Skandale um Liechtensteiner Stiftungen bewirken: vom Gebrauch wird abgeraten.
Die möglichen Nebenwirkungen einer Liechtensteiner Stiftung haben Auswirkungen auf den Finanzplatz Schweiz. On the record drücken sich Schweizer Banken vornehm zurückhaltend aus.
“Pictet promotet das Stiftungsgeschäft mit Liechtensteiner Stiftungen nicht.“ Julius Baer sekundiert: „Die Nachfrage nach Stiftungslösungen ist minimal.“
Seit Liechtensteiner Stiftungen als Steuerhinterziehungs-Vehikel dank AIA ausgedient haben, ist ihre Zahl von über 50’000 auf unter 8’000 zusammengeschnurrt.
Aber die Anzahl der Treuhänder im Ländle ist gleich geblieben. Also balgen sich die rund 140 Treuhänder, die obligatorisch Einsitz in den Stiftungsrat nehmen, um die verbliebenen Pfründe.
Dabei verwenden sie nicht selten illegale Methoden. Beliebt wurde das sogenannte Dekantieren.
Also der Treuhänder giesst das Stiftungsvermögen in ein neues Gefäss um und sagt dem Stifter oder Begünstigten, dass leider die Konten leer seien, und wohin das Geld verschwunden sei, nun, da könne er aus Gründen des Anwaltsgeheimnisses leider nichts sagen.
Aber der betrogene Stifter könne gerne den Rechtsweg beschreiten.
Der ist in Liechtenstein steinig. Denn die Fürstenjustiz, zumal verwandt und verschwägert mit den Treuhändern, schickt die Klagenden in unendliche Schleifen, in kafkaeske Abläufe. Zivilprozesse, die Jahre dauern, sind nicht die Ausnahme, sondern die Regel.
So sorgt ein Untreuhänder für die ständige Verschiebung seiner Einvernahme in einem Zivilprozess um seine Absetzung, der in der ersten Instanz schon ins dritte Jahr geht.
Er hat sich die Verfügungsgewalt über die Stiftung angeeignet, den Stiftungspräsidenten und Begünstigen gerichtlich rauskübeln lassen.
Als der sich dagegen wehrte, wurde ihm auch noch die Begünstigung und damit das Informations- und Klagerecht von der Fürstenjustiz entzogen.
Putzigste Begründung einer Verschiebung: Er sei leider verhindert, weil er unbedingt an den Trauerfeierlichkeiten für Seine Durchlaucht Prinz Konstantin von und zu Liechtenstein teilnehmen müsse.
Er sei zwar weder verwandt, noch verschwägert, auch nicht Trauzeuge oder Steigbügelhalter, habe aber doch eine enge Beziehung gehabt. Die Richterin akzeptierte diesen Unfug.
Strafrechtlich ist gegen solches Gebaren noch weniger zu machen; mangels Anfangsverdacht schmettert die Staatsanwaltschaft Anzeigen routiniert ab.
Dieser Selbstbereicherung schoben viele Stifter den Riegel, indem sie selbst Einsitz im Stiftungsrat nahmen, um so den Treuhändern auf die Finger schauen zu können.
Aber Geldgier macht erfinderisch. Nun wird diese Doppelrolle dazu benützt, die eigentlichen Inhaber der Stiftung wegen eines „blossen Anscheins einer möglichen Interessenkollision“ per Gericht rauszuschmeissen.
„Sie selbst bietet dies nicht an“, sagt die ZKB auf Anfrage, ob sie die Errichtung von Stiftungen durchführe oder befürworte.
Unterstützung oder Beratung bei der Errichtung einer Liechtensteiner Stiftung „gehört nicht zum Dienstleistungsangebot von Raiffeisen.“
Und Rahn+Bodmer ergänzt: „Wir bieten keine Beratung im Zusammenhang mit der Auswahl, Gründung oder Führung von Strukturen an.“
Allgemein herrscht vornehme Zurückhaltung; von 15 angeschriebenen Banken antworteten nur 6; alle anderen nicht, darunter UBS, Vontobel oder die VP Bank.
Denn Liechtensteiner und Schweizer Banken – sowie Anwaltskanzleien – sind in einer Zwickmühle.
Der Artikel erschien zuerst auf «Inside Paradeplatz». Mit freundlicher Genehmigung.
Teil 2 folgt.

