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Schlagwortarchiv für: Abtreibung

Im Fürstentum ist der Teufel los

Allgemein, Finanzplatz Liechtenstein, Fürst von Liechtenstein, Skandale, Treuhänder, Untreuhänder

Und dabei ist Liechtenstein stockkatholisch …

Krach im Fürstenhaus, mittelalterliches Abtreibungsrecht, 31’000 ausgespähte Rechtsträger, Zombie-Trusts und kriminelle Treuhänder. Im Ländle funktioniert eigentlich nur noch eines: die organisierte Verantwortungslosigkeit.

Liechtenstein ist ein bemerkenswertes Staatswesen. Auf gerade einmal 160 Quadratkilometern produziert es eine Skandaldichte, für die andere Länder mindestens zehnmal so viel Fläche benötigen.

Ganz oben kracht es im Fürstenhaus. Erbprinz Alois modernisierte im August das Hausgesetz. Künftig dürfen auch Frauen den Thron besteigen. Allerdings gilt die neue Erbfolge nur für künftig geborene Nachkommen seiner Kinder. Zwei Prinzen protestierten gegen die Reform, sogar eine Klage steht im Raum. Ein hübsches Schauspiel: Ausgerechnet die Familie, die über einem demokratischen Rechtsstaat thront, streitet über ihre eigenen Mitwirkungsrechte. Und über das Privileg, wer dereinst über die Untertanen herrschen darf.

Die haben ganz andere Probleme. Zum Beispiel das Abtreibungsverbot. Während in zivilisierten Ländern die Selbstbestimmung der Frau als Grundrecht gilt, hält Liechtenstein an seiner strafrechtlichen Bevormundung fest. Schon 2011 drohte Erbprinz Alois mit seinem Veto gegen eine Liberalisierung. Im Ländle entscheidet im Zweifelsfall nicht die Frau über ihren Körper, sondern der fürstliche Wille über das Gesetz.

immerhin ist das Recht auf die erste Nacht abgeschafft.

Derweil hat der Finanzplatz ein Betriebsunfällchen erlitten. Daten von rund 31’000 Rechtsträgern wurden aus dem Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen gestohlen. Einschliesslich hochsensibler Angaben über die Menschen hinter Stiftungen, Trusts und Gesellschaften.

Für einen Finanzplatz, dessen Geschäftsmodell wesentlich auf Diskretion beruht, ein Super-GAU. Wer hat die IT entwickelt? Wer die Sicherheit überprüft? Wie konnte eine solche Massenabfrage gelingen? Wer trägt die Verantwortung?

Antworten sind Mangelware. Stattdessen amtliches Schweigen, unterbrochen von Beschwichtigungen. Die Regierung scheint zu hoffen, dass Gras über die Sache wächst. Am besten ein ganzer Urwald.

Dann wären da noch Hunderte Zombie-Strukturen, nach Schätzungen bis zu 800. Stiftungen, Trusts und Anstalten, die nach den Russland-Sanktionen ohne handlungsfähige Organe dastehen. Die Treuhänder, die zuvor jahrelang prächtig an diesen Konstruktionen verdienten, entdeckten plötzlich ihre Fluchtinstinkte. Die Finanzmarktaufsicht FMA hat ein Problem, die Regierung sucht Lösungen. Die Vermögen bleiben, die Verwalter verschwinden.

Womit wir bei der eigentlichen Spezialität des Finanzplatzes wären: Treuhänder, die fremdes Vermögen als Einladung zur Selbstbedienung missverstehen.

Drei Beispiele gefällig?

Harry Gstöhl, einst sogar Präsident des Staatsgerichtshofs, wurde wegen schwerer Untreue, Betrugs, Veruntreuung und Geldwäscherei zu insgesamt acht Jahren Haft verurteilt. Rund 42 Millionen Franken Deliktsumme.

Mario Staggl, liechtensteinischer Treuhänder, wurde in den USA im Zusammenhang mit dem Olenicoff-Komplex wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt. Auch er steht für die dunkle Seite der Vermögensverwaltung.

