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Schlagwortarchiv für: Alois von und zu Liechtenstein

Der Erbprinz und die Leibeigenschaft

Allgemein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Fürstentum Liechtenstein

Liechtenstein zwingt Frauen ins Ausland – und der Erbprinz entscheidet über ihren Körper.

Es gibt europäische Staaten, die über den Schutz ungeborenen Lebens streiten. Und es gibt Liechtenstein. Das Fürstentum hat es geschafft, im 21. Jahrhundert eine Rechtslage zu konservieren, die eher an eine moraltheologische Zuchtanstalt erinnert als an einen modernen Rechtsstaat.

Wer in Liechtenstein ungewollt schwanger wird und eine Schwangerschaft abbrechen will, hat im Grunde drei Möglichkeiten: gegen das Strafrecht verstossen, ins Ausland fahren oder das Kind austragen. Eine vierte Möglichkeit – eine legale medizinische Versorgung im eigenen Land – existiert nicht.

Damit nicht genug. Es geht längst nicht mehr nur um ein Abtreibungsverbot. Es herrscht eine Atmosphäre, in der selbst sachliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche verboten sind. Wer Hilfe sucht, stösst auf Schweigen, Ausweichen oder den diskreten Hinweis, man möge sich bitte im Ausland erkundigen. Ein Staat, der Frauen nicht nur eine medizinische Leistung verweigert, sondern sie auch möglichst ohne Informationen auf den Weg schickt, macht sich zum moralischen Vormund seiner Bürgerinnen.

Besonders unerquicklich ist die finanzielle Seite. Wer den Eingriff im benachbarten Österreich oder in der Schweiz vornehmen lässt, bleibt auf den Kosten sitzen. Reise, Unterkunft, medizinischer Eingriff – alles privat zu bezahlen. Das Signal ist eindeutig: Der Staat verbietet den Eingriff im Inland, hilft aber auch dann nicht, wenn Frauen gezwungen werden, ihn ausserhalb des Landes vornehmen zu lassen. Die moralische Verurteilung wird durch eine finanzielle Bestrafung ergänzt.

Dabei geht es längst nicht mehr nur um Medizin. Es geht um Macht.

Immer wieder wurde versucht, die Gesetzgebung wenigstens vorsichtig zu modernisieren. Bürgerinitiativen wollten erreichen, dass Frauen innerhalb einer Fristenregelung selbst entscheiden können. Doch über jeder Debatte schwebt ein Mann, der überhaupt nicht gewählt ist: der Erbprinz.

Als Alois von und zu Liechtenstein erklärte, er werde ein entsprechendes Gesetz nötigenfalls mit seinem Veto blockieren, setzte er ein Signal, das weit über die Abtreibungsfrage hinausgeht. In einer parlamentarischen Demokratie entscheidet am Ende das Parlament oder das Volk. In Liechtenstein kann letztlich der Monarch den Daumen heben oder senken.

Damit wird jede Volksabstimmung zur Veranstaltung unter Vorbehalt. Wozu politische Diskussionen führen, wenn am Ende ein einzelner Mann erklärt, dass das Ergebnis seinen moralischen Vorstellungen widerspricht? Die Botschaft ist unmissverständlich: Über den Körper der Frauen entscheidet im Zweifel nicht die betroffene Frau, nicht das Parlament und nicht einmal zwingend das Volk – sondern der Fürst.

Inzwischen ist die nächste Volksinitiative für die Legalisierung der Abtreibung – die vorherige wurde knapp abgelehnt – auf der Zielgeraden. Es sollten genügend Unterschriften zusammenkommen, damit der Souverän abstimmen kann. Souverän? Ach was. Sollte es der Untertan wagen, dem katholischen Fundamentalismus des Fürstenhauses zu widersprechen, dann wird er in den Senkel gestellt.

