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Schlagwortarchiv für: Allmacht

Moral nach Fürstenart

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Skandale, Treuhänder

Wenn es keine öffentliche Empörung gibt, verfault ein Staatswesen. Vor allem eine Monarchie wie Liechtenstein.

Es gibt Skandale, die weit über den konkreten Anlass hinausreichen. Weil sie ein Grundproblem offenlegen: die erstaunliche Bereitschaft mancher Eliten, Regeln für alle anderen zu predigen – und für sich selbst Ausnahmen zu beanspruchen.

Der Fall des deutschen CDU-Politikers Jens Spahn ist dafür ein Paradebeispiel. Politisch verteidigte er das Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland. Gleichzeitig erfüllte er sich den Kinderwunsch mithilfe einer Leihmutterschaft in den USA – einem Verfahren also, das er den Bürgern seines eigenen Landes verwehren will. Juristisch mag das zulässig gewesen sein. Politisch ist es ein Offenbarungseid. Wer Gesetze erlässt, sollte wenigstens den Anstand besitzen, selbst nach ihnen zu leben. Alles andere heisst Doppelmoral.

Doch wer glaubt, das sei ein deutsches Problem, sollte einen Blick nach Liechtenstein werfen.

Dort existiert eine Berufsgruppe, deren Existenzberechtigung auf einem einzigen Wort beruht: Treue. Rund 130 Treuhänder verwalten Vermögen, Trusts und Stiftungen im Auftrag ihrer Kunden. Das Geschäftsmodell lebt vom Versprechen absoluter Verlässlichkeit. Wer Millionen oder gar Milliarden anvertraut, erwartet Schutz – nicht Misstrauen.

Dennoch haben in den vergangenen Jahren immer wieder spektakuläre Streitfälle und Skandale den Finanzplatz erschüttert. Veruntreuung, Selbstbereicherung, Entrechtung von Begünstigten oder undurchsichtige Konstruktionen. Der Fall der sogenannten „Zombie-Trusts“ mit Hunderten jahrelang führungslos gewordenen Trusts wurde zum Sinnbild eines Systems, das grundlegende Aufsichtsprobleme offenbart.

Die eigentliche Frage lautet deshalb nicht mehr, ob es Missstände gibt. Missstände existieren überall. Entscheidend ist vielmehr, wie ein Staat darauf reagiert.

Und genau hier beginnt das eigentliche Problem.

Kritiker werfen der fürstlichen Justiz seit Jahren wohlbegründet vor, gegenüber des Treuhandsektors zu zurückhaltend zu agieren. Bedrückend ist der Eindruck, dass die öffentliche Empörung erstaunlich leise bleibt. Während in anderen Ländern Untersuchungsausschüsse, Medienkampagnen oder politische Rücktritte folgen würden, herrscht in Liechtenstein oft bemerkenswerte Gelassenheit.

Warum?

Ist es die wirtschaftliche Bedeutung des Finanzplatzes? Ist es die Überschaubarkeit des Landes, in dem jeder jeden kennt? Oder spielt auch die aussergewöhnliche Machtstellung des Fürstenhauses eine Rolle, das innerhalb Europas nach wie vor über verfassungsmäßige Kompetenzen verfügt, die in parlamentarischen Demokratien undenkbar wären?

Niemand wird ernsthaft behaupten, Liechtenstein sei eine Diktatur. Aber ebenso wenig lässt sich bestreiten, dass politische und institutionelle Macht dort stärker konzentriert ist als in den meisten europäischen Staaten. Wo Macht konzentriert ist, wächst zwangsläufig die Versuchung zur Selbstabschottung. Und wo wirtschaftliche Eliten, Politik und Institutionen eng miteinander verflochten erscheinen, sinkt häufig die Bereitschaft, laut Kritik zu üben.

Demokratie lebt jedoch nicht von Ehrfurcht. Sie lebt vom Widerspruch.

Wer Milliardenvermögen verwaltet, muss sich schärfster öffentlicher Kontrolle stellen. Wer richterliche Unabhängigkeit beansprucht, muss sich kritischen Fragen gefallen lassen. Und wer den Rechtsstaat beschwört, darf nicht den Eindruck entstehen lassen, dass für einflussreiche Kreise andere Massstäbe gelten als für gewöhnliche Bürger.

Im Ländle hätte der Fürst die Allmacht, per Dekret sofort durchzugreifen und diesen Wildwuchs zu beschneiden. Wieso tut er das nicht? Im Ländle könnte die Öffentlichkeit Druck aufbauen und ein Durchgreifen fordern. Wieso geschieht das nicht? Ist es eine stillschweigende Komplizenschaft?