Der Fall der Bacardí-Stiftung Bastille illustriert eine andere Variante: jahrelange Auseinandersetzungen um Stifterwillen, Begünstigtenrechte und die Kontrolle über das Stiftungsvermögen. Ein Lehrstück darüber, wie schwierig es werden kann, Treuhandorgane wirksam zu kontrollieren.

Hier geht es um eine runde Milliarde, die in dieser Stiftung steckt. Während die vom Stifter vorgesehenen Begünstigten ratsgekübelt wurden, kassieren die verwaltenden Untreuhänder unkontrolliert Millionen. Und zahlen ihre Verteidigung gegen die berechtigten Ansprüche aus dem Stiftungsvermögen. Ein reiner Hohn auf einen Rechtsstaat.

Natürlich sind nicht alle Treuhänder schwarze Schafe. Aber Liechtenstein hat eine erstaunlich leistungsfähige Schafzucht. Und ein System, in dem selbst Begünstigte jahrelang prozessieren müssen, um ihre Rechte durchzusetzen.

Das Gesamtbild: Ein Fürstenhaus im Clinch, ein antiquiertes Strafrecht, ein löchriger Datenschutz, herrenlose Vermögensstrukturen und ein Finanzplatz mit bemerkenswerten Schwierigkeiten bei der Selbstreinigung.

Liechtenstein nennt das Stabilität.

Man könnte es auch einen Saustall mit Schlossbeleuchtung nennen.

9. Oktober 2026/24 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/10/Bildschirmfoto-2026-10-08-um-17.05.24.png 516 1270 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-10-09 07:02:572026-10-08 17:05:54Im Fürstentum ist der Teufel los

Der Erbprinz und die Leibeigenschaft

Allgemein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Fürstentum Liechtenstein

Liechtenstein zwingt Frauen ins Ausland – und der Erbprinz entscheidet über ihren Körper.

Es gibt europäische Staaten, die über den Schutz ungeborenen Lebens streiten. Und es gibt Liechtenstein. Das Fürstentum hat es geschafft, im 21. Jahrhundert eine Rechtslage zu konservieren, die eher an eine moraltheologische Zuchtanstalt erinnert als an einen modernen Rechtsstaat.

Wer in Liechtenstein ungewollt schwanger wird und eine Schwangerschaft abbrechen will, hat im Grunde drei Möglichkeiten: gegen das Strafrecht verstossen, ins Ausland fahren oder das Kind austragen. Eine vierte Möglichkeit – eine legale medizinische Versorgung im eigenen Land – existiert nicht.

Damit nicht genug. Es geht längst nicht mehr nur um ein Abtreibungsverbot. Es herrscht eine Atmosphäre, in der selbst sachliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche verboten sind. Wer Hilfe sucht, stösst auf Schweigen, Ausweichen oder den diskreten Hinweis, man möge sich bitte im Ausland erkundigen. Ein Staat, der Frauen nicht nur eine medizinische Leistung verweigert, sondern sie auch möglichst ohne Informationen auf den Weg schickt, macht sich zum moralischen Vormund seiner Bürgerinnen.

Besonders unerquicklich ist die finanzielle Seite. Wer den Eingriff im benachbarten Österreich oder in der Schweiz vornehmen lässt, bleibt auf den Kosten sitzen. Reise, Unterkunft, medizinischer Eingriff – alles privat zu bezahlen. Das Signal ist eindeutig: Der Staat verbietet den Eingriff im Inland, hilft aber auch dann nicht, wenn Frauen gezwungen werden, ihn ausserhalb des Landes vornehmen zu lassen. Die moralische Verurteilung wird durch eine finanzielle Bestrafung ergänzt.

Dabei geht es längst nicht mehr nur um Medizin. Es geht um Macht.

