In Liechtenstein kommt es immer drauf an, wer fragt.
Der Churer Bischof Wolfgang Haas sorgte mit seinen erzkonservativen Ansichten immer wieder für Unmut und Proteste. Also bekam er ein neu geschaffenes Erzbistum und zog nach Vaduz um. Teile des bischöflichen Archivs nahm er einfach mit.
Der Datenklau blieb lange Zeit unentdeckt, Haas antwortete nicht einmal auf Anfragen aus Chur, wenigstens ein Inventar der Dokumente zu übergeben. In Liechtenstein hatte natürlich niemand ein Problem damit.
Denn hemdsärmelige Raubzüge gehören hier zum Alltag im Finanzplatz.
Im Rahmen der Untersuchungen zu Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche gelangten nun Historiker an den Nachfolger von Haas, an Bischof Benno Elbs. Im Gegensatz zu seinem Vorgänger wollte Elbs kooperieren und teilte bereits mit, dass er diverse Akten gefunden habe und sie nun zusammenstelle.
Aber dann Vollbremsung: aufgrund des Liechtensteinischen Datenschutzgesetzes seien ihm die «Hände gebunden. Eine Einsichtnahme in Personalakten durch Dritte sei «gemäss der in Liechtenstein geltenden Rechtslage nicht zulässig»», berichtet die NZZ.
Aber es wäre nicht das Ländle, wenn man allenfalls nicht doch auf eine Schlaumeierlösung gekommen wäre. Nochmals die NZZ:
«Die Leiterin der Datenschutzstelle, Marie-Louise Gächter-Alge, erklärt auf Anfrage: Das Erzbistum sei «streng genommen nur für die Daten verantwortlich, die es für die zurzeit in Liechtenstein ausgeübte Tätigkeit der Priester benötigt». Das dürfte auf nahezu alle Akten zutreffen, die vor bald dreissig Jahren aus Chur nach Vaduz kamen. Daten aus früheren Arbeitsverhältnissen müssten hingegen nicht im Diözesanarchiv verbleiben.»
Daher werde eine Rückgabe der Akten an Chur geprüft, wo die Historiker dann neuerlich ein Gesuch um Akteneinsicht stellen können.
Nun könnte man meinen, dass es das Fürstentum wohl sehr streng nimmt mit dem Datenschutz, der Privatsphäre und auch der Geheimhaltungspflicht von Banken, was ihre Kunden betrifft.
Kenner des liechtensteinischen Rechtsstaatssumpfs mögen das bezweifeln. Sie haben natürlich recht.
Es kommt halt immer darauf an, wer fragt. Ausländische Historiker, die etwas wissen wollen, womit der vom Fürsten geschätzte Bischof Haas in die Bredouille kommen könnte: aber nein doch, Datenschutz, geht nicht. Oder dann vielleicht doch, mit einer Schlaumeierei.
Ganz anders sieht es aus, wenn Liechtensteiner Untreuhänder ein Auskunftsbegehren stellen. Zwei Zierden ihres Berufs befinden sich in einem jahrelangen Streit mit einem Begünstigten einer Stiftung, die sie schlichtweg usurpiert haben.
Um möglichst viele Nebenkriegsschauplätze zu eröffnen, schliesslich werden alle ihre Bemühungen und die ihres Anwalts von der Stiftung bezahlt, die sie gekapert haben, verlangten sie doch tatsächlich bei der LLB Einsichtnahme in deren Kundenkorrespondenz mit dem enteigneten Begünstigten.
Jedem Banklehrling würden spontan einige Gründe einfallen, wieso das ein unverschämtes, durch nichts zu rechtfertigendes Anliegen ist, was doch wohl jedem Treuhänder bewusst und klar sein müsste.
So wäre das zumindest in einem Rechtsstaat, wo Organe der Rechtspflege wenigstens grundlegende Regeln des Geschäftslebens einhalten.
Aber statt das Ansinnen entrüstet zurückzuweisen, kam die LLB ihm umgehend nach. Als die ungetreuen Treuhänder dann diese Korrespondenz in einem Prozess gegen den Begünstigten verwendeten, lupfte es dem natürlich den Hut.
Er stellte Strafanzeige und beschwerte sich bei der Datenschutzbehörde gegen diesen offenen, eindeutigen Verstoss gegen alle Regeln.
Die Staatsanwaltschaft sah, auch das mag Kenner Liechtensteins nicht überraschen, keinerlei Handlungsbedarf, ebenso wenig die Anwalts- oder Treuhandkammer. Sie sind offenbar der Auffassung, dass bei Gegenwehr gegen einen aufsässigen Begünstigten doch jedes Mittel erlaubt sein muss.
Aber immerhin: die Datenschutzbehörde kam nicht umhin, trotz ausführlichem Widerspruch der Bank, eine eindeutige Verletzung des Datenschutzes und des Bankgeheimnisses festzustellen.
Nun könnte man meinen, dass die Bank diesen schweren Rüffel gesenkten Hauptes hinnahm. Und schon wieder wäre das eine Ansicht, die nur ausserhalb Liechtensteins Sinn macht.
Denn die Bank, unbelehrbar halt, erhob Einsprache gegen diese klare Verdikt.
Ohne Rücksicht darauf, dass sich nun alle Kunden der LLB fragen müssen, wie vertraulich eigentlich ihre Bankbeziehung ist und ob sie sich auf das Bankgeheimnis im Ländle überhaupt noch verlassen können.






