentlich die einfachste Methode des Treuhänders. Kraft seiner Prokura giesst er einfach den Inhalt der von ihm verwalteten Stiftung in ein neues Gefäss, zu dem nur er Zugang hat. Wird nachgefragt, wohin denn plötzlich das ganze Vermögen verschwunden ist, verweist er auf sein Anwaltsgeheimnis, das ihm leider, leider jede Auskunft verbiete.
  5. Das Abkassieren. Im Vergleich zu den anderen Methoden der kriminellen Selbstbereicherung ist das fast harmlos. Der Untreuhänder stellt für seine Tätigkeit exorbitante Rechnungen. Sitzungen, Prüfungen, vertiefte Prüfungen, Besprechungen, allgemeine Verwaltungsarbeiten, Kontrolle der Bankauszüge, da können sich locker Hunderte, wenn nicht tausende von Stunden zusammenläppern. Und das bei einem Ansatz von mindestens 600 Franken, gerne auch mehr. Wobei auch eine Sekretärin oder andere Handlanger mit fürstlichen Gehältern auftauchen. Wozu ist man ein Fürstentum nicht wahr. Widerspruch, Reklamationen? Also bitte, wer wagt es, eine solche seriöse Aufstellung von Leistungen zu bezweifeln?

Ein solches kriminelles Verhalten ist auf Dauer nur möglich, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind. Zum einen werden die Untreuhänder von Liechtensteiner Banken unterstützt und gedeckt. Auch die verweigern Auskünfte und stellen sich stur, wenn bestohlene Begünstigte oder Stifter sich bei ihnen melden. Denn schliesslich verdienen sie hübsch an den erklecklichen Vermögen, die Untreuhänder bei ihnen deponieren. Da wäscht dann eine Hand die andere.

Zum anderen spielt die Fürstenjustiz eine wesentliche Rolle bei dieser kriminellen Veranstaltung. Denn in einem Rechtsstaat wäre es ja nicht möglich, dass ständig solche Raubzüge stattfinden können. Aber sowohl das Straf- wie auch die Zivilgerichte verfallen in Schneckentempo, wenn es um die Behandlung eines Falles geht, in den ein Liechtensteiner Untreuhänder verwickelt ist. Die Staatsanwaltschaft erspart schon mal jede Menge unnötige Prozesse, indem sie meistens keinen Anfangsverdacht erkennen kann, wenn es gegen einen Untreuhänder geht.

Findet dennoch ein Prozess statt und richtet der sich gegen die Geldgier eines Unterhänders, dann kann er ohne weiteres Jahre, manchmal sogar Jahrzehnte dauern – ohne zu einem rechtsgültigen Urteil zu gelangen. Geht es aber gegen einen aufmüpfig gewordenen Begünstigten oder Stifter, dann verwandelt sich die Schnecke in eine Gazelle und kommt in Windeseile zu einem – natürlich negativen – Urteil.

Hinter dem schönen Schein ist das die traurige Wirklichkeit. Was für riesige, übelreichende, hässliche Flecken auf der angeblich so blütenweissen Weste des Ländle.

18. Dezember 2024/19 Kommentare/von Treuhänder
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