Immer wieder wurde versucht, die Gesetzgebung wenigstens vorsichtig zu modernisieren. Bürgerinitiativen wollten erreichen, dass Frauen innerhalb einer Fristenregelung selbst entscheiden können. Doch über jeder Debatte schwebt ein Mann, der überhaupt nicht gewählt ist: der Erbprinz.

Als Alois von und zu Liechtenstein erklärte, er werde ein entsprechendes Gesetz nötigenfalls mit seinem Veto blockieren, setzte er ein Signal, das weit über die Abtreibungsfrage hinausgeht. In einer parlamentarischen Demokratie entscheidet am Ende das Parlament oder das Volk. In Liechtenstein kann letztlich der Monarch den Daumen heben oder senken.

Damit wird jede Volksabstimmung zur Veranstaltung unter Vorbehalt. Wozu politische Diskussionen führen, wenn am Ende ein einzelner Mann erklärt, dass das Ergebnis seinen moralischen Vorstellungen widerspricht? Die Botschaft ist unmissverständlich: Über den Körper der Frauen entscheidet im Zweifel nicht die betroffene Frau, nicht das Parlament und nicht einmal zwingend das Volk – sondern der Fürst.

Inzwischen ist die nächste Volksinitiative für die Legalisierung der Abtreibung – die vorherige wurde knapp abgelehnt – auf der Zielgeraden. Es sollten genügend Unterschriften zusammenkommen, damit der Souverän abstimmen kann. Souverän? Ach was. Sollte es der Untertan wagen, dem katholischen Fundamentalismus des Fürstenhauses zu widersprechen, dann wird er in den Senkel gestellt.

Liechtenstein präsentiert sich gerne als moderner Finanzplatz, als innovativer Wirtschaftsstandort und als international vernetzter Kleinstaat. Doch beim Selbstbestimmungsrecht der Frauen wirkt das Land wie ein politisches Freilichtmuseum. Während fast ganz Europa anerkennt, dass reproduktive Gesundheit Teil der persönlichen Freiheit ist, hält das Fürstentum an einem System fest, das Frauen bevormundet, ausgrenzt und ihnen signalisiert: Für eure Entscheidungen seid ihr nicht zuständig.

Ein Rechtsstaat misst sich nicht daran, wie er mit den Starken umgeht. Sondern daran, ob er seinen Bürgerinnen zutraut, über ihr eigenes Leben selbst zu entscheiden. Genau an diesem Massstab scheitert Liechtenstein, scheitern Fürstenhaus und Erbprinz bis heute.

22. Juli 2026/56 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/07/Bildschirmfoto-2026-07-21-um-17.26.51.png 572 1192 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-07-22 12:04:382026-07-22 12:03:52Der Erbprinz und die Leibeigenschaft

Keine Gnade mit der Demokratie

Allgemein, Fürst von Liechtenstein, Fürstenjustiz, Fürstentum Liechtenstein

Liechtenstein ist ein absolutistisches Relikt aus dunklen Zeiten.

Wie kann man sein Geld einem mittelalterlichen Fürstentum mitten in Europa anvertrauen? Wo kein Rechtsstaat existiert, sondern reine Willkür, eine parteiische fürstliche Justiz und reine Willkür.

Jüngstes Beispiel: die Debatte um den Schwangerschaftsabbruch. Was in den meisten zivilisierten Staaten Mitteleuropas längst gesetzlich erlaubt ist, steht im Fürstentum unter schwerer Strafe. Bis zu einem Jahr Gefängnis droht Frauen, die gegen das Abtreibungsverbot verstossen. Noch absurder: Ärzte dürfen Frauen in Not nicht einmal informieren oder beraten. Immerhin sind seit 2015 im Ausland durchgeführte Abtreibungen im Fürstentum straffrei.

Finsteres Mittelalter.