Das eigentliche Problem ist deshalb gar nicht der einzelne Skandal. Sondern die erstaunliche Ruhe, mit der immer neue Vorwürfe an einem Land abperlen, das seinen internationalen Erfolg auf Vertrauen gegründet hat. Vertrauen ist der wertvollste Rohstoff eines Finanzplatzes. Geht es verloren, nützen auch die schönsten Hochglanzbroschüren nichts mehr.

24. Juli 2026/55 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-22-um-09.37.01.png 613 1198 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-07-24 12:02:062026-07-22 09:37:50Moral nach Fürstenart

Zurück im Mittelalter

Allgemein

Ein paar Miszellen zur fürstlichen Allmacht im Ländle.

Wenn es ein neues Gesetz in Liechtenstein gibt, beginnt das mit den Worten: «Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung.» Man beachte: «Ich Meine«. Es kann natürlich nur einen geben, dessen Pronomen wider alle Rechtschreibung gross geschrieben werden.

Richtig geraten, der Fürst. Der ist nun unpässlich, also endet jedes Gesetz im Ländle mit der Formel: «In Stellvertretung des Landesfürsten: gez. Alois, Erbprinz«. Ein weiteres Privileg, wenn man fürstlichen Blutes ist: der Vorname reicht.

Geradezu rührend ist, dass dann noch eine weitere Unterschrift folgt, diejenige des jeweiligen «Fürstlichen Regierungschefs».

Auch im Gerichtsorganisations-Gesetz von 1922 wird gefürstet, dass es nur so eine Art hat:

«1) Die Gerichtsbarkeit in bürgerlichen Rechtssachen wird durch das Fürstlich liechtensteinische Landgericht, durch das Fürstlich Obergericht in Vaduz und den Fürstlichen Obersten Gerichtshof in Vaduz im Auftrage des Fürsten ausgeübt.
2) Die Gerichtsbarkeit in Strafsachen wird in erster Instanz durch das Fürstlich liechtensteinische Landgericht (Kriminalgericht, Schöffengericht, Einzelrichter), in zweiter Instanz durch das Fürstliche Obergericht in Vaduz und in dritter Instanz durch den Fürstlichen Obersten Gerichtshof in Vaduz ausgeübt.»
Was für ein Glück für den Fürsten, dass Seine Durchlaucht selbst ausserhalb, also genauer gesagt oberhalb des Gesetzes steht. Denn es wäre ja auch irgendwie blöd, wenn sich ein Fürst vor einem fürstlichen Gerichtshof mit fürstlichen Richtern in Anwendung fürstlicher Gesetze seinem eigenen Fürstentum verantworten müsste.
Aber natürlich geht’s nicht nur im Ländle fürstlich zu: «Der Fürst vertritt den Staat Liechtenstein gegenüber ausländischen Staaten», heisst es in Artikel 8 der Verfassung. Aber zurück ins Landesinnere, obwohl das alles den Fürsten eigentlich nicht kratzt, ist dennoch sichergestellt: «Der Fürst wirkt aktiv im Gesetzgebungsprozess mit.»
Ihr mag sich der nicht-fürstliche Laie aber fragen wieso das eigentlich sein muss, wo doch der Fürst, bzw. jedes Mitglied des Fürstenhauses, «welches für den Fürsten die Funktion des Staatsoberhaupts ausübt», «umfassende Immunität geniesst».
Nun könnte es ja auch sein, dass Not am Mann ist, genauer, rasches und energisches Handeln gefragt, wozu es nun einen entschlossenen Fürsten, und nicht etwa eine vielleicht zögerliche Landesregierung braucht. Auch da ist Vorkehr getroffen: «Der Fürst hat das Recht, unter gewissen Umständen Notverordnungen zu erlassen.»
Allerdings will uns doch scheinen, dass das etwas doppelt gemoppelt ist, da der Fürst sowieso machen kann, was er will.
Nett hingegen vom Fürsten ist das hier: «Dem Fürsten steht das Recht der Begnadigung zu.» Das ist wunderbar, nur lässt sich nicht eruieren, wann, wenn überhaupt, der Fürst dieses aus dem 16. Jahrhundert stammende Recht angewendet hat.
Sicherlich nicht zur Anwendung käme es bei folgendem Vorfall: «Wenigstens 1 500 Landesbürgern steht das Recht zu, eine Initiative auf Abschaffung der Monarchie einzubringen.»
Glücklicherweise waren bislang wenigstens 1500 Landesbürger nicht so antiroyal, dass sie auch nur im Traum daran gedacht hätten, den Fürsten abschaffen zu wollen.

