Liechtenstein zwingt Frauen ins Ausland – und der Erbprinz entscheidet über ihren Körper.
Es gibt europäische Staaten, die über den Schutz ungeborenen Lebens streiten. Und es gibt Liechtenstein. Das Fürstentum hat es geschafft, im 21. Jahrhundert eine Rechtslage zu konservieren, die eher an eine moraltheologische Zuchtanstalt erinnert als an einen modernen Rechtsstaat.
Wer in Liechtenstein ungewollt schwanger wird und eine Schwangerschaft abbrechen will, hat im Grunde drei Möglichkeiten: gegen das Strafrecht verstossen, ins Ausland fahren oder das Kind austragen. Eine vierte Möglichkeit – eine legale medizinische Versorgung im eigenen Land – existiert nicht.
Damit nicht genug. Es geht längst nicht mehr nur um ein Abtreibungsverbot. Es herrscht eine Atmosphäre, in der selbst sachliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche verboten sind. Wer Hilfe sucht, stösst auf Schweigen, Ausweichen oder den diskreten Hinweis, man möge sich bitte im Ausland erkundigen. Ein Staat, der Frauen nicht nur eine medizinische Leistung verweigert, sondern sie auch möglichst ohne Informationen auf den Weg schickt, macht sich zum moralischen Vormund seiner Bürgerinnen.
Besonders unerquicklich ist die finanzielle Seite. Wer den Eingriff im benachbarten Österreich oder in der Schweiz vornehmen lässt, bleibt auf den Kosten sitzen. Reise, Unterkunft, medizinischer Eingriff – alles privat zu bezahlen. Das Signal ist eindeutig: Der Staat verbietet den Eingriff im Inland, hilft aber auch dann nicht, wenn Frauen gezwungen werden, ihn ausserhalb des Landes vornehmen zu lassen. Die moralische Verurteilung wird durch eine finanzielle Bestrafung ergänzt.
Dabei geht es längst nicht mehr nur um Medizin. Es geht um Macht.
Immer wieder wurde versucht, die Gesetzgebung wenigstens vorsichtig zu modernisieren. Bürgerinitiativen wollten erreichen, dass Frauen innerhalb einer Fristenregelung selbst entscheiden können. Doch über jeder Debatte schwebt ein Mann, der überhaupt nicht gewählt ist: der Erbprinz.
Als Alois von und zu Liechtenstein erklärte, er werde ein entsprechendes Gesetz nötigenfalls mit seinem Veto blockieren, setzte er ein Signal, das weit über die Abtreibungsfrage hinausgeht. In einer parlamentarischen Demokratie entscheidet am Ende das Parlament oder das Volk. In Liechtenstein kann letztlich der Monarch den Daumen heben oder senken.
Damit wird jede Volksabstimmung zur Veranstaltung unter Vorbehalt. Wozu politische Diskussionen führen, wenn am Ende ein einzelner Mann erklärt, dass das Ergebnis seinen moralischen Vorstellungen widerspricht? Die Botschaft ist unmissverständlich: Über den Körper der Frauen entscheidet im Zweifel nicht die betroffene Frau, nicht das Parlament und nicht einmal zwingend das Volk – sondern der Fürst.
Inzwischen ist die nächste Volksinitiative für die Legalisierung der Abtreibung – die vorherige wurde knapp abgelehnt – auf der Zielgeraden. Es sollten genügend Unterschriften zusammenkommen, damit der Souverän abstimmen kann. Souverän? Ach was. Sollte es der Untertan wagen, dem katholischen Fundamentalismus des Fürstenhauses zu widersprechen, dann wird er in den Senkel gestellt.
Liechtenstein präsentiert sich gerne als moderner Finanzplatz, als innovativer Wirtschaftsstandort und als international vernetzter Kleinstaat. Doch beim Selbstbestimmungsrecht der Frauen wirkt das Land wie ein politisches Freilichtmuseum. Während fast ganz Europa anerkennt, dass reproduktive Gesundheit Teil der persönlichen Freiheit ist, hält das Fürstentum an einem System fest, das Frauen bevormundet, ausgrenzt und ihnen signalisiert: Für eure Entscheidungen seid ihr nicht zuständig.
Ein Rechtsstaat misst sich nicht daran, wie er mit den Starken umgeht. Sondern daran, ob er seinen Bürgerinnen zutraut, über ihr eigenes Leben selbst zu entscheiden. Genau an diesem Massstab scheitert Liechtenstein, scheitern Fürstenhaus und Erbprinz bis heute.