Das wollen die Untertanen des Fürstenhauses endlich ändern. Das ist aber gar nicht so einfach. Vor 15 Jahren stimmte Liechtenstein schon mal über eine Abtreibungsinitiative ab. Allerdings hatte der herrschende Erbprinz Alois bereits im Vorfeld angekündigt, dass er sein Veto einlegen werde, sollte sie angenommen werden. Dementsprechend knapp fiel dann das Ergebnis aus: 52 Prozent der Untertanen stimmten gehorsam dagegen, viele gingen allerdings aus Protest gar nicht erst abstimmen.

Nun unternimmt ein Initiativkomitee einen neuen Anlauf und will die für eine Abstimmung nötigen Unterschriften sammeln. Diesmal greift der absolutistische Herrscher allerdings schon jetzt ein und kündigt wieder sein Veto an, sollte die Initiative zustande kommen und sollte eine Mehrheit seiner Untertanen dafür stimmen.

Das machte der stockkatholische Erbprinz Alois in einem Interview mit seiner Untertanenzeitung Vaterland klar. Er sehe das «zentrale Rechtsgut des Lebensschutzes» nicht gewährleistet.

In allen übrigen zivilisierten Staaten Europas, auch in denen, die noch formell Monarchien sind, dürfte der Monarch eine solche Meinung auch äussern. Und wäre selbstverständlich berechtigt, gegen ein solches Vorhaben zu stimmen. Nach dem schönen Prinzip seit der Aufklärung: one man, one vote.

Aber doch nicht in Liechtenstein. Hier gilt die fürstliche Regel: meine Untertanen, fälschlich als Souverän bezeichnet, dürfen gerne über alles abstimmen. Solange sie so stimmen, wie es dem Erbprinzen passt.

Schon sein Vater Hans-Adam II. hatte damit gedroht, die fürstliche Trutzburg ob Vaduz zu verlassen und ins Exil zu gehen, sollten ihm seine Untertanen nicht noch mehr absolutistische Macht zugestehen. Was sie dann verängstigt auch taten.

Diese unbeschränkte Macht bezieht sich nicht nur auf die Ergebnisse von Abstimmungen. Sollte es die Regierung von Fürstens Gnaden wagen, eine Entscheidung zu treffen, die auf höchstes Unwohlsein trifft, dann kann sie zum Teufel gejagt werden. Sollte das Parlament ein Gesetz beschliessen, das dem Herrscher nicht passt, kann er es auflösen. Sollte ein Richter ein Urteil fällen, das den Interessen des Fürstenhauses oder der fürstlichen Banken widerspricht, dann kann der Fürst diesen Richter einfach nicht mehr wiederwählend, denn er ist das Zünglein an der Waage dabei.

Natürlich kommt das alles faktisch nie vor. Parlament, Regierung und Richter wissen, wo der Hammer hängt. Der Souverän weiss auch, dass er nur so lange souverän ist, wie seine Meinung mit der des Fürstenhauses übereinstimmt.

Das alles sind absurd-anachronistische Zustände. Nackte Machtausübung, verkleidet in folkloristische Hochzeiten und huldvolle Empfänge am Nationalfeiertag, wo sich der Erbprinz hemdsärmelig, aber vorsichtshalber von Bodyguards begleitet, unters Volk mischt.

Wobei er versucht, es vergessen zu machen, dass es sich bei den Liechtensteinern nicht etwa um selbstbestimmte Staatsbürger handelt, die über ihr eigenes Schicksal bestimmen dürfen.

Sondern es sind Untertanen, Fürstenknechte, gehorsame Diener.

Nicht nur der Fall des Abtreibungsverbots ist im Ländle überfällig. Auch dem Fürstenhaus müsste eine Grenze gezogen werden. Damit auch Liechtenstein endlich im 21. Jahrhundert ankommt.

 

22. Juni 2026/53 Kommentare/von Treuhänder
https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2026/06/Bildschirmfoto-2026-06-19-um-12.05.42.png 565 1201 Treuhänder https://untreuhaender.li/wp-content/uploads/2024/06/logoo.png Treuhänder2026-06-22 07:03:112026-06-19 12:10:38Keine Gnade mit der Demokratie

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