Das ist auch gut so, denn anschliessend würde es ein wenig kompliziert werden:

«Im Falle der Annahme der Initiative durch das Volk hat der Landtag eine neue Verfassung auf repu- blikanischer Grundlage auszuarbeiten und diese frühestens nach einem Jahr und spätestens nach zwei Jahren einer Volksabstimmung zu unterziehen. Dem Landesfürsten steht das Recht zu, für die gleiche Volksabstimmung eine neue Verfassung vorzulegen.»

Da erheben sich einige fürstliche, ihm, verfassungsrechtliche Fragen. Wenn das Volk Gott bewahre, eine solche Initiative annehmen würde, müsste sie doch eigentlich vom Fürsten genehmigt werden, um in Rechtskraft zu erwachsen.

Aber Item, sollte das geschehen, aber eher stürzt der Himmel ein, hätten alle mindestens ein Jahr Zeit, darüber nachzudenken, was sie da angestellt haben. Frühestens dann käme eine «republikanische» Verfassung zustande und zur Abstimmung. Wobei der immer noch herrschende Fürst das Recht hätte, eine eigene, neue Verfassung vorzulegen. In der könnte dann stehen: «Artikel 1, ich bleibe Fürst».

Würde das wiederum angenommen, dann, hm, hätte eine siegreiche Volksinitiative zur Abschaffung der Monarchie damit geendet, dass die Monarchie fortgeführt wird. Aber immerhin, es ist zu hoffen, dass weder die Initianten noch das Volk einer peinlichen Befragung unterzogen würden, wieso sie denn auf diese hirnverbrannte Idee gekommen sind.

21. Mai 2024/9 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/05/Bildschirmfoto-2024-05-20-um-17.59.29-e1716220803291.png 598 1018 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-05-21 06:30:312024-05-21 16:35:11Zurück im Mittelalter

Wie schön, ausserhalb des Gesetzes zu stehen

Allgemein

Adlige geniessen in Europa immer noch Privilegien. Aber nirgends so wie in Liechtenstein.

Wir leben in Europa in Rechtstaaten, wo alle gleich sind. Einige sind aber gleicher.

Der absolutistische Herrscher in Liechtenstein hat’s gut: «Die Person des Landesfürsten untersteht nicht der Gerichtsbarkeit und ist rechtlich nicht verantwortlich», steht in der Verfassung. Das heisst nun nicht, dass er straffrei einen Untertanen überfahren darf. Aber wann lenkt seine Durchlaucht auch schon selbst ein Auto.

Gleiches gilt auch für das englische Königshaus. Gegen die Queen, oder inzwischen auch den King, darf keine Anklage erhoben werden. Er braucht weder Pass, noch Führerschein, noch Nachnamen. In königliche Privatgrundstücke darf die Polizei ohne Erlaubnis nicht eindringen, auch nicht, um Straftaten zu untersuchen. King Charles III. dürfte sich besonders darüber gefreut haben, dass die englische Monarchie auch von der Erbschaftssteuer befreit ist. Alleine für seine Erbschaft des Herzogtums Lancaster im Wert von rund 750 Millionen Pfund hätte er ansonsten 40 Prozent dem Staat abgeben müssen.

Auch der belgische König, der einem Adelshaus entstammt, das wohl für die schlimmsten Kolonialverbrechen in Afrika verantwortlich ist, kann weder strafrechtlich, noch zivilrechtlich noch politisch verfolgt oder verurteilt werden. Minister oder Abgeordneten dürfen zudem sein Verhalten nicht öffentlich kommentieren oder kritisieren.

Dazu Andorra, Dänemark, Luxemburg, Monaco, die Niederlande, Schweden, Spanien, die Liste der existierenden Monarchien ist lang. Auch der Vatikanstaat bildet eine göttliche Ausnahme vom normalen Strafrecht.

In die Bredouille geriet trotz Unantastbarkeit der ehemalige spanische König Juan Carlos, der sich vorsichtshalber eine Weile ins Exil nach Abu Dabhi zurückzog. Er war zwischen 1974 und 2014 formell das Staatsoberhaupt Spaniens, verliess aber 2020 sein Königreich durch die Hintertür. Er war nicht nur als Schwerenöter und Elefantenjäger bekannt, sondern stand auch im Verdacht, fleissig Schmiergelder angenommen zu haben.

