Nun ja, halt auf Fürstenart.
Das Fürstentum vermeldet stolz: «»LiBot» unterstützt neu auf der gesamten Webseite der Landesverwaltung.» Was ist denn das, und was unterstützt der?
«LiBot beantwortet rund um die Uhr häufig gestellte Fragen zu den Inhalten der Website und führt schnell zu den gewünschten Informationen. So wird der digitale Zugang zu Leistungen und Angeboten der Landesverwaltung noch einfacher und komfortabler.»
Wunderbar, man geht in der Anpreisung sogar noch weiter: «Ein KI-gestütztes Modell unterstützt dabei, verständliche und möglichst präzise Antworten zu generieren.»
Dann gibt man vielleicht ein wenig zu viel Gas, aber die Begeisterung ist unverkennbar: «Damit stärkt die Landesverwaltung ihren Servicegedanken und bietet einen modernen, niederschwelligen Zugang zu Informationen – jederzeit und unkompliziert. Das Projekt unterstreicht das Engagement für eine zeitgemässe, serviceorientierte und agile Verwaltung.»
Na, da wollte untreuhaender.li doch gleich mal ausprobieren, wie sich das mit dem niederschwelligen, zeitgemässen und serviceorientierten Zugang zu präzisen Antworten verhält.
Erste Frage: Welche Bedenken gibt es bezüglich der Errichtung einer Stiftung in Liechtenstein?
Antwort: «Zu Bedenken selbst finde ich in den bereitgestellten Unterlagen keine direkten Ausführungen. Allgemein wird betont, dass Stiftungen keinen gesetz- oder sittenwidrigen Zweck verfolgen dürfen und Aufsichts- bzw. Eintragungspflichten einzuhalten sind.»
Für gesetzes- und sittenwidrige Zwecke sorgen dann allenfalls die Untreuhänder, wenn sie sich dicke Scheiben vom Stiftungsvermögen abschneiden.
Dann eine kleine Fangfrage: Kann man eine Stiftung zur Steuerersparnis nutzen?
Aber darauf fällt der Chatbot nicht herein: «Zu dieser Frage liegen mir in den bereitgestellten Informationen keine ausreichenden Angaben vor. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Amtsstelle, die Steuerverwaltung.»
Also ab durch die Mitte: «Wohin kann man sich wenden, wenn man von einem liechtensteinischen Stiftungsrat und Treuhänder betrogen wird?»
Antwort (nach längerem Nachdenken): «Zuständig ist das Amt für Justiz, Bereich Stiftungsaufsicht und Geldwäschereiprävention: Amt für Justiz, Stiftungsaufsicht und Geldwäschereiprävention, Giessenstrasse 3, Postfach 684, 9490 Vaduz».
Das war nun nicht so ganz die gewünschte, präzise Antwort, also nochmal: «Wo kann ein Begünstigter die Auskunftspflicht des Stiftungsrats einfordern?»
Wieder längeres Nachdenken, anschliessend ist der Bot ungefähr so auskunftsfreudig wie ein liechtensteinischer Untreuhänder: «Zu dieser Frage liegen mir in den bereitgestellten Informationen keine ausreichenden Angaben vor. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Amtsstelle, z.B. das Amt für Justiz, Stiftungsaufsicht und Geldwäschereiprävention, Giessenstrasse 3, 9490 Vaduz.»
Dann doch mal was anderes, gleich oben einsteigen: Wie kann ich mit dem Fürstenhaus in Kontakt treten?
Da verschluckt sich der Chatbot fast, macht eine lange Pause (wahrscheinlich musste er sich zuerst verbeugen und einen Kratzfuss machen: «Zu dieser Frage liegen mir in den bereitgestellten Informationen keine ausreichenden Angaben vor. Bitte wenden Sie sich an die Regierungskanzlei (info.rk@llv.li, Tel. +423 236 60 30) oder an die Information und Kommunikation der Regierung (office@regierung.li).»
Was da die Regierungskanzlei oder gar die Kommunikationsabteilung bewirken könnte, die doch wenn schon Befehlsempfänger der Trutzburg sind?
Wieder was anderes: Wie finde ich heraus, wer der beneficial owner einer Stiftung, eines Trusts oder einer Anstalt ist?
«Informationen zu wirtschaftlich berechtigten Personen (beneficial owners) sind im Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen von Rechtsträgern (VwbP) hinterlegt. Zuständig ist das Amt für Justiz, Stiftungsaufsicht und Geldwäschereiprävention (info.vwb.aju@llv.li).»
Immerhin, kann man da sagen. Allerdings verschweigt der fürstliche Chatbot eine wesentliche Tatsache: dieses Verzeichnis ist keinesfalls öffentlich zugänglich. Behörden und «Sorgfaltspflichtige» wie Banken, Anwälte und Treuhänder haben Zugriff. Alle anderen haben einen Antrag (kostenpflichtig) zu stellen. Kriegen dann Auskunft – oder auch nicht.
Grundsätzlich gilt: gewisse Daten von Gründern oder Protektoren werden nicht offengelegt.
Somit ist der grossartig angepriesene LiBot einfach eine computergestützte Vernebelungsmaschine. Die sich bestens in die liechtensteinische Informationspolitik einpasst: am liebsten gar nichts sagen. Und wenn, dann nur unter Zwang und in höchster Not.










