Für den Treuhänder ist das der Sinn und Zweck einer Stiftung oder eines Trusts.
Immer seltener ist es so, dass ein vermögender Mensch auf die Idee kommt, seine Guthaben und Güter in einer Stiftung in Liechtenstein aufzubewahren.
Aber es kommt doch noch vor. Denn obwohl die weisse Weste Liechtensteins ungefähr so bekleckert ist wie die weisse Weste des ehemaligen CS-VR-Präsidenten Rohner, gelingt es dem Fürstentum immer noch, Reputationsmanagment zu betreiben.
Obwohl es sich mehr und mehr herumspricht, dass es sich bei Übergriffen in die Geldtöpfe anderer Leute nicht um eine Reihe von Einzelfällen handelt, sondern um ein systemisches Problem.
Dabei gibt es die Extremlösung, dass der gesamte Inhalt einer Stiftung entwendet wird. Durch das berüchtigte Dekantieren zum Beispiel. Der Inhalt wird einfach in eine andere Stiftung umgegossen, auf die nur der Treuhänder Zugriff hat. Als Stiftungsrat ist er zu solchen Manövern berechtigt.
Im Notfall schützt ihn die Fürstenjustiz vor den zürnenden Entrechteten und Bestohlenen.
Werden die zu aufmüpfig oder nerven schlichtweg, werden sie als nächsten Schuss vor den Bug aus dem Stiftungsrat gekübelt. Reicht ihnen das immer noch nicht, wird ihnen die Begünstigungen entzogen. Es gibt keine Informationen, keine Kontrolle und kein Geld mehr. Und keinen Rechtstitel, sie können nicht einmal mehr klagen.
Aber schon vorher bereichern sich die Treuhänder auf jede erdenkliche Art. Da wäre einmal die Honorarnote für die Verwaltung der Stiftung. Die kann ungeahnt aufwendig werden, und ein Liechtensteiner Treuhänder verrechnet ungern weniger als 600 Franken die Stunde, für sein Personal nicht weniger als 350 Franken. Und das läppert sich. Das kann locker bis zu 100’000 Franken erreichen. Im Monat, versteht sich.
Eine weitere munter sprudelnde Geldquelle ist all das, was bei der Anlage der ihm anvertrauten Vermögenswerte abgezockt werden kann. Da wären einmal die Retrozessionen, Kick-backs und Kommissionen. Die müsste der Treuhänder eigentlich offenlegen und an den beneficial owner auszahlen. Müsste.
Aber noch im Vorfeld dieser Nebeneinnahmen ist die eigentliche Anlage. Da machen sich viele Stifter und Begünstigte die Illusion, dass der so bieder und seriös wirkende Liechtensteiner Treuhänder zusammen mit einem nicht minder seriösen Vermögensverwalter einer fürstlichen Bank doch sicherlich umsichtig und konservativ das Vermögen anlegen werden.
Auch da täuscht sich das blauäugige Opfer. Immer wieder kommt es vor, dass ganze Vermögen in windige Anlagen gesteckt werden, in Kartenhäuser, in Schneeballsysteme, die früher oder später implodieren. Aber zuvor haben sich alle Beteiligten die Beute geteilt. Dafür, dass er Frischgeld bringt, bekommt der Treuhänder und der Vermögensverwalter eine dicke Scheibe davon abgeschnitten.
Dem betrogenen Mandanten jammert er dann routiniert vor, dass er ja nur das Beste gewollt habe, das sei eigentlich eine seriöse und sichere Anlage gewesen, aber wer wisse denn so etwas im Voraus. Man denke nur an den gefallenen Wunderwuzzi René Benko, dem hätten doch auch kompetente Menschen Multimillionen anvertraut.
Das könne leider immer wieder passieren, und keiner ahnt zuvor etwas. Und überhaupt, selbstverständlich ist jede Haftung für Verluste ausgeschlossen, wo kämen wir denn da hin.
Meckert der abgezockte ehemalige Besitzer eines ansehnlichen Vermögens immer noch, wird er auf den Rechtsweg verwiesen. Allerdings mit der freundlichen Bemerkung, dass er da nur noch mehr Geld sinnlos zum Fenster rausschmeissen werde. Und erst noch über viele Jahre hinweg.
Denn die fürstliche Justiz schützt nicht nur ihre Spiessgesellen, sie ist berüchtigt dafür, dass auch eigentlich einfache Prozesse Jahre dauern können. In jeder Instanz. Und ist der Instanzenzug ausgereizt, geht es wieder die Leiter runter, um nochmals bestiegen zu werden.
Und sollte doch tatsächlich mal ein Gericht befinden, ein entrechteter Begünstigter sei dennoch berechtigt, Informationen aus seiner Stiftung zu bekommen, dann sagen die Untreuhänder eiskalt: nein, ist er nicht. Denn er könnte ja mit diesen Informationen der Stiftung schaden. Also dem Treuhänder selbst, weil dessen unredliches Tun ans Tageslicht käme.
Und das darf in Liechtenstein niemals geschehen.