Ganz unköniglich zahlte er immerhin 5 Millionen Euro an Steuerschulden nach. Aber die spanische Staatsanwaltschaft stellte 2022 gnädig alle Ermittlungen gegen den Ex-Monarchen ein. Entweder könnte sein finanzielles Gebaren wegen seiner Unantastbarkeit als König nicht verfolgt werden, oder es sei bereits verjährt, lautete die salomonische Begründung.

Meistens reduziert sich aber die monarchische Macht auf Pomp und formelle Funktionen wie die Ernennung von Ministern oder das huldvolle Winken vom Balkon bei Staatsakten. Natürlich ist auch eine königliche Haltung zu erwarten, unerreicht und exemplarisch von Queen Elizabeth vorgelebt, die niemals in ihrer langen Regentschaft öffentlich die Fassung verlor.  «The queen is not amused» war das höchste der Gefühle. In der Netflix-Serie «The Crown» gibt es die grossartige Szene, wo ihr Leibarzt nach der Untersuchung zu ihr sagt, dass ihr kommender Aufenthalt in Balmoral ihr sicherlich sehr gefallen werde. «Das war nun aber eine recht persönliche Bemerkung», weist sie ihn streng zurecht.

Während aber eigentlich überall in Europa die Monarchien einfach ein paar Privilegien besitzen, aber keine eigentliche Macht mehr, ist das im Ländle ganz anders. Dort ernennt der Fürst die Regierung, kann aber einem Minister auch die Ernennung verweigern. Genau gleich verhält es sich bei den Richtern, die nur mit durchlauchtiger Erlaubnis ihr Amt antreten dürfen. Sollte dem Regenten eine Entscheidung des Parlaments nicht passen, kann er ihre Inkraftsetzung verweigern oder gleich das Parlament auflösen.

Als eine Volksinitiative sich erfrechte, seine absolutistische Macht einzuschränken, drohte der Fürst damit, sich bei Annahme grollend ins Exil nach Österreich zu begeben. Natürlich sahen seine Untertanen von einer solchen Majestätsbeleidigung dann ab. Ansonsten fallen Mitglieder des Fürstenhauses durch die Beteiligung an schwiemeligen Unternehmen auf – oder versterben unter ungeklärten Umständen. Alles noch wie im tiefsten Mittelalter in Liechtenstein, wo Urteile im Namen «von Fürst und Volk» verkündet werden. In dieser Reihenfolge.

Allerdings haben es auch diese Urteile gelegentlich in sich. Eine gefälschte Unterschrift auf einem Dokument? Na und, das macht in Liechtenstein das Dokument nicht automatisch ungültig. Auch eine gefälschte Bilanz einer Firma ist kein Grund zur Aufregung.

Denn im Ländle herrscht der Fürscht, beziehungsweise sein herrschender Erbprinz, und es herrschen merkwürdige Sitten an den Gerichten. Die können sowieso nur von Liechtensteiner Anwälten durchschaut werden; sie alleine sind dazu berechtigt, vor Gericht aufzutreten.

Das bedeutet schon mal, dass jeder, der beispielsweise gegen einen Liechtensteiner Untreuhänder prozessieren will, zunächst einen Anwalt finden muss, der sich überhaupt traut, gegen einen Kollegen vorzugehen. Denn die Welt ist klein im Ländle, klein und überschaubar. Man begegnet sich nicht nur einmal, und die Grenzen zwischen den verschiedenen Funktionen sind fliessend.

Nun hätte die absolutistische Machtstruktur Liechtensteins eigentlich einen Vorteil. Der Fürscht, Pardon, seine Durchlaucht, der herrschende Erbprinz Alois, könnte problemlos über die Stränge schlagende Untreuhänder, die zudem der Reputation Liechtensteins als sauberer Finanzplatz schweren Schaden zufügen, in den Senkel stellen.

Ein Wink von ihm, und Prozesse würden sich gewaltig beschleunigen, vormals geschützte gierige Abzocker stünden plötzlich im Regen und müssten von ihrem unanständigen Tun lassen.

Denn das Herrscherhaus in Liechtenstein kann noch so vieles, was keine einzige andere Monarchie in Europa mehr darf. Können täte es schon, nur wollen will es offenbar nicht.

26. April 2024/8 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/04/Bildschirmfoto-2024-04-26-um-17.19.51.png 650 1015 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2024-04-26 17:27:512024-04-27 16:43:49Wie schön, ausserhalb des Gesetzes zu stehen

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