Liechtenstein präsentiert sich gerne als moderner Finanzplatz, als innovativer Wirtschaftsstandort und als international vernetzter Kleinstaat. Doch beim Selbstbestimmungsrecht der Frauen wirkt das Land wie ein politisches Freilichtmuseum. Während fast ganz Europa anerkennt, dass reproduktive Gesundheit Teil der persönlichen Freiheit ist, hält das Fürstentum an einem System fest, das Frauen bevormundet, ausgrenzt und ihnen signalisiert: Für eure Entscheidungen seid ihr nicht zuständig.

Ein Rechtsstaat misst sich nicht daran, wie er mit den Starken umgeht. Sondern daran, ob er seinen Bürgerinnen zutraut, über ihr eigenes Leben selbst zu entscheiden. Genau an diesem Massstab scheitert Liechtenstein, scheitern Fürstenhaus und Erbprinz bis heute.

22. Juli 2026/56 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-21-um-17.26.51.png 572 1192 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-07-22 12:04:382026-07-22 12:03:52Der Erbprinz und die Leibeigenschaft

Fürstlicher Milliardär

Allgemein

Wie wird der Chef eines Kleinstaats vielfacher Milliardär?

Vielleicht nicht unbedingt wegen seines lockeren Mundwerks. So keilte der damals noch aktive Hans-Adam II. nach dem Steuerstreit mit Deutschland kräftig aus und nannte die Bundesrepublik «das vierte Reich». Das sein dann im Fall nur seine private Meinung, ruderte Liechtenstein nach entsprechendem Gegenwind zurück.

Auf jeden Fall ist der Fürst unter anderem Besitzer der Privatbank LGT Group, von der er einen hübschen Batzen seines Vermögens (natürlich steuerfrei, Noblesse oblige) bezieht. Unter den reichsten Royals der Welt reicht es immerhin zum 5. Platz. Natürlich ist das alles, typisch Liechtenstein, in eine Stiftung eingepackt.

Die besitzt auch noch ein hübsches Immobilienportefeuille in Österreich, ist an einigen Unternehmen beteiligt und hält eine der grössten privaten Kunstsammlungen der Welt. Alleine die LGT managt Kundenvermöge von über 300 Milliarden Schweizerfranken.

Alles für den Fürschten, dessen vollständiger Name übrigens lautet: Johannes Adam Ferdinand Alois Josef Maria Marco d’Aviano Pius Fürst von und zu Liechtenstein, Herzog von Troppau und Jägerndorf, Graf zu Rietberg, Regierer des Hauses von und zu Liechtenstein.

Die Fürschtenfamilie schwamm nicht immer im Reichtum; so musste Franz-Joseph II, der Papa des aktuellen Fürschten, immer wieder Werke aus der familieneigenen Kunstsammlung verhökern, um dem Bankrott zu entgehen. Aber Hans-Adam II. ging nicht der Jagd oder anderem Müssiggang nach, sondern studierte an der HSG in St. Gallen. Daraufhin sanierte er die fürstlichen Finanzen, in erster Linie die LGT. 2004 hat er die Staatsgeschäfte seinem Sohn Alois von und zu Liechtenstein übertragen, dem Erbprinzen.

Prinz Maximilian von und zu Liechtenstein leitet inzwischen durchlauchtig das fürstliche Finanzhaus.

Aber das Allerschönste für die Fürstenfamilie ist: ihre Stiftung wird niemals in Gefahr geraten, dass sie von ungeratenen Untreuhändern zweckentfremdet wird. Dekantieren, beklauen, sich grössere Brocken selbst zuschustern? Niemals bei dieser fürstlichen Stiftung.

Denn in der Trutzburg oberhalb von Vaduz gäbe es für solche Fälle sicherlich noch ein paar Verliesse und Einrichtungsgegenstände, die selbst dem abgebrühtesten Untreuhänder den Angstschweiss ins Hemd tropfen liessen.

6. Februar 2024/1 Kommentar/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/02/Bildschirmfoto-2024-02-05-um-19.53.59.png 691 660 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-02-06 07:52:592024-02-07 06:46:08Fürstlicher Milliardär

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